Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 27. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12194 18. Wahlperiode 02.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11872 – Tierschutz und Aquakulturen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit werden immer mehr Fische in Systemen der Aquakultur gehalten. In den Zuchtbecken, Netzgehegen oder Meereskäfigen dieser Aquakulturen finden sich Süßwasserfische wie Karpfen, Forellen ebenso wie Meeresfische, z. B. Lachs oder Doraden. In Bundesländern wie Niedersachsen wurden in den letzten zehn Jahren Zuwachsraten im zweistelligen Bereich verzeichnete (vgl. www.ifbpotsdam .de/de-de/ver%C3%B6ffentlichungen/downloads.aspx). Die rasante Entwicklung in der Aquakultur stellt an vielen Standorten, abgesehen von den problematischen Arbeitsbedingungen und der enormen Belastung der Umwelt, Meere und Oberflächengewässer, eine Gefährdung des Wohles der Fische dar. 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion, die Importe und der Konsum von Fischen aus Aquakultur in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und wie hoch ist der Selbstversorgunggrad (bitte Angaben differenziert nach Süßwasser- und Salzwasserfischen für die ökonomisch zehn relevantesten Fischarten machen)? Amtliche Daten zur Produktion von Fischen und anderen aquatischen Organismen unter kontrollierten Bedingungen liegen aus der Aquakulturstatistik vor. Das erste Berichtsjahr für diese Statistik war das Kalenderjahr 2011; somit liegen derzeit Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Nachstehend ist die Entwicklung der Produktion von Fischen in Aquakultur insgesamt sowie aufgegliedert nach den erfassten Fischarten, geordnet nach ihrer mengenmäßigen Bedeutung im letzten verfügbaren Berichtsjahr, dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12194 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erzeugte Mengen aus Aquakultur (in Tonnen) in den Jahren 2011 bis 2015 Fischart 2011 2012 2013 2014 2015 Regenbogenforelle (ohne Lachsforelle) 8 102 8 116 8 334 8 466 7 021 Gemeiner Karpfen 5 082 5 521 5 700 5 285 4 916 Lachsforelle 1 024 1 278 1 267 1 471 1 506 Europäischer Aal 660 706 707 927 1 147 Elsässer Saibling - 1 275 1 529 1 542 1 088 Afrikanischer Raubwels 319 430 695 876 1 072 Bachforelle 561 658 701 676 622 Bachsaibling 375 385 354 519 424 Sibirischer Stör - 294 259 257 222 Europäischer Wels 203 198 158 163 190 Schleie 161 161 156 146 129 Zander 39 50 55 74 66 Hecht 47 49 45 53 43 Sonstige Fische 1 696 472 451 481 508 Fische insgesamt 18 269 19 595 20 410 20 936 18 953 Quelle: Statistisches Bundesamt Aus der Außenhandelsstatistik ist nicht ersichtlich, ob die Importware aus Aquakultur oder Wildfang stammt. Insofern liegt in Bezug auf die spezifische Fragestellung nach Fischeinfuhren aus Aquakultur kein Datenmaterial vor. Für die Kategorien Süßwasserfische und Zubereitungen, Heringe und Zubereitungen sowie sonstige Seefische und Zubereitungen und Fisch insgesamt entwickelten sich die Einfuhren nach Deutschland in den vergangenen zehn Jahren wie folgt. Fischeinfuhren (in Tonnen) aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern nach Deutschland im Zeitraum 2007 bis 2016 Jahr Süßwasserfische und Zubereitungen Heringe und Zubereitungen Andere Seefische und Zubereitungen Fisch insges. 2007 198 156 158 560 477 554 834 270 2008 197 281 171 748 482 592 851 621 2009 223 096 157 134 436 361 816 590 2010 216 974 177 960 445 437 840 371 2011 216 087 168 303 479 726 864 116 2012 198 396 168 980 458 910 826 285 2013 228 334 144 884 451 814 825 032 2014 250 040 145 786 466 821 862 646 2015 244 832 131 004 476 115 851 950 2016v 234 676 133 251 446 825 814 752 v = vorläufig Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12194 Für die gewünschte Darstellung nach Fischarten mussten diverse Warenpositionen der Außenhandelsstatistik aggregiert werden. Dabei ergaben sich Probleme dadurch, dass die Nomenklatur und die Erhebungsmethodik im Betrachtungszeitraum geändert wurden, und zusätzlich durch die Tatsache, dass Teilmengen in Sammelpositionen (Zusammenfassung verschiedener Fischarten) aufgehen. Diese wurden für die Darstellung mangels Zuordnungsmöglichkeit nicht berücksichtigt . Die Reihung der Fischarten orientiert sich an ihrer mengenmäßigen Bedeutung im letzten Betrachtungsjahr. Einfuhren der wichtigsten Süßwasserfische (in Tonnen) aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern nach Deutschland im Zeitraum 2007 bis 2016 Jahr Lachse Forellen Welse Karpfen Aale 2007 123 707 21 777 k.A. 2 186 3 287 2008 118 315 20 989 k.A. 1 092 2 391 2009 136 265 20 616 k.A. 3 218 2 376 2010 133 545 20 941 k.A. 3 355 1 419 2011 134 926 23 177 k.A. 3 524 1 201 2012 129 134 22 465 1 400 2 963 1 318 2013 154 152 30 404 1 341 2 629 1 215 2014 178 223 32 093 1 824 2 811 1 007 2015 173 401 34 164 1 929 2 674 725 2016v 172 010 29 199 1 534 1 425 821 v = vorläufig Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen Einfuhren der wichtigsten Salzwasserfische (in Tonnen) aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern nach Deutschland im Zeitraum 2007 bis 2016 Jahr Pollack Heringe Kabeljau Makrelen Köhler 2007 174 524 158 560 34 524 13 825 21 963 2008 188 227 171 748 26 914 16 559 23 667 2009 152 557 157 134 30 602 15 309 29 415 2010 157 716 177 960 38 160 19 345 24 041 2011 167 133 168 303 47 295 25 858 24 135 2012 170 861 168 980 40 575 29 992 15 679 2013 153 121 144 884 46 471 26 518 18 073 2014 164 098 145 786 58 378 29 259 15 876 2015 154 848 131 004 57 226 30 430 17 772 2016v 150 690 133 251 59 813 20 440 14 532 v = vorläufig Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen In Bezug auf den Konsum von Fisch sowie auf die Entwicklung des Selbstversorgungsgrades ist eine Aufgliederung nach Art der Produktion (Aquakultur versus Fang) und auf dieser Stufe nochmals weiter untergliedert nach Fischarten nicht möglich. Fischartenbezogene Einzelangaben liegen lediglich für Hering vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12194 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Entwicklung für Fisch insgesamt sowie für Hering verlief in den vergangenen zehn Jahren wie nachfolgend dargestellt. Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs und des Selbstversorgungsgrades im Zeitraum 2006 bis 2015 Jahr Fische insgesamt Hering Nahrungsverbrauch (in kg je Kopf) Selbstversorgungsgrad (in Prozent) Nahrungsverbrauch (in kg je Kopf) Selbstversorgungsgrad (in Prozent) 2006 15,5 25,2 2,5 38,3 2007 15,5 25,8 2,4 25,4 2008 15,5 24,0 2,7 20,6 2009 15,4 22,0 2,4 19,0 2010 16,0 21,2 2,7 16,8 2011 15,7 20,2 2,5 17,7 2012 14,7 19,2 2,4 26,4 2013 13,5 22,3 2,1 43,3 2014 14,3 21,9 1,8 35,6 2015v 13,9 24,0 2,0 42,2 v = vorläufig Quelle: BLE 2. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Top 5 der EU-Mitgliedstaaten , aus denen Fisch im Jahr 2016 nach Deutschland importiert wurde? Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Top 5 der Länder außerhalb der EU, aus denen Fisch im Jahr 2016 nach Deutschland importiert wurde (bitte jeweils nach Herkunftsland und Menge unterteilt in Süß- und Salzwasserfischen angeben)? Entsprechend der Gliederung der Außenhandelsstatistik werden nachfolgend die Kategorien Süßwasserfische und Zubereitungen, Heringe und Zubereitungen sowie andere Seefische und Zubereitungen unterschieden. Die Angaben beziehen sich – wie erbeten – auf das Jahr 2016; dabei ist zu berücksichtigen, dass diese noch vorläufig sind. Fischimporte aus den fünf wichtigsten EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland im Jahr 2016 Rangfolge Süßwasserfische u. Zub. Heringe u. Zubereitungen And. Seefische u. Zub. Land Menge (t) Land Menge (t) Land Menge (t) 1 Polen 52 975,3 Dänemark 50 449,0 Niederlande 41 980,7 2 Dänemark 32 154,1 Polen 31 665,1 Polen 38 815,8 3 Niederlande 15 167,5 Niederlande 6 870,2 Dänemark 24 057,1 4 Litauen 9 882,4 Ver. Königr. 6 715,4 Litauen 6 912,9 5 Ver. Königr. 4 744,5 Irland 3 338,2 Spanien 5 625,0 Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12194 Fischimporte aus den fünf wichtigsten Drittländern nach Deutschland im Jahr 2016 Rangfolge Süßwasserfische u. Zub. Heringe u. Zubereitungen And. Seefische u. Zub. Land Menge (t) Land Menge (t) Land Menge (t) 1 Norwegen 50 117,2 Norwegen 26 217,1 VR China 104 878,2 2 VR China 14 393,4 Island 1 678,6 USA 44 268,2 3 Vietnam 10 409,4 Kanada 658,7 Norwegen 19 053,4 4 USA 7 661,7 Belarus 27,9 Russland 17 685,6 5 Türkei 7 328,8 USA 0,0 Island 16 650,7 Quelle: Statistisches Bundesamt Für eine weiter ausdifferenzierte Darstellung der Herkünfte der deutschen Fischimporte, u. a. nach Fischarten, wird auf das Kapitel „Einfuhr“ (Seite 9 ff.) des Berichtes „Der Markt für Fischereierzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2015 – Bericht über die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Fischereiprodukten aus Eigenproduktion und Importen sowie die Exportsituation“ verwiesen (siehe www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Fischerei/Fischwirtschaft/Jahresbericht2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1). 3. Führt die Zunahme der weltweit in Aquakultur gehaltenen Fische nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Entlastung und Regeneration der Wildfischpopulationen, und wenn ja, welche Fischbestände konnten sich regenerieren , und wenn nein, wie trägt die Bundesregierung zu einer Entlastung der gefährdeten Bestände bei? Mangels Vergleichsmöglichkeit mit einer Welt ohne Aquakultur lässt sich die Frage nicht absolut beantworten. Da bereits heute weltweit mehr als 50 Prozent von Speisefisch und Meeresfrüchten aus Aquakultur kommen, ist jedoch anzunehmen , dass in einer Welt ohne Aquakultur der Druck auf die Wildfischbestände noch erheblich größer sein würde, und die Menge tierischen Proteins für die menschliche Ernährung geringer wäre, also mehr Menschen unter Proteinmangel leiden würden. Der Importanteil an Fisch und Meeresfrüchten in Deutschland ist sehr hoch; weltweit betrachtet werden jedoch die fünf laut FAO-Statistik (FAO = Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) in der Aquakultur meistproduzierten Fischarten (Silberkarpfen, Graskarpfen, Karpfen, Tilapia und Marmorkarpfen), die zusammen 30 Prozent der Produktion (ohne Algen ) ausmachen, überwiegend in den Erzeugerländern bzw. -regionen verzehrt. In Deutschland gibt es keine Fischart, die in nennenswertem Umfang sowohl in Fangfischerei als auch in Aquakultur vertreten ist; daher gibt es hier keine innerartliche Entlastung der Wildfischbestände durch die Aquakultur. Im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik der EU setzt sich die Bundesregierung für ein nachhaltiges Fischereimanagement und Importverbote für bedrohte Arten ein. Die Einhaltung der Importverbote wird auf EU-Ebene engmaschig kontrolliert. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haltungsbedingungen importierter Fische? Die tiergesundheitlichen Vorschriften für die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren in Aquakultur sind harmonisiert. Das bedeutet, dass die Begleitdokumente der Sendungen sowohl innergemeinschaftlich als auch bei der Einfuhr Garantien der für den Absendeort zuständigen Behörden in Bezug auf den Gesundheitszustand der Tiere als auch den Herkunftsstaat bzw. die Herkunftsregion enthalten. Diese im EU-Recht festgelegten Garantien sollen die Ein- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12194 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bzw. Verschleppung von Wassertierkrankheiten verhindern (Konzept der Seuchenfreiheit von Tier und Herkunftsort). Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften erfolgt bei der Einfuhr an den EU-rechtlich zugelassenen (Veterinär-) Grenzkontrollstellen an den EU-Außengrenzen durch Dokumenten-, Nämlichkeits - und physische Kontrollen – ebenfalls nach harmonisierten Verfahrensvorschriften . Um am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen zu können, müssen die Aquakulturbetriebe behördlich genehmigt oder registriert sein. Die Kriterien hierfür beziehen sich auf die Buchführung zur Herkunftssicherung, zu Mortalitätsraten und zur risikoorientierten Gesundheitsüberwachung. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben amtliche Kontrollen durchzuführen. Die Kontrolle der exportierenden Betriebe in Drittländern obliegt der Europäischen Kommission. Über tiergesundheitliche Aspekte hinausgehende Sachverhalte sind in den Zertifikaten/Registrierungsbedingungen nicht verankert. 5. Welche Nachhaltigkeits- und/oder Tierschutzsiegel sind für die Auszeichnung von Fisch und Meeresfrüchten verfügbar, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem ASC-Siegel (ASC = Aquaculture Stewardship Council) für Fische aus Aquakulturen aus Drittländern bei? Neben dem MSC-Siegel (MSC = Marine Stewardship Council) für Seefische stehen das entsprechende ASC-Siegel (ASC = Aquaculture Stewardship Council) sowie Qualitätssiegel wie Naturland (seit dem Jahr 1996), Best Aquaculture Practices (BAP) und das deutsche (EU) staatliche Biosiegel nach der EU-Öko-Verordnung (seit dem Jahr 2007) zur Verfügung Das ASC-Siegel, das vermutlich das größte Handelsvolumen in Deutschland hat, ist auf eine Weiterentwicklung der Standards angelegt. Ob diese tatsächlich erfolgt , ist abzuwarten. Diese Weiterentwicklung ist, da es sich um ein privatrechtliches Siegel handelt, letztlich von Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher und durch den Handel einzufordern. So führte die drohende Einstufung von Pangasius als „nicht empfehlenswert“ im Fisch-Einkaufsführer des WWF (World Wide Fund for Nature) bereits im Jahr 2015 zu einer Vereinbarung zwischen der Regierung von Vietnam, Erzeugerverbänden und dem WWF, nach der alle größeren Pangasius-Erzeuger in den kommenden Jahren den neu geschaffenen ASC -Standard einhalten müssen. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Entwicklung von Standards und deren Implementierung. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Einfuhr von exotischen bzw. invasiven Arten, und plant sie, die Einfuhr zu regulieren? Arten, die in die sog. Unionsliste nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317/35 vom 4. November 2014) aufgenommen sind, dürfen nicht in die Gemeinschaft eingeführt werden. Diese Verbote gelten aktuell u. a. für den Signalkrebs, die Wollhandkrabbe und den Blaubandbärbling. 7. Welche tierartspezifischen Besatzdichten sind in Deutschland für die unterschiedlichen Haltungssysteme vorgeschrieben, und hält die Bundesregierung die derzeitig geltenden rechtlichen Vorschriften der EU-Richtlinie 98/58/ EG zu Mindestanforderungen auch für den Schutz von Fischen aus Aquakulturen für ausreichend? In Deutschland richtet sich das Raumangebot für Fische in Aquakultur nach den Anforderungen von § 2 des Tierschutzgesetzes. Danach muss die Unterbringung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12194 der Tierart und ihren Bedürfnissen angemessen sowie verhaltensgerecht sein. Die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung darf auch nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Daneben ist die Empfehlung für die Haltung von Fischen in Aquakultur einschlägig, die am 5. Dezember 2005 vom Ständigen Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen angenommen wurde. Nach Auffassung der Bundesregierung stellen das Tierschutzgesetz, die vorgenannten Empfehlungen, sowie die nationalen Verordnungen zum Tierschutz beim Transport und bei der Schlachtung ausreichende Vorgaben dar. 8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Sterberaten der relevantesten zehn Fischarten der Aquakulturen während der Aufzucht in Deutschland (bitte ggf. wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse heranziehen)? Pauschale Sterberaten für einzelne Fischarten liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Sterberate ist von den äußeren Gegebenheiten abhängig und nicht von der Art. Die höchsten Ausfallraten treten in der Fischzucht während der Inkubation der Eier und im Larvenstadium auf. Hier sind die Mortalitätsraten von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und es sind erhebliche Schwankungsbreiten möglich. In höheren Altersklassen nimmt die Mortalitätsrate normalerweise rapide ab. 9. Welche Eingriffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung an Fischen zur Reproduktion angewendet oder vorgenommen? Welche Medikamente (Hormone) werden in diesem Zusammenhang eingesetzt ? Zur kontrollierten Reproduktion und Erzeugung von Jungfischen in der Aquakultur kommen je nach Fischart vorwiegend Verfahren der künstlichen Vermehrung zur Anwendung. Üblich ist bei letzterer das sog. Streifen, d. h. Abstreifen der reifen Eier (Laich) bei weiblichen Fischen (sog. Rogner) im entsprechenden Reifestadium und Vermengen mit dem Sperma der männlichen Fische (sog. Milchner ). Die befruchteten Fischeier werden dann in speziellen Vorrichtungen bis zum Schlupf der Jungfische bebrütet. Zur kontrollierten und systematischen Erzeugung ist bei bestimmten Fischarten eine künstliche Induktion der Laichreife durch hormonell wirksame Stoffe erforderlich . Grundsätzlich ist in der EU der Einsatz von bestimmten Stoffen mit hormoneller Wirkung in der tierischen Erzeugung verboten. Ausnahmen davon sind für bestimmte Stoffe und bestimmte Anwendungsgebiete unter definierten Bedingungen möglich, u. a. für tierzüchterische Zwecke. Nach EU-weit harmonisierten arzneimittelrechtlichen Anforderungen dürfen für lebensmittelliefernde Tiere nur zugelassene Tierarzneimittel angewendet werden. In Deutschland sind laut dem für die Zulassung von Tierarzneimitteln zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) keine Tierarzneimittel für reproduktionstechnische Anwendungen bei Fischen zugelassen . Im begründeten Einzelfall eines so genannten Therapienotstands – d. h., wenn aufgrund des Fehlens eines für die zu behandelnde Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassenen Tierarzneimittels kein ausreichender Therapieerfolg sichergestellt und damit die notwendige arzneiliche Versorgung ernstlich gefährdet ist – darf durch den Tierarzt ein für eine andere lebensmittelliefernde Tierart oder ein anderes Anwendungsgebiet bei lebensmittelliefernden Tieren zugelassenes Fertigarzneimittel für Tiere angewendet werden. Die Bewertung der Konformität Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12194 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dieser Entscheidung mit den arzneimittelrechtlichen Vorschriften obliegt den für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Behörden der Länder. Welche für andere Tiere oder Indikationen zugelassenen Arzneimittel/Wirkstoffe geeignet sind, die gewünschte Ovulationsinduktion im Fall des Therapienotstandes zu erzielen, kann durch die Bundesregierung nicht beurteilt werden. 10. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Aquakulturen Fische aus gentechnisch veränderten Zuchtlinien verwendet? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in Deutschland keine Fische aus gentechnisch veränderten Zuchtlinien in Aquakulturen verwendet. Zudem gibt es keine EU-Zulassung für die Haltung gentechnisch veränderter Fische zu Lebensoder Futtermittelzwecken, auch entsprechende Zulassungsanträge sind der Bundesregierung nicht bekannt. 11. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gängigen Betäubungsund Tötungsverfahren in der Aquakultur, und gibt es hier eine ähnliche Diskrepanz zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen einer tiergerechten Tötung auf der einen und wirtschaftlichen Erwägungen auf der anderen Seite, wie sie bei der Betäubung von Schweinen mit Kohlenstoffdioxid vorherrscht (vgl. EFSA-Gutachten 20042)? Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Häufigkeiten vor, mit denen in Aquakulturen die einzelnen gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung zulässigen Betäubungs- und Tötungsverfahren für Fische Anwendung finden. Die (vermutlich ) in Frage stehende Veröffentlichung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2004 (www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/ pub/45) geht u. a. auf bestimmte, aus Sicht des Tierschutzes unerwünschte Wirkungen von mit Kohlendioxid angereicherten Atmosphären ein, wie sie bei der Schlachtung zur Betäubung verwendet werden. Davon ausgehend gibt die EFSA u. a. Empfehlungen zur Entwicklung praxistauglicher Alternativen. Was die Verfahren zur Betäubung und Tötung von Fischen betrifft, so enthalten die Veröffentlichungen der EFSA aus dem Jahr 2009 (www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/ fish-welfare) vergleichbare Feststellungen. 12. In welcher Weise werden tierschonende Tötungsverfahren (z. B. Nelkenöl bzw. Eugenol) erforscht und durch Bundesmittel gefördert? Tierschutzgerechte Betäubungs- und Tötungsverfahren im Bereich der Aquakultur werden mit Bundesmitteln im Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz „Aquakultur“ finanziert. In diesem Modell- und Demonstrationsvorhaben werden wissenschaftliche Erkenntnisse der Aquakulturforschung in die Fischereiwirtschaft umgesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei die Erprobung neuer, bisher in der Praxis noch nicht angewendeter Verfahren und Techniken. 13. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Betäubungspflicht in der Hochseefischerei außer Kraft gesetzt; gibt es Erkenntnisse über die Dauer von der Fischentnahme bis zum Tod der Meeresfische und dadurch verursachte Effekte auf das Wohlergehen der Seefische? Richtig ist, dass die Vorschriften der Tierschutz-Schlachtverordnung gemäß deren § 1 Absatz 3 Nummer 4 nicht anzuwenden sind bei „einem Massenfang von Fischen, soweit es nach dem Stand der Wissenschaft nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre, eine Betäubung durchzuführen“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12194 Gemäß Bundesrats-Drucksache 835/96 wird dies wie folgt begründet: „In Bezug auf den Massenfang von Fischen ist es auf Grund der technischen, personellen und räumlichen Gegebenheiten vielfach zur Zeit noch nicht möglich, die große Zahl von Fischen gleichzeitig […] zu betäuben. Die Frage der Zumutbarkeit der Durchführung einer Betäubung muss unter Berücksichtigung der Zahl der gleichzeitig gefangenen Fische, der verwendeten Fangtechnik und der gefangenen Fischarten beantwortet werden.“ Die Entnahme aus dem Wasser z. B. durch Anheben der Fangnetze führt bei den meisten Fischarten zum Kollabieren der Kiemen, weshalb kein Gasaustausch mehr möglich ist und in der Folge der Tod eintritt. Die Zeitdauer von der Entnahme aus dem Wasser bis zum Tod ist von der Toleranz der jeweiligen Fischart gegenüber Sauerstoffmangel und von der Umgebungstemperatur abhängig. Für die Arten Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) und Goldbrasse/Dorade (Sparus aurata) werden in der Literatur Zeitdauern zwischen drei und sechs Minuten angegeben. Sollten bestimmte Meeresfische hohe Toleranzen gegenüber Sauerstoffmangel aufweisen, ist auch eine wesentlich längere Zeitdauer möglich. 14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Fischimporten in den letzten zehn Jahren vor, bei denen Rückstandshöchstmengen gemäß der Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln, Anlage 1 überschritten wurden, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte Angaben des Wirkstoffs und des Fischerzeugnisses bzw. Lebensmittels machen)? Die Auswertung zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Fisch-Importen, bei denen Rückstandshöchstmengen gemäß der Rückstands-Höchstmengenverordnung überschritten wurden, umfasst die von den Untersuchungsämtern der amtlichen Lebensmittelüberwachung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldeten Daten des Zeitraums 1. Januar 2006 bis 10. April 2017 und ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Lebensmittel Wirkstoff Anzahl der Proben mit Rückständen über den Rückstandsgehalten Buttermakrele/Schlangenmakrele/Butterfisch Mirex 2 Lachs Abamectin 1 Heringsfische Endosulfan 3 Schlankwels/Schlankwelsfilet/Schlankwelsstück Trifluralin 10 Schlankwels Chlorpyrifos 1 Schlankwelsfilet Propargit 4 Welsfilet Trifluralin 1 Andere Fische Trifluralin 1 15. Hält die Bundesregierung die gesetzlich festgesetzten Antibiotikahöchstmengen bei See- und Süßwasserfischen aus Drittländern für ausreichend? Ja. Nach gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften ist bei allen zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren bestimmten pharmakologisch wirksamen Stoffen eine Bewertung der möglichen gesundheitlichen Risiken durch Rückstände und ggfls. Festlegung einer Rückstandshöchstmenge Voraussetzung dafür, dass diese Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12194 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Stoffe angewendet werden dürfen. Die Bewertung von Rückständen erfolgt nach international anerkannten wissenschaftlichen Kriterien durch Fachgremien der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Im Ergebnis der umfangreichen Risikobewertungen werden bedarfsweise entsprechende Rückstandshöchstmengen für die einzelnen Tierarten und Zielgewebe festgelegt, bei deren Einhaltung kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher zu erwarten ist. Rückstandshöchstmengen gelten für in der EU erzeugte und in die EU eingeführte tierische Lebensmittel . Es wird keine Unterscheidung zwischen See- und Süßwasserfischen getroffen . Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP), des Einfuhrüberwachungsplans (EÜP) sowie des Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) werden bundeseinheitlich Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten risikoorientiert auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. Die Meldungen zu diesen jährlichen und zu von den Ländern zusätzlich durchgeführten Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass sich Belastungssituationen mit Rückständen von antibiotisch wirksamen Stoffen bei Fischereierzeugnissen (Fische, Fischerzeugnisse , Muscheln, Krabben, Shrimps, Molllusken) aus Drittländern auf niedrigem Niveau bewegen: Laut Auswertung des BVL wiesen seit 2006 bis Anfang April 2017 nur 1,72 Prozent der untersuchten Proben von Fischereierzeugnissen aus Drittländern Rückstände von antibiotisch wirksamen Stoffen in unzulässiger Höhe auf. 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Antibiotikaverbrauch in Aquakulturen in Deutschland, und werden diese routinemäßig, prophylaktisch oder metaphylaktisch eingesetzt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, welche Mengen an antibiotisch wirksamen Stoffen in der Aquakultur in Deutschland eingesetzt werden . Laut Informationen des BVL sind in Deutschland mit Ausnahme von einem Tierarzneimittel zur Behandlung von Infektionskrankheiten bei Forellenbrut derzeit keine Tierarzneimittel mit antibiotisch wirksamen Stoffen zur Behandlung von Nutzfischen zugelassen. Das genannte Präparat ist nicht für eine metaphylaktische oder prophylaktische Behandlung zugelassen. 17. Gibt es eine Antibiotikadatenbank? Falls nein, warum nicht? Eine Antibiotika-Datenbank für Nutzfische besteht nicht. Im Rahmen der Beratungen zum 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle ) hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zugesagt, untersuchen zu lassen, ob es erforderlich ist, die Vorschriften der 16. AMG-Novelle auf weitere Tierarten auszudehnen. Dies schließt etwaige Überlegungen zur Einbeziehung von Fischen ein. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 18. Plant die Bundesregierung, gegen den Einsatz des Konservierungsmittels Ethoxyquin in Fischmehl vorzugehen, und wenn nein, wie bewertet sie den Einsatz von Ethoxyquin aus verbraucherschutzpolitischer Sicht? Ethoxyquin (E 234) wurde erstmals im Jahr 1974 zur Verwendung als Antioxidans in Futtermitteln auf EU-Ebene geregelt und ist derzeit noch mit Höchstgehaltsbeschränkungen zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12194 Im Rahmen eines Antrags auf Neuzulassung von Ethoxyquin als Futtermittelzusatzstoff ist die Neubewertung dieses Stoffs eingeleitet worden. Die entsprechenden Unterlagen zur Neubewertung wurden von der Antragstellerin bei der Europäischen Kommission eingereicht, die in der Europäischen Union für die Durchführung des Zulassungsverfahrens von Futtermittelzusatzstoffen sowie für die Festlegung von Bedingungen für ihre Verwendung zuständig ist. Die Entscheidung über eine Zulassung eines Stoffs als Futtermittelzusatzstoff wird von der Europäischen Kommission nach Beteiligung des Ständigen Ausschusses getroffen . Die wissenschaftliche Neubewertung von Ethoxyquin als Futtermittelzusatzstoff durch die in das Verfahren einbezogene Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist in einer ersten Phase abgeschlossen. Die EFSA hat aber noch weiteren Klärungsbedarf; der Antragsteller ist gebeten worden, der EFSA ergänzende Daten zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Bewertung durch die EFSA bleibt abzuwarten. In der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel – Sektion Tierernährung am 24. April 2017 soll ein von der Europäischen Kommission vorgelegter Verordnungsvorschlag abgestimmt werden, wonach die Zulassung von Ethoxyquin zur Verwendung als Futtermittelzusatzstoff dauerhaft ausgesetzt werden soll, wobei Übergangsfristen für bestimmte Erzeugnisse , so z. B. für Fischmehl, vorgesehen sind. 19. Welche Produkte werden als „Surimi“ bzw. als „Meeresfrüchte“ deklariert, und wie bewertet die Bundesregierung die geltenden Deklarationsvorschriften in Bezug auf die Transparenz für den Verbraucher? Nach den Leitsätzen für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus des Deutschen Lebensmittelbuches ist Surimi definiert als zerkleinertes, mit Wasser gewaschenes Fischmuskelfleisch ohne Faserstruktur. Aus Surimi werden unter Verwendung von Bindemitteln, Zucker, Aromastoffen, auch anderer Zutaten einschließlich Zusatzstoffen, durch Formung oder faserige Strukturierung Fischzubereitungen (z. B. Stäbchen, Stücke/Stückchen oder Imitate von Krebstieroder Weichtiererzeugnissen) hergestellt. Sie werden in Packungen tiefgefroren, auch durch Erhitzen haltbar gemacht. Werden Krebstier- oder Weichtiererzeugnisse nachgemacht, lautet die Bezeichnung „Surimi, … Imitat (z. B. Krebsfleisch-, Crabmeat-, Garnelen-, Shrimps-, Tintenfisch-) aus Fischmuskeleiweiß geformt“. Erfolgt eine weitergehende Zubereitung, werden die Beurteilungsmerkmale bei den entsprechenden Fisch-, Krebstier- und Weichtiererzeugnissen beachtet. Die Produkte ähneln in bezüglich Farbe, Beschaffenheit, Struktur sowie Geruch und Geschmack dem angegebenen Fisch-, Krebs- oder Weichtiererzeugnis. Die Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus werden derzeit von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission überarbeitet. Die Bezeichnung „Meeresfrüchte“ ist nicht in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches beschrieben. Ob die Bezeichnungen „Surimi“ oder „Meeresfrüchte“ irreführend verwendet werden, ist von den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder im jeweiligen Einzelfall unter Würdigung des Gesamtbildes zu prüfen. Die Bundesregierung setzt sich für klare, verständliche Bezeichnungen von Lebensmitteln ein. Das Ergebnis der Arbeiten der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission bleibt abzuwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333