Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 19. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12027 18. Wahlperiode 21.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11873 – Mittelverwendung bei der Nationalen Klimaschutzinitiative V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2008 fördert die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Diese Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. 1. Welche Mittel standen der Nationalen Klimaschutzinitiative gesamt und unterteilt nach einzelnen Förderprogrammen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 zur Verfügung, und wie ist die Planung für das Haushaltsjahr 2017? Folgende Mittel standen bzw. stehen in den Jahren 2014 bis 2017 zur Verfügung: Soll in T€ Kapitel / Titel Zweckbestimmung 2014 2015 2016 2017 1602 / 686 05 NKI (BHH) 68.000 66.000 65.100 65.200 6092 / 686 05 NKI und ZIP (EKF) 118.934 106.459 103.164 263.817 6002 / 686 35 NKI und ZIP (BHH) 0 0 150.000 0 6092 / 686 03 EEF (EKF) 0 0 20.000 140.000 186.934 172.459 338.264 469.017 NKI = Nationale Klimaschutzinitiative BHH = Bundeshaushalt ZIP = Zukunftsinvestitionsprogramm EEF = Energieeffizienzfonds EKF = Energie- und Klimafonds Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12027 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie hoch war der Mittelabfluss der einzelnen Förderprogramme in den Jahren 2014, 2015 und 2016, und welche Faktoren haben bei den einzelnen Förderprogrammen den vollständigen Mittelabfluss behindert? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Mittelabfluss bei den einzelnen Programmen zu verbessern, und wie ist die Prognose der Programmverausgabung für das Jahr 2017? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Folgender Mittelabfluss ergab sich für die Jahre 2014 bis 2016 für die einzelnen Förderbereiche: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12027 2014 NKI BHH EKF Titelansatz 68.000 118.934 Landwirtschaft und Gartenbau (BMEL) 1.399 Richtlinie Kälteanlagen 18.135 12.726 Richtlinie Mini‐KWK‐Anlagen  4.032 500 Kommunalrichtlinie 13.668 46.794 Klimaschutz‐Einzelprojekte  11.290 19.465 Richtlinie Hybridbusse 1.242 Gebäude Effizienz u. Denkmalschutz 3.077 Sonstiges (Weiterentwicklung, Evaluierung, Projektträgerkosten) 4.199 11.789 Mittelabfluss 52.723 95.593 2015 NKI BHH  EKF Titelansatz 66.000 106.459 Landwirtschaft und Gartenbau (BMEL) 261 Richtlinie Kälteanlagen 4.928 12.758 Richtlinie Mini‐KWK‐Anlagen  2.926 141 Kommunalrichtlinie  33.275 27.335 Klimaschutz‐Einzelprojekte, Aufträge 9.751 18.094 Richtlinie Hybridbusse 250 Gebäude Effizienz u. Denkmalschutz 1.682 Sonstiges (Weiterentwicklung,  Evaluierung, Projektträgerkosten) 4.479 13.187 Mittelabfluss 55.620 73.447 2016 NKI BHH EKF ZIP EEF Titelansatz 65.100 103.164 150.000 20.000 Landwirtschaft und Gartenbau (BMEL) 45 Richtlinie Kälteanlagen 5.992 17.450 Richtlinie Mini‐KWK‐Anlagen  3.000 1.503 Kommunalrichtlinie  25.803 20.249 1.230 1.461 Klimaschutz‐Einzelprojekte, Aufträge 8.178 17.522 Richtlinie Hybridbusse 310 Gebäude Effizienz u. Denkmalschutz 283 Umweltinnovationsprogramm anteilig 2.791 Sonstiges (Projektträgerkosten, Weiter‐ entwicklung, Evaluierung, Aufträge) 5.379 15.533 Mittelabfluss 48.397 72.850 4.021 1.461 in T€ in T€ in T€ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12027 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Hinblick auf die durch das BMUB nur bedingt vorhersehbare Entwicklung im kommunalen Umfeld und insbesondere aufgrund fehlender Erfahrungen mit den neuen Fördermaßnahmen ist eine konkrete Abschätzung des Mittelabflusses für 2017 kaum möglich. Die derzeitigen Planungen in der Programmübersicht stellen sich wie folgt dar: In den Jahren 2014 und 2015 standen der NKI Mittel aus dem Bundeshaushalt und dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Im Jahr 2016 kamen im Bundeshaushalt Mittel des Zukunftsinvestitionsprogramms hinzu, die der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 dienen, sowie Mittel des Energieeffizienzfonds, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitstellt und die für Effizienzmaßnahmen in Kommunen eingesetzt werden. Für die Ansätze im Einzelplan 16 des Bundeshaushaltes und im Energie- und Klimafonds konnte in den Jahren 2014 bis 2016 ein insgesamt weitgehend konstanter Mittelabfluss erreicht werden. Im Jahr 2016 verzeichnete die NKI durch die Zuweisungen aus dem Energieeffizienzfonds und dem Zukunftsinvestitionsprogramm einen Mittelzuwachs gegenüber dem Vorjahr um 165,8 Mio. Euro bzw. 96 Prozent. Der geringe Mittelabfluss im Jahr 2016 im Bereich des Zukunftsinvestitionsprogramms und des Energieeffizienzfonds ist insbesondere auf die kurzfristige Bereitstellung der Mittel zurückzuführen. Vor der Inanspruchnahme dieser Mittel war die arbeits- und zeitaufwändige Konzeption, Ausarbeitung und Abstimmung neuer Förderrichtlinien erforderlich. Im Laufe des Jahres 2016 sowie zu Beginn des Jahres 2017 konnten neue Förderrichtlinien in Kraft treten, die in den kommenden Jahren zu einer erhöhten Inanspruchnahme der Mittel führen werden. Neu sind u. a. der Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr, die Erweiterung der Kommunalrichtlinie, die Aufstockung des Umweltinnovationsprogramms für Klimaschutzmaßnahmen, der Feldversuch für Oberleitungs-Lkw, die Energie- und Ressourceneffizienznetzwerke -Richtlinie, sowie die Förderaufrufe „Klimaschutz im Alltag“ und „Kurze Wege für den Klimaschutz“. Insgesamt konnten im Zukunftsinvestitionsprogramm im Haushaltsjahr 2016 72,8 Mio. Euro für die Folgejahre gebunden wer- 2017 NKI BHH EKF EEF Titelansatz 65.200 263.817 140.000 Richtlinie Kälteanlagen 4.000 24.000 Richtlinie Mini‐KWK‐Anlagen  1.000 9.000 Kommunalrichtlinie  35.000 40.000 23.000 Klimaschutz‐Einzelprojekte, Aufträge 10.000 30.000 Kurze Wege für den Klimaschutz 15.000 Klimaschutz im Alltag  5.000 Kommunale Netzwerke Richtlinie 200 Bundeswettbewerb Radverkehr 15.000 Kommunale Klimaschutz Modellprojekte 20.000 Richtlinie Hybridbusse 1.000 Gebäude Effizienz u. Denkmalschutz  1.000 Feldversuch Oberleitungs‐LKW  7.600 Umweltinnovationsprogramm anteilig 15.000 Sonstiges (Projektträgerkosten, Aufträge) 6.000 17.000 Mittelabfluss 56.000 179.800 43.000 in T€ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12027 den. Im Energieeffizienzfonds wurde der Förderaufruf für „Kommunale Klimaschutz -Modellprojekte“ etabliert, der einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaneutralität von Kommunen und im kommunalen Umfeld leisten soll. Der Mittelabfluss bei den Förderprogrammen hängt zudem von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des BMUB liegen. Für die NKI hat diesbezüglich die Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie besondere Bedeutung. Die politischen und finanziellen Spielräume und Prioritäten der Kommunen können sich rasch verändern. Aufgrund von prioritären Aufgaben der Kommunen im Jahr 2015 (u. a. der Flüchtlingskrise) war die Zahl der eingegangenen Anträge bei der Kommunalrichtlinie mit rund 1 200 Anträgen gering. Dies hat sich auf den Mittelabfluss im Jahr 2016 erheblich ausgewirkt. Durch Novellierungen der Kommunalrichtlinie (u. a. Erweiterung der Antragsberechtigungen und neue Förderschwerpunkte) konnte jedoch eine deutliche Steigerung der Antragszahlen erreicht werden, so dass für das Jahr 2017 und folgende Jahre bereits im Haushaltsjahr 2016 Mittel in erheblichem Umfang (131,52 Mio. Euro) gebunden werden konnten. Auch überjährige Mittelbedarfsverschiebungen – insbesondere aufgrund von Verzögerungen in der Projektumsetzung – haben sich in einer Größenordnung von 36,6 Mio. Euro auf den Mittelabfluss in 2016 ausgewirkt. Weitere Schritte zur verbesserten Steuerung werden gegenwärtig gemeinsam mit dem Projektträger geprüft. Durch die Etablierung neuer und die Erweiterung bestehender Förderungen konnten bezogen auf das Gesamtbudget der NKI allein im Haushaltsjahr 2016 Mittel für Folgejahre (2017 bis 2020) in Höhe von insg. 237,4 Mio. Euro gebunden werden . Diese Verdreifachung im Vergleich zum Jahr 2015 zeigt, dass die neu etablierten Förderungen auf großen Zuspruch stoßen und geeignete Maßnahmen darstellen , um Projekte im Klimaschutz anzureizen und den Mittelabfluss der NKI erheblich zu steigern. 4. Welchen Anteil an den verausgabten Mitteln der NKI hatte die Förderung innovativer Klimaschutzeinzelprojekte in den Bereichen Wirtschaft, Kommune , Verbraucher und Bildung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 insgesamt , und wie verteilten sich die bewilligten Projektanträge jeweils auf die einzelnen Bereiche? Insgesamt wurden im Zeitraum 2014 bis 2016 Mittel in Höhe von 53,95 Mio. Euro für die Förderung innovativer Klimaschutzeinzelprojekte in den Bereichen Wirtschaft, Kommune, Verbraucher und Bildung verausgabt. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung über die jeweiligen Bereiche. 2014 2015 2016 Gesamt in T€ Wirtschaft 3.549 3.831 3.349 10.729 Kommune 78 832 1.950 2.860 Verbraucher 12.440 12.031 11.218 35.689 Bildung 1.354 1.573 1.741 4.669 Gesamt 17.422 18.267 18.259 53.948 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12027 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie erklärt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Rückgang der eingereichten Skizzen im Förderprogramm „innovative Klimaschutzeinzelprojekte“, und welche Maßnahmen sind geplant, um das Interesse wieder zu steigern? Der Förderaufruf für „innovative Klimaschutzprojekte mit bundesweiter Ausstrahlung “ wurde erstmals im Jahr 2011 veröffentlicht. Seitdem ist die Anzahl der jährlich eingereichten Projektskizzen rückläufig. Dennoch konnte unter den eingereichten Anträgen stets eine annähernd konstante Anzahl von Projekten ausgewählt werden. Jahr Anzahl eingereichter Skizzen Ausgewählte Skizzen Anteil ausgewählter Skizzen 2011 234 30 13% 2012 139 29 21% 2013 134 18 13% 2014 122 21 17% 2015 108 29 27% 2016 63 20 32% Eine mögliche Erklärung für den steten Rückgang an eingereichten Skizzen könnte darin bestehen, dass auf Seiten der potentiellen Antragsteller durch die langjährige Förderpraxis mehr Klarheit über die Anforderungen an zu fördernde Projekte besteht. Auch wurden die Anforderungen an Skizzen stetig konkretisiert. Die Anzahl ungeeigneter Anträge, die ohne Aussicht auf Förderung eingereicht werden, konnte somit reduziert werden. Gleichwohl hat das BMUB bei der Überarbeitung des Förderaufrufs für „innovative Klimaschutzprojekte“ Maßnahmen ergriffen, um das Interesse an diesem Förderinstrument wieder zu steigern und eine möglichst hohe Zahl an innovativen Ideen für den Klimaschutz zu identifizieren. Dazu wird beispielsweise in der geplanten Neuauflage des Förderaufrufs deutlicher als in den Vorjahren beschrieben , welche Art von Projekten besonders förderwürdig erscheinen (zum Beispiel branchenspezifische Ansätze im Förderbereich Wirtschaft oder Ansätze für den kommunalen Know-how-Transfer zwischen einzelnen Kommunen). Die Ressortabstimmung zum Förderaufruf wurde am 10. April 2017 abgeschlossen . Eine Veröffentlichung des Förderaufrufs ist nach der Befassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestags vorgesehen (voraussichtlich im Mai 2017). 6. Aus welchen Gründen wird im geplanten Förderaufruf für die „innovativen Klimaschutzeinzelprojekte“ 2017 eine Kommunikationsstruktur im Internet nur in Ausnahmefällen gefördert? 7. Betrachtet die Bundesregierung dies in Anbetracht der Verbreitung und stetig steigenden Bedeutung des Internets im Jahr 2017 als zielführend (bitte begründen)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. In der geplanten Neuauflage des Förderaufrufs werden Kommunikationsstrukturen im Internet auch weiterhin gefördert. Das BMUB betrachtet die digitale Verbreitung von Projektinhalten und -ergebnissen als notwendiges, zuwendungsfähiges Element der Förderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12027 Eine Einschränkung ist lediglich für Projekte vorgesehen, bei denen die Entwicklung von Internetseiten oder Apps den Hauptbestandteil des Projekts bildet. Derartige Projekte sind in der Vergangenheit gefördert worden. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass bei Angeboten, die allein im digitalen Raum bestehen, oftmals kein ausreichendes Verstetigungspotential besteht. Die Angebote werden nach Ablauf der Projektlaufzeit (meist ein- bis anderthalb Jahre nach dem Launch der Internetseite) nicht mehr weitergepflegt und verlieren rasch an Aktualität und Nutzen. Derartige Angebote sollen daher nur noch gefördert werden, wenn die Projekte als modellhaft eingestuft werden. 8. Nach welchen Kriterien findet eine Auswahl der „innovativen Klimaschutzeinzelprojekte “ statt, und werden den Antragstellern bspw. die Bewertungsbögen bei einer Absage veröffentlicht, um mehr Transparenz herzustellen und die Optimierung bei einer erneuten Antragstellung zu ermöglichen, und falls nein, warum nicht? Die Kriterien für die Auswahl der Projekte sind transparent und werden im Förderaufruf benannt. Bei den Bewertungsbögen handelt es sich um ein internes Instrument zur Sicherung der Qualität der Begutachtung sowie der Dokumentation und Transparenz. Eine Veröffentlichung der Bewertungsbögen ist nicht vorgesehen . Die Skizzeneinreicher haben jedoch die Möglichkeit, sich beim Projektträger Jülich ausführlich über die Gründe einer etwaigen Ablehnung zu informieren. Dieses Angebot wird regelmäßig von den Akteuren genutzt. Bei dieser Gelegenheit erhalten die Einreicher auch Hinweise darauf, welche Aspekte bei einer möglichen erneuten Skizzeneinreichung zu beachten sind. 9. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Bewilligungsverfahren bei der Förderung innovativer Klimaschutzeinzelprojekte, und wie begründet das BMUB zum Teil sehr langwierige Bewilligungsverfahren von bis zu zwei Jahren? Plant das BMUB Veränderungen im Verfahren, damit Antragsteller im Falle von langwierigen Bewilligungsverfahren mehr Planungssicherheit erhalten und nicht von nicht erwartbaren Absagen überrascht werden? Das Bewilligungsverfahren im Förderaufruf für „innovative Klimaschutzprojekte “ dauert im Durchschnitt sieben Monate. Dies umfasst den Zeitraum vom Antragseingang bis zur Bewilligung des Förderantrags. Die Dauer des Verfahrens ist dabei abhängig von der Qualität des Antrags und der Menge an Nachforderungen , die seitens der Antragssteller/-innen zu erfüllen sind. Vor diesem Hintergrund wird im Förderaufruf darauf hingewiesen, dass ein Projektstart frühestens 12 Monate nach Skizzeneinreichung einzuplanen ist. Obwohl kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht, wird im Sinne der Förderziele angestrebt, die Antragsteller/-innen zu einem bewilligungsreifen Antrag zu begleiten. Dies kann auch zur Folge haben, dass durch die notwendigen Zulieferungen und Prüfprozesse seitens des Zuwendungsgebers, bzw. des Projektträgers , längere Antragsphasen entstehen. In dieser Phase erfolgt im Regelfall eine enge Abstimmung zwischen den Antragstellern und dem Projektträger. Verzögerungen treten insbesondere dann auf, wenn die Antragsteller Unterlagen nicht zeitgerecht einreichen bzw. den Nachforderungen zur Antragstellung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12027 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Weist das BMUB Antragsteller, deren Anträge auf Förderung innovativer Klimaschutzeinzelprojekte abgelehnt werden, auf mögliche Förderalternativen im Rahmen der NKI hin, und wenn nein, wieso nicht? Die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative werden vom BMUB umfassend beworben. Informationen zu allen Förderrichtlinien finden sich auf www.klimaschutz.de. Besteht für Projektskizzen, die in der ersten Stufe nicht ausgewählt wurden, eine andere Fördermöglichkeit in der NKI, können die Antragsteller eine Beratung beim Projektträger Jülich erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333