Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12002 18. Wahlperiode 20.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11858 – Auswirkungen der Klimakrise auf die Finanzmärkte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 21. Oktober 2016 hat die South Pole Group die Studie „Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität“ im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Darin werden die Wirkungen von Naturkatastrophen auf die Stabilität der Finanzmärkte analysiert. Ein Ergebnis ist, dass die direkten Auswirkungen der Klimakrise auf ökonomische Wertschöpfungsketten z. B. in Form von Schäden an Gebäuden und Produktionsanlagen (sog. physische Risiken) kurz- bis mittelfristig eine eher geringe Gefahr für die Finanzmarktstabilität in Deutschland darstellen. Dagegen sind die Risiken, die durch den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft entstehen und zu einer Neubewertung von Anlagen führen, deutlich relevanter (sog. Transitionsrisiken). Im Zusammenspiel mit anderen Risiken könnte dies zu einer Destabilisierung des Finanzmarktes führen, so die Studie. Deshalb sei ein geordneter Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft mit klaren, längerfristigen Signalen der Politik aus Sicht der Finanzmarktstabilität erstrebenswert . 1. Aus welchem Grund ist das Gutachten nicht auf der Homepage des BMF veröffentlicht worden? 2. Wann plant das BMF, das Gutachten zu veröffentlichen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Veröffentlichung von Forschungsgutachten auf der Homepage des BMF ist unüblich und erfolgt dort nur in Ausnahmefällen. Das Gutachten wurde jedoch auf Wunsch des Bundesministeriums der Finanzen im Dezember 2016 in englischer und deutscher Sprache auf der Homepage der South-Pole-Group veröffentlicht (www.thesouthpolegroup.com/news/climate-change-risks-can-potentiallyimpact -financial-markets). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12002 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Weiterhin hat das Bundesministerium der Finanzen auch bereits vor Veröffentlichung des Gutachtens in seinem Monatsbericht August 2016 über wesentliche Ergebnisse berichtet (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Monatsberichte/2016/08/monatsbericht-08-2016.html). 3. Wo sieht die Bundesregierung konkrete Transitionsrisiken mit relevanten Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität in Deutschland, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab? 4. Welche Maßnahmen kommen nach Ansicht der Bundesregierung in Frage, um bestehende Risiken für die Finanzmarktstabilität zunächst sichtbar und darauf aufbauend bewältigbar zu machen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Insgesamt zeigt das Gutachten, dass belastbare Aussagen nur begrenzt möglich sind. Es besteht ein deutlicher Analyse- und Forschungsbedarf. Im Gutachten wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Das Einpreisen von Transitionsrisiken ist lt. Gutachten für die Finanzstabilität in Deutschland von höherer Bedeutung als die physischen Risiken. Bei Übertragung der ökonomischen Kosten des Klimawandels auf den Finanzmarkt (Transitionsrisiko ) könnte es zu starken Verlusten von Vermögensanlagen vor allem in Öl-/ Gas-/Kohle-intensiven Industrien kommen. Diese Gefahr könnte insbesondere bei abrupter Anpassung von CO2-Preisen bestehen. Im Zusammenspiel mit anderen Risiken könnte dies ggf. zu einer Destabilisierung des Finanzmarktes führen. Mit Fragen der Transparenz über klimabezogene Finanzrisiken befasst sich auch die „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) beim Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB). Deren Bericht mit Empfehlungen an die Privatwirtschaft zur Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken wird unter deutscher G20-Präsidentschaft von den G20-Finanzministern und Notenbankgouverneuren diskutiert und soll im Sommer vor dem G20-Gipfel in Hamburg veröffentlicht werden. In Ergänzung dazu wurde unter deutscher G20-Präsidentschaft in der Green Finance Study Group (GFSG) die Entwicklung von Methoden zur Risikoanalyse sowie die Verbesserung des Zugangs zu (in diesem Zusammenhang relevanten) öffentlich verfügbaren naturwissenschaftlichen Daten analysiert . Zudem wurden Möglichkeiten identifiziert, um diese Entwicklung weiter voran zu bringen. Aus den Ergebnissen des Forschungsgutachtens („Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität“) geht hervor, dass für die Effizienz und Stabilität des deutschen Finanzmarktes ein geordneter Übergang (Transition) zu klimafreundlichen Investitionen erstrebenswert ist. Ein abruptes „Divestment“ wäre voraussichtlich mit Finanzstabilitätsrisiken verbunden. Für genauere Analysen bedarf es jedoch besserer Daten und Methoden. In diesem Sinne setzt sich das BMF unter anderem auch in den G20-Gremien dafür ein, entsprechende Arbeiten voranzutreiben. 5. Welche Maßnahmen und Strategien verfolgt die Bundesregierung kurz-, mittel - und langfristig, um einen geordneten Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu gewährleisten? Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung im am 14. November 2016 vom Kabinett verabschiedeten Klimaschutzplan 2050 dargelegt, welche Strategie und welche Ziele sie mittel- bis langfristig verfolgt. Der Plan zeigt den Weg in ein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12002 weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahre 2050 auf. Er enthält erstmals Klimaziele für einzelne Emissionssektoren und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren. International bilden das Pariser Übereinkommen und das darin enthaltene Ziel der globalen Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts den Rahmen und die mittel- bis langfristige Orientierung für alle Staaten. Das Übereinkommen soll sicherstellen, dass auch international der geordnete Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft gelingt. Eines der zentralen Ziele des Abkommens ist die Umlenkung von Finanzströmen in klimafreundliche Investitionen. 6. Welche Wissenslücken und welche weiteren Forschungsbedarfe werden im beauftragten Gutachten konkret benannt, und wie, und wann gedenkt die Bundesregierung diese zu schließen? 7. Wofür will die Bundesregierung die aus dem Gutachten gewonnenen Erkenntnisse und Daten zukünftig nutzen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Das Gutachten zeigt, dass belastbare Aussagen über die quantitative Bedeutung von Klimarisiken auf den Finanzsektor nur begrenzt möglich sind. Weiterer Analyse - und Forschungsbedarf besteht z. B. mit Blick auf Konzentrationsrisiken, Transmissions- und Ansteckungskanäle im Finanzsektor (Zweit- und Drittrundeneffekte ). Hierzu bedarf es besserer Daten, Informationen und insbesondere Methoden. Das Gutachten nimmt hierzu auch ausführlicher Stellung und ist öffentlich zugänglich (siehe hierzu die Antwort zu Frage 1). Auch aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Gutachten setzt sich das Bundesministerium der Finanzen in den G20-Gremien und an anderen Stellen dafür ein, entsprechende Arbeiten zu ermutigen und voranzutreiben (siehe hierzu auch die Antwort zu den Fragen 3 und 4). Grundsätzlich kann die bessere Datenlage auch zur besseren Analyse möglicher Auswirkungen auf die Finanzmarkstabilität genutzt werden. Das Umweltbundesamt hat im Januar 2017 ein Forschungsvorhaben beauftragt, in dessen Rahmen Kohlenstoffrisiken der Realwirtschaft auf Basis von Szenarien – unter besonderer Berücksichtigung der Zwei-Grad-Obergrenze – erhoben werden sollen, um darauf aufbauend deren Bedeutung für die Finanzwirtschaft in Deutschland zu analysieren. Dabei soll auch untersucht werden, welche Instrumente geeignet sein können, finanzielle Kohlenstoffrisiken in das Risikomanagement der Finanzwirtschaft zu integrieren und die Resilienz der deutschen Finanzwirtschaft zu erhöhen. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten für ihre Arbeit im Rahmen der G20-Präsidentschaft sowie der Arbeit der Green Finance Study Group? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12002 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wurde das Gutachten den anderen G20-Mitgliedern bisher zugänglich gemacht und seine Erkenntnisse bereits erörtert? Wenn ja, wann, und wie? Bei Sitzungen und Treffen der G20 Green Finance Study Group im Januar und im März 2017 wurden das Gutachten und dessen wesentliche Erkenntnisse angesprochen . Zusätzlich wurden interessierte Länder und Gesprächspartner auch direkt auf das Gutachten und dessen Veröffentlichungsort hingewiesen. Gleiches gilt für den bereits 2016 veröffentlichten Artikel im Monatsbericht des BMF (siehe hierzu die Antwort zu den Fragen 1 und 2). 10. Ist im Versicherungsbereich ein sog. CO2-Schattenpreis von 30 Euro, d. h. eine Bewertung von Neuanlagen auf Grundlage eines angenommenen CO2- Preises, nach Ansicht der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, um Klimarisiken abzubauen (bitte begründen)? Ob ein CO2-Schattenpreis bei der Bewertung von Neuanlagen im Versicherungsbereich ein geeignetes Mittel darstellt, um Klimarisiken abzubauen, kann in Anbetracht der mannigfaltigen weiteren Faktoren, die den Abbau von Klimarisiken beeinflussen können, zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden . Nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen verschiedene Versicherungsträger sogenannte CO2-Schattenpreise als Parameter in Szenarien, um langfristige Investitionen, z. B. in fossile Kraftwerke, zu analysieren. Aus Sicht der Bundesregierung können derartige Szenarienrechnungen ein Baustein für Risikoabschätzungen sein. 11. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse und Schätzungen zu der Aussage , dass öfter auftretende Naturkatastrophen zu bedeutenden Wertverlusten und Versicherungsschäden führen werden? Wenn ja, wo sind diese einsehbar? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche die Solvenzsituation der Versicherungsunternehmen beobachtet, sieht derzeit keine Anzeichen dafür, dass Naturkatastrophen zu bedeutenden Wertverlusten führen werden. Führende (Rück-)Versicherungsunternehmen befassen sich im Rahmen längerfristiger Risikoabschätzungen intensiv mit dem Thema Klimawandel und rechnen mit einem Anstieg der Risiken aus Naturgefahren in einzelnen Regionen. Es wird vereinzelt versucht, langfristige Auswirkungen zu quantifizieren; Ergebnisse sind generell mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet. Eigene Schätzungen der Bundesregierung liegen hierzu nicht vor. Was das Vorgehen der Bundesregierung anbetrifft, wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 6, 7 und 8 verwiesen. 12. Wird die Bundesregierung ihre Zielvorgaben im Klimaschutzplan 2050 angesichts der Erkenntnisse über die destabilisierende Wirkung von Transitionsrisiken anpassen, um den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft gleichmäßiger zu erreichen? Wenn nein, warum nicht? Der Klimaschutzplan 2050 soll im fünfjährigen Rhythmus, erstmals 2019/2020, überprüft und fortgeschrieben werden. Dabei werden auch neue Erkenntnisse über die Wirkung von Transitionsrisiken zu berücksichtigen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12002 13. Welche Erkenntnisse über den Einfluss von Extremwettern auf den deutschen und europäischen Finanzmarkt liegen der Bundesregierung vor? 14. Wie hoch waren die Kosten für die Bewältigung von Extremwettern in Deutschland seit dem Jahr 2000, und lässt sich darin ein Trend erkennen? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Studie „Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität “ verwiesen (siehe insbesondere 3.3.1.1 und 3.3.1.2). Darüber hinaus publiziert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) relevante Daten. Zum Beispiel beinhaltet der Naturgefahrenreport 2016 den Verlauf des jährlichen Schadenaufwandes für Sturm, Hagel und Elementarereignisse seit 1970 (siehe S. 3): www.gdv.de/wp-content/uploads/2016/10/ Naturgefahrenreport-2016.pdf. Tendenziell nehmen demnach Versicherungsschäden und Risiken aus Naturgefahren zu. Allerdings ist auch die Entwicklung des Versicherungsgeschäftes zu berücksichtigen. In Deutschland steigen bspw. die Werte der versicherten Objekte und in anderen Regionen wächst der Versicherungsmarkt . 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auf den Einfluss von Naturkatastrophen im Ausland – zum Beispiel den USA – auf den deutschen und europäischen Finanzmarkt? Auf die Antwort zu den Fragen 11, 13 und 14 wird verwiesen. 16. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Transitionsrisiken und physische Risiken in bestehende Investitions-Bewertungsverfahren integriert werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann? Das Bundesministerium der Finanzen setzt sich u.a. im Rahmen der G20 Green Finance Study Group dafür ein, dass die Grundlagen (Informationen und Methoden ) verbessert werden, damit Transitionsrisiken und physische Risiken in bestehende Investitions-Bewertungsverfahren besser integriert werden können. Dies ist allerdings vorrangig eine Verantwortung des Privatsektors selbst. Ein konkreter Zeitplan zur Integration in Investitions-Bewertungsverfahren besteht nicht. Siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 3 und 4. 17. Welche Schlussfolgerung für das eigene Regierungshandeln zieht die Bundesregierung aus dem Appell der Studie, dass es verlässliche Politiksignale zu Zeitraum und Ausgestaltung des geplanten Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft braucht? Die Bundesregierung hat den Klimaschutzplan 2050 am 14. November 2016 im Kabinett verabschiedet. Die Langfriststrategie zeigt auf, was die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens – also des internationalen Rahmens, der verbindlich für alle Staaten der Erde ist – konkret für Deutschland bedeutet. Der Plan umfasst 2030 als Mittel- und 2050 als Langfristperspektive, damit allen Beteiligten genug Zeit bleibt, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333