Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12193 18. Wahlperiode 02.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11950 – Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Möglichkeit, Widersprüche und Klagen gegen Behördenentscheidungen einzulegen, ist ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen, auch in Bezug auf das Existenz- und Teilhabeminimum. Der grundrechtliche Anspruch auf ein Existenz- und Teilhabeminimum ist vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) aus dem Grundgesetz abgeleitet und beschrieben worden. In den §§ 31, 31a, 31b und 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das Sanktionsregime dieses Sozialgesetzbuches bestimmt. Im § 39a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird das Sanktionsregime dieses Sozialgesetzbuches bestimmt (Leistungseinschränkungen wegen Nichtaufnahme einer Tätigkeit oder die Nichtteilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung ). Die Folge von Sanktionen und Leistungseinschränkungen ist, dass das grundrechtliche Existenz- und Teilhabeminimum entweder unterschritten oder vollkommen verwehrt wird. M e t h o d i s c h e V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der statistischen Standardberichterstattung zu Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) stehen nicht Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die Verfahrensarten (Widerspruchsverfahren bzw. Klageverfahren). Betrachtet werden sowohl Verfahren von Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch von Dritten, z. B. Arbeitgebern oder Personen, denen Leistungen versagt wurden. Berufungs- und Revisionsverfahren werden nicht berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12193 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorschriften des SGB II und anderer Sozialgesetzbücher, die Gegenstand der Bescheide sind, gegen die ein Verfahren angestrengt wurde, werden Sachgebiete genannt. Sie geben Auskunft zu den fachlichen Themengebieten, auf die sich die Verfahren hauptsächlich beziehen. In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Sachgebiete zu Kategorien zusammengefasst. Die Sachgebiete können sowohl für den Zugang als auch für den Abgang (Erledigungen) ausgewertet werden. Die Erledigungen bei Widersprüchen und Klagen können nach Erledigungsarten differenziert werden. 1. Wie viele Widersprüche wurden gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB II in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt , wie viele in diesen Jahren abschließend bearbeitet (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)? Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 648 000 Widersprüche eingereicht (Zugänge ). Abschließend bearbeitet (Abgänge) wurden im Jahr 2016 insgesamt etwa 651 000 Widersprüche. Die Ergebnisse für die Jahre vor 2016 und nach Sachgebieten können der beigefügten Tabelle 1 (Zugänge) und Tabelle 2 (Abgänge nach Erledigungsart) entnommen werden. 2. Wie vielen Widersprüchen wurde zugunsten oder teilweise zugunsten der Widerspruchführenden in den genannten Jahren stattgegeben (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)? Von den in der Antwort zu Frage 1 genannten rund 651 000 erledigten Widersprüchen im Jahr 2016 wurde in etwa 180 000 Fällen beziehungsweise 28 Prozent der Fälle dem Widerspruch stattgegeben und in weiteren rund 48 000 Fällen beziehungsweise 7 Prozent der Fälle dem Widerspruch teilweise stattgegeben (vgl. Tabelle 2, dort auch nach Sachgebieten bzw. Erledigungsart). 3. Wie viele Klagen wurden gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB II in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt, wie viele Klagen wurden in diesen Jahren abschließend behandelt (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)? Im Jahr 2016 wurden insgesamt knapp 115 000 Klagen eingereicht (Zugänge). Abschließend bearbeitet (Abgänge) wurden im Jahr 2016 insgesamt rund 121 000 Klagen . Die Ergebnisse für die Jahre vor 2016 und nach Sachgebieten gegliedert können Tabelle 1 (Zugänge) und der Tabelle 3 (Abgänge nach Erledigungsart) entnommen werden. 4. Wie viele Klagen wurde zugunsten oder teilweise zugunsten der Klageführenden in den genannten Jahren abgeschlossen (bitte nach Gebieten aufgliedern )? Von den in der Antwort zu Frage 3 genannten rund 121 000 erledigten Klagen im Jahr 2016 wurde in etwa 7 000 Fällen beziehungsweise sechs Prozent der Fälle der Klage stattgegeben und in weiteren circa 2 000 Fällen beziehungsweise zwei Prozent der Fälle der Klage teilweise stattgegeben. Die Ergebnisse für die Jahre vor 2016 und nach Sachgebieten gegliedert können Tabelle 3 (Abgänge nach Erledigungsart ) entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12193 5. Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden durch Klage- und Widerspruchsbearbeitung und juristische Vertretung der zuständigen Träger im Rahmen des SGB II in den genannten Jahren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB II durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II wurden in Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 insgesamt gemäß §§ 31 bis 32 SGB II sanktioniert (bitte nach einzelnen Gründen und nach Sanktionshöhe auflisten ), wie hoch war der durchschnittliche Bestand im Jahr an Sanktionierten (bitte nach Gründen der Sanktion auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Sanktionsbetrag pro Sanktion in den genannten Jahren (bitte gesondert nach Anspruchsberechtigten unter und über 25 Jahren, nach Geschlecht und Typ der Bedarfsgemeinschaft aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 wurden insgesamt etwa 939 000 Sanktionen neu ausgesprochen. Diese neu ausgesprochenen Sanktionen können nach Sanktionsgründen differenziert werden (vgl. Tabelle 4). Die Anzahl der jährlich neu festgestellten Sanktionen fällt deutlich höher aus als der jahresdurchschnittliche Bestand an sanktionierten Personen. Im Jahr 2016 gab es einen jahresdurchschnittlichen Bestand von rund 134 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit mindestens einer Sanktion. Eine weitere Differenzierung nach Sanktionsgründen ist für den jahresdurchschnittlichen Bestand an ELB mit mindestens einer Sanktion nicht möglich. Der Sanktionsbetrag lag in der Summe des Jahres 2016 bei rund 175 Mio. Euro. Bezieht man den Sanktionsbetrag auf den jahresdurchschnittlichen Bestand an ELB mit mindestens einer Sanktion, ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Sanktionsbetrag von 108 Euro. Der Ausweis eines durchschnittlichen Sanktionsbetrages pro Sanktion ist nicht möglich. Informationen für die Jahre vor 2016 und zu den gewünschten Merkmalen Alter, Geschlecht und Typ der Bedarfsgemeinschaft können Tabelle 5 entnommen werden . 8. In welchen Größenordnungen wurden Leistungen nach dem SGB II durch die Sanktionen gemäß der o. g. Paragrafen in den genannten Jahren nicht ausgegeben? Der Sanktionsbetrag lag in der Summe des Jahres 2016 bei rund 175 Mio. Euro. Informationen für die Jahre vor 2016 können Tabelle 5 entnommen werden. 9. Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden in den genannten Jahren den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II, um Sanktionen durchzuführen ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12193 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten in den genannten Jahren gegen Sanktionen, wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Sanktionen auflisten)? Im Jahr 2016 gab es insgesamt etwa 48 000 Widersprüche bzw. rund 5 000 Klagen (Zugänge) gegen Sanktionen. Im selben Jahr wurden circa 51 000 Widersprüche und rund 5 000 Klagen abschließend bearbeitet (Abgänge). Von den rund 51 000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurden knapp 18 000 oder 35 Prozent stattgegeben und knapp 900 oder 2 Prozent teilweise stattgegeben. Von den rund 5 000 Klagen gegen Sanktionen wurden knapp 500 oder 9 Prozent stattgegeben und knapp 60 oder 1 Prozent teilweise stattgegeben. Eine weitere Differenzierung der Widersprüche und Klagen nach Gründen der Sanktionen ist nicht möglich. Informationen für die Jahre vor 2016 können den Tabellen 1 bis 3 entnommen werden. 11. Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II in den genannten Jahren, um Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen zu bearbeiten und juristisch zu vertreten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB II durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen gegen Sanktionen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB XII in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt, wie viele in diesen Jahren abschließend bearbeitet (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)? 14. Wie vielen Widersprüchen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten oder teilweise zugunsten der Widerspruchführenden in den genannten Jahren stattgegeben (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)? 15. Wie viele Klagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB XII in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt, wie viele Klagen wurden in diesen Jahren abschließend behandelt (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)? 16. Wie viele Klagen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten oder teilweise zugunsten der Klageführenden in den genannten Jahren abgeschlossen (bitte nach Gebieten aufgliedern)? Die Fragen 13 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Leistungsberechtige der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Widerspruch einlegen oder Klage bei einem Sozialgericht erheben gegen Entscheidungen der das SGB XII ausführenden Träger zu allen Leistungen nach diesem Gesetz (Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des SGB XII). Die Statistik für das SGB XII nach dessen Fünfzehntem Kapitel erfasst leistungsberechtigte Personen und gewährte Leistungen (ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen). Damit erfasst die Statistik keine Widersprüche und Klagen von Leistungsberechtigten. Die erfragten Daten stehen aus diesem Grund nicht zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12193 17. Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Klage- und Widerspruchsbearbeitung und juristische Vertretung der zuständigen Träger im Rahmen des SGB XII in den genannten Jahren ? 18. Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB XII nach Kenntnis der Bundesregierung durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen ? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Das SGB XII ist ein Bundesgesetz, das von Behörden der Länder ausgeführt wird. Die bei der Ausführung des SGB XII den von den Ländern bestimmten Trägern entstehenden Verfahrenskosten, dies sind Personal- und Sachkosten einschließlich Kosten für Sozialgerichtsverfahren, sind nach Artikel 104a Absatz 5 des Grundgesetzes von den Ländern zu tragen. Die Statistik nach dem Fünfzehnten Kapitel des SGB XII erfasst deshalb keine Verfahrenskosten. Die erfragten Daten stehen daher nicht zur Verfügung. 19. Wie vielen Anspruchsberechtigten auf Leistungen nach dem SGB XII wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 gemäß § 39a SGB XII Leistungen eingeschränkt (bitte nach einzelnen Gründen der Leistungseinschränkung auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Bestand an betroffenen Personen im jeweiligen Jahr (bitte nach Gründen der Leistungseinschränkungen auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Betrag der Leistungseinschränkung (bitte gesondert nach Altersgruppen , Geschlecht und Typ der Einsatzgemeinschaft angeben)? Die Statistik für das SGB XII nach dessen Fünfzehntem Kapitel erfasst leistungsberechtigte Personen und gewährte Leistungen. Die Leistungen werden in Form von Durchschnittsbeträgen erfasst, die auf den Gesamtbedarf, auf einzelne Bedarfe , auf das anzurechnende Einkommen und die Nettobedarfe an einem Stichtag entfallen. Nicht erfasst wird dabei, ob in den Durchschnittsbeträgen für die durchschnittlichen Nettobedarfe nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mögliche Verminderungen des individuellen Zahlungsanspruchs enthalten sind. Deshalb stehen die erfragten Daten nicht zur Verfügung. Zu Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII ist ergänzend auf Folgendes hinzuweisen: Für Leistungsberechtigte der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist Voraussetzung für Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII, dass eine Verpflichtung für die Aufnahme einer Tätigkeit oder an der Teilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung besteht. Angesichts der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 SGB XII genannten Voraussetzungen, unter denen eine Tätigkeit oder die Teilnahme an Maßnahmen für eine erforderliche Vorbereitung zugemutet werden kann, ist bei Leistungsberechtigten ab Vollendung des 15. Lebensjahres angesichts der persönlichen Anspruchsvoraussetzung einer zeitlich befristeten vollen Erwerbsminderung nur in Einzelfällen davon auszugehen, dass eine entsprechende Verpflichtung besteht. Für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ergibt sich: Die Leistungsberechtigung setzt eine dauerhafte volle Erwerbsminderung oder das Erreichen beziehungsweise die Überschreitung eines der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechenden Lebensalters voraus. Damit kann diesem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12193 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personenkreis die Ausübung einer Tätigkeit oder die Teilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung entweder nach Nummer 1 (Erwerbsminderung) oder nach Nummer 2 (Lebensalter) von § 11 Absatz 4 Satz 1 SGB XII nicht zugemutet werden . Die Ausübung einer Tätigkeit erfolgt deshalb bei Leistungsberechtigten nach dem Dritten oder dem Vierten Kapitel des SGB XII nur auf freiwilliger Basis. Der Bundesregierung sind entsprechende Fälle nicht bekannt. 20. In welchen Größenordnungen (in Euro) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren Leistungen durch Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII eingespart? 21. Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII in den genannten Jahren, um diese Leistungseinschränkungen geltend zu machen? 22. Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren gegen Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII, wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Leistungseinschränkungen auflisten)? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Die Sozialhilfestatistik erfasst Leistungseinschränkungen nicht, weshalb die erfragten Daten nicht verfügbar sind. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 23. Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren, um Widersprüche und Klagen gegen Leistungseinschränkungen § 39a SGB XII zu bearbeiten und juristisch zu vertreten? 24. Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB XII nach Kenntnis der Bundesregierung durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen gegen Leistungseinschränkungen? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 17 und 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12193 Anlage Merkmal Sachgebiet 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 688.850 677.092 629.191 647.973 Zugangsvoraussetzungen SGB II 43.304 47.899 46.847 50.405 Einkommen 103.208 105.285 99.489 106.101 Vermögen 5.788 6.121 5.968 5.551 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 19.413 17.162 16.238 13.841 Regelleistung 22.947 17.644 14.369 18.451 Mehrbedarfe 11.929 11.428 10.653 9.888 Kosten für Unterkunft und Heizung 114.786 111.491 100.160 95.687 sonstige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 30.686 30.530 29.378 28.815 Sanktionen 58.330 54.315 48.893 48.274 Verpflichtungen anderer 2.394 2.652 2.496 2.643 Aufrechnung 4.738 5.254 5.172 5.433 Abführung an Dritte 675 663 524 524 Mitw irkung 13.383 13.848 13.735 15.174 Überprüfungsantrag 20.443 18.520 18.455 17.141 Aufhebung und Erstattung 125.199 124.562 110.976 117.561 Sonstige 15.997 16.814 16.543 17.250 Bildung und Teilhabe 7.972 7.669 6.973 6.988 Keine Angabe 87.656 85.230 82.322 88.242 Keine Zuordnung möglich 3 6 3 4 Insgesamt 134.570 131.816 117.598 114.918 Zugangsvoraussetzungen SGB II 7.309 8.984 8.282 8.159 Einkommen 13.472 13.530 11.914 12.181 Vermögen 1.135 1.237 1.279 1.096 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 3.216 2.730 2.463 2.143 Regelleistung 5.719 4.275 3.218 3.391 Mehrbedarfe 2.495 2.333 2.109 1.966 Kosten für Unterkunft und Heizung 21.260 21.291 18.889 17.264 sonstige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 4.047 3.979 3.957 3.609 Sanktionen 6.289 5.935 5.117 5.028 Verpflichtungen anderer 343 396 390 422 Aufrechnung 597 632 599 686 Abführung an Dritte 87 91 70 63 Mitw irkung 1.154 1.279 1.150 1.243 Überprüfungsantrag 10.369 8.505 7.114 6.860 Aufhebung und Erstattung 20.158 20.558 16.687 16.689 Sonstige 3.910 4.019 3.967 4.620 Untätigkeitsklage 15.648 14.244 14.437 14.784 Bildung und Teilhabe 834 796 709 654 Keine Angabe 16.529 17.002 15.245 14.059 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 1: Zugänge Widersprüche und Klagen nach Sachgebieten Klagen Widersprüche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12193 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sachgebiet Erledigungsart WS 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 699.286 689.414 639.299 651.427 stattgegeben 190.386 188.979 173.070 180.356 teilw eise stattgegeben 55.470 54.456 49.737 48.066 Insgesamt 45.064 51.516 50.649 54.048 stattgegeben 13.734 15.511 15.419 16.874 teilw eise stattgegeben 2.530 2.860 2.894 2.863 Insgesamt 112.577 113.109 108.326 112.684 stattgegeben 33.980 34.275 32.601 34.022 teilw eise stattgegeben 12.096 12.036 11.511 11.501 Insgesamt 6.259 6.476 6.496 6.018 stattgegeben 1.662 1.744 1.646 1.649 teilw eise stattgegeben 364 364 378 314 Insgesamt 20.905 18.866 17.475 15.301 stattgegeben 4.547 4.136 3.632 3.371 teilw eise stattgegeben 613 519 511 364 Insgesamt 25.469 19.275 15.471 18.314 stattgegeben 5.088 3.871 3.414 3.504 teilw eise stattgegeben 2.078 1.749 1.454 1.392 Insgesamt 13.098 12.345 11.651 10.979 stattgegeben 3.424 3.364 3.261 2.983 teilw eise stattgegeben 745 733 715 603 Insgesamt 124.049 120.382 110.423 104.386 stattgegeben 35.882 34.753 30.433 29.356 teilw eise stattgegeben 12.072 11.354 9.849 8.776 Insgesamt 31.832 31.997 30.974 30.729 stattgegeben 7.152 7.087 6.830 6.845 teilw eise stattgegeben 2.315 2.303 2.247 2.214 Insgesamt 61.481 56.716 51.099 50.805 stattgegeben 21.124 20.106 17.671 17.794 teilw eise stattgegeben 1.286 1.118 933 873 Insgesamt 2.528 2.807 2.583 2.758 stattgegeben 527 574 573 595 teilw eise stattgegeben 67 93 75 69 Insgesamt 4.873 5.400 5.568 5.816 stattgegeben 1.264 1.448 1.470 1.617 teilw eise stattgegeben 249 270 275 299 Insgesamt 712 655 531 517 stattgegeben 206 199 135 135 teilw eise stattgegeben 43 23 26 29 Insgesamt 14.206 14.396 14.170 15.822 stattgegeben 6.548 6.781 6.235 6.837 teilw eise stattgegeben 202 154 135 187 Insgesamt 22.690 19.747 19.740 18.364 stattgegeben 3.461 3.477 3.092 3.169 teilw eise stattgegeben 1.395 1.185 1.048 1.045 Insgesamt 131.625 133.792 116.576 124.849 stattgegeben 36.716 36.477 31.304 34.182 teilw eise stattgegeben 15.707 16.194 14.247 14.203 Insgesamt 14.254 14.249 14.038 13.933 stattgegeben 2.675 2.678 2.398 2.582 teilw eise stattgegeben 951 748 791 710 Insgesamt 8.719 7.795 7.331 7.148 stattgegeben 2.370 2.131 1.977 2.085 teilw eise stattgegeben 293 239 215 195 Insgesamt 58.933 59.886 56.194 58.952 stattgegeben 10.022 10.365 10.979 12.755 teilw eise stattgegeben 2.465 2.513 2.432 2.426 Insgesamt 11 4 3 5 stattgegeben 3 * * 0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sonstige Bildung und Teilhabe Keine Angabe Keine Zuordnung möglich Aufhebung und Erstattung Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Regelleistung Mehrbedarfe Kosten für Unterkunft und Heizung sonstige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Sanktionen Verpflichtungen anderer Aufrechnung Abführung an Dritte Mitw irkung Überprüfungsantrag Vermögen Insgesamt Tabelle 2: Abgänge Widersprüche nach Sachgebieten und Erledigungsart Zugangsvoraussetzungen SGB II Einkommen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12193 Sachgebiet Erledigungsart Klagen 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 134.251 133.329 126.440 120.807 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 7.406 7.014 6.700 6.783 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 2.213 2.314 2.279 2.223 Insgesamt 6.473 7.239 7.845 8.182 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 432 485 398 457 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 111 114 121 139 Insgesamt 15.160 14.532 13.761 12.746 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 593 536 535 517 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 275 257 313 275 Insgesamt 1.247 1.228 1.177 1.266 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 50 70 70 79 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 18 22 17 22 Insgesamt 3.349 3.199 3.074 2.731 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 169 159 162 126 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 54 46 40 44 Insgesamt 6.816 6.471 5.458 4.194 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 221 156 164 147 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 123 128 97 79 Insgesamt 2.861 2.640 2.598 2.264 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 119 94 94 76 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 50 49 39 43 Insgesamt 21.814 21.600 20.383 19.170 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 1.086 1.093 967 989 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 533 542 501 492 Insgesamt 4.347 4.125 4.055 4.104 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 143 118 140 129 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 73 61 73 66 Insgesamt 6.368 6.370 5.867 5.485 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 553 602 527 495 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 58 68 46 56 Insgesamt 330 372 363 390 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 34 56 48 56 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 7 0 4 3 Insgesamt 371 543 532 647 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 15 24 31 31 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 5 3 8 10 Insgesamt 92 82 82 71 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 6 7 7 7 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss * 0 * 2 Insgesamt 1.075 1.174 1.192 1.137 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 67 63 66 46 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 11 17 24 10 Insgesamt 9.344 9.201 8.573 8.297 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 366 391 383 364 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 170 140 168 172 Insgesamt 20.541 20.204 19.296 18.555 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 1.087 952 955 923 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 367 456 447 473 Insgesamt 2.546 3.119 3.064 3.040 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 61 84 90 106 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 37 70 66 54 Insgesamt 14.812 14.715 14.344 14.650 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 1.463 1.258 1.246 1.353 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 43 67 63 43 Insgesamt 832 849 762 686 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 50 53 39 44 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 11 13 16 11 Insgesamt 15.873 15.666 14.015 13.190 stattgegeben mit Urteil/Beschluss 891 813 779 836 teilw eise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 264 260 234 228 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sanktionen Verpflichtungen anderer Aufrechnung Untätigkeitsklage Bildung und Teilhabe Keine Angabe Abführung an Dritte Mitw irkung Überprüfungsantrag Aufhebung und Erstattung Sonstige Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Regelleistung Mehrbedarfe Kosten für Unterkunft und Heizung sonstige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Tabelle 3: Abgänge Klagen nach Sachgebieten und Erledigungsart Insgesamt Zugangsvoraussetzungen SGB II Einkommen Vermögen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12193 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sanktionsgrund Jahr Neu festgestellte Sanktionen Insgesamt 2013 1.006.489 2014 997.572 2015 978.809 2016 939.133 Weigerung der Erfüllung der 2013 114.168 Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 2014 103.329 2015 100.671 2016 93.921 Weigerung der Aufnahme oder Fortführung 2013 102.911 einer Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit 2014 100.856 oder Maßnahme 2015 78.111 2016 73.215 Abbruch bzw . Anlass zum Abbruch einer 2013 23.929 Maßnahme 2014 16.240 2015 21.350 2016 20.112 Meldeversäumnis beim Träger 2013 724.662 2014 737.634 2015 740.486 2016 713.901 Meldeversäumnis beim Ärztlichen 2013 8.463 oder Psychologischen Dienst 2014 8.743 2015 8.654 2016 8.039 Verminderung von Einkommen 2013 1.337 bzw . Vermögen 2014 1.298 2015 1.123 2016 1.235 Fortsetzung von unw irtschaftlichem 2013 417 Verhalten 2014 410 2015 360 2016 357 Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen 2013 17.943 des Anspruchs nach dem SGB III 2014 17.670 2015 17.252 2016 16.446 Erfüllung der Voraussetzung für 2013 12.658 Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 2014 11.392 2015 10.801 2016 11.907 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 4: Neu festgestellte Sanktionen nach Sanktionsgründen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12193 Sanktionsbetrag/Bestand Jahr insgesamt w eiblich männlich unter 25 Jahre 25 Jahre und älter 2013 190.527.980 55.004.066 135.523.913 56.730.733 133.797.247 2014 182.090.821 52.312.768 129.778.053 50.808.743 131.282.078 2015 170.249.108 49.040.193 121.199.788 45.882.566 124.366.542 2016 174.717.118 50.294.960 124.422.037 45.350.086 129.367.032 2013 146.093 47.163 98.930 36.072 110.021 2014 141.313 45.537 95.775 33.716 107.597 2015 131.520 42.365 89.149 30.268 101.253 2016 134.333 43.554 90.778 30.125 104.208 Sanktionsbetrag/Bestand Jahr Single-Bedarfs-gemeinschaft Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaft Partner- Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder Partner- Bedarfsgemeinschaft mit Kinder Nicht zuordenbare Bedarfsgemeinschaft 2013 111.862.416 21.683.510 16.683.062 32.613.910 7.666.242 2014 107.148.189 20.926.035 15.380.294 31.499.912 7.122.160 2015 100.206.982 19.868.243 13.922.064 29.638.870 6.605.248 2016 102.396.350 20.846.561 13.903.702 30.856.217 6.705.587 2013 80.813 19.181 13.137 27.332 5.617 2014 77.958 18.810 12.440 26.642 5.452 2015 72.638 17.657 11.220 25.005 4.988 2016 73.573 18.513 11.112 26.032 5.093 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sanktionsbetrag in € (Jahressumme) Bestand erw erbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens 1 Sanktion (Jahresdurchschnitt) Tabelle 5: Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer Sanktion sowie Sanktionsbetrag nach ausgewählten Merkmalen Sanktionsbetrag in € (Jahressumme) Bestand erw erbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens 1 Sanktion (Jahresdurchschnitt) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333