Deutscher Bundestag Drucksache 18/1210 18. Wahlperiode 17.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Kerstin Andreae, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/961 – Position der Bundesregierung zu Energierohstoffimporten aus Russland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Angesichts der aktuellen politischen Spannungen auch zwischen Russland und der Europäischen Union, der hohen strategischen Bedeutung einer sicheren und zunehmend auf nachhaltigen Energiequellen aufbauenden Energieversorgung und den im deutschen Außenwirtschaftsrecht vorhandenen Möglichkeiten zur Prüfung, Einschränkung oder Untersagung von bestimmten Unternehmensübernahmen , werden insbesondere zwei aktuelle Unternehmenserwerbe öffentlich debattiert. So hat die Energieversorgerin RWE AG kürzlich angekündigt, ihre Öl- und Gastochter RWE Dea AG an die Luxemburger Investmentgesellschaft LetterOne Group unter Führung des russischen Oligarchen Michail Fridman zu verkaufen . Die RWE Dea AG steuert von ihrem Hamburger Firmensitz aus zahlreiche Öl- und Gasförderprojekte im In- und Ausland. Hintergrund ist der dringende Kapitalbedarf von der RWE AG. Der Konzern ist mit rund 30 Mrd. Euro verschuldet . LetterOne (Sitz in Luxemburg) soll 5,1 Mrd. Euro für das Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg bezahlen. Der größte westeuropäische Erdgasspeicher in Rehden bei Bremen soll demnächst durch ein russisches Unternehmen (Gazprom) komplett übernommen werden. Der Gasspeicher umfasst allein 20 Prozent der deutschen Speicherkapazität und weist eine Kapazität von rund 4,4 Milliarden Kubikmeter Erdgas auf, genug, um 2,2 Millionen Einfamilienhäuser ein Jahr lang mit Gas zu versorgen . Er wird bislang vom deutsch-russischen Joint-Venture Astora gemeinsam von der BASF-Tochter Wintershall Holding GmbH und Gazprom betrieben . Zusätzlich erhält Gazprom Beteiligungen an Erdgasspeichern im niedersächsischen Jemgum und im österreichischen Haidach. Mit einer Kapazität von 2,6 Milliarden Kubikmetern gehört Letzterer ebenfalls zu den größten Gasspeichern Westeuropas. Gazprom hätte damit erstmals Zugriff auf die GasinfraDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. struktur in Deutschland. Am Unternehmen Gazprom hält der russische Staat 50 Prozent und eine Aktie und besitzt im Aufsichtsrat die Mehrheit. Über die Speichertransaktion hinaus überträgt die in Kassel ansässige Wintershall Holding GmbH auch das bislang gemeinsam betriebene Erdgashandelsge- Drucksache 18/1210 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schäft in Deutschland vollständig an Gazprom. Damit erschließt sich Gazprom einen Marktanteil am Erdgashandel von rund 20 Prozent. Von der Europäischen Kommission wurde diese Transaktion im Dezember 2013 ohne zusätzliche Auflagen genehmigt. Sie soll bis Mitte des Jahres 2014 vollzogen werden. Schon heute ist der Einfluss von Gazprom auf den deutschen Gasmarkt enorm. So wird der Großteil des Gasimports aus Russland über die Nord-Stream-Pipeline durch die Ostsee direkt aus Russland nach Deutschland geleitet. An dieser Pipeline sind neben Gazprom vier große europäische Gaskonzerne beteiligt, darunter E.ON und BASF/Wintershall Holding GmbH. Die im deutschen Außenwirtschaftsrecht vorhandenen Möglichkeiten, bestimmte Unternehmenserwerbe zu prüfen, einzuschränken oder zu untersagen, können nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen und auch nur als eine kurzfristige Übergangslösung genutzt werden. Mittel- bis langfristig kann Energiesicherheit nur über mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energien und eine leistungsfähige und intelligente Energieinfrastruktur gesichert werden. Deshalb richten wir diese Kleine Anfrage an die Bundesregierung. 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Inhalt und Zeitplan der Verhandlungen zwischen RWE AG und der LetterOne Group zum Verkauf von RWE Dea AG vor? Die RWE AG hat am 17. März 2014 die geplante Veräußerung ihrer Öl- und Gasexplorationstochter RWE Dea an die LetterOne-Gruppe mit Sitz in Luxemburg zum Unternehmenswert von rund 5,1 Mrd. Euro bekannt gegeben. Im Unternehmenswert enthalten sind übernommene Verbindlichkeiten in Höhe von rund 0,6 Mrd. Euro. Der Kaufvertrag wurde am 28. März 2014 abgeschlossen. Weitere Informationen hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des RWE-Aufsichtsrats und behördlicher Genehmigungen in verschiedenen Ländern. Sie soll RWE zufolge später im Jahr 2014 abgeschlossen werden. 2. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Übernahme von RWE Dea AG an die LetterOne Group? Die Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich offen für Investitionen aus dem Ausland, auch im Energiebereich, solange keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Sinne des Außenwirtschaftsrechts oder Verstöße gegen geltendes Recht angenommen werden können. Der geplante Erwerb der RWE Dea durch die LetterOne-Gruppe unterliegt als Zusammenschluss zudem der kartellrechtlichen Fusionskontrolle durch die zuständige Wettbewerbsbehörde . Dies ist bei gemeinschaftsweiter Bedeutung des Zusammenschlusses die Europäische Kommission, sonst das Bundeskartellamt. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte die Europäische Kommission zuständig sein. Sie hätte zu prüfen, ob die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsvoraussetzungen vorliegen, d. h. ob durch den Erwerb wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde. Das Bundeskartellamt, das seine Entscheidungen unabhängig trifft, hätte den gleichen Maßstab anzulegen. Die von der EU vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise bislang beschlossenen Sanktionsmaßnahmen stehen einem eventuellen Verkauf bislang nicht entgegen. Für die außenwirtschaftsrechtliche Bewertung wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1210 3. Hat die Bundesregierung die Übernahme im Rahmen der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen geprüft? Falls nein, warum nicht, und falls ja, mit welchen Ergebnissen? 4. Welche rechtliche Handhabe sieht die Bundesregierung, diese Übernahme – etwa nach dem Außenwirtschaftsgesetz – einzuschränken oder zu unterbinden , und wird sie davon Gebrauch machen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Durchführung eines sektorübergreifenden Investitionsprüfungsverfahrens nach §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung setzt zunächst voraus, dass der Anwendungsbereich für eine solche Prüfung eröffnet ist. Dies ist nur der Fall, soweit es sich bei den ausländischen Investoren um nicht in der EU ansässige Gesellschaften handelt. Treten als Erwerber unionsansässige Gesellschaften auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn dies als ein Umgehungsgeschäft anzusehen ist. Daneben bedürfte es Anzeichen dafür, dass das in Rede stehende Erwerbsvorhaben die öffentliche Ordnung oder Sicherheit tangiert. Im Bereich der Energiewirtschaft wird hierbei maßgeblich auf die Belange der Versorgungssicherheit abgestellt. Der Kaufvertrag vom 28. März 2014 über den Erwerb von RWE Dea durch die LetterOne Group liegt der Bundesregierung nicht vor. Nach öffentlich zugänglichen Informationen erfolgt der Erwerb durch eine Investmentgesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die bereits Investitionen im europäischen Telekommunikationsmarkt getätigt hat und nun ihr Engagement auch auf den Energiebereich erstreckt. Demnach besteht voraussichtlich keine Möglichkeit für eine Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht von Amts wegen, da es keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Gestaltung oder ein Umgehungsgeschäft gibt. Im Übrigen bestehen nach jetzigem Kenntnisstand für eine Prüfung von Amts wegen keine Anzeichen einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, weil eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit durch das Erwerbsvorhaben nicht zu erwarten ist (siehe dazu die Antwort zu Frage 5). 5. Geht die Bundesregierung durch den Verkauf der RWE Dea AG von möglichen Einschränkungen der Versorgungssicherheit aus (bitte begründen)? Die Bundesregierung erwartet durch den Verkauf von RWE Dea keine Einschränkungen der Versorgungssicherheit. Als Explorations- und Produktionsunternehmen (E&P) ist RWE Dea auf die Suche und Förderung von Erdgas und Erdöl spezialisiert. Das im Inland geförderte Gas wird ausschließlich für den deutschen Markt produziert und kann wegen seiner spezifischen Gasqualität auch nur hier abgesetzt werden. Hinsichtlich der Ölproduktion geht die Bundesregierung davon aus, dass das Unternehmen auch künftig zum internationalen Rohölangebot und damit auch zur deutschen Versorgung beiträgt. 6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Inhalt und Zeitplan der Verhandlungen zwischen der BASF-Tochter Wintershall Holding GmbH und Gazprom zum Verkauf von Gasspeicherkapazitäten vor? BASF/Wintershall und Gazprom führten schon längere Zeit Gespräche über einen umfänglichen Asset-Tausch. Am 14. November 2012 informierte Wintershall die Bundesregierung über Art und Umfang des geplanten Asset- Tausches. Gegenstand dieses Asset-Tausches war auch das bisher von Wintershall und Gazprom im Rahmen eines Joint-Venture betriebene gemeinsame Drucksache 18/1210 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Speichergeschäft der Astora, das komplett von Gazprom übernommen werden soll. Die Verhandlungen wurden im Jahr 2013 abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat am 4. Dezember 2013 den Asset-Tausch fusionskontrollrechtlich genehmigt . BASF und Gazprom haben am 23. Dezember 2013 den abschließenden Vertrag unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion wird bis Mitte 2014 erwartet. 7. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Übernahme durch Gazprom? Die Übernahme ist in erster Linie eine unternehmerische Entscheidung. Gazprom war bereits vorher über das Joint-Venture mit Wintershall zu 50 Prozent an der Speichergesellschaft beteiligt. Die Speicher (in Rehden und Jemgum) unterliegen deutschem Recht, sodass durch die Übernahme die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt wird. 8. Hat die Bundesregierung die Übernahme im Rahmen der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen geprüft? Falls nein, warum nicht, und falls ja, mit welchen Ergebnissen? 9. Welche rechtliche Handhabe sieht die Bundesregierung, diese Übernahme – etwa nach dem Außenwirtschaftsgesetz – einzuschränken oder zu unterbinden , und wird sie davon Gebrauch machen? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Das Außenwirtschaftsrecht ermöglicht die sektorübergreifende Prüfung ausländischer Investitionen nur, soweit es sich um nicht in der EU ansässige Erwerber handelt. Treten als Erwerber unionsansässige Gesellschaften auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn dies als ein Umgehungsgeschäft anzusehen ist. Ein solches Umgehungsgeschäft konnte im Fall des Asset-Tausches zwischen Wintershall und Gazprom nicht festgestellt werden. Als Erwerber trat eine deutsche Gesellschaft aus dem Gazprom-Konzern auf, die seit vielen Jahren in der Branche tätig war. Im Übrigen wird die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt (siehe Antwort zu Frage 7), sodass diesbezüglich auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Sinne des Außenwirtschaftsrechts gegeben ist. 10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über weitere Verkäufe bzw. Joint-Ventures von Energierohstoff-Unternehmen oder Infrastrukturen zwischen deutschen und russischen Unternehmen bzw. von russischen Investoren dominierten Unternehmen vor? Die Bundesregierung hat keine Informationen über weitere vorgesehene Verkäufe von deutschen Energieunternehmen an russische Unternehmen oder Investoren bzw. über neue gemeinsame Joint-Ventures zwischen deutschen und russischen Energieunternehmen. 11. Welche Position vertritt die Bundesregierung diesbezüglich? Die Bundesregierung begrüßt, im Rahmen des geltenden Rechts, jede auslän- dische Investition in Deutschland. Der Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1210 12. Welche rechtliche Handhabe sieht die Bundesregierung, diese Übernahmen /Joint-Ventures – etwa nach dem Außenwirtschaftsgesetz – einzuschränken oder zu unterbinden, und wird sie davon Gebrauch machen? Das Außenwirtschaftsrecht ermöglicht die sektorübergreifende Prüfung ausländischer Investitionen nur, soweit es sich um unionsfremde Erwerber handelt. Treten als Erwerber unionsansässige Gesellschaften auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn dies als ein Umgehungsgeschäft anzusehen ist. Ob ein solches Umgehungsgeschäft vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen. Im Übrigen gilt, dass für Auflagen oder Untersagungen im Rahmen der Investitionsprüfung sehr strenge Anforderungen gelten, weil diese zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erforderlich sein müssen. Soweit Erwerbsvorhaben die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht beeinträchtigen, kann in dieser Hinsicht auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Sinne des Außenwirtschaftsrechts angenommen werden. 13. Wird die Bundesregierung in absehbarer Zeit in einen Dialog mit deutschen Unternehmen treten, um über die Einschränkung oder den Stopp solcher Transaktionen zu sprechen, und falls nein, warum nicht? Wirtschaftliche Transaktionen sind in erster Linie eine Entscheidung der betreffenden privaten Unternehmen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Genehmigungs- und Prüfverfahren nach Maßgabe des geltenden Rechts tätig. Sie steht in regelmäßigem Kontakt mit den deutschen Energieversorgungsunternehmen , um Belange der deutschen Versorgungssicherheit zu erörtern . 14. Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk (s. DIE WELT vom 12. März 2014), wonach Deutschland seine Abhängigkeit vom russischen Erdgas verringern müsse, da ansonsten die europäische Souveränität eingeschränkt würde? 15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. und 21. März 2014, die Gasabhängigkeit Europas zu verringern? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Deutschland und die EU insgesamt sind in hohem Maße auf Erdgasimporte aus Drittstaaten wie Russland und Norwegen angewiesen. Auch ist eine kurzfristige Substitution von Erdgas als Energieträger nicht möglich. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. März 2014 in vollem Umfang und sieht den Vorschlägen der KOM zur Reduzierung der Energieabhängigkeit mit Interesse entgegen. Eine stärkere Diversifizierung der Bezugsquellen ist allerdings ohne korrespondierende Transportrouten nicht möglich. Hier gibt es keine schnellen Lösungen, da umfassende Infrastrukturmaßnahmen nicht von heute auf morgen realisierbar sind. 16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Erdgas durch eine Beschleunigung der Energiewende – aufgeschlüsselt nach Wärme- und Stromsektor – zu ver- Drucksache 18/1210 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ringern, und welche konkreten Maßnahmen plant sie dazu, beispielsweise im Rahmen der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes? Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 14 und 15 mitgeteilt hat, ist langfristig eine Verringerung der Abhängigkeit von Energierohstoffimporten angestrebt. Kurzfristige Substitutionen sind nicht möglich. Zur langfristigen Reduzierung der Importabhängigkeit spielen der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung verfolgt zur Steigerung der Energieeffizienz einen sektorübergreifenden Ansatz, der Gebäude, Industrie, Gewerbe und Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr einen ersten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz erstellen, in dem alle Ziele, Instrumente, Verantwortungen sowie die Finanzierung zusammengeführt werden. Das wichtigste Instrumentarium für den Ausbau erneuerbarer Energien gibt es bereits mit dem Erneuerbare -Energien-Gesetz, das kontinuierlich beobachtet, evaluiert und ggf. weiterentwickelt werden muss. Dies geschieht derzeit. Für den steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strom- und Wärmeverbrauch wie auch für die Steigerung der Energieeffizienz gilt, dass sie sich vor allem langfristig auf eine Reduzierung von Energieimporten auswirken können. 17. Welche konkreten Schritte zur Diversifizierung von Erdgasbezugsquellen hat die Bundesregierung bisher unternommen, und was plant sie demnächst ? 18. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche alternative Erdgaslieferanten jenseits der Russischen Föderation mit Blick auf die Sicherheit der Lieferungen und geostrategischen Abhängigkeiten? Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Diversifizierung von Bezugsquellen und Transportrouten ist eine langfristige Aufgabe, die bereits seit Jahrzehnten in Deutschland verfolgt wird. So verfügt Deutschland über ein Transportnetz, das über 17 Grenzübergangspunkte mit angrenzenden Ländern verbunden ist, und bezieht gegenwärtig Gas aus v. a. drei großen Lieferländern. Die Bundesregierung unterstützt aktiv diese Diversifizierung. Dazu gehört beispielsweise die Öffnung des südlichen Korridors für die europäische Gasversorgung . Mit der geplanten Transadriatischen Gaspipeline (TAP) wird dabei ab 2018/19 Erdgas von Aserbeidschan über die Türkei und Griechenland nach Italien geliefert und damit der südliche Korridor für Gaslieferungen in die EU geöffnet. Weitere Lieferländer aus dem kaspischen Raum könnten folgen. Eine weitere Diversifizierungsmöglichkeit stellt LNG (verflüssigtes Erdgas) dar. Durch LNG könnte künftig auch Gas von Anbietern bezogen werden, mit denen es keine Pipelineverbindung (u. a. in Afrika, USA, Kanada) gibt oder geben kann. Deutschland ist dabei gut mit LNG-Terminals in Nachbarländern wie Belgien und den Niederlanden verbunden. Insbesondere die östlichen Mitgliedstaaten investieren verstärkt in eigene Terminals, um ihre Unabhängigkeit von russischem Gas zu erhöhen. So werden bis Ende nächsten Jahres die Terminals in Polen und Litauen in Betrieb genommen (vgl. auch Antwort zu Frage 24). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1210 19. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich langfristiger Verträge mit Russland bzw. russischen Unternehmen über Erdgaslieferungen , und gedenkt die Bundesregierung, an diesen Verträgen festzuhalten (bitte begründen)? Deutsche Unternehmen haben mit russischen Unternehmen langfristige Verträge abgeschlossen, die teilweise noch eine Vertragslaufzeit über mehr als 20 Jahre haben. Die Bundesregierung ist kein Vertragspartner und nimmt keinen Einfluss auf die Vertragsinhalte. 20. Welche Menge an Erdgas und welchen prozentualen Anteil ihres gesamten Erdgasbedarfs hat die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen vier Jahren aus Russland importiert, und wie werden sich diese Werte nach Schätzungen der Bundesregierung zukünftig entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Aus Russland hat Deutschland in den vergangenen Jahren folgende Mengen an Erdgas importiert (Quelle: Statistisches Bundesamt, BDEW): Prognosen über die künftige Einfuhrentwicklung einzelner Energieträger werden von der Bundesregierung nicht erstellt. 21. Welche Menge an Erdöl und welchen prozentualen Anteil ihres gesamten Erdölbedarfs hat die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen vier Jahren aus Russland importiert, und wie werden sich diese Werte nach Schätzungen der Bundesregierung zukünftig entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Importmengen von Rohöl und Mineralölprodukten aus Russland und ihre Anteile am gesamten Rohölbedarf bzw. dem Inlandsabsatz von Mineralölprodukten zeigt für die Jahre 2010 bis 2013 die nachstehende Tabelle. Wie sich diese Werte künftig entwickeln werden, hängt von zahlreichen Einflussfaktoren ab, so dass eine genaue Vorhersage nicht möglich ist. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Mineralölverbrauch und infolgedessen auch der Importbedarf weiter abnehmen werden. Über die Beschaffung und damit die Herkunft von Mineralölimporten entscheiden jedoch die einzelnen Unternehmen entsprechend den Marktgegebenheiten. Prognosen über die künftige Einfuhrentwicklung einzelner Energieträger werden mithin von der Bundesregierung nicht erstellt . Jahr Menge (in Mrd. Kubikmeter) Anteil am Erdgasverbrauch im Inland (in %) 2009 32,7 34,2 2010 37,7 37,7 2011 36,4 39,7 2012 36,1 39,3 Jahr Importe von Rohöl aus Russland (in Tsd. Tonnen) Anteil am deutschen Rohölaufkommen (in Prozent) Importe von Mineralölprodukten aus Russland (in Tsd. Tonnen Rohöl- äquivalenten) Anteil am deutschen Inlandsabsatz von Mineralölprodukten (in Prozent) 2010 33 896 35,7 2 504 2,2 2011 35 328 38,1 2 096 1,9 2012 34 702 36,2 2 851 2,6 2013 31 447 33,8 4 413 4,0 Drucksache 18/1210 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Menge an Steinkohle und welchen prozentualen Anteil ihres gesamten Steinkohlebedarfs hat die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen vier Jahren aus Russland importiert, und wie werden sich diese Werte nach Schätzungen der Bundesregierung zukünftig entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Aus Russland hat Deutschland in den vergangenen Jahren folgende Mengen an Steinkohle und Steinkohlenbriketts importiert (Quelle: Statistik der Kohlenwirtschaft e. V.): Prognosen über den Steinkohlenimport werden von der Bundesregierung nicht erstellt. 23. In welchen Sektoren, aufgeschlüsselt nach Privathaushalten (Heizung), öffentlichen Einrichtungen, Industrie und Gewerbe, Stromerzeugung und Verkehr, wird nach Kenntnis der Bundesregierung Erdgas in Deutschland genutzt, und wie viel Erdgas wird in den jeweiligen Sektoren jährlich verbraucht ? Nach Angaben der AG Energiebilanzen teilt sich der Endenergieverbrauch für Naturgase (Erdgas, Erdölgas und Grubengas) wie folgt auf die einzelnen Endenergieverbrauchssektoren auf: Im Umwandlungsbereich werden Naturgase zur Stromerzeugung bzw. in Heizkraftwerken und Fernheizwerken eingesetzt: 24. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren unternommen, damit sich für das bei Wilhelmshaven seit langem fertig geplante und genehmigte LNG-Terminal (LNG = Flüssigerdgas) ein Investor findet? Die Bundesregierung hat im Rahmen der Unterstützung für Projekte, die zur Diversifizierung der Bezugsquellen und Transportwege beitragen auch mit der Energiewirtschaft über einen LNG-Terminal in Wilhelmshaven gesprochen. Bisher waren die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Investoren nicht gegeben. Die Bundesregierung wird die Option eines LNG-Terminals jedoch weiter intensiv verfolgen. Jahr Menge (in Mio. t) Anteil an Gesamtimport (in %) 2010 11,1 27,0 2011 9,7 23,4 2012 10,0 24,3 2013 11,8 26,3 in Petajoule – PJ – 2009 2010 2011 2012 Industrie 704 797 794 813 Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) 393 425 390 418 Private Haushalte 928 1 017 845 884 Verkehr 8 9 9 9 in Petajoule – PJ – 2009 2010 2011 2012 Einsatz zur Stromerzeugung 548 581 543 474 Einsatz in Heizkraftwerken u. Fernheizwerken 226 253 227 225 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333