Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11952 18. Wahlperiode 13.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11687 – Forschungen an der Überwachungsplattform FLYSEC V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach „Total Airport Security System” (TASS) finanziert die Europäische Kommission mit „Optimising time-to-FLY and enhancing airport SECurity“ (FLYSEC) abermals Forschungen an einer Überwachungsplattform für den öffentlichen Raum (http://gleft.de/1Dz, http://gleft.de/1Dy). Das Projekt wird im Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ gefördert und läuft dort in der Programmlinie „Sicherung kritischer Infrastrukturen“. Die Kosten von FLYSEC betragen 4,14 Mio. Euro, die von der Europäischen Kommission nahezu komplett übernommen werden. Bis April 2018 wird in FLYSEC an Technologien zur Videoüberwachung, Verfahren intelligenter Auswertung von Bewegtbildern , zur biometrischen Identifikation und zur Verfolgung mit RFID-Trackern (RFID – radio-frequency identification) geforscht. Das System soll es ermöglichen , Daten verschiedener Sensoren gleichzeitig auszuwerten und durch „innovative kognitive Algorithmen“ zu berechnen. In der Projektbeschreibung ist die Rede von „Big Data-Analyse“, „Open-source intelligence“ und „Crowd sourcing “. Außerdem werden Verfahren zur Risiko- bzw. Verhaltensanalyse entwickelt . Kombiniert mit „Hintergrundüberprüfungen“ und der Erstellung eines Persönlichkeitsprofils („Background checks“, „Passenger profiling“) werden Reisende in drei verschiedene Risikokategorien eingeteilt und unterschiedlichen Prozeduren unterworfen. Hierzu dürften aus Sicht der Fragesteller umfangreiche Personendaten von Reisenden genutzt werden, wie sie etwa im EU-Fluggastdatenregister (EU-PNR) gesammelt werden. Zusammen mit den Informationen des geplanten ETIAS werden die PNR-Daten zur Vorabkontrolle von Reisenden genutzt. Entsprechende Verfahren werden bereits an israelischen Flughäfen eingesetzt. Kenntnisse hierüber könnten über die beteiligten israelischen Firmen ELBIT, EMZA VISUAL SENSE oder SMARTECH in das Projekt FLYSEC einfließen. Der Rüstungskonzern ELBIT war zuvor an dem EU-Projekt TASS beteiligt, das von dem ehemals israelischen Überwachungsdienstleister VERINT geleitet wurde. Neben den israelischen Partnern sind bei FLYSEC Firmen und Einrichtungen aus Luxemburg, Großbritannien, Griechenland und Deutschland an Bord. Hierzu gehören der Embry-Riddle Berlin Campus (ERAD, erhält 115 000 Euro) und das Forschungszentrum für Luftsicherheit European Aviation Security Center (EASC e. V.: erhält 327 250 Euro) am Flugplatz Schönhagen in Brandenburg. Einer Projektbeschreibung zufolge gehört Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11952 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die deutsche Polizei ebenfalls zu den relevanten Akteuren und wurde hierzu angesprochen (http://gleft.de/1DA). Laut der Projektwebseite werden Anwendungen von FLYSEC an Flughäfen getestet (www.fly-sec.eu). Nach Projektende sollen sämtliche Ergebnisse am neuen Flughafen Berlin-Schönefeld präsentiert werden. 1. Mit welchen Forschungsvorhaben will die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung die Überwachung und Kontrolle an Flughäfen verstärken oder automatisieren? Im Sicherheitsforschungsprogramm der Europäischen Union (Bereich „Sicherheit “ im 7. Forschungsrahmenprogramm und „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020) werden gegenwärtig folgende Projekte gefördert, die einen Bezug zur Überwachung und Kontrolle an Flughäfen aufweisen: Akronym Titel Projektnummer ABC4EU ABC gates for Europe 312797 ACES Air cargo explosive screener 672001 BODEGA Proactive enhancement of human performance in border control 653676 CONSORTIS Concealed objects stand-off real-time imaging for security 312745 EUROSKY Single European secure air-cargo space 312649 FLYSEC Optimising time-to-fly and enhancing airport security 653879 MESMERISE Multi-energy high resolution modular scan system for internal and external concealed commodities 700399 NESPINT Neutron spectrometry to prevent illicit nuclear trafficking 740146 PROTECT Pervasive and user focused biometrics border project 700259 SPIDERS Synthetic aperture interferometric radiometer for security in critical infrastructures 674274 TERASCREEN Multi-frequency multi-mode Terahertz screening for border checks 312496 XP-DITE Accelerated checkpoint design integration test and evaluation 285311 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11952 a) An welchen dieser Vorhaben nehmen welche deutschen Behörden, Firmen oder sonstigen Einrichtungen mit welchen Beiträgen teil? An folgenden der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Projekte des Sicherheitsforschungsprogramms der Europäischen Union nehmen deutsche Behörden, Firmen oder sonstigen Einrichtungen teil: Akronym Teilnehmer aus Deutschland ABC4EU Dermalog Indentification Systems GmbH Cognitec Systems GmbH Safe ID Solutions GmbH CONSORTIS Eberhard Karls Universität Tübingen FLYSEC EASC e. V. Embry-Riddle Aeronautical Deutschland GmbH MESMERISE BPE e. K. PROTECT Veridos GmbH TERASCREEN Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Forschung e. V. Albert Ludwigs Universität Freiburg XP-DITE Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Forschung e. V. Smith Heimann GmbH Albert Ludwigs Universität Freiburg Zu den einzelnen inhaltlichen Beiträgen der Teilnehmer an den Forschungsvorhaben liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) In welchen deutschen Forschungsprojekten werden Anwendungen zur Flughafensicherheit entwickelt oder erprobt? Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ werden gegenwärtige keine Projekte gefördert, in denen Anwendungen zur Flughafensicherheit entwickelt oder erprobt werden. Die Bundespolizei beteiligt sich aktuell an folgenden laufenden Forschungsvorhaben zur Stärkung bzw. Automatisierung der Luftsicherheitskontrollen: Projektname DE / EU-Projekt Art XP-DITE EU Assoziierte Partnerschaft C-BORD EU Assoziierte Partnerschaft POLINEX DE Assoziierte Partnerschaft Probex DE Assoziierte Partnerschaft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11952 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. In welchen Forschungen entwickeln oder erproben die Europäische Union oder Bundesbehörden Verfahren, um Grenzkontrollen durch eine Risikobzw . Verhaltensanalyse von Reisenden zu ergänzen? Im Sicherheitsforschungsprogramm der Europäischen Union werden gegenwärtig folgende Projekte gefördert, die Aspekte einer Risiko- bzw. Verhaltensanalyse von Reisenden aufweisen: Akronym Titel Projektnummer BODEGA Proactive enhancement of human performance in border control 653676 FLYSEC Optimising time-to-fly and enhancing airport security 653879 3. In welchen Projekten werden entsprechende Anwendungen erforscht, und inwiefern werden dabei Beiträge von Bundesbehörden erbracht? Hinsichtlich des Sicherheitsforschungsprogramms der Europäischen Union wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Deutsche Bundesbehörden sind an den Projekten BODEGA und FLYSEC nicht beteiligt. 4. Welche Forschungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Union unterstützt, um die Vorabkontrolle von Reisenden durch Verarbeitung von Fluggastdaten im Rahmen der EU-PNR-Richtlinie zu verbessern? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden im Sicherheitsforschungsprogramm der Europäischen Union gegenwärtig keine Forschungsvorhaben gefördert, die sich der Verarbeitung von Fluggastdaten im Rahmen der EU-PNR-Richtlinie widmen. 5. In welchen Forschungen entwickeln oder erproben die Europäische Union oder Bundesbehörden Verfahren zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils („Passenger profiling“), in dem in verschiedene Risikokategorien eingeteilt und anschließend unterschiedlichen Prozeduren unterworfen werden? In der Beschreibung der Europäischen Kommission zum Projekt FLYSEC wird der Begriff „passenger profiling“ genannt. Soweit der Bundesregierung bekannt, hat das Projekt FLYSEC zum Ziel, die Effizienz auf Flughäfen zu erhöhen, indem die Passagiere in verschiedene risikoorientierte Gruppen eingestuft werden. Die entsprechende Einstufung soll eine angepasste Intensität des Kontrollverfahrens ermöglichen. Die spezifischen Methoden und Technologien für die Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck selbst sind jedoch nicht Gegenstand des Projekts. Weitere laufende Projekte des Sicherheitsforschungsprogramms der Europäischen Union, die sich der Erforschung von Verfahren zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils widmen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundespolizei ist an solchen Projekten nicht beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11952 6. Welche Luftfahrtunternehmen führen nach Kenntnis der Bundesregierung „im US- und Israelverkehr“ an welchen deutschen Flughäfen Befragungen „zur Verhinderung der Gefährdung der Luftsicherheit“ durch (Bundestagsdrucksache 18/11460, Antwort zu Frage 5)? a) Welche Behörden oder Dienstleister sind im Falle des Israelverkehrs an diesen Befragungen beteiligt? b) Unter welchen Umständen dürfen bei diesen Befragungen auch Gepäckstücke oder Kommunikationsgeräte heimlich oder offen durchsucht werden ? Aufgrund der besonderen Gefährdungslage führen israelische Luftfahrtunternehmen , die von einem deutschen Flughafen starten, in eigener Verantwortung besondere Sicherheitsmaßnahmen durch. Dies gilt für alle deutschen Flughäfen, an denen Flugverkehr nach Israel stattfindet. Diese Eigensicherungsmaßnahmen sehen , neben allgemeinen Befragungen des Reisenden, weiterführende Befragungen und Gepäckkontrollen vor. Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich dem Luftfahrtunternehmen, das hierfür eigenes Personal einsetzt. Diese Maßnahmen sind vor dem Beginn der behördlichen (bundespolizeilichen) Kontrollmaßnahmen abgeschlossen und sind keine hoheitlichen Maßnahmen der Gepäck- und Passagierkontrolle. Sie betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Passagier und dem Luftfahrtunternehmen auf der Grundlage des privatrechtlich geschlossenen Beförderungsvertrags. 7. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/11460 über den Sachstand zur Erweiterung des US-Pre-Clearance-Programms auf weitere europäische Flughäfen bzw. die Aufhebung einer Genehmigung zur Durchführung von hoheitlichen Kontrollen in Irland? Der Bundesregierung ist bekannt geworden, dass Irland eine Überprüfung der Teilnahme am US-Pre-Clearance-Programm veranlasst hat. Zudem hat Italien auf europäischer Ebene über eine Kontaktaufnahme der US-Seite hinsichtlich des US-Pre-Clearance-Programms an den Flughäfen Rom-Fiumicino und Mailand berichtet. Schweden, Großbritannien, Norwegen und die Niederlande teilten daraufhin mit, ebenfalls kontaktiert worden zu sein. 8. Wann trat der Gemeinsame Ausschuss aus Vertragsparteien zum Luftverkehrsabkommen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt zusammen, und welche Themen wurden dort behandelt? Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika trat zuletzt am 16. November 2016 zusammen. Folgende Themen wurden behandelt: Anwendung des Luftverkehrsabkommens. Jährliche Überprüfung des Artikels 21 des Luftverkehrsabkommens (Verhandlungen über ein Abkommen der zweiten Stufe). Aktuelles zur Gesetzgebung. Iran Sanktionen. Aktuelles zu Diskussionen und Verhandlungen mit Drittstaaten. Aktuelles zur Luftsicherheit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11952 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Europäische Luftfahrtstrategie. Vollversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Umwelt. 9. Was ist der Bundesregierung über Zielsetzung und aktuelle Vorhaben einer Projektgruppe „Data Mining“ im Bereich der Zollzusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union bekannt, die nach Kenntnis der Fragesteller von Litauen geführt wird? Die Zielsetzung der Projektgruppe ist es, Methoden des Data Mining zu erläutern und Erfahrungen auszutauschen. Die Projektgruppe tagte im Zeitraum von 2014 bis 2016, eine Fortführung wurde in Aussicht gestellt. Teilnehmer waren Vertreter von Zoll- und Steuerbehörden aus Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland , Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien und Ungarn sowie der Europäischen Kommission. a) Welche Massendaten welcher Quellen werden in der Gruppe behandelt? Aufgrund der Zielsetzung der Projektgruppe wurden in der Projektgruppe selbst keine Massendaten behandelt. Über eventuelle Datenanalysen einzelner Mitglieder der Projektgruppe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Mit welcher Zielsetzung ist auch die Polizeiagentur Europol an der Gruppe beteiligt? Europol wurde zu Sitzungen der Projektgruppe eingeladen, nahm allerdings an keiner der Sitzungen teil. Über die Zielsetzung der Beteiligung von Europol an der Projektgruppe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Wie viele Körperscanner welcher Hersteller bzw. welchen Typs sind derzeit an welchen deutschen Flughäfen montiert? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Antwort zu Frage 10 wird daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministerium des Innern (BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage beigefügt. 11. Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt und den Ort einer Aktion „Air Omnia 2017“ bekannt, die nach Kenntnis der Fragesteller von der Europäischen Union im Rahmen des Operational Action Plans 2017 durchgeführt wird und auf die unerwünschte Migration sowie Schleusungskriminalität zielt (sofern der Termin und die beteiligten Grenzkontrollstellen noch nicht endgültig feststehen, bitte möglichst genau eingrenzen)? Bei Air Omnia 2017 handelt es sich um geplante Kontrollaktionen an ausgewählten europäischen Flughäfen mit Schengen-Außengrenzen zur Verhinderung der unerlaubten Einreise und des Menschenhandels in die Europäische Union. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11952 Die teilnehmenden deutschen Flughäfen sind noch nicht bestimmt. Die Maßnahme ist noch nicht abschließend terminiert. Die Durchführung ist zum jetzigen Zeitpunkt für das dritte Quartal 2017 avisiert. a) Inwiefern nehmen auch die Agenturen Europol und Frontex an der Aktion teil, und welche Leistungen werden von ihnen erbracht? Air Omnia 2017 wurde durch Frontex initiiert und wird durch Europol beim Informationsaustausch sowie dem Abgleich und der Analyse von Daten mit den Europol-Datenbanken unterstützt. In diesem Rahmen kommen durch Frontex in verschiedenen Mitgliedstaaten eingesetzte Gastbeamte unterstützend und anlassbezogen zum Einsatz. b) Auf welche Weise ist die Europäische Multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) an der Aktion beteiligt? Die Maßnahme ist eingebettet in den operativen Aktionsplan 2017 für die Priorität illegale Migration der Europäischen Multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT). c) Welche Aufgaben werden durch die Bundespolizei für die Aktion übernommen , und wie werden diese umgesetzt? Die Bundespolizei übernimmt in dem Rahmen eine koordinierende Funktion. d) Welche Mitgliedstaaten nehmen nach derzeitigem Stand an der Aktion teil? Dem BMI liegen noch keine Informationen zu den teilnehmenden Mitgliedstaaten vor. 12. Was ist der Bundesregierung über die in FLYSEC beforschten Technologien zur Videoüberwachung, Verfahren intelligenter Auswertung von Bewegtbildern , biometrischer Identifikation und Verfolgung mit RFID-Trackern bekannt ? Der Bundesregierung liegen über die bereits vom Fragesteller genannten Quellen (Projektdatenbank der Europäischen Kommission, http://cordis.europa. eu/project/rcn/194906_de.html und Webseite des Projektes FLYSEC, www. fly-sec.eu) keine weitergehenden Informationen vor. Mit Ausnahme des in der Antwort zu Frage 16 genannten Gutachters aus der Bundespolizei ist BMI nicht am Projekt FLYSEC beteiligt. 13. Mit welchen „innovative[n] kognitive[n] Algorithmen“ sollen die erhobenen Daten nach Kenntnis der Bundesregierung berechnet werden? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Welche Techniken der „Big Data-Analyse“, „Open-source intelligence“ und „Crowd sourcing“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung erprobt werden ? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11952 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Beiträge der Embry- Riddle Berlin Campus und das European Aviation Security Center im EU- Projekt FLYSEC erbringen? Es liegen keine Erkenntnisse außerhalb der Ausführungen der Seite www. fly-sec.eu vor. 16. Welche Bundesbehörden wurden von Beteiligten von FLYSEC angesprochen , und welche Beiträge werden von diesen für das Projekt erbracht? Ein Vertreter der Bundespolizei begleitet auf Bitten der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission das Vorhaben FLYSEC als Gutachter („Reviewer“). 17. An welchen deutschen Örtlichkeiten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Anwendungen von FLYSEC getestet werden? Es bestehen keine über die auf der Seite www.fly-sec.eu genannten Machbarkeitstests am Flugplatz Schönhagen hinausgehenden Erkenntnisse über Tests in Deutschland. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Rahmen Ergebnisse von FLYSEC am neuen Flughafen Berlin-Schönefeld präsentiert werden sollen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333