Deutscher Bundestag Drucksache 18/1218 18. Wahlperiode 24.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Marieluise Beck (Bremen), Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1076 – Rüstungsexporte nach Russland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Stabilität und der Frieden einer ganzen Region können durch Rüstungsexporte massiv gefährdet werden. Die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ (Rüstungsexportrichtlinien) aus dem Jahr 2000 verbieten unter anderem deshalb jegliche Waffenlieferungen an Länder, „die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht“ und „in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden“ (Rüstungsexportrichtlinien Abschnitt III.5). In Reaktion auf die sich immer weiter zuspitzende Krim-Krise kündigte der britische Außenminister William Hague am 18. März 2014 die militärische Kooperation mit Russland auf und erteilte ein Verbot für Waffenexporte in das Land (vgl. www.gov.uk/government/speeches/russias-actions-in-crimea). Entgegen den Rüstungsexportrichtlinien hat die Bundesregierung bislang kein solches generelles Verbot verhängt oder sich auf europäischer Ebene für ein Waffenembargo eingesetzt. Die sich zuspitzende Sicherheitslage verlangt nach umfassenden, spezifischen und zeitnahen Informationen, die durch die pauschalierenden jährlichen Rüstungsexportberichte , die zudem immer mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erscheinen, nicht geleistet werden. 1. Wie viele Anträge für Rüstungsexporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Russland befinden sich zum 31. März 2014 noch im Genehmigungsverfahren (bitte nach Unternehmen unter Angabe der Rüstungsgüter und ihres jeweiligen Warenwertes auflisten)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Es befanden sich zum 31. März 2014 keine Anträge für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Russland im Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz . Drucksache 18/1218 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Bereich der sonstigen Rüstungsgüter befanden sich 69 Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0003, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0011, A0015, A0021 mit einem Gesamtwert von 5 181 103 Euro im Genehmigungsverfahren. Außerdem befinden sich zwei Anträge auf Genehmigung eines Handels- und Vermittlungsgeschäftes für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0004, A0005, A0006, A0011, A0014, A0015 mit einem Gesamtwert von 66 500 000 Euro im Genehmigungsverfahren . (Diese Angaben beziehen sich auf den Stichtag 8. April 2014, eine Auswertung zum Stichtag 31. März 2014 ist nicht möglich.) Die Namen der antragstellenden Unternehmen können wegen des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht genannt werden. 2. Hat die Bundesregierung jenseits der bereits genehmigten Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums durch die Rheinmetall AG weitere Exporte von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Russland gestoppt (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 19. März 2014), oder plant sie dieses zu tun (bitte begründen)? a) Wenn ja, um welche Exporte handelt es sich (bitte unter Angabe des Unternehmens und des Warenwertes auflisten)? b) Wenn nein, welche Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Russland sind bereits genehmigt und noch nicht erfolgt , und warum bewertet die Bundesregierung diese Exporte anders als die Ausfuhr des Gefechtsübungszentrums (bitte einzeln begründen)? Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt. Die Bundesregierung hat zudem eine Prüfung eingeleitet, wie mit bereits erteilten Exportgenehmigungen umgegangen werden kann. In kritischen Fällen wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht zu einer Ausfuhr der betroffenen Güter kommt. 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Reaktion der russischen Regierung auf den durch die Bundesregierung verhinderten Export des Gefechtsübungszentrums (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 23. März 2014)? Der Bundesregierung ist die Presseberichterstattung bekannt. Sie nimmt diese zur Kenntnis. 4. Wie viele Ausfuhrgenehmigungen an Russland wurden in den Jahren von 2005 bis 2013 für Kriegswaffen erteilt (bitte alle Genehmigungen mit Angabe der entsprechenden Rüstungsgüter und ihres jeweiligen Warenwertes einzeln nach Jahren angeben)? Von 2005 bis 2013 wurden keine Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zur Ausfuhr von aus Deutschland stammenden Kriegswaffen nach Russland erteilt. Es wurden drei Genehmigungen zur Ausfuhr von Kriegswaffen, die aufgrund von nicht genehmigten Durchfuhren bei der Beförderung durch Deutschland mit Ziel Russland sichergestellt wurden, erteilt. Genehmigt wurde davon in zwei Fällen die Rückführung an die jeweils ursprünglichen russischen Absender. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1218 Im Einzelnen handelt es sich um folgende Genehmigungen: – März 2013: Genehmigung über die Ausfuhr zur Rückführung an den russi- schen Absender für ein Strahltriebwerk (Kriegswaffe nach Nr. 16 der Kriegswaffenliste ); – Januar 2014: Genehmigung über die Ausfuhr zur Rückführung an den ursprünglichen russischen Absender folgender teildemilitarisierter Kriegswaffen , die von einer Messe zurückkamen: ● 2 tragbare Panzerabwehrwaffen (Kriegswaffen der Nr. 37 der Kriegswaf- fenliste) ● 7 ungelenkte Flugkörper (Kriegswaffen der Nr. 8 der Kriegswaffenliste) ● 3 Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nrn. 7 und 9 der Kriegswaffen- liste (Kriegswaffen der Nr. 10 der Kriegswaffenliste) ● 2 Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nr. 8 der Kriegswaffenliste (Kriegswaffen der Nr. 11 der Kriegswaffenliste) ● 4 Maschinenpistolen (Kriegswaffen der Nr. 29b der Kriegswaffenliste) ● 4 halbautomatische Gewehre (Kriegswaffen der Nr. 29d der Kriegswaf- fenliste) ● 5 Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen (Kriegswaffen der Nr. 30 der Kriegswaffenliste) ● 1 Gefechtskopf für die Waffen der Nrn. 7 und 9 der Kriegswaffenliste (Kriegswaffen der Nr. 56 der Kriegswaffenliste) ● 1 Stück Munition, 155 mm (Kriegswaffen der Nr. 49 der Kriegswaffen- liste) ● 2 Stück Munition für die Kriegswaffen der Nr. 31 (Kriegswaffen der Nr. 49 der Kriegswaffenliste). In einem Fall wurde die Weiterbeförderung der in Deutschland sichergestellten Kriegswaffe nach Russland zum Zweck der Reparatur und die anschließende Durchfuhr auf dem Rückweg durch Deutschland zurück in das Ursprungsland genehmigt. Dabei handelt es sich um folgende Genehmigung: – Januar 2014: 1 Triebwerk (Kriegswaffen der Nr. 16 der Kriegswaffenliste). Ausführungen zum Wert der beantragten Kriegswaffen können nicht gemacht werden, da der Wert nicht zu den nach § 5 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz für den Antrag auf Ausfuhr von Kriegswaffen erforderlichen Angaben gehört. 5. Wie viele Ausfuhrgenehmigungen an Russland wurden in den Jahren von 2005 bis 2013 für sonstige Rüstungsgüter erteilt (bitte alle Genehmigungen mit Angabe der entsprechenden Rüstungsgüter und ihres jeweiligen Warenwertes einzeln nach Jahren angeben)? Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter nach Russland (endgültige Ausfuhren ): Drucksache 18/1218 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Genehmigungen im Jahr 2005 Genehmigungen im Jahr 2006 Anzahl Wert in Euro Gesamt 413 12 640 205 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 301 6 196 298 – A0003 98 1 658 343 – A0006 16 3 986 972 – A0007 2 100 066 – A0008 14 18 843 – A0010 1 71 200 – A0011 1 6 840 – A0013 3 25 228 – A0014 1 304 800 – A0018 2 256 615 – A0021 2 0 – A0022 1 15 000 Anzahl Wert in Euro Gesamt 464 196 193 486 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 348 8 021 921 – A0002 1 14 000 – A0003 96 1 610 188 – A0005 1 21 000 – A0006 14 3 316 688 – A0007 2 78 – A0008 22 153 037 – A0009 1 625 000 – A0010 1 23 000 – A0011 7 181 917 506 – A0013 4 90 257 – A0014 1 140 000 – A0016 1 2 750 – A0018 1 256 561 – A0021 1 1 500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1218 Genehmigungen im Jahr 2007 Genehmigungen im Jahr 2008 Anzahl Wert in Euro Gesamt 586 30 855 530 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 438 16 391 736 – A0003 109 2 749 743 – A0005 1 15 330 – A0006 30 11 085 690 – A0007 3 18 640 – A0008 17 110 705 – A0011 4 189 109 – A0013 2 39 012 – A0016 2 46 760 – A0017 1 1 500 – A0018 3 155 305 – A0021 1 2 000 – A0022 1 50 000 Anzahl Wert in Euro Gesamt 466 40 984 649 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 330 12 550 455 – A0003 105 3 880 119 – A0005 1 24 400 – A0006 17 6 606 782 – A0007 1 79 – A0008 20 6 117 – A0011 3 17 547 542 – A0017 1 359 216 – A0021 1 9 939 – A0022 1 0 Drucksache 18/1218 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Genehmigungen im Jahr 2009 Genehmigungen im Jahr 2010 Anzahl Wert in Euro Gesamt 418 14 433 848 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 287 7 817 139 – A0002 1 9 500 – A0003 104 3 424 157 – A0005 1 10 600 – A0006 7 800 674 – A0007 3 19 235 – A0008 16 1 653 030 – A0009 1 400 000 – A0010 1 23 010 – A0011 1 26 500 – A0013 5 11 345 – A0016 1 7 200 – A0018 2 166 458 – A0021 1 50 000 – A0022 1 15 000 Anzahl Wert in Euro Gesamt 426 18 603 468 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 311 10 520 990 – A0003 70 1 813 190 – A0006 8 4 348 500 – A0007 4 180 491 – A0008 19 1 151 778 – A0009 1 163 000 – A0010 1 150 – A0011 6 329 416 – A0013 4 3 347 – A0016 1 33 760 – A0018 1 6 746 – A0022 4 52 100 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1218 Genehmigungen im Jahr 2011 Genehmigungen im Jahr 2012 Anzahl Wert in Euro Gesamt 438 144 108 649 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 332 13 963 484 – A0003 69 2 456 443 – A0005 1 74 151 – A0006 11 3 581 214 – A0007 3 2 830 – A0008 20 100 178 – A0010 2 17 354 – A0011 4 18 346 – A0013 4 23 687 – A0014 1 123 500 000 – A0016 1 6 794 – A0017 2 63 553 – A0018 2 144 600 – A0021 1 6 015 – A0022 2 150 000 Anzahl Wert in Euro Gesamt 450 40 415 406 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 355 19 478 057 – A0003 53 2 914 320 – A0005 1 89 800 – A0006 12 3 881 285 – A0007 2 701 – A0008 18 125 791 – A0009 5 1 550 452 – A0010 1 747 844 – A0011 6 5 070 504 – A0013 3 10 313 – A0014 1 6 500 000 – A0016 1 46 339 Drucksache 18/1218 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Genehmigungen im Jahr 2013 Anmerkung: Da einzelne Genehmigungen mehrere Ausfuhrlistenpositionen umfassen können , ist die Gesamtzahl der erteilten Genehmigungen kleiner als die Summe der erfassten Ausfuhrlistenpositionen. Eine ausführliche Beschreibung der Güter kann dem Rüstungsexportbericht für das jeweilige Jahr entnommen werden. Bezüglich der Ausfuhrlistenposition A0001 ist insbesondere anzumerken, dass es sich hierbei fast ausschließlich um Jagd- und Sportwaffen handelt. Die Ausfuhr von Kleinwaffen, die auch nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu kontrollieren sind, mit Ursprung in Deutschland wurde nicht genehmigt (vgl. auch Antwort zu Frage 4). 6. Wie viele Anträge auf den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Russland wurden in den Jahren von 2005 bis 2013 abgelehnt (bitte einzeln mit Begründung nach Jahren aufschlüsseln)? Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz wurde im Jahr 2010 ein Antrag auf Ausfuhr von Kriegswaffen der Nr. 29b der Kriegswaffenliste (Maschinenpistolen) abgelehnt, da die Bewertung nach den Kriterien der „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 sowie den Kriterien des „Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ einer Ausfuhr entgegenstand . Ausführungen zum Wert der beantragten Kriegswaffen können nicht gemacht werden, da der Wert nicht zu den nach § 5 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz für den Antrag auf Ausfuhr von Kriegswaffen erforderlichen Angaben gehört. Im Bereich der sonstigen Rüstungsgüter wurden die in den folgenden Tabellen Anzahl Wert in Euro Gesamt 498 38 242 715 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 396 16 407 263 – A0003 68 4 370 576 – A0006 11 10 092 876 – A0007 3 425 – A0008 18 4 692 987 – A0009 2 562 500 – A0010 3 504 224 – A0011 7 1 002 787 – A0013 2 44 150 – A0014 3 554 756 – A0021 1 10 171 aufgeführten Anträge abgelehnt, da die Bewertung nach den Kriterien der „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1218 tungsgütern“ aus dem Jahr 2000 sowie den Kriterien des „Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern “ einer Ausfuhr entgegenstand. Ablehnungen im Jahr 2005 Ablehnungen im Jahr 2006 Ablehnungen im Jahr 2007 Ablehnungen im Jahr 2008 Anzahl Wert in Euro Gesamt 5 51 440 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 5 51 440 Anzahl Wert in Euro Gesamt 8 668 134 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 6 79 634 – A0006 1 300 000 – A0015 1 288 500 Anzahl Wert in Euro Gesamt 3 163 807 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 2 18 866 – A0003 1 144 941 Anzahl Wert in Euro Gesamt 5 133 367 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 2 3 357 – A0010 1 54 539 – A0011 1 3 271 – A0015 1 72 200 Drucksache 18/1218 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ablehnungen im Jahr 2009 Ablehnungen im Jahr 2010 Ablehnungen im Jahr 2011 Ablehnungen im Jahr 2012 Anzahl Wert in Euro Gesamt 8 389 669 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 5 21 196 – A0011 2 355 542 – A0018 1 12 931 Anzahl Wert in Euro Gesamt 7 42 184 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 4 34 920 – A0018 3 7 264 Anzahl Wert in Euro Gesamt 7 80 033 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – davon A0001 6 79 633 – davon A0018 1 400 Anzahl Wert in Euro Gesamt 18 559 388 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 3 35 695 – A0003 1 20 250 – A0006 5 56 844 – A0011 1 4 082 – A0013 2 49 882 – A0017 2 3 375 – A0018 3 388 260 – A0022 1 1 000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1218 Ablehnungen im Jahr 2013 7. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden in den Jahren von 2005 bis 2013 tatsächlich ausgeführt, und zu welchem Warenwert (bitte einzeln nach Jahren und Rüstungsgut aufschlüsseln)? Tatsächliche Ausfuhren werden lediglich für Kriegswaffen statistisch erfasst, nicht jedoch für sonstige Rüstungsgüter. Für Kriegswaffen liegen für den Zeitraum von 2005 bis 2013 keine Ausfuhrmeldungen über den Export von Kriegswaffen nach Russland vor. 8. Welche deutschen Unternehmen haben welche Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter in den Jahren von 2005 bis 2013 tatsächlich ausgeführt und mit welchem Warenwert (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Welche Lizenzverkäufe für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter von deutschen Unternehmen an Russland wurden im Zeitraum von 2005 bis 2013 genehmigt (bitte nach Unternehmen unter Angabe der Lizenz und des Verkaufswertes auflisten)? Das deutsche Außenwirtschaftsrecht basiert auf der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologie. Die der Ausfuhr zugrunde liegenden vertraglichen Grundlagen, wie zum Beispiel Kaufverträge, aber auch entsprechende Lizenzverträge , sind nicht Gegenstand gesonderter Genehmigungspflichten. Sie werden entsprechend von der Bundesregierung auch nicht statistisch erfasst. Kontrolllücken entstehen hierdurch nicht, da die konkreten Ausfuhren in Erfüllung dieser Verträge, zum Beispiel die Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technologie oder Zulieferung von in der Ausfuhrliste gelisteten Komponenten für die Produktion im Ausland, genehmigungspflichtig sind. 10. Plant die Bundesregierung Genehmigungen für Lizenzverkäufe an Russland aufzuheben? Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen und begründen)? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Anzahl Wert in Euro Gesamt 6 612 978 Davon enthielten Güter der Ausfuhrlistenposition: – A0001 2 106 207 – A0005 1 2 971 – A0006 2 152 800 – A0013 1 351 000 Drucksache 18/1218 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche deutschen Unternehmen erhielten im Zeitraum von 2005 bis 2013 eine Exportgenehmigung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland? Welche Anträge wurden abgelehnt, und welche Güter wurden tatsächlich ausgeführt (bitte nach Unternehmen unter Angabe der Güter und ihres jeweiligen Warenwertes auflisten)? Die Namen der antragstellenden Unternehmen können wegen des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht genannt werden. Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, jedoch grundsätzlich nicht über alle auf deren Grundlage tatsächlich exportierten Güter. In den Jahren seit 2005 wurden jährlich folgende Genehmigungen und Ablehnungen erteilt: 2005 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 14 150 598 011 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 215 10 960 340 € C2 – Werkstoffbearbeitung 156 44 898 243 € 1 317 075 € C3 – Allgemeine Elektronik 29 5 026 668 € C4 – Rechner 1 1 € C5 – Telekommunikation/ Informationssicherheit 2 611 500 € C6 – Sensoren und Laser 7 18 671 760 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 2 417 650 € C8 – Meeres- und Schiffstechnik 1 339 000 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 1 1 750 000 € Gesamt 428 233 273 173 € 1 317 075 € 2006 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 17 20 821 553 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige 210 23 494 555 € Ausrüstung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1218 C2 – Werkstoffbearbeitung 242 96 633 346 € C3 – Allgemeine Elektronik 54 8 484 377 € C4 – Rechner 5 168 861 € C6 – Sensoren und Laser 13 526 166 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 2 307 790 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 1 512 616 € Gesamt 544 150 949 264 € 2007 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 19 70 345 494 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 278 30 066 468 € 1 369 425 € C2 – Werkstoffbearbeitung 297 117 094 721 € 2 718 263 € C3 – Allgemeine Elektronik 33 191 537 828 € C4 – Rechner 2 2 € C5 – Telekommunikation/ Informationssicherheit 1 108 478 € C6 – Sensoren und Laser 30 3 181 395 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 3 331 600 € C8 – Meeres- und Schiffstechnik 1 10 605 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 1 27 948 € Gesamt 665 412 704 539 € 3 1 087 688 € 2008 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 14 24 133 236 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 303 17 156 788 € C2 – Werkstoffbearbeitung 395 282 935 022 € 2 868 426 € C3 – Allgemeine Elektronik 44 15 370 807 € C4 – Rechner 2 523 909 € Drucksache 18/1218 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode C6 – Sensoren und Laser 18 1 999 966 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 2 766 500 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 2 214 424 € Gesamt 780 343 100 652 € 2 868 426 € 2009 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 16 26 738 950 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 218 7 740 933 € C2 – Werkstoffbearbeitung 240 212 660 441 € 3 1 016 690 € C3 – Allgemeine Elektronik 31 13 168 867 € C4 – Rechner 1 53 279 € C5 – Telekommunikation/ Informationssicherheit 2 3 751 578 € C6 – Sensoren und Laser 26 2 357 668 € 2 86 500 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 1 250 000 € 1 82 658 € Gesamt 535 266 721 716 € 6 1 185 848 € 2010 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 19 70 498 951 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 225 80 756 597 € C2 – Werkstoffbearbeitung 258 99 714 882 € C3 – Allgemeine Elektronik 45 16 589 438 € C4 – Rechner 1 1 € C5 – Telekommunikation/ Informationssicherheit 2 100 129 € C6 – Sensoren und Laser 20 3 311 915 € 1 95 800 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 3 2 701 333 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 1 50 000 € Gesamt 574 273 723 246 € 1 95 800 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1218 2011 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 11 27 615 366 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 247 40 693 288 € C2 – Werkstoffbearbeitung 382 134 317 564 € C3 – Allgemeine Elektronik 72 18 179 070 € C4 – Rechner 6 301 549 € C5 – Telekommunikation/ Informationssicherheit 2 102 076 € C6 – Sensoren und Laser 40 10 987 510 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 4 1 117 969 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 8 837 269 € Gesamt 772 234 151 661 € 2012 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 32 22 129 770 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 265 40 248 563 € C2 – Werkstoffbearbeitung 409 176 349 131 € C3 – Allgemeine Elektronik 94 59 297 854 € C4 – Rechner 3 173 € C5 – Telekommunikation/ Informationssicherheit 7 4 996 080 € C6 – Sensoren und Laser 40 11 429 585 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 3 998 500 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 8 113 888 186 € Gesamt 861 429 337 842 € Drucksache 18/1218 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Generell wird bei der Prüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter auf Grundlage der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 ein differenzierter Ansatz verfolgt, der die abstrakte und konkrete Gefahrenlage im Hinblick auf eine mögliche militärische Endverwendung oder eine kritische Endverwendung im Bereich Massenvernichtungswaffen und Trägertechnologie der Güter ermittelt und bewertet. 12. Plant die Bundesregierung, bestimmte Exportgenehmigungen im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufzuheben? a) Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen und begründen)? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Erteilte Genehmigungen gelten für zwei Jahre befristet. Die Frage eines Widerrufs bereits erteilter Genehmigungen stellt sich daher allein für Genehmigungen, die seit April 2012 erteilt, aber noch nicht ausgenutzt wurden. Ob ein Widerruf noch nicht ausgenutzter Genehmigungen erforderlich ist, wird geprüft. Unabhängig von der Frage eines Widerrufs wirkt die Bundesregierung in kritischen Fällen darauf hin, dass es trotz erteilter Genehmigungen nicht zu einer Ausfuhr kommt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage überprüft die Bundesregierung auch die Anwendung der bei der Prüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-UseGüter nach Russland geltenden Kriterien. 2013 Genehmigungen Ablehnungen Position Anzahl Wert Anzahl Wert C0 – Kerntechnische Materialien , Anlagen und Ausrüstung 35 43 928 794 € C1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 260 30 714 774 € 1 1 067 916 € C2 – Werkstoffbearbeitung 481 243 974 415 € C3 – Allgemeine Elektronik 109 21 608 678 € C5 – Telekommunikation/ Informationssicherheit 6 24 698 € C6 – Sensoren und Laser 38 15 131 605 € C7 – Luftfahrtelektronik und Navigation 4 629 598 € C8 – Meeres- und Schiffstechnik 1 1 057 700 € C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 7 3 885 500 € Gesamt 941 360 955 762 € 1 1 067 916 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1218 13. Wie viele Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wurden aufgrund des Tschetschenien- und Kaukasuskrieges nicht genehmigt und/oder wurden aus diesem Anlass Genehmigungen zurückgenommen? a) Wenn ja, welche (bitte mit Angabe des Rüstungsgutes, des Empfängers und des Warenwertes)? b) Wenn nein, warum nicht? Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen . Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Es wurden keine bereits erteilten Genehmigungen widerrufen. 14. Wie wurden die erteilten Exportgenehmigungen vor dem Hintergrund des Tschetschenien- und Kaukasuskrieges begründet? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Erachtet die Bundesregierung den weiteren Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Russland als konform mit den Rüstungsexportrichtlinien , insbesondere in Bezug auf Abschnitt III.5 der Rüstungsexportrichtlinien ? Wenn ja, plant die Bundesregierung ein Verbot für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Russland zu verhängen? a) Wenn ja, wann, und für welche Rüstungsgüter (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte mit Bezugnahme auf die Rüstungsexportrichtlinien begründen)? Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 16. Welche Position vertritt die Bundesregierung gemäß des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GSAP des Rates auf europäischer Ebene in Bezug auf ein Waffenembargo für Russland? Die Bundesregierung unternimmt im engen Schulterschluss mit den europäischen Nachbarn alles, um eine diplomatische Lösung für die Krise in der Ukraine zu finden und weitere Eskalationsschritte zu vermeiden. Die Europäische Union hat betont, dass alle weiteren Schritte der Russischen Föderation zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine zu zusätzlichen und weitreichenden Konsequenzen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits führen würden; dies würde eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen betreffen. Entsprechende Maßnahmen würden in neuen Beschlüssen des Rates geregelt. Solange und soweit kein Waffenembargo verhängt ist, schreibt der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemein- same Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern eine Einzelfallprüfung vor, die auf der Grundlage der Kriterien des Ge- Drucksache 18/1218 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode meinsamen Standpunkts, der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 sowie – seit dem 2. April 2014 – der Artikel 6 und 7 des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333