Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12026 18. Wahlperiode 21.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11861 – Stationierung der Bundeswehr in der Republik Türkei (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11697) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antworten der Bundesregierung zur konkreten Ausgestaltung des Tornado- Einsatzes in Syrien und Irak lassen weiterhin eine Reihe von Fragen unbeantwortet . So zum Beispiel umfasste die in Frage 35 geäußerte Bitte nach Vorlage der Rules of Engagement (ROE) für den Red Card Holder auch Dokumente, die einen ähnlichen Charakter besitzen, jedoch einen anderen Namen tragen. 1. Welchen genauen Inhalt hat die „Weisung zur Informationsgewinnung und Weitergabe von nationalen Daten/Aufklärungsergebnissen TORNADO RECCE für den Informationsraum OIR des Bundesministeriums der Verteidigung“ in der aktuellen Version, d. h. nach der 1. Anpassung vom 2. Februar 2016 (vgl. Antwort zu Frage 35; bitte Weisung beifügen)? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft. Auf die dementsprechend eingestufte Anlage wird verwiesen .* Aus dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht ergibt sich kein Anspruch auf die Herausgabe des angefragten Dokuments. 2. Wie lautet die konkrete Ausgestaltung der „Weisung zur Informationsgewinnung und Weitergabe von nationalen Daten/Aufklärungsergebnissen TOR- NADO RECCE für den Informationsraum OIR“ vor der 1. Anpassung vom 2. Februar 2016 (vgl. Antwort zu Frage 35; bitte Weisung beifügen)? Die in der Frage angesprochene Weisung regelt, wie bereits im Rahmen der Antwort zu Frage 1 aufgezeigt, die Verfahren zur Weitergabe von nationalen Daten * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12026 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Aufklärungsergebnissen der Tornado-Luftfahrzeuge. Mit der 1. Anpassung wurde diese Weisungslage im Rahmen einer Evaluation dem Bedarf vor Ort angepasst sowie die Handlungssicherheit insbesondere des deutschen Red Card Holders und des deutschen Releasing Officers im Umgang mit den nationalen Daten bzw. Aufklärungsergebnissen erhöht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Gab es weitere Anpassungen/Modifikationen seit der 1. Anpassung vom 2. Februar 2016 (vgl. Antwort zu Frage 35; bitte überarbeitete Weisungen beifügen)? Nein. 4. Existieren neben den grundsätzlich im Mandat festgelegten und den Verhaltensregeln für alle an IRKS beteiligten Nationen (inklusive der US-amerikanischen ROE „SECRET-RELEASABLE TO USA, MESF“) weitere (deutsche ) Rules of Engagement oder andere Bundeswehr- oder BMVg-Dokumente , die Verhaltensregeln für Angehörige der Bundeswehr in Incirlik definieren (bitte beifügen)? Weitere Dokumente, die einen ähnlichen Charakter besitzen, existieren nicht. 5. Existieren neben den grundsätzlich im Mandat festgelegten und den Verhaltensregeln für alle an IRKS beteiligten Nationen (inklusive der US-amerikanischen ROE „SECRET-RELEASABLE TO USA, MESF“) originäre deutsche , bundeswehrinterne Dokumente, ROE etc., die Verhaltensregeln für Angehörige der Bundeswehr in Al Udeid definieren (bitte beifügen)? Weitere Dokumente, die einen ähnlichen Charakter besitzen, existieren nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333