Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12140 18. Wahlperiode 27.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11922 – Treffen von Innenministern aus Europa und Nordafrika zur Migrationsabwehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Titel „Illegale Migration gemeinsam bekämpfen und eindämmen“ berichtete das Bundesministerium des Innern auf seiner Webseite am 20. März 2017 über die Teilnahme des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière , an der „ersten Konferenz zur zentralen Mittelmeerroute in Rom“. Ziel der Konferenz sei es gewesen, „sich über Möglichkeiten auszutauschen, wie die Zahl der Flüchtlinge aus Afrika eingedämmt werden kann“. Der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière nennt als Adressaten Menschen aus Staaten in Afrika, „die nicht schutzbedürftig sind“. Hierzu seien laut dem Bundesministerium des Innern „gemeinsame Schritte wie eine stärkerer Grenz- und Küstenschutz oder aber auch eine konsequente Rückführung erforderlich“. An der Konferenz nahmen außer Italien, Frankreich, Österreich, Malta, Slowenien und der Schweiz auch der EU-Kommissar Dimitiris Avramopoulos teil. Seitens nordafrikanischer Länder waren die Regierungen Tunesiens und Libyens an den Beratungen beteiligt. Erstmals seien laut der Pressemitteilung „Länder zusammen gekommen, die u. a. als Herkunfts-, Transistoren oder Zielländer besonders von der Flüchtlingskrise betroffen sind“. In einer Erklärung verpflichten sich die teilnehmenden Länder zu einem „noch engeren Austausch“ und mehr Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung der illegalen Migration“. Dazu gehörten auch Informationskampagnen. Die Treffen sollten nun im Rahmen einer Kontaktgruppe regelmäßig fortgesetzt werden. 1. Welche Themen standen auf der Tagesordnung einer „ersten Konferenz zur zentralen Mittelmeerroute in Rom“, und wer trug dazu jeweils vor? Themen der Konferenz waren: Schleusungskriminalität, Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen, Grenzschutz, Rückkehr und Informationskampagnen . Redebeiträge gab es vom gastgebenden italienischen Ministerpräsidenten , dem libyschen Vorsitzenden des Präsidialrats, EU-Kommissar Avramopoulos sowie den teilnehmenden Innenministern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12140 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Behörden welcher Länder bzw. welche sonstigen Einrichtungen nahmen an der Konferenz teil? Behörden waren nicht vertreten. An der politischen Konferenz nahmen die in der Antwort zu Frage 1 genannten Politiker sowie der libysche Außenminister teil. a) Auf welche Weise hat sich auch das Europol-Zentrum (Europol = European Police Office) gegen Migrantenschmuggel bei der Konferenz eingebracht ? EUROPOL war nicht auf der Konferenz vertreten. b) Aus welchen Abteilungen stammte das Personal, das Tunesien und Libyen zu der Konferenz entsandten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. c) Aus welchen Gründen wurde Ägypten nicht zu der Konferenz eingeladen bzw. blieb dieser fern? Gastgeber der Konferenz war Italien. Die Bundesregierung war nicht an den Kontakten der Gastgeber mit den nordafrikanischen Ländern beteiligt. 3. Welche weiteren Länder, „die u. a. als Herkunfts-, Transistoren oder Zielländer besonders von der Flüchtlingskrise betroffen sind“ sollen zu zukünftigen Konferenzen bzw. dort geplanten Zusammenarbeitsformen eingeladen werden? Weitere Konferenzen sollen in ähnlicher Form, zusammen mit Herkunfts- und Transitstaaten aus Nordafrika, stattfinden. Die Benennung konkreter Teilnehmer bedarf noch weiterer Abstimmungen. 4. Welche Möglichkeiten wurden gefunden, „wie die Zahl der Flüchtlinge aus Afrika eingedämmt werden kann“? Die Teilnehmer beabsichtigen, bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität, Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen, Verbesserung des Grenzschutzes , bei der Rückkehr und bei Informationskampagnen stärker zusammenzuarbeiten . 5. Welche „gemeinsame[n] Schritte“ eines stärkeren Grenz- und Küstenschutzes oder aber auch eine konsequente Rückführung wurden identifiziert oder verabredet? Die Absichtserklärung von Rom geht auf konkrete Projekte nicht ein. 6. Auf welche Weise könnte der „noch engere Austausch“ und mehr Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung der illegalen Migration“ umgesetzt werden, wozu sich die teilnehmenden Länder in einer Erklärung verpflichten? Die konkrete Umsetzung der Absichtserklärung bedarf noch weiterer Abstimmungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12140 7. Wo sind „Informationskampagnen“ zur Verhinderung von Migration geplant , wer soll diese erstellen, und wie würden diese veröffentlicht? Die geplanten Informationskampagnen sollen in den afrikanischen Herkunftsund Transitstaaten durchgeführt werden. Eine Einigung auf konkrete Maßnahmen fand noch nicht statt. 8. Wer gehört der Kontaktgruppe an, in deren Kontext die Treffen der an der Konferenz beteiligten Länder „regelmäßig fortgesetzt werden“ sollen? Als Mitglieder der Kontaktgruppe nennt die Absichtserklärung von Rom die Innenminister , die Hohe Vertreterin bzw. ihren Vertreter und den Kommissar Avramopoulos. 9. Welche weiteren Treffen (etwa einer „Central Mediterranean Contact Group“ oder nächste Ministertreffen) sind derzeit geplant, und wann, und wo finden diese statt (bitte Datum und Ort angeben)? Der genaue Termin für das nächste Ministertreffen steht noch nicht fest. Es ist geplant, die nächste Sitzung im Juni 2017 in Tunis abzuhalten. 10. Was ist der Bundesregierung über Pläne des Europäischen Auswärtigen Dienstes bekannt, die libysche Polizei in bestimmten Gebieten für Rückführungen oder Abschiebungen in zentralafrikanische Staaten zu unterstützen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 11. Was ist der Bundesregierung über Pläne der EU-Grenzagentur Frontex bekannt , mit afrikanischen Ländern neue Modalitäten für freiwillige Rückführungs - oder unter Zwang durchgeführte Abschiebeoperationen zu entwickeln ? Derartige Pläne der Agentur für die Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) sind der Bundesregierung nicht bekannt. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang Frontex nach der neuen Verordnung Schiffe und Flugzeuge beschafft bzw. geleast hat, und wo diese eingesetzt werden? FRONTEX hat seit März 2017 ein Flugzeug zur Seegrenzüberwachung im zentralen Mittelmeer angemietet. Schiffe wurden bisher nicht von der Agentur beschafft bzw. geleast. 13. Was ist der Bundesregierung über die Höhe finanzieller Anträge oder Forderungen der libyschen Regierung zur Umsetzung eines Abkommens mit Italien bekannt, um Flüchtlinge von der Überquerung des Mittelmeers abzuhalten (Onlineausgabe Der Standard vom 20. März 2017, „Flüchtlingsgipfel in Rom: Libyen fordert von EU 800 Millionen Euro“)? Italien hat beim informellen Europäischen Rat in Valletta am 3. Februar 2017 die mit Libyen geplante Zusammenarbeit vorgestellt. Zu finanziellen Forderungen an Italien liegen keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12140 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Mittel hat die Europäische Kommission bereits für die Umsetzung des Abkommens zur Verfügung gestellt? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. b) Welche Sachmittel hat die libysche Regierung zur Stärkung ihrer Küstenwache angefragt oder angefordert? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die libysche Einheitsregierung der Europäischen Kommission eine Bedarfsliste für die Ausstattung der libyschen Küstenwache übergeben. Diese Bedarfsliste enthält Motorboote einschließlich Ausstattungs - und Ersatzteile, Hubschrauber, Rettungswagen, Fahrzeuge, Kommunikationsmittel , Nachtsichtgeräte, Überlebensausstattung und weitere persönliche Ausrüstungsgegenstände. Nach hiesiger Kenntnis wird der Bedarf derzeit bei der Europäischen Kommission analysiert. 14. Auf welche Weise und in welchen Projekten sollen Bundesbehörden wie geplant noch enger mit Partnern in Ägypten zur „Schleusungskriminalität“ zusammenarbeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11508)? Im Jahr 2016 wurde zur Durchführung einer langfristigen grenzpolizeilichen Zusammenarbeit ein Verbindungsbeamter der Bundespolizei im höheren Dienst an die Deutsche Botschaft Kairo entsandt. Darüber hinaus wurden drei Dokumentenund Visumberater (DVB) der Bundespolizei nach Kairo entsandt. Folgende Kooperationsmaßnahmen sind für das Jahr 2017 zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität beabsichtigt: 1) Schulungen von Angehörigen der ägyptischen (Grenz-) Polizei an Flughäfen im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit sowie Ausstattung mit Urkundenprüftechnik (Flughäfen Kairo, Sharm el Sheik, Hurghada); 2) Hospitationen zwischen deutsch-ägyptischen Flughafendienststellen in den Bereichen Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit. 15. Wie will die Regierung in Ägypten die Forderung nach mehr „Sicherheit von Reisedokumenten“ umsetzen und auf welche Weise will die Bundesregierung dies unterstützen? a) Welche „notwendigen technischen Entwicklungsarbeiten“ wurden bereits identifiziert, um biometrische Merkmale in ägyptische Reisedokumente aufzunehmen? Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. b) Wann will die Bundesregierung Dokumenten- und Visumberater entsenden , und wo würden diese eingesetzt? Die Bundespolizei entsendet seit 2005 DVB nach Ägypten. Derzeit werden drei DVB in Kairo eingesetzt. 16. An welche zuständigen ägyptischen Behörden wollen deutsche Partner Informationsersuchen stellen dürfen? Hierfür erforderliche Abkommen wurden zwischen der Bundesregierung und Ägypten nicht geschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12140 17. An welche Stellen kann ein Ersuchen in dringenden Fällen auch mündlich übermittelt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Auf welche Weise und in welchen Projekten des „Kapazitätsaufbaus im Migrationsmanagement “ will die Bundesregierung die „Zusammenarbeit im Bereich der Migration“ mit Tunesien zukünftig unterstützen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11509)? Der Auf- und Ausbau administrativer Kapazitäten Tunesiens mit dem Ziel der Verbesserung des Internationalen Schutzes bzw. eines Asylrechtsschutzes nach internationalen Standards wird grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unterstützt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in der Vergangenheit bereits den Kapazitätsaufbau im Asylbereich durch die Organisation von Studienbesuchen tunesischer Beamter im BAMF in Nürnberg unterstützt und bietet dies grundsätzlich (und vorbehaltlich verfügbarer Ressourcen) weiterhin an. Dies erfolgt im Rahmen der EU-Mobilitätspartnerschaften mit Tunesien . Darüber hinaus realisiert die Bundesregierung ein Projekt zur Fähigkeitssteigerung tunesischer Sicherheitsbehörden. Dabei soll die erkennungsdienstliche Behandlung von Flüchtlingen und Migranten, sowie von polizeirelevanten Personen durch die Verbesserung des Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems (AFIS) erleichtert werden. a) Welche Schulungen von Bediensteten von Konsulaten und Migrationsbehörden beider Vertragsparteien sind derzeit geplant? Schulungen einzelner Bediensteter von Migrationsbehörden sind derzeit nicht geplant . Grundsätzlich besteht im Rahmen der EU-Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien und zu ihrer Umsetzung seitens BMI / BAMF die o. a. Bereitschaft zu Studienbesuchen tunesischer Fachbeamter im BAMF. b) Welche „Informations- und Orientierungsleistungen“ zu Migrationswegen in das Gebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zu den mit illegaler Migration verbundenen Risiken sowie zu den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen sind in Tunesien geplant, wer soll diese erstellen, und wie würden diese veröffentlicht? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 19. Auf welche Weise und in welchen Vorhaben soll die im Abkommen festgeschriebene „Zusammenarbeit mit Nachbar- und Transitstaaten“ Tunesiens zur Verbesserung und Verstärkung von Grenzkontrollen erfolgen? Die Absichtserklärung von Rom geht auf konkrete Projekte nicht ein. a) Wie will die Regierung in Tunesien die Forderung nach mehr „Sicherheit der nationalen Identitätsdokumente“ umsetzen, und auf welche Weise will die Bundesregierung dies unterstützen? Die tunesische Regierung hat im Frühjahr 2017 die Einführung neuer Reisepässe mit biometrischen Merkmalen angekündigt. Die Umsetzung hat sich jedoch ohne Benennung von Gründen verzögert. Zur konkreten Umsetzung dieser Absicht der tunesischen Regierung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12140 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche Einführung biometrischer Verfahren wurde hierzu bereits identifiziert oder beschlossen? Es wird auf die Antwort zu Frage 19a verwiesen. 20. Inwiefern hält auch die Bundesregierung Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer , um Geflüchtete vor dem Tod zu bewahren, für einen „Pull-Faktor“ zur Überfahrt („Flüchtlingshilfe: Die umstrittene Rolle der Rettungsschiffe“, Onlineausgabe derStandard.at vom 27. März 2017)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11102 wird verwiesen. 21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Flüchtlingszahlen bzw. die Seenotrettungen auf dem Mittelmeer in den vergangenen Jahren mit Phasen korrelieren, in denen besonders viele oder besonders wenige Rettungsmissionen oder EU-GSVP-Missionen auf dem Mittelmeer präsent waren ? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. a) Inwiefern teilt die Bundesregierung wie die Verfasserinnen und Verfasser einer Studie das Fazit, wonach gilt „Je mehr Hilfsschiffe unterwegs sind, desto weniger Menschen kommen ums Leben“? Die in der Frage zitierte Studie ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Preisspanne Schleuser derzeit für Überfahrten im Mittelmeer veranschlagen, und aus welchen Gründen dies wie vom „Standard“ berichtet stark gesunken ist? Hierzu liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. c) Inwiefern wurde die Bundesregierung von der italienischen Staatsanwaltschaft kontaktiert oder um Mithilfe gebeten, gegen deutsche private Seenotrettungsmission zu ermitteln, denen die Kooperation mit libyschen Schleusernetzwerken unterstellt wird (thelocal.it vom 23. März 2017, „Italy steps up investigation into charity-funded migrant rescue boats”)? Derartige Ersuchen an die Bundesregierung sind nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333