Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11909 18. Wahlperiode 05.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11583 – Kosten des OSZE-Gipfels am 8. und 9. Dezember 2016 in Hamburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Veranstalterin des OSZE-Gipfels (OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) in Hamburg am 8./9. Dezember 2016 war ausweislich der Antwort des Hamburger Senats im Innenausschuss die Bundesregierung. Der Hamburger Senat teilte jedoch mit, dass die Abrechnung des Einsatzes der Einsatzkräfte und Einsatzmittel der anderen Länder sowie die Gespräche zur Kostenerstattung durch den Bund noch ausstehen. Somit ist davon auszugehen, dass sich die Stadt Hamburg an den Kosten der Veranstaltung der Bundesregierung beteiligen soll. So wird der Bund zwar keine Kosten für den Einsatz der Bundespolizei etc. berechnen, die Stadt Hamburg jedoch die Kosten für den Einsatz der „Unterstützungseinheiten“ aus anderen Bundesländern tragen müssen . Der Hamburger Senat hat weiterhin erklärt, dass das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“), ein Grundsatz, der im Grundgesetz (GG) verankert ist (Artikel 104a GG: „(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt. (2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.“), nicht greift. Vielmehr obliege die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit aufgrund von Artikel 30 GG den Ländern, in diesem Falle der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese grundgesetzliche Aufgabenzuweisung gelte auch für Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Großveranstaltungen. Aus dieser Kompetenzverteilung folge, dass Hamburg die Kosten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben nach Artikel 104a Absatz 1 GG grundsätzlich zu tragen habe. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Da die Rechnungslegung noch nicht abgeschlossen werden konnte, sind sämtliche Summen als vorläufig zu betrachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11909 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Auf welche Gesamthöhe ohne Personalkosten belaufen sich nach vorläufigen Kalkulationen bzw. nach endgültigen Kalkulationen die Kosten für den OSZE-Gipfel in Hamburg, für die die Stadt Hamburg und der Bund bislang aufgekommen sind bzw. noch aufkommen müssen? Die Kosten für den OSZE-Ministerrat in Hamburg ohne Personalkosten belaufen sich beim Bund nach vorläufigen Kalkulationen auf 11,5 Mio. Euro. Über die bei der Freien und Hansestadt Hamburg angefallenen Kosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 2. Haben inzwischen die Gespräche zur Kostenerstattung durch den Bund stattgefunden , und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum haben sie noch nicht stattgefunden, und wann werden sie stattfinden? 3. In welcher Gesamthöhe und zu welchen Anteil wird sich der Bund an den Kosten, die im Rahmen der Sicherheitsaufgaben beim OSZE-Gipfel entstanden sind, beteiligen (bitte jeweils unter Angabe der Höhe der Beteiligung in Euro sowie des prozentualen Anteils beantworten)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg haben eine Verwaltungsvereinbarung ausgehandelt, wonach der Bund als pauschale, nicht prozentuale Beteiligung an den zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des OSZE-Ministerrates und des kommenden G20-Gipfels insgesamt 50 Mio. Euro bereitstellen wird. Eine Aufgliederung des Betrages auf die jeweiligen Veranstaltungen ist nicht Gegenstand der Vereinbarung. Die schlussverhandelte Verwaltungsvereinbarung sowie die damit verbundene Unterrichtung über die Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50 Mio. Euro im Haushaltsvollzug 2017 im Einzelplan 60 wurde dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 15. März 2017 vorgelegt. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 Kenntnis genommen. 4. Wie viele Bundespolizisten waren mit jeweils wie vielen regulären Einsatzstunden und mit wie vielen Überstunden an dem Einsatz zum OSZE-Gipfel beteiligt? Welche Kosten sind dadurch insgesamt entstanden, und wer trägt die Kosten ? Am 2. Dezember 2016 waren in der Besonderen Aufbaueinheit (BAO) Hanseat insgesamt 1 407 Mitarbeiter der Bundespolizei (Polizeivollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte) und am 8. Dezember 2016 bis zu 3 124 Mitarbeiter der Bundespolizei (Polizeivollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte ) eingesetzt. Insgesamt sind 230 186,28 Stunden Mehrarbeit geleistet worden. Die einsatzbedingen Mehrkosten im originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei trägt der Bund. Die für diese Aufgabenerfüllung erforderlichen Ausgaben sind im Kapitel 0625 der Bundespolizei eingestellt und werden nicht gesondert erfasst. Zur Unterstützung des Bundeskriminalamtes hat die Bundespolizei 431 Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. Hierbei wurden 24 238 Stunden Mehrarbeit geleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11909 Zur Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Bundespolizei 110 Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. Hierbei wurden insgesamt 6 955 Stunden Mehrarbeit geleistet. Die einsatzbedingten Mehrkosten der Unterstützungseinsätze zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg belaufen sich auf rund 0,45 Mio. Euro. Diese Kosten sind gemäß § 11 Absatz 4 Satz 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) grundsätzlich geltend zu machen. Die zwischen dem Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung sieht jedoch einen Verzicht des Bundes auf Erstattung von Sach- und Personalkosten bei Unterstützungsleistungen in den Bereichen der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks vor. 5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für Übernachtung und Verpflegung, die durch den Einsatz von Bundespolizisten in Hamburg entstanden sind, und wer trägt die Kosten? Im Rahmen des Einsatzes von Bundespolizisten in Hamburg sind für die Unterbringung und Verpflegung Kosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro angefallen. Die Kosten gehen zu Lasten des Kapitels 0625 im Bundeshaushalt. 6. a) Wie viele Personen waren im Rahmen der „Besonderen Aufbauorganisationen “ BAO Hammonia, BAO Hanseat und BAO Elbe beim OSZE-Gipfel jeweils mit wie vielen Arbeitsstunden im Einsatz? Für die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Hammonia liegt die Zuständigkeit bei der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Rahmen der BAO Elbe waren vom Bundeskriminalamt insgesamt 304 Kräfte in Potsdam und 1 285 Kräfte in Hamburg eingesetzt. Arbeitsstunden werden im BKA nicht gesondert erfasst. Für die BAO Hanseat wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. b) Welche Aufgaben hatten diese „Besonderen Aufbauorganisationen“ jeweils ? Die Besonderen Aufbauorganisationen (BAOs) unterstützen die Polizeibehörden des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung spezifischer polizeilicher Großeinsätze. Die Bundespolizei nahm im Rahmen der BAO Hanseat ihre originären Aufgaben gemäß §§ 1 ff. BPolG wahr. Der Schwerpunkt war die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung gemäß § 3 BPolG auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes im Stadtgebiet Hamburg sowie die Wahrnehmung der Aufgaben der Grenzpolizei und der Luftsicherheit gemäß §§ 2, 4 BPolG auf dem Flughafen Hamburg. Das Bundeskriminalamt nahm im Rahmen der BAO Elbe seine originären Sicherungsaufgaben gemäß § 5 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) wahr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11909 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche Ausrüstung hatten diese „Besonderen Aufbauorganisationen“ jeweils ? Die Einsatzkräfte der BAOs Elbe und Hanseat führten die in den jeweils gültigen Ausstattungsnachweisen des Bundeskriminalamtes beziehungsweise der Bundespolizei zugewiesenen Führungs- und Einsatzmittel mit, wie sie auch im täglichen Einsatz zur Anwendung kommen. d) In welcher Höhe sind Kosten durch den Einsatz der der drei genannten „Besonderen Aufbauorganisationen“ entstanden, und wer trägt jeweils die Kosten für den Einsatz (bitte getrennt für die drei verschiedenen BAO angeben sowie jeweils nach Lohnkosten, Unterkunft und Verpflegung aufschlüsseln? Zu den Kosten der Bundespolizei wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Die dem Bundeskriminalamt entstandenen einsatzbedingten Mehrkosten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Informellen Treffens am 1. September 2016 in Potsdam sowie dem Treffen des OSZE-Ministerrates am 8./9. Dezember 2016 in Hamburg trägt der Bund. Die für diese Aufgabenerfüllung erforderlichen Ausgaben werden nicht gesondert erfasst. 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die durch die Unterbringung und Verpflegung der teilnehmenden Delegationen entstanden sind, und wer trägt die Kosten (wenn die Kosten auf unterschiedliche Stellen/Institutionen aufgeteilt werden, bitte zudem die Kosten nach Institutionen aufschlüsseln und jeweils den Verwendungszweck angeben)? Wie viel Euro kostete die Übernachtung der deutschen Delegation pro Nacht und pro Person durchschnittlich? Das Auswärtige Amt übernimmt gemäß der Vorgaben der OSZE für die Dauer der Konferenz die Kosten für die Unterbringung der Delegationsleiter. Diese beliefen sich auf 62 500 Euro. Die Kosten für die Unterbringung der übrigen Delegierten wurden von den Gastländern selbst getragen. Für die Verpflegung im Rahmen des Ministerrats sind Gesamtkosten in Höhe von 602 000 Euro entstanden, die vom Auswärtigen Amt getragen wurden. Eine gesonderte Angabe für die teilnehmenden Delegationen ist dabei nicht möglich. Für die Übernachtung der deutschen Delegation sind pro Person und Nacht durchschnittlich 276 Euro angefallen. 8. Wie hoch sind die Kosten, die durch den Transport der teilnehmenden Delegationen innerhalb Hamburgs entstanden sind, und wer trägt diese Kosten? Für den Transport der teilnehmenden Delegationen innerhalb Hamburgs entstanden Kosten in Höhe von 994 000 Euro, die vom Auswärtigen Amt getragen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11909 9. Wurde der Transport von teilnehmenden Delegationen nach Hamburg durch deutsche Stellen bezahlt, und wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten, und wer trägt die Kosten (bitte nach Ländern aufschlüsseln, wenn für den Transport ausländischer Delegationen nach Hamburg Kosten angefallen sind)? Die teilnehmenden Delegationen organisierten ihre Anreise nach Hamburg selbst und kamen für diese Reisekosten auch selbst auf. 10. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die durch die Anmietung der Tagungsräume entstanden sind, und wer trägt diese Kosten (wenn die Kosten auf unterschiedliche Stellen/Institutionen aufgeteilt werden, bitte zudem die Kosten nach Institutionen aufschlüsseln)? Die Tagungsräume befanden sich in den Hamburger Messehallen, in denen auch alle anderen Funktionsräume wie Pressezentrum, Delegiertenrestaurants, Delegationsbüros und Fuhrpark untergebracht wurden. Die Miete für die Messehallen wurde pauschal berechnet, die Kosten für die Tagungsräume lassen sich daher nicht gesondert ausweisen. 11. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das während des OSZE-Gipfels eingerichteten Pressezentrums, und wer trägt die Kosten? Die Kosten für das Pressezentrum teilen sich auf in die Mietkosten der entsprechenden Messehalle, die Aufbauten innerhalb der Messehalle und die Bewirtung. Die Mietkosten lassen sich nicht gesondert ausweisen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Für die Aufbauten sowie die notwendigen technischen Einrichtungen innerhalb des Pressezentrums entstanden Kosten in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333