Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12182 18. Wahlperiode 28.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11940 – Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Januar 2016 betreibt die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Sanvartis GmbH, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Sanvartis betreibt ein Callcenter für privatwirtschaftliche Dienstleister, wie Krankenkassen und Leistungserbringer. Damit unterhält die neue UPD Geschäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit denen Patientinnen und Patienten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die UPD wenden. Die Fragesteller haben sich bereits in zwei umfangreichen Kleinen Anfragen an die Bundesregierung gewandt, um herauszufinden, wie es um die Unabhängigkeit der neuen UPD steht und wie sich die Beratungsqualität sowie die Beratungsstrukturen entwickelt haben (Bundestagsdrucksachen 18/7136 und 18/9484). Die Antworten zeigten, dass Sanvartis die Unabhängige Patientenberatung vor allem in ein Callcenter verwandelt hat. Trotz gestiegener finanzieller Mittel ist der Anteil der Beratungen vor Ort auf fast ein Drittel gesunken. Zudem wurden die Personalstellen für die Beratungen in den Regionalstellen massiv gekürzt. Statt der bisherigen festen Büros mit multidisziplinären Teams aus mindestens drei Expertinnen und Experten, betreuen heute einzelne Mitarbeiterinnen gleich mehrere Regionalstellen ohne feste Öffnungszeiten. Die Fragesteller befürchten, dass viele Ratsuchende, die Zeit und Vertrauen benötigen, um über ihre komplexen Probleme zu sprechen, so nicht mehr erreicht werden. Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung ging auch hervor, dass weitreichende Verbindungen zwischen Sanvartis und der UPD bestehen. Auf Grundlage eines Beherrschungsvertrages hat sich die UPD der Leitung durch Sanvartis unterstellt und ist verpflichtet, den Weisungen von Sanvartis zu folgen . Zudem wird den Beraterinnen und Beratern der UPD ein von Sanvartis lizensiertes Wissensmanagementsystem zur Verfügung gestellt. UPD und Sanvartis teilen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen im Annahmelevel kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sanvartis zum Einsatz. Die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit und Neutralität der Patientenberatung kann daher in Zweifel gezogen werden. Antworten auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode viele Fragen bezogen auf die Verwendung der Fördermittel, Personalausstattung und die Beratungsqualität der neuen UPD blieb die Bundesregierung schuldig . In drei Stichproben des Bayerischen Rundfunks, der Stiftung Wartentest sowie des WDR bescheinigten die Tester der UPD noch Verbesserungsbedarf (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai 2016; WDR 2 Quintessenz, Stiftung Warentest, Unabhängige Patientenberatung : Es läuft noch nicht rund, 26. Oktober 2016; Patientenberatung im Test, 5. Januar 2017). Insbesondere gab es Kritik für die inhaltliche Beratung, die kaum auf die persönlichen Einzelfälle eingegangen sei, als auch die unzuverlässige Beantwortung von E-Mail-Anfragen. Die Tester des WDR bemängelten etwa: „So gab ein UPD-Berater Tipps, die ins Leere führten, den Rat Suchenden also keineswegs weiterbrachten. Leider fehlten auch Hinweise auf Selbsthilfegruppen oder andere Hilfsmöglichkeiten am Wohnort des Fragestellers. Die UPD ist offensichtlich vor Ort noch nicht gut vernetzt. Das wäre aber für eine individuelle Patientenberatung sehr wichtig. Daher gibt es in Sachen Kompetenz und Verständlichkeit in der Beratung nur die Note ausreichend.“ V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit dem 1. Januar 2016 wird die Patientenberatung nach § 65b SGB V gemäß einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Sanvartis GmbH durch die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) durchgeführt . Die UPD ist vor Ort, telefonisch, schriftlich und online erreichbar. Gemäß dem Willen des Gesetzgebers, mit der Erhöhung der Fördermittel für die Unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b SGB V insbesondere die telefonische Erreichbarkeit zu verbessern (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1657, Seite 55, 64), wurden die telefonischen Beratungszeiten gegenüber der letzten Förderperiode deutlich erweitert. Die UPD hat dabei eine ausgesprochen positive Entwicklung durchlaufen: Die Zahl der Beratungen wurde in den ersten 16 Monaten insgesamt, aber auch im Bereich der Beratungen vor Ort gesteigert. Gleichzeitig wurde auch die angestrebte Erreichbarkeit von 90 Prozent erzielt, das heißt Anrufer benötigen im Durchschnitt weniger als 1,1 Anrufversuche. Zum Vergleich : Die Hidden-Client Erhebungen zur alten UPD ergaben zuletzt eine durchschnittlich erforderliche Anzahl von 3,3 Anrufversuchen bis ein Beratungskontakt zustande kam. Die UPD gewährleistet in ihrer Tätigkeit die unverzichtbare Einhaltung von Neutralität und Unabhängigkeit. In dem Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für die Unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b SGB V hat einer der unterlegenen Bieter die Vergabekammer des Bundes angerufen. Diese hat nicht nur die vom GKV-Spitzenverband getroffene Entscheidung in vollem Umfang bestätigt, sondern in ihrem Beschluss auch ausdrücklich und unmissverständlich festgestellt, dass die in dem Konzept vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Neutralität die Voraussetzungen des § 65b Absatz 1 Satz 3 SGB V erfüllen. Der Beschluss der Vergabekammer ist auf der Internetseite des Bundeskartellamts (www.bundeskartellamt.de) veröffentlicht. Die Einhaltung der Neutralität und Unabhängigkeit in der Praxis wird seit 1. September 2016 durch eine Auditorin kontrolliert. Die Auditorin hat plangemäß ihre Arbeit aufgenommen. Verstöße gegen Neutralität und Unabhängigkeit wurden von ihr nicht festgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12182 Die Bundesregierung weist darüber hinaus darauf hin, dass die UPD auch in der aktuellen Förderphase evaluiert wird. Aufgabe der Evaluation ist es zu prüfen, ob das Regelangebot die Ziele der unabhängigen Patientenberatung erreicht, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Beratungsqualität , die Einhaltung von Qualitätskriterien wie Neutralität und Unabhängigkeit und auch die Erreichbarkeit. Beratung vor Ort 1. Wie viele Beratungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2016 in den einzelnen Beratungsstellen geführt (bitte nach Regionalstelle und Monat aufschlüsseln)? Die Anzahl der in den Beratungsstellen von April bis Dezember 2016 durchgeführten Beratungen in dem der Bundesregierung vorliegenden Detaillierungsgrad ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Für 164 der Beratungen vor Ort wurde kein Ort angegeben. Beratungsstelle Anzahl der Beratungen April bis Dezember 2016 Berlin 195 München 182 Landshut 111 Potsdam 105 Nürnberg 80 Köln 74 Dresden 73 Hamburg 71 Frankfurt am Main 69 Bremen 68 Ludwigshafen 67 Leipzig 64 Magdeburg 61 Dortmund 59 Hannover 58 Saarbrücken 49 Duisburg 47 Erfurt 37 Gießen 33 Kiel 33 Stuttgart 31 Bielefeld 29 Rostock 25 Karlsruhe 24 Göttingen 22 Würzburg 14 Freiburg 12 Neubrandenburg 10 Schwerin 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für die Beratung in den Regionalstellen im Jahr 2016, und welchem Anteil am Gesamtbudget entspricht dies? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. In welchen Städten werden nach Kenntnis der Bundesregierung örtliche Beratungsstellen von der UPD angeboten? UPD Beratungsstellen befinden sich in Berlin, Bielefeld, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Erfurt, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Gießen/ Marburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel, Konstanz, Köln, Landshut, Leipzig, Ludwigshafen, Magdeburg, München, Neubrandenburg, Nürnberg, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart und Würzburg. Darüber hinaus bietet die UPD mit den UPD-Mobilen in über 100 weiteren Städten eine Beratung vor Ort an. 4. a) Wie viele Mitarbeitende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen regionalen Beratungsstellen eingesetzt, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies? b) Welcher Stellenanteil steht je regionaler Beratungsstelle zur Verfügung? Detailinformationen zum Personaleinsatz und der Personaleinsatzplanung für die einzelnen Beratungsstellen liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie viele Beratungsstunden pro Woche wurden seit April 2016 in den einzelnen Regionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Die Wochenstundenanzahl der Vor-Ort-Beratungen in den einzelnen Beratungsstellen ist der Bundesregierung nicht bekannt. 6. Welche regionalen Beratungsstellen haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile dauerhaft feste Räumlichkeiten mit eigenem Türschild, damit sie für Ratsuchende sichtbar und erreichbar sind, und aus welchen Gründen verfügen die anderen Beratungsstellen bislang nicht darüber? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben alle regionalen Beratungsstellen feste Räumlichkeiten und ein Türschild. 7. Können Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile direkt eine Beratungsstelle aufsuchen, um eine Beratung zu erhalten, und wenn nein, warum nicht? Die persönliche Beratung in den Beratungsstellen ist entsprechend der Leistungsbeschreibung nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgesehen. 8. Wie lange müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Ratsuchende im Durchschnitt auf einen Termin bei einer örtlichen Beratungsstelle warten (bitte monatlich für die einzelnen Beratungsstellen seit April 2016 angeben)? In einer ersten Erhebung der Evaluation mit sehr geringen Fallzahlen wurde Ratsuchenden ein Termin nach durchschnittlich 2,7 Tagen angeboten. Monatliche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12182 9. Welcher Anteil der örtlichen Beratungsstellen ist nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei? Die Beratungsstellen müssen barrierefrei zugänglich sein. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden. 10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch bauliche Vorkehrungen, wie die angemessene Abtrennung der Beratungsräume von Anmelde- und Wartebereichen , sichergestellt, dass die informationelle Selbstbestimmung in der Beratung gewahrt wird? Der Schutz sensibler Patientendaten muss in der Beratungssituation gewährleistet sein. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass dies nicht der Fall wäre. 11. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das direkte (nicht telefonische ) Beratungsangebot aktiv beworben? Über die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit hinaus macht die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere regelmäßig über regionale Medien wie Tageszeitungen , Informations- und Anzeigenblätter auf das Angebot der Vor-Ort-Beratung in den Beratungsmobilen aufmerksam. 12. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung die Erreichbarkeit , Regionalität und Bürgernähe des Beratungsangebots angesichts des im Vergleich zur alten UPD reduzierten Angebots an persönlicher Beratung vor Ort? Aufgabe der Auditorin ist es, die Einhaltung der Neutralität und Unabhängigkeit in der Praxis zu kontrollieren. Umfang und Tiefe der Beratungen 13. Wie hoch war der Anteil der Beratungen der UPD im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung (Angaben bitte in Prozent) telefonisch schriftlich online in den Regionalstellen in den UPD-Mobilen sowie zu Hause? Die Beratungen der UPD erfolgten 2016 zu 90,1 Prozent telefonisch, zu 2,3 Prozent auf dem Postweg, zu 3,9 Prozent über das Onlineportal und per E-Mail, zu 2,0 Prozent vor Ort und zu 1,7 Prozent in den UPD-Mobilen. 14. Wie verteilten sich die Beratungsanteile im Jahr 2016 auf das Annahme-, Fach-, und Expertenlevel (bitte nach Level und Monat aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. a) Wie teilte sich das Beratungsaufkommen im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung in die Bereiche rechtliche, medizinische und psychosoziale Beratungen auf (bitte nach einzelnen Bereichen und Monaten aufschlüsseln )? Die Beratungen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung in 72,5 Prozent der Fälle rechtliche Fragen. 17,4 Prozent betrafen medizinische oder psychosoziale Anfragen und 6,2 Prozent allgemeine Anfragen. Monatsbezogene Daten liegen der Bundesregierung dazu nicht vor. b) Sollte der Bereich der psychosozialen Beratung durch die neue UPD nicht mehr eigenständig sondern nur noch als Teilaspekt der medizinischen Beratung ausgewiesen werden, wie schätzt die Bundesregierung diese Änderung ein? Für Ratsuchende ist nach Auffassung der Bundesregierung entscheidend, dass sie eine qualitätsgesicherte und ihren Bedürfnissen entsprechende Beratung erhalten. Die Dokumentation der Beratung ist neben der Beratung selbst Gegenstand der Untersuchungen der laufenden Evaluation. 16. Wie kann die neue UPD nach Einschätzung der Bundesregierung den hohen Bedarf an psychosozialer Beratung decken, wenn in der Mitarbeiterschaft nur ein einziger Sozialarbeiter vertreten ist (vgl. Sachstandsbericht der neuen UPD vom März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit vom 29. März 2017)? Die psychosoziale Beratung wird von der UPD als Querschnittsaufgabe erfasst, die durch alle Beratenden wahrgenommen wird. Alle Mitarbeiter der UPD absolvieren dazu neben der fachlichen Ausbildung zusätzlich eine Weiterbildung in Gesprächspsychologie. In besonders anspruchsvollen Beratungssituationen erfolgt die fundierte psychosoziale Beratung durch einen Psychologen der UPD. 17. Wie viele Mitarbeitende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeit bei der UPD, und wie viele bis zu zehn Stunden pro Woche? Die UPD gGmbH verfügte zum 1. Oktober 2016 über insgesamt 90 Mitarbeitende (78,25 Vollzeitäquivalente – VZÄ). Etwa zwei Drittel der Mitarbeitenden arbeiten Vollzeit, der Anteil der Mitarbeitenden mit bis zu 10 Stunden pro Woche ist der Bundesregierung nicht bekannt. 18. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die Beratung die häufig komplexen Probleme der Ratsuchenden tatsächlich gelöst werden und das Angebot sich nicht auf eine Informationsauskunft beschränkt , die genauso die Krankenkassen liefern können? Nach Erkenntnissen der Evaluation verfügen die Mitarbeitenden der UPD durchschnittlich über mehrjährige Beratungserfahrung. Der Anteil der Akademiker/- innen unter den Mitarbeitenden der UPD lag zum 1. Oktober 2016 bei 41,11 Prozent . Die Evaluation wird im Verlauf der Förderperiode weitere Informationen insbesondere zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung vorlegen. Hinsichtlich der von der UPD geplanten Maßnahmen der internen Qualitätssicherung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12182 19. Welche Vorgaben gibt es für die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beratung bei komplexen Problemen, die sowohl psychosoziale, medizinische als auch rechtliche Fragen aufwerfen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 20. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Dauer von Beratungsgesprächen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Vorgaben für die Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Dauer von Beratungsgesprächen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden als Kalkulationsgröße 30 Minuten für eine telefonische Beratung und 45 Minuten für eine Beratung vor Ort angenommen. b) Wie lange dauerten die telefonischen und Vor-Ort-Beratungsgespräche im Jahr 2016 durchschnittlich (bitte nach Monaten, telefonischer und Vor- Ort-Beratung sowie Annahme-, Fach- und Expertenlevel aufschlüsseln)? 2016 betrug die durchschnittliche Beratungszeit für eine Vor-Ort Beratung rund 28 Minuten, eine medizinische Beratung 26 Minuten und eine sozialrechtliche Beratung 21 Minuten. 21. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Anzahl der Beratungskontakte pro Beratungsfall? b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Beratungsfällen mit mehreren Beratungskontakten? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 22. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Beraterinnen und Berater mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der Region vertraut und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt sind, um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren und sie weiterzuvermitteln? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 wird verwiesen . 23. a) Wie (mit welchen regionalen, fachlichen, wissenschaftlichen Expertisen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Bundesregierung angekündigten Datenbanken erstellt (vgl. Antwort zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 18/7136)? b) Wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht? c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Datenbanken? d) Inwieweit sieht sie ihre Ankündigung einer „bundesweite(n) Datenbank aller regionalen Akteure“ erfüllt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Wenn nein, meint die Bundesregierung weiterhin, dass die Erstellung einer bundesweiten Datenbank aller regionalen Akteure die Auflösung der regionalen Strukturen kompensieren kann? Die Fragen 23a bis 23e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen liegen der Bundesregierung keine Detailinformationen vor. Eine abschließende Bewertung ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Hierzu sind insbesondere auch die Ergebnisse der Evaluation abzuwarten. 24. a) Welche Öffentlichkeitsmaßnahmen hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen , Ältere und Menschen mit geringem Einkommen zu erreichen ? b) Welche sonstigen Aktivitäten entwickelt die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Personenkreise? Die Fragen 24a und 24b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die UPD richtet ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit so aus, dass die Bürgerinnen und Bürger auf vielen Wegen über das Beratungsangebot informiert werden. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die regionalen niedrigschwelligen Beratungsangebote der UPD-Mobile und ihrer Standorte, die Pressearbeit in reichweitestarken Medien mit breiter Leserschaft und Service-Artikel in Ratgebertiteln und Illustrierten ebenso wie die Kooperation mit Obdachlosenzeitungen. Darüber hinaus wird die Vernetzung mit etablierten Vor-Ort-Strukturen dazu beitragen , dass die Patientenberatung Menschen mit besonderem Beratungsbedarf noch besser erreichen kann. c) In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit chronischen Erkrankungen, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen erreicht (bitte in Prozent aller durchgeführten Beratungen angeben)? Im Jahr 2016 waren nach Kenntnis der Bundesregierung 30 Prozent der Ratsuchenden älter als 65 Jahre. Der Anteil der Ratsuchenden, die erwerbslos oder ohne Erwerbstätigkeit waren, betrug 17,5 Prozent. Darüber hinausgehende Erkenntnisse zum Einkommen oder chronischen Erkrankungen Ratsuchender liegen der Bundesregierung nicht vor. Hausbesuche und Mobile Beratung 25. a) Wie viele Ratsuchende hat die neue UPD seit Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten aufschlüsseln )? b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von der neuen UPD angeboten, innerhalb von 48 Stunden ermöglicht (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12182 c) Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb dies nicht ermöglicht wurde, und welche Schlüsse zieht sie hieraus? Die Fragen 25a bis 25c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang keine Ratsuchenden durch Hausbesuche beraten, da die für eine aufsuchende Beratung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Eine abschließende Bewertung ist in diesem Punkt derzeit noch nicht möglich. Hierzu sind die weitere Entwicklung und weitere Ergebnisse der Evaluation abzuwarten. 26. Wie viele Beratungen konnten von April 2016 bis Februar 2017 in den mobilen Beratungsangeboten stattfinden (bitten nach Monaten aufschlüsseln)? Die Anzahl der in UPD-Mobilen von April 2016 bis Februar 2017 durchgeführten Beratungen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Monat Mobile Beratungen April 2016 170 Mai 2016 124 Juni 2016 135 Juli 2016 206 August 2016 124 September 2016 337 Oktober 2016 319 November 2016 192 Dezember 2016 0 Januar 2017 501 Februar 2017 438 27. Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in einer Stadt verfügbar? Die drei UPD-Beratungsmobile waren quartalsweise jeweils für einen Tag zwischen fünf und sechs Stunden in einer Stadt verfügbar. 28. Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein mobiles Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein, und für wie lange? Die mobile Beratung wird in 100 Städten angeboten, die im Internet angegeben werden. In diesem Jahr wird durchschnittlich einmal im Quartal (viermal im Jahr) ein mobiles Beratungsangebot pro Stadt verfügbar sein. Seit April 2017 stehen die UPD-Mobile mindestens sechs Stunden in jeder Stadt für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 29. Wie lange müssen Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich auf einen Termin in den UPD-Mobilen warten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Beratung dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst Monate später erfolgt? Sollte eine weitergehende Beratung notwendig sein, erfolgt diese auf Wunsch des Ratsuchenden telefonisch zu einem individuell vereinbarten Termin oder schriftlich . b) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig zuzuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind? Sollte ein zuzuschaltender Experte nicht verfügbar sein, erfolgt auf Wunsch des Ratsuchenden eine telefonische Beratung zu einem individuell vereinbarten Termin . Onlineberatung 31. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile darüber, welcher Anteil der Onlineanfragen seit Januar 2016, wie von der UPD angeboten , innerhalb von 24 Stunden beantwortet wird (vgl. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136, und Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9484)? b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit? Die Fragen 31a und 31b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . 2016 betrug die durchschnittliche Reaktionszeit auf eine E-Mail nach Kenntnis der Bundesregierung 29 Stunden, 56 Prozent wurden innerhalb von 24 Stunden beantwortet. c) Welcher Anteil der Onlineanfragen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung frühestens nach einer Woche beantwortet, und welcher Anteil der Onlineanfragen wurde gar nicht beantwortet (bitte ab Januar 2016 monatlich aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über technische Probleme und datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online-Beratung der UPD (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9484), und insbesondere a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass Antworten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht funktionierender Zugangscodes für die Online-Plattform? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12182 33. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der oben genannten Kleinen Anfrage bekannten technischen Probleme und Sicherheitslücken gelöst bzw. geschlossen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind aktuell keine technischen Probleme in der Onlineberatung bekannt. Die in der Frage angesprochenen technischen Probleme in der Aufbauphase wurden nach Kenntnis der Bundesregierung behoben. Auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9484 wird verwiesen. Muttersprachliches Angebot 34. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen August 2016 und Februar 2017 geführt (bitte nach Sprache und Monat aufschlüsseln)? Die Anzahl der russisch-, türkisch- und arabischsprachigen Beratungsgespräche von August 2016 bis Februar 2017 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Monat Russisch Türkisch Arabisch August 2016 94 14 4 September 2016 74 15 3 Oktober 2016 82 20 11 November 2016 82 25 8 Dezember 2016 80 12 12 Januar 2017 102 25 10 Februar 2017 112 29 120 gesamt 626 140 168 35. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch, Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte nach Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach Annahmelevel, Fachabteilung und Expertenlevel aufschlüsseln)? Die UPD hat nach Kenntnis der Bundesregierung wie folgt Mitarbeiter eingestellt : Arabisch 3 Mitarbeiter (in den entsprechenden Servicezeiten) Türkisch 3 Mitarbeiter (2 VZÄ) Russisch 7 Mitarbeiter (6,3 VZÄ) Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 36. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar 2016 bis Februar 2017 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung hinzugezogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen Experten ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim Fremdsprachenangebot die angestrebte Beantwortungszeit eingehalten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Transparenz über die Verwendung der Fördermittel 38. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 Fördermittel zur Verfügung, und wie hoch ist die Fördersumme für das Jahr 2017? Die Fördermittel betragen für 2016 9 368 911,76 Euro und für 2017 10 140 676,47 Euro. In dem Betrag für 2017 sind zum einen Überträge aufgrund von 2016 nicht verwendeten Fördermitteln enthalten. Die Fördermittel für 2017 enthalten zudem eine Steigerung in Höhe von 2,41 Prozent entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. b) In welcher Höhe hat die neue UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach Zeiträumen 2015 und 2016 sowie Bereichen wie Technik, Personal, Öffentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)? Die UPD hat die Jahresabrechnung jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres in elektronischer Form vorzulegen. Die wirtschaftliche Prüfung der Mittelverwendung obliegt per Gesetz dem GKV-Spitzenverband als Fördermittelgeber, der den Beirat zur UPD nach § 65b SGB V über das Ergebnis der Prüfung in einem jährlichen Bericht informiert. Die UPD hat zum 30. März des Folgejahres einen zahlenmäßigen Nachweis vorzulegen , der als vorläufiges Ergebnis zu werten ist. Dieser zahlenmäßige Nachweis wird derzeit vom GKV-Spitzenverband geprüft und anschließend dem Beirat , der die Entwicklung der UPD begleitet, übersendet. Im Jahr 2015 hat die vorherige UPD 6 736 930 Euro an Fördermitteln verausgabt. Zu den gewünschten Differenzierungen nach Technik etc. liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 39. Welcher Anteil der jährlichen öffentlichen Mittel fällt seit 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Patientenberatung (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Gemäß § 7 Absatz 5 der Fördervereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der UPD sind die Fördermittel zweckgebunden und dürfen nur für das o. g. Vorhaben (Anm.: Schaffung einer eigenständigen Einrichtung zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung) verwendet werden. Die Fördermittel dürfen laut Vertrag nur für die im Vorhabenzeitaum für das Vorhaben anfallenden Ausgaben abgerechnet werden. Der Anteil, der auf die Patientenberatung entfällt, umfasst entsprechend – sowohl bei der neuen, als auch der alten UPD – 100 Prozent. In diesen Kosten sind sowohl die zur Durchführung notwendigen Personal- als auch Sachkosten enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12182 40. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sozialversicherung seit 2014 am Gesamtbudget (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Daten zum Anteil der Personalkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sozialversicherung am Gesamtbudget vor. Gemäß Angebot sind alle bei der UPD festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD sozialversicherungspflichtig beschäftigt und werden angelehnt an den TVÖD bezahlt. Die für 2016 vorgesehene Personalstärke wurde vertragsgemäß erreicht. 41. a) Welchen Akteuren wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Budgetplanung und Mittelverwendung der UPD zur Freigabe und Kontrolle vorgelegt ? Dem GKV-Spitzenverband obliegt als Fördermittelgeber per Gesetz die Verpflichtung , die Mittelverwendung auf Grundlage vertraglich definierter Verwendungsnachweise im Vergleich zur vorgelegten Finanzplanung für das jeweilige Förderjahr zu prüfen. Dabei erfolgt keine inhaltliche Prüfung, sondern eine rein wirtschaftliche Prüfung der Mittelverwendung, ggf. durch Prüfung von Belegen. Per Gesetz ist dem GKV-Spitzenverband jegliche inhaltliche Einflussnahme auf das Vorhaben der UPD untersagt. b) Sollten die Budgetplanung und Mittelverwendung den Mitgliedern des Beirats nach § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der Auditorin sowie der Prognos AG, welche die externe Evaluation durchführt , nicht vorliegen, wie sollen diese ihre Tätigkeit nach Ansicht der Bundesregierung sicherstellen, wenn ihnen dazu die grundlegenden Daten fehlen? Der Beirat, der die Entwicklung der unabhängigen Patienten- und Verbraucherberatung begleitet, wird seitens der Geschäftsführung der UPD regelmäßig umfassend informiert, wie die weitere Entwicklung geplant ist. Gemäß § 8 der Fördervereinbarung erhält der Beirat jeweils die für das folgende Förderjahr konkretisierte Maßnahmen-, Zeit- und Finanzplanung. Diese wurde dem Beirat für das Jahr 2017 per E-Mail vom 26. Januar 2017 zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde der Beirat in seiner Sitzung am 10. April 2017 seitens der Geschäftsführung der UPD und der Sanvartis GmbH informiert, welche Anpassungen in der Budgetplanung 2017 – im Vergleich zur 2015 kalkulierten Finanzplanung des Angebots für das Jahr 2017 – vorgenommen wurden. Eine Information über die Mittelverwendung 2016 erfolgt aufgrund der ausstehenden Jahresabrechnung 2016 zu einem späteren Zeitpunkt. Der Auditorin und der Prognos AG werden die erforderlichen Informationen für ihre jeweiligen Aufgabenstellungen seitens der UPD zur Verfügung gestellt. Für die Bewertung des Entwicklungsstandes stehen dem Beirat damit und mit dem regelmäßigen Bericht der Geschäftsführung, den Evaluationsergebnissen durch die Prognos AG, den Berichten der Auditorin sowie den jährlichen Berichten des GKV-Spitzenverbandes umfassende Informationsgrundlagen zur Verfügung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unabhängigkeit von Sanvartis 42. a) Welche Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten sind ihr dadurch entstanden (bitte nach Unternehmen der Vendus Sales & Communication Group GmbH und anderen aufschlüsseln)? b) Wie viel zahlt die UPD jährlich an die Sanvartis GmbH für die Vergabe der Software-Lizenzen für ihre IT (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Sollte die Bundesregierung unter Berufung auf den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz Dritter nicht auf die vorangegangenen Fragen antworten, wie wird sie dem Interesse der Versichertengemeinschaft an Transparenz über die Verwendung von Versichertengeldern nachkommen ? Die Fragen 42a bis 42c werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Bundesregierung liegen dazu keine Detailinformationen vor. Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Künftiges Angebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) durch die Sanvartis GmbH“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 hatte die Bundesregierung auch darauf hingewiesen, dass sie bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die durch Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Vergabekammer des Bundes in ihrem Beschluss zur Nachprüfung der Vergabeentscheidung ausdrücklich betont hat, dass es für jedes Unternehmen, das eine unabhängige Beratungseinrichtung aufbaut, unumgänglich sein dürfte, externe Dienstleistungen von Dritten einzukaufen . Die Vergabekammer stellte fest, dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass „die von der BG (Sanvartis GmbH) hierfür (Überlassung eines Informationsmanagementsystems ) angesetzten Preise oder Lizenzgebühren überhöht sind“ (Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes, VK 1-74/15, S. 36). Durch die Prüfung der Mittelverwendung von Seiten des GKV-Spitzenverbandes ist zudem sichergestellt, dass die gesetzlich vorgesehenen Finanzmittel, über deren Höhe bereits durch den Gesetzeswortlaut Transparenz besteht, ausschließlich für die Patienten- und Verbraucherberatung verwendet werden. 43. Welche Akteure führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulungen und Workshops zur Qualitätssicherung durch? Die Schulungen und Workshops zur Qualitätssicherung erfolgen durch die UPD in der Verantwortung der medizinischen bzw. juristischen Leitung. 44. a) Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung IT- und Kommunikations -Fortbildungen der UPD von Dozentinnen und Dozenten der Sanvartis GmbH durchgeführt? b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung sowie die Auditorin diese Zusammenarbeit zwischen Sanvartis und UPD angesichts des Unabhängigkeitsgebots ? c) Sollte die Sanvartis GmbH keinen Einfluss auf die Fortbildungsinhalte nehmen, durch wen werden Kommunikations- und IT-Fortbildungen bereitgestellt ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12182 d) Wie wird die Unabhängigkeit und Neutralität des jeweiligen Anbieters geprüft und welche externen Kontrollmechanismen sind der Bundesregierung zur Wahrung der Qualität dieser Fortbildungsmaßnahmen bekannt? Die Fragen 44a bis 44d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sanvartis GmbH führt keine fachlich-inhaltlichen Schulungen zu Beratungsinhalten der UPD durch; sämtliche Schulungen beziehen sich ausschließlich auf Vorgaben der UPD. Bis Februar 2017 erfolgten Kommunikationsschulungen durch die Sanvartis GmbH. Seit März 2017 erfolgen Kommunikationsschulungen UPD intern. Weiterhin erfolgte durch die Sanvartis GmbH eine IT-Einweisung zur Handhabung eingesetzter Hardware. Die Auditorin hat zu jeder Zeit Zugang zu sämtlichen Schulungen und Schulungsunterlagen und hat keine Verstöße gegen Neutralität und Unabhängigkeit festgestellt. Sie wird auch weiterhin die Einhaltung von Neutralität und Unabhängigkeit auch im Bereich der Fortbildungen der UPD prüfen. 45. a) Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit der UPD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH durchgeführt? b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung und die Auditorin diese Zusammenarbeit im Hinblick auf den Grundsatz der Unabhängigkeit? Die Öffentlichkeitsarbeit der UPD wurde und wird nicht durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH durchgeführt. 46. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung den Beherrschungsvertrag zwischen der UPD und Sanvartis angesichts des Unabhängigkeitsgebots ? Die Auditorin hat keine Verstöße gegen Unabhängigkeit und Neutralität festgestellt . 47. a) Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis GmbH bei der UPD zum Einsatz gekommen ist (bitte nach Monaten aufschlüsseln ), und wie wurde dabei die Neutralitätsverpflichtung sichergestellt ? Als „Überlaufteam“ werden zur Deckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe Mitarbeiter der Sanvartis GmbH eingesetzt. Die Mitarbeiter des Überlaufteams führen keine inhaltlichen Beratungen für die UPD durch. Sie klären lediglich das Anliegen des Anrufers und leiten den Anruf oder Rückrufwunsch an die UPD weiter. 2016 wurden ca. 3 Prozent aller Beratungsfälle durch das Überlaufteam angenommen, im Jahr 2017 wurden im Januar 238, im Februar 914 und im März 2 712 Anrufe durch das Überlaufteam angenommen. Die Auditorin hat die Tätigkeit des Überlaufteams geprüft und keine Verstöße gegen Neutralität und Unabhängigkeit festgestellt. b) Nach welchen Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung , ob das Team im „Annahmelevel“ der UPD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH aktiv unterstützt wird? Das Überlaufteam der Sanvartis GmbH wird auf eine Anforderung durch die UPD hin tätig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Nach welchen Kriterien findet die Auswahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sanvartis GmbH statt, die für eine Unterstützung der UPD eingeteilt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 48. a) Mit welchen Medienanbietern plant die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsverträge oder hat diese ggf. bereits geschlossen? b) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass diese Kooperationsverträge die Neutralität der Inhalte nicht beeinflussen können ? Die Fragen 48a und 48b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Beirat nach § 65b SGB V hat in seiner Sitzung vom 21. November 2016 im Zusammenhang mit Schwerpunkten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch mögliche Kooperationen mit Medienanbietern diskutiert und wird dies in den nächsten Beiratssitzungen fortführen. c) Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die regelmäßige Content-Produktion für die gewerblichen Medienanbieter aus Mitteln der gesetzlich Versicherten gerechtfertigt? Aufgabe der UPD ist es nach der Leistungsbeschreibung unter anderem, die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem durch ein eigenständiges und nach außen wahrnehmbares Informations- und Beratungsangebot zu fördern und die gesundheitliche Kompetenz (Health Literacy) von Nutzern zu stärken, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können. Die Produktion und Stellung von Sachinformationen ist nach Auffassung der Bundesregierung hierzu ein mögliches Mittel. 49. a) Wie schätzt die Bundesregierung ein, dass den unabhängigen Verbraucher -, Selbsthilfe- und Patientenverbänden durch die Vergabe der Patientenberatung an Sanvartis der Zugang zu Patienten- und Versichertendaten entzogen wurde? b) Wie wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Patientenund Versichertendaten nicht nur von Krankenkassen genutzt werden, sondern auch unabhängigen Verbraucher-, Selbsthilfe- und Patientenverbänden sowie der Wissenschaft („Open Source“) zur Verfügung gestellt werden ? Die Fragen 49a und 49b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sicherheit der Patienten- und Versichertendaten muss im Gesundheitssystem insgesamt und auch im Hinblick auf die Beratungen durch die UPD gewährleistet sein. Sie unterliegt daher strengen Anforderungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12182 50. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperation ihrer Vorgängerin mit dem IQWiG fortgesetzt? b) Wenn nein, wie stellt sie nach Meinung der Bundesregierung sicher, dass die Patienteninformationen ausschließlich evidenzbasiert erfolgen? Die Fragen 50a und 50b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Seit Ende 2016 findet ein Informationsaustausch zwischen der UPD und dem IQWiG statt. Über die Ausgestaltung einer möglichen Kooperation liegen aktuell keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der von der UPD gGmbH geplanten Maßnahmen der internen Qualitätssicherung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 verwiesen. Beirat nach § 65b SGB V und Auswahl der Auditorin 51. a) Wie viele Mitglieder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beirat nach § 65b SGB V insgesamt an, und wie viele davon sind Vertreterinnen und Vertreter der Patientenorganisationen, der Wissenschaft und des Verbands der privaten Krankenversicherung? Dem Beirat gehören als Mitglieder sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Wissenschaften , zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Patientenorganisationen, zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie im Fall einer angemessenen finanziellen Beteiligung der privaten Krankenversicherungen an der Förderung eine Vertreterin oder ein Vertreter des Verbandes der Privaten Krankenversicherung an. b) Inwiefern hält die Bundesregierung eine gesetzliche Konkretisierung für erforderlich, um eine angemessen starke Vertretung der Patientenorganisationen im Beirat nach § 65b SGB V sicherzustellen? Bereits in der letzten Förderperiode waren im Beirat zwei Vertreter der Patientenorganisationen vertreten. c) Entspricht die Anzahl der Patientenvertreterinnen und -vertreter nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest der Regelung nach § 140f Absatz 2 SGB V, so dass diese in gleichem Umfang wie die Krankenkassen im Beirat vertreten sind? Die Regelung des § 140f Absatz 2 SGB V ist auf den Beirat nach § 65b SGB V nicht anwendbar. Der GKV-Spitzenverband ist nach § 65b SGB V Adressat der Beratung durch den Beirat. Vertreterinnen oder Vertreter des GKV-Spitzenverbandes nehmen insoweit und als Fördermittelgeber zwar ebenso wie Vertreterinnen oder Vertreter der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene an den Sitzungen des Beirats teil. Sie sind jedoch nicht Mitglieder des Beirats. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 52. a) Welche Bereiche hat die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung bislang geprüft, und inwiefern kritisiert? b) Wie sieht das Prüfprogramm der Auditorin für das Jahr 2017 aus, und wann wird sie den Beirat nach § 65b SGB V über ihre Ergebnisse informieren ? Die Fragen 52a und 52b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den Berichtszeiträumen vom 1. September 2016 bis zum 4. April 2017 hat die Auditorin im Wege von Prozess- und Systemaudits Personal und Weiterbildung, Beratung, Management und IT der UPD überprüft. Verstöße gegen Neutralität und Unabhängigkeit wurden dabei nicht festgestellt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 sind die Weiterführung des IT-Audits sowie weitere Audits wie das Systemaudit Datenbanken, das Mithören von Beratungsgesprächen , Audits zur Vor-Ort-und mobilen Beratung, zur Beschwerdedokumentation sowie Wiederholungsaudits geplant. Die Auditorin berichtet dem Beirat regelmäßig über ihre Feststellungen und Empfehlungen . Die nächste Berichterstattung an den Beirat ist Mitte 2017 vorgesehen. 53. Welche Hinweise und Empfehlungen, die vor allem eine verbesserte Organisation und Eigenständigkeit der UPD, die Beratungstätigkeit sowie die Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeitenden betreffen, hat die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen der UPD gegeben (vgl. Handout der gsub vom 22. März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit am 29. März 2017)? Die Auditorin ist dem Beirat zur Kontrolle von Unabhängigkeit und Neutralität in der Praxis zur Seite gestellt und wirkt damit grundsätzlich nach innen. Die Auditorin berichtet dem Beirat regelmäßig über ihre Feststellungen und Empfehlungen. Auf die Vertraulichkeit ihrer Arbeit wird hingewiesen. 54. a) Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Beirat ausgewählt? Gemäß der Geschäftsordnung (GO) des Beirats ernennt die oder der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaften nach Beratung durch den Beirat und unter Berücksichtigung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes. Der Ernennung ist immanent, dass die notwendigen fachlichen Kompetenzen für die Tätigkeit im Beirat vorhanden sein müssen. b) Für welchen Zeitraum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreterinnen und Vertreter des Beirats bestellt? Die Ernennung erfolgt unbefristet und endet gemäß der GO des Beirats durch Rücktritt des Mitglieds, durch Benennung eines neuen Mitglieds durch die nach der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten Organisationen, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder den Verband der Privaten Krankenversicherung sowie bei einer groben Pflichtverletzung des Mitglieds oder einer Interessenkollision, die die Arbeit des Beirats dauerhaft gefährdet, durch einen mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss des Beirats. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/12182 c) Sollten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, anders als in der Vergangenheit, unbefristet bestellt werden, warum wurde die Geschäftsordnung des Beirats dahingehend geändert? Im Zuge der Erstellung der GO des Beirats im Jahre 2016 wurde grundsätzlich diskutiert, die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats zeitlich zu befristen. Dies wurde durch den Beirat abgelehnt. Im Übrigen unterliegen die Inhalte der Beratung gemäß der GO des Beirats der Verschwiegenheitspflicht. d) Warum gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beirat nach § 65b SGB V sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber nur zwei Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an, obwohl beide im Gesetzestext gleichrangig aufgeführt sind? e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung der Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung vom 26. April 2016, zumindest alle der vier anerkannten Patientenorganisationen nach § 140f SGB V mit mindestens je einem Sitz zu beteiligen? Die Fragen 54d und 54e werden gemeinsam beantwortet. Bei dem Beirat gemäß § 65b Absatz 1 SGB V handelt es sich im Grundsatz nicht um ein paritätisches Gremium. Der Gesetzestext gibt nur konkrete Vorgaben hinsichtlich der Beteiligung von Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministerium für Gesundheit sowie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und ggf. des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Die nähere Ausgestaltung der übrigen Besetzung wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die GO des Beirates festgelegt. 55. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Untersuchung der Unabhängigkeit und Neutralität durch die Auditorin erfordert deren eigene Unabhängigkeit. Die gsub gGmbH hat vor ihrer Tätigkeit als Auditorin nicht über ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen verfügt. 56. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Evaluatorin Prognos nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Prognos AG hat vielfältige Erfahrungen im Gesundheitsbereich. Die zahlreichen Studien, Gutachten und Reporte sind auf der Internetpräsenz einsehbar. Daneben hat die Evaluatorin Prognos die UPD bereits im Förderzeitraum von 2006 bis 2011 wissenschaftlich durch ihre Evaluation begleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12182 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 57. a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass mit der neuen UPD, der neuen Evaluatorin Prognos, der Auditorin und nach den Rücktritten von Prof. Rosenbrock und Prof. Dierks im Beirat nach § 65b SGB V das in 15 Jahren mit Mitteln der gesetzlich Versicherten aufgebaute Know-how der unabhängigen und neutralen Patientenberatung in Deutschland weitgehend verloren gegangen ist? b) Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den Wissensschatz und die Erfahrungen der am Aufbau Beteiligten für eine künftige unabhängige und neutrale Patientenberatung wieder nutzen zu können ? Die Fragen 57a und 57b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Gesetzgeber hat sich bei der Neuregelung zur UPD bewusst dafür entschieden , die Unabhängige Patientenberatung auch weiterhin fortlaufend durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen auszuschreiben. Der Aufbau einer neuen UPD ist jedoch nicht zwangsläufig mit Wissensverlust verbunden. Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH kann bei ihrer Tätigkeit auf Erfahrungen und Erkenntnisse der UPD unter der alten Trägerschaft zurückgreifen, beispielweise über die bereits veröffentlichen Patientenmonitore oder die bis dato erfolgten Evaluationen. Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass die Datenbanken , das Logo und vieles mehr auch der neuen UPD zur Verfügung standen. Daneben berät in der aktuellen, wie auch während der früheren Förderphasen, der wissenschaftliche Beirat u. a. zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit und zur Qualitätssicherung. Die Evaluatorin Prognos kann auf die Ergebnisse der Evaluation der Förderphase 2011 bis 2015, die durch das Institut IGES erstellt wurden, und eigene Erfahrungen aus dem Zeitraum 2006 bis 2011 zurückgreifen. Die Vergleichbarkeit mit dem vorherigen Förderzeitraum ist überdies Bestandteil der Leistungsbeschreibung der Evaluation. Auch für nachfolgende Förderperioden muss in gleicher Weise sichergestellt werden , dass das in der aktuellen Förderperiode erworbene Wissen der UPD auch bei einem Trägerwechsel verfügbar bleibt. Hierzu wurden etwa in der Fördervereinbarung entsprechende Regelungen getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333