Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11893 18. Wahlperiode 07.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11675 – Austausch biometrischer Daten zwischen Europol bzw. Interpol mit der Kriminalpolizei und dem Militär der Vereinigten Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Polizeiagentur Europol will laut einem Bericht der Hamburger Tageszeitung der „Morgenpost“ biometrische Daten des US-Militärs verarbeiten, die zu „ausländischen Kämpfern“ in Syrien und Irak erhoben wurden (www. morgenpost.de vom 4. März 2017, „Europol will DNA von Terroristen in Syrien und Irak sammeln“). Als Beispiele nennt die Zeitung „Fingerabrücke von Kalaschnikows , Spuren von Anschlagsorten oder DNA-Proben von getöteten IS- Terroristen“. Die Daten könnten aus einem „Intelligence Center“ stammen, das die US-Armee in Jordanien unterhält. Zwar unterlägen Fingerabdrücke und DNA-Daten der Geheimhaltung, einige würden jedoch für die US-Bundespolizei Federal Bureau of Investigation (FBI) deklassiert. Dadurch würden sie auch für zivile Behörden zugänglich. Mit dem FBI unterhält Europol ein Arbeitsabkommen , worüber die biometrischen Daten getauscht werden könnten. Auch die internationale Polizeiorganisation Interpol plant dem Bericht zufolge ein vergleichbares Projekt zum DNA-Austausch. Bereits in den Projekten VENNLIG (Schreibweise auch: VENLIQ) und HA- MAH hatten europäische Justiz- und Innenministerien mit dem US-Verteidigungsministerium sowie Interpol Daten über „identifizierte ausländische Terroristen “ bzw. ,,ausländische Kämpfer“ in Syrien und dem Irak ausgetauscht. Das Bundeskriminalamt nahm an HAMAH teil, stellte die Zusammenarbeit jedoch im Jahr 2012 ein (Bundestagsdrucksache 18/10773, Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Andrej Hunko). Zuletzt hatte der EU-Anti-Terrorismuskoordinator vorgeschlagen, ein erneutes Projekt wie VENNLIG einzurichten (http:// gleft.de/1xP). Der Bundesregierung ist hierzu jedoch nichts bekannt. Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ speichert Europol im Auswerteschwerpunkt „Travellers“, an dem die EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Neben Australien ist mittlerweile auch die US-Einwanderungsbehörde „Customs and Border Protection“ (US-CBP) mit dem Auswerteschwerpunkt assoziiert, entsprechendes Interesse habe der Bundesregierung zufolge auch Interpol signalisiert (Bundestagsdrucksache 18/8324, Frage 2). Auch ohne Abschluss eines Assoziierungsverfahrens liefert Interpol eine beträchtliche Zahl an Daten zu. Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11893 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode züglich der Zahl der beim Auswerteschwerpunkt „Travellers“ zugelieferten Personen stehen Interpol und die US-CBP an vierter und fünfter Stelle. Gemessen an der Gesamtzahl der Zulieferungen steht Australien an fünfter Stelle. 1. Was ist der Bundesregierung über die Pläne der EU-Polizeiagentur Europol bekannt, biometrische Daten des US-Militärs zu verarbeiten, die zu „ausländischen Kämpfern“ in Syrien und Irak erhoben wurden? Der Bundesregierung sind keine Pläne Europols bekannt, biometrische Daten ausländischer Kämpfer mit dem US-Militär auszutauschen. Nach Kenntnis der Bundesregierung tauscht Europol in diesem Bereich Informationen mit der US- Strafverfolgungsbehörde FBI aus. Die Quellen des FBI sind der Bundesregierung nicht bekannt, sofern eine Übermittlung nach US-amerikanischen Recht zulässig ist, könnte hierfür auch das US-Militär in Betracht kommen. a) Aus welchen Quellen stammen die Daten? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, aus welchen Quellen die Daten stammen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. b) Welche Rolle würde das militärische „Intelligence Center“ der US- Armee in Jordanien im Rahmen des Datentauschs spielen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Rolle das militärische „Intelligence Center“ der US-Armee in Jordanien im Rahmen des Datentauschs spielt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2. Nach welchem Verfahren würde es Europol nach Kenntnis der Bundesregierung gestattet, für militärische Zwecke gesammelte und eingestufte biometrische Daten zu verarbeiten? Europol verarbeitet Informationen und Erkenntnisse einschließlich personenbezogener Daten nach Maßgabe des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI, soweit dies zur Erreichung seiner Zielvorgaben erforderlich ist. Ziel von Europol ist es, die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Europol prüft daher nach Eingang von Daten insbesondere, ob und inwieweit seine Zuständigkeit eröffnet ist, eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung besteht , die Informationen und Erkenntnisse zur Erreichung seiner Zielvorgaben erforderlich sind und die weiteren systemspezifischen Voraussetzungen für eine Speicherung in den jeweiligen Europol-Datenbanken vorliegen. Europol prüft ferner, ob und inwieweit Verwendungsbeschränkungen des Dateninhabers bestehen . Erst im Anschluss und abhängig vom Ergebnis wäre es Europol gestattet, die Daten weiter zu verarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11893 3. Sofern der Datentausch über das Federal Bureau of Investigation abgewickelt würde, auf Grundlage welcher Abkommen oder Vereinbarungen würde dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen? Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen Europol und US-Behörden ist das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europol vom 6. Dezember 2001 und das ergänzende Abkommen zwischen Europol und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch personenbezogener Daten und zugehöriger Informationen vom 20. Dezember 2002. Die beiden Abkommen sind auf der Webseite von Europol (www.europol.europa.eu) veröffentlicht . a) Wo würden die biometrischen Daten bei Europol gespeichert? Eine Speicherung könnte nach dem Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI in einem der bei Europol eingerichteten Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen, vor allem in den Arbeitsdateien zu Analysezwecken oder dem Europol -Informationssystem. b) Welche europäischen Ermittlungsbehörden hätten Zugriff auf die Daten? Zugriff auf das Europol-Informationssystem haben nach Artikel 13 des Europol- Ratsbeschlusses 2009/371/JI die nationalen Stellen für Europol, in Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA), die Verbindungsbeamten, der Europol-Direktor, und die stellvertretenden Direktoren sowie ordnungsgemäß ermächtigte Europol- Bedienstete. Die Mitgliedstaaten können weitere zugriffsberechtigte zuständige Behörden benennen. Nach § 3 Absatz 1 des Europol-Gesetzes sind in Deutschland die Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie die Polizeien der Länder befugt, Daten in das Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen. Auf die Arbeitsdateien für Analysezwecke haben nach Artikel 14 des Europol- Ratsbeschlusses nur Analytiker und sonstige Mitglieder des Europol-Personals, die der Europol-Direktor benennt, Zugriff. Von der Möglichkeit des Zugriffs durch Verbindungsbeamte und/oder Experten der Mitgliedstaaten wurde bislang kein Gebrauch gemacht. EU-Agenturen (z. B. Frontex oder Eurojust) oder Drittparteien haben keinen Zugriff . 4. Was ist der Bundesregierung über Berichte bekannt, wonach auch die internationale Polizeiorganisation Interpol ein vergleichbares Projekt zum Austausch biometrischer Daten plant? a) Aus welchen Quellen würden die Daten stammen? b) Nach welchem Verfahren würde es Interpol gestattet, für militärische Zwecke gesammelte und eingestufte biometrische Daten zu verarbeiten? Der Bundesregierung sind über die Projekte VENLIG und HAMAH hinaus keine Planungen von INTERPOL für vergleichbare Projekte bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 vom 14. Mai 2014 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11893 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Daten hat das Bundeskriminalamt bis zu seinem Ausstieg in 2012 im Projekt HAMAH an welche Behörden geliefert bzw. von dort empfangen ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/934 vom 26. März 2014 wird verwiesen. 6. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Diskussionen über einen Vorschlag des EU-Anti-Terrorismuskoordinators bekannt, der ein erneutes Projekt wie VENNLIG vorschlug (http://gleft.de/1xP)? Der Bundesregierung sind über den Vorschlag des EU-Anti-Terrorismuskoordinators hinaus keine Diskussionen hierzu bekannt. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Rahmen bzw. in welchen Abkommen die Europol-Abteilungen „Operationen“ und „Finanzermittlungen “ („Operations“, „Financial Intelligence“) mit dem US-Heimatschutzministerium , dem FBI, der Customs and Border Protection (US- CBP), dem US Secret Service und dem US-Interpolbüro kooperieren (Pressemitteilung Europol vom 25. Februar 2015, „Increased law enforcement cooperation between the United States and Europe“)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 8. Welche EU-Mitgliedstaaten und Drittparteien nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an den Auswerteschwerpunkten „Hydra“, „Travellers “ und „Check the Web“ bei Europol teil, und welche weiteren Drittparteien begehren derzeit eine Aufnahme? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8324 vom 3. Mai 2016 wird verwiesen . Zum Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ ist Island als Teilnehmer hinzugekommen. Zum Auswerteschwerpunkt „Hydra“ ist Eurojust als Teilnehmer hinzugekommen . Zum Auswerteschwerpunkt „Travellers “ sind Island, Interpol und das US- FBI als Teilnehmer hinzugekommen. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu Drittparteien, die derzeit eine Aufnahme begehren. 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang der an die Europol -Dateien „Hydra“, „Travellers“, „Check the Web“ sowie das Europol- Informationssystem gelieferten Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus/Terrorismus“ seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8324 entwickelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Informationsumfang stark gestiegen. Der Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ enthält Stand 24. März 2017 insgesamt 15 976 Datensätze. Die Auswerteschwerpunkte „Hydra“ und „Travellers“ enthielten mit Stand vom 31. Dezember 2016 insgesamt 68 784 bzw. 38 146 Personen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11893 a) Welche Teilnehmenden der Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers “ und „Check the Web“ gehören nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zu deren fünf intensivsten Nutzern (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/8324 beantworten)? b) Was ist der Bundesregierung über die Zahl der Zulieferungen der Drittparteien Interpol und US-CBP an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ bekannt (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/8324 beantworten)? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. Seitens Europol werden den Mitgliedstaaten nur noch die eigenen statistischen Werte übermittelt. 10. Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Verdacht bei der Kontaktstelle „Travellers“ gespeichert? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. a) Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden mittlerweile als „ausländische Kämpfer“ bestätigt? Stand 31. Dezember 2016 berichtet Europol von 6 003 ausländischen Kämpfern. b) In welchem Umfang liegen einer solchen Bestätigung durch „Analysen“ von Teilnehmern am Auswerteschwerpunkt „Travellers“ auch geheimdienstliche Erkenntnisse oder Verurteilungen zugrunde? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 11. Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu „ausländischen Kämpfern“ derzeit im Europol-Informationssystem gespeichert ? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Stand 31. Dezember 2016 insgesamt 7 884 Personen im Europol-Informationssystem als ausländische Kämpfer gespeichert . Diese Personen sind in der Regel mit weiteren Objekten verknüpft, die nicht statistisch ausgewiesen werden. 12. Aus welchen Gründen plädiert das Bundesministerium des Innern für die Integration der nicht zur Europäischen Union gehörenden „Police Working Group an Terrorism“ (PWGT) in die Strukturen der Europol-Zusammenarbeit durch Einrichten eines Beratungs-/Programmgremiums innerhalb des neuen Anti-Terror-Zentrums ECTC (http://gleft.de/1Dj), um damit einer „anhaltend hohen Bedrohung durch terroristische Anschläge und Anschlagsversuche “ zu begegnen? Die zukünftige Terrorismus-Bekämpfung in Europa soll durch das Zusammenführen und Bündeln vorhandener Einrichtungen bei Europol gestärkt werden, insbesondere durch eine weitere Ausgestaltung des ECTC (European Counter Terrorism Centre) und seiner Analysedienstleistungen, des gemeinsamen Verbindungsbeamtenteams und der Internet Meldestelle. Die Zusammenarbeit in der PWGT (Police Working Group on Terrorism) kann durch eine Integration in die Strukturen der Europol-Zusammenarbeit gestärkt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11893 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werden, da sie nicht mehr auf einen Informations- und Erfahrungsaustausch reduziert ist, sondern dort durch Abstimmung und Vorgabe strategischer Linien gestaltenden Einfluss auf die Aufgabenerledigung nehmen kann. a) Auf welche Weise soll die PWGT „in strategischer Hinsicht“ die Aufgabenerfüllung des ECTC beeinflussen? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. b) Welche weiteren europäischen „Terrorismusbekämpfungsaktivitäten“ sollten aus Sicht der Bundesregierung bei Europol zusammengeführt werden ? Derzeit sieht die Bundesregierung keine weiteren europäischen „Terrorismusbekämpfungsaktivitäten “, die bei Europol zusammenzuführen wären. c) Auf welche Weise sollten aus Sicht der Bundesregierung die bei Europol angesiedelten gemeinsamen Verbindungsbeamtenteams (JLT) und die Internet -Meldestelle (IRU) gestärkt werden? In Ereignis- und Lagefällen sollte Europol neben der fachlichen Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten der zentrale Informationsknoten für eine zeitnahe und strukturierte Informationsversorgung sein. In diesem Sinne sollte das Aufgabenspektrum des gemeinsamen Verbindungsbeamtenteams zusammen mit den Mitgliedstaaten als Plattform für die gegenseitige Zusammenarbeit ausgerichtet und entwickelt werden. Die Mitwirkung und Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Entsendung von spezialisierten Verbindungsbeamten ist hierbei unerlässlich, um etwa verfügbare Informationen zu bündeln und gemeinsame Analysen zu forcieren. 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wodurch die „EU-US-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Immigration, insbesondere deren Ausnutzung durch die organisierte Kriminalität“ inzwischen verbessert wurde (Bundestagsdrucksache 18/6699, Frage 16)? Die USA sind seit 2015 mit den US-Behörden „Customs and Border Protection“ (CBP) und „Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) und seit 2016 mit dem „Department of State“ Mitglied im Auswerteschwerpunkt „Checkpoint“. Die Anbindung der US-Behörden bietet Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten eine ergänzende Möglichkeit, deliktsspezifisch operative Daten zeitnah auszutauschen und wird im Bereich der Bekämpfung der Schleusungskriminalität anlassbezogen genutzt. Im Vergleich zum Nachrichtenaustausch über den Interpolweg ist ein schnelleres Antwort-Zeitverhalten festzustellen. 14. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende des jüngsten „EU-US JHA Senior Officials Meeting“ in Malta bekannt (http://gleft.de/1Di)? Der Bundesregierung sind die einzelnen Teilnehmer nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11893 15. Welche einzelnen Aspekte bzw. Vorhaben wurden in Malta hinsichtlich der Themen „Anti-Terrorismus“, „Grenzmanagement/Migration“, „Cybersicherheit “ und „Herausgabe elektronischer Beweismittel“ nach Kenntnis der Bundesregierung behandelt? In Sachen „Anti-Terrorismus“ erfolgte ein Austausch zum Thema Fluggastdatenaustausch , zur Rückkehr und Reintegration von ausländischen Kämpfern, zur Interoperabilität und zum Thema Terrorismusfinanzierung. In Sachen Cybersicherheit informierte die EU-Seite über die laufende Überprüfung der Strategie aus dem Jahr 2013. Beide Seiten sprachen sich für die Prüfung eines strategischen Dialogs aus. In Sachen Grenzmanagement/Migration informierte die EU-Seite über ihre Prioritäten und Aktivitäten u. a. im zentralen Mittelmeer und Libyen sowie mit Drittparteien . Die US-Seite zeigte sich u. a. interessiert an der Arbeit von Frontex. Ferner gab es einen Austausch zu ETIAS und ESTA. Im Bereich der Herausgabe elektronischer Beweismittel erörterten beide Seiten praktikable Wege für eine effizientere Zusammenarbeit. 16. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden auf dem Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Visa-Reziprozität, die Umsetzung des Umbrella Agreements sowie die vom Präsidenten Donald Trump verhängten Einreiseverbotsanordnungen behandelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden vom US-Präsidenten verhängte Einreiseverbotsanordnungen bei dem Treffen nicht behandelt. Die US-Seite zeigte sich zufrieden mit dem Inkrafttreten des „Umbrella Agreements“. Beide Seiten betonten die Bedeutung der vollen Umsetzung. Mit Blick auf Visa-Reziprozität wurden Wege und Bemühungen zu deren Erreichen erörtert. 17. Welche weiteren geplanten EU-US Tagungen im Bereich des transatlantischen Informationsaustauschs sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zukunft geplant? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das nächste Treffen hochrangiger Vertreter am 20./21. September in Tallinn geplant. Das nächste EU-US Ministertreffen ist am 15./16. Juni in Valletta geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333