Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 21. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12065 18. Wahlperiode 25.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 11827 – Flächenverbrauch und Flächenzertifikatehandel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits im Jahr 2002 hat die Bundesregierung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2020 nur noch maximal 30 Hektar Freifläche pro Tag zu verbrauchen. Dieses Ziel wird nicht erreicht werden. Vielmehr hat die Bundesregierung in ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie das nach Auffassung der Fragesteller nur noch wenig ambitionierte und unkonkrete Ziel von unter 30 Hektar für das Jahr 2030 ausgegeben. Die Europäische Kommission (bis 2050; Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM(2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11) und der Bundesrat (bis 2030; Stellungnahme zum Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, BR-Drs. 590/11 (Beschluss ) v. 25. November 2011, S. 4, Ziff. 15) streben an, den Netto-Flächenverbrauch auf null zu reduzieren. Obwohl bundesweit mindestens 165 000 Hektar allein an Brachflächen und Baulücken im Siedlungsbereich als Innenentwicklungspotential zur Verfügung stehen (vgl. BBSR 2013, Innenentwicklungspotentiale in Deutschland), von Nachverdichtungs-, unter- und fehlgenutzten Flächen gar nicht zu reden, werden in Deutschland jeden Tag rund 63 Hektar neu für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen – das entspricht fast 100 Fußballfeldern. Das ist nach Auffassung der Fragesteller inakzeptabel und muss dringend geändert werden. Fläche ist eine endliche Ressource, daher wird der hohe Flächenverbrauch auch im „Deutschen Ressourceneffizienzprogramm II – Programm zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen“ kritisiert. Der zu hohe Flächenverbrauch ist nach wie vor eines der großen ungelösten Nachhaltigkeitsprobleme in Deutschland. Damit werden sowohl die Umwelt verbraucht als auch Kosten verursacht. Die Schäden an Umwelt, Natur und Landschaft durch Versiegelung, Zersiedelung und Zerschneidung sind erheblich und zumeist unumkehrbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12065 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie hoch ist der tägliche Flächenverbrauch für das Jahr 2015 im Vier-Jahres -Mittel, und mit welcher Flächenneuinanspruchnahme rechnet die Bundesregierung in jedem einzelnen Jahr bis zum Jahr 2020, insgesamt in Deutschland und aufgeschlüsselt nach Bundesländern? Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr lag im Vier- Jahres-Mittel im Zeitraum 2012 bis 2015 bei circa. 66 Hektar pro Tag. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4172 „Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung“ verwiesen. 2. Wie verteilt sich der Flächenverbrauch der letzten fünf Jahre nach verbrauchten Flächentypen Wald, Landwirtschaftliche Nutzflächen, sonstige Flächen (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viel entfällt davon auf Siedlungsund wie viel auf Verkehrsflächen? Die letzten Daten-Jahrgänge der Flächenerhebung sind durch Katasterumstellungen geprägt, wovon Freiflächennutzungsarten besonders betroffen sind. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4172 verwiesen. Trotz dieser Umstellungen in den Datengrundlagen ist unter anderem erkennbar, dass die Landwirtschaftsfläche weiter abnimmt. 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Flächenverbrauchs angesichts der anziehenden Bautätigkeit in Deutschland (bitte nach Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus und Geschosswohnungsbau aufschlüsseln)? Angaben über die Inanspruchnahme von Wohnbauland bzw. Grundstücksgrößen für den Wohnungsneubau liegen in der amtlichen Bautätigkeitsstatistik nicht vor (siehe auch Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4172). Jedoch erlauben die Kenntnis der durchschnittlichen Grundstücksgrößen aus dem Transaktionsgeschäft der Gutachterausschüsse sowie die Aufschlüsselung der Baufertigstellungen nach Gebäudetyp und Siedlungsstruktur weiterführende Berechnungen . Im Jahr 2015 lag die Grundstücksflächeninanspruchnahme der fertiggestellten Wohnungen in neuen Wohngebäuden nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) bei knapp 20 Hektar pro Tag. Davon entfielen rd. 16 Hektar auf Wohnungen in Einfamilien- und Zweifamilienhäuser und knapp 4 Hektar auf Wohnungen im Geschosswohnungsbau. 4. Hält die Bundesregierung weiterhin am 30-Hektar-Ziel bis zum Jahr 2020 fest, und wenn nein, warum nicht? Ja. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 – (DNS) hat sie sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Anstieg der Siedlungs - und Verkehrsfläche auf 30 Hektar minus X pro Tag zu reduzieren. 5. Wie wurde die Flächenverbrauchsobergrenze festgelegt? Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 und gleichlautend in der nationalen Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt 2007 nahm sich die Bundesregierung vor, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch ) bis zum Jahr 2020 auf maximal 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Bei der Festlegung dieses Zielwerts stützte sich die Bundesregierung unteranderen auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12065 die Empfehlung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU-Umweltgutachten 2000 – Schritte ins nächste Jahrtausend – Bundestagsdrucksache 14/3363), der seinerseits das 30 Hektar-Ziel aus dem Entwurf eines Schwerpunktprogramms des Bundesumweltministeriums „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland “ aus dem Jahr 1998 aufgegriffen hatte. 6. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den Forderungen des Gutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Impulse für eine integrative Umweltpolitik“? Wenn ja, welche, und mit welchen konkreten Zielen? Wenn nein, warum nicht? Wie in der Vergangenheit bezieht die Bundesregierung die Empfehlungen des SRU – wie auch die weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen – in ihre Überlegungen mit ein. Die jüngste SRU-Empfehlung, ein Netto-Null-Hektar-Ziel bereits zum Jahr 2030 in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 – zu verankern, hat sich die Bundesregierung allerdings nicht zu eigen gemacht. Vielmehr hat sie sich am EU-Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa [KOM(2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11] orientiert und dieses Ziel in ihrem Klimaschutzplan 2050 vom 14. November2016 für das Jahr 2050 vorgesehen. 7. Welche Kommunen in Deutschland haben im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung den höchsten Flächen-Neuverbrauch pro Kopf ausgewiesen (bitte einzeln nach Größenklassen ausweisen)? Über 60 Prozent der Flächenneuinanspruchnahmen entfallen auf die ländlichen Kreistypen (nach den siedlungsstrukturellen Kreistypen des BBSR), jedoch nur gut 10 Prozent der Bevölkerungszunahmen. Demgegenüber entfallen auf die kreisfreien Großstädte nur knapp 6 Prozent der Flächenzunahmen, obwohl mehr als die Hälfte des bundesweiten Bevölkerungszuwachses dort erfolgt. In städtischen Kreisen sind die beiden Anteile mit 36 Prozent, am Bevölkerungszuwachs und 33 Prozent am Flächenverbrauch fast ausgeglichen. Je ländlicher der Kreistyp , desto höher ist der Pro-Kopf-Neuverbrauch. Ländliche Räume können somit relativ mehr zum Flächensparen beitragen als Ballungsräume. 8. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die anhaltend hohe Flächeninanspruchnahme? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung liegen Gründe für die Neuinanspruchnahme von Flächen in vergleichsweise niedrigen Bodenpreisen im Umland von Ballungsräumen und in ländlichen Gebieten verbunden mit im regionalen Vergleich geringeren Siedlungsdichten sowie verbesserten Erreichbarkeiten, die ihren Ausdruck in höheren Pendlerzahlen und wachsenden Pendlerdistanzen finden . Des Weiteren wird Bauland oft vom Eigentümer „bevorratet“, entweder in Erwartung steigender Preise oder um Kinder oder Enkel zu versorgen. Ein weiterer Grund liegt in den häufig komplexen Verfahren zur Nutzung von Innenentwicklungsreserven . Neue Baugebiete auszuweisen ist oft weniger aufwendig als den städtebaulichen Bestand zu erneuern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12065 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach wie vor sind aber auch nachfrageorientierte Gründe, wie steigende Pro- Kopf-Wohnflächen oder der Zuzug von Personen in Wohneigentum bildenden Altersgruppen – insbesondere der 30- bis 50-Jährigen in suburbanen Räumen – fördernd für den Flächenverbrauch. 9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zukünftig die Zerschneidungswirkung von neuen Infrastrukturmaßnahmen zu vermeiden? Im Rahmen des Expertennetzwerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird derzeit ein Forschungsvorhaben bearbeitet, mit dem nach verkehrsträgerübergreifenden Lösungen gesucht wird, um die Zerschneidungswirkung von Infrastrukturtrassen zu mildern und die Wanderungsmöglichkeiten entlang von linearen Infrastrukturen zu verbessern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4172 verwiesen. 10. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen derzeit dabei, vorausschauend Folgekosten des Flächenverbrauchs zu ermitteln und diese in Planungen einzubeziehen? 12. Inwieweit wird die Bundesregierung die Kommunen bei der Nutzung von Folgekostenrechnern unterstützen, und wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 10 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Durch Maßnahmen der Bundesregierung werden die Kommunen dabei unterstützt , vorausschauend zu planen und dabei die Kosten der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen. Entscheidende Impulse für die Entwicklung von Kostenrechnern unterschiedlichster Art und Handhabung hat die „Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (REFINA)“ im Rahmen des Programms „Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA I)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in den Jahren 2008 ff. ausgelöst, die in einem Forschungsband sowie Praxishandbuch beschrieben werden (siehe Preuß, Floeting (Hrsg.): Folgekosten der Siedlungsentwicklung . Bewertungsansätze, Modelle und Werkzeuge der Kosten-Nutzen- Betrachtung, Di-fu2009 sowie Bock, Hinzen, Libbe [Hrsg.] „Nachhaltiges Flächenmanagement – Ein Handbuch für die Praxis“, DIfU, Berlin 2011). Im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) des Bundes wurde das praxistaugliche Werkzeug „Verkehrsfolgekostenschätzer (VFKS)“ entwickelt und steht Kommunen seit dem Jahr 2011 kostenlos zur Verfügung. So können frühzeitig und vorausschauend Verkehrs- und Kostenfolgen von Flächennutzungen für Siedlungsvorhaben abgeschätzt werden. Das Werkzeug wurde unter Leitung des BBSR evaluiert und um das Berechnungsinstrument VerKoS sowie das Vergleichstool VerKoS-Ver inhaltlich weiterentwickelt. Über praxiserprobte Kostenrechner für kommunale Flächenplanung informiert das vom Umweltbundesamt entwickelte und vom DIfU betriebene Internetportal für kommunales Flächensparen unter www.aktion-flaeche.de. Im Planspiel Flächenhandel des Umweltbundesamtes wurden die 540 von den Kommunen im Planspiel geplanten Baugebiete einer fiskalischen Wirkungsanalyse unterzogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12065 Schließlich können die Kommunen seit dem Jahr 2013 aus der nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB eine Förderung für die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten zum „Klimagerechten Flächenmanagement“ erhalten. Die Förderung umfasst auch die Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen verschiedener Konzepte für die Siedlungsflächenentwicklung mittels Folgekostenrechnern. Im Rahmen der BMBF Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ (https:// kommunen-innovativ.de) ist die Erprobung und Anpassung neuer Finanzierungsund Organisationsmodelle, u. a. Kosten-Nutzen-Rechnungen zur Gestaltung und Finanzierung von Maßnahmen in schrumpfenden Regionen förderfähig. In dem BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA“ wurde die Entwicklung von Folgekostenrechnern in den Förderschwerpunkten REFINA sowie „Innovative Systemlösungen im Nachhaltigen Landmanagement “ gefördert. Zielgruppen waren sowohl Kommunen, z. B. mit der Abschätzung der Folgekosten von Baugebieten, als auch Privathaushalte, z. B. mit Blick auf individuelle Wohnstandortentscheidung. Die Forschungsergebnisse werden – direkt oder nach entsprechender Weiterentwicklung durch Kommunen bzw. Bundesländer – genutzt, z. B. in Folgekostenschätzern in Brandenburg, Sachsen oder Bayern. [Siehe hierzu auch die Broschüre “Die Kosten im Griff“ (2016) www.fona.de/mediathek /pdf/LandSichten_Sonderheft_Kostenrechner.pdf] Mit dem laufenden Vorhaben „RPC_easy“ und „Roadshow Nachhaltige Entwicklung . Aus Theorie wird Praxis“ fördert das BMBF im Zeitraum 2017 bis 2019 die Verbesserung der Anwendbarkeit spezifischer Kosten- und Wertschöpfungsrechner für eine weitere Verbreitung in Kommunen. 11. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung flächensparendes Bauen von Siedlungen (z. B. Modellvorhaben, Forschungsvorhaben, Förderung )? Flächensparendes Bauen ist seit jeher ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung und wird von ihr auf vielfältige Weise unterstützt. Die Bundesregierung setzt dabei insbesondere auf Wohnungsneubau und Bestandssicherung in bestehenden städtebaulichen Strukturen (Innenentwicklung). Zur Unterstützung der Innenentwicklung wurden bzw. werden zahlreiche Projekte durchgeführt. Beispielhaft wird auf folgende Projekte des BBSR hingewiesen: - eine Studie zu den Potenzialen von Dachaufstockungen und Dachausbauten (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2016/ bbsr-online-08-2016-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3) - ein laufendes Forschungsvorhaben zur Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Wohnimmobilien (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ExWoSt/ Forschungsfelder/2015/Umwandlungen/01_Start.html?nn=445820) - ein neues Projekt des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt-Projekt) zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in wachsenden Kommunen. Begleitend zur Wohnungsbauoffensive des Bundes im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen werden ausgewählte Modellkommunen unterstützt, lokale Flächenressourcen stärker zu aktivieren. In den Modellvorhaben sollen alltagstaugliche Lösungen mit Hilfe eines aktiven Innenentwicklungsmanagements angestoßen und umgesetzt werden (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ExWoSt/aktuellemeldungen -4m/km-exwost-innenentwicklungspotenziale-projektstart.html) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12065 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Des Weiteren hat das BBSR ein Projekt zur Untersuchung von konkreten Wohnungsbauvorhaben der Innenentwicklung begonnen, um insbesondere die hemmenden und förderlichen Faktoren zur Erhöhung der Akzeptanz zusätzlichen Neubaus in der Innenentwicklung zu untersuchen. In diesem Zusammenhang werden zwei Regionalkonferenzen für den Dialog mit der Fachöffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau und mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms fördert die Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 die Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von sogenannten Variowohnungen . Im Mittelpunkt der Förderung steht die Bereitstellung von nachhaltigem , flächensparendem und flexiblem Wohnraum für Studierende und Auszubildende , dessen preiswerte Warmmiete durch eine energetisch hochwertige Bauweise garantiert werden soll. Hierfür sind architektonische, bauliche und technische Innovationen not-wendig, welche im Rahmen eines Forschungsauftrages erprobt, begleitet und ausgewertet werden. Ziel des Programms ist es, den Bau und die Nutzung von sogenannten Variowohnungen auszuwerten und durch Forschungsvorhaben Kenntnisse für die Weiterentwicklung und die nachhaltige Nutzung derartiger Gebäude zu erhalten. Flächensparende Innenentwicklung wird auch in verschiedenen Fördermaßnahmen des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA“ berücksichtigt: In der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ fördert das BMBF seit dem Jahr 2016 mehrere Forschungsverbünde, die die Innenentwicklung mit neuen Instrumenten in den Fokus nehmen. Ziel der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ ist der nachhaltige Umgang mit Land- und Flächenressourcen für Regionen und Kommunen im demographischen Wandel. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten erproben Kommunen zusammen mit der Wissenschaft neue Ideen und Ansätze, beispielsweise neue Finanzinstrumente (Fondsmodelle) oder neue Kooperationen zwischen Wohnungswirtschaft und Kommune. Alle Projekte zielen darauf, Lebensqualität in den Städten zurückzugewinnen und Orte und Ortskerne wieder attraktiv und lebendig zu machen. In der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz “ stehen im Schwerpunkt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ die Themen „Instrumente zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung in Städten“ sowie „Dienstleistungen, Instrumente und Technologien für das Flächenrecycling“ im Fokus. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen . In der im März 2017 veröffentlichten Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft“ ist das urbane Flächenmanagement wachsender Städte ein zentraler Themenbereich. Ziel der im Januar 2017 veröffentlichten Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ ist es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Interessen von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen soll ein effizientes, ressourcenschonendes Landmanagement auf regionaler Ebene verwirklicht werden. Ab dem Jahr 2018 sind Forschungsvorhaben zu diesen beiden Fördermaßnahmen geplant . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12065 Die flächensparende Innenentwicklung ländlicher Gemeinden ist auch Bestandteil der Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Zudem werden mit Mitteln des Bundesprogramms ländliche Entwicklung innovative Projekte der sozialen Dorfentwicklung gefördert und im Wettbewerb „Kerniges Dorf“ beispielhafte Lösungen ausgezeichnet. 13. Sieht die Bundesregierung § 13b BauGB im Widerspruch zur Reduktion des Flächenverbrauchs? Wenn ja, warum, und was wird sie dagegen tun? Wenn nicht, warum nicht? Anlass für die Regelung des § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an Bauland zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Der zeitliche und räumliche Anwendungsbereich der Vorschrift ist begrenzt. Im Übrigen gelten auch für § 13b BauGB grundsätzlich die allgemeinen Grundsätze für die Aufstellung von Bauleitplänen, soweit nichts anderes bestimmt ist. 14. Welche Folgen sieht die Bundesregierung bei zusätzlichem Flächenverbrauch für die Kommunen und ihre Infrastrukturfolgekosten? Die Siedlungsdichte hat großen Einfluss auf die Höhe von Finanzierungskosten und der Infrastrukturfolgekosten: Je höher die Siedlungsdichte, desto niedriger der Infrastrukturaufwand; je höher die Flächeneffizienz, auf umso mehr Köpfe verteilt sich die Kostenlast. Umgekehrt erhöht sich in stagnierenden oder schrumpfenden Regionen in der Gesamtsicht mit Flächenausweisungen und neuen Infrastrukturen die Kostenbelastung pro Kopf der Bevölkerung oder pro Arbeitsplatz. Diese zusätzlichen Kosten müssen über höhere Steuern oder Gebühren von allen getragen werden. Dies kann sich zu einem weiteren Standortnachteil der schrumpfenden Regionen ausweiten. Zudem werden die Infrastrukturfolgekosten durch die Lage eines neuen Siedlungsgebietes beeinflusst. Eine an den Verkehrswegen des öffentlichen Personennahverkehrs ausgerichtete Siedlungsentwicklung kann dessen Auslastung und damit die Tragfähigkeit verbessern. Ähnliches gilt für geeignete Anschlusspunkte anderer Infrastrukturen. Neue Siedlungen in den Zwischenräumen der Achsen des öffentlichen Personennahverkehrs gehen mit einer gesteigerten PKW-Nutzung einher. 15. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung flächensparendes Bauen von Verkehrswegen (z. B. Modellvorhaben, Forschungsvorhaben, Förderung)? Auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4172 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12065 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Kommunen bei der Nutzung ihrer Brachflächen, Baulücken und Leerstände zu unterstützen ? 29. Welche Instrumente will die Bundesregierung einsetzen/ausbauen, um Hemmnisse bei der Innenentwicklung zu minimieren bzw. zu überwinden? Die Fragen 16 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung prüft, ob und welche weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung in Betracht kommen. Im Rahmen des vom BMUB initiierten Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen hat die AG Aktive Liegenschaftspolitik die Prüfung eines neuen Instruments des Besonderen Städtebaurechts vorgeschlagen, mit dem dispers liegende Grundstücke aktiviert und einer Bebauung zugeführt werden sollen. Das Instrument soll an die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. des Baugesetzbuchs – BauGB) angelehnt und mit einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung ausgestattet sein. Derzeit wird in zwei vom BMUB initiierten Forschungsvorhaben untersucht, welche Voraussetzungen für die Einführung eines solchen Innentwicklungsmaßnahmengebiets vorliegen müssen. 17. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, Kommunen bei der Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie flächensparendem Bauen zu unterstützen ? Eine derartige Unterstützung von Kommunen durch den Bund erfolgt indirekt im Zuge von Fördermaßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung oder zum Klimaschutz und auch im Rahmen von Forschungsvorhaben und Modellprojekten. Im Jahr 2017 stellt der Bund 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit. Damit können u. a. auch abgestimmte Maßnahmen der Innenentwicklung wie ein aktives Flächen- und Leerstandsmanagement gefördert werden. Weiterhin erhalten Kommunen aus der nationalen Klimaschutzinitiative seit dem Jahr 2013 eine Förderung für die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten zum „Klimagerechten Flächenmanagement“. Förderfähig sind daraus auch Maßnahmen zur Ermittlung von Innenentwicklungspotenzialen sowie die Durchführung von Kosten-Nutzen- Analysen verschiedener Konzepte für die Siedlungsflächenentwicklung. Des Weiteren arbeitet das BBSR im Rahmen von Forschungsvorhaben unter Beteiligung von Kommunen und Ländern an verbesserten Erfassungsmethoden für Innenentwicklungspotenziale (IEP) im Kontext der Flächennutzungserhebung durch die amtliche Statistik (ALKIS®). Ziel ist, einfache und kostengünstige Verfahren der IEP-Erfassung voranzutreiben, die zudem möglichst nach bundesweit vergleichbaren Standards erfolgen sollten. Darüber hinaus werden im Rahmen von F+E-Vorhaben des BBSR Wohnungsleerstände abgeschätzt, da keine kontinuierliche und regionalisierbare flächendeckende Erhebung von Wohnungsleerständen in Deutschland besteht. Nachdem das BMBF in früheren Förderschwerpunkten REFINA und „Nachhaltiges Landmanagement“ zahlreiche beispielhafte, interdisziplinäre Planungsbzw . Managementkonzepte sowie innovative Konzepte für die Verminderung der Flächeninanspruchnahme entwickelt und gemeinsam mit den Kommunen erprobt hatte, wird dieser Ansatz in neuen Förderprogrammen wie „Leitinitiative Zukunftsstadt “; „Kommunen innovativ“ oder Stadt, Land Plus fortgesetzt. Die Pro- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12065 jekte „Ortsinnenentwicklung“ und KOMET zielen auf die Erfassung des Gebäude - und Wohnungsleerstands und Leerstands-Potential-Abschätzungen um hieraus Leerstands- und Brachflächenkataster zu entwickeln. Der Bund trägt mit einem Informations- und Erfahrungstransfers zur Verbreitung guter Praxisbeispiele bei. Mit der Plattform www.aktion-flaeche.de besteht seit dem Jahr 2016 ein Portal für kommunales Flächensparen und zur Stärkung der Innenentwicklung. Hier wird das vorhandene Know-how zum Flächenmanagement nutzerfreundlich für die Kommunen bereitgestellt, darunter auch Werkzeuge zur Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie zum flächensparenden Bauen. Weitere Aktivitäten zur Unterstützung von Kommunen bei der Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie bei flächensparendem Bauen sind Plattformen wie www.wohnungsmarktbeobachtung.de oder www.KomWoB.de . 18. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Thema Flächenzertifikatehandel ? Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten unterstützt, der als Planspiel im Rahmen eines Projektes aus dem Umweltforschungsplan durch ein Konsortium unter Leitung des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln durchgeführt und durch das Umweltbundesamt fachlich betreut wurde. Erste Ergebnisse des Modellversuchs wurden bereits auf öffentlichen Veranstaltungen den teilnehmenden Kommunen und anderen Interessierten präsentiert. Der Abschlussbericht des Projekts wird für Ende Juli 2017 erwartet und anschließend ausgewertet. 19. Was sind die Ergebnisse des Planspiels zum Flächenzertifikatehandel? 20. Eignet sich der Flächenzertifikatehandel, den Flächenverbrauch zu reduzieren ? Wenn ja, warum? Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet und es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Auf der Projektwebsite der Forschungsnehmer des Modellversuchs www.flaechenhandel.de sind Zwischenerkenntnisse veröffentlicht (www.flaechenhandel.de/fileadmin/std_site/ content/Broschüre_Druckversion-final_kleinste.pdf). Die Ergebnisse des Planspiels werden nach Vorlage des Abschlussberichts bewertet. 21. Wurden auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Komunalpolitiker in das Planspiel einbezogen? Wenn ja, wie wurden sie ausgesucht? 22. In welcher Form wurden die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker beteiligt? Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Einige der am Modellversuch teilnehmenden Kommunen haben auch Kommunalpolitiker in das Planspiel einbezogen, beispielsweise durch Teilnahme an den Handelstagen oder durch Abstimmung kommunaler flächenpolitischer Ziele im Stadt- bzw. Gemeinderat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12065 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Wie bewerten die an dem Planspiel beteiligten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker die Einführung eines Flächenzertifikatehandels? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 24. Wird mit dem Flächenzertifikatehandel in die kommunale Planungshoheit eingegriffen? In der Studie „Gestaltung eines Modells handelbarer Flächenausweisungskontingente unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und sozialer Aspekte“ für das Umweltbundesamt (UBA) – veröffentlicht in UBA Texte 23/2009 - werden u. a. die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche bundesrechtliche Regelung des Instruments aufgezeigt. Die Autoren der Studie vertreten die Auffassung, dass ein Flächenzertifikatehandel mit der kommunalen Planungshoheit vereinbar ist. 25. Wie hoch sind die Transaktionskosten im Planspiel veranschlagt? 26. Welche Auswirkungen haben die Transaktionskosten für den Flächenzertifikate -Handel auf die Flächenpreise und Baukosten in den Kommunen? Die Fragen 25 und 26 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Transaktionskosten waren nicht Gegenstand des Planspiels. Eine Erörterung zu den erwartbaren Transaktionskosten beim Flächenzertifikatehandel erfolgte in der UBA-Studie FORUM (veröffentlicht in UBA Texte 60/2012). Grundsätzlich hängen die Art und die Höhe der Transaktionskosten von der Ausgestaltung des Handelssystems sowie von unterschiedlichen organisatorisch-institutionellen Charakteristika der Kommunen ab. Mögliche Auswirkungen wurden mit den kommunalen Vertretern in den das Planspiel begleitenden sog. Kommunalen Fallstudien diskutiert. Die Auswertung der Diskussionsergebnisse erfolgt im Abschlussbericht des Projektes. 27. Welche Auswirkungen haben die erwartbaren Zertifikats-Käufe der Kommunen mit Flächenmangel und Wohnraummangel auf die Flächenpreise und Baukosten? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 28. Wurde in den einzelnen Städten und Gemeinden, die sich am Planspiel beteiligt haben, nach Kenntnis der Bundesregierung die realen Möglichkeiten der Innenentwicklung (also welche im Innenbereich einer Kommune liegenden Grundstücke eine Gemeinde auch tatsächlich mobilisieren kann) einbezogen ? Für jede Stadt und Gemeinde, die sich am Planspiel beteiligt hat, wurde von den Forschungsnehmern eine Erhebung der vorhandenen und aktivierbaren Innenentwicklungspotenziale bestehend aus Baulücken, Brachflächen, Nachverdichtungsflächen und Flächen mit bereits vorhandenem Baurecht durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12065 30. Was für Alternativen zum Flächenzertifikatehandel gibt es aus Sicht der Bundesregierung, um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Infrastrukturbau zu reduzieren? Eine Übersicht über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme enthält der bereits im Jahr 2010 von der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) auf breiter fachlicher Basis erarbeiteter Bericht der Umweltministerkonferenz, der im Internet unter www.labo-deutschland .de/documents/UMK-Bericht_98a.pdf abgerufen werden kann. 31. Welche Auswirkungen hätte der Flächenzertifikatehandel auf kleine und/ oder finanzschwache Kommunen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333