Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. April 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12226 18. Wahlperiode 04.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11826 – Erneuerbare Energien und Abwärme-Nutzung in der Wärmeversorgung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ohne den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien kann die Dekarbonisierung der Energieversorgung nicht gelingen. Das gilt für alle Bereiche – die Stromerzeugung, die Wärmeversorgung und den Mobilitätssektor. Während der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch inzwischen fast ein Drittel beträgt, stagniert deren Anteil im Wärmesektor seit Jahren um die 12 Prozent . Der Ausbau erneuerbar erzeugter Wärme kommt viel zu langsam voran. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz . Auch die Nutzung gewerblicher und industrieller Abwärme bleibt bisher weit hinter den Potenzialen zurück. Dabei kann die Nutzung von Abwärme erheblich zur Wärmeversorgung von Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbe beitragen. Durch die Verwendung von Wärme, die andernfalls ungenutzt in der Umgebung verpuffen würde, können unmittelbar fossile Brennstoffe eingespart und damit ein zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/fuenfter-monitoring-berichtenergie -der-zukunft.html). 1. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Wärmeverbrauch und in den Bereichen Raumwärme , Warmwasser und Prozesswärme in Deutschland seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte stellt sich wie folgt dar: Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anteil am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte 8,5 10,4 11,5 12,2 12,4 12,3 12,9 13,5 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12226 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Angaben zum Endenergieverbrauch nach Anwendungszwecken liegen aus den Studien der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Anwendungsbilanzen vor. Während in der vorstehenden Tabelle zum Gesamtanteil der erneuerbaren Energien auch die Fernwärme aus erneuerbaren Energien enthalten ist, wird diese in der nachfolgenden Tabelle nicht berücksichtigt . Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Raumwärme, Warmwasser und sonstige Prozesswärme Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anteil am Endenergieverbrauch für Raumwärme 8,8 10,3 12,3 12,9 13,8 14,5 14,2 14,6 Anteil am Endenergieverbrauch für Warmwasser 3,6 4,1 5,2 7,9 7,8 8,8 11,8 12,4 Anteil am Endenergieverbrauch für sonstige Prozesswärme 4,2 4,3 6,0 4,8 3,8 4,3 5,3 5,2 Anteil am Endenergieverbrauch für Kälte 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB) 2. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Einsatz der unterschiedlichen Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland seit dem Jahr 2008 im Neubau, im Gebäudebestand und in der Prozesswärme entwickelt (bitte jeweils nach Jahren, installierter Leistung und Wärmeertrag aufschlüsseln): a) bei der Solarthermie, b) bei den elektrischen Wärmepumpen (bitte getrennt nach Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- und Luft/Wasser-Wärmepumpen angeben), c) bei der Tiefengeothermie, d) bei den Holzpellets, e) bei der Nutzung von Scheitholz, f) bei der Nutzung von Holzhackschnitzeln, g) bei den sonstigen festen Biomassen, h) bei der flüssigen Biomasse, i) bei der gasförmigen Bioenergie? In der Bautätigkeitsstatistik werden die erneuerbaren Energien erst ab dem Berichtsjahr 2012 erfasst; es wurden die Ergebnisse der Statistik der Baugenehmigungen herangezogen. Allerdings wird die Zahl der genutzten elektrischen Wärmepumpen und die installierte thermische Leistung der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht amtlich erfasst. Die Nutzung von Holzpellets, Scheitholz und Holzhackschnitzeln ist in der amtlichen Statistik unter dem Oberbegriff „Holz“ zusammengefasst , die Positionen „sonstige feste Biomasse“ und „flüssige Biomasse“ unter der Angabe „sonstige Biomasse“. Für den Gebäudebestand können keine Aussagen getroffen werden, da in der laufenden statistischen Datenerfassung des Gebäude- und Wohnungsbestandes diese Merkmale nicht betrachtet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12226 Angaben zur installierten Leistung der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau werden in der amtlichen Statistik nicht erfasst, jedoch die Anzahl der Anlagen unterteilt nach Wohn- und Nichtwohngebäuden. Diese Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Einsatz erneuerbarer Energien (EE) im Wohnungsneubau Energieträger Jahr Wohngebäude insgesamt Einsatz EE primär Anteil Einsatz EE sekundär Anteil Anzahl Anzahl [%] Anzahl [%] So lar the rm ie 2012 109.128 641 0,6 20.867 19,1 2013 113.291 711 0,6 20.061 17,7 2014 111.610 567 0,5 19.140 17,1 2015 120.771 706 0,6 20.177 16,7 Ge oth erm ie 2012 109.128 10.031 9,2 294 0,3 2013 113.291 9.003 7,9 320 0,3 2014 111.610 7.444 6,7 250 0,2 2015 120.771 7.484 6,2 350 0,3 Um we ltthe rm ie 2012 109.128 26.129 23,9 752 0,7 2013 113.291 27.664 24,4 876 0,8 2014 111.610 26.353 23,6 909 0,8 2015 120.771 30.253 25,0 1.070 0,9 Ho lz 2012 109.128 6.312 5,8 18.508 17,0 2013 113.291 6.871 6,1 19.228 17,0 2014 111.610 6.108 5,5 18.362 16,5 2015 120.771 5.831 4,8 19.353 16,0 son stig e Bio ma sse 2012 109.128 361 0,3 88 0,1 2013 113.291 403 0,4 60 0,1 2014 111.610 461 0,4 55 0,0 2015 120.771 403 0,3 77 0,1 Bio gas / Bio me tha n 2012 109.128 252 0,2 99 0,1 2013 113.291 278 0,2 111 0,1 2014 111.610 261 0,2 90 0,1 2015 120.771 322 0,3 96 0,1 Primäre Energie: Bezogen auf den Energieanteil, die überwiegende Energiequelle. Bei nur einem Energieträger alleinige eingesetzte Energie. Sekundäre Energie: Angabe erfolgt nur dann, wenn mindestens eine weitere Energie für die Beheizung und Warmwasser eingesetzt wird. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12226 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einsatz erneuerbarer Energien (EE) im Neubau von Nichtwohngebäuden Energieträger Jahr Nichtwohngebäude insgesamt Einsatz EE primär Anteil Einsatz EE sekundär Anteil Anzahl Anzahl [%] Anzahl [%] So lar the rm ie 2012 30.364 52 0,2 1.143 3,8 2013 28.611 67 0,2 1.144 4,0 2014 26.765 59 0,2 1.017 3,8 2015 26.533 62 0,2 1.062 4,0 Ge oth erm ie 2012 30.364 547 1,8 56 0,2 2013 28.611 532 1,9 63 0,2 2014 26.765 408 1,5 55 0,2 2015 26.533 357 1,3 49 0,2 Um we ltthe rm ie 2012 30.364 1.151 3,8 174 0,6 2013 28.611 1.236 4,3 186 0,7 2014 26.765 1.264 4,7 179 0,7 2015 26.533 1.288 4,9 182 0,7 Ho lz 2012 30.364 1.058 3,5 485 1,6 2013 28.611 1.060 3,7 524 1,8 2014 26.765 948 3,5 513 1,9 2015 26.533 843 3,2 496 1,9 son stig e Bio ma sse 2012 30.364 58 0,2 15 0,0 2013 28.611 65 0,2 16 0,1 2014 26.765 80 0,3 19 0,1 2015 26.533 40 0,2 11 0,0 Bio gas / Bio me tha n 2012 30.364 151 0,5 41 0,1 2013 28.611 122 0,4 38 0,1 2014 26.765 88 0,3 38 0,1 2015 26.533 81 0,3 27 0,1 Primäre Energie: Bezogen auf den Energieanteil, die überwiegende Energiequelle. Bei nur einem Energieträger alleinige eingesetzte Energie. Sekundäre Energie: Angabe erfolgt nur dann, wenn mindestens eine weitere Energie für die Beheizung und Warmwasser eingesetzt wird. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Entsprechende Angaben für die Prozesswärme liegen nicht vor. Der Endenergieverbrauch der einzelnen erneuerbaren Energieträger zur Wärmeund Kälteerzeugung (einschließlich der Fernwärme aus erneuerbaren Energien) seit dem Jahr 2008 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Danach war die größte Steigerung bei der festen und gasförmigen Biomasse sowie bei der durch Luft/Wasser-Wärmepumpen nutzbar gemachten Umweltwärme zu verzeichnen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12226 Endenergieverbrauch erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte Angaben in [GWh] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Solarthermie 4.490 5.276 5.628 6.465 6.696 6.767 7.287 7.806 oberflächennahe Geothermie/ Umweltwärme1) 4.235 5.283 6.179 7.124 7.911 8.675 9.603 10.351 darunter: Sole/Wasser-Wärmepumpen 2.339 2.643 2.872 3.221 3.452 3.639 3.900 4.012 Wasser/Wasser-Wärmepumpen 551 687 794 850 881 909 957 968 Luft/Wasser-Wärmepumpen 2) 1.346 1.953 2.513 3.053 3.579 4.127 4.746 5.371 tiefe Geothermie3) 528 600 673 722 804 864 1.052 969 biogene feste Brennstoffe4) 85.751 94.511 119.572 111.448 111.134 111.702 99.273 106.856 biogene flüssige Brennstoffe 2.645 3.251 3.151 2.429 2.015 2.053 2.217 2.089 biogene gasförmige Brennstoffe 5.422 7.517 10.175 12.077 14.075 15.949 17.261 18.866 1) durch Wärmepumpen nutzbar gemachte erneuerbare Wärme; Internationales Geothermiezentrum Bochum, ab 2014 Fortschreibung durch das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg 2) inkl. Brauchwasser- und Gas-Wärmepumpen 3) inkl. balneologischer Anlagen 4) ab 2010 inkl. Klärschlamm; ohne biogenen Anteil am Siedlungsabfall. Eine weitergehende Differenzierung der biogenen Festbrennstoffe ist derzeit nicht möglich. Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), Stand: Februar 2017 3. Wie hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland an der Nah- und Fernwärme nach Informationen der Bundesregierung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art der erneuerbaren Energien aufschlüsseln)? Der Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch für Fernwärme hat sich seit dem Jahr 2008 wie folgt entwickelt: Anteil der erneuerbaren Energien an der Fernwärme Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anteil am Brutto-Endenergieverbrauch von Fernwärme 7,1 8,2 8,1 10,0 11,4 12,1 13,9 14,5 darunter: biogener Anteil des Siedlungsabfalls 4,5 4,7 4,6 5,3 5,7 6,3 6,9 6,8 feste biogene Brennstoffe 2,3 3,0 3,1 4,1 4,9 4,7 5,3 5,5 Biogase (inkl. Klär- und Deponiegas) 0,2 0,3 0,3 0,5 0,7 1,0 1,5 2,1 flüssige biogene Brennstoffe 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Solarthermie 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Tiefengeothermie 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 Quelle: UBA/AGEE-Stat nach EUROSTAT/SHARES, Stand Februar 2017; http://ec.europa.eu/ eurostat/de/web/energy/data/shares. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12226 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Brutto-Endenergieverbrauch umfasst „Energieprodukte, die der Industrie, dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor einschließlich des Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden, einschließlich des durch die Energiewirtschaft für die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung entstehenden Elektrizitäts- und Wärmeverbrauchs und einschließlich der bei der Verteilung und Übertragung auftretenden Elektrizitäts- und Wärmeverluste“ (Artikel 2 S. 2 lit. f der Richtlinie 2009/28/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ). 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugung von Strom und Wärme in Anlagen mit Kraft- Wärme-Kopplung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art der erneuerbaren Energien aufschlüsseln)? Einschließlich dezentraler Anlagen hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung seit dem Jahr 2008 wie folgt entwickelt: Anteil der erneuerbaren Energien an der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft- Wärme-Kopplung Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anteil an der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung 15,2 18,2 19,6 21,6 24,3 23,8 25,6 26,0 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB), Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland, Stand Juli 2016. Eine Aufschlüsselung nach Art der erneuerbaren Energien liegt nicht vor. 5. Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für den geringen Marktanteil erneuerbarer Wärmeerzeuger, insbesondere im Bereich des Gebäudebestandes? Die Bundesregierung hat in § 1 EEWärmeG das Ziel formuliert, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Wie bereits der Zweite Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gezeigt hat, zeigen die erneuerbaren Wärmeerzeuger eine stabile Zubauquote, so dass nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass das gesetzliche Ziel erreicht wird. Dazu trägt auch das Marktanreizprogramm auf der Basis der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom März 2015 zunehmend bei, das gerade den Gebäudebestand adressiert. Um den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch darüber hinaus zu steigern, sollte auch der Bekanntheitsgrad über erneuerbare Wärmeerzeuger verbessert werden. Der geringe Bekanntheitsgrad ist möglicherweise einer der Gründe dafür, dass der Marktanteil derzeit noch nicht so hoch ist wie der von Wärmeerzeugern, die fossile Energiequellen nutzen. Die Bundesregierung hat dazu verschiedene Informationsmaterialien und zielgruppenspezifische Angebote aufgelegt, die dies unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12226 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von Abwärme aus Gewerbe, Industrie und Privathaushalten für die Wärmeversorgung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Abwärmequelle aufschlüsseln )? Zur Entwicklung von Abwärmenutzung aus Gewerbe und Industrie liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. 7. Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für den geringen Nutzungsgrad von gewerblicher und industrieller Abwärme für die Strom- und Wärmeerzeugung? 8. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Verwendung von bisher ungenutzter Abwärme zur Stromerzeugung z. B. in sogenannten ORC-Verfahren und/oder für die Wärmeversorgung zu steigern, und welche Anteile der Abwärmenutzung an der Strom- bzw. Wärmeversorgung will die Bundesregierung bis 2020, 2030 und 2050 erreichen? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Effizienzmaßnahmen im Bereich Abwärme stoßen im Vergleich mit Effizienzmaßnahmen , die näher mit den Kernprozessen für die Produktion verbunden sind, auf weniger Akzeptanz und Interesse in Unternehmen. Gründe dafür sind: Oftmals verfügen Unternehmen nicht über die Kenntnis wirtschaftlich nutzbarer Abwärmepotenziale. Gleichzeitig ist die Umsetzung von Abwärmemaßnahmen im Vergleich zu anderen Effizienzbereichen in der Regel wesentlich anspruchsvoller; Es gibt keine standardisierten Maßnahmen, vielmehr sind unternehmensindividuelle Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen; Wirtschaftliche Abwärmenutzungsmöglichkeiten sind für Unternehmen nicht so offensichtlich wie bspw. Stromeffizienzmaßnahmen; Insbesondere die außerbetriebliche Abwärmenutzung bspw. zur Einspeisung in Wärmenetze ist mit nicht unerheblichen Infrastruktur- bzw. Leitungskosten verbunden und erfordert Kooperationspartner wie Stadtwerke, die die Abwärme abnehmen. Um diese Umsetzungsdefizite zu reduzieren und die Effizienzpotenziale von Abwärme zu heben, hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2015 im Rahmen des sog. „Industriepakets“ die Förderung von Investitionen zur Abwärmevermeidung und -nutzung als zentrales Instrument für die Steigerung von Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe beschlossen. In Umsetzung dieses Beschlusses ist im Mai 2016 das Programm zur Förderung von Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen (Abwärmeprogramm) in Kraft getreten. Mit diesem Programm wird gleichzeitig die Initiative „Offensive Abwärmevermeidung und -nutzung“ aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) deutlich erweitert. Das Programm erweitert die Angebote zur Förderung von Abwärmenutzung in der Industrie und Gewerbe (Programm zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologie, Programm zur Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionsprozesse ). Durch das Abwärmeprogramm sollen bis 2020 zusätzlich 1 Million Tonnen CO2 jährlich eingespart werden. Das Programm ist akteurs- und technologieoffen an- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12226 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gelegt und umfasst eine breit gefächerte Palette von Maßnahmen sowohl zur Abwärmevermeidung als zur inner- und außerbetrieblichen Abwärmenutzung einschließlich Abwärmeverstromung. Zwischenzeitlich hat das Programm in der Wirtschaft einen hohen Bekanntheitsgrad . Durchschnittlich werden pro Projekt jährlich rd. 900 Tonnen CO2 eingespart . Dies entspricht Einsparrichtwerten vergleichbarer ambitionierter Programme zur systemischen Optimierung von Anlagen und Prozessen. 9. Hält die Bundesregierung das von ihr vorgegebene Ziel von 14 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 vor dem Hintergrund der in der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) angenommenen Anteile von 57 Prozent (Zielszenario Energieeffizienz) bzw. 69 Prozent (Zielszenario erneuerbare Energien) im Jahr 2050 für ausreichend , und wenn ja, warum? 10. Reicht die ESG nach der Meinung der Bundesregierung aus, um das für den Gebäudesektor definierte CO2-Reduktionsziel aus dem Klimaschutzplan 2050 zu erreichen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? 11. Welchen Anteil sollen die erneuerbaren Energien im Wärmebereich nach Vorstellung der Bundesregierung jeweils bis 2030 und bis 2040 erreichen? 12. Plant die Bundesregierung die Festschreibung eines 2030-Ziels für erneuerbare Energien im Wärmesektor im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes, und wenn nein, warum nicht? 13. Welche Maßnahmen (monetär wie nichtmonetär) will die Bundesregierung ergreifen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor so zu beschleunigen, dass die in der ESG angestrebten Anteile der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung sicher erreicht werden (bitte nach Einzelheizungen und netzbasierter Wärmeversorgung sowie Raumwärme /Warmwasser und Prozesswärme aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Die Bundesregierung verfolgt entsprechend dem Energiekonzept das Ziel, bis 2050 den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf im Gebäudebereich um 80 Prozent im Vergleich zu 2008 zu senken. Im November 2015 hat die Bundesregierung die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) verabschiedet, die aufzeigt, wie dieses Ziel durch Kombination aus der Steigerung der Energieeffizienz und der Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien erreicht werden kann. Der Klimaschutzplan 2050 (KSP) baut auf den Ergebnissen der ESG auf und legt konkrete Zwischenziele, insbesondere zur Treibhausgasminderung für das Jahr 2030, fest. Die ESG spannt mit den beiden Szenarien „Energieeffizienz“ und „Erneuerbare Energien“ einen technologieoffenen Zielkorridor auf und ist dabei langfristig angelegt. Im Rahmen des Zielkorridors sind verschiedene Varianten der Steigerung der Energieeffizienz und des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien denkbar, die in Abhängigkeit voneinander jeweils zur Zielerreichung führen. Für Pfade, die im Zielkorridor liegen (erfolgreiche Umsetzung der ESG), ist das Sektorziel des KSP erreichbar. Der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich ist nur ein Element, das zur Zielerreichung erforderlich ist, aber nicht isoliert von der Steigerung der Energieeffizienz betrachtet werden kann, was einer statischen Bestimmung des notwendigen Anteils erneuerbarer Energien entgegensteht. Zudem ist die Indikatorik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12226 nicht direkt vergleichbar. Die Dekarbonisierung des Energieverbrauchs in der ESG wird gemessen anhand des Beitrags der eingesetzten Energieträger. Neben erneuerbaren Energien führen auch Abwärme, Umweltwärme, KWK etc. zu einer Erhöhung dieses Beitrags. Das Referenzszenario der ESG zeigt allerdings auch auf, dass die Ziele mit den etablierten Maßnahmen verfehlt werden, deshalb führt die Bundesregierung die Instrumentendiskussion weiter. Der KSP legt erste strategische Maßnahmen fest, konkrete Maßnahmen sollen in einem Maßnahmenprogramm 2018 benannt werden . 14. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Überlegungen zum Gebäudeenergiegesetz eine Erhöhung des Pflichtanteils für erneuerbare Wärme in Neubauten , und wenn nein, warum nicht? Die Arbeiten am Gebäudeenergiegesetz werden fortgesetzt. Eine Erhöhung der unterschiedlichen Pflichtanteile für erneuerbare Wärme in Neubauten ist nicht in die Überlegungen einbezogen. Der Zweite Erfahrungsbericht zum Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz hat gezeigt, dass die bestehenden Regelungen wirken. 15. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Kenntnisse des Handwerks über erneuerbare Wärmetechnologien zu verbessern und außerdem den fachgerechten Einbau einer steigenden Anzahl an erneuerbaren Wärmeerzeugern sicherzustellen? Durch die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (www.mittel stand-energiewende.de) werden durch das Einbeziehen der deutschlandweit sieben Umweltzentren für Energieeffizienz und Einsatz der erneuerbaren Energien Materialien und Beratungswerkzeuge entwickelt und erprobt, um die mehr als 1 Millionen Unternehmen im deutschen Handwerk bei der Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen. Die aufbereiteten Materialien können von Beraterinnen und Beratern genutzt werden, um die jeweiligen Betriebe zum Thema Energieeffizienz zu unterstützen. Die Mittelstandsinitiative für Energiewende und Klimaschutz wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Eines der entwickelten und erprobten Instrumente ist das Energiebuch. Als Ordner konzipiert, ermöglicht es das Sammeln und planvolle Erfassen der wichtigsten betrieblichen Daten rund um das Thema Energie in aufeinander abgestimmten Registern und unter Nutzung spezieller Aufnahmebögen. Ergänzt wird das Energiebuch durch den Werkzeugkoffer. Inhalt sind Hilfsmittel, mit denen Handwerkern die Möglichkeiten für einen effizienten Umgang mit Energie im Betrieb aufgezeigt werden können. Dazu gehören Checklisten für die Bestandsaufnahme, Messgeräte für die Visualisierung von Schwachstellen ebenso wie Merkblätter, Beispiele von Modellbetrieben und Filme. Um auf diese Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen, arbeitet das Konsortium der Mittelstandsinitiative eng mit der Zentralen Leitstelle für Technologie -Transfer im Handwerk (ZLS) sowie dem Netzwerk der Beauftragten für Innovation (BIT) zusammen (www.hpi-hannover.de/innovation_technologietransfer/ tt_netzwerk /index.php). Hier übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ebenfalls die Förderung. Das Netzwerk der BIT wird durch die ZLS koordiniert und wissenschaftlich begleitet . Das Netzwerk besteht derzeit aus 103 Beauftragten für Innovation und Technologie mit verschiedensten fachlichen Schwerpunkten. Die BIT sind in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12226 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften oder Fachverbänden verortet und in fünf Expertenkreisen entsprechend ihrer Fachlichkeit zusammengefasst und organisiert. Im Expertenkreis „Energie- und Umwelttechnik“ werden seit längerem Themen wie erneuerbare Wärmetechnologien sowie deren Einbau diskutiert und bearbeitet. Ziel dieser Tätigkeiten sind die Beratung sowie der Transfer von Unterstützungsangeboten in Handwerksbetriebe deutschlandweit. Als Ergänzung zum Beratungsangebot der BIT sind Energieeffizienzlotsen zu sehen . Ebenfalls angesiedelt in Handwerkskammern verfügen die Lotsen über den fachlichen Spezialfokus auf erneuerbare Energien. Sie bieten Betrieben Unterstützungen bei der Lösung spezifischer Probleme, Entwicklung, Coaching und Einführung neuer Technologien sowie der Umsetzung der innovativen Ideen im Bereich der Energieeffizienz an. Über die aufgezählten Punkte hinaus ist die ZLS aktiv tätig in der Informationsweitergabe für Multiplikatoren. Über die Austausch- und Kommunikationsplattform des Netzwerkes können Informationen über Projekte, Beiträge und Qualifizierungen zeitnah allen BIT deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden, so dass diese die Inhalte in ihre Beratungen integrieren können. Darüber hinaus fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren seit 2011 drei thematisch einschlägige Kompetenzzentren mit einem Bundeszuschuss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie i. H. v. knapp 4 Mio. Euro, um die Kenntnisse des Handwerks über erneuerbare Wärmetechnologien und deren fachgerechten Einbau zu verbessern (s. Tabelle). Förderung von Kompetenzzentren zur Nutzung von erneuerbaren Wärmetechnologien Zuwendungsempfänger Thema Bundesanteil Bewilligungszeit - punkt Bewilligungszeitraum Summe in € Anteil an den Gesamtkosten Handwerkskammer Ostwestfalen -Lippe zu Bielefeld Kompetenzzentrum „Technisches Facilitymanagement – Energie- und Gebäudetechnik “ 520.273 65,00% 12.2014 09.2014 - 09.2017 Innung Sanitär Heizung Klempner Klima Berlin Kompetenzzentrum „Energieeffiziente Haustechnik unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit“ 1.154.755 60,86% 10.2014 01.2014 - 08.2018 Handwerkskammer Braunschweig -Lüneburg-Stade Kompetenzzentrum „Innovative Gebäudetechnik “ 2.252.507 50,00% 07.2011 06.2011 - 12.2015 16. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der Anteil von Erdgas - und Erdöl-Heizungen im Neubau (bitte nach Jahren seit dem Jahr 2000 aufschlüsseln und jeweils absolute Anzahl, Anteil aller installierten Heizungen sowie installierte Kapazität in Megawatt angeben)? Der Anteil von Neubauten mit Erdgas- und Erdölheizungen ist in den zurückliegenden Jahren von 2000 bis 2015 stark zurückgegangen. Wurden im Jahr 2000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12226 zu 15,8 Prozent Heizungen mit Erdöl (30 543) eingebaut, so waren es im Jahr 2015 nur noch 0,9 Prozent (1 126). Auch der Anteil der Gasheizungen ging zurück. Waren es im Jahr 2000 noch 76,5 Prozent (147 672), so ging die Zahl der Wohngebäude mit Gasheizung im Jahr 2015 auf 53,3 Prozent (64 356) zurück. Angaben zu den installierten Kapazitäten liegen nicht vor. Die Entwicklung der genehmigten Wohngebäude mit Erdgas- und Erdölheizungen stellt sich seit dem Jahr 2000 wie folgt dar: Jahr Insgesamt Vorwiegend verwendete Heizenergie Öl Anteil in % Gas Anteil in % Anzahl Anzahl 2000 193 151 30 543 15,8 147 672 76,5 2001 165 712 21 868 13,2 125 250 75,6 2002 164 432 20 587 12,5 125 296 76,2 2003 183 905 24 826 13,5 137 454 74,7 2004 160 288 19 058 11,9 120 788 75,4 2005 141 946 10 385 7,3 105 334 74,2 2006 146 245 12 348 8,4 105 840 72,4 2007 93 963 3 729 4,0 61 002 64,9 2008 87 643 2 389 2,7 50 406 57,5 2009 89 482 2 006 2,2 45 119 50,4 2010 94 602 1 959 2,1 48 494 51,3 2011 112 698 1 902 1,7 58 648 52,0 2012 109 128 1 193 1,1 54 300 49,8 2013 113 291 1 086 1,0 56 758 50,1 2014 111 610 1 010 0,9 59 425 53,2 2015 120 771 1 126 0,9 64 356 53,3 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12226 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anzahl der genehmigten Nichtwohngebäude nach Art der vorwiegend verwendeten Heizenergie in Deutschland Jahr Insgesamt Vorwiegend verwendete Heizenergie Öl Anteil in % Gas Anteil in % Anzahl Anzahl 2000 21 304 3 641 17,1 14 329 67,3 2001 19 063 2 879 15,1 12 886 67,6 2002 15 742 2 131 13,5 10 736 68,2 2003 14 071 1 821 12,9 9 485 67,4 2004 14 087 1 792 12,7 9 425 66,9 2005 13 204 1 503 11,4 8 598 65,1 2006 14 413 1 353 9,4 9 192 63,8 2007 14 437 1 339 9,3 9 184 63,6 2008 14 929 1 113 7,5 9 248 61,9 2009 13 290 875 6,6 7 572 57,0 2010 12 894 819 6,4 7 130 55,3 2011 13 800 814 5,9 7 774 56,3 2012 30 364 571 1,9 7 006 23,1 2013 28 611 511 1,8 7 056 24,7 2014 26 765 449 1,7 6 543 24,4 2015 26 533 372 1,4 6 686 25,2 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 17. Mit welchen Maßnahmen und in welchen Schritten (bitte anteilig pro Jahr angeben) will die Bundesregierung den Anteil von Erdgas- und Erdölheizungen im Neubau mit Blick auf die Klimaziele von Paris reduzieren? Mit dem am 14. November 2016 durch das Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 werden erstmals Klimaziele und Strategien für einzelne Wirtschaftszweige vorgelegt, mit denen ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland bis zum Jahr 2050 realisiert werden kann. Für die Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 bedeutet dies im Kern: Schaffung anspruchsvoller Neubaustandards und langfristiger Sanierungsstrategien sowie die schrittweise Abkehr von fossilen Heizsystemen. Die Bundesregierung wird dabei die Förderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken auslaufen lassen und parallel die Attraktivität erneuerbarer Wärmetechnologien noch weiter stärken. 18. Wie will die Bundesregierung die bestehende Marktverzerrung aufgrund mangelnder Einpreisung von Gesundheits-, Klima- und Umweltfolgekosten bei der Verwendung von Erdöl und Erdgas im Wärmesektor abbauen, die sich derzeit massiv zulasten der erneuerbaren Energien und zulasten von Effizienzinvestitionen auswirkt? Der Energiesteuer kommt eine Lenkungswirkung zu, die auch auf die Vermeidung externer Effekte, wie Gesundheits-, Klima- und Umweltfolgekosten, zielt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12226 Die Höhe der Steuersätze für Heizstoffe in Deutschland orientiert sich an den Vorgaben der EU-Energiesteuerrichtlinie und übersteigt zugleich die dort angegebenen Mindeststeuersätze um ein Vielfaches. Je enger die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität zusammenwachsen, umso wichtiger wird eine im Sinne des Klimaschutzes konsistente Ausgestaltung der Energiepreisbestandteile verschiedener Energieträger. Mit dem am 14. November 2016 durch das Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 wird die Bundesregierung die Anreiz- und die Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern überprüfen. 19. Befürwortet die Bundesregierung eine Angleichung der bisher unterschiedlichen Besteuerung von Erdgas und Heizöl auf Basis des CO2-Gehalts pro Tonne? Im November 2016 hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 beschlossen , der die Grundlinien für die Umsetzung der langfristig angelegten Klimaschutzziele Deutschlands aufzeigt. Als Prüfpunkt in diesem Zusammenhang ist auch die klimafreundliche Fortentwicklung des Steuer- und Abgabensystems verankert. Die Ausrichtung der Besteuerung von Energieerzeugnissen an deren CO2-Intensität hängt jedoch auch von vorrangigem Unionsrecht ab. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2011 zur Revision der Energiesteuerrichtlinie , der u. a. die Einführung einer zusätzlichen CO2-Komponente der Energiebesteuerung vorsah, ist am erheblichen Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert. Der Vorschlag wurde 2015 förmlich zurückgezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333