Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11983 18. Wahlperiode 12.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11527 – Unternehmensgründungen im digitalen Bereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch Vernetzungspotenziale und einen gesellschaftsdienlichen Umgang mit Daten bietet die Digitalisierung Spielräume, um gesellschaftliche Arrangements in Sektoren wie Energie oder Verkehr solidarisch statt profitorientiert zu organisieren . Ein wesentliches Merkmal von erfolgreichen Gründerinnen und Gründern in einem sozial-ökologischen Verständnis ist das Umsetzen von kreativen Ideen, um gesellschaftliche Probleme zu adressieren. Digitale Gründungen können ein Indikator für die sozial-ökologische Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft sein. Gründungen sind besonders zu fördern, wenn sie gesellschaftlich wertvolle Innovationen umsetzen können, die über reine Profitmaximierung und Skalierung von Datenverarbeitungsprozessen (Plattformkapitalismus) hinausgehen . Eine verantwortungsvolle digitale Gründungspolitik setzt deshalb Rahmenbedingungen , die es Menschen ermöglicht, sich unabhängig von Geschlecht , Alter, Herkunft oder anderen Merkmalen selbstständig zu machen. Zudem sollen Gründungen besonders gefördert werden, die sich zu Tarifverträgen, fairpay und ökologischen Nachhaltigkeitsstandards bekennen. Dafür müssen soziale und bürokratische Gründungshemmnisse abgebaut und die soziale Absicherung von Gründerinnen und Gründern erhöht werden. Denn nur eine lebendige und vielfältige Gründungskultur schafft die Voraussetzungen für zukünftige digitale Unternehmungen, die die sozial-ökologische Transformation vorantreiben. Diese können der Gesellschaft innovative, nachhaltige und sozialverträgliche Produkte und Dienstleistungen anbieten und damit zukunftsfeste Arbeitsplätze sichern. Offene und vielfältige Förderprogramme sind notwendig, um nicht nur bewährte Erfolgsformeln anderer Länder zu kopieren, sondern einen eigenständigen Ansatz erfolgreicher Gründungskultur zu beleben. Die Anstrengungen , um aus öffentlicher Forschung mehr gemeinnützige und gesellschaftlich orientierte Gründungen zu generieren, müssen erhöht werden. Deshalb sind erforderliche Bestandteile einer innovativen Wirtschaftspolitik der ungehinderte Zugang zu Gründungsförderung und -beratung sowie unnötige Bürokratiehemmnisse abzubauen. Besondere Wertschätzung haben dabei die kleinen und mittleren Unternehmensgründungen verdient, die durch sozialverträgliche und ökologische Produkte den großen Herausforderungen der Gesellschaft wie der größer werdenden Schere zwischen Arm und Reich oder dem Klimawandel begegnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Unternehmerisches Engagement und technologischer Fortschritt sind Triebfedern unserer Wirtschaft. Sie sorgen dafür, dass Deutschland zu den innovativsten Nationen zählt. Die rasant fortschreitende Digitalisierung wird unsere Wirtschaft, die Arbeitswelt und unsere Gesellschaft verändern. Es gilt, unsere Zukunft neu zu gestalten. In der digitalen Wirtschaft werden zunehmend die innovativen Startups Motor des Wandels. Die Digitalisierung bietet durch Innovationen, smarte Anwendungen und neue Geschäftsmodelle vielfältige Chancen und Perspektiven. Denn die Digitalisierung ersetzt nicht alte Technik und verbessert Produkte, sie ersetzt Geschäftsmodelle durch neue Technologien. Für die Start-ups ist die digitale Transformation meist sogar Geschäftsgrundlage. Dabei sind junge Unternehmerinnen und Unternehmer innovativ, risikobereit und wandlungsfähig. Frische Ideen und neue Unternehmen sind es, die künftig Umsätze generieren und für Wettbewerb sorgen. Die Bundesregierung stärkt Gründungen und Unternehmertum in Deutschland. Gründerinnen und Gründer stehen für Kreativität und unternehmerische Freiheit. Sie sorgen für Fortschritt, Investitionen und Wachstum. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen ergriffen, ausgebaut und weiterentwickelt, um Gründerinnen und Gründern sowie Startups zielgerichtet zu unterstützen. Denn die Gründerszene in Deutschland ist vielfältig und heterogen, so dass passgenaue Instrumente erforderlich sind. Insbesondere die Internetportale www.existenzgruender.de und www.förderdaten bank.de geben einen schnellen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsangebote in der Gründungsphase. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Initiativen und Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Neue Gründerzeit“ zur Stärkung des unternehmerischen Engagements umgesetzt. Zusätzlich hat die Bundesregierung bei der Risiko- und Wachstumsfinanzierung die Mittel um zwei Milliarden Euro aufgestockt, damit mehr innovativen Ideen der Durchbruch gelingt und Start-ups wachsen können. Die Bundesregierung hat ferner Freiraum für Investitionen geschaffen, indem durch die beiden Bürokratieentlastungsgesetze sowie die Modernisierung des Vergaberechts die Unternehmen in dieser Legislaturperiode um mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden sind. 1. Wie viele Gründungen mit Schwerpunkt digitales Produkt/digitale Dienstleistung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis einschließlich 2016 (bitte nach Jahren und Branchen, Teil- und Vollzeit sowie Frauen und Männern differenziert auflisten)? Der Bundesregierung stehen zur Analyse der Entwicklung des Gründungsgeschehens in Deutschland insbesondere die Gründungsstatistik des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn sowie der KfW-Gründungsmonitor zur Verfügung. Die Gründungsstatistik des IfM Bonn beruht auf der Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Grundlage der Gewerbeanzeigenstatistik ist die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung (GewO). Eine Differenzierung nach Gründungen mit digitalem Schwerpunkt ist insoweit nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11983 Im KfW-Gründungsmonitor sind Gründerinnen und Gründer als Personen definiert , die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Befragungszeitpunkt eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Voll- oder Nebenerwerb begonnen haben. Diese neue selbstständige Tätigkeit kann sowohl eine Neugründung als auch eine Übernahme von oder Beteiligung an bereits bestehenden Unternehmen sein. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen erfolgt dabei nicht. Befragt werden jährlich 50 000 Personen. Im KfW-Gründungsmonitor wurden erstmals im Jahr 2015 die Befragung zu digitalen Gründungen erweitert. Laut KfW-Gründungsmonitor waren im Jahr 2015 21 Prozent der Existenzgründungen sogenannte „digitale Gründer/innen“, das sind rund 160 000 Personen. Digitale Gründerinnen und Gründer bejahen die Frage, ob „ihr Produkt oder Dienstleistung ein digitales Angebot ist, das heißt ihre Kunden digitale Technologien einsetzen müssen, um Ihr Angebot nutzen zu können“. Für 2016 liegen die Ergebnisse voraussichtlich im Mai 2017 vor. Erste Auswertungen zeigen, dass dieser Anteil konstant bleibt. Digitale Gründungen waren 2015 bei Nebenerwerbsgründungen etwas häufiger zu finden (23 Prozent) als bei Vollerwerbsgründungen (17 Prozent). Bei Existenzgründungen von Männern waren digitale Gründer 2015 mit 25 Prozent überrepräsentiert (Frauen: 16 Prozent). Im Rahmen des jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch Kantar TNS und das ZEW Mannheim erstellten Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL1 wird die Entwicklung der Branche „Informations- und Kommunikationstechnologien – IKT Hardware und IKT Dienstleistungen“ betrachtet , die wie folgt definiert ist: Branche WZ2008 Bezeichnung IKT-Hardware 26.1 Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten 26.2 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten 26.3 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 26.4 Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik 26.8 Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern IKT Dienstleistungen 58.2 Verlegen von Software 61 Telekommunikation 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 63.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale Quelle: Abgrenzung ZEW Auf der Basis dieser Abgrenzung stellt sich die Entwicklung der Unternehmensgründungen in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2016 wie folgt dar: Jahr IKT Hardware IKT Dienstleistungen IKT insgesamt Insgesamt (alle Branchen) 2013 253 6567 6819 164.552 2014 262 6454 6716 158.984 2015 195 6444 6639 158.507 2016 194 5911 6105 158.949 Quelle: Mannheimer Unternehmenspanel (MUP), ZEW 1 www.bmwi.de/DIGITAL/Redaktion/DE/Publikation/monitoring-report-wirtschaft-digital-2016.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind durch diese Gründungen mit Schwerpunkt digitales Produkt/digitale Dienstleistung in den Jahren 2013 bis 2016 entstanden? Im KfW-Gründungsmonitor wird die Anzahl von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten (inkl. geringfügig Beschäftigter) erhoben und daraus ein Bruttobeschäftigungseffekt (BBE) in Vollzeitäquivalenten errechnet. Berechnet auf den gesamten BBE von Neugründungen in 2015 entfallen anteilig rund 128 000 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze auf digitale Gründungen. Nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (siehe Antwort zu Frage 1) stellt sich die Beschäftigung in IKT-Gründungen im Gründungsjahr in Deutschland wie folgt dar: Jahr Durchschnittliche Größe Bruttobeschäftigungseffekt 2013 2,45 16.700 2014 2,59 17.400 2015 2,84 18.900 Anmerkung: Zur Berechnung der durchschnittlichen Größe und des Bruttobeschäftigungseffekts werden die Anzahl Gründer zuzüglich der vollzeitäquivalenten Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter herangezogen. Der Bruttobeschäftigungseffekt misst die Anzahl vollzeitäquivalenter Arbeitsplätze, die eine Kohorte Gründungen, zum Ende des Gründungsjahres, bereitstellt. Quelle: Mannheimer Unternehmenspanel (MUP), ZEW 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung von digitalen Gründungen für die Jahre 2013 bis 2016? Die Gründungstätigkeit in der IKT-Branche hat sich in den letzten beiden Jahren stabilisiert. Sie war zwar seit der Wirtschaftskrise rückläufig, verlief aber deutlich günstiger als im Durchschnitt der gesamten deutschen Wirtschaft und auch günstiger als in einzelnen anderen Branchen (siehe Grafik Branchenvergleich Gründungsrate , 2013-2015, S. 135 Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2016; s. Antwort zu Frage 1). Treiber der Gründungsdynamik in der IKT-Branche sind die IKT-Dienstleister. Die Bundesregierung erwartet, dass die Bedeutung und der Anteil von digitalen Gründungen am Gründungsgeschehen insgesamt tendenziell weiter zunimmt. Zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Start-ups wird ergänzend auf die Studie des Handelsblatt Research Institutes „Eine Wachstumsstrategie für das Digitale Zeitalter (2016)“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft verwiesen , die in Teil IV „Wachstumstreiber Unternehmensgründungen“ eine umfassende Analyse enthält2. 4. Wie fördert die Bundesregierung Gründungen mit ökologisch-nachhaltigen und sozial-gemeinnützigen Geschäftszielen? Gründungen mit ökologisch-nachhaltigen und sozial-gemeinnützigen Geschäftszielen sind dem sozialunternehmerischen Bereich zuzuordnen. Gewerblich verfasste Sozialunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase werden bereits heute im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt, insbesondere z. B. durch die Programme „Förderung von unternehmerischem Know-how” (Unternehmensberatung für 2 www.existenzgruender.de/DE/Mediathek/Publikationen/Studien/inhalt.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11983 junge Unternehmen und Bestandsunternehmen), „EXIST-Gründerstipendium“ (für Existenzgründungen aus Hochschulen heraus)3, durch den im Jahr 2013 aufgelegten „Mikromezzaninfonds Deutschland“ und bei geringem Kapitalbedarf durch den 2015 neu aufgelegten „Mikrokreditfonds“. So verfolgen nach überschlägiger Schätzung von den mehr als 1 500 geförderten Projekten im Bereich „EXIST-Gründerstipendium“ ca. 15 Prozent auch soziale Zielsetzungen. Mit dem Mikromezzaninfonds wurden bis Ende 2016 insgesamt 43 Sozialunternehmen mit einem Volumen von 1 881 000 Euro gefördert. Um Gründungen von Sozialunternehmen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2016 einen umfassenden Praxisleitfaden für Soziales Unternehmertum veröffentlicht, der über 100 praxisgeprüfte Informations - und Unterstützungsangebote aufzeigt4. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt seit 2012 sog. Social Impact Labs, die als Gründungszentren Gründerinnen und Gründer von Sozialunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Geschäftsideen beraten und Vernetzungsangebote bereitstellen. Am 8. Februar 2017 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau von Genossenschaften beschlossen, mit dem für ganz kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Jahr 2016 in Zusammenarbeit mit der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis, dem Rat für Nachhaltige Entwicklung und dem DIHK den „Next Economy Award“ (NEA) vergeben. Der NEA wird jährlich seit 2015 verliehen und prämiert Start-ups, die auf Nachhaltigkeit und die Green Economy setzen. Er soll „grünen Gründungen“ und Sozialunternehmen Rückenwind verschaffen und Start-ups fördern, deren innovative Geschäftsmodelle soziale und ökologische Verbesserungen anstreben. Das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geförderte Vorhaben „Start Up4Climate“ ist die weltweit erste nationale Gründungsinitiative für eine Green Economy. Das vom Borderstep Institut, dem Bundesverband Deutscher Innovations -, Technologie- und Gründerzentren (BVIZ) sowie der EXIST-Gründerhochschule Universität Oldenburg initiierte Vorhaben setzt sich für die Ausrichtung der Gründungsförderung auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein und stärkt grüne Gründerinnen und Gründer bei der Einführung und Etablierung neuer Technologien und Dienstleistungen sowie beim Aufbau ihrer Netzwerke. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 3 EXIST-Programm (Existenzgründungen aus der Wissenschaft), www.exist.de 4 www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/praxisleitfaden-soziales-unternehmertum,property=pdf,bereich=bmwi2012, sprache=de,rwb=true.pdf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Prüft die Bundesregierung die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bei der Vergabe von Kapital aus dem Ko-Investitionsfonds coparion , dem ERP/EIF-Dachfonds, INVEST, dem High-Tech-Gründerfonds und dem European Angels Fonds? Wenn ja, welche Standards, und wie wird geprüft? Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln nach Fonds aufschlüsseln)? Bei den Förderprogrammen ERP/EIF-Dachfonds, European Angels Fonds und ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) durchführt, finden vom EIF erarbeitete Anlagerichtlinien Anwendung. Diese legen unter anderem fest, dass bestimmte Branchen nicht für eine Finanzierung infrage kommen . Umfasst sind davon u. a. die Bereiche illegale Wirtschaftsaktivitäten, Tabak und Alkohol, Waffen und Munition, Casinos und gleichwertige Unternehmen sowie bestimmte Life Science-Bereiche (z. B. Gentechnik). Die Anlagerichtlinien des Förderprogramms coparion nehmen Bezug auf diesen Teil der Anlagerichtlinien des EIF und schließen die gleichen Branchen von einer Finanzierung aus. Des Weiteren bestimmen die Anlagerichtlinien unserer Förderprogramme eine strenge Beachtung der Gesetze und Regularien zum Schutz gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Betrug, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Die Vereinbarkeit eines Investments mit den Anlagerichtlinien prüfen der EIF und coparion umfassend und sorgfältig im Rahmen der Investitionsprüfung (sog. Due Diligence ). Im Förderprogramm INVEST-Zuschuss für Wagniskapital sind insbesondere explizit Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen, welche sich der Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen und der Herstellung von Waffen und Munition widmen. Die Vereinbarkeit einer Förderung im Rahmen des IN- VEST-Programmes mit der Förderrichtlinie wird umfangreich vor der etwaigen Gewährung einer Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Der High-Tech Gründerfonds finanziert analog keine Unternehmen, die Waffen herstellen, kein Glücksspiel, sowie keine Dinge, die der Kohle- und Stahlindustrie, der Fischerei oder dem Schiffbau zugerechnet werden können. Derartige Finanzierungsanträge werden im „Due Diligence“-Prozess identifiziert und abgelehnt. 6. Plant die Bundesregierung die spezielle Förderung von digitalen Genossenschaftsgründungen unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse dieser Unternehmensart? Die Förderprogramme der KfW und des ERP-Sondervermögens sind für alle Branchen und Rechtsformen offen. Digitale Genossenschaftsgründungen, die die jeweiligen Programmvoraussetzungen erfüllen, sind hiervon nicht ausgeschlossen . Anträge können über die Hausbank gestellt werden. 7. Wie fördert und kontrolliert die Bundesregierung bei digitalen Start-Ups die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Tarifverträgen und fairpay-Modellen? Die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Tarifverträgen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Unternehmen. Bei Verstößen steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zur Verfügung. Die Einhaltung der Pflicht des Arbeitgebers und der Arbeitgeberin zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz sowie ggf. eines spezielleren Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird durch die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11983 Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrolliert, denen hierbei Befugnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Betretungs -, Befragungs- und Unterlageneinsichtsrechte) zustehen. Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ist Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. 8. Plant die Bundesregierung zur Unterstützung der Demokratisierung der digitalen Wirtschaft und zur Demokratisierung digitaler Daten, besonders Unternehmen zu fördern, die gemeinnützig oder genossenschaftlich aufgebaut sind? Wenn ja, wann, und warum? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6. 9. Wie viele Spin-off-Gründungen mit Schwerpunkt digitales Produkt/digitale Dienstleistung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis einschließlich 2016 aus staatlich geförderter Wissenschaft (bitte nach Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitärer Forschung aufschlüsseln )? Nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (s. Antwort zu Frage 1) lag der Anteil von Wissenschaftlergründungen (akademische Spin-offs) in den Jahren 2013 bis 2015 bei 18 Prozent und damit deutlich über dem Anteil der Wissenschaftlergründungen an allen Gründungen in Deutschland (6 Prozent Anteil). Mit dem Programm EXIST wurden in den Bereichen Software, Internet sowie Kommunikation seit 2013 insgesamt 234 Unternehmen5 gefördert, die aus Hochschulen und der Wissenschaft heraus privatwirtschaftlich gegründet wurden. In den Jahren 2013 bis 2016 gab es im Bereich digitaler Produkte/Services 38 Ausgründungen aus den Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, neun- Ausgründungen aus den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, 25 Ausgründungen aus den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft sowie sechs Ausgründungen aus den Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft. 10. Was plant die Bundesregierung, um dem Rückgang von forschungsbasierten Spin-offs entgegenzuwirken? Die Bundesregierung fördert seit 1998 mit dem Programm EXIST innovative und wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen . Mit den Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden forschungsbasierte Start-ups direkt gefördert. Die Programmlinie EXIST-Gründungskultur trägt darüber hinaus seit Jahren erfolgreich zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen bei6. Die Programmlinien werden kontinuierlich optimiert. Zuletzt wurde im Herbst 2016 eine „Anreizprämie“ eingeführt, mit der Unterstützungsleistungen der Gründungsnetzwerke an Hochschulen im Zusammenhang mit konkreten Gründungsprojekten honoriert werden. 5 2013: 62 Unternehmen, 2014: 54 Unternehmen, 2015: 64 Unternehmen; 2016: 54 Unternehmen 6 siehe z. B. http://gruendungsradar.de/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Was unternimmt die Bundesregierung, um dem Trend eines fallenden Frauenanteils bei Existenzgründungen entgegenzutreten? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirkung von existenzgruenderinnen .de und „FRAUEN unternehmen“? Nach dem KfW-Gründungsmonitor ist der Anteil von Frauen seit dem Jahr 2000 deutlich gestiegen und erreichte in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit jeweils 43 Prozent seinen Höchststand. Im Jahr 2016 ist der Anteil auf 40 Prozent zurückgegangen . Die Autoren deuten dies allerdings noch nicht als Trendbruch, da im vergangenen Jahr insbesondere die sehr gute Arbeitsmarktlage für Frauen ursächlich für den Rückgang war. Bei IKT-Gründungen lag nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (s. Antwort zu Frage 1) der Anteil mit Frauenbeteiligung im Gründungsteam in den Jahren 2013 bis 2015 bei 12 Prozent. Der Anteil reiner Frauengründungen (ausschließlich Frauen im Gründungsteam) lag bei 4 Prozent. Mit der Initiative „Neue Gründerzeit“ wirbt die Bundesregierung für mehr Unternehmertum in Deutschland und spricht gezielt auch Gruppen an, die bislang im Gründungsgeschehen unterrepräsentiert sind, wie z. B. Frauen. So wurde 2014 die Initiative „FRAUEN unternehmen“ ins Leben gerufen, um mehr Gründerinnengeist in Deutschland zu wecken. Seither machen bundesweit über 100 erfolgreiche Unternehmerinnen als „Vorbild-Unternehmerinnen“ Schülerinnen , Auszubildende, Studentinnen und Hochschulabsolventinnen sowie andere gründungsinteressierte Frauen in zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten auf die Chancen und Herausforderungen der beruflichen Selbständigkeit aufmerksam . Dies zeigt große Resonanz bei den Teilnehmerinnen, die auf diese Weise einen realistischen und sehr persönlichen Einblick in den unternehmerischen Alltag erhalten. Die Unternehmerinnen zeigen, dass eine unternehmerische Karriere für Frauen eine attraktive berufliche Option sein kann. Zugleich macht die Initiative „FRAUEN unternehmen“ die Leistung von Unternehmerinnen sichtbar: ihren Erfolg, ihren Einsatz und ihren Beitrag zur Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Initiative „FRAUEN unternehmen“ wird daher über die ursprünglich geplante Laufzeit verlängert. Darüber hinaus gibt es für gründungswillige Frauen ein maßgeschneidertes Informations - und Beratungsangebot. So stellt das Existenzgründerinnen-Portal7 nicht nur lokale Ansprechpartnerinnen und -partner und Netzwerke vor, sondern bietet über die Gründerinnenhotline auch direkte Kontaktmöglichkeiten und stellt gemeinsam mit der bundesweiten Gründerinnenagentur (bga) Frauen vor, die erfolgreich eigene Unternehmen gegründet haben. Die Gründerinnenagentur bietet seit über zehn Jahren ein bundesweites Netzwerk mit 2 000 regionalen Partnerinnen zum Erfahrungsaustausch zwischen Gründer- und Unternehmerinnen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte im Rahmen der Summer School wiedereinstiegswillige Frauen mit guten Ideen und Unternehmergeist nach Phasen der Kindererziehung oder Pflege zu einem beruflichen Neustart als Unternehmerin ermutigen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Potenziale als Existenzgründerinnen zu erschließen. Aufbauend auf der gemeinsamen Initiative „FRAUEN gründen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für mehr Existenzgründungen und Unternehmertum von Frauen ist die Summer School eine der vielfältigen Maßnahmen, die das Bundesministerium für 7 www.existenzgruenderinnen.de Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11983 Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ fördert. Die Teilnahme an der Summer School ist für die Existenzgründerinnen kostenfrei. Im Mittelpunkt der Summer School stehen Frauen als zukünftige Unternehmerinnen. Hier bekommen sie das Rüstzeug zur Umsetzung ihrer Geschäftsideen und werden von Expertinnen und Experten auf ihr bevorstehendes Unternehmertum vorbereitet. Nicht zuletzt eröffnet die Summer School Zugang zu beruflichen Netzwerken, über die Gründerinnen langfristig hilfreiche Kontakte zu anderen Unternehmerinnen und Unternehmern aufbauen und pflegen können. Das zweijährige Mentoring-Modellprojekt „MIGRANTINNEN gründen – Existenzgründung von Migrantinnen“8 wurde 2015/2016 im Rahmen einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen und von jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit – Frauenbetriebe e. V., Frankfurt am Main im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt mit dem Ziel, Unterstützung bei der Existenzgründung von Migrantinnen zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt zu leisten. Maßnahmen im Projekt waren: • Bildung von ca. 20 Mentoring-Tandems zur Unterstützung der Existenzgründung einer Bandbreite von Unternehmensideen in zwei Staffeln • Stärkung der „soft skills“ wie kommunikative Kompetenzen und „hard skills“ wie Kenntnisse in Projektmanagement/Business Development der Mentees. • Sensibilisierung wichtiger Entscheidungsträger und Multiplikatoren für die Belange von Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund • Präsenz von migrantischen Existenzgründerinnen in den (neuen) Medien. Ein weiteres Projekt baut auf den Erkenntnissen des Projekts „MIGRANTINNEN gründen“ auf. Im neuen Projekt „Frauen mit Fluchterfahrung gründen“9 soll 2017 bis 2019 eine möglichst große Bandbreite geflüchteter Frauen in drei Phasen an die Selbständigkeit bis zur Gründung eines eigenen Unternehmens herangeführt werden. Von eingangs ca. 45 Frauen soll am Ende 15 bis 20 Frauen eine erfolgreiche Gründung gelingen. Darüber hinaus sollen Entscheidungsträger, Institutionen und Multiplikatoren u. a. in Gründungsberatung und Kreditvergabe für die Belange von Frauen mit Fluchterfahrung, die gründen wollen, sensibilisiert werden . Gründerinnen mit Fluchterfahrung sollen außerdem mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit sichtbar gemacht werden. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Zudem stellt die Bundesregierung ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten für Gründerinnen und Gründer bereit, z. B. das Programm EXIST. Sowohl im EXIST-Gründerstipendium als auch im EXIST-Forschungstransfer ist eine stabile Frauenquote von 13 Prozent im EXIST-Gründerstipendium und von 14,2 Prozent im EXIST-Forschungstransfer zu verzeichnen. Mit der Erhöhung der Kindergeldzulage konnte eine Erhöhung von knapp 1 Prozent Punkt verzeichnet werden. Im Rahmen des Programms EXIST-Gründungskultur werden verschiedene Formate zur Ansprache von Frauen entwickelt und erprobt, um die Frauenquote zu erhöhen. So wurde beispielsweise an der Technischen Universität Darmstadt eine Female Entrepreneurship Professur gegründet, um sich dem Thema aus wissenschaftlicher Sicht anzunehmen. Im Rahmen der ESF-Berichterstattung wird eine 8 Mehr Informationen unter: www.migrantinnengruenden.de 9 Mehr Informationen unter: www.frauenmitfluchterfahrunggruenden.de Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode genderspezifische Datenerhebung und Berichterstattung zum Programm EXIST bereits umgesetzt. Bei künftigen Evaluierungen werden Genderaspekte ausdrücklich stärker berücksichtigt, um die Datengrundlage weiter zu verbessern. Genderspezifische Aspekte sind Bestandteil der vom BMWi veranlassten Begleitforschung und Evaluationen im Programm EXIST. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 12. Plant die Bundesregierung die Gründungstätigkeit von Menschen mit Behinderungen statistisch zu erfassen, und sollen entsprechende Förderungsbedingungen angepasst werden? Die Bundesagentur für Arbeit als auch die Integrationsämter können die Gründungstätigkeit von Menschen mit Behinderungen und von schwerbehinderten Menschen finanziell fördern. Die Förderung mit dem Gründungszuschuss wird statistisch erfasst. Mit dem zum 1. August 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) wurde die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit bereits gestärkt. Die neue Vorschrift ermöglicht die Förderung von Menschen mit Behinderungen mit einem Gründungszuschuss auch dann, wenn ein Anspruch von weniger als 150 Tagen oder kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Zur Förderung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen steht neben dem Gründungszuschuss ein vielfältiges Spektrum an Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dieses umfasst beispielsweise die Ausstattung mit Hilfsmitteln, eine notwendige Arbeitsassistenz oder Zuschüsse oder Darlehen für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gründungstätigkeit im digitalen Bereich (digitales Produkt/digitale Dienstleistung) von a) Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit verfügen, b) Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, c) Menschen mit Migrationshintergrund? Laut KfW-Gründungsmonitor waren Migrantinnen und Migranten unter den digitalen Gründungen 2015 mit 17 Prozent an allen Gründungen unterrepräsentiert. Im Jahr 2016 lag der Anteil mit 22 Prozent allerdings leicht über dem Durchschnitt . Die Analyse basiert auf folgender Definition von Migrantinnen und Migranten : Personen, die nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (s. Antwort zu Frage 1) lag der Anteil von IKT-Gründungen von Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit im Jahr 2015 bei 4 Prozent. Weitere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11983 14. Wie viele Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit wurden in den Jahren 2013 bis einschließlich 2016 gestellt? Wie viele davon wurden stattgegeben (bitte nach Branchen getrennt aufschlüsseln )? Zur Anzahl der Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit können keine Angaben gemacht werden, da dies im Ausländerzentralregister (AZR) nicht erfasst wird. Angaben zu Erteilungen von Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit liegen für den Zeitraum Januar 2013 bis September 2016 vor. Danach wurde in dem genannten Zeitraum 5 590 Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie 12 867 Drittstaatsangehörigen zum Zweck einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Absatz 5 AufenthG erteilt. Angaben zu Branchen werden im AZR nicht erfasst. 15. Plant die Bundesregierung Menschen mit einen oder mehreren häufig diskriminierten Merkmalen besonders bei der Existenzgründung im digitalen Bereich zu fördern? Die zahlreichen Informations-, Beratungs-, Finanzierungs- und Unterstützungsangebote von Bund, Ländern und Europäischer Union sowie von Einrichtungen, Netzwerken und Initiativen erleichtern auch den in der Frage angesprochenen Gründerinnen und Gründern den Start eines digitalen Unternehmens. 16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Rückgang des Zugangs zum Einstiegsgeld und Gründungszuschuss auszugleichen? Die Zugänge beim Gründungszuschuss sind in den letzten Jahren nicht maßgeblich zurückgegangen. Die Förderzahlen haben sich zuletzt bei knapp 30 000 im Jahr eingependelt (2012: 20 321, 2013: 26 659, 2014: 30 871, 2015: 29 789, 2016: 28 462). Beim Einstiegsgeld sind die Zugangszahlen hingegen rückläufig. Maßnahmen zum Ausgleich des Rückgangs der Förderung bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit Einstiegsgeld sind gleichwohl nicht erforderlich . Für die Förderung der beruflichen Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stehen den Jobcentern eine Reihe von Förderinstrumenten zur Verfügung. Aufgabe der Jobcenter ist es, gemeinsam mit den Arbeitsuchenden festzulegen, welche Förderleistungen im Einzelfall unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Lebenssituation am erfolgsversprechenden erscheinen, die Hilfebedürftigkeit durch die berufliche Eingliederung dauerhaft zu überwinden. Mit der anhaltend positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes haben sich auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte die Möglichkeiten verbessert, Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu beenden. Die Bundesregierung hält die mit dem Einstiegsgeld und den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§§ 16b und 16c SGB II) bestehenden Möglichkeiten weiter für ausreichend, daneben auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu fördern, wenn zu erwarten ist, dass die Gründung wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbstständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus stehen auch Gründerinnen und Gründern aus der Arbeitslosigkeit heraus die umfassenden Informations-, Beratungs- und Finanzierungsangebote von Bund, Ländern, EU u. a. wie z. B. der ERP-Gründerkredit-StartGeld zur Gründungsfinanzierung zur Verfügung10. 17. Laut KfW Gründungsmonitor 2016, gab es im Jahr 2016 wieder weniger Gründungen, wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Ergebnisse und Folgen der Initiative „Neue Gründerzeit“? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung mehrerer Analysen zur Entwicklung des Gründungsgeschehens in Deutschland, dass die anhaltend starke Fachkräftenachfrage und die hohe Beschäftigung dämpfend auf die Bereitschaft zur Selbständigkeit und die Anzahl der Neugründungen wirkt. Vor allem Gründungen mangels Erwerbsalternativen gehen zurück und der Anteil von Chancengründungen mit tendenziell höheren Erfolgsaussichten und mehr Wachstumspotenzial nimmt zu (u. a. KfW Gründungsmonitor 2016). Ziel der Initiative „Neue Gründerzeit“ ist es deshalb, mehr Menschen für die unternehmerische Selbständigkeit zu motivieren, zu informieren, zu beraten und zielgerichtet zu unterstützen. Beispielsweise zeigt die jährlich stattfindende Gründerwoche Deutschland mit bundesweit über 1 200 Kooperationspartnern und rd. 2 000 Veranstaltungen im jeweiligen Aktionszeitraum, wie umfassend und vielfältig die Gründungsinfrastruktur in Deutschland ausgebaut ist11. Seit Veröffentlichung neuer Richtlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST- Forschungstransfer mit verbesserten Konditionen Ende 2014 ist ein deutlicher Anstieg der Antrags- und Bewilligungszahlen zu verzeichnen (auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen). 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse und Folgen des Programms „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“? Das Programm INVEST-Zuschuss für Wagniskapital stärkt die Business Angel Kultur, welche in Deutschland relativ zu den USA oder Großbritannien bislang noch nicht ausreichend stark ausgeprägt ist. Business Angels stellen jungen innovativen Unternehmen sowohl Kapital als auch ihr Know-How zur Verfügung, welche die wesentlichen Herausforderungen für innovative Start-ups darstellen. Das INVEST-Programm hat sich seit seinem Start im Mai 2013 äußerst positiv entwickelt. Das bestätigt eine im Sommer 2016 abgeschlossene Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Zusammenarbeit mit dem VDI Technologiezentrum: Für jeden Euro Zuschuss werden im Mittel 1,50 Euro zusätzlich vom Investor in das Unternehmen investiert. Zugleich beginnen mehr als die Hälfte der von INVEST profitierenden Startups aufgrund der Förderung zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. INVEST erschließt neue Business Angel Gruppen: Ein Fünftel der Investoren , die INVEST nutzen, beteiligen sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Gemäß Evaluation wird INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm eingestuft. 10 Weitere Informationen: siehe www.existenzgruender.de 11 Weitere Informationen zur Gründerwoche Deutschland vom 13. bis 19. November 2017 siehe www.gruenderwoche.de Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11983 Die Evaluation bescheinigt nicht nur die Wirksamkeit des Programms, sie hat auch wichtige Hinweise für die Fortentwicklung von INVEST gegeben. Zum 1. Januar 2017 ist das novellierte Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital in Kraft getreten. Mit den Programmänderungen sollen weitere potenzielle private Investoren erschlossen und noch mehr privates Kapital für junge innovative Unternehmen mobilisiert werden. Der Ausbau des Programms ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, die Versorgung junger innovativer Gründungsunternehmen mit ausreichendem Startkapital zu verbessern. Denn Business Angels sind für viele Startups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen. 19. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der beabsichtigten Digitalagentur, welche speziell digitale Start-Ups unterstützen soll? Es gibt noch keine abgestimmte Position der Bundesregierung zu institutionellen Fragen der Digitalisierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen seines Weißbuchs Digitale Plattformen12 konkrete Vorschläge zur Einrichtung einer Digitalagentur vorgelegt, um die digitalisierungspolitische Lücke an der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der Begleitung und Beratung zu schließen. 20. Wie viele EXIST-Gründerstipendien wurden vergeben (bitte nach Jahren und Höhe aufschlüsseln)? Im Programm EXIST-Gründerstipendium wurden folgende Bewilligungen erteilt: Jahr Zuwendung (Summe) Bewilligungen 2007 5.859.503,99 € 86 2008 11.834.157,62 € 161 2009 15.893.867,24 € 200 2010 13.603.834,38 € 172 2011 13.585.578,84 € 162 2012 11.143.921,14 € 130 2013 12.208.793,06 € 146 2014 12.621.181,65 € 140 2015 23.297.168,90 € 199 2016 21.116.470,17 € 175 Der signifikante Anstieg im Jahr 2015 ist insbesondere auf die Einführung verbesserter Förderkonditionen Ende 2014 zurückzuführen. 21. Spielen bei der Vergabe von EXIST-Gründerstipendien Faktoren wie ökologische Nachhaltigkeit oder Sozialverträglichkeit eine Rolle? Wenn ja, welche weiteren Faktoren sind für die Vergabe entscheidend? Wenn nein, warum nicht? Das EXIST-Gründerstipendium und der EXIST-Forschungstransfer sind durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der aktuellen Interventionsperiode 2014 12 www.de.digital/DIGITAL/Navigation/DE/Weissbuch/weissbuch.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bis 2020 kofinanziert. Schon durch diese Kofinanzierung ergibt sich für die Antragssteller und geförderten Gründerinnen und Gründer die Verpflichtung, die ESF-Querschnittsziele zu beachten (Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Förderung einer nachhaltigen Entwicklung). Im Bereich nachhaltige Entwicklung wird explizit auch die ökologische Nachhaltigkeit benannt und gefördert. Die genannten Zielsetzungen fließen als Bewertungskriterien in die Antragsprüfung und die Vorhabensbegleitung mit ein. 22. Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen des Gründerwettbewerbs hinsichtlich der Anzahl und des Erfolgs digitaler Gründungen ein? Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie leistet wie bereits seine Vorgänger einen sichtbaren und positiven Beitrag zum Gründungsgeschehen in Deutschland. Wie in der Antwort zu Frage 17 bereits ausgeführt, liegen die Ursachen für den Rückgang von Gründungen vor allem in der guten Konjunktur und der Arbeitsmarktsituation . Dies gilt in besonderem Maße für Gründungsaktivitäten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Insgesamt ist der Anteil der volkswirtschaftlich bedeutenden Gruppe der Chancengründer im Verhältnis gestiegen . Auch die Zahl der Hightech Gründungen blieb über die letzten Jahre vergleichsweise konstant. Der Gründerwettbewerb eröffnet seiner Zielgruppe die Chance, eine schon entwickelte Idee, die das Potential für eine Gründung haben könnte, risikofrei zur Diskussion („auf den Prüfstand“) zu stellen. Im Erfolgsfall werden finanzielle Mittel bereitgestellt, um die Gründung vorantreiben zu können. Zudem wird Coaching und Beratung durch hochqualifizierte Experten angeboten, um bestehende Hürden zu überwinden und eine erfolgreiche Gründung umzusetzen. So bietet der Gründerwettbewerb für eine große Zahl von Gründungsteams eine geeignete Plattform, aus dem wissenschaftlichen Bereich, in immer stärkerem Maße aber auch aus der Berufstätigkeit, den Schritt zum eigenen Unternehmen zu wagen. Die Teilnehmerzahlen bewegen sich seit vielen Jahren auf einem hohen Niveau mit einer weiterhin leicht zunehmenden Tendenz. Die hohe Motivation , mit der die Gründerinnen und Gründer ihr Konzept verfolgen, drückt sich nicht zuletzt dadurch aus, dass regelmäßig über 50 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Unternehmen gründen. Die Erfolgsbilanz des Gründerwettbewerbs macht deutlich, dass hier ein leistungsfähiges Instrument geschaffen wurde. Rund 500 Gründungsideen werden jährlich eingereicht. Die Hauptpreisträger gründen zu nahezu 100 Prozent ein Unternehmen, die bis zu 15 weiteren Preisträger einer Wettbewerbsrunde gründen zu deutlich über 80 Prozent ein Unternehmen . Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine umfassende Rückkopplung zum eingereichten Gründungskonzept. Dies trägt wesentlich zur Attraktivität des Gründerwettbewerbs bei und motiviert eine große Zahl von Gründungswilligen, den entscheidenden Schritt zu tun. Allein aus dem Vorläufer des aktuellen Wettbewerbs, dem zwischen 2010 und 2015 ausgeschriebenen Gründerwettbewerb – IKT Innovativ sind über 1 300 Gründungen13 erfolgt. Mehr als 98 Prozent der Unternehmen sind auch nach drei Jahren noch am Markt. Das übertrifft deutlich alle sonstigen Erfahrungen und Analysen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Gründungen. 13 Hochrechnung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11983 Insbesondere über das EXIST-Programm (siehe u. a. auch Antwort zu Frage 10) geförderte Teams haben sich als sehr erfolgreich im Gründerwettbewerb erwiesen . 23. Welchen sozialen oder ökologischen Problemen kann aus Sicht der Bundesregierung mit den geförderten Projekten des Gründerwettbewerbs begegnet werden? Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen ist, wie der Titel deutlich macht, darauf ausgerichtet, durch die Anregung und Unterstützung von innovativen Unternehmensgründungen einen Beitrag zur Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft zu leisten. Soziale und ökologische Kriterien sind zwar nicht explizit Teil der Ausschreibung bzw. des Auswahlprozesses, in der Praxis zeigt sich jedoch , dass bei einer größeren Anzahl der zum Gründerwettbewerb eingereichten Ideenskizzen auch solche Ziele explizit verfolgt werden. Beispiele hierfür sind u. a. folgende ausgezeichnete Preisträgerprojekte: eine Crowdfundingplattform für Energieeffizienzprojekte, ein Konzept für die optimale Ausgestaltung des Prozesses zur Vergabe von Mikrokrediten in Afrika, der Aufbau von Communities mit erkennbar positiven Zielen in der Verbesserung sozialer Kontakte bzw. Einbindung des Konsumenten in Entscheidungsprozesse zur Ausgestaltung neuer Produkte und Dienstleistungen oder in der Gesundheitsvorsorge. Der Gründerwettbewerb ist offen für alle Gründungsideen, Methoden oder Instrumente, die im laufenden Prozess der Digitalisierung verfügbar werden oder entwickelt werden können. Ziel ist es, in allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft zukunftsfähige Lösungen zu gestalten und anzubieten. 24. Welche Modifikationen wird die Bundesregierung in Zukunft an der Ausrichtung des Gründerwettbewerbs vornehmen? Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen wurde im März 2016 mit einigen Neuerungen und Weiterentwicklungen gestartet, die auch zukünftig dafür sorgen werden, dass der Wettbewerb seiner Aufgabe, zukunftsfähige, im internationalen Wettbewerb erfolgreiche Gründungen zu initiieren, gerecht werden kann. Die vereinbarte Laufzeit reicht bis Ende 2020. Die Neuausrichtung wurde aktiv dazu genutzt, wichtige Ziele für die nächsten Jahre zu definieren und Konzepte zu entwickeln, um diese erfolgreich umzusetzen. So gibt es inzwischen einen Schwerpunkt, insbesondere Frauen, aber auch Gründer aus der Berufstätigkeit , besser und intensiver zu unterstützen. Der Gründerwettbewerb hatte zwar bereits in den vergangenen Jahren mit meist etwa 12 Prozent Frauen unter den Teilnehmern ein besseres Ergebnis erzielt, das allerdings angesichts der allgemeinen gesellschaftlichen Situation noch gesteigert werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Intensivierung der Kooperationen zwischen Start-ups und etablierter Wirtschaft, die aufeinander angewiesen sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands zu sichern und auszubauen. 25. In welchen Branchen sieht die Bundesregierung hinsichtlich digitaler Existenzgründungen besonderen Handlungsbedarf? Die Digitalisierung betrifft viele Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie bietet in allen Branchen durch disruptive Technologien, innovative Anwendungen und Produkte oder neue Geschäftsmodelle auch künftig zusätzliche Gründungspotenziale . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach den Analysen des KfW-Gründungsmonitors sind digitale Gründungen noch stärker im Vergleich zur allgemeinen Branchenstruktur im Dienstleistungsbereich (84 Prozent) vertreten. 26. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Nichteinführung eines Venture-Capital-Gesetzes entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD? Die Förderung von Innovationen über die Bereitstellung von Wagniskapital ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb in der Tat vor, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und den rechtlichen und steuerlichen Rahmen für Wagniskapital zu verbessern. Diesem Ziel ist die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein großes Stück näher gekommen. Mit dem im Herbst 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen „Eckpunktepapier Wagniskapital“ haben wir die Agenda skizziert. Förderpolitisch haben wir seit Beginn der Legislaturperiode bereits erhebliche Fortschritte erzielt. So haben wir unter anderem diverse Förderprogramme aufgestockt, ausgebaut oder ganz neu aufgesetzt (u. a. Auflage des neuen coparion-Fonds und Ausbau von INVEST). Daneben haben wir aber auch die steuerlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen und mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung ein wichtiges Vorhaben auf diesem Gebiet umgesetzt, von dem auch junge innovative Unternehmen profitieren. Weitere wichtige Vorhaben sind aktuell in der Durchführung, so insbesondere die Auflage des High-Tech Gründerfonds III, der derzeit bei privaten Investoren aus etabliertem Mittelstand und Konzernen Kapital einwirbt; er soll ab Herbst 2017 die erfolgreiche Arbeit der Vorgängerfonds fortsetzen. Die Arbeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen attraktiven Wagniskapitalstandort Deutschland gehen aktuell weiter – unabhängig davon, ob dies mittels eines eigenen Spezialgesetzes geschieht , das den Begriff „Venture Capital“ im Titel trägt. 27. Wie ordnet die Bundesregierung ihre Förderprogramme verschiedenen Gründungsphasen (Seed-Phase, Start-up-Phase, Emerging growth, Expansion ) zu? 28. Wie schätzt die Bundesregierung ihre Förderung der einzelnen Gründungsphasen (Seed-Phase, Start-up-Phase, Emerging growth, Expansion) ein? 29. In welchen der o. g. Phasen der Finanzierung einer Unternehmensgründung in Deutschland sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf? Die Fragen 27, 28 und 29 werden nachfolgend zusammen beantwortet. In Summe gibt es ein umfassendes Förderinstrumentarium des Bundes im Bereich der Start-up-Finanzierung. Um möglichst breite und umfassende Anreize zu geben , differenzieren wir dabei zum einen nach einzelnen Finanzierungsphasen (Früh-/Seedphase, Gründungsphase, Wachstumsphase). Zum anderen wendet sich das Förderangebot an unterschiedliche Zielgruppen. Neben Direktbeteiligungen an Unternehmen gibt es Unterstützung für Fondsinvestoren und VC-Fonds, um auch die dringend benötigten Impulse für die Entwicklung einer tragfähigen Investorenbasis zu geben. Die Pre-Seed- und Seed-Phase wird vom EXIST-Programm abgedeckt. In der Programmlinie EXIST-Forschungstransfer (Exzellenzansatz) werden wissenschaftliche Forschungsergebnisse mit einem hohen Entwicklungsrisiko von der angewandten Forschung bis zur Gründung begleitet. Mit dem EXIST-Gründersti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11983 pendium als Breitenprogramm und -ansatz werden wissenschaftliche Abschlussarbeiten , aber auch marktnahe Forschungsergebnisse in eine Unternehmensgründung überführt. In diesen beiden Programmlinien gilt es, die erhöhte Fördernachfrage nachhaltig abzudecken. Darüber hinaus zeigt sich insbesondere auch anhand der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung der Bedarf, die Programmlinie EXIST-Gründungskultur mit einer Neufokussierung auf die Schwerpunkte Internationalisierung (Gewinnung internationaler Gründungsteams), Professionalisierung (Stärkung der Gründungsförderung an kleinen und mittleren Hochschulen; Förderung nichttechnischer/sozialer Innovationen) und Regionalisierung (Stärkere Vernetzung der Hochschul-Gründungsnetzwerke mit regionalen Akteuren) fortzuführen. Innovative Start-ups in der Früh- bzw. Seed-Phase adressiert der High-Tech Gründerfonds (HTGF). Die Erstfinanzierung durch Erwerb von bis zu 15 Prozent der Unternehmensanteile beträgt bis zu 600 000 Euro. Der HTGF begleitet erfolgreiche Start-ups durch weitere Finanzierungsrunden bis hin zum erfolgreichen Exit in der Form von Veräußerungen und potentiell Börsengängen. Bei Investments in der Gründungs- und frühen Wachstumsphase von jungen Technologieunternehmen und Start-ups haben private Investoren (sog. Business Angels) die Chance, mit dem INVEST-Zuschuss für Wagniskapital einen mittlerweile steuerfrei gestellten Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme zu erhalten, wenn sie Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. So erhalten Start-ups leichteren Zugang zu Finanzierungen von Business Angels. Daneben werden Investitionen ausgewählter und erfahrener Business Angels in innovative Unternehmen in dieser Phase mit dem „European Angels Fonds“ kofinanziert, der zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgelegt wurde. Unmittelbar an junge Technologieunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase wendet sich der zusammen mit der KfW aufgelegte Ko-Investitionsfonds coparion. Dieser Fonds geht eine direkte Beteiligung an dem Unternehmen zu wirtschaftlich gleichen Konditionen wie ein privater Leadinvestor ein (sog. pari passu-Ansatz). Instrumente, die sich an Wagniskapital-Fonds richten, komplettieren das Förderportfolio in der Gründungs- und Wachstumsphase, darunter der gemeinsam vom EIF und ERP-Sondervermögen finanzierte ERP/EIF-Dachfonds (Volumen: 2,7 Mrd. Euro) und die ERP-Venture Capital-Fondsinvestments , welche die KfW mit einem Budget von 400 Mio. Euro im Risiko des ERP- Sondervermögens durchführt. In der Früh- und Gründungsphase gibt es damit auch aus Sicht von Marktbeobachtern ein recht gutes Kapitalangebot, das aber – vor allem in der Frühphase – zu großen Teilen aus den genannten Quellen stammt. Insbesondere bei Anschluss - und Wachstumsfinanzierungen und in Branchen mit langfristigem Investitionshorizont besteht in Deutschland jedoch eine Angebotslücke beim Beteiligungskapital , die von der KfW auf 500 bis 600 Mio. Euro p.a. geschätzt wird. Gerade die besonders kapitalintensive Wachstumsphase stellt viele reifere Startups , die im In- und Ausland expandieren wollen, vor Herausforderungen. Diese Unternehmen adressiert die ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die ein Volumen von 500 Mio. Euro hat. Sie ermöglicht Finanzierungsrunden für deutsche Wachstumsunternehmen , die wegen fehlender Mittel bisher häufig nicht abgeschlossen werden konnten. Das Investment erfolgt immer zusammen mit anderen privaten Mitinvestoren zu wirtschaftlich gleichen Bedingungen. Auf diese Weise werden wichtige Anreize für privates Engagement gegeben und private Mittel können mindestens auf das Doppelte gehebelt werden. Daneben prüft die Bundesregierung aktuell zusammen mit der KfW die Auflage eines Förderinstruments, mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11983 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem sogenannte Venture Debt-Finanzierungen ermöglicht würden, d. h. wachsenden Start-ups Wagnisfinanzierung mit Fremdkapitalelementen zur Verfügung gestellt würde. Das Förderinstrumentarium komplettieren weitere Förderprogramme zur allgemeinen Gründungsfinanzierung, die sich an alle Gründungen, also nicht nur Startups , richten. Hierzu zählen etwa die Instrumente ERP-Gründerkredit, ERP-Kapital für Gründung, der Mikromezzaninfonds und die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken14. Im Ergebnis ist das Ziel der Bundesregierung, dass Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung in ausreichendem Maße Kapital zur Verfügung steht. 30. Plant die Bundesregierung, den Zugang zu langjährig ungenutzten Patenten zu ermöglichen? Die Frage scheint von der Annahme auszugehen, dass Patente nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese Annahme trifft jedoch nicht zu. Das Deutsche Patent - und Markenamt führt das Patentregister, das die Patentanmeldungen, die erteilten Patente und die ergänzenden Schutzzertifikate umfasst. Die Einsicht in das Patentregister steht jedermann frei (§ 31 Absatz 1 Satz 2 des Patentgesetzes (PatG)). Außerdem erfolgt grundsätzlich eine Veröffentlichung des Patents durch die Patentschrift, die insbesondere die Patentansprüche, die Beschreibung der Erfindung und die Zeichnungen enthält (§ 32 Absätze 3 und 4 PatG). Das Patentrecht will gerade durch die Anmeldung und Offenbarung der Erfindung gewährleisten , dass andere auf der Erfindung aufbauen und den Stand der Technik weiterentwickeln können. Soweit die Frage auf die Lizenzierung oder Übertragung von Patenten abzielt, wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 31. Sieht die Bundesregierung Entwicklungsbedarf hinsichtlich des Patentrechts , um die Anmeldung, Lizenzierung oder Weitergabe von Patenten zu vereinfachen und zu beschleunigen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die gesetzlichen Bestimmungen für die Anmeldung von Patenten sind so gestaltet , dass sie dem Sinn und Zweck des mit der Patentanmeldung verbundenen Schutzes Rechnung tragen und auch den Vorgaben entsprechen, die sich aus internationalen Verträgen ergeben. Dies sind vor allem die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ), der Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty – PCT), sowie das Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente (Straßburger Patentübereinkommen ) und das Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen). Den Nutzern steht ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot bei der Patentanmeldung zur Verfügung: So bietet die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)15 detaillierte Informationen über die Patentan- 14 Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de 15 www.dpma.de Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11983 meldung. Darüber hinaus unterstützen über 20 Patentinformationszentren an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland gerade auch Ersterfinder mit ihrem Beratungsangebot16. Die Entscheidung über die Lizenzierung oder Übertragung von Patenten obliegt den jeweiligen Rechtsinhabern und nicht der Bundesregierung. Das geltende allgemeine Zivilrecht hält den hierfür erforderlichen Rechtsrahmen bereit. Darüber hinaus enthält das geltende Recht Anreize dafür, dass Patentrechtsinhaber Lizenzen erteilen: Wenn sich der Patentanmelder oder der im Register als Patentinhaber Eingetragene dem Deutschen Patentamt- und Markenamt gegenüber schriftlich bereit erklärt, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene Vergütung zu gestatten, so ermäßigen sich die für das Patent nach Eingang der Erklärung fällig werdenden Jahresgebühren auf die Hälfte (§ 23 PatG). Auch das Patentkostengesetz (PatKG) trägt mit der Staffelung der Gebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents oder einer Anmeldung dazu bei, dass Patentrechtsinhaber auf einen nicht mehr benötigten Patentschutz verzichten: Die Verlängerungsgebühr beträgt nämlich bis zum 3. Jahr 70 Euro. Sie steigt auf 1 940 Euro für das 20. Jahr. Wird die Verlängerungsgebühr nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt, so erlischt der Patentschutz (§ 20 Absatz 2 PatG). Darüber hinaus regelt das Patentgesetz schon heute, in welchen Fällen die Nutzung von Patenten auch ohne Zustimmung des Rechtsinhabers gesetzlich zulässig ist und eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Zwangslizenzen zu erteilen. Gesetzgeberische Maßnahmen erscheinen daher insoweit nicht angezeigt. 16 vgl. www.piznet.de/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333