Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11964 18. Wahlperiode 18.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11717 – Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner Erledigungsvorgaben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Kenntnis der Fragesteller hat sich der Gesamtpersonalrat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einem Schreiben vom 10. Februar 2017 an die neue Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, gewandt. Anlass ist die interne Zielsetzung, anhängige Asylverfahren bis Ende Mai 2017 weitgehend abzuarbeiten (es war die Rede von einer Abarbeitung bis auf einen Restbestand von maximal 90 000 Verfahren). Vor allem die Art und Weise interner Zahlen- Vorgaben zur Erreichung dieses Ziels wird in dem Schreiben kritisiert. Das Vorgehen bringe die Gefahr einer Demotivation der Beschäftigten im BAMF mit sich, heißt es. Weiterhin wurde nach Kenntnis der Fragesteller die Befürchtung geäußert, dass auf diese Weise systemische Ursachen für fachliche und rechtliche Verfahrensfehler bei der Bewertung der vorgetragenen Asylgründe und der Auswertung von Erkenntnisquellen gelegt würden. Beispielhaft werden nach Informationen der Fragesteller in dem Brief Vorgaben von Vorgesetzten genannt, wonach alle Entscheiderinnen und Entscheider durchschnittlich täglich drei Anhörungen und 3,5 Entscheidungen zu erbringen haben – unabhängig vom jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Fallbearbeitung. Anhörerinnen und Anhörer seien angewiesen worden, die Regelarbeitszeit bei Bedarf zu überschreiten (es hieß, es solle keiner den Dienst beenden, bevor nicht alle terminierten Anhörungen erledigt seien). Zur Zielerreichung solle zudem ein Personalstand von 80 Prozent sichergestellt werden (20 Prozent in Urlaub /Krankheit), was nach Einschätzung des Gesamtpersonalrats selbst bei restriktiver Urlaubsgenehmigungspraxis überwiegend nicht erreichbar sei. Es wird angemahnt, dass langjährige Praktiker aus dem Asylverfahren die kommunizierten Zielvorgaben 2017 als nicht zu erreichende Erwartungen ansähen, die sich letztlich demotivierend auswirken würden und mangelnde Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrückten, heißt es nach Kenntnis der Fragesteller in Bezug auf negative Auswirkungen auf die Beschäftigten. Auch die Qualität der Asylverfahren drohe demnach Schaden zu nehmen, so begünstigten die in den Vorgaben geäußerten Erwartungen und zugrunde gelegten Rahmenbedingungen eine fehlerhafte und oberflächliche Arbeitsweise. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11964 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Schreiben des Gesamtbetriebsrats des BAMF liegt den Fragestellern vor, besorgte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde haben es übersandt (siehe auch: www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-bamf-mitarbeiterklagen -ueber-druck-und-ueberlastung-a-1136197.html). In einem Begleitschreiben wird beklagt, es drehe sich im Amt nur noch um Zahlen. Der Mitarbeiter als Mensch spiele keine Rolle mehr, der Asylbewerber sowieso nicht. Die Zahlenfetischisten regierten durch – Rechtsbrüche seien vollkommen egal. Frank Jürgen Weise sei mit seinem Ziel, 1,1 Mio. Asyl-Entscheidungen zu treffen , gescheitert (vgl. auch: www.migazin.de/2017/01/13/schoenrechnerei-exbamf -chef-weise/). Dennoch würden alle entscheidungserheblichen Positionen im BAMF mit „Gefolgsleuten von Weise“ besetzt. Das BAMF sei zu einer Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) verkommen. Wer Widerspruch erhebe, erhalte einen neuen Job. Aus einer anderen Quelle wurden den Fragestellern die Zielvorgaben bis Mai 2017 für das Anhörungszentrum Offenbach kenntlich gemacht. Der zuständige Referatsleiter erklärt den Beschäftigten in einer E-Mail, er habe Ende Januar 2017 eine „Zielvorgabe“ zur Abarbeitung der anhängigen Verfahren bis Mai 2017 unterschrieben. In dem den Fragestellern zur Kenntnis gebrachten Schreiben fordert die Amtsleitung ab sofort je anwesendem Entscheider/Anhörer mindestens drei Anhörungen oder 3,5 Bescheide pro Tag. Anhörungen würden zunächst auf diejenigen verteilt, die ausschließlich anhören könnten. Entscheider sollten sich auf die Bescheiderstellung fokussieren. Die zu erreichenden Ziele sollten bei der täglichen Arbeit im Hinterkopf behalten werden, Mehrarbeit sei wieder möglich. Anhörer und Entscheider sollten sich eigenständig melden, wenn Sie merkten, dass sie nicht ausreichend Arbeit hätten (für Entscheider gelte die Faustregel, sich bei weniger als 20 Akten im Arbeitskorb zu melden). Im gehobenen Dienst müsse eine Anwesenheitsquote von 80 Prozent sichergestellt werden, deshalb solle geprüft werden, ob Urlaube gegebenenfalls in die zweite Jahreshälfte verschoben werden könnten. Mehrarbeitsstunden seien bis Ende Mai 2017 generell dienstlich notwendig, eine rückwirkende Anordnung der Mehrarbeit wurde angekündigt. 1. Kann die Bundesregierung die Existenz und den Inhalt des in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Briefs des Gesamtpersonalrats beim BAMF an die Präsidentin Jutta Cordt vom 10. Februar 2017 bestätigen, und wann hat das Bundesministerium des Innern, wann der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung von diesem Brief erfahren? Das Schreiben, das in Teilen bereits an die Öffentlichkeit gelangt ist, wurde von den zuständigen Stellen innerhalb der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. 2. Was ist gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung in dem Schreiben vom 10. Februar 2017 unzutreffend dargestellt, in welchen Punkten ist das Schreiben zutreffend (bitte darlegen)? Zu dem in Rede stehenden Schreiben, das zumindest in Teilen bereits an die Öffentlichkeit gelangt ist, wird wie folgt Stellung genommen: Es ist richtig, dass es im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Orientierungswerte für Anhörungen und Entscheidungen gibt. Diese liegen jedoch nicht, wie in o. g. Schreiben dargestellt, bei täglich 3 Anhörungen und 3,5 Entscheidungen , sondern bei täglich 3 Anhörungen oder 3,5 Entscheidungen. Eine in dem Schreiben genannte Demotivation der Mitarbeitenden ist aus Sicht des BAMF nicht gegeben. Im Gegenteil: Die Arbeitsergebnisse des laufenden Jahres (allein im ersten Quartal 2017 über 222 000 Entscheidungen) zeigen, wie hoch die Motivation der Mitarbeitenden ist. Diese Ergebnisse sind nur dank der engagierten Mitarbeitenden des BAMF möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11964 Es ist zudem nicht richtig, dass angewiesen wurde, Urlaube nicht zu gewähren. Richtig ist, dass Führungskräfte angewiesen wurden darauf zu achten, dass sich Abwesenheitszeiten nicht in der ersten Hälfte des Jahres konzentrieren. Dienstbefreiungen mit Zeitgutschrift, Urlaube und Gleitzeittage können weiterhin gewährt werden. 3. Wie haben die Präsidentin des BAMF, das Bundesinnenministerium oder der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung auf die in dem Schreiben enthaltenen Beschreibungen, Umstände, Warnungen und Besorgnisse reagiert bzw. ist beabsichtigt, zu reagieren – gegenüber dem Gesamtpersonalrat bzw. gegebenenfalls in Form entsprechender Rundschreiben, geänderter Zielvorgaben usw. (bitte konkret mit Datum auflisten)? Grundsätzlich nimmt das Bundesamt konstruktive Kritik von Mitarbeitenden sehr ernst. Die Hausleitung steht in kontinuierlichen Gesprächen mit den Gremien. Die Präsidentin des BAMF hat mit Schreiben vom 2. März 2017 auf das Schreiben des Gesamtpersonalrats geantwortet. 4. Welche Zielsetzungen wurden für das BAMF für das Jahr 2017 ausgegeben, insbesondere im Bereich der Asylbearbeitung, wer hat diese Zielsetzungen aufgrund welcher konkreten Annahmen und Berechnungen in welchem Amt/Bundesministerium erstellt, und wann wurden diese in welcher Form den Beschäftigten im BAMF im Bereich der Asylbearbeitung übermittelt (bitte so genau wie möglich ausführen)? Auftrag und Zielsetzung des Bundesamtes ist es, den Antragstellern auf Asyl möglichst zeitnah eine rechtlich qualitativ sorgfältig getroffene Entscheidung über den Ausgang des Asylverfahrens zu übermitteln. Im Rahmen dieses Ziels hat sich das Bundesamt vorgenommen, den Übernahmebestand von alten Verfahren aus 2016 von noch 434 000 offenen Entscheidungen möglichst zügig abzuarbeiten und die seit 1. Januar 2017 eingegangenen neuen Asylverfahren in maximal drei Monaten zu bearbeiten. Unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Personalbestands und der erfahrungsgemäß erreichbaren durchschnittlichen Fallzahlen je Mitarbeitendem wurde ein möglicher Abbaupfad für die Altverfahren geplant und mit dem Bundesministerium des Innern besprochen. Unter Berücksichtigung der erreichten Ergebnisse 2016 und der aktuellen Asylgesuche 2017 wurde der Abbau der Altverfahren um 329 000 Verfahren auf insgesamt rund 105 000 anhängige Altverfahren (angenommener Rest aus besonders schwierig gelagerten Fällen aus einer Vielzahl von Herkunftsländern und Verfahren mit besonders langer Verfahrensdauer) bis Ende Mai 2017 festgelegt. Im Schnitt müssten hierfür rund 3 200 Verfahren täglich entschieden werden. Ende Dezember wurden täglich rund 3 900 Verfahren entschieden. Im ersten Quartal 2017 lagen die Werte ebenfalls deutlich über dem Schwellenwert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11964 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wer hat konkret die Zielvorgabe formuliert, bis Ende Mai 2017 die anhängigen Verfahren weitgehend abzuarbeiten (bis auf einen Restbestand), wie wurde die Machbarkeit dieser Vorgabe berechnet (bitte im Detail darlegen), und wer hat das BAMF wann in welcher Form angewiesen, dieses Ziel zu erreichen? Die Zielvorgabe für die Führungskräfte wurde durch die Leitung des BAMF formuliert . Sie basiert auf einer entsprechenden Zielvereinbarung der Präsidentin des Bundesamtes mit dem Bundesministerium des Innern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Ist es zutreffend, dass Referatsleiter oder andere Beschäftigte konkrete Zielvorgaben unterschreiben müssen, und wie sehen solche Erklärungen genau aus (bitte den Wortlaut der Zielvorgabe zur Abarbeitung anhängiger Asylverfahren bis Ende Mai 2017 nennen)? Die Erwartungen an die Organisationseinheiten wurden in Form von Zielvorgaben konkretisiert, deren Kenntnisnahme der/die zuständige/r Referatsleiter/in durch Unterschrift bestätigt. Die Zielvorgabe ist eine Orientierung für die zu erreichenden Werte. Die Gründe für das Erreichen bzw. Nicht-Erreichen der Orientierungswerte werden im Rahmen von Führungsdialogen regelmäßig besprochen . 7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats beim BAMF, dass die Zielvorgabe einer weitgehenden Abarbeitung aller anhängigen Asylverfahren bis Ende Mai 2017 nicht zu erreichen sei und damit die „Gefahr einer Demotivation“ der Beschäftigten im BAMF verbunden ist (bitte begründen)? Das Ziel der weitestgehenden Abarbeitung der anhängigen Verfahren im Frühjahr 2017 besteht weiterhin. Es besteht kein Anlass zu der Annahme, dass die weitgehende Abarbeitung der anhängigen Verfahren nicht zu erreichen ist und die „Gefahr einer Demotivation“ besteht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats beim BAMF, dass mit der besagten Zielvorgabe „systemische Ursachen für fachliche und rechtliche Verfahrensfehler bei der Bewertung der vorgetragenen Asylgründe und der Auswertung von Erkenntnisquellen gelegt werden“ und dass damit „eine fehlerhafte und oberflächliche Arbeitsweise“ begünstigt wird – vor dem Hintergrund, dass auch viele fachkundige Verbände beklagen , dass es in Anhörungen öfter zu mangelhafter Sachverhaltsaufklärung , zu fehlenden Vorhaltungen bzw. Aufklärungen von Widersprüchen, fehlenden Rückübersetzungen, unpassenden Textbausteinbegründungen usw. kommt (vgl. www.proasyl.de/news/memorandum-zu-asylverfahrenzeigt -qualitaetsmaengel-beim-bamf/; bitte begründen)? Das BAMF kann nicht bestätigen, dass Orientierungswerte zu einer fehleranfälligen Arbeitsweise führen. Zur Verhinderung von Verfahrensfehlern wurden an unterschiedlichen Stellen des Entscheidungsprozesses Maßnahmen der Qualitätssicherung eingezogen, zuletzt vor Versand des Bescheides. Entscheider werden zudem kontinuierlich berufsbegleitend weiterqualifiziert und von Mentoren begleitet . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11964 9. Welche konkreten Vorgaben gibt es derzeit hinsichtlich der Zahl der im Durchschnitt täglich (oder wöchentlich) zu erledigenden Anhörungen bzw. Bescheide (bitte differenzierte Angaben machen und darstellen, inwieweit es unterschiedliche Vorgaben für Entscheider und „Nur-Anhörer“ oder in unterschiedlichen Außenstellen oder Dienstbereichen gibt), wie wurden diese Vorgaben aufgrund welcher Annahmen von wem errechnet, und ist es zutreffend , dass diese Zielvorgaben ungeachtet des Schwierigkeitsgrades der jeweils zu bearbeitenden Fälle gelten (bitte darlegen)? Als Orientierungswerte wurden durchschnittlich 3 Anhörungen oder 3,5 Entscheidungen täglich kommuniziert. Diese durchschnittlichen Orientierungswerte berücksichtigen die Komplexität und Anzahl der anhängigen Verfahren. Sie beruhen auf in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen bei der Asylantragsbearbeitung . So dauern etwa Anhörungen von Antragstellern aus dem Westbalkan erfahrungsgemäß weniger lang als Anhörungen von irakischen oder somalischen Schutzsuchenden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fall individuell geprüft wird und jeder Antragsteller den Zeitumfang in Anspruch nehmen kann, der notwendig ist, um seine Fluchtgründe vollumfänglich darzustellen. Es kann daher dazu kommen, dass bei komplexen Sachverhalten weniger Anhörungen pro Tag durchgeführt werden können. 10. Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575, es gäbe seitens der Leitung des BAMF „Erwartungswerte zur Zahl der Anhörungen“, die hinsichtlich der Chancen und Grenzen der Umsetzung regelmäßig besprochen würden und darauf basierten, wie viele Anhörungen „je nach Komplexität pro Woche“ durchführbar seien, vereinbar mit dem im Brief des Gesamtpersonalrats explizit genannten Umstand, dass der Schwierigkeitsgrad der Fälle gerade nicht bei der Umsetzung der Zielvorgaben berücksichtigt würde? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Ist die Nachbeantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575 (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Januar 2017), wonach „das Nichterreichen der vom BAMF formulierten Erwartungswerte durchaus zu einem Gespräch mit dem Vorgesetzten führen kann – Hintergrund dieser Gespräche ist allerdings in erster Linie, eventuelle Qualifizierungsbedarfe festzustellen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser auf die Arbeitsanforderungen vorzubereiten, oder individuelle Arbeitsschwerpunkte zu verlagern, um den Fähigkeiten der Beschäftigten möglichst nahe zu kommen“, so zu interpretieren, dass die Gründe für das Nichterreichen der Zielvorgaben nur auf Seiten der Beschäftigen gesucht werden und nicht hinterfragt wird, ob die Zielvorgabe realistisch ist – (bitte ausführen )? Diese Interpretation ist nicht zutreffend. Aufgabe der Führungskräfte ist es, Ursachen für Zielverfehlungen gemeinsam mit den Mitarbeitern umfassend zu klären und die dementsprechende weitere Vorgehensweise festzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11964 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gesamtpersonalrats beim BAMF, dass die geforderte Anwesenheitsquote beim Personal in Höhe von 80 Prozent „überwiegend nicht erreichbar“ sei, und welche konkreten Vorgaben wurden diesbezüglich für welche Bereiche aufgrund welcher Annahmen und Berechnungen gemacht (bitte so genau wie möglich ausführen)? Die Führungsdialoge zeigen, dass die Zielvorgabe in vielen Einheiten erreicht wird. Die pauschale Kürzung um 20 Prozent des Personalbestandes ist eine kalkulatorische Grundlage unter Berücksichtigung angenommener Abwesenheiten wegen Urlaub, Erkrankungen etc. bei der Festlegung der Zielvorgaben und damit ein Durchschnittswert. 13. Inwieweit sieht die Bundesregierung in Anweisungen wie „keiner beendet den Dienst, bevor alle terminierten Anhörungen erledigt sind“ eine unzulässige Anordnung von Mehrarbeit, und welche konkreten Vorgaben zu Mehrarbeiten wurden für welche Bereiche aufgrund welcher Annahmen und Berechnungen gemacht, was ist rechtlich zulässig, und welche Grenzen der Belastung sieht die Bundesregierung aufgrund der bereits seit längerem im BAMF andauernden Überlastungssituation (bitte so genau wie möglich ausführen )? Im Sinne der dem BAMF gestellten Aufgabe hat das BAMF dafür Sorge zu tragen , dass die für Antragsteller vereinbarten Termine realisiert werden. Da sich die Dauer einzelner Prozessschritte aufgrund der Individualität der Einzelfälle nicht immer exakt terminieren lässt, kann dies vereinzelt für Beschäftigte zu einer Verlängerung der persönlichen Arbeitszeit führen, die im Rahmen der bestehenden flexiblen Arbeitszeit entsprechend gutgeschrieben wird. Mit geeigneten Vorsorgemaßnahmen kann diese Fallkonstellation minimiert werden. Die Hausleitung des BAMF hat am 27. März 2017 Mehrarbeit für alle Entscheiderinnen und Entscheider, sowie Führungskräfte, die sich dazu freiwillig bereit erklären, angeordnet. Diese Anordnung bezieht sich auf einen Zeitraum zwischen 1. April bis 27. Mai 2017, ausgeschlossen davon sind die Osterfeiertage. Eine freiwillige Mehrarbeit muss deswegen angeordnet werden, damit zusätzliche Arbeitsleistung auch vergütet werden kann. Die Anordnung von Mehrarbeit erfolgt nur, wenn sie notwendig ist. Soziale Belange werden berücksichtigt. Es dürfen maximal 40 Stunden pro Monat an Mehrarbeit geleistet werden. 14. In wie vielen Gerichtsentscheidungen wurde festgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats beim BAMF verletzt wurden und worum ging es dabei jeweils (vgl. z. B.: https://bayrvr.de/2017/02/23/vgansbach -gericht-staerkt-die-mitbestimmungsrechte-des-gesamtpersonalratsbeim -bamf/), und wie viele solcher Verfahren sind noch anhängig (bitte alle Entscheidungen und Verfahren mit Datum, Aktenzeichen und Inhalt auflisten ), und wie bewertet dies die Bundesregierung – ist sie insbesondere der Auffassung, dass Mitbestimmungsrechte angesichts der großen Anforderungen im BAMF zurückstehen müssen, oder ist sie der Auffassung, dass die Wahrung der Mitbestimmungsrechte gerade auch in solchen Zeiten wichtig ist, um z. B. auch die Motivation der Beschäftigten wahren zu können? Aktuell wird in drei Gerichtsverfahren über die Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats (GPR) gestritten. 1. Das Verfahren unter dem AZ 7 P 16.00303 betrifft die Schichtarbeit und wurde vom GPR geführt. Der örtliche Personalrat (ÖPR) hatte der Schichtarbeit zu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11964 gestimmt. Nachdem der Versuch gescheitert ist, das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen zu beenden, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach (1. Instanz) im Sinne des GPR. Das BAMF legte hiergegen am 5. September 2016 Rechtsmittel ein, die es am 5. Dezember 2016 begründete . Das Verfahren ist in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiterhin anhängig. 2. Ein weiteres Verfahren unter dem Aktenzeichen AN 7 P 16.00296 betrifft Einstellungen , die maßgeblich über den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt wurden. Nachdem auch hier der Versuch gescheitert ist, das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen zu beenden, folgte das VG Ansbach (1. Instanz) der Auffassung der Personalräte . Rechtsmittel wurden hiergegen am 5. September 2016 eingelegt und am 5. Dezember 2016 begründet. Das Verfahren ist in zweiter Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. 3. Das dritte Verfahren betrifft die Verlängerung der Abordnungen/Zuweisungen von Beschäftigten der BA an das BAMF (AN 7 P 17.00164). Der GPR hatte den Verlängerungen der Abordnungen/Zuweisungen nicht zugestimmt. Die in seiner Zustimmungsverweigerung als Begründung vorgebrachten Argumente wurden rechtlich als nicht haltbar gesehen, weshalb das Mitbestimmungsverfahren abgebrochen wurde. In einem in diesem Kontext vom GPR geführten Verfahren zur Erlangung des einstweiligen Rechtschutzes, wurde das BAMF verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren fortzusetzen. Gegen diesen Beschluss wurde am 20. März 2017 Beschwerde vor dem BayVGH (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) eingelegt. Zur Stärkung einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Gremien und dem Bundesamt wurde durch die Amtsleitung die Projektgruppe Gremienbeteiligung eingesetzt. Ziel ist, die Kommunikation mit den Gremien zu kanalisieren, zu koordinieren, zu leiten und insgesamt zu verbessern. 15. Wie viele Gerichtsverfahren wegen strittiger Entlassungen oder Nichtverlängerungen von wie vielen Beschäftigten im BAMF gab es in den letzten beiden Jahren mit welchen Ergebnissen, wie viele solcher Verfahren sind noch anhängig, und um welche Themen oder Probleme geht es dabei vor allem (bitte darstellen)? Zum Stichtag 3. April 2017 gab es insgesamt 75 Verfahren wegen Kündigung (überwiegend während der Probezeit von Anhörern/Entscheidern), von denen noch 11 anhängig und 64 Verfahren erledigt sind. Von den 64 Verfahren haben sich acht durch Klagerücknahme, zwölf durch Urteil und 44 durch Vergleich erledigt . Die Mehrzahl der Vergleiche hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bestätigt und den Mitarbeitenden für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zwischen ¼ und 1 Bruttomonatsgehalt zugebilligt. Zum Stichtag 3. April 2017 gab es 187 Verfahren wegen Nichtverlängerung von 6-Monats-Verträgen, von denen 33 Verfahren noch anhängig und 154 Verfahren erledigt sind. Von den 154 Verfahren haben sich 15 durch prozessuale Erklärungen erledigt, weiterhin gab es 7 Urteile und 132 Vergleiche. Die Verfahren lassen sich in folgende fünf Fallgruppen einteilen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11964 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Verlängerungen bei Verträgen mit Fachkräftegewinnungszulage 2. Klagen gegen negative Auswahlentscheidung 3. Klagen wegen Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen 4. Klagen wegen fehlender Verlängerungsmöglichkeiten 5. Klagen wegen Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren aus Zeitgründen. 16. Wird das Ziel, zur Einheit von Anhörer und Entscheider zurückzukehren, „sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder zulässt“ (Nachbeantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Januar 2017), zugunsten des vorrangigen Ziels der Abarbeitung der anhängigen Asylverfahren bis Ende Mai 2017 wieder aufgegeben, oder war die Antwort so zu verstehen, dass die weiterhin gültige Vorgabe in der „Dienstanweisung Asyl“, eine Identität von Anhörer und Entscheidung anzustreben, bis zur weitgehenden Abarbeitung anhängiger Asylverfahren nicht gilt (bitte ausführen )? Der Aufbau der Entscheidungszentren war eine wichtige und entscheidende Maßnahme , um die Asylverfahren zu beschleunigen. In den Entscheidungszentren werden entscheidungsreife und hauptsächlich einfacher gelagerte Fälle mit einer entsprechenden Qualitätssicherung bearbeitet. Die Trennung von Anhörer und Entscheider wurde 2016 wegen der besonderen Situation mit hohen Zugangszahlen bestimmter Herkunftsländer mit vielfach identischen Fluchtgründen eingeführt . Dies hat u. a. zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bundesamts im Vergleich zum Vorjahr wesentlich beigetragen. Das Bundesamt hat bereits damit begonnen, Anhörungen und Entscheidung wieder durch denselben Mitarbeitenden durchführen zu lassen. „Ziel ist es, weitgehend zur Einheit von Anhörer und Entscheider zurückzukehren“. Mitarbeitende, die bis dato ausschließlich als Anhörer eingesetzt waren, werden hierzu weiterqualifiziert . 17. In welchem ungefähren Umfang wird derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider in der Praxis nach fachkundiger Einschätzung des BAMF in den Ankunftszentren, Außenstellen und der Zentrale des BAMF (soweit möglich bitte differenzieren) gewahrt, und wie viele Entscheidungen (bitte absolute und relative Zahlen angeben) werden derzeit (letzter Monat) in Entscheidungszentren getroffen? Aktuell werden ca. ein Drittel der Verfahren in den Entscheidungszentren entschieden . Dabei handelt es sich um ausgewählte Herkunftsländer mit zumeist einfacher Fallgestaltung. Zwei Drittel der Verfahren werden nach erfolgter Anhörung durch die dezentralen Organisationseinheiten entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11964 18. Inwiefern hat das BAMF die von einem Bündnis mehrerer fachkundiger Verbände dokumentierten Verfahrens- und Qualitätsmängel im Asylverfahren bzw. deren entsprechende Lösungsvorschläge (vgl. „Memorandum“: www. proasyl.de/news/memorandum-zu-asylverfahren-zeigt-qualitaetsmaengelbeim -bamf/) zur Kenntnis genommen, bewertet und geprüft (wenn ja, wann und durch wen), und welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gezogen, welche konkreten Maßnahmen angeordnet (bitte im Einzelnen mit Datum auflisten; wenn es keine Änderungen gab, warum nicht)? Für das BAMF hat die Qualität der Asylverfahren hohe Priorität und ist deshalb im kontinuierlichen Dialog mit staatlichen, aber auch mit nichtstaatlichen Akteuren , um Kritikpunkte und eventuell bestehende Mängel zu erörtern. Mit den Autoren des Memorandums fanden z. B. seit Veröffentlichung drei Gespräche zu Einzelaspekten der Qualität der Asylverfahren statt. Soweit Kritikpunkte Anlass für Verbesserungen geben, werden diese selbstverständlich aufgegriffen. Eine Überprüfung von 106 Fällen aus dem Zeitraum 2014 bis Juni 2016, wie sie in dem Memorandum getroffen wurde, ist keine repräsentative Basis, um daraus die Qualität des Asylverfahrens generell zu bewerten. 19. In welchem Umfang werden Abstriche bei der Qualitätssicherung zur Erreichung des Ziels der Abarbeitung anhängiger Asylverfahren bis Ende Mai 2017 gemacht, und in welchem Umfang finden derzeit welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im BAMF statt (bitte mit Zeitplan, Art der Maßnahmen , quantitativem Umfang usw. auflisten)? Es werden keine Abstriche bei der Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Abarbeitung anhängiger Asylverfahren gemacht. Im BAMF besteht ein Konzept der Qualitätssicherung, das an die Bedingungen einer stark gewachsenen Organisation angepasst ist. Die Qualitätssicherung in den Außenstellen, Ankunfts- und Entscheidungszentren im Bundesamt erfolgt zweistufig: 1. In den dezentralen Organisationseinheiten arbeitet das BAMF mit einem Mentoren -System, das im Laufe des Jahres weiter ausgebaut wird. Mentoren sind u.a. verantwortlich für die tägliche fachliche Beratung und Betreuung von Entscheidern, Prüfung von Anhörungen und Bescheiden, Beurteilung des Schulungsbedarfs und Umsetzung von abhelfenden Maßnahmen. Durch die Einstellung erfahrener Juristen wurde die Qualitätssicherung vor Ort bereits verstärkt. Zudem prüfen die jeweiligen Vorgesetzten mittels Stichproben Entscheidungen der Entscheider/innen vor der Zustellung. 2. Daran schließt der Ausbau des Qualitätsförderer-Systems in allen Außenstellen , Ankunfts- und Entscheidungszentren an, um die Qualitätssicherung aller Teilverfahren im Asylverfahrensablauf fortlaufend und umfassend im Blick zu halten. Zu Beginn des Jahres 2017 hatte das BAMF in den dezentralen Organisationseinheiten mehr als 230 Qualitätsprüfer. Dies sind Entscheider, die fachlich besonders geeignet sind, sie haben vielfältige und umfangreiche Weiterbildungen im Qualifizierungszentrum durchlaufen und erhalten zusätzlich auf die jeweilige Organisationseinheit abgestimmte interne Schulungen durch die Referatsleitung vor Ort. Ergänzend sichtet das Grundsatzreferat Qualitätssicherung kontinuierlich stichprobenartig Entscheidungen und setzt hierbei thematische Schwerpunkte, z.B. auf bestimmte Herkunftsländer oder Zielgruppen, deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Hinweise für die Entscheider einmünden. Die Mitarbeitenden des Referats weisen mit Blick auf die übergeordneten Aufgaben unterschiedliche Profile auf und sind dementsprechend geschult. Darunter sind Juristen, langjährig Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11964 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erfahrene Entscheider und Mitarbeitende mit Dozentenerfahrung. Das Referat wurde Anfang des Jahres 2017 von 8 Mitarbeitenden auf 15 verdoppelt. Bis Juni 2017 sollen noch weitere Mitarbeitende dazukommen. Zahlreiche weitere Maßnahmen werden im Verlaufe des Jahres 2017 neu implementiert und bilden zusammen ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem, das wegführt von der selektiven Qualitätskontrolle hin zu einem Systemaudit. Die Qualitätssicherung umfasst ergänzend zu der stichprobenartigen Qualitätskontrolle von bereits getroffenen Entscheidungen, die reagibel auf etwaige Defizite eingestellt ist, auch eine frühzeitige umfassende Qualitätssicherung aller Teilverfahren , die zu Entscheidungen führen. Die Umsetzung eines integrierten Qualitätsmanagementsystems beinhaltet auch die systematische Verzahnung der Bereiche Aus- und Fortbildung sowie des operativen Bereich mit der Qualitätssicherung . Dies entspricht auch den Empfehlungen des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zur Qualitätssicherung im Asylverfahren. Die aus Qualitätskontrollen gewonnenen Erkenntnisse, aber auch Hinweise anderer Stellen (bspw. von Flüchtlingsorganisationen, NGOs etc.) werden regelmäßig ausgewertet und gezielt genutzt, um Prozesse stetig zu verbessern und Mitarbeiter weiter zu qualifizieren. 20. Welchen Umfang haben derzeit Schulungen für neue Anhörerinnen und Anhörer bzw. Entscheiderinnen und Entscheider im BAMF (zeitlicher Umfang, inhaltliche Aspekte, Aufbau der Schulung, Betreuung/Begleitung durch erfahrenes Personal usw.)? Neue Mitarbeitende werden im Qualifizierungszentrum der Behörde geschult. Inhaltlich werden theoretische Kenntnisse zu den Themen „Materielles Recht“, „Anhörung“ und „Bescheiderstellung“ vermittelt. Die Module „Schutzgewährung“, „Gesprächsführungstechniken“ und „Beweiswürdigung“ des Europäischen Asylunterstützungsbüros (EASO) sichern den Europäischen Standard der Qualifizierung . Diese Kenntnisse werden durch praktische Übungen und einen praktischen Einsatz in einer Außenstelle des Bundesamts ergänzt. Regelmäßig finden Schulungsmaßnahmen vor Ort, insbesondere durch die Kolleginnen und Kollegen der Qualitätssicherung, statt. 21. Welche Abberufungen oder Versetzungen von Referatsleiterinnen oder Referatsleitern hat es in den letzten eineinhalb Jahren im BAMF im Asylbereich mit welcher Begründung gegeben, welche und wie viele Stellen im BAMF sind derzeit mit Entsandten oder früheren Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit besetzt (bitte ausführen)? In dem o. g. Zeitraum wurden 23 Umsetzungen von Referatsleiterinnen oder Referatsleitern im Asylbereich vorgenommen. Die Umsetzungen erfolgten aufgrund organisatorischer Änderungen als Personalentwicklungsmaßnahmen oder aufgrund erfolgreicher Bewerbungsverfahren. Es wurden 2017 zwei Referatsleiter aus fachlichen Gründen mit anderen Aufgaben betraut. In einem Fall erfolgte die Umsetzung aufgrund der Einleitung eines Disziplinarverfahrens. In neun Fällen wurde die Tätigkeit als Referatsleiterin oder Referatsleiter für das Bundesamt beendet. Dies beruhte in sieben Fällen auf dem Auslaufen der Abordnung zum Bundesamt und in zwei Fällen auf dem Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11964 Einem Referatsleiter wurde nach Abschluss eines erfolgreichen Bewerbungsverfahrens die Funktion der Gruppenleitung übertragen. Derzeit sind 238 Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer Abordnung beim Bundesamt tätig. Davon sind acht Personen als Sachbearbeiter, 210 Personen als Entscheider, 19 Personen als Führungskräfte und eine Person als Leiter eingesetzt. Hinzu kommen 32 Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit in das Bundesamt versetzt oder beim Bundesamt neu eingestellt wurden. Eine Person gehört zur Leitung des Bundesamts. Fünf Personen werden als Führungspersonal und 27 Personen als Sachbearbeiter beschäftigt. 22. Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, dass viele fehlerhafte Bescheide des BAMF die Verfahren lediglich in die Rechtsprechung verlagern und damit auch verlängern, zumal die Verwaltungsgerichte personell kaum dazu in der Lage sind, die stark ansteigende Zahl von Asylverfahren in angemessener Zeit zu bewältigen (bitte ausführen und verfügbare Zahlen zum Anstieg der gerichtlichen Verfahren nennen)? In Anbetracht der gestiegenen Asylanträge und der deutlich gestiegenen Entscheidungen im letzten Jahr hat auch die absolute Zahl der Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts über Asylanträge zugenommen. Wichtig ist daher, diese Zahl in Relation zu sehen. Der nachfolgenden Tabelle sind die bundesweiten Klagequoten der letzten Jahre und die dazu gehörigen Entscheidungszahlen sowie die Schutzquoten zu entnehmen. Die aktuelle Entwicklung bestätigt die in der Fragestellung geäußerte Kritik nicht. Jahr Anzahl Entschei-dungen Gesamtschutzquote Klagequote (bezogen auf alle Entscheidungen des BAMF) Klagequote gegen negative Entscheidungen 2013 80.978 24,9% 46,2% 57,0% 2014 202.834 31,5% 40,2% 55,8% 2015 282.726 49,8 % 16,1% 31,9% 2016 695.733 62,4% 24,8% 43,2% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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