Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11987 18. Wahlperiode 19.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11678 – Berichte über angeblich russische Desinformationskampagne in Litauen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter der Überschrift „Russland attackiert Bundeswehr mit Fake-News-Kampagne “ berichtete der Journalist Matthias Gebauer am 16. Februar 2017 auf „SPIEGEL ONLINE“ über durch gezielte E-Mails gestreute Gerüchte, wonach Soldaten der Bundeswehr bei ihrem Einsatz in Litauen eine Minderjährige vergewaltigt hätten. Das Magazin bezeichnet die „E-Mails“ als „konzertierte Desinformationskampagne “, die „offenbar von Russland gesteuert wurde“. Mit „Russland attackiert Bundeswehr mit Fake-News-Kampagne“ war dies zunächst auch in der Überschrift zu lesen. In Bezug auf die unklare Faktenlage entschloss sich die Redaktion jedoch, den Titel in „NATO vermutet Russland hinter Fake-News-Kampagne gegen Bundeswehr“ zu ändern. Allerdings wird nicht die NATO selbst zitiert, sondern lediglich ungenannte „NATO-Diplomaten “. Laut Matthias Gebauer erinnert das „Vorgehen der Täter“ in Litauen „frappierend an den ‚Fall Lisa‘ in Deutschland“. Die Offensive gegen die Bundeswehr sei „gut orchestriert“ gewesen. Die NATO nehme die „Fake-News-Attacke sehr ernst“. Ein zitierter „NATO-Diplomat“ nennt dies eine „erneute Provokation der Russen“. Auf Nachfrage schreibt das Bundesministerium der Verteidigung jedoch, überhaupt keine Kenntnisse zur Urheberschaft der „erwähnten E-Mail“ zu haben (Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/11365). Es ermittelten litauische Behörden. Laut einer Analyse des Magazins Übermedien hat es entgegen dem Artikel bei „SPIEGEL ONLINE“ lediglich eine einzige E-Mail an das Büro des litauischen Parlamentspräsidenten Viktoras Pranckietis gegeben (uebermedien.de vom 28. Februar 2017, „Eine E-Mail in Litauen ließ deutsche Medien Fake-News- Großalarm auslösen“). Dies habe die Bundeswehr bestätigt. Zahlreiche Medien übernahmen die faktenarme Gebauer-Meldung über eine Kampagne mit mehreren „E-Mails“ jedoch ungeprüft. Am Rande des zeitgleich in Brüssel tagenden NATO-Treffens der Verteidigungsminister äußerte sich sogar der Generalsekretär Jens Stoltenberg zum Thema. In vielen Berichten über die Spiegel-Meldung wurde ein Bild gezeichnet, wonach litauische Medien die Geschichte der Vergewaltigung aufgegriffen und verbreitet hätten. Dem widerspricht uebermedien .de und verweist auf die Darstellung eines Osteuropa-Experten, wonach der Vorfall kein großes Thema im Land gewesen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11987 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welchen Schaden hat der von „SPIEGEL ONLINE“ als „konzertierte Desinformationskampagne “ bezeichnete Versand einer oder mehrerer E-Mails mit verleumderischem Inhalt aus Sicht der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr in Litauen angerichtet? Aus Sicht der Bundesregierung hat der Vorgang keinen erkennbaren Schaden bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr in Litauen verursacht. a) Sofern das Bundesministerium der Verteidigung eine beschädigte Reputation der Bundeswehr feststellt, worauf gründet sich diese Einschätzung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. b) Welche Anstrengungen unternimmt das Bundesministerium der Verteidigung , um eine etwaige beschädigte Reputation wiederherzustellen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 2. Inwiefern kann die Bundesregierung die Darstellung bei „SPIEGEL ONLINE“ bestätigen oder auch nicht bestätigen, wonach es sich um eine „konzertierte Desinformationskampagne“ gehandelt haben könnte? Nach Einschätzung der Bundesregierung liegt eine professionell konzertierte Aktion mit dem Ziel der Verunglimpfung deutscher Soldaten und der NATO-Präsenz in Litauen nahe. 3. Inwiefern trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Darstellung von „SPIEGEL ONLINE“ zu, wonach „das Thema seit dem Auftauchen der E- Mail und ersten Meldungen der Litauer“ im Einsatzführungskommando verfolgt und als ernstzunehmendes Ereignis eingestuft wird? Eine Beobachtung der Darstellung der Bundeswehr in den litauischen Medien erfolgt routinemäßig. Jede Meldung, die potentiell dazu geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr zu beeinträchtigen, wird ernstgenommen und hinsichtlich ihrer Wirkungen im Informationsumfeld bewertet. 4. Sofern die Darstellung zutrifft, inwiefern wird der Vorfall weiterhin als ernstzunehmendes Ereignis oder gezielte Desinformationskampagne gegen die deutschen NATO-Truppen betrachtet? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. 5. Auf welche Weise ist das Bundesministerium der Verteidigung mit der Aufarbeitung des von „SPIEGEL ONLINE“ als „konzertierte Desinformationskampagne “ bezeichneten Versands einer oder mehrerer E-Mails mit verleumderischem Inhalt befasst? Das Bundesministerium der Verteidigung hält enge Verbindung zum litauischen Verteidigungsministerium. Die Ermittlungen der litauischen Behörden dauern noch an. 6. Inwiefern kann das Bundesministerium der Verteidigung die Darstellung von „SPIEGEL ONLINE“ bestätigen, wonach seine Berichterstattung auf „diversen Hinweisen seiner Quellen“ auch bei der Bundeswehr gründet? Das Bundesministerium der Verteidigung kann die Darstellung nicht bestätigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11987 7. Welche Einschätzung hat die Einsatzführung der Bundeswehr in Litauen zu der Frage, ob die Geschichte einer Vergewaltigung durch Bundeswehrsoldaten tatsächlich ein großes Thema im Land gewesen ist? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Über wie viele „gezielte E-Mails“ mit verleumderischem Inhalt an welche Adressaten wurden das Bundesministerium der Verteidigung oder die Bundeswehr zu welchem Zeitpunkt unterrichtet? Die Bundeswehr wurde am 15. Februar 2017 über eine anonyme E-Mail unterrichtet , die an den litauischen Parlamentspräsidenten, weitere Abgeordnete und die lokale Polizei versandt worden war. 9. Über welche Hinweise verfügen das Bundesministerium der Verteidigung oder die NATO zur Frage, ob der Versand einer oder mehrerer E-Mails, wie von „SPIEGEL ONLINE“ berichtet, „von Russland gesteuert wurde“? Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 68 und 69 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 18/11947 wird verwiesen. 10. Sofern die Bundesregierung hierzu über keine Kenntnisse verfügt, wie bewertet sie die entsprechende Aussage der im Artikel erwähnten „NATO- Diplomaten“? Grundsätzlich kommentiert die Bundesregierung nicht die Aussagen anderer Bündnispartner. 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NATO-Kompetenzzentrum für strategische Kommunikation (COE Stratcom) in Riga mit dem Vorfall befasst war oder ist? Der Vorfall wurde im Rahmen eines Briefings durch den litauischen Vertreter im NATO Strategic Communications Centre of Excellence thematisiert. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Strategische Kommunikationsteam Ost des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit dem Vorfall befasst war oder ist? Das Strategische Kommunikationsteam Ost des Europäischen Auswärtigen Dienstes hat über diese Falschmeldungen im Rahmen seines wöchentlichen „Disinformation Review“ berichtet. 13. Inwiefern hat das Bundesministerium der Verteidigung mittlerweile Kenntnisse über erste Ergebnisse von Ermittlungen der litauischen Behörden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 14. Was ist dem Bundesministerium der Verteidigung mittlerweile über die Verfasser einer oder mehrerer E-Mails mit verleumderischen Inhalt bekannt? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333