Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11953 18. Wahlperiode 11.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11483 – Maritime Zusammenarbeit mit Polizei, Gendarmerie und Militär in Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter der Führung von Spanien unterstützen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten Italien, Frankreich, Zypern, Malta und Portugal Verhandlungen mit Libyen über eine engere Zusammenarbeit im grenzpolizeilichen Bereich (Antwort von Dimitris Avramopoulos auf die Anfrage der Europaabgeordneten Sabine Lösing vom 23. Oktober 2015, E-010826/2015). Libyen soll an das satellitengestützte Netzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden und würde dadurch auch in das Überwachungssystem EUROSUR integriert. Darüber erhielten die zuständigen libyschen Behörden Lagebilder von den EU-Missionen EUNAVFOR MED (Militär) und Triton (Polizei/Grenzpolizei). Auch US-Militärs könnten darin eingebunden werden, seit Januar 2017 hat EUNAVFOR MED einen Verbindungsoffizier zum US-Kommando AFRICOM entsandt, „um eine Zusammenarbeit zu etablieren“ (Bundestagsdrucksache 18/11329, Antwort zu Frage 18). In EUNAVFOR MED werden auch U-Boote „zur Erstellung des Lagebildes und zur Aufklärung“ eingesetzt. Die Anstrengungen der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Union bauen auf einer Absichtserklärung auf, die der italienische Premierminister Paolo Gentiloni und der libysche Premierminister Fayez Al Sarraj am 2. Februar 2017 unterzeichneten. Sie knüpft an den sogenannten Vertrag von Benghazi aus dem Jahr 2008 an, der im Jahr 2012 ergänzt wurde. Medienberichten zufolge soll das libysche Militär zur Grenzüberwachung unter anderem mit Drohnen unterstützt werden. Obwohl die bi- und multilateralen Maßnahmen in Libyen aufeinander abgestimmt werden sollen, hat die Bundesregierung zu Einzelheiten der italienischen Unterstützung nach eigenen Angaben „keine Kenntnis“ (Bundestagsdrucksache 18/11329, Antwort zu Frage 14). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11953 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche zivilen und militärischen Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen mit der maritimen Grenzsicherung beauftragt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die maritime Grenzsicherung von der libyschen Küstenwache übernommen, die der libyschen Marine und damit dem Verteidigungsministerium zuzuordnen ist. Daneben nimmt auch die dem Innenministerium zugeordnete Seepolizei Aufgaben der maritimen Grenzsicherung wahr. 2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die libysche Küstenwache in den Hoheitsgewässern eine Schutzlinie („line of protection “) zum Abfangen der Boote mit Geflüchteten einrichten sollte (euractiv .com vom 22. Januar 2017, „EU considers increased support to help Libya tackle people smugglers“), und worin bestünde die nicht nur bereits erfolgte, sondern auch „starke und ausdauernde“ EU-Unterstützung bei diesem Vorhaben („strong and lasting EU support“)? Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben beim informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU am 3. Februar 2017 in Malta eine Erklärung zur Externen Dimension der EU-Migrationspolitik verabschiedet. Diese beschreibt die gemeinsamen Ziele im weiteren Vorgehen in Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute und mit Libyen. Die Erklärung und die darin geäußerten Ziele werden von der Bundesregierung unterstützt. 3. Was ist der Bundesregierung über die Verfolgung von Plänen bekannt, im Rahmen von EUBAM, EUNAVFOR MED oder anderen EU-Initiativen außer der militärischen Küstenwache auch eine Schulung der libyschen Seepolizei , die dem Innenministerium untersteht und auf See operiert, vorzunehmen , damit diese die Hoheitsgewässer überwachen und Geflüchtete und deren Helfer aufspüren kann (Ratsdok. 5684/1/17)? Die Bundesregierung hat keine weiteren Erkenntnisse zu derartigen Plänen. EUNAVFOR MED Operation SOPHIA konzentriert sich derzeit ausschließlich auf die Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine. Über eventuelle künftige Betätigungsfelder der zivilen EU-Mission EUBAM Libyen wurde bislang nicht entschieden. 4. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche supranationalen Behörden und/oder Nachbarländer den „einschlägigen Nachschub“ von Booten, Motoren, Fahrzeugen für sogenannte Schleuser in Libyen kontrollieren , behindern oder stoppen könnten (Ratsdok.5684/1/17)? Auf die Antworten zu den Fragen 4b und 4c wird verwiesen. a) Wo werden die Boote vorwiegend hergestellt, und über welche Lieferketten gelangen diese an die Strände Libyens? Die in Libyen verwendeten Holzboote sollen in Tunesien und in Libyen hergestellt werden. Die Schlauchboote stammen zum Teil aus der Volksrepublik China und können beispielweise über Internethändler erworben werden. Schlauchboote geringerer Qualität werden mittlerweile auch zum Teil in Libyen hergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11953 b) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Unterbrechung der Lieferketten für geeignet? Mit der Verhängung restriktiver Maßnahmen durch die EU (sogenannte Exportverbote ) könnten Lieferungen für die in Frage 4 genannten Güter unterbunden werden, sofern diese aus der EU beziehungsweise unter Einbeziehung von Personen und Entitäten mit Sitz in der EU geliefert werden. Die maltesische EU-Ratspräsidentschaft hat in diesem Zusammenhang eine Erweiterung der bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Libyen vorgeschlagen, die auf Genehmigungsvorbehalte zu Exporten der genannten Warengruppen zielt. Dieser Ansatz erfordert allerdings eine solide rechtliche Basis sowie Prüfung der praktischen Umsetzbarkeit durch die zuständigen nationalen Umsetzungsbehörden. Primär ist es Aufgabe der libyschen Behörden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lieferketten für in Frage 4 genannten Güter zu unterbrechen. Es ist daher das Bestreben der Bundesregierung, gemeinsam mit den Vereinten Nationen und der EU im Rahmen der Unterstützung der libyschen Einheitsregierung deren Handlungsfähigkeit zu stärken. c) Inwiefern könnten hierfür auch Resolutionen der Vereinten Nationen zugrunde gelegt werden? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 1970 (2011) ein Sanktionsregime zu Libyen eingerichtet. Dieses wurde zuletzt mit Sicherheitsratsresolution 2292 (2016) der Lageentwicklung in Libyen angepasst und fortgeschrieben . Das Sanktionsregime umfasst ein Waffenembargo, Reiseverbote, Einfrieren von Vermögenswerten und Maßnahmen gegen die illegale Ausfuhr von Rohöl. Indem das VN-Sanktionsregime namentlich auf eine Einschränkung des Zugangs zu Waffen in Libyen abzielt, leistet es auch einen Beitrag zur Bekämpfung krimineller Strukturen jeder Art. Aus Sicht der Bundesregierung kann das bestehende Sanktionsregime der Vereinten Nationen allerdings nicht für eine Unterbindung der Lieferung von nicht-militärischen Booten, Motoren und Fahrzeugen herangezogen werden, da in den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats die Ein- oder Ausfuhr dieser Warenkategorien von und nach Libyen nicht untersagt wurde. d) Inwiefern könnte das Strafrecht diesbezüglich verschärft werden, und welche Planungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Die Bundesregierung plant derzeit in diesem Zusammenhang keine Verschärfung der Straftatbestände zur Schleusungskriminalität in §§ 96, 97 des Aufenthaltsgesetzes . e) Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung auch private Rettungsorganisationen in die Anstrengungen eingebunden werden? Die Bundesregierung sieht keine Rolle für private Rettungsorganisationen bei der Unterbrechung der Lieferketten an kriminelle Schleuser. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11953 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Art von „Zusammenarbeit“ will nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Militärmission EUNAVFOR MED durch Entsendung eines Verbindungsoffiziers zum US-Kommando AFRICOM etablieren, und wo genau ist der Beamte tätig? Aufgabe des Verbindungsoffiziers aus dem Operationshauptquartier von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, der bei AFRICOM in Stuttgart ansässig ist, ist es, den Informationsaustausch zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und AFRICOM sicherzustellen. 6. Über welche Fähigkeiten (etwa optisch, elektronisch, signalerfassend) verfügen die U-Boote, die „zur Erstellung des Lagebildes und zur Aufklärung“ in EUNAVFOR MED eingesetzt werden, bzw. welcher Art sind die Aufklärungsprodukte , in die entsprechende Fähigkeiten einfließen (Bundestagsdrucksache 18/11329)? Die in EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten U-Boote verfügen je nach Typ und entsendendem EU-Mitgliedsstaat über verschiedene elektrooptische Sensoren zur visuellen Aufklärung und Mittel zur elektronischen Aufklärung . Der getauchte taktische Einsatz ermöglicht die verdeckte Aufklärung. Die Aufklärungsergebnisse (z. B. Positionsangaben von Überwasserkontakten, deren Kurs- und Fahrtwerte, Fotos) fließen in das Gesamtlagebild des Verbandshauptquartiers und des Operationshauptquartiers ein. 7. Wie viele verdächtige Schiffe wurden von EUNAVFOR MED auf ihrem Weg über das Mittelmeer nach Kenntnis der Bundesregierung aufgespürt und nachverfolgt (Ratsdok.5684/1/17)? Bislang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein als verdächtig eingestuftes Schiff im Rahmen des Zusatzauftrages zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen auf seinem Weg durch das Mittelmeer gezielt beobachtet. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und mit welchen technischen Mitteln das Joint Operational Team (JOT) Mare bei Europol (Europäisches Polizeiamt) bzw. das ebenfalls dort ansässige Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) die Beobachtung („monitoring“) von 500 „verdächtigen Schiffen“ vornimmt (http://gleft.de/1CY)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung führt Europol keine eigenständige Beobachtung von Schiffen durch. 9. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die „Ressourcen zur Informationsgewinnung und Überwachung“ vor der libyschen Küste gebündelt werden, „um Positionen und Strecken besser zu kontrollieren und ins Visier zu nehmen und die dort tätigen Schleuser zu identifizieren“ (Ratsdok . 5684/1/17)? Die Bündelung von Informationen der Mitgliedstaaten, EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, der Europäischen Grenz- und Küstenwache, Europol, Interpol, und Partnern in der Region könnte insbesondere unter Nutzung der „Fusion Services “ von EUROSUR (European Border Surveillance System) realisiert werden. Mit Hilfe der „Fusion Services“ können unter Einsatz von Schiffsmeldesystemen, Satelliten und Überwachungsflugzeugen Anlegestellen in Drittländern regelmäßig überwacht und verdächtige Schiffe auf ihrem Weg über das Mittelmeer identifiziert und nachverfolgt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11953 a) Auf welche Weise ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex mit der Africa-Frontex Intelligence Community, dem Netzwerk EUROSUR oder den Eurosur Fusion Services schon jetzt in diese Zusammenarbeit eingebunden? Die Africa-FRONTEX Intelligence Community (AFIC) dient als Plattform für den Austausch von migrationsrelevanten Informationen zwischen FRONTEX und den Staaten des afrikanischen Kontinents. FRONTEX erstellt hierfür seit April 2016 einen monatlichen Rundbrief, der den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Das EUROSUR Netzwerk oder die EUROSUR Fusion Services sind derzeit nicht in eine Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden eingebunden . b) Mit welchen weiteren Schiffsmeldesystemen, Satelliten und Überwachungsflugzeugen könnten aus Sicht der Bundesregierung „Ablegestellen “ von Flüchtlingsbooten identifiziert werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen EU-Mitgliedstaaten sich welche Schiffe libyscher Behörden der Polizei, Grenzpolizei oder des Militärs zur Reparatur oder Verwahrung befinden, und wann sollen diese herausgegeben werden? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt. 11. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan bekannt, das Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ im Frühjahr 2017 „zur Einsatzreife“ zu bringen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Kommission mit der spanischen Gendarmerie wie geplant vereinbarte, die Mittel zur Schulung der libyschen Küstenwache im Rahmen des Programms „Seepferdchen Mittelmeer“ um bis zu 1 Mio. Euro aufzustocken (Ratsdok. 5684/1/17)? Beim informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU am 3. Februar 2017 wurde beschlossen, für die Ausbildung, Ausrüstung und Unterstützung der libyschen Küstenwache nachhaltige und planbare EU-Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, auch über das Programm „Seahorse“. Die Europäische Kommission hat eine Aufstockung von Mitteln in Höhe von 1,045 Mio. Euro aus dem DCI (Development Cooperation Instrument) für das Programm vorgenommen. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11953 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was ist der Bundesregierung über Fortschritte beim Aufbau eines libyschen Seenotrettungszentrums („Maritime Rescue Coordination Centre“) unter Leitung italienischer und maltesischer Behörden bekannt? In Umsetzung der Beschlüsse des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs der EU am 3. Februar 2017 sollen die libyschen Behörden beim Aufbau eines Seenotrettungszentrums unterstützt werden. Hierzu laufen vorbereitende Überlegungen der Europäischen Kommission. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Auf welcher Ebene laufen „Bemühungen“, um die libysche Küstenwache „mit der erforderlichen Ausrüstung für eine Kommunikationsverbindung mit den Mitgliedstaaten zu versehen, damit ein Informationsaustausch nahezu in Echtzeit stattfinden kann und beide Seiten ihre Patrouilleneinsätze abstimmen können“? Im Rahmen des Programms „Seahorse“ der Europäischen Kommission sollen die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Haltung der Fragesteller, dass das Programm „Seepferdchen Mittelmeer“ nutzlos ist, wenn der eigentliche Zweck, nämlich die Stärkung der „Grenzschutzbehörden der Länder Nordafrikas“ (Ratsdok. 5684/1/17), nicht umgesetzt werden kann, da sich Tunesien, Ägypten und Libyen nicht beteiligen wollen (Antwort von Dimitris Avramopoulos auf die Anfrage der Europaabgeordneten Sabine Lösing vom 23. Oktober 2015, E-010826/2015)? Das Programm „Seahorse“ ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten des zentralen Mittelmeers. Daher wird auch die Mitwirkung von Tunesien, Ägypten und Libyen angestrebt. 13. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende eines Forums für Küstenwachdienste im Mittelmeerraum bekannt, das die „gegenseitige Vertrautheit der zuständigen Behörden und den Erfahrungsaustausch“ fördern soll und „Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit der lybischen Küstenwache mit den Küstenwachen der Mitgliedstaaten und von Drittländern mit einer Mittelmeerküste“ ausloten soll und dafür von der Europäischen Kommission mit einer Finanzhilfe unterstützt wird (Ratsdok. 5684/1/17)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Teilnehmende eines Regionalen Forums der Polizeichefs zu organisierter Kriminalität und Migration bekannt , das unter der Leitung Italiens steht (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 9)? Das für das Jahr 2016 im Rahmen der EMPACT-Priorität Illegale Migration geplante Regionale Forum der Polizeichefs zu organisierter Kriminalität und Migration unter Leitung Italiens hat am 6. Dezember 2016 in Rom stattgefunden (EMPACT – European multidisciplinary platform against criminal threats). Thema war die Verbesserung der Zusammenarbeit im Westbalkan. Teilnehmer waren Repräsentanten der Polizeien der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Griechenland , Rumänien, Slowenien und Ungarn, außerdem Vertreter aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien sowie Europol und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11953 der Europäischen Kommission. Deutschland gehörte nicht zum Teilnehmerkreis dieses regionalen Forums. Daher liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Präsenz der privaten Rettungsorganisationen in Teilen des Mittelmeers (etwa der 24-Meilen-Zone) kontrolliert, reguliert oder eingeschränkt werden sollte? Eine Kontrolle, Regulierung oder Einschränkung der Präsenz der privaten Rettungsorganisationen in Teilen des Mittelmeeres liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung. Entsprechende Initiativen in diesem Zusammenhang sind der Bundesregierung auch auf EU-Ebene nicht bekannt. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die italienische Staatsanwaltschaft gegen private Rettungsorganisation wegen des „verdächtigen “ Betriebs von Drohnen ermittelt, da dies auf eine Zusammenarbeit mit sogenannten Schleusern hindeuten würde (The Local vom 17. Februar 2017, „Italian investigators probe private migrant aid boats off Libya“)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Italien nunmehr Drohnen in Libyen einsetzt bzw. den dortigen Behörden entsprechende Luftfahrzeuge liefern will? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt , dass die Antwort zu Frage 15b aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung erfolgen kann. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ ist in diesem Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 2 der VSA sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, entsprechend einzustufen. In der Antwort zu der genannten Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit . Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland . Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11953 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft. 16. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung auch der EU-Haushalt finanziell zur Ausbildung der libyschen Küstenwache beitragen, auch wenn eine unmittelbare Finanzierung der Operation EUNAVFOR MED ausgeschlossen ist (Ratsdok. 5684/1/17)? Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Ausbildung der libyschen Küstenwache können aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11a verwiesen. a) Welche konkreten Planungen sind ihr hierzu bekannt? Es wird auf die Antwort zu Frage 11a verwiesen. b) Worin bestehen die in einer Finanzhilfevereinbarung mit dem italienischen Innenministerium niedergelegten Komponenten zur Unterstützung der libyschen Küstenwache (Seenotrettungstätigkeit und Ausbildung, durchgeführt von der Internationalen Organisation für Migration) und zum „Aufbau des libyschen Staatsapparats“ (in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen)? Über die einschlägigen Vereinbarungen zwischen Libyen und der italienischen Regierung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern von der libyschen Küstenwache mit Unterstützung von EU-Missionen aufgebrachte und zurückgebrachte Geflüchtete nicht in Haftanstalten, sondern beispielsweise in dazu bereiten Gemeinden untergebracht werden könnten? Im Rahmen der Zusammenarbeit von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit der libyschen Küstenwache kommt es nicht zu Rückführungen nach Libyen. Die Bundesregierung unterstützt über die Internationale Organisation für Migration (IOM) Projekte zur Stärkung libyscher Kommunen bezüglich der Aufnahme von Binnenflüchtlingen und Migranten. 18. Wie viele der in EUNAVFOR MED ausgebildeten Angehörigen von Marine und Küstenwache haben sich nach Abschluss der Maßnahmen Milizen angeschlossen bzw. sind unter deren Befehlsgewalt zurückgekehrt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ausgebildete Angehörige der libyschen Küstenwache und Marine vor, die sich nach Abschluss der Ausbildung Milizen angeschlossen haben oder sich unter deren Befehlsgewalt befinden. In einer zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der libyschen Küstenwache und Marine geschlossenen Vereinbarung („Memorandum of Understanding“) wurden Kriterien und Modalitäten für die Auswahl der libyschen Auszubildenden festgelegt. Unter anderem müssen sich die libyschen Auszubildenden verpflichten , nach Abschluss der Ausbildung für mindestens zwei weitere Jahre im Dienst zu verbleiben. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11953 19. Welche einzelnen „Schulungen“ der libyschen Küstenwache wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU-Grenzagentur Frontex vorgenommen , und welche weiteren Maßnahmen „werden angedacht“ (Ratsdok . 5684/1/17)? Im Rahmen der durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA vorgenommenen Ausbildung von Angehörigen der libyschen Küstenwache haben FRONTEX Ausbilder auf einem durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zur Verfügung gestellten Schiff 62 Angehörige der libyschen Küstenwache in der „Strafverfolgung auf See“ geschult. Ausbildungsinhalte waren die Vorbereitung von Strafverfolgungsoperationen, die Bekämpfung von Schmuggel und Menschenhandel und der Schutz von Menschenrechten. Zu weiteren „angedachten“ Maßnahmen von FRONTEX liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Welches weitere, neue Programm zur Unterstützung der libyschen Küstenwache soll sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung aus Sicht des Rates anschließen, „um zu gewährleisten, dass die unterschiedlichen Schulungsmaßnahmen unter den verschiedenen Programmen dazu beitragen, das ganze Spektrum des Bedarfs der libyschen Küstenwache zu decken“ (Ratsdok . 5684/1/17)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333