Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 13. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11988 18. Wahlperiode 18.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Uwe Kekeritz, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11561 – Umgang der Bundesregierung mit dem WBGU-Gutachten „Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die schnell fortschreitende Urbanisierung ist ein globaler Megatrend, der soziale , ökonomische und ökologische Bedingungen des menschlichen Lebens auf der Erde im 21. Jahrhundert maßgeblich beeinflusst und deren weitere Entwicklung fundamental prägen wird. Bereits heute leben knapp 4 Milliarden Menschen in Städten (alle nicht separat belegten Zahlen sind dem Hauptgutachten „Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ des WBGU von 2016 entnommen). Für 2050 rechnet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) mit weltweit 6,5 Milliarden Menschen in Städten und prognostiziert hohe Urbanisierungsraten insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern. Die Tragweite dessen ist kaum zu überschätzen: 70 Prozent der globalen energiebedingten CO2-Emissionen werden schon heute in Städten verursacht und die Auswirkungen des urbanen Ressourcenverbrauchs auf Landnutzungsformen und die biologische Vielfalt schlagen sich längst „planetarisch“ (Brenner, N. (2014): Implosions/Explosions . Towards a study of planetary urbanization, Berlin, Jovis Verlag) nieder. Gleichzeitig stellen eine hohe Luftverschmutzung, die Verschlechterung der Wasserqualität, Probleme der Abfallentsorgung etc. große Gefahren für die globale Stadtbevölkerung dar und bedrohen das Leben der Menschen in Städten teilweise elementar. Insbesondere Menschen in Slums – 2012 waren das weltweit 850 Millionen – sind davon akut betroffen. Urbanisierungsprozesse sind deshalb auch eine zentrale Herausforderung der Entwicklungszusammenarbeit. Industrieländern wie Deutschland, deren Gesellschafts- und Wirtschaftsmodelle soziale, ökonomische, bauliche und ökologische Bedingungen des heutigen „Zeitalters der Urbanisierung“ (London School of Economics (2017), LSE Cities : Urban Age, online: https://lsecities.net/ua/) (und deren Widersprüche) maßgeblich geprägt haben, kommt vor diesem Hintergrund eine große Verantwortung zu. Fest steht, dass die rasante Urbanisierung zukünftig auf planetarische Grenzen stoßen wird: Werden jetzige Bauweisen mit Zement, Stahl, CO2- intensiven Dämmstoffen (graue Energie) etc. beibehalten, so würde alleine das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Stadtwachstum in Schwellen- und Entwicklungsländern bis 2050 CO2-Emissionen in Höhe von 350 Gigatonnen verursachen. Das entspricht drei Vierteln des noch verfügbaren globalen CO2-Budgets, wenn die Erderwärmung auf 1,5°C begrenzt bleiben soll. Gleichzeitig werden heute 80 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung in Städten erzeugt. Planetarische Grenzen müssen deshalb mit der ökonomischen Funktion von Städten vereinbar gemacht werden. Außerdem müssen starke soziökonomische Ungleichheiten in Städten und ökonomische Risiken des Stadtwachstums (Immobilienblasen) bei der Steuerung von Urbanisierungsprozessen berücksichtigt sowie Möglichkeiten der Teilhabe der Zivilgesellschaft an dieser Steuerung geschaffen werden. In Deutschland zeigen sich solche Herausforderungen beispielsweise an einer starken Wohnungsknappheit in Ballungsräumen und dem dortigen rasanten Anstieg von Mieten, während strukturschwache periphere Räume zu veröden drohen. Insgesamt plädiert das Gutachten dafür, Städten als zentralen Plattformen sowie Urbanisierungsprozessen als zentralen Gegenständen einer globalen Nachhaltigkeitspolitik mehr Gewicht zuzumessen, um global beschlossene Ziele der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) einhalten zu können. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, Handlungsempfehlungen des WBGU (vgl. acht explizit genannte Handlungsfelder mit Zielen und Maßnahmen) in konkrete stadtentwicklungspolitische Maßnahmen umzusetzen, internationale Kooperationen zu fördern sowie Urbanisierung als Querschnittsthema auf der internationalen politischen Bühne (OECD, G7/G20) fest zu verankern . Es geht nicht um technokratische Antworten auf Herausforderung des globalen Stadtwachstums, sondern darum, einen neuen Gesellschaftsvertrag der Urbanisierung aktiv und inklusiv zu gestalten. Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland 1. Wie leistet die Bundesregierung der Handlungsempfehlung des WBGU Folge, durch eine starke Regionalplanung polyzentrische Stadtstrukturen gezielt für städtische Nachhaltigkeitstransformationen zu entwickeln? a) Wie will die Bundesregierung eine solche polyzentrische und funktional organisierte Siedlungsentwicklung umsetzen, wenn gleichzeitig die Flächenpolitik der Bundesregierung (§ 13b BauGB-Novelle) die Inanspruchnahme unbebauter Flächen eher fördert als diese einschränkt? Die Bundesregierung misst einer nachhaltigen Regional- und Siedlungsentwicklung und einem aktiven Flächenmanagement auf kommunaler Ebene besondere Bedeutung bei. Die Bundesregierung unterstützt die Länder und Kommunen hierbei im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen unter anderem. durch ihre Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik, aber auch mit Maßnahmen der Städtebauförderung und in Übereinstimmung mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie . Träger der Raumordnung und Landesplanung sind in Deutschland die Länder. Sie stellen Raumordnungspläne für ihr Landesgebiet auf und konkretisieren in ihren Plänen und Programmen die Grundsätze der Raumordnung, wie sie in § 2 Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes festgelegt sind. Hierzu zählt unter anderem die Vorgabe, die Siedlungsstruktur räumlich zu konzentrieren und auf Zentrale Orte auszurichten (§ 2 Absatz 2 Ziffer 2 ROG). Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat am 9. März 2016 die aktualisierten und weiterentwickelten Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland beschlossen. In diesem Rahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Entschließung ‚Zentrale Orte‘ verabschiedet , in der betont wird, dass sich das Zentrale-Orte-Konzept insbesondere zur Steuerung der Siedlungsentwicklung bewährt hat und in den Ländern weiterhin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11988 Anwendung finden soll, um eine Zersiedlung und damit einhergehende Flächeninanspruchnahme zu vermindern und die Infrastruktur effektiv zu nutzen. Der volle Wortlaut der Entschließung ist unter www.bmvi.de/DE/Ministerium/ Ministerkonferenzen/Ministerkonferenz-Raumordnung/ministerkonferenz-raum ordnung.html abrufbar. Die Bundesregierung hat darüber hinaus mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 9. März 2017, Bundestagsdrucksache 18/10883) eine Änderung zum Raumordnungsgesetz auf den Weg gebracht, mit der die Grundsätze der Raumordnung auch in Bezug auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs fortgeschrieben und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. In § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 3 ROG ist nunmehr festgehalten, dass die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke insbesondere durch quantifizierte Vorgaben zur Flächeninanspruchnahme zu verringern ist. Dementsprechend hat die Bundesregierung in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 zur Beobachtung der Flächeninanspruchnahme im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung zwei neue Indikatoren aufgenommen: Freiraumverlust und Siedlungsdichte. Im Rahmen der Bauleitplanung besteht der bewährte Planungsgrundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung nach § 1 Absatz 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Ferner gilt auch hier, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll; dabei sind nach § 1a Absatz 2 Satz 1 BauGB die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung zu nutzen und Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Regelung zu § 13b BauGB ist Bestandteil des am 9. März 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Sie zielt nach dem Willen des Gesetzgebers darauf ab, den Wohnungsbau angesichts des dringenden Bedarfs an Wohnungen zu erleichtern und zu beschleunigen . § 13b BauGB ermöglicht es, Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10 000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren aufzustellen, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen im bisherigen Außenbereich begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Die Anwendung des § 13b BauGB ist befristet: Sie setzt voraus, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 gefasst sein muss. b) Welche Modellprojekte der nachhaltigen Entwicklung von Mittelstädten in polyzentrischen Stadtregionen unterhält die Bundesregierung? Die Bundesregierung unterhält Modellvorhaben zur nachhaltigen Entwicklung von Mittelstädten. Denn Mittelstädte nehmen im Siedlungssystem der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Rolle ein. In ihrer Funktion als Wirtschafts-, Versorgungs- und Wohnstandorte prägen und stützen sie die zukunftsfähige Entwicklung einer Region. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat am 9. März 2016 die aktualisierten und weiterentwickelten Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland beschlossen und in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Zentrale-Orte-Konzepts bekräftigt. Mit ihrer Entschließung legt sie die Grundlage für eine zeitgemäße Fortentwicklung des Instruments der Zentralen Orte in den Ländern. Damit werden auch Mittelstädte in polyzentrischen Stadtregionen nachhaltig gestärkt. Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) sind nicht spezifisch auf eine bestimmte Größe von Städten in der jeweiligen Region zugeschnitten, vielmehr sind sie thematisch ausgerichtet. In diesem Rahmen spielen jedoch auch Mittelstädte eine Rolle. Eine Übersicht der Modellvorhaben ist unter www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ MORO/TabelleModellvorhaben/modellvorhaben_node.html;jsessionid=F7EFB BB1B06105A4678E05B09AAC93DE.live11292 abrufbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen. 2. Wie wirkt die Bundesregierung insbesondere angesichts der aktuell sehr großen Wohnungsknappheit in deutschen Ballungsräumen darauf hin, Urbanisierungsprozesse derart zu steuern, dass sozioökonomische und sozialräumliche Ungleichheiten in Städten verringert statt weiter verschärft werden? a) Wie wird dafür gesorgt, dass Wohnungsbauprojekte gemeinwohlorientiert , d. h. am Bedarf der breiten Bevölkerung und besonders auch am Bedarf sozial Schwächerer orientiert, realisiert werden? b) Welche innovativen Projekte der Stärkung von Mittelstädten als attraktive Wohnorte, die zur Entlastung von Ballungsräumen dienen und einer Verödung strukturschwacher peripherer Räume in Deutschland entgegenwirken , unterstützt die Bundesregierung? Die Fragen 2, 2a und 2b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Um sozioökonomischen und sozialräumlichen Ungleichheiten in Städten und Gemeinden entgegenzuwirken, unterstützt der Bund bereits seit dem Jahr 1999 gemeinsam mit den Ländern die Kommunen mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt. Gefördert werden städtebauliche Investitionen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren, die im Zuge sozialräumlicher Polarisierungstendenzen gegenüber anderen Stadt- und Ortsteilen benachteiligt sind. Die Förderung ist unabhängig von der Lage der Kommune. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Diese integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Städtebauförderung sind eine wichtige Grundlage für die Kommunen zur Steuerung von Stadtentwicklungsprozessen . Die Bundesregierung hat das Programm mit dem Start der Legislaturperiode aufgewertet und die Mittel erheblich aufgestockt. Im Jahr 2017 werden Mittel in Höhe von 190 Millionen. Euro zur Verfügung gestellt. Zudem hat sie einen neuen „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ aufgelegt, mit dem soziale Infrastrukturen vor Ort qualifiziert und Integration und sozialer Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Hierfür stellt sie 200 Millionen Euro jährlich (in den Jahren 2017 bis 2020) bereit. Die Umsetzung der Programme erfolgt durch die Länder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11988 und Kommunen. Mit der am 31. August 2016 vom Kabinett verabschiedeten ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt unterstützt die Bundesregierung die Kommunen zusätzlich, indem gezielt Fördermittel anderer Bundesressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen gebündelt werden. Aufgabe der öffentlichen Hand ist es, angemessene Rahmenbedingungen für das Funktionieren des Wohnungsmarktes zu gewährleisten und damit die Voraussetzungen für eine ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört auch die Unterstützung einkommensschwacher und/oder sozial benachteiligter Haushalte etwa durch die Gewährung von Wohngeld sowie durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung. Dem sozialen Schutz dienen auch Regelungen des allgemeinen Wohnraummietrechts vor willkürlichen Kündigungen und übermäßigen Mieterhöhungen. Mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, das die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, gleich zu Beginn der Legislaturperiode ins Leben gerufen hat, sowie der hierauf gründenden Wohnungsbau-Offensive der Bundesregierung wurde ein Grundstein für die Schaffung mehr bezahlbaren, einkommensgerechten Wohnraums gelegt. Ein wichtiger Baustein der Offensive ist die Stärkung der sozialen Wohnraumförderung . Seit dem Wegfall der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Wohnungswesen durch die Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 und dem damit einhergehenden Wegfall früherer Bundesfinanzhilfen gewährt der Bund den Ländern bis einschließlich zum Jahr 2019 sogenannte Kompensationszahlungen. In den letzten beiden Jahren hat der Bund diese Mittel – vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen – zwei Mal und insgesamt um 3 Mrd. Euro deutlich erhöht . Die Bundesregierung beteiligt sich zudem an Überlegungen, wie gemeinwohlorientierte Initiativen im Wohnungs- und Stadtentwicklungsbereich gestärkt werden können. Der Bund leistet insbesondere auch über die Bundesfinanzhilfen der weiteren Städtebauförderungsprogramme einen wesentlichen Beitrag, Städte auch außerhalb der Ballungsräume als attraktive Wohnorte zu stärken. Als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt die Städtebauförderung die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine zukunftsfähige Entwicklung einzuleiten. Insbesondere die Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke “ tragen zum Erhalt lebendiger Ortszentren, zur Revitalisierung von Innenstädten und zur Stärkung von Klein- und Mittelstädten in ländlichen Räumen bei. Um die Kommunen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Mittel für die Städtebauförderung in der aktuellen Legislaturperiode deutlich erhöht. Für das Jahr 2017 stehen erstmals 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit. Mit dem Forschungsfeld „Potenziale von Kleinstädten in peripheren Lagen“ im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau wird zudem der besonderen Situation von kleinen Städten in peripheren Lagen Rechnung getragen. Ziel ist es, neue Handlungsspielräume auszuloten und die Kommunen gezielt in ihrer Entwicklung auch als tragende Bestandteile des polyzentrischen Städtesystems zu unterstützen . In einem vierjährigen Forschungsprozess werden die wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Rahmenbedingungen dieser Städte analysiert, Zukunftspotenziale einer nachhaltigen (Stadt-)Entwicklung identifiziert und deren Inwertsetzung unterstützt. Im Juni 2015 wurden acht Modellvorhaben ausge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wählt, die bis Anfang 2018 in ihren Kommunen Pionierarbeit leisten, um Handlungsansätze für die spezifische Situation vor Ort, Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen sowie übertragbare Erkenntnisse für über 900 Kleinstädte dieses Lagetyps zu erarbeiten. 3. Welchen Definitionen von städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum folgt die Bundesregierung in Bezug auf ihre Charakteristika und ihre Funktionen für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt, und wie stehen diese Raumkategorien in wechselseitigen Beziehungen? a) In welcher Hinsicht trifft die im WBGU-Gutachten konstatierte zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land auf dünn besiedelte Räume und verdichtete Räume in Deutschland zu, beispielsweise im Hinblick auf schrumpfende aber industrialisierte Regionen oder Kleinund Mittelstädte in ländlichen Räumen, die sich mit einer Kernstadt zu einer Metropolregion zusammenschließen? b) Wie plant die Bundesregierung, die im WBGU-Gutachten konstatierte zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land in den Leitbildern , Kategorien und Instrumenten der Raumordnung und der Förderpolitik zu berücksichtigen und integrierte Regionalplanungen zu stärken (bitte mit Begründung)? Die Fragen 3, 3a und 3b werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Unterscheidung von städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum beruht auf der Eurostat-Klassifikation des Verstädterungsgrades. In der deutschen Raumforschung und Raumordnung wird mit den siedlungsstrukturellen Gebietstypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als Standard gearbeitet. Die Einteilung in den städtischen und ländlichen Raum beruht auf diesen siedlungsstrukturellen Gebietstypen. Eine neue Klassifizierung der Stadt- und Landkreise in städtisch (bzw. nicht-ländlich) und ländlich erfolgte im Jahr 2016 durch das Thünen-Institut für Ländliche Räume. Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), handelt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags nach § 26 Absatz 1 und 2 Raumordnungsgesetz 2008. Dies ist die maßgebliche Grundlage der Raumordnungs- und Raumentwicklungspolitik der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Das BMVI berät demnach in Angelegenheiten der Raumordnung gemeinsam mit den für Raumordnung zuständigen obersten Landesbehörden in der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO). Bund und Länder entwickeln im Rahmen der MKRO Leitbilder für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets. Diese Leitbilder und Handlungsstrategien sollen Impulse geben, die alle Räume befähigen, ihre jeweiligen Stärken zu stärken, ihre Kräfte und Potenziale zu bündeln und zu vernetzen sowie die Zusammenarbeit weiter zu entwickeln ; die Neuausrichtung von Strategien und Standards der Raumordnung unterstützen , um auch künftig gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten, was insbesondere für die Bereitstellung und Erreichbarkeit von Dienstleistungen und Versorgungsinfrastrukturen in allen Teilräumen Deutschlands gilt, und die verstärkte Koordinierung der raumwirksamen Fachpolitiken mit den Erfordernissen der Raumordnung befördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11988 Vor allem die Landes- und Regionalplanung soll auch künftig insbesondere über die Pläne und Programme die räumlichen Strukturen im Sinne dieser gemeinsamen Leitbilder gestalten, die Standortentwicklung entsprechend lenken und räumliche Nutzungskonkurrenzen minimieren. Sofern dafür die bewährten Instrumente der Landes- und Regionalplanung nicht ausreichen, sollen diese bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. 4. Wie setzt die Bundesregierung den Vorschlag des WBGU um, Pfadabhängigkeiten des modernen Städte- und Infrastrukturbaus zu überwinden (Leapfrogging), anstatt nur inkrementelle Veränderungen herbeizuführen, beispielsweise bei städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen und im Mobilitätssektor? a) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine nachhaltige Stadtentwicklung durch eine integrierte und sektorenübergreifende Stadt- und Infrastrukturplanung zu fördern, beispielsweise in Bezug auf Smart-City-Programme ? b) Was tut die Bundesregierung, um über den Rückbau der autogerechten Stadt hinaus eine integrierte Verkehrs- und Flächennutzungsplanung fest in Stadtentwicklungsprozesse einzubetten? Die Fragen 4, 4a und 4b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Grundgesetz entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung über ihre Belange, dazu gehören auch die Stadt- und Infrastrukturplanung sowie die Verkehrs- und Flächennutzungsplanung . Die Bundesregierung fördert die integrierte und nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik mit den Programmen der Städtebauförderung, diese ermöglichen auch die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung. Um nachhaltige und am Gemeinwohl orientierte Smart City Ansätze zu unterstützen, hat die Bundesregierung (BMUB) im Sommer 2016 eine „Dialogplattform Smart Cities“ eingerichtet. Dort entwickeln Vertreter von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Städten und Gemeinden, verschiedener Wissenschaften, der Wirtschaft, der Sozial- und Fachverbände sowie der Zivilgesellschaft bis Juni 2017 Leitlinien und Empfehlungen, wie die digitale Transformation in den Kommunen zukunftsfähig und im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung gestaltet werden kann. 5. Plant die Bundesregierung, den Vorschlag des WBGU, 50 globale urbane Reallabore innerhalb von 50 Jahren zu schaffen, umzusetzen, und wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung dafür konkret einsetzen? Die Fragen 5 und 5a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund der institutionellen Komplexität, der benötigten Finanzierung und der Langfristigkeit ist der Vorschlag nicht unmittelbar umsetzbar und bedarf einer vertiefenden Prüfung. Die Schaffung von innovativen, langfristigen Forschungszentren wird im Interministeriellen Arbeitskreis Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive diskutiert. Das Konzept der Reallabore ist allerdings annähernd vergleichbar mit den Forschungsprogrammen Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (Federführung: BMUB) und Modellvorhaben der Raumordnung (Federführung: BMVI). Diese erfolgreichen Programme Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werden weitergeführt und an die jeweils aktuellen Herausforderungen der räumlichen Entwicklung angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26b verwiesen. 6. Welche experimentellen Projekte der kollaborativen Governance von Nachhaltigkeitsprojekten in Städten unterstützt die Bundesregierung? Wie werden Erkenntnisse aus solchen Experimenten für Strategien der nachhaltigen Stadtentwicklung genutzt? Die Fragen 6 und 6a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf Basis der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt – die im WBGU-Gutachten „Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ als wegweisende Erklärung für Europa gewürdigt wird – entwickelte die Bundesregierung die Nationale Stadtentwicklungspolitik als Mehrebenenansatz gemeinsam mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Sie dient auch als Diskussions- und Abstimmungsplattform zu Themen der Stadtentwicklungspolitik . Die Nationale Stadtentwicklungspolitik versteht nachhaltige Stadtteilentwicklung und Stadterneuerung als eine gesamtgesellschaftliche, integrierte Aufgabe , die viele Partner benötigt. Die Bundesregierung unterstützt diese Prozesse mit der Städtebauförderung. Eine enge Beteiligung, Kooperation und Vernetzung der Akteure vor Ort aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft spielen darin eine wichtige Rolle. Instrumente wie das Quartiersmanagement, die integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte und die Verfügungsfonds fördern die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit. Mit der ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt, die die Bundesregierung im August 2016 im Kabinett verabschiedet hat, wird darüber hinaus die fachübergreifende Zusammenarbeit der Bundesressorts sowie aller relevanter Akteure für eine soziale Quartiersentwicklung gestärkt. Dies zeigt, dass die Stadtentwicklungspolitik der Bundesregierung die Partizipation fördert. Im Rahmen des Programms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau hat die Bundesregierung das Forschungsfeld „Unternehmen und Stiftungen für die soziale Quartiersentwicklung“ durchgeführt. Im Fokus stand die Frage, welche Rahmenbedingungen es braucht, um Stiftungen und Unternehmen zu mobilisieren und ein gezieltes Zusammenwirken von Quartiersentwicklung und sozialem unternehmerischen Engagement zu erreichen. In den Jahren von 2013 bis 2015 wurden in acht Kommunen Modellvorhaben unterstützt, um zu erproben, in welcher Form privates soziales Engagement im Sinne einer integrierten Entwicklung strukturschwacher Quartiere gestärkt und verlässlich gestaltet und verankert werden kann. Dabei ersetzt das private Engagement die öffentliche Förderung nicht, sondern ergänzt sie und schafft einen Mehrwert für die Quartiersentwicklung. Aus der Arbeit wurde eine praxisnahe Arbeitshilfe „Benachteiligte Quartiere gemeinsam unterstützen“ vor allem für kommunale Akteure erarbeitet, die die Zusammenarbeit zwischen Kommune und engagierten Unternehmen und Stiftungen für eine soziale, integrierte Quartiersentwicklung vor Ort voranbringen möchten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11988 7. Plant die Bundesregierung, wie im WBGU-Gutachten vorgeschlagen, „Dekarbonisierungsfahrpläne für alle Städte“ einzuführen, und wenn nicht, warum nicht? a) Hält die Bundesregierung den vorgeschlagenen Zeitplan der Dekarbonisierung von Städten ein, bis spätestens 2070 die gesamten CO2-Emissionen in Städten auf null zurückzufahren, und wenn nicht, gibt es andere Zeitpläne? Der am 14. November 2016 durch die Bundesregierung beschlossene Klimaschutzplan ist die Grundlage für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern . Dabei orientiert er sich an dem Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Im Gebäudebereich ist das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreicht zu haben. Hierfür sind Energieeffizienz und die Integration erneuerbarer Energien im einzelnen Gebäude die wesentlichen Eckpfeiler. Allerdings reicht es nicht aus, sich auf die energetische Optimierung einzelner Gebäude zu konzentrieren. Nicht zuletzt aus diesem Grund richtet die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 auch das Augenmerk auf die verstärkte Integration klimafreundlicher Smart City oder Smart Community Konzepte, die gerade auch im internationalen Kontext und vor dem Hintergrund wachsender Urbanisierung derzeit immer stärker in den Fokus der Betrachtung rücken. Im Verkehrsbereich ist das Ziel, das Verkehrssystem bis zum Jahr 2050 nahezu unabhängig von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff und somit weitgehend treibhausgasneutral zu gestalten. Auch hier spielt eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik , die sich am Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ orientiert, eine wichtige Rolle. Im Klimaschutzplan 2050 bereits hinterlegt sind strategische Maßnahmen, auf deren Grundlage bis zum Jahr 2018 ein konkretes Maßnahmenprogramm entwickelt werden soll. b) Was tut die Bundesregierung, um zur Dekarbonisierung von Städten die Sanierungsrate im Gebäudebereich zu erhöhen? Die Bundesregierung hat mit der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) im Jahr 2015 ein Strategiepapier zur Umsetzung der Wärmewende im Gebäudebereich beschlossen. Mit der ESG wird untersucht, wie das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes durch eine sinnvolle Kombination aus Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung der Sektor spezifischen Restriktionen und Potenziale erreicht werden kann. Wichtige Elemente der ESG sind die Weiterentwicklung bereits bestehender Maßnahmen, wie z. B. der Förderprogramme im Gebäudebereich und die gezielte Einführung neuer Instrumente, um die Investitionsbereitschaft der Gebäudeeigentümer in energetische Gebäudesanierungen zu erhöhen und damit die energetische Gebäudesanierung weiter voranzubringen. Im Klimaschutzplan 2050, dessen Gebäudekapitel auf der ESG aufbaut, wurden darüber hinaus zahlreiche strategische Maßnahmen beschlossen, um Anreize für eine schnellere und umfassendere Sanierung des Gebäudebestands zu setzen. Denn Bestandsgebäude sollen bis zum Jahr 2050 durch Energieeffizienzmaßnahmen und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien derart saniert werden, dass sie dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands genügen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen des „Fahrplans für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“ sollen unter anderem die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude schrittweise bis 2030 und in wirtschaftlicher Weise weiterentwickelt werden. Werden Heizungen in bestehenden Gebäuden neu installiert bzw. ausgetauscht, sind entsprechende Anreize dafür zu setzen, dass möglichst hohe Anteile der Wärme durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Zeitnah werden freiwillige gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne in der Vor-Ort-Beratung eingeführt , die den Sanierungsbedarf hin zu einem nahezu klimaneutralen Gebäude aufzeigen. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit vorgezogene Sanierungen durch geeignete Anreize unterstützt werden können, beispielsweise durch geeignete Förderprogramme. c) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, KfW-Förderprogramme zur energetischen Sanierung derart zu reformieren, dass die für die Herstellung von Baumaterial aufgewendete graue Energie berücksichtigt wird, und wenn nicht, warum nicht? Die für die Erreichung der Energie- und Klimaziele der Bundesregierung aussagekräftigen Parameter sind die durch die geförderten Sanierungsmaßnahmen erzielten End- und Primärenergieeinsparungen sowie die eingesparten Treibhausgase . Diese werden im Rahmen der Evaluierung der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ erfasst. Die Berücksichtigung der für die Herstellung von Baumaterial aufgewendeten „grauen Energie“ ist darin derzeit nicht enthalten. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit eingesetzter Baumaterialien wäre es auch eine große Herausforderung, für die KfW- Förderprogramme Parameter zu definieren, die die „graue Energie“ in belastbarer und vergleichbarer Weise abbilden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung allerdings beschlossen zu prüfen, ob und inwieweit künftig Anreize geschaffen werden können, um den Einsatz nachhaltiger Bau- und Dämmstoffe zu stärken. Dabei sollen auch vorund nachgelagerte Klimaschutzaspekte – also Emissionen, die bei der Herstellung , der Verarbeitung, der Entsorgung oder der Wiederverwertung von Baustoffen entstehen – auf Basis frei verfügbarer Ökobilanzdaten berücksichtigt werden. Außerdem sollen Instrumente zur stärkeren Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus („Cradle to Grave“ oder „Cradle to Cradle“) von Baumaterialien überprüft und stärker in die Praxis der Bauplanung mit einbezogen werden. d) Welche konkreten Maßnahmen der nachhaltigen und CO2-freien Stadtentwicklung unterstützt die Bundesregierung durch ihre Beteiligung an der Global Alliance for Buildings and Construction? Die Bundesregierung ist seit der Gründung der „Global Alliance for Buildings and Construction“ (GABC) im Dezember 2015 während des Pariser Weltklimagipfels COP21 Mitglied dieser internationalen Allianz, deren Ziel es ist, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Um zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens beizutragen, hat sich die GABC zur Aufgabe gemacht, einen internationalen Fahrplan zur Energieeffizienz im Gebäude zu erstellen, der Leitlinien verankert, die die Mitglieder der Allianz bei der Erstellung und Umsetzung nationaler Gebäude-und Effizienzstrategien beachten sollen. Diese sehen u. a. vor (i) die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, (ii) den Anteil der erneuerbaren Energien am Gebäude zu steigern und die gebäuderelevante Stromversorgung weitestgehend zu dekarbonisieren , (iii) die graue Energie, die in Baumaterialien und technischer Gebäudeausrüstung enthalten ist, zu reduzieren (iv) und den klimabedingten Risiken für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11988 Gebäude effektiv entgegen zu wirken. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auf dem Weg hin zu nahezu klimaneutralen und nachhaltigen Gebäuden sind Städte maßgeblich beteiligt. Städte, Regional- und Kommunalbehörden bzw. internationale Netzwerke von Städten sind daher Mitglieder der GABC. Gemeinsam mit anderen Interessensvertretern und Mitgliedern der Allianz wirken sie an der weiteren Ausarbeitung und konkreten Umsetzung des internationalen Fahrplans mit. 8. Mit welchen Instrumenten schafft die Bundesregierung Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einer klimafreundlichen Stadtentwicklung , beispielsweise bei der integrierten Energie- und Stromversorgung auf Quartiersebene? Im Jahr 2011 hat die Bunderegierung das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung “ aufgelegt, mit dem im Teilprogramm 432 Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Zuschüsse für ein Sanierungsmanagement an kommunale Gebietskörperschaften gewährt werden. Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement leisten zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastruktur einen wichtigen Beitrag. Das Sanierungsmanagement begleitet und koordiniert die Planung und Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen, es vernetzt als „Kümmerer“ die örtlichen Beteiligten. Damit wird die Umsetzung der Klimaschutzziele unterstützt. Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer , baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier auf. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen im Quartier reduziert werden können. Die Konzepte bilden eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete Investitionsplanung. Das Quartierskonzept muss u. a. Aktionspläne unter Einbindung aller betroffener Akteure (einschließlich Einbeziehung der Öffentlichkeit) enthalten. Zentrale Aufgabe des Sanierungsmanagements ist es, alle Beteiligten wie Mieter, Eigentümer, Wohnungswirtschaft und Energieversorger zu informieren, einzubinden und für eine Umsetzung von Maßnahmen zu aktivieren. Darüber hinaus unterstützt das BMUB die Aufstellung von Integrierten Klimaschutzkonzepten in Kommunen im Rahmen der Förderung durch die Kommunalrichtlinie . Bestandteil dieser Förderung sind auch Beteiligungsaktivitäten zur Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufstellung der Klimaschutzkonzepte . Die Ausgaben für die Beteiligungsaktivitäten können – wie die Konzeptaufstellung insgesamt –mit bis zu 65 Prozent, in finanzschwachen Kommunen mit bis zu 90 Prozent gefördert werden. Auch im Rahmen der für die Städtebauförderung notwendigen Erstellung Integrierter Stadtentwicklungskonzepte erfolgt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, so dass hier entsprechende Belange bei städtebaulichen Maßnahmen auch in Bezug auf energetische und Klimaanpassungen berücksichtigt werden können. Im Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 spielte das Thema Stadtentwicklung in den Kontexten Gebäude und Verkehr ebenfalls eine wichtige Rolle. In fünf Bürgerkonferenzen am 14. November 2015 entwickelten knapp 500 Teilnehmer /innen Vorschläge für strategische Klimaschutzmaßnahmen, die sich auch der klimaschutzfreundlichen Stadtentwicklung widmeten. 12 Delegierte vertraten die Interessen der Bürger/innen bis zur Übergabe des gemeinsam mit Stakeholdern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erarbeiteten Katalogs mit insgesamt 97 Maßnahmenvorschlägen an Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks im März 2016. Der Beteiligungsprozess wurde umfangreich dokumentiert und evaluiert, die Dokumentation ist über die BMUB-Homepage abrufbar. 9. Sammelt die Bundesregierung stadtbezogene Daten zu Klimawandelfolgen in Städten sowie zu städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßahmen , und wenn nicht, warum nicht? a) Wenn ja, in welchen Städten werden diese Daten gesammelt? b) Wenn ja, wie werden diese Daten gewinnbringend für eine nachhaltige Stadtentwicklung verwendet? Die Fragen 9, 9a und 9b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Deutsche Wetterdienst (DWD), das BBSR, das Umweltbundesamt (UBA) und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) stellen für Kommunen ein breites Informations- und Beratungsangebot zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen bereit. Sie sammeln Daten zu den Klimawandelfolgen, unterstützen Pilotstudien mit Kommunen dazu und stellen die Informationen auch über Informationsangebote im Internet zur Verfügung. Dies unterstützt die Kommunen bei einer integrierten, nachhaltigen Stadtentwicklung. Beispielhaft werden hier folgende Angebote genannt: der Deutsche Klimaatlas, das Deutsche Klimaportal und das internetbasierte Beratungswerkzeug INKAS „Informationsportal Klimaanpassung in Städten“ des DWD, die Portale Klimastadtraum .de und Stadtklimalotse des BBSR, die „Tatenbank Anpassung“ – eine Datenbank des UBA, in der bundesweit Informationen zu Klimaanpassungsmaßnahmen u. a. in Städten erfasst sind. BBSR und Umweltbundesamt kommunizieren diese guten Beispiele regelmäßig auf Veranstaltungen und in Informationsbroschüren zur Klimaanpassung an kommunale Akteure. Ein weiteres Beispiel für die Unterstützung der Kommunen bei einer nachhaltigen Entwicklung ist das im Auftrag des Bundesumweltministeriums betriebene Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz beim Difu. Der Monitoringbericht zur Anpassung an den Klimawandel des UBA aus dem Jahr 2015 informiert indikatorengestützt auch über stadtbezogene Klimawandelfolgen u. a. in den Handlungsfeldern Bauwesen, menschliche Gesundheit sowie im Bereich Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung. Hierzu zählen Indikatoren etwa zur Hitzebelastung, Flächensicherung, sparsamen Flächenneuinanspruchnahme , Vermeidung von Siedlungsentwicklung in Bereichen mit Klimagefahren , oder das Freihalten von wichtigen Flächen für das lokale Klima. Daten zu den Klimafolgen liegen auch zur spezifischen Vulnerabilität für o. g. Handlungsbereiche vor (vgl. Abschlussbericht des Netzwerkes Vulnerabilität, Umweltbundesamt CLIMATE CHANGE 24/2015). Im Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie wird zum Beispiel im Indikator BAU-I-1: „Wärmebelastung in Städten“ die Anzahl der heißen Tage und Tropennächte von Stationen in Innenstadtnähe sowie die Anzahl der heißen Tage und Tropennächte im Gebietsmittel Deutschland beobachtet. Die Zeitreihen für den Zeitraum seit 1986 bis 2013 zeigen Jahre mit überdurchschnittlichen Sommertemperaturen , die in Innenstädten zu Wärmebelastungen der Bevölkerung führen können. Signifikante Trends zeichnen sich bislang nicht ab, jedoch hat sich bundesweit die Zahl der heißen Tage gemäß Fortschrittsbericht zur Deut- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11988 schen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (2015, S. 44 und S.108) statistisch gesichert seit dem Jahr 1951 mehr als verdoppelt (von im Mittel etwa drei Tagen pro Jahr auf derzeit im Mittel etwa acht Tage pro Jahr). In einer Fallstudie BAU-I-2 wird der „sommerliche Wärmeinseleffekt“ am Beispiel Berlins dargestellt. Nur für Berlin gab es geeignete Messstationen des Deutschen Wetterdienstes, anhand derer sich dieser Effekt erfassen lässt. Vorgesehen ist die Einrichtung von Stationspaaren, mit denen sich sommerliche Wärmeinseleffekte auch für andere Städte darstellen lassen. In der Fallstudie liegen Zeitreihen für den Zeitraum seit 1975 bis 2010 vor. Eine Veränderung des Wärmeinseleffekts lässt sich bislang nicht ablesen. In BAU-R-1: „Erholungsflächen“ wird der Anteil der Erholungsflächen in den Kernstädten von Agglomerationsräumen seit dem Jahr 1996 dargestellt. Hier gibt es einen signifikant positiven Trend, der allerdings zum Teil auf die Umstellung der statistischen Datenerfassungen zurück zu führen ist. Der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie dient als Beobachtungsinstrument , mit dem Entwicklungen erfasst und dargestellt werden. Ziel ist es, relevante Stakeholder zu informieren. Weiterhin wurden in einer „Querauswertung“ (verfügbar über www.bbsr.bund. de) zentraler Verbundvorhaben des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel mit Fokus auf Stadt- und Regionalentwicklung zwischen den Jahren 2014 und 2015 zwölf Forschungs- und Förderprogramme des Bundes mit 55 Einzelvorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich von fünf Ressorts analysiert und hinsichtlich zentraler fachübergreifender und fachspezifischer Erkenntnisse und Werkzeuge (z. B. Leitfäden, Handbücher, Checklisten) aufbereitet, damit Kommunen über bessere Informationsgrundlagen zu den Klimafolgen, zur Bewertung der Vulnerabilität , zu den Prozessen der Klimaanpassung, zu formellen und informellen Instrumenten und nicht zuletzt über eine gute Praxis verfügen. Wie diese Daten und Werkzeuge genutzt werden, wurde u. a. in dem Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel vom Dezember 2015, insbesondere im Kapitel E2 „Empfehlungen aus Forschungsverbünden, Modellvorhaben in Stadt und Region“ beschrieben. Mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft BAU haben das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung und der Deutsche Wetterdienst nach einem neu entwickelten Verfahren Datensätze erstellt, mit denen das aktuelle Klima in einem Raster von einem Quadratkilometer beschrieben wird. Enthalten sind in stündlicher Auflösung Daten zu Temperatur, Feuchte, Strahlung und Wind. Das Datenmodell inkludiert bereits die Einflüsse der städtischen Bebauung sowie der Topografie auf das örtliche Klima. Durch Vergleiche mit früheren Beobachtungen kann der Klimawandel deutlich gemacht werden. Aus den Raster-Datensätzen für den Zeitraum 1995 bis 2012, die durch Interpolation von terrestrischer Klimabeobachtung in Kombination mit Satellitendaten generiert sind, wurden für jedes Rasterelement sogenannte Testreferenzjahre (TRY) abgeleitet, die für die nachhaltige Gebäudeplanung von hohem Wert sind. Kostenlos für jedermann stehen jeweils ein mittlerer Datensatz für energetische Berechnungen, sowie ein sommerextremer und ein winterextremer Datensatz für die Bewertung des Innenraumklimas von Gebäuden und die Bemessung gebäudetechnischer Anlagen zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Um den langen Nutzungsdauern der gebauten Infrastruktur Rechnung zu tragen, wurden unter Nutzung von 24 regionalen Klimaprojektionen auch entsprechende TRY für die Zukunft (2031 bis 2060) entwickelt. Neben der Generierung der TRY lässt der vorliegende Rasterdatensatz vielfältige weitere Anwendungen zu; aus ihm lassen sich zahlreiche Klimaindizes ableiten, u. a. Hitze- und Sommertage, Tropen- und Strahlungsnächte sowie die gefühlte Temperatur. Er kann beispielsweise als Grundlage zur Risikoanalyse und Planungsunterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel sowie im Katastrophenschutz herangezogen werden . Zur Verbesserung der Informationsangebote richtet der Bund ein Zwei-Säulen- Konzept mit dem Deutschen Klimadienst (DKD) zur Bereitstellung von Klimainformationen sowie einem Angebot von Diensten und Werkzeugen zur Klimaanpassung (KlimAdapt) ein. Klimaanpassungsdienste sollen damit insbesondere auch Kommunen, Verbände und Unternehmen in die Lage versetzen, eigenständig Klimaanpassung in ihren Verantwortungsbereichen umzusetzen. 10. Was tut die Bundesregierung, damit im Hinblick auf Klimawandelanpassungsmaßnahmen eine gemeinwohlorientierte Flächennutzung in Städten gefördert wird? Aufgrund der verfassungsrechtlichen Ordnung in Deutschland ist die kommunale Ebene für die Festlegung der Flächennutzung zuständig. Die Bundesregierung trägt über ihre Programme und Initiativen dazu bei, Flächen für die Klimaanpassung bereitzustellen. Mit der Novelle des Baugesetzbuches im Jahr 2011 wurden z. B. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in die Vorschriften des § 171a BauGB zum Stadtumbau integriert. Zudem können die Mittel der Städtebauförderung für Grün- und Freiräume eingesetzt werden. Das Stadtumbauprogramm der Städtebauförderung bietet gute Anknüpfungspunkte zur Klimaanpassung bei Stadtumbauprozessen. Dabei können Umsetzungsmaßnahmen in den Handlungsfeldern Gebäude, Grün- und Freiflächen gefördert werden. Mit dem im Jahr 2017 geschaffenen Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ werden weitere Möglichkeiten geschaffen, Flächen für die Belange der Klimaanpassung zu schützen oder zu entwickeln. Urbane Grün- und Freiflächen übernehmen wichtige Funktionen für den Klimaschutz, beispielsweise als Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete. Mit dem zurzeit noch in der Bearbeitung befindlichen Weißbuch „Stadtgrün“ wird der Bund konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zu deren Sicherung und Qualifizierung definieren. 11. Welche stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung unternimmt die Bundesregierung angesichts der großen Herausforderung , die Gesundheit der Stadtbevölkerung in immer dichter werdenden Städten zu schützen? Zur Verbesserung der Lärmsituation trägt die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) maßgeblich bei. Nach der Richtlinie wird zunächst die Belastung in Lärmkarten erfasst. Auf dieser Grundlage werden dann unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt, das heißt konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung geplant und möglichst umfassend realisiert. Die Bundesregierung unterstützt die Städte und Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe durch zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Praxis. Hierzu hat das UBA mehrere Forschungsvorhaben durchführen lassen (www. umweltbundesamt.de/publikationen/tune-ulr-technisch-wissenschaftlicheunterstuetzung ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11988 Die weitere Verbesserung der Luftqualität in den Städten ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Der Bund unterstützt daher ergänzend zu den Maßnahmen vor Ort unter anderem auf verschiedene Weise eine umweltfreundliche Mobilität, beispielsweise in Form der Förderung der Elektromobilität und des ÖPNV. Als Maßnahmen auf nationaler Ebene können hier z. B. die Weiterentwicklung der Lkw-Maut, die Förderung der Elektromobilität , die Markteinführungsförderung elektrischer und hybrider Antriebe im Bus- und Lkw-/Lieferfahrzeugbereich und die Änderung des Energiesteuerund des Stromgesetzes, durch die die Steuerbegünstigungen für Flüssiggas und Erdgas über das Jahr 2018 hinaus differenzierend befristet fortgeführt werden soll, genannt werden. Zur Förderung des Carsharings wird durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Carsharing-Fahrzeuge vor Ort beim Parken durch Befreiung von den Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum zu bevorrechtigen. Grundsätzlich sind die Länder und Kommunen für die Gestaltung des Stadt- und Regionalverkehrs zuständig. Trotz der originären Zuständigkeit unterstützt der Bund diese in erheblichem Umfang bei der Herstellung einer nachhaltigen Mobilität . Beispielsweise stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel von derzeit rund 9 Mrd. Euro jährlich für den ÖPNV zur Verfügung. Seit dem Jahr 2009 hat die Bundesregierung darüber hinaus Fördermaßnahmen in Höhe von rund 4,7 Mrd. Euro ergriffen und Rahmenbedingungen gesetzt, die die Elektromobilität mit Batterie und Wasserstoff/Brennstoffzelle attraktiver machen. Am 18. Mai 2016 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur zusätzlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen und stellt dafür zusätzlich rund 1 Mrd. Euro bereit. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Ladeinfrastruktur initiieren. Hierfür werden für die Periode von 2017 bis 2020 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Anknüpfend an die Pilotvorhaben in den Modellregionen und Schaufenstern zur Elektromobilität hat das BMVI mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom Juni des Jahres 2015 ein wichtiges Instrument für den Ausbau der Elektromobilität vor Ort in Städten, Gemeinden und Kreisen geschaffen. Gefördert werden die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der hierfür notwendige Aufbau von Ladeinfrastruktur vor Ort sowie innovative Mobilitäts- und Logistikkonzepte. Das Förderprogramm ist mit jährlich 30 Mio. Euro ausgestattet. Das Bundeskabinett hat am 28. September 2016 die Fortführung des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für die Jahre 2016 bis 2026 beschlossen. Das BMVI stellt in diesem Rahmen fast 250 Mio. Euro für die Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in den Jahren 2016 bis 2019 bereit. Im Hinblick auf alternative Antriebe bei Linienbussen im ÖPNV fördert das BMUB seit dem Jahr 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Markteinführung diesel-elektrischer Hybridbusse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Erhebt die Bundesregierung sektorenübergreifend Daten zum Thema „Urbane Gesundheit“, und wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, welche Daten sind das, und was wird damit gemacht? 13. Gibt es Initiativen der Bundesregierung, das Thema „Urbane Gesundheit“ als Querschnittsthema in der Stadtplanung und Stadtentwicklungspolitik zu etablieren, und wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Für die Bundesregierung ist das Ziel der Umweltgerechtigkeit als Querschnittsthema in den Städten und Gemeinden ein wichtiger Baustein in verschiedenen Themenfeldern seiner Politik und wird durch Handlungsempfehlungen in den Ländern und Kommunen sowie durch konkrete Förderangebote umgesetzt. Das BMUB sowie das UBA fördern transdisziplinäre Forschungsprojekte, die auf eine Stärkung gesundheitlicher Belange in Zusammenhang mit der Verbesserung der Umweltqualität und partizipativer Stadtentwicklung unter Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte abzielen. Im vom BMUB/UBA geförderten Forschungsprojekt „Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum“ hat das Difu in den Jahren 2012 bis 2014 untersucht, wie eine integrierte Betrachtung von Umwelt, Gesundheit, Sozialem und Stadtentwicklung als Planungs- und Entscheidungsgrundlage in der kommunalen Praxis verankert werden kann. Handlungsempfehlungen zur Vermeidung und zum Abbau einer sozialräumlichen Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen sowie zur Gewährleistung eines sozialräumlich gerechten Zugangs zu Umweltressourcen wurden unter anderem im Rahmen eines Planspiels mit fünf Kommunen erarbeitet. Diese Handlungsempfehlungen werden seit dem Jahr 2015 im kommunalen Alltag auf ihre Eignung überprüft. Mit dem Vorhaben „Umsetzung einer integrierten Strategie zu Umweltgerechtigkeit – Pilotprojekt in deutschen Kommunen“ unterstützt das Difu hierzu drei Pilotkommunen, Kassel, Marburg und München. Die Dezernate, die in diesen Städten für die Bereiche Umwelt/Grün, Stadtentwicklung /Stadtplanung, Gesundheit, Jugend und Soziales zuständig sind, setzen gemeinsam Maßnahmen um. Erkenntnisse aus dem modellhaften Vorhaben werden in einer Toolbox „Umweltgerechtigkeit vor Ort“ aufbereitet mit dem Ziel, sie für die Arbeit in allen Kommunen nutzbar zu machen. Das Thema Umweltgerechtigkeit ist zudem für die Städtebauförderung der Bundesregierung von Bedeutung. Sie hat es im Jahr 2016 für das Programm Soziale Stadt in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung explizit verankert und damit zusätzlich gestärkt. Auch in der gemeinsamen „Ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ der Bundesregierung wird das Thema benannt. Zudem wird aktuell das Weißbuch „Stadtgrün“ mit konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen des Bundes für die Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen in Städten erarbeitet. Dabei spielt auch Umweltgerechtigkeit eine Rolle. Auch die deutsche, sektorenübergreifende Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) von 2008 ist am Thema Umweltgerechtigkeit orientiert. Die Konkretisierung der DAS über den Aktionsplan Anpassung I (2011) sowie den Fortschrittsbericht aus dem Jahre 2015 (inklusive.Aktionsplan Anpassung II) ist an den Zielen „Verringerung der Verwundbarkeit von Mensch und Umwelt gegenüber dem Klimawandel“ und „Erhalt bzw. Steigerung der Anpassungskapazität“ ausgerichtet. Ein wesentliches Handlungsfeld des Umsetzungsprozesses ist "Menschliche Gesundheit", die für alle weiteren Handlungsfelder der DAS von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11988 maßgeblicher Bedeutung ist und von vielen Klimawirkungen in diesen Bereichen beeinflusst wird. Hervorgehoben wird die Berücksichtigung vulnerabler Gruppen in der Bevölkerung, d. h. Kinder, alte und kranke Menschen. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung an dem gemeinsamen Prozess mit den Ländern, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien zur erfolgreichen Umsetzung von mehr Umweltgerechtigkeit zu erarbeiten, auf Basis der Beschlüsse der 86. und 87. Umweltministerkonferenz. Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige Stadtentwicklung auf der Ebene internationaler Verhandlungen 14. Welche konkreten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Modellvorhaben , Kooperationen etc.) für eine nachhaltige, inklusive und sozial gerechte Urbanisierung hat die Bundesregierung auf der Basis des Antrags „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ (Bundestagsdrucksache 18/4425) umgesetzt? Nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiges Handlungsfeld der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Circa 55 Prozent der Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) und 26 Prozent der Technischen Zusammenarbeit (TZ) weisen einen städtischen Fokus auf. Die Umsetzung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Antrags „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ (Bundestagsdrucksache 18/4425). Die deutsche EZ unterstützt Kommunen unter anderem beim strategischen und nachhaltigen Aufbau sowie dem Zugang zu städtischer Infrastruktur (vor allem Energie, Mobilität, Wasser, Abwasser und Abfall) und bei der Verbesserung der kommunalen Verwaltung. So werden die Regierungen der Partnerländer auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene in den Bereichen Dezentralisierung, Stärkung des kommunalen Finanzsystems , städtische Regierungsführung und städtische Steuerungsfähigkeit beraten und unterstützt. Aber auch nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Bildung sind wichtige städtische Handlungsfelder und werden entsprechend gefördert. Die Unterstützung der Partnerländer bei einer integrierten Raumplanung ist ein weiteres zentrales Anliegen der deutschen EZ. Ziel dabei ist, den Zugang zu Ressourcen und Nahrungsmitteln in Städten zu verbessern und die Ressourceneffizienz zu steigern. Ein operativer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der am dynamischsten wachsenden Klein- und Mittelstädte. Gleichzeitig setzt sich die deutsche EZ für die nachhaltige Entwicklung von Metropolregionen ein. Hier stehen integrierte Lösungen sowie interkommunale Governancestrukturen für schnell wachsende Städte und umliegende Gemeinden im Vordergrund. Zu den innovativen Kooperationen für nachhaltige, inklusive und sozial gerechte Urbanisierung gehören die Unterstützung der Cities Development Initiative for Asia (CDIA), und die Förderung der C40 Cities Finance Facility (CFF). Beide Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) helfen Partnerstädten bei der Planung und Vorbereitung von stadtentwicklungsrelevanten Investitionsprojekten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Integration armutsmindernder und inklusiver Aspekte sowie auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Ein Modellvorhaben für die Förderung nachhaltiger Urbanisierung in den Partnerländern der deutschen EZ ist die Initiative für transformative urbane Mobilität (engl.: Transformative Urban Mobility Initiative, TUMI). Die Initiative ist einer der zentralen operativen und ergebnisorientierten Anker zur Verwirklichung der Habitat III-Beschlüsse durch das BMZ (vgl. Antwort zu Frage 21). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das BMUB legt im Kontext der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) einen Fokus darauf, Städte im Rahmen einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung beim Klimaschutz, bei der Anpassung an den Klimawandel und beim Schutz der Biodiversität zu unterstützen. Ein Schwerpunkt ist die Energieeffizienz im Gebäudebereich oder im Stadtquartier, ein weiterer die Entwicklung von Klima-Aktionsplänen für Anpassung und/oder Minderung. Im Verkehrsbereich werden emissionsarme Transportalternativen gefördert, wie etwa Metrobusse, übergreifende Verkehrskonzepte entwickelt oder verschiedene Formen der Elektromobilität unterstützt. Im urbanen Energiesektor finden sich Projekte zur Nutzung von Solarenergie, z. B. zur Kühlung, und zur Gewinnung von Energie aus Abfall. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von neuen Finanzierungsinstrumenten für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Auch verstärkte Zusammenarbeit im Bereich integrierter Smart City Konzepte ist geplant. Im Rahmen der IKI fördert das BMUB z. B. das Projekt „Cities fit for Climate Change“ (CFCC), in dem die teilnehmenden Schwellenländer bei der Anpassung ihrer Bauleit-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne für emissionsarme und gegen Klimarisiken widerstandsfähige Städte unterstützt werden. Zudem hat die Bundesregierung Urbanisierungspartnerschaften und Kooperationsabkommen mit einer Reihe von Ländern abgeschlossen, wie etwa China, Brasilien und Indien. Diese Partnerschaften fördern einen nachhaltigen Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und tragen somit dauerhaft zur Erreichung von Klima- und Entwicklungszielen bei. Die Partnerschaften orientieren sich an den in den Leitlinien der Bundesregierung zur internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Urbanisierung genannten Zielen und liegen je nach den inhaltlichen Schwerpunkten in der Verantwortung einzelner Bundesressorts. Um nachhaltige Stadtentwicklung und Urbanisierung noch stärker in der deutschen bilateralen EZ zu verankern und städtische Bezüge in bestehenden Vorhaben zu berücksichtigen, wird das BMZ noch in dieser Legislatur ein neues Strategiepapier „Nachhaltige Stadtentwicklung“ vorlegen. Eine Vorstellung im parlamentarischen Raum ist geplant. 15. Was leistet die Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit, damit Beteiligungsmechanismen verbindlich in Planungsverfahren integriert werden , sodass privates Kapitel bei Urbanisierungsprozessen gemeinwohlverträglich eingesetzt wird? Die Stärkung beteiligungsorientierter Verfahren in Stadtplanungsprozessen ist ein Grundprinzip der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Bundesregierung . Dabei steht der gemeinwohlorientierte Interessenausgleich insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Vordergrund. 2016 förderte das BMZ im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit im Schwerpunkt „Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung“ städtische Vorhaben mit einem Volumen von 582 Millionen. Euro. Diese Vorhaben tragen, angepasst an den nationalen Kontext und lokale Bedürfnisse, auf vielfältige Weise zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Städten bei, u. a. durch die Verankerung von Beteiligungsverfahren in der Gesetzgebung oder durch verbindliche kommunale Lösungen. Die Stärkung von Beteiligungsmechanismen wird auch bei Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB im Rahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung zur Erreichung des unter 2°C-Ziels berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11988 16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Einfluss deutscher Städte auf (globale) ländliche Räume, beispielsweise im Hinblick auf lokale und globale Ernährungssicherungssouveränität, Umweltbelastungen durch den städtischen Metabolismus oder Landgrabbing? Über die Auswirkungen deutscher Städte auf globale ländliche Räume liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse vor. Durch die Globalisierung haben urbane Produktions- und Konsummuster insgesamt eine größere Bedeutung im internationalen Kontext erhalten und beeinflussen ländliche Räume. Die Förderung von fairen Handelsbedingungen, nachhaltigen Produktions- und Konsummustern im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG 12) und der Schutz der Landrechte für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Sinne der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten sind daher wichtige Handlungsfelder der deutschen Entwicklungspolitik . Das UBA untersucht derzeit in dem Forschungsprojekt Global nachhaltige Landnutzung und Urbanisierung – Rural Urban Nexus (RUN)- Wirkungen und Abhängigkeiten von und zwischen der weltweiten Urbanisierung auf Landflächen. Ziel des Projekts ist es, integrierte Konzepte und Strategien für eine tragfähige Verbindung nachhaltiger urbaner und ruraler Entwicklung vorzuschlagen. Im RUN-Projekt wird der städtische Metabolismus in seinen regionalen und globalen Wirkungen betrachtet, da der Forschungsstand hierzu noch relativ gering ist. Dabei werden allgemeine Annahmen zur Infrastruktur, zum Konsumniveau, dem Versorgungs- und Entsorgungszustand und den ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen von Städten getroffen, die aber nicht allein auf deutsche Städte zugeschnitten sind. Die bisherigen, noch unveröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass der städtische Konsum bislang starke Wechselbeziehungen mit dem regionalen und (v.a. bei Massengütern) auch mit dem globalen Hinterland hat. Die Ernährungssouveränität, insbesondere in den Ländern des globalen Südens, ist unabhängig von der Urbanisierung am stärksten beeinflusst bzw. beeinträchtigt durch internationale Finanz- und Handelspolitiken (bilaterale, multilaterale Abkommen) und durch Agrarpolitiken (so auch die stark exportorientierte europäische Agrarpolitik), die aufgrund der Preispolitiken inländische Märkte in den ärmeren Ländern negativ beeinflussen können. Die genannten Politiken können auch umwelt- und sozialschädliche Praktiken wie Landgrabbing verstärken . Im Forschungsprojekt „Resource-Efficient Land Use – Towards a Global Sustainable Land Use Standard (GLOBALANDS)“, veröffentlicht unter UBA Texte 82/2015 , sind diese Wirkungen und Zusammenhänge differenzierter aufgezeigt und ausgewertet. Die deutsche Kurzfassung ist unter www. umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_82_ 2015_kurz_ressourceneffiziente_landnutzung.pdf abrufbar. Des Weiteren befinden sich am UBA derzeit Forschungsprojekte in der Vergabe, die sich vertieft mit den genannten Fragestellungen auseinandersetzen werden. Beispielhaft sei das Forschungsvorhaben „Steuerbare urbane Stoffströme (Kurztitel )“ (Projektbeginn: 1. Mai 2017, Projektdauer: 3 Jahre) genannt, welches schwerpunktmäßig die Wirkung stadtplanerischer Instrumente auf die städtischen und stadtregionalen Stoffströme und deren korrespondierende Umweltwirkungen (auch auf die ländlichen Räume) untersucht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Inwiefern wird in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung das Thema „Urbane Gesundheit“ als Querschnittsthema berücksichtigt? Die Bundesregierung erkennt das Thema urbane Gesundheit als wichtiges Querschnittsthema an. In der deutschen Position zum Habitat III-Prozess und den „Berliner Empfehlungen für die Städte von morgen“ (Abschlussdokument des German Habitat Forums) wurden die Schaffung eines gesunden Umfelds und entsprechender urbaner Lebensweisen verankert. Auf dieser Basis wurde das Thema erfolgreich in die Verhandlungen der New Urban Agenda eingebracht. Das BMZ fördert sowohl über die Technische als auch die Finanzielle Zusammenarbeit verschiedene Vorhaben zu urbaner Gesundheit. Diese zielen vor allem auf eine Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Städten ab. Herausforderungen im Bereich urbane Gesundheit können nicht ausschließlich durch Maßnahmen im Gesundheitssektor adressiert werden, sondern erfordern intersektorale Zusammenarbeit. Deshalb sind sektorübergreifende Ansätze zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention ein Prinzip des deutschen entwicklungspolitischen Engagements im Gesundheitssektor und integraler Bestandteil der Stärkung von Gesundheitssystemen. Im Bereich Transport wird einerseits aktive Mobilität gefördert (z. B. Förderung von Radverkehr in der Ukraine und in Bolivien), andererseits die Nutzung nachhaltiger Verkehrsträger gestärkt , um so eine Minderung der Feinstaubbelastung zu erreichen (z. B. Verbesserung der Luftqualität in asiatischen Klein- und Mittelstädten). Die Internationale Klimaschutzinitiative des BMUB hat – durch den Klimaschutz in urbanen Räumen – vielfache und starke positive Wirkungen auf die urbane Gesundheit. So wird das „Pollution Management and Environmental Health (PMEH)“- Programm der Weltbank unterstützt, das u. a. das Luftqualitätsmanagement in Städten stärkt, um die lokalen Umwelt- und Gesundheitsbedingungen in Städten mit hoher Luftverschmutzung zu verbessern. 18. Wie nutzt die Bundesregierung den Ressortkreis „Internationale Urbanisierung “, um dafür zu sorgen, dass Handlungsempfehlungen des WBGU-Gutachtens in den zuständigen Bundesbehörden, aber auch über Behördengrenzen hinweg umgesetzt werden? Vor dem Hintergrund der laufenden Überlegungen zur Umsetzung und Operationalisierung der in Quito verabschiedeten New Urban Agenda und in Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung zur internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Urbanisierung („Partner in einer Welt der Städte“) baut der Ressortkreis „Internationale Urbanisierung“ seit 2015 unter dem Dach des interministeriellen Arbeitskreises „Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive“ (IMA Stadt), den bereits begonnenen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Städte, Städteverbände und Bundesländer sowie aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft weiter aus. Hierzu zählt auch die aktive Einbindung des WBGU in die Arbeit des Ressortkreises und die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des WBGU. Hier sind insbesondere zu nennen: Vorstellung, Auswertung und Diskussion des WBGU-Gutachtens im Rahmen einer Plenarsitzung am 8. Juni 2016, Teilnahme des WBGU an einer Plenarsitzung des IMA Stadt zur Rückschau auf Habitat III am 2. November 2016, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11988 Teilnahme an der Sitzung des Ressortkreises/der AG II des IMA Stadt am 8. März 2017 und Vorstellung der WBGU-Stellungnahme zur Umsetzung der New Urban Agenda. Die Bundesministerien verantworten im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten die konkreten Umsetzungsformate und Instrumente. Im Ressortkreis werden diese mit Blick auf ein kohärentes Ineinandergreifen bei der Umsetzung abgestimmt . Die Umsetzungsinitiativen weiterer Akteure (kommunale Spitzenverbände , wie z. B. der Deutsche Städtetag) und Behörden (UBA, BBSR etc.), die ebenfalls an den Sitzungen des Ressortkreises teilnehmen, werden hierbei verstärkt einbezogen. 19. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine „städtische Außenpolitik“ zu fördern, die Städten ein Mitspracherecht an Politikfeldern, die die urbane Transformation berühren, allerdings auf der internationalen politischen Ebene (G7/20, OECD, UN-Habitat) diskutiert werden, sichert? Die Bundesregierung sieht die Städte als selbstverantwortlich agierende Akteure auf dem Feld der urbanen Transformation, die wertvolle Beiträge auch für die internationalen Prozesse auf dem Feld der urbanen Transformation leisten. Im Rahmen des auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung enthaltenen Multi-Akteurs-Ansatzes nutzt die Bundesregierung die Expertise der Städte und steht mit ihnen in einem steten Austausch. Bei der Bildung von Positionen der Bundesregierung auf internationaler Ebene fließen auch Stellungnahmen der Städte ein. Bei der Habitat III-Konferenz waren Städte in der deutschen Delegation vertreten. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen dafür ein, dass die Rolle von Städten und Gemeinden als eigenständige Akteure im Klimaschutz deutlich gestärkt wird. Auch im Rahmen von G7 hat die Bundesregierung die Einbeziehung städtischer Vertreter bei der Behandlung von Themen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes unterstützt (Umweltministertreffen in Japan). Des Weiteren unterstützt das BMZ über die aktive Mitgliedschaft in der Cities Alliance Kampagnen zur Stärkung der Stimme von Städten und Städtenetzwerken (UCLG, ICLEI, C40) auf internationaler Ebene. 20. Plant die Bundesregierung, einen oder mehrere der vier vom WBGU genannten Reformvorschläge des UN-Habitat-Programms aufzugreifen? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welchen Vorschlag bzw. welche Vorschläge greift die Bundesregierung auf (bitte mit Begründung)? UN-Habitat muss effektiver und effizienter werden, um Urbanisierung auf internationaler Ebene nachhaltig gestalten zu können. Die Bundesregierung greift daher die vier Reformvorschläge des WBGU (kurzfristige Managementreform, klarere Ausrichtung auf inhaltliche Arbeit und Policy-Entwicklung, Schaffung einer wissenschaftlichen Abteilung und mittelfristiger Ausbau zur UN-Organisation) auf und setzt sich für eine entsprechende Reform von UN-Habitat ein. Die Bundesregierung unterstützt den durch die New Urban Agenda mandatierten Überprüfungsprozess von UN-Habitat, der unter anderem Empfehlungen zum zukünftigen Mandat und zur Struktur von UN-Habitat erarbeiten wird. Zudem hat sich die Bundesregierung bereits vor Habitat III für eine Verkürzung der Abstände zwischen den Habitat-Konferenzen ausgesprochen und wird dies auch weiterhin tun. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Welche konkreten Projekte sind im Rahmen der Mobilitätsoffensive in Städten , die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Rektorsicherheit (BMUB) bei der UN-Habitat-III-Konferenz in Quito angekündigt wurde, in Planung (bitte Projekte und Projektstatus auflisten )? Durch die Initiative für transformative urbane Mobilität (TUMI) unterstützt das BMZ gemeinsam mit acht internationalen Partnerorganisationen (Asiatische Entwicklungsbank , C40 Cities Climate Leadership Group, CAF Development Bank of Latin America, ICLEI – Local Governments for Sustainability, Institute for Transport and Development Policy, Partnership on Sustainable Low Carbon Transport, UN-Habitat und World Resources Institute) Städte in Entwicklungsund Schwellenländern bei der nachhaltigen Gestaltung ihrer Verkehrssysteme. Dies erfolgt unter anderem durch die folgenden Projekte, die sich alle in der Vorbereitung befinden: Programm Klimafreundliche Urbane Mobilität (Indien) Urbane Mobilität in Sekundärstädten (Peru) Urbane Mobilität (Regional Lateinamerika) Klimainitiative für urbane Mobilität in Südafrika – Stadt Durban (Südafrika) Klimainitiative für urbane Mobilität in Südafrika – Metropolgemeinde Ekurhuleni (Südafrika) Stadtbahn Tunis (Tunesien) Metro Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam). Ferner werden zahlreiche Trainings und Expertenaustausche in Lateinamerika, Afrika und Asien durchgeführt (z. B. Brasilien, Ostafrika, Nordafrika, Mexiko). a) In welcher Form wird die vom BMZ angekündigte 1 Mrd. Euro für die Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse, ODA- Mittel usw.)? Die vom BMZ angekündigten Mittel werden sowohl als ODA-Darlehen als auch als Zuschüsse den unterschiedlichen Partnerländern zur Verfügung gestellt. b) In welcher Form werden die vom BMUB angekündigten 30 Mio. Euro für die Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse, ODA-Mittel usw.)? Die im Rahmen der Habitat III-Konferenz in Quito angekündigte „Mobilitätsoffensive “ bezieht sich auf die BMZ-Initiative für transformative urbane Mobilität (TUMI). c) Welche Verkehrsträger werden durch die Mobilitätsoffensive im Sinne nachhaltiger städtischer Mobilität gefördert bzw. sollen durch die Initiative gefördert werden? Die Mobilitätsinitiative ist thematisch breit angelegt und beinhaltet keine Festlegung auf bestimme Verkehrsträger, sondern fokussiert auf nachhaltige und integrierte Mobilitätssysteme. Dabei geht es beispielsweise um Buslinien, S- und U- Bahnnetze, Fuß- und Radwege. Die Projektförderung geschieht im Kontext lokaler Bedürfnisse und Systeme. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/11988 d) Welche lokalen und nationalen Unternehmen aus den Partnerländern sind an der Konzeption und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte nach Unternehmen und Projektvolumen auflisten)? Da sich die Vorhaben der Mobilitätsinitiative noch in der Vorbereitung befinden, kann die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt noch keine konkrete Übersicht über die beteiligten Unternehmen vorlegen. Die Auswahl der Unternehmen erfolgt auf Grundlage der für die FZ verbindlichen Vergaberichtlinien gemäß OECD Konsensus. Die TZ-Säulen der TUMI bestehen aus Wissens- und Kapazitätsausbau in den Partnerländern sowie Implementierung von Pilotvorhaben, welche in enger Partnerschaft mit internationalen Partnern, lokalen Institutionen und Unternehmen durchgeführt werden. e) Welche deutschen und internationalen Unternehmen sind an der Konzeption und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte Unternehmen und Projektvolumen auflisten)? Auch hier kann die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt der Projektvorbereitung im Rahmen der Mobilitätsinitiative noch keine Angaben machen. 22. Wie nutzt die Bundesregierung die G20-Präsidentschaft Deutschlands im Jahr 2017, um Urbanisierung als Querschnittsthema der internationalen Politik zu etablieren? Wie nutzt die Bundesregierung dazu die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen? Der WBGU identifiziert in seinem Hauptgutachten sowohl die Notwendigkeit einer Dekarbonisierung als auch der Anpassung an den Klimawandel in den Städten als transformative Handlungsfelder der Urbanisierung. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Städte und Gemeinden – neben weiteren nicht-nationalstaatlichen Akteuren – für die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels eine wichtige Rolle spielen. Im G20-Prozess hat die Bundesregierung einzelne Regional- und Kommunalvertreter eingeladen, sich im Rahmen eines Treffens der Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit (SWG) an einer Veranstaltung zur „Global Climate Action Agenda“ zu beteiligen. Die „Global Climate Action Agenda“ ergänzt offiziell die UN-Klimaverhandlungen und bietet ein Forum für das Engagement nicht-nationalstaatlicher Akteure sowie unterstützender Initiativen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris. Die Bundesregierung schlägt darüber hinaus vor, in den G20-Klimaund Energieaktionsplan einen Hinweis auf die Bedeutung des Engagements etwa von Städten und Gemeinden für Nachhaltigkeit und Klimaschutz aufzunehmen. Die Bundesregierung hat den G20-Vorsitz ebenfalls dazu genutzt, Urbanisierung als Querschnittsthema zur Umsetzung der Agenda 2030 im Rahmen einer innovativen Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Entwicklungsarbeitsgruppe (DWG) zu thematisieren. Bei der Veranstaltung traten erstmals mehrere G20-Engagementgruppen (Civil20, Think20 und Business20) mit G20-Vertreterinnen und Vertretern in einen intensiven Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Urbanisierung wurde auch von den G20-Agrarministern u. a. neben dem Klimawandel als zentrale Herausforderung der globalen Ernährungssicherung für die wachsende Weltbevölkerung benannt. Diese Feststellung stützt sich u. a. auf die Ergebnisse des „Global Forum Food and Agriculture 2016“. Dort haben die versammelten Agrarminister ihre Überzeugung, dass eine erfolgreiche Urbanisie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rung nicht ohne Landwirtschaft gelingen kann, ausgedrückt. Der Ernährungssicherung ist Priorität einzuräumen. Bei der Urbanisierung ist ein Zusammenwirken von Städten und ländlichen Räumen unabdingbar. Landwirtschaftliche Erzeugung und Städte konkurrieren um zunehmend knappere Wasserressourcen. Für die landwirtschaftliche Erzeugung ist der Zugang zu Wasser essentiell: Ohne Wasser keine Lebensmittel. Deshalb haben die G20-Agrarminister auf ihrem diesjährigen Treffen folgende Ziele definiert: 1. Die Effizienz der Wassernutzung in der Landwirtschaft steigern 2. Die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber Wasserrisiken erhöhen 3. Den Zugang der Landwirtschaft zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität sichern und einen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität leisten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die G20-Agrarminister eine Vielzahl von Maßnahmen verabredet. Sie setzen sich u. a. für eine verbesserte Kohärenz in der Wasserpolitik ein, um die unterschiedlichen Nutzungsinteressen zum Ausgleich zu bringen. Auch im Rahmen der OECD bringt sich die Bundesregierung regelmäßig zu Fragen der nachhaltigen und klimagerechten Stadtentwicklung ein. Die von der OECD gewonnenen Erkenntnisse fließen sodann in die Gestaltung der deutschen Klimaschutzpolitik, insbesondere mit Blick auf die Kommunen, ein. Ausgehend von den in den Urbanisierungsleitlinien der Bundesregierung formulierten Zielstellungen für die internationale Zusammenarbeit sowie den in Bezug auf den Habitat III- Prozess formulierten Kernaufgaben (Städte als Entwicklungsakteure anerkennen und befähigen-, lebenswerte Städte für Menschen schaffen, integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung verwirklichen) und den Festlegungen der New Urban Agenda setzt sich Deutschland auf internationaler Ebene für die Schaffung der notwendigen institutionellen Architektur für eine erfolgreiche Umsetzung der New Urban Agenda ein und begleitet den Überprüfungs- und Reformprozess von UN-Habitat aktiv. Dies schließt die effektive Einbindung in den Agenda 2030-Prozess ein und umfasst auch die Unterstützung einer qualitativ hochwertigen Berichterstattung zu SDG 11 und zum Beitrag von Städten zur Erreichung weiterer SDGs mit urbaner Dimension. 23. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um internationale Städtekooperationen zur nachhaltigen Stadtentwicklung wie den Pakt von Amsterdam oder das C40-Netzwerk zu fördern? Wie beteiligen sich deutsche Städte mit Pilotprojekten am Pakt von Amsterdam (bitte Städte, Schwerpunktthemen, Partnerstädte in EU nennen)? Der „Pakt von Amsterdam“, der die Grundlage für die „Urbane Agenda für die EU“ legt, ist ein Dokument der mitgliedstaatlichen Kooperation auf dem Gebiet der Stadtentwicklung innerhalb der EU. Das BMUB hat sich von Anfang an sehr intensiv mit diesem Prozess befasst und ihn befördert. Die Urbane Agenda hat das Ziel, die mitgliedstaatliche Kooperation zu stärken und den Städten auf europäischer Ebene mehr Gehör zu verschaffen. Methodischer Kern der Urbanen Agenda sind sogenannte Partnerschaften, bei denen die Europäische Kommission , die Mitgliedstaaten und Städte auf Augenhöhe an bestimmten Themen arbeiten . Im „Pakt von Amsterdam“ wurden zwölf Themen identifiziert, die entlang der Felder „Bessere Rechtssetzung“, „Bessere Finanzierung“ und „Besserer Erfahrungsaustausch “ bearbeitet werden. Acht Partnerschaften sind inzwischen auf den Weg gebracht worden. Deutsche Städte sind bei folgenden Partnerschaften Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/11988 aktiv beteiligt: Karlsruhe und Bielefeld bei „Städtischer Mobilität“, Berlin bei „Inklusion von Flüchtlingen und Migranten“, Duisburg bei „Luftreinhaltung“ und Hamburg bei „Digitaler Wandel“. In jeder Partnerschaft sind zahlreiche Städte aus der EU beteiligt, darüber hinaus auch Mitgliedstaaten. Das BMUB ist Partner bei „Städtischer Armut“ und bei „Digitaler Wandel“. Das BMZ unterstützt internationale Städtekooperationen zur nachhaltigen Stadtentwicklung unter anderem durch die C40 Cities Finance Facility (CFF). CFF ist eine Kooperation zwischen der deutschen Entwicklungspolitik, dem C40-Netzwerk und USAID mit dem Ziel, Städte in Entwicklungs- und Schwellenländern dabei zu unterstützen, klimarelevante Projekte für Investitionen vorzubereiten. Des Weiteren trägt das BMZ im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Cities Alliance , in der auch internationale Städtenetzwerke wie UCLG und ICLEI Mitglied sind, zur Durchführung entsprechender Projekte und Kooperationen bei. In der Entwicklungszusammenarbeit arbeitet die Bundesregierung außerdem eng mit deutschen Kommunen zusammen. Seit Beginn der Legislaturperiode ist die Zahl der Kommunen, die sich in den Programmen des BMZ engagieren, von 257 im Jahr 2013 auf 530 im Jahr 2017 angestiegen. Die finanziellen Mittel wurden im selben Zeitraum von 5 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro aufgestockt. Für interessierte Kommunen hat das BMZ eine Servicestelle eingerichtet: die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global, die ein breites Beratungs- und Förderinstrumentarium bietet. Die SKEW bietet Kommunen die Möglichkeit, sich in thematischen oder regionalen Programmen zu engagieren . In Lernnetzwerken und Runden Tischen werden Erfahrungen und erprobte Lösungsansätze dargestellt und Möglichkeiten des Wissenstransfers erörtert. So wird es kommunalen Entscheidungsträgern ermöglicht, über den direkten Austausch Lösungsansätze zu Schlüsselthemen der Kommunal- und Stadtentwicklung und der Verwaltungsmodernisierung kennenzulernen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Das BMZ fördert kommunale Süd-Süd- und Dreieckskooperationen , z. B. durch die Städte-Plattform „Connective Cities“ und die regionalen Programme „Stärkung kommunaler Entwicklung und Demokratie im Maghreb“ (CoMun) und „Kommunaler Wissenstransfer Maghreb-Deutschland“. Diese unterstützen den systematischen Erfahrungsaustausch sowohl innerhalb der einzelnen Länder Marokko, Tunesien und Algerien, als auch regional und international. Das BMUB unterstützt und fördert weitere Netzwerke für nachhaltige Stadtentwicklung , u. a. mit den Partnerländern Ukraine, Südafrika und USA. Hier unterstützt das BMUB die konkrete Zusammenarbeit von einzelnen Städten in Deutschland und in diesen Partnerländern, um gegenseitig Erfahrungen in der integrierten Stadtentwicklungspolitik auszutauschen und voneinander zu lernen. Im Projekt „Cities Fit for Climate Change“ (CFCC) unterstützt das BMUB den Austausch von Partnerstädten in Indien, Chile und Südafrika, die ihre Emissionen verringern und sich gleichzeitig vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels schützen möchten. Gemeinsam entwickeln sie neue Ansätze für den städtischen Verkehr, die Wasserversorgung oder die Abfallentsorgung. Zudem vereinbart das BMUB, in enger Abstimmung mit den beteiligten Ressorts, auch Urbanisierungspartnerschaften und Kooperationen mit einer Reihe von Ländern, wie etwa China, Brasilien und Indien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass stadtentwicklungspolitische Leitlinien der Charta von Leipzig auf der globalen Politikebene berücksichtigt werden sowie um Herausforderungen globaler Umweltveränderung im aktuellen Zeitalter der Urbanisierung ergänzt werden? Die stadtentwicklungspolitischen Leitlinien der Leipzig-Charta waren Grundlage für die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen zur New Urban Agenda im Rahmen der Habitat III-Konferenz. Diese Position hebt auch deutlich die Bedeutung von Umwelt inklusive des Klimaschutzes und der Anpassung hervor . Diese und weitere Punkte der deutschen Position zur New Urban Agenda konnten erfolgreich in der New Urban Agenda verankert werden. Mit der Agenda hat sich die Staatengemeinschaft auf eine moderne, zukunftsweisende und umfassende Vision für nachhaltige Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert geeinigt. Sie besitzt globale Gültigkeit und ist insbesondere für die Organisationen der UN- Familie verbindliche Richtschnur. Im Rahmen der Umsetzung der New Urban Agenda baut Deutschland sein Engagement in der internationalen Stadtentwicklung aus. Seit 2015 fördert auch die Internationale Klimaschutzinitiative des BMUB Projekte mit Fokus auf eine nachhaltige Stadtentwicklung und ergänzt damit u. a. das Engagement des BMZ in diesem Bereich. In diesem Rahmen sind auch die Urbanisierungspartnerschaften und Kooperationen mit einer Reihe von Ländern, wie etwa China, Brasilien und Indien einzuordnen. 25. Was macht die Bundesregierung, um das Thema „Urbane Transformation“ als Kernthema in der nationalen und europäischen Außen-, Umwelt-, Entwicklungs - und Forschungspolitik zu verankern? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des WBGU, dass die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen mit den Sustainable Development Goals (SDGs) die Weichen für die Umwelt- und Entwicklungspolitik der kommenden Jahrzehnte neu gestellt hat und somit auch Wegweiser im Hinblick auf eine urbane Transformation zur Nachhaltigkeit ist. In der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hebt die Bundesregierung hervor, dass die Agenda 2030 und der in ihr enthaltene Aufruf zu einer Transformation in Richtung nachhaltiger Entwicklung die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung von Aktivitäten mit Ländern und Kommunen verdeutlicht . Auch der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung unterstrich in seinem Beschluss vom 30. März 2015 die weltweite Relevanz des urbanen Raums für Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, aber auch für Beschäftigung , Wohlstand, Innovation, Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt . Die Staatssekretäre hoben hervor, dass es einer aktiven, langfristig orientierten nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik bedarf, um diese Werte zu sichern und zu stärken. Um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der UN und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auf kommunaler Ebene in diesem Sinne zu fördern, wurde der interministerielle Arbeitskreis „Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive“ (IMA Stadt) im Herbst 2015 unter Federführung des BMUB eingerichtet. Der IMA Stadt arbeitet aktuell in vier Arbeitsgruppen; er bündelt und verknüpft die entsprechenden Arbeiten der Bundesressorts. Wichtiges Charakteristikum des IMA Stadt ist die breite Beteiligung, die (im Sinne der „Querschnittsaufgabe nachhaltige Stadtentwicklung“) über die direkt thematisch beteiligten Ressorts hinausgeht bzw. deren fachliche Ansätze zusammenführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/11988 Die aktive Mitarbeit der kommunalen Spitzenverbände, von Ländervertreter/innen , Kommunalvertreter/innen sowie der Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist für den IMA Stadt von hoher Wichtigkeit. Um das Thema „Urbane Transformation“ in der deutschen Entwicklungspolitik zu verankern, erstellt das BMZ derzeit eine neue BMZ-Sektorstrategie „Nachhaltige Stadtentwicklung“. In der Strategie werden die aktuellen Trends und Herausforderungen der Urbanisierung aufgegriffen und Lösungsbeiträge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) dargestellt. Ziel des Strategieprozesses ist es, die Relevanz nachhaltiger Stadtentwicklung stärker in den entwicklungspolitischen Projekten und Programmen des BMZ zu verankern und die Wirksamkeit der deutschen EZ im städtischen Kontext zu verbessern. Siehe zudem die Antwort zu Frage 24 zur Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB bzw. zu Urbanisierungspartnerschaften . In der internationalen Kooperation, insbesondere mit Schwellen- und Entwicklungsländern , leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit mehr als einer Dekade im Rahmen seiner international ausgerichteten Forschungsprogramme „Future Megacities“ und „Rapid Planning“ wesentliche Beiträge . Dies wird durch die im Jahr 2017 neu bekannt gemachte Fördermaßnahme „Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen“ fortgesetzt. Ziel ist, in enger Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort bedarfsorientierte Optionen für die urbane Transformation zu entwickeln. Auf der europäischen Ebene bringt sich die Bundesregierung zudem aktiv in den Überarbeitungsprozess des Entwicklungspolitischen Konsenses der EU ein. BMZ engagiert sich hier u. a. dafür, dass die Themen nachhaltige Stadtentwicklung und Urbanisierung angemessen berücksichtigt werden. 26. Was unternimmt die Bundesregierung, um die urbane Transformationsforschung , die vielfältige Fragen der Grundlagenforschung aufwirft, als interdisziplinäres Forschungsfeld zu institutionalisieren? a) Ist eine finanzielle Stärkung dieses Forschungsfeldes vorgesehen? Das BMBF fördert die Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmenprogramm Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3). In der Leitinitiative Zukunftsstadt sind bis zum Jahr 2020 rund 150 Mio. Euro für die Förderung von Forschungsprojekten in diesem Bereich vorgesehen. Die Themen hierfür wurden in einem ressortübergreifenden Agenda-Prozess mit Expertinnen und Experten aus Kommunen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in der Nationalen Plattform Zukunftsstadt ermittelt. Die Innovationsplattform Zukunftsstadt greift Themen dieser Agenda jetzt für die Umsetzung auf. Sie ist Teil des Interministeriellen Arbeitskreises Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive der Bundesregierung. Das BMBF hat die Forschung auf drei große Bereiche konzentriert. Gefördert werden soll die Entwicklung von nachhaltigen Städten. Im Förderschwerpunkt nachhaltige Transformation urbaner Räume gehört hierzu etwa die Governance für Klimaschutz und Klimaresilienz; die Infrastrukturentwicklung und -vernetzung , Produktions-, Versorgungs-, Logistik- und Konsumsysteme, die urbane Wirtschaftsentwicklung, sowie Wohnen, Quartiersentwicklung und Integration. Die Leitinitiative Zukunftsstadt des BMBF richtet sich ferner auf die Entwicklung urbaner Zentren in globaler Perspektive. Die Maßnahmen umfassen Projektförderung , die Beteiligung und Initiierung von (internationalen) Prozessen sowie Kampagnen und Aktionen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie nutzt die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehende Forschungsinfrastruktur , um über Erkenntnisse des WBGU-Gutachtens in Deutschland und weltweit vertiefend zu forschen? Das BBSR ist – siehe auch WBGU-Gutachten auf Seite 476 – die „führende Ressortforschungseinrichtung des BMUB (...) in Bezug auf Urbanisierungsfragen“. Im Auftrag des BMUB konzipiert, vergibt und betreut das BBSR Forschungsaufträge in verschiedenen Unterprogrammen des Umweltforschungsplans sowie weiterer Programme wie der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, der städtebaulichen Begleitforschung, im Rahmen des Programms Zukunft Bau oder der Begleitforschung zum KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“. Von der Antrags - über die Auftragsforschung bis zur Förderung von Pilot- und Modellvorhaben nutzt das BBSR die Breite der wissenschaftlichen Forschungsformate. Zudem ist das BBSR auch selbst forschend tätig.“ Das BBSR greift dabei sowohl transformative Forschung als auch Transformationsforschung auf und orientiert sich auf angewandte Forschung, um durch empirische Forschung und Modellvorhaben politische Entscheidungen zur Raumentwicklungs -, Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Baupolitik wissenschaftlich abzusichern. Dabei werden nicht nur die Politik, sondern auch andere gesellschaftliche Akteure wie lokale Behörden, Stadtplanung oder urbane Öffentlichkeit adressiert. Der Forschungsrahmen und die Ressortforschung des BMUB und die Aktivitäten des BBSR sind bislang überwiegend national und europäisch ausgerichtet. Das BBSR bringt sich aber zunehmend auch in globale und internationale Prozesse aktiv ein. So unterstützt das BBSR die bilateralen Urbanisierungspartnerschaften der Bundesregierung mit ausgewählten Schwellen- und Industrieländern und baut Behördenallianzen mit Ressortforschungseinrichtungen der entsprechenden Länder auf. Gemeinsame Forschungsprojekte und Expertisen sollen politikberatend in den jeweiligen Ländern und als gemeinsame Position der jeweiligen Länder wirken sowie Handlungskompetenz und Wissen („capacity building“) in den jeweiligen Ländern fördern. Damit wird eine zentrale Forderung des WBGU-Gutachtens, der Aufbau internationaler Forschungskooperationen, Kapazitätsentwicklung und Wissensaustausch, bereits erfüllt. Den im WBGU-Gutachten geforderten 50 städtischen Reallaboren begegnet das BMUB mit dem Peer-to-Peer-Cities-Learning-Network D4C (Dialogue for Change), in dem Städtepaare aus (derzeit) Deutschland, den USA und Südafrika sich in ihrem Verwaltungs- und Planungsalltag gegenseitig vor Ort unterstützen und somit den städtischen Transformationsprozess auf Augenhöhe und unter Gleichen gestalten. Die Ergebnisverwertung auf nationaler Ebene erfolgt über die Integration der Netzwerkarbeit und ihrer Erkenntnisse in die Nationale Stadtentwicklungspolitik Deutschlands und vergleichbarer Prozesse in den Partnerländern . Das BBSR entwickelt seine Dateninfrastruktur ständig weiter und ist im internationalen Kontext insbesondere am Monitoring-Prozess und Indikatoren-System der Umsetzung der UN Sustainable Development Goals (SDGs) und der New Urban Agenda (NUA), gemeinsam mit nationalen und lokalen Stakeholdern, aktiv engagiert. BBSR ist beteiligt an dem nationalen deutschen Spiegelausschuss zu ISO TC 268 Sustainable Cities and Communities, der wiederum zukünftig den Austausch mit dem WGBU etablieren möchte. Das BBSR ist u. a. damit bereits jetzt Teil einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/11988 national und international vernetzten Forschungsinfrastruktur und nutzt die darin gewonnenen Erkenntnisse zur Beratung der Bundesregierung. Das BMUB hat außerdem zum Ressortforschungsplan 2017 ein neues Forschungsfeld „Urbaner Umweltschutz“ etabliert und mit 4,7 Mio. Euro Budget ausgestattet. Im Vorfeld wurde am UBA bereits im Jahr 2015 eine Projektgruppe „Urbaner Umweltschutz“ eingerichtet, die zum Ziel hat, die bisherigen Arbeiten des UBA zum Thema „Urbaner Umweltschutz“ besser zu vernetzen und sie im Hinblick auf neue und alte Herausforderungen in Städten zielgerichtet im Sinne der Umwelt unter Beachtung ökonomischer und sozialer Bedingungen auszurichten . Ein Schwerpunkt dieser Aktivität ist die Etablierung einer neuen Forschungsagenda zum „Urbanen Umweltschutz“. Die endgültige Forschungsagenda wird voraussichtlich Ende 2017/Anfang 2018 veröffentlicht. 27. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass Klimawandelanpassung ein zentrales Querschnittsthema in der Ausbildung von Planerinnen und Planern wird? Für die Zukunft geht es insbesondere darum, neben einer möglichst breit angelegten Grundausbildung Aspekte des Klimawandels und damit erforderliche technische und wirtschaftliche Entwicklungen möglichst passgenau im Ausbildungsbedarf der planenden Berufe zu erfassen. Themen wie Energieeffizienz und Nachhaltigkeit spielen dabei eine Schlüsselrolle. Die Forschungsförderung zur Anpassung an den Klimawandel des BMBF schließt neben der Forschung auch Ausbildungskomponenten mit ein. So hat der Förderschwerpunkt „Nachwuchsgruppen Globaler Wandel -4+1“ explizit zur Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs im Themenfeld „Globaler Wandel “ zum Ziel. Hier arbeiten neben Doktoranden und Doktorandinnen auch zahlreiche Master- und Bachelorstudierende in verschiedenen Projekten zur Anpassung an den Klimawandel mit. Das BMBF führt im Rahmen der Leitinitiative Zukunftsstadt des Programms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) die Fördermaßnahme „Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt – Forschung für klimaresiliente, sozialökologisch gerechte und lebenswerte Städte“ durch. Einen Schwerpunkt bildet das Thema „Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region“. Die Verbundprojekte sind anwendungsorientiert und transdisziplinär ausgerichtet. Sie befassen sich mit verschiedenen Aspekten der städtischen Klimaanpassung. Die Fördermaßnahme „Stadtklima im Wandel“ (2016 bis 2019) des BMBF hat zum Ziel, ein Stadtklimamodell für nachhaltige Stadtplanung zu entwickeln. An vielen Projekten beider Fördermaßnahmen sind stadt- und raumplanerische Einrichtungen beteiligt. Die Projektbearbeitung wird häufig mit der wissenschaftlichen Weiterqualifikation (insbesondere Promotion) verbunden. Zudem werden Erkenntnisse aus den Projekten für die akademische Ausbildung verwendet. Die Fördermaßnahmen befördern insofern die Relevanz des Themas Klimaanpassung in der akademischen Ausbildung und der wissenschaftlichen Qualifikation von Planerinnen und Planern sowie Planungswissenschaftlerinnen und Planungswissenschaftlern. Für die Hochschulausbildungen sind die jeweiligen Kulturressorts der Länder verantwortlich. Verschiedene Hochschulen bieten mittlerweile neue, spezialisierte Studienangebote an, vom Master für Energieeffizientes Bauen bis zum Master für Climate Design. Daneben können sich Absolventen der Hochschulen und Universitäten in Seminaren zu Energieeffizienter Architektur/Energieeffizientem Bauen weiterqualifizieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11988 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Soweit der Bund Einfluss nehmen kann, hat er zum Beispiel in den Ausbildungsplänen für das technische Referendariat und in den vom BMUB durchgeführten zentralen Fachlehrgängen für die Referendare im Hoch- und Städtebau die Grundlagen für energieeffizientes und nachhaltiges Planen und Bauen verankert. Sie werden ebenfalls in hausinternen Fortbildungsveranstaltungen und in den für den Bund tätigen Bauverwaltungen der Länder vermittelt. In der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung im Rahmen zahlreicher Projekte Capacity Development-Maßnahmen zur Klimawandelanpassung . Neben Planer/innen zielen diese Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch auf Entscheidungsträger/innen in Stadtverwaltungen, Praktiker/innen sowie Vertreter /innen der Zivilgesellschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333