Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreibe
n des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag
Drucksache
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18. Wahlperiode
07.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordnete
n Andrej Hunko, Annette Groth,
Inge Höger, weiterer Abgeordn
eter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11675 –
Austausch biometrischer
Daten zwischen Europol bzw. Interpol mit der
Kriminalpolizei und dem Militär der Vereinigten Staaten
Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Polizeiagentur Europol will laut einem Bericht der Hamburger Tages-
zeitung der „Morgenpost“ biometrische Daten des US-Militärs verarbeiten,
die zu „ausländischen Kämpfern“ in Syrien und Irak erhoben wurden (www.
morgenpost.de vom 4. März 2017, „Europol will DNA von Terroristen in Syrien
und Irak sammeln“). Als Beispiele nennt die Zeitung „Fingerabrücke von Ka-
laschnikows, Spuren von Anschlagsorten oder DNA-Proben von getöteten IS-
Terroristen“. Die Daten könnten aus einem „Intelligence Center“ stammen, das
die US-Armee in Jordanien unterhält. Zwar unterlägen Fingerabdrücke und
DNA-Daten der Geheimhaltung, einige würden jedoch für die US-Bundespoli-
zei Federal Bureau of Investigation (FBI) deklassiert. Dadurch würden sie auch
für zivile Behörden zugänglich. Mit dem FBI unterhält Europol ein Arbeitsab-
kommen, worüber die biometrischen Daten getauscht werden könnten. Auch die
internationale Polizeiorganisation Interpol plant dem Bericht zufolge ein ver-
gleichbares Projekt zum DNA-Austausch.
Bereits in den Projekten VENNLIG (Schreibweise auch: VENLIQ) und HA-
MAH hatten europäische Justiz- und Innenministerien mit dem US-Verteidi-
gungsministerium sowie Interpol Daten über „identifizierte ausländische Terro-
risten“ bzw. ,,ausländische Kämpfer“ in Syrien und dem Irak ausgetauscht. Das
Bundeskriminalamt nahm an HAMAH teil, stellte die Zusammenarbeit jedoch
im Jahr 2012 ein (Bundestagsdrucksache 18/10773, Schriftliche Frage 14 des
Abgeordneten Andrej Hunko). Zuletzt ha
tte der EU-Anti-Terrorismuskoordina-
tor vorgeschlagen, ein erneutes Projekt wie VENNLIG einzurichten (http://
gleft.de/1xP). Der Bundesregierung ist hierzu jedoch nichts bekannt.
Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ speichert Europol im Auswerte-
schwerpunkt „Travellers“, an dem die EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Neben
Australien ist mittlerweile auch die US-Einwanderungsbehörde „Customs and
Border Protection“ (US-CBP) mit dem Auswerteschwerpunkt assoziiert, ent-
sprechendes Interesse habe der Bundesregierung zufolge auch Interpol signali-
siert (Bundestagsdrucksache 18/8324, Frage 2). Auch ohne Abschluss eines As-
soziierungsverfahrens liefert Interpol eine beträchtliche Zahl an Daten zu. Be-
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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züglich der Zahl der beim Auswerteschwerpunkt „Travellers“ zugelieferten Per-
sonen stehen Interpol und die US-CBP an vierter und fünfter Stelle. Gemessen
an der Gesamtzahl der Zulieferungen steht Australien an fünfter Stelle.
1.
Was ist der Bundesregierung über die Pläne der EU-Polizeiagentur Europol
bekannt, biometrische Daten des US-Militärs zu verarbeiten, die zu „auslän-
dischen Kämpfern“ in Syrien und Irak erhoben wurden?
Der Bundesregierung sind keine Pläne Europols bekannt, biometrische Daten
ausländischer Kämpfer mit dem US-Militär auszutauschen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung tauscht Europol in diesem Bereich Informationen mit der US-
Strafverfolgungsbehör
de FBI aus. Die Quellen des FBI sind der Bundesregierung
nicht bekannt, sofern eine Übermittlung nach US-amerikanischen Recht zulässig
ist, könnte hierfür auch das US-Militär in Betracht kommen.
a)
Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, aus welchen Quellen die Daten stammen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
b)
Welche Rolle würde das militärische „Intelligence Center“ der US- Ar-
mee in Jordanien im Rahmen des Datentauschs spielen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Rolle das militärische „Intelli-
gence Center“ der US-Armee in Jordanien im Rahmen des Datentauschs spielt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
2.
Nach welchem Verfahren würde es Europol nach Kenntnis der Bundesregie-
rung gestattet, für militärische Zwecke gesammelte und eingestufte biomet-
rische Daten zu verarbeiten?
Europol verarbeitet Informationen und Erkenntnisse einschließlich personenbe-
zogener Daten nach Maßgabe des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI, soweit
dies zur Erreichung seiner Zielvorgaben erforderlich ist. Ziel von Europol ist es,
die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Zusam-
menarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität,
Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu
verstärken, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind.
Europol prüft daher nach Eingang von Daten insbesondere, ob und inwieweit
seine Zuständigkeit eröffnet ist, eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung be-
steht, die Informationen und Erkenntnisse
zur Erreichung seiner Zielvorgaben er-
forderlich sind und die weiteren system
spezifischen Voraussetzungen für eine
Speicherung in den jeweiligen Europol-Datenbanken vorliegen. Europol prüft
ferner, ob und inwieweit Verwendungsbeschränkungen des Dateninhabers beste-
hen.
Erst im Anschluss und abhängig vom Ergebnis wäre es Europol gestattet, die Da-
ten weiter zu verarbeiten.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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3.
Sofern der Datentausch über das Federal Bureau of Investigation abgewi-
ckelt würde, auf Grundlage welcher Abkommen oder Vereinbarungen würde
dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen?
Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen Europol und US-Be-
hörden ist das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und
Europol vom 6. Dezember 2001 und das ergänzende Abkommen zwischen Euro-
pol und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch personenbezo-
gener Daten und zugehöriger Informationen vom 20. Dezember 2002. Die beiden
Abkommen sind auf der Webseite von Eu
ropol (www.europol.europa.eu) veröf-
fentlicht.
a)
Wo würden die biometrischen Daten bei Europol gespeichert?
Eine Speicherung könnte nach dem Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI in einem
der bei Europol eingerichteten Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Da-
ten erfolgen, vor allem in den Arbeitsdateien zu Analysezwecken oder dem Eu-
ropol-Informationssystem.
b)
Welche europäischen Ermittlungsbehörden hätten Zugriff auf die Daten?
Zugriff auf das Europol-Informationssystem haben nach Artikel 13 des Europol-
Ratsbeschlusses 2009/371/JI die nationalen
Stellen für Europo
l, in Deutschland
das Bundeskriminalamt (BKA), die Verbindungsbeamten, der Europol-Direktor,
und die stellvertretenden Direktoren sowie ordnungsgemäß ermächtigte Europol-
Bedienstete. Die Mitgliedstaaten können weitere zugriffsberechtigte zuständige
Behörden benennen. Nach §
3 Absatz 1 des Europol-Gesetzes sind in Deutsch-
land die Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie die
Polizeien der Länder befugt, Daten in das Europol-Informationssystem einzuge-
ben und abzurufen.
Auf die Arbeitsdateien für Analysezwecke
haben nach Artikel 14 des Europol-
Ratsbeschlusses nur Analytiker und sonstige Mitglieder des Europol-Personals,
die der Europol-Direktor benennt, Zugriff. Von der Möglichkeit des Zugriffs
durch Verbindungsbeamte und/oder Experten der Mitgliedstaaten wurde bislang
kein Gebrauch gemacht.
EU-Agenturen (z. B. Frontex oder Eurojust) oder Drittparteien haben keinen Zu-
griff.
4.
Was ist der Bundesregierung über Berichte bekannt, wonach auch die inter-
nationale Polizeiorganisation Interpol ein vergleichbares Projekt zum Aus-
tausch biometrischer Daten plant?
a)
Aus welchen Quellen würden die Daten stammen?
b)
Nach welchem Verfahren würde es Interpol gestattet, für militärische
Zwecke gesammelte und eingestufte biometrische Daten zu verarbeiten?
Der Bundesregierung sind über die Projekte VENLIG und HAMAH hinaus keine
Planungen von INTERPOL für vergleichbare Projekte bekannt. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 vom 14. Mai 2014 verwiesen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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5.
Welche Daten hat das Bundeskriminalamt bis zu seinem Ausstieg in 2012
im Projekt HAMAH an welche Behörden geliefert bzw. von dort empfan-
gen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Frak-
tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/934 vom 26. März 2014 wird
verwiesen.
6.
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Diskussionen über einen Vor-
schlag des EU-Anti-Terrorismuskoordinators bekannt, der ein erneutes Pro-
jekt wie VENNLIG vorschlug (http://gleft.de/1xP)?
Der Bundesregierung sind über den Vorschlag des EU-Anti-Terrorismuskoordi-
nators hinaus keine Diskussionen hierzu bekannt.
7.
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Rahmen bzw. in
welchen Abkommen die Europol-Abteilungen „Operationen“ und „Finan-
zermittlungen“ („Operations“, „Financial Intelligence“) mit dem US-Hei-
matschutzministerium, dem FBI, der Customs and Border Protection (US-
CBP), dem US Secret Service und dem US-Interpolbüro kooperieren (Pres-
semitteilung Europol vom 25. Februar 2015, „Increased law enforcement co-
operation between the United States and Europe“)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
8.
Welche EU-Mitgliedstaaten und Drittparteien nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit an den Auswerteschwerpunkten „Hydra“, „Travel-
lers“ und „Check the Web“ bei Europol teil, und welche weiteren Drittpar-
teien begehren derzeit eine Aufnahme?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Frak-
tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8324 vom 3. Mai 2016 wird ver-
wiesen. Zum Auswerteschwerpunkt „Check
the Web“ ist Island als Teilnehmer
hinzugekommen.
Zum Auswerteschwerpunkt „Hydra“ ist Eurojust als Teilnehmer hinzugekom-
men. Zum Auswerteschwerpunkt „Travellers “ sind Island, Interpol und das US-
FBI als Teilnehmer hinzugekommen.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu Drittparteien, die derzeit eine
Aufnahme begehren.
9.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang der an die Eu-
ropol-Dateien „Hydra“, „Travellers“, „Check the Web“ sowie das Europol-
Informationssystem gelieferten Informationen zu „ausländischen Kämpfern“
bzw. „islamistischem Extremismus/Terrorismus“ seit der Antwort der Bun-
desregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8324 entwickelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Informationsumfang stark gestiegen.
Der Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ enthält Stand 24. März 2017 insge-
samt 15 976 Datensätze. Die Auswerteschwerpunkte „Hydra“ und „Travellers“
enthielten mit Stand vom 31. Dezember 2016 insgesamt 68 784 bzw. 38 146 Per-
sonen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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a)
Welche Teilnehmenden der Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travel-
lers“ und „Check the Web“ gehören nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit zu deren fünf intensivsten Nutzern (bitte wie auf Bundestags-
drucksache 18/8324 beantworten)?
b)
Was ist der Bundesregierung über die Zahl der Zulieferungen der Dritt-
parteien Interpol und US-CBP an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“,
„Travellers“ und „Check the Web“ bekannt (bitte wie auf Bundestags-
drucksache 18/8324 beantworten)?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. Seitens Europol werden den
Mitgliedstaaten nur noch die eigenen statistischen Werte übermittelt.
10.
Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit auf Verdacht bei der Kontaktstelle „Travellers“ gespeichert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
a)
Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden mittlerweile als „aus-
ländische Kämpfer“ bestätigt?
Stand 31. Dezember 2016 berichtet Europol von 6 003 ausländischen Kämpfern.
b)
In welchem Umfang liegen einer solchen Bestätigung durch „Analysen“
von Teilnehmern am Auswerteschwerpunkt „Travellers“ auch geheim-
dienstliche Erkenntnisse oder Verurteilungen zugrunde?
Die Bundesregierung hat hi
erzu keine Erkenntnisse.
11.
Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zu „ausländischen Kämpfern“ derzeit im Europol-Informationssystem ge-
speichert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Stand 31. Dezember 2016 insgesamt
7 884 Personen im Europol-Informationssystem als ausländische Kämpfer ge-
speichert. Diese Personen sind in der Regel mit weiteren Objekten verknüpft, die
nicht statistisch ausgewiesen werden.
12.
Aus welchen Gründen plädiert das Bundesministerium des Innern für die In-
tegration der nicht zur Europäischen Union gehörenden „Police Working
Group an Terrorism“ (PWGT) in die Strukturen der Europol-Zusammenar-
beit durch Einrichten eines Beratungs-/Programmgremiums innerhalb des
neuen Anti-Terror-Zentrums ECTC (http://gleft.de/1Dj), um damit einer
„anhaltend hohen Bedrohung durch terroristische Anschläge und Anschlags-
versuche“ zu begegnen?
Die zukünftige Terrorismus-Bekämpfung in Europa soll durch das Zusammen-
führen und Bündeln vorhandener Einrichtungen bei Europol gestärkt werden, ins-
besondere durch eine weitere Ausgestaltung des ECTC (European Counter Ter-
rorism Centre) und seiner Analysedienstleistungen, des gemeinsamen Verbin-
dungsbeamtenteams und der Internet Meldestelle.
Die Zusammenarbeit in der PWGT (Poli
ce Working Group on Terrorism) kann
durch eine Integration in die Strukturen der Europol-Zusammenarbeit gestärkt
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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werden, da sie nicht mehr auf einen In
formations- und Erfahrungsaustausch re-
duziert ist, sondern dort durch Abstimmung und Vorgabe strategischer Linien ge-
staltenden Einfluss auf die Aufg
abenerledigung nehmen kann.
a)
Auf welche Weise soll die PWGT „in strategischer Hinsicht“ die Aufga-
benerfüllung des ECTC beeinflussen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
b)
Welche weiteren europäischen „Terrorismusbekämpfungsaktivitäten“
sollten aus Sicht der Bundesregierung bei Europol zusammengeführt wer-
den?
Derzeit sieht die Bundesregierung keine weiteren europäischen „Terrorismusbe-
kämpfungsaktivitäten“, die bei Europol zusammenzuführen wären.
c)
Auf welche Weise sollten aus Sicht der Bundesregierung die bei Europol
angesiedelten gemeinsamen Verbindungsbeamtenteams (JLT) und die In-
ternet-Meldestelle (IRU) gestärkt werden?
In Ereignis- und Lagefällen sollte Europol neben der fachlichen Unterstützung
der Behörden der Mitgliedstaaten der zentrale Informationsknoten für eine zeit-
nahe und strukturierte Informationsversorgung sein. In diesem Sinne sollte das
Aufgabenspektrum des gemeinsamen Ve
rbindungsbeamtenteams zusammen mit
den Mitgliedstaaten als Plattform für die gegenseitige Zusammenarbeit ausge-
richtet und entwickelt werden. Die Mitwirkung und Unterstützung der Mitglied-
staaten durch die Entsendung von spezialisierten Verbindungsbeamten ist hierbei
unerlässlich, um etwa verfügbare Informationen zu bündeln und gemeinsame
Analysen zu forcieren.
13.
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wodurch die „EU-US-Zusam-
menarbeit bei der Bekämpfung illegaler Immigration, insbesondere deren
Ausnutzung durch die organisierte Kriminalität“ inzwischen verbessert
wurde (Bundestagsdrucksache 18/6699, Frage 16)?
Die USA sind seit 2015 mit den US-Behörden „Customs and Border Protection“
(CBP) und „Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) und seit 2016 mit
dem „Department of State“ Mitglied im
Auswerteschwerpun
kt „Checkpoint“.
Die Anbindung der US-Behörden bietet Deutschland und den anderen EU-Mit-
gliedstaaten eine ergänzende Möglichkeit, deliktsspezifisch operative Daten zeit-
nah auszutauschen und wird im Bereich der Bekämpfung der Schleusungskrimi-
nalität anlassbezogen genutzt. Im Vergleich zum Nachrichtenaustausch über den
Interpolweg ist ein schnelleres Antwort-Zeitverhalten festzustellen.
14.
Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende des jüngsten „EU-US JHA
Senior Officials Meeting“ in Malta bekannt (http://gleft.de/1Di)?
Der Bundesregierung sind die einzelnen Teilnehmer nicht bekannt.
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15.
Welche einzelnen Aspekte bzw. Vorhaben wurden in Malta hinsichtlich
der Themen „Anti-Terrorismus“, „Grenzmanagement/Migration“, „Cy-
bersicherheit“ und „Herausgabe elektronischer Beweismittel“ nach
Kenntnis der Bundesregierung behandelt?
In Sachen „Anti-Terrorismus“ erfolgte ein Austausch zum Thema Fluggastdaten-
austausch, zur Rückkehr und Reintegration von ausländischen Kämpfern, zur In-
teroperabilität und zum Them
a Terrorismusfinanzierung.
In Sachen Cybersicherheit informierte die EU-Seite über die laufende Überprü-
fung der Strategie aus dem Jahr 2013. Beide Seiten sprachen sich für die Prüfung
eines strategische
n Dialogs aus.
In Sachen Grenzmanagement/Migration info
rmierte die EU-Seite über ihre Prio-
ritäten und Aktivitäten u. a. im zentralen Mittelmeer und Libyen sowie mit Dritt-
parteien. Die US-Seite zeigte sich u. a.
interessiert an der Arbeit von Frontex.
Ferner gab es einen Austausch zu ETIAS und ESTA.
Im Bereich der Herausgabe elektronischer Beweismittel erörterten beide Seiten
praktikable Wege für eine effizientere Zusammenarbeit.
16.
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden auf dem Treffen nach Kenntnis
der Bundesregierung auch die Visa-Reziprozität, die Umsetzung des
Umbrella Agreements sowie die vom Präsidenten Donald Trump verhängten
Einreiseverbotsanordnungen behandelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden vom US-Präsidenten verhängte Ein-
reiseverbotsanordnungen bei dem Treffen nicht behandelt. Die US-Seite zeigte
sich zufrieden mit dem Inkrafttreten de
s „Umbrella Agreements“. Beide Seiten
betonten die Bedeutung der vollen Umsetzung. Mit Blick auf Visa-Reziprozität
wurden Wege und Bemühungen zu deren Erreichen erörtert.
17.
Welche weiteren geplanten EU-US Tagungen im Bereich des transatlanti-
schen Informationsaustauschs sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Zukunft geplant?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das nächste Treffen hochrangiger Vertre-
ter am 20./21. September in Tallinn geplant. Das nächste EU-US Ministertreffen
ist am 15./16. Juni in Valletta geplant.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333