Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 28. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12197 18. Wahlperiode 02.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11895 – G20-Gipfel 2017 in Hamburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland hat zum 1. Dezember 2016 die Präsidentschaft der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) übernommen und richtet am 7. und 8. Juli dieses Jahres das Treffen der G20- Staats- und Regierungschefs in Hamburg aus. Die G20 stellen eine informelle Nebenstruktur der Weltpolitik dar. Ihre Mitgliedstaaten repräsentieren aber gemeinsam zwei Drittel der Weltbevölkerung und sind für mindestens drei Viertel der globalen Treibhausgasemissionen und mehr als vier Fünftel des globalen Bruttoinlandsprodukts verantwortlich. Sie haben nicht nur die Verantwortung sondern auch die Fähigkeiten, die strukturellen Ursachen von Klimakrise, sozialer Ungleichheit, globaler Ungerechtigkeit und millionenfacher Flüchtlingstragödie anzugehen. Dieser Verantwortung wurden sie in der Vergangenheit nach Auffassung der Fragesteller nur ungenügend gerecht. Um in diesem Rahmen positive Veränderungen zu erreichen, muss die Bundesregierung auch ihre eigene Verantwortung in diesen Fragen wahrnehmen. Die Umsetzung des Pariser Klimavertrags und die vom G7-Gipfel von Elmau geforderte Dekarbonisierung der Weltwirtschaft bis 2050 verlangen eine enge internationale Kooperation und eine gemeinsame Kraftanstrengung. So beliefen sich Ende 2015 laut eines Berichts des Overseas Development Institut die fossilen Subventionen der G20-Staaten auf 444 Mrd. US-Dollar pro Jahr, vier Mal so viel wie die weltweiten Investitionen in erneuerbare Energien. Gerade hier mahnt die Allianz-Versicherung jedoch bei den G20-Staaten eine Investitionslücke bei erneuerbaren Energien an. Das Format der G20 bietet außerdem die Chance, ein international verbindliches Regelwerk zu erarbeiten, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen . Auf dem Finanzierungsgipfel von Addis Abeba hat die Bundesregierung jedoch noch die Einrichtung einer internationalen Steuerkommission unter dem Dach der Vereinten Nationen blockiert (http://venro.org/en/presse/?presse UID=64&v=8&cHash=72397bf7dcbd22ed8595bb0ce99faef1). Außerdem herrscht bislang im Kabinett noch Uneinigkeit über die Ausgestaltung des Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Einsehbarkeit des Registers. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung hat bisher noch nicht klargemacht, wie sie die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen wirtschaftliche Schocks verbessern will. 2015 hat sie beispielsweise in der UN-Generalversammlung gegen ein globales Staateninsolvenzverfahren votiert (www.deutschlandradiokultur.de/zwischenblankoscheck -und-aderlass-wer-sind-die-player-im.976.de.html?dram:article_id= 366889).Unbeachtet bleibt bislang auch, dass eine hohe Schuldenlast insbesondere im globalen Süden die Entwicklung hemmt und damit dazu beiträgt, Fluchtursachen zu verstetigen. Einer Studie von McKinsey zufolge investiert Deutschland im Vergleich der G20-Staaten prozentual den geringsten Anteil in Infrastruktur. Die Folgen der Weltwirtschaftskrise mit Investitionen in nachhaltige öffentliche Infrastruktur zu überwinden, ist aber eine der wichtigsten Aufgaben der G20-Staaten. Die Wahl des Veranstaltungsortes des G20-Gipfels in Hamburg wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern massiv kritisiert (www.zeit.de/hamburg/stadtleben/ 2016-09/elbvertiefung-05-09-2016). Im Rahmen vergangener Gipfeltreffen, wie dem G8-Gipfel in Heiligendamm und dem G7-Gipfel in Elmau, wurden durch enorme Sicherheitsvorkehrungen Grundrechte, insbesondere das Recht auf Demonstrationsfreiheit, massiv eingeschränkt. Hiervon sind in Hamburg sehr viele Bürgerinnen und Bürger betroffen. 1. Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass demokratischer und friedlicher Protest beim G20-Gipfel in Hamburg gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in Sicht- und Hörweite der Adressaten ermöglicht wird? Für die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit an dem Veranstaltungsort sind die zuständigen Landesbehörden Hamburgs verantwortlich. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass entsprechende Entscheidungen der zuständigen Behörden des Landes Hamburg mit der Rechtsprechung des BVerfG im Einklang stehen werden. 2. Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass die Ergebnisse des Outreach-Prozesses mit der Zivilgesellschaft auch von allen G20-Gipfelteilnehmern wahrgenommen werden? Der Dialog mit der Zivilgesellschaft ist ein zentrales Element der deutschen G20- Präsidentschaft. Innerhalb der Dialogstränge (Civil20, Business20, Women20, Labour20, Science20, Think20 und Youth20) erarbeiten internationale Vertreter der Zivilgesellschaft eigenverantwortlich ihre Empfehlungen zu den Themen der deutschen G20-Agenda. Die Zivilgesellschaft ist eingeladen, diese Empfehlungen sowohl in Facharbeitsgruppen aber auch auf Sherpa-Ebene vorzustellen und zu diskutieren. Die Empfehlungen der Zivilgesellschaft werden darüber hinaus allen G20-Gipfelteilnehmern auf der offiziellen G20-Internetseite www.g20.org zugänglich gemacht und sind Gegenstand der offiziellen Gipfelbroschüre, die jedem Gipfelteilnehmer zur Verfügung gestellt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12197 3. Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaabkommens von Paris den aktuellen dramatischen Eisschwund in Arktis und Antarktis thematisieren und insbesondere die jüngsten dramatischen Extremwetterereignisse in Afrika, Kalifornien und Peru ansprechen und von den G20 mehr Ambition einfordern? Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte Umsetzung des Abkommens von Paris ein. In der G20 Sustainability Working Group werden alle drei Langfristziele von Paris thematisiert. Neben der angestrebten Umlenkung von Finanzmitteln hin zu Investitionen in kohlenstoffarme Technologien liegt der Fokus somit auch auf Minderung und Anpassung. 4. Wurden die bislang wenig wirksamen nationalen Klimaschutzanstrengungen (vgl. www.umweltbundesamt.de/daten/klimawandel/treibhausgasemissionen -in-deutschland#textpart-1) bereits auf G20-Ebene von anderen Ländern thematisiert, und wie wird international der nach wie sehr hohe Anteil an klimaschädlicher Braunkohleverstromung in Deutschland wahrgenommen ? In der G20 Sustainability Working Group werden u. a. auch die Umsetzung der nationalen Beiträge (NDCs) sowie die Entwicklung langfristiger Klimaschutzstrategien thematisiert. Die deutschen Erfahrungen und Fortschritte wurden hier positiv aufgenommen und weiterer Erfahrungsaustausch im G20-Format begrüßt. 5. Wird die Bundesregierung die 2009 in Kopenhagen gemachte Zusage, die Klimafinanzierung bis 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar anzuheben, während ihrer Präsidentschaft weiter vorantreiben, konkretisieren und Zwischenschritte formulieren? Wenn nein, warum nicht? In der G20 Sustainability Working Group werden auch die Umsetzung der 2009 in Kopenhagen gemachten und im Paris Abkommen bestätigten Aussagen zur Klimafinanzierung diskutiert. Eine Konkretisierung dieser Aussagen und eine Formulierung von Zwischenschritten wird von der deutschen G20-Präsidentschaft nicht angestrebt, da diese Fragen in den UNFCCC-Verhandlungen erörtert werden sollten, bei denen auch die vom Klimawandel am stärksten betroffenen Länder vertreten sind. 6. Inwieweit ist die Verhandlungsposition der Bundesregierung im Hinblick auf den Klimaschutz bereits geschwächt, angesichts der Tatsache, dass Deutschland seine Klimaziele für 2020 deutlich verfehlen wird (vgl. www. dw.com/de/studie-deutsche-klimaziele-werden-verfehlt/a-36471129)? Die deutschen Anstrengungen im Klimaschutz werden weltweit interessiert verfolgt . Deutschlands Führungsrolle im Klimaschutz wird wahrgenommen. Dabei wird anerkannt, dass die klimapolitischen Maßnahmen der Bundesregierung mit Blick auf das Klimaschutzziel für 2020 zu deutlichen Fortschritten geführt haben, aber auch, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Ziel noch zu erreichen. Mit der G20 Sustainability Working Group hat die Bundesregierung bewusst die Themen Klima und Energie zusammen geführt, um sowohl die Umsetzung von Paris als auch die Transformation des Energiesektors zu thematisieren . Dabei werden auch Chancen und Herausforderungen für Innovation, Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der G20-Volkswirtschaften thematisiert. Diese Schwerpunktsetzung erfährt bei den G20 weiterhin große Zustimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wird die Bundesregierung insbesondere das Thema der klimaschädlichen Kohleverstromung aufgreifen, und wie soll sich dieses dann nach ihren Vorstellungen idealerweise im G20-Prozess wiederfinden? Die Bundesregierung hat die Themen Energie und Klima im G20-Programm verknüpft . Ziel ist dabei, vor allen Dingen, die langfristige Transformation des Energiesektors im Einklang mit den nötigen Emissionsminderungen zur Einhaltung der Ziele des Klimaabkommens von Paris zu diskutieren. Dabei soll gleichzeitig das Ziel einer zugänglichen, sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Energieversorgung verfolgt werden. Die Bundesregierung wirbt für die energiepolitischen Ziele einer zukünftig vor allem auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung mit entsprechend sinkenden Anteilen fossiler Energieträger wie Kohle. Die energiepolitischen Ausgangslagen und Zielstellungen der G20-Staaten unterscheiden sich jedoch erheblich, u. a. zwischen Schwellen- und Industriestaaten sowie zwischen Energierohstoffproduzenten - und Konsumentenstaaten. Im diesjährigen G20-Prozess ist das Thema Emissionsminderungen im Energiesektor allgemein entsprechend in Arbeitsgruppensitzungen sowie Fachworkshops platziert und wird dort diskutiert. 8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die G20-Forderung von Pittsburgh aus dem Jahr 2009 nach einem Abbau fossiler Subventionen mit der konkreten Jahreszahl 2020 verbunden wird, und was unternimmt die Bundesregierung gegen die von ihr geäußerte Tatsache, dass es dafür im G20-Rahmen bisher noch keinen Konsens gab (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 18/9510)? Die Bundesregierung setzt sich als G20-Präsidentschaft für ambitionierte Beschlüsse zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger ein, einschließlich der Nennung eines spezifischen Zieldatums. Die Aufnahme eines Zieldatums in die Abschlusserklärung der G20-Finanzminister im März 2017 war nicht konsensfähig. Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den Beschluss der G7 eines Zieldatums 2025 mitgetragen. Durch die Teilnahme am freiwilligen Peer- Review-Prozess der G20 trägt die Bundesregierung zum internationalen Erfahrungsaustausch zu einem sozialverträglichen Subventionsabbau bei. 9. Welche weiteren Zusagen zur Abschaffung fossiler Subventionen wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache machen, dass das Umweltbundesamt die umwelt- und klimaschädlichen Subventionen in Deutschland auf aktuell über 57 Mrd. Euro jährlich beziffert (vgl. www.umweltbundesamt.de/ publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-2016), auch, um ggf. so die Konsensbereitschaft innerhalb der G20 zu erhöhen? Bei der angeführten Publikation des Umweltbundesamtes (UBA) „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland 2016“ handelt es sich um eine Fachbroschüre des UBA. Diese Publikation ist innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt und gibt somit nicht die Auffassung der Bundesregierung wieder. Die Bundesregierung konkretisiert demgegenüber ihre subventionspolitischen Vorstellungen im Subventionsbericht der Bundesregierung, der gemäß § 12 Stabilitäts - und Wachstumsgesetz im zweijährigen Turnus zusammen mit dem Bundeshaushalt dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt wird. Mit dem am 2. September 2015 vorgelegten aktuellen Bericht, Bundestagsdrucksache 18/5940, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12197 wurde erstmalig auch über die Nachhaltigkeit der gewährten Subventionen berichtet . Im Fokus der Nachhaltigkeitsprüfung stehen langfristige ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie . Dem aktuellen 25. Subventionsbericht der Bundesregierung kann aus den Anlagen 7 und 8 entnommen werden, welche Maßnahmen bereits ausgelaufen oder ausfinanziert sind bzw. welche Maßnahmen befristet sind. Mit den vom UBA als umweltschädliche Subventionen eingestuften Maßnahmen sind diese nicht identisch bzw. werden von der Bundesregierung nicht als Subventionen klassifiziert (z. B. unterschiedliche Mehrwertsteuersätze; Dienstwagenbesteuerung; Kerosinsteuerbefreiung im internationalen Luftverkehr) oder nicht als „umweltschädlich“ (Entlastungen der energieintensiven Industrien von klima- und energiepolitischen Abgaben, die in anderen Staaten nicht oder nicht in dieser Höhe anfallen). Konkrete Handlungsempfehlungen zum Abbau bestimmter Subventionen enthalten die Subventionsberichte nicht und sind im Rahmen der Berichterstattung auch nicht vorgesehen. Die Bundesregierung bringt sich aktiv im G20-Peer-Review-Prozess zum Abbau ineffizienter fossiler Subventionen ein und hat in diesem Rahmen einen Eigenbericht zum Peer Review vorgelegt. 10. Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine einheitliche Definition von fossilen Subventionen auf G20-Ebene als sinnvoll, und wie sollte die nach ihren Vorstellungen idealerweise aussehen, und was unternimmt sie diesbezüglich ? Der zügige Abbau von ineffizienten Subventionen für fossile Energieträger ist laut Analysen etwa der Internationalen Energieagentur (IEA) eine der zentralen Maßnahmen zur nachhaltigen Erreichung der Ziele des Paris-Abkommens. Die Bundesregierung setzt sich insofern als G20-Präsidentschaft für ambitionierte Beschlüsse zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger ein. Die Sinnhaftigkeit einer einheitlichen Definition solcher Subventionen im G20-Kreis ist danach zu bewerten, inwiefern sie im aktuellen Kontext der G20-Diskussion zu einem zügigen Abbau beitragen könnte. Dabei ist festzustellen, dass grundsätzlich eine einheitliche G20-Definition den politischen Druck auf die G20-Staaten erhöhen würde, entsprechende Subventionen abzubauen. Gleichzeitig ist jedoch ein G20-Konsens zu einer einheitlichen Definition ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger angesichts deutlich unterschiedlicher Positionen der G20-Länder realistisch nicht zeitnah zu erreichen . Zur Umsetzung des Beschlusses von Pittsburgh aus dem Jahr 2009 haben die EU-Mitglieder der G20 die folgende gemeinsame Definition von Subventionen für fossile Energieträger erarbeitet: „A fossil-fuel subsidy is any government measure or program with the objective or direct consequence of reducing below world-market prices, including all costs of transport, refining and distribution, the effective cost for fossil fuels paid by final consumers, or of reducing the costs or increasing the revenues of fossil-fuel producing companies.“ Diese Definition wurde auch dem deutschen Eigenbericht für das G20 Peer Review zu Grunde gelegt. Dessen ungeachtet haben verschiedene Staaten, auch aus dem G20-Kreis, in jüngster Zeit entsprechende Subventionen abgebaut. Die Bundesregierung begrüßt dies ausdrücklich. Der Fokus der Bundesregierung liegt daher neben dem Einsatz für ambitionierte Beschlüsse zum Abbau ineffizienter Subventionen für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode fossile Energieträger auch darauf, solche Schritte durch internationalen Erfahrungsaustausch zu unterstützen, z. B. durch den G20-Peer-Review-Prozess, an dem sich die Bundesregierung beteiligt, sowie durch die Beiträge internationaler Organisationen wie OECD und IEA im G20-Prozess. 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem G20-Expertenbericht der Task Force Climate Policy? a) In welchem Format und mit welchem Ergebnis wurde dieser Bericht auf dem G20-Finanzministertreffen diskutiert? Ein G20-Expertenbericht einer „Task Force Climate Policy“ ist nicht bekannt. Die Arbeiten der vom FSB eingesetzten „Task Force on Climate-related Financial Disclosure“ (TCFD) wurden von den G20 Finanzministern und Notenbankgouverneuren im Rahmen der Aussprache zur Finanzmarktpolitik in Baden-Baden diskutiert. Grundlage war der Konsultationsentwurf des Berichtes und der Empfehlungen der TCFD. Der finale Bericht der TCFD soll vor dem Gipfel in Hamburg veröffentlicht werden. b) Wird Deutschland hier möglicherweise mit anderen Staaten und in anderen Formaten als G20 vorangehen, sollten die G20 hier nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen? Wenn nein, warum nicht? Die vom FSB eingesetzte „Task Force on Climate Related Financial Disclosure“ (TCFD) empfiehlt einen freiwilligen Ansatz zur Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken insbesondere durch große börsennotierte Unternehmen. Diese Empfehlungen richten sich an die Privatwirtschaft. Ob sich die von der TCFD vorgeschlagenen Prinzipien und Indikatoren durchsetzen, wird von deren Akzeptanz in der G20 abhängen, welche wiederum von deren Aussagegehalt und Praktikabilität abhängt. Insoweit ist der finale Bericht abzuwarten. 12. Wie will die Bundesregierung die Implementierung der Empfehlungen der Green Finance Study Group vorantreiben? Die Green Finance Study Group gibt keine umzusetzenden Empfehlungen ab, sondern stellt alternative Handlungsoptionen dar. a) Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass trotz der Einschränkung des Anwendungsbereiches des CSR-Umsetzungsgesetzes auf Kreditinstitute mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein relevanter Teil des inländischen Kreditgeschäftes Transparenz über Umweltrisiken – insbesondere Klimarisiken – herstellt? Das vom Deutschen Bundestag am 9. März 2017 verabschiedete CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz regelt handelsbilanzrechtliche Berichtspflichten über bestimmte wesentliche nichtfinanzielle Informationen. Das Gesetz orientiert sich eng an einer 1:1-Umsetzung der Vorgaben der CSR-Richtlinie 2014/95/EU. Das gilt auch im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Berichtsvorgaben: Das Gesetz erfasst – wie die CSR-Richtlinie – große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften , haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Zudem sind große Kapitalgesellschaften bereits nach geltendem Recht verpflichtet, in ihren Lagebericht die be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12197 deutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wie Informationen über Umwelt - und Arbeitnehmerbelange aufzunehmen, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind (§ 289 Absatz 1 und 3 HGB). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. b) Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu gewährleisten, dass Kreditinstitute und institutionelle Investoren Umweltrisiken – insbesondere Klimarisiken – in der Kapitalanlage berücksichtigen ? Das in der Frage 12c angesprochene Forschungsgutachten hat keine Stabilitätsrisiken mit unmittelbarem finanzmarktpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt. c) Wie denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der Empfehlungen aus dem im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen angefertigten Gutachten „Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität“ über die Einführung i. eines nationalen, zum EU ETS komplementären, realwirtschaftlichen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen und ii. eines finanzwirtschaftlichen Schattenpreises für Treibausgasemissionen ? Das im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen angefertigte Gutachten enthält keine Empfehlungen zu einem realwirtschaftlichen Mindestpreis oder einem finanzwirtschaftlichen Schattenpreis für Treibausgasemissionen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Auswirkungen der Klimakrise auf die Finanzmärkte “ verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/11858 vom 29. März 2017). d) Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die von ihr getätigte Kapitalanlage (etwa im Bereich von Versorgungsrücklagen) Umweltrisiken – insbesondere Klimarisiken – berücksichtigt? Das BMI ist zuständig für die Verwaltung der Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ und „Versorgungsfonds des Bundes“, die zur anteiligen Finanzierung der Versorgungslasten des Bundes geschaffen wurden. Die Anlage der Mittel der Sondervermögen des Bundes erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite. Eine darüber hinaus gehende oder diese ergänzende Nachhaltigkeitsstrategie wird nicht verfolgt. Die aktuellen Diskussionen rund um das Thema „Nachhaltige Geldanlage Investment“ werden aber ebenso mit Interesse verfolgt wie die diesbezügliche Entwicklung auf den Finanzmärkten. Der Anlageausschuss hat sich mit dem Thema befasst und eine Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien eingerichtet, die sich unter anderem mit dem Thema Nachhaltige Geldanlage beschäftigt. Derzeit werden sowohl Möglichkeiten und Schwierigkeiten als auch Risiken und Chancen der Implementierung einer Nachhaltigkeitsstrategie umfassend erarbeitet und bewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Privatanlegerinnen und Privatanleger Umweltrisiken in Finanzprodukten einschätzen können, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Abschaffung von vorvertraglichen Informationspflichten bezüglich ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten zum 1. Januar 2017? Bereits heute gibt es Informationspflichten der Unternehmen gegenüber Anlegern in Bezug auf Umweltrisiken. Zudem sind nach dem Wertpapierprospektrecht Umweltrisiken insbesondere immer dann im Prospekt darzustellen, wenn sie spezifisch für den Emittenten und die Emission sowie für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Ebenfalls zu nennen wäre etwa die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP), im Rahmen derer auch angegeben werden muss, in welche Märkte das PRIIP investiert, einschließlich ggf. bestimmter ökologischer oder sozialer Ziele, die das Produkt anstrebt. Bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen, die staatlich gefördert werden, bestehen verschiedene Informationspflichten gegenüber dem Sparer. Ab 1. Januar 2017 muss der Anbieter den Sparer jährlich in schriftlicher Form darüber informieren, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden. Eine vorvertragliche Informationspflicht besteht ab diesem Zeitpunkt nicht. Jedoch kann der Anbieter diese Angaben freiwillig geben. Hintergrund ist, dass durch das Altersvorsorge -Verbesserungsgesetz aus 2013 die Informationspflichten bei diesen Verträgen neu gestaltet wurden. Mit Einführung des einheitlichen Produktinformationsblatts ab 1. Januar 2017 wird das Ziel verfolgt, den Sparer auf nur zwei DIN A4-Seiten vor Vertragsschluss über die Kosten, sowie die möglichen Ertragschancen und Risiken des Produkts zu informieren. Aufgrund des stark begrenzten Platzangebots regelte der Gesetzgeber (und musste damit eine Auswahl treffen ), welche Informationen auf dem Produktinformationsblatt dargestellt werden müssen. Dies steigert die Transparenz und ermöglicht den gewollten Vergleich mit anderen Produkten. Hieraus ergibt sich, dass nicht alle wichtigen Produktmerkmale und Vertragsinhalte abschließend auf dem Produktinformationsblatt dargestellt werden können. f) Wie will die Bundesregierung ein Anwachsen der Volumina im Bereich sog. grüner Anleihen unterstützen? Grüne Anleihen sind ein am Markt entstandenes Produkt, das sich auch weiter am Markt bewähren und entwickeln sollte. In Deutschland gibt es bereits einen Markt für grüne Anleihen, der erfolgreich weiter wächst. Insbesondere über die KfW wird seit Jahren die Entwicklung dieses Marktes befördert. Die KfW bringt sich dabei als Emittent, als Ankerinvestor und bei der Entwicklung marktgängiger internationaler Standards ein. Darüber hinaus plant die Bundesregierung zu prüfen, inwiefern es sinnvoll, wirtschaftlich und möglich ist, neben bereits bestehenden KfW Green Bonds auch „Grüne Bundesanleihen“ einzuführen. Letztlich hängt der Erfolg des Marktes für grüne Anleihen aber davon ab, ob und inwieweit entsprechendes Interesse im reinen Privatsektor besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12197 g) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, die Green Finance Study Group als dauerhafte Arbeitsgruppe zu etablieren? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Green Finance Study Group (GFSG) wurde 2016 unter chinesischer G20 Präsidentschaft gegründet. Deutschland hat in seiner Präsidentschaft die GFSG in unveränderter Form weitergeführt, mit denselben Co-Chairs und der Unterstützung des Sekretariats. Die Entscheidung darüber, ob die GFSG im kommenden Jahr weitergeführt wird, ist ein Vorrecht der kommenden G20-Präsidentschaft. 13. Wird sich die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel bzw. in den Vorbereitungen darauf für eine Versicherung gegen Schäden durch den Klimawandel unter dem Dach der G20 einsetzen? Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich in der G20 dafür ein, die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung armer und verwundbarer Staaten beim Auf- und Ausbau länder- und situationsspezifischer Risikoabsicherungsansätze gegenüber Extremwetterereignissen und Naturkatastrophen zu verstärken und baut damit auf die Klimarisikoversicherungsinitiative InsuResilience aus der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 auf. 14. Wird sich die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel in Hamburg für die Einrichtung einer internationalen Steuerkommission unter dem Dach der Vereinten Nationen einsetzen? Falls nein, warum nicht? Gegenwärtig existiert im Rahmen der VN bereits ein Steuerkomitee bestehend aus 25 unabhängigen und vom Generalsekretär der VN ernannten Steuerexperten. Die Bundesregierung erachtet diese Ausgestaltung nach wie vor als angemessen. Das VN-Steuerkomitee arbeitet effizient und erzielt regelmäßig hochwertige und an den Bedürfnissen der Entwicklungsländer orientierte Ergebnisse. Bereits als Ergebnis der 3. Financing for Development (FfD) Konferenz in Addis Abeba trifft sich das Komitee seit 2016 statt einmal pro Jahr zweimal jährlich. Damit wird es auch weiterhin seiner Rolle bei der Unterstützung der internationalen Kooperation in Steuerfragen, insbesondere mit Blick auf die besondere Situation von Entwicklungsländern, gerecht werden. Zudem ist im letzten Jahr das „Inclusive Framework on BEPS“ gegründet worden, an dem alle Staaten weltweit gleichberechtigt teilnehmen können. Mittlerweile hat dieses Gremium mehr als 90 Mitglieder , deren überwiegender Teil weder der OECD noch der G20 angehören. 15. Wird die Bundesregierung den im letzten Jahr durch China initiierten Aktionsplan zur 2030-Agenda 2017 präzisieren, um die Umsetzung der SDG (SDG = Sustainable Development Goals) auf nationaler Ebene der G20- Staaten voranzutreiben, und welche Ziele werden dabei im Vordergrund stehen ? Der Aktionsplan der G20 zur Umsetzung der Agenda 2030 (Aktionsplan) sieht vor, dass die G20-Entwicklungsarbeitsgruppe (DWG) gemeinsam mit anderen Arbeitsgruppen eine Liste konkreter Maßnahmen, die zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen, erstellt. Dies soll unter deutschem G20-Vorsitz durch ein neues Dokument („Hamburg Update“) geschehen, das den Aktionsplan präzisiert und fortschreibt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie will die Bundesregierung die Stabilität des Finanzsystems verbessern? Insbesondere: a) Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sieht sie für den Fall vor, dass Finanzrisiken durch Deregulierung etwa in den USA oder Großbritannien wieder zunehmen? b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung die auf dem G20-Gipfel von Pittsburgh vereinbarten Ziele zur Regulierung der Finanzmärkte vollständig umgesetzt? Wenn nein, welche Ziele sind nicht oder nicht vollständig umgesetzt, und was plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft, um die vollständige Umsetzung zu erreichen? Die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des internationalen Finanzsystems ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung und der deutschen G20 Präsidentschaft. Die G20 hat im Gefolge der Finanzkrise bereits zahlreiche Finanzmarktreformen angestoßen , die eine angemessene Überwachung und ggf. Regulierung aller systemrelevanten Finanzinstitute, Finanzmärkte und Finanzinstrumente, aus denen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems erwachsen können, gewährleisten sollen. Folgende wichtige Reformen wurden u. a. auf den Weg gebracht: Ratingagenturen und Verwalter alternativer Investmentfonds wie z. B. Hedgefonds wurden einem Registrierungs- und Aufsichtsregime unterworfen. Einführung verschärfter Offenlegungspflichten für Verbriefungen und Einführung obligatorischer Risiko-Selbstbehalte für die Originatoren. Intensivierung der Beaufsichtigung systemrelevanter Finanzinstitute. Strengere Kapital- und Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Finanzinstitute . Verbesserung der Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten. Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Derivatemärkte. Regulierung der Vergütungssysteme des Finanzsektors mit dem Ziel einer stärkeren Langfristorientierung und der Vermeidung exzessiver Risiken. Verbesserte Überwachung und Regulierung des Schattenbankensystems. Ergänzung der mikroprudenziellen (einzelinstitutsbezogenen) Aufsicht um neue makroprudenzielle Aufsichtsgremien und instrumente zur Überwachung der Risikolage und -entwicklung im gesamten Finanzsystem. Gegenwärtig liegt das Hauptaugenmerk auf der termingerechten, vollständigen und konsistenten Umsetzung und, soweit erforderlich, Fertigstellung der beschlossenen Reformen. Dies unterstrichen die G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure zuletzt anlässlich ihres Treffens in Baden-Baden am 17./18. März 2017. Sie bekräftigten einvernehmlich ihre Entschlossenheit zur internationalen wirtschafts- und finanzpolitischen Zusammenarbeit, um die finanzielle Widerstandsfähigkeit zu stärken. Im Einzelnen enthält Ziffer fünf des Kommuniqués vom Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure in Baden- Baden die Ziele der Finanzsektor-Reformen im Rahmen der deutschen G20 Präsidentschaft . Die Bundesregierung setzt sich in den internationalen Gremien dafür ein, dass nicht zu Lasten des erreichten Niveaus an internationaler Finanzstabilität dereguliert wird. Aufbauend auf die Expertise internationaler Institutionen – etwa des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12197 FSB, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) – hat die G20 ein umfangreiches Informations- und Frühwarnsystem etabliert, um frühzeitig auf etwaig steigende Risiken reagieren zu können. 17. Das Communiqué des G20-Finanzgipfels in Baden-Baden sieht vor, dass das Management der Risiken aus internationalen Kapitalflüssen verbessert werden soll. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zu diesem Zweck für geeignet? Erkenntnisse zu Determinanten der Kapitalflüsse sind noch unzureichend. Die Bundesregierung unterstützt daher die „Data Gaps Initiative“ des IWF und des Financial Stability Boards, die das Ziel hat, Empfehlungen und Handlungsfelder zur Verbesserung von Finanzstatistiken aufzuzeigen. Darüber hinaus begrüßt und unterstützt die Bundesregierung aktiv die Diskussionen zum Thema „Makroprudenzielle Instrumente“ im IWF sowie in der G20-Arbeitsgruppe Internationale Finanzarchitektur. Hier ist das Ziel, einen flexiblen Ansatz zu finden, der hilft, Risiken aus Kapitalverkehr zu vermeiden, ohne diesen zu sehr einzuschränken. Unter DEU G20-Präsidentschaft wird zudem dafür geworben, dass mehr Schwellenländer dem OECD-Kodex zur Kapitalverkehrsliberalisierung beitreten. Neue Beitritte zu diesem rechtlich bindenden Rahmenwerk würden die multilaterale Wirtschaftsordnung stärken. 18. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der G20-Verhandlungen für die Harmonisierung nationaler Register auf Basis einheitlicher Informationsund Veröffentlichungsstandards einsetzen? a) Erwägt die Bundesregierung, das deutsche Register öffentlich einsehbar zu machen? b) Wird die Bundesregierung andere wichtige G20-Staaten auffordern, sich für eine vergleichbare Ausgestaltung auszusprechen? Die Verbesserung von Transparenz zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung und zur Bekämpfung von Geldwäsche ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Hieran wirkt die Bundesregierung in den zuständigen internationalen Gremien, namentlich bei der OECD, dem Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, der FATF und der EU, aktiv mit. Was das nationale Transparenzregister zur Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und anderen Vereinigungen angeht, so sieht der Regierungsentwurf eine exakte Umsetzung der Vorgaben der 4. EU- Geldwäscherichtlinie vor, d. h. die Einsichtnahme soll Behörden, geldwäscherechtlich Verpflichteten im Rahmen der Erfüllung ihrer Kundensorgfaltspflichten und sonstigen Dritten, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme darlegen können, gestattet sein. Hierzu werden regelmäßig Nichtregierungsorganisationen mit entsprechendem Satzungszweck und Journalisten zählen. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft weiter für eine Verbesserung der Transparenz, insb. für den verbesserten Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, einsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Nach welchen Kriterien soll die Zusammenstellung der schwarzen Liste internationaler Steueroasen vorgenommen werden? a) Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für die Null- Besteuerung von Unternehmensgewinnen als Kriterium aussprechen? Falls nein, warum nicht? b) Welche Sanktionen sollen mit der Liste verbunden sein? Die für den G20-Gipfel in Hamburg vorzulegende Liste wird auf Basis der objektiven Transparenzkriterien erstellt werden, die im letzten Jahr von der G20 auf Vorschlag der OECD gebilligt wurden. Demnach kommt es darauf an, wie die betreffende Jurisdiktion bei der Überprüfung durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes abgeschnitten hat (Prüfung der Einhaltung des Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen), ob die Jurisdiktion zugesagt hat, am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten bis spätestens 2018 teilzunehmen, und ob die Jurisdiktion dem Multilateralen Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen beigetreten ist oder über ein hinreichend breites Vertragsnetzwerk, das den Informationsaustausch auf Ersuchen und den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erlaubt, verfügt. Die G20 hat wiederholt festgestellt, dass im Zusammenhang mit der Liste auch Sanktionen erwogen werden sollen. Auf maßgebliches Betreiben der Bundesregierung konnte auf europäischer Ebene erreicht werden, dass bei der bis Ende des Jahres 2017 zu erstellenden EU-Liste auch Fragen der Nullsatz-Besteuerung Berücksichtigung finden. 20. Wird im Rahmen der G20 derzeit das Modell der Gesamtkonzernsteuer (Unitary Taxation) als Alternative zum jetzigen internationalen Steuersystem und zur Entschärfung des internationalen Steuerwettbewerbs diskutiert? a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Thema in Zukunft auf die Agenda zu setzen? Falls nein, warum nicht? Das Modell einer Gesamtkonzernsteuer wird nicht im Rahmen der G20 diskutiert. Die Bundesregierung unterstützt das Bestreben der Europäischen Kommission, das Gewinnermittlungsrecht in der EU zu harmonisieren (Gemeinsame Körperschaftsteuer -Bemessungsgrundlage). Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die G20 bereits im BEPS-Projekt konkrete Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb vereinbart hat, insbesondere Einschränkungen für sogenannte Patentboxen und einen Informationsaustausch über sogenannte Tax Rulings. 21. Welchen Handlungsbedarf bezüglich Investitionen in öffentliche Infrastruktur in Deutschland sieht die Bundesregierung, insbesondere mit Hinblick darauf , dass sie aus der McKinsey-Studie, nach der Deutschland im Vergleich der G20-Staaten prozentual am wenigsten in Infrastruktur investiert, nur „sehr eingeschränkt Schlüsse für einen etwaigen Handlungsbedarf“ ableiten kann (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9510)? Entsprechend der föderalen Aufgabenteilung erfolgt die Planung von Investitionsausgaben in die öffentliche Infrastruktur je nach Aufgabenbereich durch die einzelnen Gebietskörperschaften. Dies bedingt die unabhängige und selbständige Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern sowie das kommunale Recht auf Selbstverwaltung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12197 Die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie eingesetzte „Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland“ 2014/2015 hat sich vertieft mit dem Thema Investitionen beschäftigt. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Investitionsstrategie viele der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Steigerung der öffentlichen Investitionen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investoren umgesetzt. Insgesamt wurden die Investitionen des Bundes seit Beginn der Legislaturperiode um mehr als 40 Prozent auf 36,1 Mrd. Euro im Bundeshaushalt 2017 angehoben. Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wuchsen dabei um rd. 30 Prozent auf 12,8 Mrd. Euro. Auch der Breitbandausbau wird mit 4,0 Mrd. Euro vorangetrieben . Zudem hat die Bundesregierung Gesetzentwürfe vorgelegt, um im Bereich der Bundesfernstraßen eine Verkehrsinfrastrukturgesellschaft zu errichten. Mit dem Zusammenführen von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung beim Bund und der Gründung einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft, die für den gesamten Lebenszyklus der Projekte zuständig ist und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien handelt, soll die Effizienz bei Erstellung, Unterhaltung und Betrieb der Verkehrsinfrastruktur erhöht und den Nutzern eine leistungsfähige und sichere Infrastruktur dauerhaft bereitgestellt werden. Rund zwei Drittel der staatlichen Investitionen in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden von Ländern und Kommunen getätigt. Der Bund ist sich seiner politischen Mitverantwortung bewusst und entlastet Länder und Kommunen seit Jahren im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten . Beispielsweise stellt der Bund über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds den Ländern zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2020 Finanzhilfen in Höhe von 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit der Schaffung eines Beratungsangebots unter dem Dach der „Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH“, um speziell Kommunen bei der wirtschaftlichen Realisierung von Investitionsvorhaben zu unterstützen hat die Bundesregierung einen weiteren Vorschlag der Expertenkommission umgesetzt . 22. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Umsetzung des Infrastrukturplans „From Billions to Trillions“? a) Wie will die Bundesregierung garantieren, dass private Investoren auf Ziele der Nachhaltigkeit verpflichtet werden, und welche Maßnahmen sind unter der deutschen G20-Präsidentschaft geplant? Aufgrund der Bedeutung des Privatsektors für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützt die Bundesregierung in ihrer G20-Präsidentschaft die Arbeiten der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) zur Mobilisierung von privatem Kapital, um so u. a. zur Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 und des Klima-Abkommens von Paris beizutragen. Des Weiteren werden die Arbeiten und Ziele der unter der chinesischen G20-Präsidentschaft von den MDBs verabschiedeten Gemeinsamen Erklärung zu Maßnahmen zur Unterstützung von Infrastrukturinvestitionen sowie der Globalen Infrastruktur-Konnektivitäts-Allianz- Initiative, die ebenfalls auf die Ziele der Nachhaltigkeit abstellen, fortgeführt. Soweit die Bundesregierung Instrumente zur Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionen in Entwicklungsländer unterstützt, wird darauf geachtet, dass neben wirtschaftlichen auch umwelt-, sozial- und menschenrechtliche Auswirkungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode geprüft und abgewägt werden. Soweit im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit Deutschlands Investitionen in Entwicklungsländern gefördert werden, gelten für derartige Vorhaben die gleichen internationalen Standards in Hinblick auf die Umwelt und Sozialverträglichkeit wie für jedes andere Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit . Für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor werden hierbei u. a. die IFC Performance Standards angewendet, die umfassende Anforderungen an private Träger hinsichtlich Umwelt- und Sozialverträglichkeit beinhalten . Deutsche Unternehmen sind zudem aufgefordert, bei ihren Projekten die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu berücksichtigen. b) Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Nachhaltigkeit ? Eine nachhaltige Entwicklung unterstützt die Verbesserung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen vor Ort unter Beachtung der planetaren Grenzen. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 22a verwiesen. 23. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die G20 zu einer gemeinsamen Definition für nachhaltige Infrastruktur finden? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten der G20 zu qualitativ hochwertiger Infrastruktur. Bereits beim Hangzhou-Gipfel hat die G20 die Bedeutung von qualitativ hochwertiger Infrastruktur und hierbei auch die Bedeutung von Aspekten der Nachhaltigkeit betont. Zudem haben sich die G20-Staats- und Regierungschefs im G20-Aktionsplan zur Agenda 2030 zur ausgewogenen Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Dimensionen der Nachhaltigkeit verpflichtet. 24. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase den Einfluss von Public-Private-Partnership (PPP) auf staatliche Verschuldung ein? Unterstützt die Bundesregierung die Herstellung von Transparenz durch die beteiligten Staaten über alle Haftungen, die im Zusammenhang mit PPP eingegangen werden? Falls ja, durch welche Maßnahmen? Falls nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen möglichen Einfluss der Niedrigzinsphase auf das Volumen bzw. der Schuldenstandswirkung von PPPs in diesem Zusammenhang vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12197 25. Das Communiqué des G20-Finanzgipfels in Baden-Baden sieht die Reduktion übermäßiger globaler Ungleichgewichte vor. a) Sieht die Bundesregierung den derzeitigen Außenhandelsüberschuss oder Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands oder der Eurozone als Teil dieser globalen Ungleichgewichte? b) Wenn ja, welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um diese Ungleichgewichte abzubauen? Nach Auffassung der Bundesregierung stellt der deutsche Leistungsbilanzüberschuss (2016: 8,3 Prozent am BIP) kein übermäßiges Ungleichgewicht dar. Innerhalb einer Währungsunion gilt zudem, dass ein einzelnes Land nicht isoliert betrachtet werden kann. Im weltweiten Vergleich ist allein die Gesamtbilanz der Eurozone mit dem Rest der Welt entscheidend. Der Leistungsbilanzüberschuss der Eurozone (2016: 3,6 Prozent am BIP) wird von der Bundesregierung nicht als Teil globaler Ungleichgewichte begriffen. Der deutsche und der europäische Leistungsbilanzüberschuss sind das Ergebnis von marktbasierten Angebots- und Nachfrageentscheidungen von Unternehmen und privaten Verbrauchern auf den Weltmärkten. Sie spiegeln umfassende wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen und Haushalten in Folge grenzüberschreitender Verflechtung von Produktion, Handel und Dienstleistungen wider und hängen daher nicht allein von der deutschen bzw. europäischen Wirtschaftsentwicklung und -politik ab. Der deutsche Überschuss ist überwiegend durch Faktoren begründet, die nicht oder nicht direkt durch wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen in Deutschland beeinflusst werden können. Hierzu zählen temporäre Faktoren wie der günstige Kurs des Euro und die niedrigen Ölpreise, aber auch strukturelle Faktoren wie die demografische Entwicklung und die hohen Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen in den vergangenen Jahren. Wechselkurs- und rohstoffpreisbedingte Effekte dürften auch die Leistungsbilanz anderer Länder der Eurozone und damit der Eurozone insgesamt geprägt haben. Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite sind in einer offenen Wirtschaft der Normalfall. Gleichwohl können sich in dem Saldo der Leistungsbilanz strukturelle Schwächen, z. B. bei Investitionen im Inland, ausdrücken, die wirtschaftspolitische Eingriffe rechtfertigen können. Aus diesem Grund beobachtet die Bundesregierung die makroökonomische Entwicklung aufmerksam. Die Leistungsbilanz stellt für die Wirtschaftspolitik jedoch keine Steuerungsgröße dar. Die binnenwirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Rückführung des deutschen Leitungsbilanzüberschusses sind gegeben: Die Binnenkonjunktur ist robust, am deutschen Arbeitsmarkt herrscht Rekordbeschäftigung und die Reallöhne steigen deutlich. Die Bundesregierung verfolgt eine Politik, die zur Stärkung der Wachstumskräfte auf eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und eine dynamischere Binnenwirtschaft abzielt. So wurden die staatlichen Investitionen deutlich erhöht, die Länder und Kommunen umfangreich entlastet, ein flächendeckender, allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt und die Tarifpartnerschaft gestärkt. Besondere Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auch, um die privaten Investitionen zu fördern und den Wettbewerb zu stärken. Diese Maßnahmen wirken sich tendenziell dämpfend auf den Leistungsbilanzüberschuss aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Hat die Bundesregierung die „Hochrangigen Prinzipien der G20 zur Transparenz im Hinblick auf wirtschaftliches Eigentum“ (G20 High-Level Principles on Beneficial Ownership Transparency) wie auf dem G20-Gipfel 2014 in Brisbane, Australien beschlossen, bereits vollumfänglich umgesetzt, und wann gibt es dazu entsprechende Fortschrittsberichte? DEU hat die G20 High-Level Principles on Beneficial Ownership Transparency bereits weitgehend umgesetzt. Der Beneficial Owner bzw. der wirtschaftlich Berechtigte ist schon derzeit in § 1 Absatz 6 GwG legal definiert. Die Transparenz der Anteilseigner eines Unternehmens ist in DEU ansonsten in hohem Maße gewährleistet . Ein zeitnaher Zugang zu Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten für die Strafverfolgungs- und Steuerbehörden sowie die FIU ist derzeit bereits nach Maßgabe des Kontoabrufverfahens nach § 24c KWG gewährleistet. Im Rahmen der Umsetzung der 4. EU Geldwäscherichtlinie wird DEU außerdem ein Transparenzregister einrichten, über das Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten eingesehen werden können. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Es ist vorgesehen, dass die G20-Staaten im Rahmen des für 2017 vorzulegenden G20-Rechenschaftsberichts zur Korruptionsbekämpfung über die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer hochrangigen Prinzipien berichten. 27. Wie und bis wann wird Deutschland die 2015 in der Addis Abeba Action Agenda bekräftigte Verpflichtung, 0,15 bis 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen, umsetzen , und in welcher Weise wird Deutschland im Rahmen seiner G20-Präsidentschaft auf die anderen Staaten dahingehend einwirken? Die Bundesregierung bekennt sich zu der grundsätzlichen Verpflichtung, 0,15 bis 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für LDC (least developed countries) aufzuwenden. Das Ziel wurde im internationalen Rahmen mit dem 4. VN-Aktionsprogramm für die LDC und 2015 in der Addis Ababa Action Agenda (AAAA), welche Teil der Agenda 2030 ist, erneut bestätigt. Die EU hatte mit Blick auf die AAAA und die Agenda 2030 am 26. Mai 2015 Ratsschlussfolgerungen verabschiedet , welche in die AAA übernommen wurden. Die AAAA begrüßt die Selbstverpflichtung der EU, innerhalb des Zeithorizonts der Agenda 2030 die Leistungen für LDC auf kollektiv 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Die Bundesregierung wird dieses Ziel nicht im G20-Kreis verfolgen, weil die G20 keine förmliche Gebergruppe ist. 28. Inwiefern werden die hochrangigen Prinzipien der G20 zur Transparenz im Hinblick auf wirtschaftliches Eigentum eine zentrale Rolle im geplanten „Compact with Africa“ einnehmen? 29. Welche konkreten Rahmenbedingungen sollen im Rahmen der G20-Partnerschaft mit Afrika mit der Initiative „Compact with Africa“ erarbeitet werden, um private Investitionen in den afrikanischen Ländern zu befördern (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 26 des Abgeordneten Uwe Kekeritz; Plenarprotokoll 18/220, 22026 A), und welchen Beitrag wird Deutschland in diesem Zusammenhang leisten? a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Initiative sich an der UN- Nachhaltigkeitsagenda 2030 und dem Klimaabkommen von Paris ausrichtet ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12197 b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die ILO-Kernarbeitsnormen und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen verbindlich im Rahmen der Initiative eingehalten werden? c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass private Investitionen im Rahmen der Initiative sich in die entsprechenden nationalen Entwicklungspläne einordnen und eine inklusive, soziale, ökologische und nachhaltige Entwicklung gewährleisten sowie keine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge im globalen Süden befördern? Wie wird dabei sichergestellt, dass öffentliche Güter einen diskriminierungsfreien Zugang aufweisen und vorrangig öffentlich-rechtlich bereitgestellt werden? Die Fragen 28 sowie 29a bis 29c werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der G20-Partnerschaft mit Afrika wurde im G20-Finanzstrang die Initiative „Compact with Africa“ gestartet. Diese Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für Investitionen im Privatsektor und in die Infrastruktur in afrikanischen Ländern zu verbessern. Die G20 hat hierzu einen gemeinsamen Bericht von Afrikanischer Entwicklungsbank, IWF und Weltbank in Auftrag gegeben . Dieser Bericht („The G20 Compact with Africa – A Joint AfDB, IMF and WBG Report“) wurde bei dem Treffen der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure in Baden-Baden begrüßt. Der Bericht enthält konkrete Vorschläge für Module für Reformen und Instrumente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in makroökonomischen, wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Bereichen . Zu den im Bericht hervorgehobenen makroökonomischen Rahmenbedingungen für Investitionen gehört auch das Thema Mobilisierung von nationalen Ressourcen . Hierbei wird auch die Notwendigkeit der Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftliche Berechtigung („disclosure of beneficial ownership of companies “) im Bericht hervorgehoben. Bei der „Compact with Africa“-Initiative arbeitet die G20 eng mit der Afrikanischen Entwicklungsbank, der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds zusammen. Diese Institutionen richten – ebenso wie alle anderen Compact-Partner – ihre Arbeiten an den Zielen der Agenda 2030, des Klima-Abkommens von Paris sowie ihrer bestehenden Umwelt- und Sozialstandards aus. Die Bundesregierung prüft, mit welchen der an einer Investitionspartnerschaft besonders interessierten afrikanischen Ländern eine bilaterale Flankierung der Compacts mit zusätzlichen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und mit Maßnahmen anderer Ressorts in Betracht gezogen werden kann. Die explorativen Gespräche zu den bilateralen Beiträgen Deutschlands mit afrikanischen CWA-Partnerländern werden unter Einbeziehung des BMF im BMZ koordiniert. Neben dem „Compact with Africa“ fokussiert sich die G20-Partnerschaft mit Afrika des Weiteren auf die beiden Säulen nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sowie Entwicklung nachhaltiger Qualitätsinfrastruktur. Zu letztgenannter Komponente schlägt die Bundesregierung vor, dass die G20 die Africa Renewable Energy Initiative (AREI) unterstützen könnte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12197 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Nach welchen konkreten Kriterien wurden die möglichen Partnerländer für die sogenannten Investitionspartnerschaften ausgesucht, und inwieweit ist der Auswahlprozess mit den derzeit fünf identifizierten Partnerländern (Elfenbeinküste, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien) abgeschlossen ? Welche weiteren Bewerbungen gab es, und mit welcher Begründung wurden diese nicht berücksichtigt? Die Compact-with-Africa-Initiative ist nachfrageorientiert, d.h. es gibt keine Kriterien , welche afrikanischen Länder an der Initiative teilnehmen können. Interessierte afrikanische Länder können ihr Interesse – nach Auskunft bei den am Prozess beteiligten internationalen Organisationen (Weltbank, IWF und AfDB) zu Inhalt und Prozess der Initiative – durch einen Brief ihres Finanzministers bei der G20-Präsidentschaft im Finanzminister-Strang (G20 finance track) bekunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333