Deutscher Bundestag Drucksache 18/1216 18. Wahlperiode 24.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1062 – Deutsch-montenegrinische Beziehungen angesichts der rechtsstaatlichen Verhältnisse in Montenegro Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2006 wurde der ehemalige Gliedstaat Jugoslawiens Montenegro unabhängig . Bereits im Jahr 1999 hatte die damalige jugoslawische Teilrepublik einseitig die Deutsche Mark als offizielle Währung eingeführt und mit der Einführung des Euros in Deutschland ab dem Jahr 2002 auch den Euro. Im Dezember 2009 initiierte die NATO einen so genannten Membership Action Plan, welcher den Beitritt des Landes in das Nordatlantikbündnis für das Jahr 2014 vorbereiten soll. Im Herbst dieses Jahres soll Montenegro in die NATO aufgenommen werden, forderten bereits Regierungsvertreter aus Slowenien, Kroatien und Bulgarien (www.sloveniatimes.com/slovenia-wishes-nato-membershipinvitation -for-montenegro-in-2014). Montenegrinische Soldaten sind bereits in NATO- und EU-Missionen (EU = Europäische Union) integriert und dienen schon seit dem Jahr 2010 im Rahmen von ISAF (International Security Assistance Force) unter deutschem Kommando in Nordafghanistan. Im Sommer 2012 starteten die montenegrinischen EU-Beitrittsverhandlungen. Sowohl die montenegrinischen NATO- als auch die EU-Ambitionen unterstütze Deutschland in vollem Umfang, erklärte der damalige deutsche Bundesminister des Auswärtigen , Dr. Guido Westerwelle (www.b92.net/eng/news/region-article.php?yyyy= 2012&mm=09&dd=26&nav _id=82367). Bereits seit über einem Jahrzehnt werden Vorwürfe gegen den langjährigen montenegrinischen Präsidenten (1998 bis 2002) und Premier (1991 bis 1998, 2003 bis 2006, 2008 bis 2010 sowie erneut seit dem Jahr 2012) Milo Đukanović erhoben, er sei in größerem Umfang in den Schmuggel mit Zigaretten involviert gewesen. Telefonprotokolle der italienischen Ermittlungsbehörden hätten beispielsweise gemeinsame Gespräche von Milo Đukanović mit italienischen Mafiabossen enthalten (www.theguardian.com/world/2003/jul/ 11/smoking. internationalcrime). Die italienischen Behörden stellten jedoch die Ermittlungen gegen Milo Đukanović im Jahr 2009 ein (www.france24.com/ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. en/20101221-milo-djukanovic-steps-down-montenegro-prime-minister-luksicpremier /). Journalisten der „BBC“ und des „Organised Crime and Corruption Reporting Project“ (OCCRP) fanden im Jahr 2012 heraus, dass die „Prva banka Crne Drucksache 18/1216 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gore“ (Erste Bank Montenegros) – die unter der Kontrolle der Familie Đukanović steht – hauptsächlich Geld von der montenegrinischen Exekutive einlagert und andererseits hauptsächlich von der Familie des Premierministers sowie Bekannten der Familie – unter anderem gesuchten Drogenschmugglern – für Kredite genutzt wird. Vertreter der Nichtregierungsorganisation „MANS“, einem lokalen Partner von Transparency International, erklärten gegenüber der „BBC“, dass die Regierung und andere Teile der Exekutive mit der organisierten Kriminalität verbandelt sind (www.bbc.co.uk/news/world-europe-18237811). Im Oktober 2013 erklärten die montenegrinischen Behörden das Kombinat Aluminijuma Podgorica (KAP), den größten Arbeitgeber des Landes für bankrott . Die Regierung, die bereits vorher knapp 30 Prozent des Unternehmens kontrollierte, übernahm die vollständige Kontrolle des größten montenegrinischen Industrieunternehmens. Die zypriotische Firma Central European Aluminum Company (CEAC) hingegen wurde aus der Konzernleitung herausgedrängt und strengt nun Schiedsgerichtsverfahren gegen Montenegro an. Beschwerden von niederländischen und zypriotischen Unternehmensvertretern über die Rechtsstaatlichkeit in Montenegro werden vermehrt erhoben (www.euractiv.de/erweiterung-und-nachbarn/artikel/groe-probleme-mit-demkleinen -montenegro-008364 sowie www.reuters.com/article/2013/12/03/ montenegro-ceac-idUSL5N 0JI2W H20131203). Auch im Pressewesen äußern Experten erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Balkanlandes. Ende Dezember 2012 verübten Unbekannte einen Anschlag auf die regierungskritische montenegrinische Tageszeitung „Vijesti“ (Nachrichten). Erst im August desselben Jahres war eine Bombe vor dem Haus eines „Vijesti“-Journalisten explodiert. Anschläge auf Autos von regierungskritischen Journalisten kommen regelmäßig vor. Untersuchungen staatlicherseits haben in den bisherigen Fällen stets nichts ergeben (diepresse.com/home/kultur/ medien/1511944/Montenegro_Kein-gutes-Pflaster-fur-regierungskritischeJournalisten ). Gegen Demonstranten in Podgorica, die gegen die in Montenegro weit verbreitete Korruption, das ökonomische Missmanagement und die hohe Arbeitslosigkeit auf die Straße gegangen waren, gingen Polizisten mit Blendgranaten und Tränengas vor (www.aljazeera.com/news/europe/2014/02/nine-policemeninjured -at-montenegro-protests-201421522340507147.html). Über all diese Kritik scheinen die verschiedenen deutschen Bundesregierungen seit dem Jahr 2005 erhaben zu sein. Bereits im Jahr 2007 entsandte die damalige Bundesregierung einen militärischen Berater für zwei Jahre nach Montenegro (Bundestagsdrucksache 16/6701). Als im Juni 2012 die montenegrinischen EUBeitrittsverhandlungen starteten, begrüßte der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Link, diesen Schritt des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der Europäischen Union (Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 26. Juni 2012). Anlässlich eines Montenegro-Besuches des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, im August 2013 bezeichnete dieser Deutschland als engagierten Partner im EU-Beitrittsprozess von Montenegro. Montenegro sei ein verlässlicher und engagierter Partner Deutschlands (www.podgorica.diplo.de „Neue Ufer. Bundesminister Dirk Niebel für eine Weiterentwicklung der deutsch-montenegrinischen Zusammenarbeit“). 1. Wie schätzt die Bundesregierung die rechtsstaatliche Situation in Montenegro ein? Die Fortschritte der montenegrinischen Justiz im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität sind bisher begrenzt, jüngste Erfolge geben allerdings Anlass zu einer vorsichtig positiveren Einschätzung. Zwei wichtige Urteile mit mehrjährigen Haftstrafen für hochrangige Politiker in einem Korruptionsfall sowie Mitglieder eines Drogenhändlerclans in einem Fall von Geldwäsche wur- den zwar im Vorjahr vom Appellationsgericht an die erstinstanzlichen Gerichte zurückverwiesen, das Urteil in dem Fall von Geldwäsche wurde aber zwischen- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1216 zeitlich (mit reduzierten Haftstrafen) bestätigt. Als ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ist die jüngst erfolgte Festnahme des mutmaßlichen „Drogenbarons“ Darko Šarić in Zusammenarbeit mit den serbischen Sicherheitsbehörden zu werten. Abzuwarten bleibt, ob die ebenfalls kürzlich erfolgte Verhaftung des Bürgermeisters der Touristenmetropole Budva und eines Beraters des Premierministers wegen Korruptionsverdachts zu einer Verurteilung führen wird. Jedenfalls begründen diese Fälle die Hoffnung, dass die in Montenegro lange vorherrschende Kultur der Straflosigkeit bezüglich verschiedener Straftatbestände ein Ende findet und die Risikoschwelle für Straftaten dieser Art als erheblich höher wahrgenommen wird als vorher. Die Öffentlichkeit ist seit langem durch die kritische Presse und die Aktivitäten der dynamischen Zivilgesellschaft sensibilisiert. Im derzeitigen gesellschaftlichen Transformationsprozess verstärken sich die soziale Ächtung korrupter Praktiken und das rechtsstaatliche Bewusstsein der Bevölkerung. Bei den EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro verfolgt die Europäische Kommission erstmals den neuen Verhandlungsansatz der frühen Öffnung, vertieften Behandlungen und späten Schließung der Rechtsstaatlichkeitskapitel 23 und 24 des EU-Acquis. Voraussetzungen für die Öffnung der beiden Kapitel Ende des Jahres 2013 waren eine Verfassungsänderung zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und die Vorlage von Aktionsplänen zur Umsetzung der Kapitel 23 und 24. Mit der Änderung des Ernennungsverfahrens der Mitglieder des Richterrats und des Rats der Staatsanwälte sowie des Verfassungsgerichts und des Obersten Staatsanwalts in der Verfassung und den dazugehörigen Gesetzen wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Zudem wird an einer durchgreifenden Reform zur transparenteren und effizienteren Gestaltung des Justizwesens gearbeitet. Der Rückstau unerledigter Gerichtsfälle konnte erheblich abgebaut werden. Das Verfahren der Rekrutierung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten soll durch Einführung überprüfbarer Kriterien objektiver gestaltet werden. Die Europäische Union leistet ein Monitoring der Umsetzung dieser Reformen. Deutschland unterstützt das montenegrinische Justizministerium durch die Entsendung eines hochrangigen Rechtsexperten mit Erfahrung als Staatsanwalt, Richter und Justizstaatssekretär eines Bundeslandes. 2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Schmuggelvorwürfen gegen den derzeitigen montenegrinischen Premier? Der Bundesregierung sind die Vorwürfe gegen Premierminister Milo Đukanović im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel Anfang der 90er-Jahre bekannt. Im März 2008 hat Milo Đukanović als Premierminister auf eigenen Wunsch vor dem zuständigen italienischen Gericht in Bari ausgesagt. Die dortige Staatsanwaltschaft hat jedoch wegen Mangels an Beweisen nie Anklage gegen Premierminister Milo Đukanović erhoben. Die langjährigen Ermittlungen gegen Milo Đukanović wurden schließlich auf Antrag der italienischen Staatsanwaltschaft im Jahr 2009 eingestellt. Durch den deutschen Zollfahndungsdienst wurden in den Jahren 1993 bis 2005 umfangreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit Zigarettenlieferungen nach Montenegro geführt. Ein Anfangsverdacht gegen Milo Đukanović hat sich dabei nicht ergeben. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verbindungen des montenegrinischen Premiers zur organisierten Kriminalität? Immer wieder behauptete Verbindungen von Premierminister Milo Đukanović zur organisierten Kriminalität und die hierfür angeführten Sachverhalte konnten bis heute nicht gerichtlich nachgewiesen werden. Kern der Vorwürfe sind angeb- Drucksache 18/1216 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode liche Verbindungen der Prva Banka, an der Mitglieder der Familie von Premierminister Milo Đukanović beteiligt sind, zur organisierten Kriminalität. 4. Welche Ermittlungsverfahren laufen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland gegen den montenegrinischen Premier wegen des Verdachts auf Tabakschmuggel? Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verbindungen der Familie Đukanović mit der organisierten Kriminalität? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die oben beschriebenen Erkenntnisse hinausgehenden Informationen vor. Weder das Bundeskriminalamt noch der Zollfahndungsdienst führen derzeit entsprechende Ermittlungsverfahren. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die genaueren Umstände der Insolvenz des Kombinats KAP? Das seit Jahren notleidende Aluminiumwerk KAP hat über die Jahre einen Schuldenberg von mehr als 360 Mio. Euro angehäuft. Für mehr als 100 Mio. Euro hat der montenegrinische Staat Staatsgarantien gegeben. Die russischen Teilhaber von KAP haben nach Kenntnis der Bundesregierung nicht die erhofften Erneuerungsinvestitionen in das Werk getätigt. Vor diesem Hintergrund wurde ein Konkursverfahren zur Entschuldung und möglichen Weiterführung des Werkes durch einen neuen Investor angestrengt. Das montenegrinische Parlament will in Kürze über den Verkauf von KAP an einen montenegrinischen Bieter entscheiden, der offenbar als einziger ein den Ausschreibungskriterien entsprechendes Angebot abgegeben hat. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anschläge auf oppositionelle Medien in Montenegro? Die montenegrinische Regierung, einschließlich Premierminister Milo Đukanović , hat die gewaltsamen und großenteils unaufgeklärten Übergriffe auf Journalisten , Fahrzeuge und Einrichtungen regierungskritischer Medien verurteilt und ein entschlossenes Vorgehen zum Schutz der Medienfreiheit und der persönlichen Unversehrtheit von Journalisten zugesichert. Die jüngst erfolgte Verhaftung von sechs mutmaßlich Verantwortlichen für den Überfall auf eine Journalistin der Tageszeitung „DAN“ in Nikšić scheint ein erster Erfolg der Polizei zu sein, ebenso wie die Ergreifung der mutmaßlichen Sprengstoffattentäter auf das Gebäude der Zeitung „Vijesti“. Im vergangenen Jahr wurde der mutmaßliche Urheber des Anschlags auf die Journalistin Oliviera Lakić gefasst und verurteilt. Die Bundesregierung thematisiert diese Vorfälle gegenüber montenegrinischen Gesprächspartnern immer wieder. Auch der deutsche Botschafter vor Ort hat sich in Interviews entsprechend öffentlich geäußert. Dabei weist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit verstärkter Ermittlungsanstrengungen zur Ergreifung und Verurteilung der Täter und Auftraggeber dieser Straftaten hin. 7. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur einseitigen Nutzung des Euros als Fremdwährung in Montenegro ein? Die Zugehörigkeit zur Eurozone führt über einen Beitritt zur Union. Auf diesem wird es für Montenegro keine Sonderregelungen geben. Der Euro ist jedoch seit seiner unilateralen Einführung im Jahr 2002 die Landeswährung Montenegros und löste damit die seit dem Jahr 1999 als gesetzliches Zahlungsmittel genutzte Deutsche Mark ab. Der Euro ist heute in Montenegro als Zahlungsmittel gut ein- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1216 geführt und allgemein akzeptiert. Es scheint vor dem Hintergrund der damit verbundenen hohen direkten und indirekten Kosten sowie der Gefahr wirtschaftlicher Friktionen unangemessen, von Montenegro eine Abkehr vom Euro und die Einführung einer eigenen Währung zu verlangen. Montenegro hat mit der Einführung des Euro seine geldpolitische Souveränität mittelbar an die Europäische Zentralbank (EZB) abgegeben. Dies bedeutet aber auch, dass die montenegrinische Zentralbank faktisch nicht die Rolle des „lender of last resort“ übernehmen kann. Eine entsprechende Verpflichtung der EZB besteht nicht. Ebenso wenig ergeben sich für Institutionen der Mitgliedstaaten der EU – und insbesondere der Mitgliedstaaten der Eurozone – Verpflichtungen zu einem unterstützenden Eingriff zugunsten Montenegros. Umso wichtiger ist es, dass Montenegro ein hohes Maß an makroökonomischer Stabilität bewahrt und interne und externe Ungleichgewichte abbaut. 8. Wann und in welchem Umfang haben Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ)/der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) die montenegrinische Zentralbank beraten? Folgende Projekte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beziehungsweise der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH sind in diesem Zusammenhang aufzuführen: ● Projekt „Policy and Legal Advice Center (PLAC)“ im Programm Gemein- schaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung/CARDS 2006 – finanziert von der EU und implementiert durch ein Konsortium, geführt von GTZ International Services; Zeitraum von Februar 2005 bis Mai 2007. Die Aktivitäten umfassten die Auswertung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken in Montenegro, Beratung bei der Erarbeitung des Bankgesetzes und allgemeine Prozessberatung. ● „Accession to Internal Market (AIM)“ im Rahmen des bilateralen Projekts Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der GIZ gemeinnütziger Bereich, zu dem die EU-Kommission in Form einer Kombifinanzierung mit dem Instrument für Heranführungshilfe/IPA 2009 beigetragen hat; Zeitraum von Juni 2010 bis April 2012. Die Vertreter der Zentralbank nahmen an diversen Arbeitsgruppen und Seminaren teil, z. B. zur Erarbeitung des Gesetzes über Verbraucherkredite. Es handelte sich nicht um eine direkte Beratung der Zentralbank . 9. Wann und wo haben Ausbilder der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Polizeien der Länder Angehörige der montenegrinischen Strafverfolgungsbehörden ausgebildet ? (Grenz-)Polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe Durch die Bundespolizei wurden im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausbildungs - und Ausstattungshilfe sowie des Stabilitätspakts Südosteuropa seit dem Jahr 2008 folgende Maßnahmen durchgeführt: ● 16. bis 22. November 2008 – Bilaterale Maßnahmen im Rahmen der Über- wachung der „Grünen Grenze“ (in Deutschland), ● 18. bis 22. Oktober 2010 – Hospitation von montenegrinischen Grenzpolizis- ten von Flughafendienststellen in Deutschland (Flughafen Köln-Bonn), ● 22. bis 26. Oktober 2010 – Schulungsmaßnahmen im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität durch die Bundespolizei in Montenegro (Flughafen Podgorica), Drucksache 18/1216 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● 11. bis 14. April 2011 – Theoretische und praktische Einweisung bezüglich Kompensationsmaßnahmen nach Wegfall der Grenzkontrollen/Landgrenze (in Deutschland), ● 6. bis 10. Juni 2011 – Schulung bezüglich der Aufgabenwahrnehmung zur Überwachung der Küstengrenzen, internationales Seerecht (in Montenegro), ● 24. bis 28. Oktober 2011 – Schulung im Bereich der Risiko- und Kriminalitätsanalyse (in Montenegro), ● 17. bis 21. Oktober 2011 – Urkundenschulung im Rahmen der Partnerschaft zwischen den Flughäfen Podgorica und Köln-Bonn (in Deutschland), ● 4. bis 8. Juni 2012 – Grenzpolizeiliche Kontrolle von Personen auf Schiffen (in Montenegro), ● 19. bis 23. November 2012 – Verhinderung der unerlaubten Migration an der „Grünen Grenze“, Überwachung durch personellen/materiellen/technischen Einsatz nach vorheriger Bewertung und Analyse, Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Grenzbehörden (in Montenegro), ● 9. bis 13. September 2013 – Erfahrungsaustausch im Bereich der Grenzkontrolle (erste und zweite Kontrolllinie) am Flughafen (in Deutschland), ● 7. bis 11. Oktober 2013 – Erfahrungsaustausch zu Gemeinsamen (Grenzpolizei -)Zentren (in Deutschland), ● 7. bis 11. Oktober 2013 – Schulungen im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität (in Deutschland). Durch das Bundeskriminalamt wurden folgende Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe durchgeführt: ● Im Jahr 2009 wurde in Podgorica/Montenegro ein Lehrgang „Polizeiliche Einsatztaktiken und Methoden“ für Angehörige der Abteilung für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und Korruption durchgeführt. ● Im Rahmen des Stipendiatenprogramms wurde ein Mitarbeiter des montenegrinischen Polizeidirektorats sowohl zum Vorbereitungsmodul 2012 als auch zum Basismodul 2013 eingeladen. Twinning/TAIEX Darüber hinaus wurde Montenegro von 2010 bis 2013 im Rahmen des EUfinanzierten Twinning-Projekts „Strengthening the capacities of police administration “ unterstützt. Neben dem federführenden Bundeskriminalamt waren die Bundespolizei sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg für die Komponenten verantwortlich. Durch das Bundeskriminalamt wurden insgesamt 26 Einzelmaßnahmen (z. B. Finanzermittlungen, Mobiles Einsatzkommando, Kfz-Kriminalität, Korruption) zur Stärkung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Ermittlungsführung und der Durchführung verdeckter Maßnahmen sowie 35 Einzelmaßnahmen (z. B. DNA-Analyse, chemische Analyse, Handschriftenerkennung, Videoanalyse, Daktyloskopie) im Bereich „Forensische Techniken“ realisiert. Die Bundespolizei hatte eine Teilkomponente zur Verbesserung der Abläufe in der Grenzkontrolle und der Fähigkeiten der Mitarbeiter der montenegrinischen Grenzpolizei an den Grenzübergängen übernommen . Sie war insbesondere für die Beratung bei der Beschaffung von Grenzkontrolltechnik und der Schulung im Umgang mit der Technik verantwortlich. Dies umfasste die Beratung bei der Erstellung technischer Spezifikationen zur Beschaffung von Grenzkontrolltechnik, die Beratung bei der Erstellung der entsprechenden Hard- und Software-Ausschreibung, die Beschreibung einer Optimierung der Sicherheit der genutzten Datenbanken, die Erstellung eines Benut- zerhandbuches für IT-Endanwender, die Durchführung von „train the trainers“- Seminaren (Multiplikatorenausbildung) sowie die Schulung der Grenzpolizei an Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1216 der beschafften Technik (u. a. Lifescan-Fingerabdruck-Systeme, Dokumentenlesegeräte , Videoüberwachungssysteme, Urkundeninformationssystem). Die Einzelmaßnahmen fanden in Montenegro und in Deutschland statt. Im Nachgang des Twinning-Projekts fanden im Jahr 2013 zwei Arbeitsbesuche montenegrinischer Delegationen im Bundeskriminalamt als Maßnahmen des EU-Programms TAIEX statt. Die Arbeitsbesuche dienten dem Austausch im Bereich IT-Sicherheit und Forensiktechnik. 10. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hielten sich im Rahmen ihres Dienstes seit dem Jahr 1998 ohne ein Mandat des Deutschen Bundestages in Montenegro auf? Im genannten Zeitraum hielt sich ein deutscher Militärberater für Logistikwesen dauerhaft in Montenegro auf. Zudem hielten sich Angehörige des Militärattachéstabs der Deutschen Botschaft Belgrad im Rahmen ihrer Tätigkeit zeitweise in Montenegro auf. Ferner befanden sich kurzfristig Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu einzelnen Expertengesprächen, Seminaren oder Ausbildungsvorhaben in Montenegro. 11. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren und sind derzeit als Militärattachés oder in vergleichbaren Positionen in der deutschen Auslandsvertretung eingesetzt? An der Deutschen Botschaft Podgorica sind und waren keine Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als Militärattachés oder in vergleichbarer Position eingesetzt . Die Zuständigkeit für Montenegro liegt bei dem Verteidigungsattaché der Deutschen Botschaft Belgrad, der in Montenegro nebenakkreditiert ist. 12. Hielten sich seit dem Jahr 2006 militärische Berater der Bundeswehr im Rahmen ihres Dienstes in Montenegro auf? Wenn ja, von wann bis wann, mit welchen Aufgabenbereich und bei welchen Dienststellen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Die Bundeswehr unterstützte die montenegrinischen Streitkräfte in ihrem Transformations - und Modernisierungsprozess mit einem Militärberater für Logistikwesen im Zeitraum von Juli 2007 bis Dezember 2010. Dieser war im montenegrinischen Verteidigungsministerium im Fachbereich Logistik eingesetzt und beriet dort bei der Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen, logistischer Strukturen und Verfahren sowie beim Aufbau eines Ausbildungssystems für das Fachpersonal Logistik. Zudem war er schwerpunktmäßig mit der Problematik der notwendigen Reduzierung von Munitionsüberbeständen in Montenegro befasst . 13. Halten sich dauerhaft Berater der Bundeswehr in Montenegro auf? Seit dem Ende des Einsatzes des Militärberaters für Logistikwesen im Dezember 2010 hielten sich keine Berater der Bundeswehr dauerhaft in Montenegro auf. 14. In welchem Umfang stellte die Bundeswehr in den Jahren 2006 bis 2013 der montenegrinischen Armee Rüstungsgüter zur Verfügung? Es wurden im genannten Zeitraum keine Rüstungsgüter durch die Bundeswehr an die montenegrinische Armee abgegeben. Drucksache 18/1216 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Hielten sich seit dem Jahr 2006 Berater der Bundespolizei, des BKA oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Polizeien der Länder im Rahmen ihres Dienstes in Montenegro auf? Wenn ja, von wann bis wann, mit welchen Aufgabenbereich und bei welchen Dienststellen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter Die Bundespolizei hat seit dem 1. Juli 2004 einen Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten (GVB) in die Republik Serbien entsandt. Der GVB ist an der Deutschen Botschaft Belgrad akkreditiert. Nach der Unabhängigkeitserklärung Montenegros im Juni 2006 wurde der GVB in Serbien für Montenegro nebenakkreditiert . Der Auftrag des GVB – sowohl für den Bereich seiner Haupt- als auch Nebenakkreditierung – umfasst insbesondere die aufgabenbezogene Aufklärung in Form von Informationssammlung, -auswertung und -analyse. Ihm obliegt in strategischer und taktischer Hinsicht die Beobachtung der grenzpolizeilich bedeutsamen Lagefelder, einschließlich der Lage an den Außengrenzen und der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, vornehmlich der international organisierten Schleusungskriminalität. Darüber hinaus ist er zuständig für den präventiven Informationsaustausch. Zu Erfüllung des Auftrags pflegt der GVB Kontakte mit den zuständigen (grenzpolizeilichen ) Behörden in Montenegro. Die zentrale Kontaktstelle des GVB in Montenegro ist das Büro für internationale polizeiliche Zusammenarbeit im dortigen Innenministerium. Twinning Im Rahmen des durch die EU geförderten Twinning-Projekts „Strengthening the capacities of police administration“ hielt sich vom 29. November 2010 bis zum 30. August 2012 ein pensionierter Mitarbeiter des Bundeskriminalamts als Berater vor Ort auf. Nachfolgende Aufgaben wurden seitens des Beraters vor Ort wahrgenommen: ● Kontaktstelle für die in das Projekt involvierten montenegrinischen Behör- den (Abteilungen Organisierte Kriminalität, Kriminaltechnik und Grenzpolizei des Polizeidirektorats Montenegro), ● Organisation und Begleitung von Arbeitsaufenthalten (kurzer oder mittlerer Dauer) von auf Spezialgebieten erfahrenen Experten, ● Organisation von Seminaren, Workshops, Praktika, Studienbesuchen, Schulungen und Ausbildungen für Ausbilder, ● Beschaffung des für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts nötigen Materials . 16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei den Protesten Mitte Februar 2014 in Podgorica CS-Gas oder CR-Gas eingesetzt wurde? Am 15. Februar 2014 versammelten sich vor dem Regierungsgebäude in Podgorica ca. 200 Menschen und protestierten gegen die aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellende Wirtschaftslage im Land. Der zunächst friedliche Protest eskalierte, als eine Gruppe von jungen Männern die Polizeiblockade zu durchbrechen versuchte und Steine auf die Beamten warf. Daraufhin setzte die Polizei auch Tränengas ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333