Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12259 18. Wahlperiode 08.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11855 – Stopp der staatlichen Förderung des Islamverbandes DITIB V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat die staatliche Förderung für die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestoppt. Rund 1 Mio. Euro für drei DITIB-Projekte in diesem Jahr seien auf Eis gelegt worden. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums solle Klarheit darüber geschaffen werden, ob DITIB auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Die DITIB ist mit über 900 Mitgliedsvereinen der größte Moscheendachverband in Deutschland. Der Verband ist direkt an der türkischen Religionsbehörde Diyanet angeschlossen, die auch die weisungsgebundenen Imame entsendet und finanziert (www.abendblatt.de/politik/article209934343/Der-Bund-hat-Ditib-den- Geldhahn-zugedreht-auch-in-Hamburg.html). Die DITIB ist in die Kritik geraten, nachdem mehrere Imame offenbar im Auftrag von Diyanet Spitzelberichte über Kritiker des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan angefertigt hatten. Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Agententätigkeit aufgenommen. Auch durch christenund judenfeindliche Äußerungen in sozialen Netzwerken machten DITIB-Mitglieder zuletzt von sich reden (www.kurdistan-report.de/index.php/archiv/2017/ 51-kr-190-maerz-april-2017/557-erdogans-marionetten). Der Spionagevorwurf gegen DITIB ist indessen keineswegs neu. Bereits im Jahr 1994 berichtete das Magazin „FOCUS“ von einer Zuarbeit von DITIB-Moscheen für den türkischen Geheimdienst MIT. In dem Beitrag hieß es dazu: „Horchposten sind hier die zirka 700 staatlichen Moscheen in Deutschland. Nach „FOCUS“-Recherchen sind die über die Konsulate bezahlten Imame als geistliche Oberhäupter verpflichtet , alle vier Monate einen detaillierten Bericht über das Innenleben der türkischen Gemeinden zu schreiben. Bei ,Angelegenheiten der Inneren Sicherheit ‘, so schreibt es die Operation mit dem Decknamen ,Wohlstand‘ vor, ist das jeweilige Konsulat umgehend zu verständigen.“ Weiterhin wurde in dem „FOCUS“-Artikel behauptet, dass sich in einer DITIB-Moschee in der Venloer Straße in Köln damals die Zentrale des MIT in der Bundespublik Deutschland befand und rund 30 Agentenführer dort in der ersten Etage ihrer Arbeit nachgingen (www.focus.de/politik/deutschland/tuerkischer-geheimdienst-erpresser-imfreundesland _aid_145832.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12259 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Aus welchen genauen Gründen wurde wann und durch wen der Beschluss gefasst, die Förderung des Bundes für DITIB vorerst zu stoppen? a) Welche Stellen welcher Bundesministerien bzw. Behörden waren in dieser Entscheidung eingebunden? b) Wie wird der Stopp der Förderung der Bundesmittel für DITIB genau begründet ? c) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Stopp der Auszahlung von Fördermitteln für DITIB? Die Fragen 1 bis 1c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Konkret hat sich die Frage der Unterbrechung der Projektförderung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gestellt. Das BMFSFJ hat auf der Grundlage der Kenntnis der Bundesregierung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB gegen von Diyanet nach Deutschland entsandte und bei DITIB eingesetzte Imame die Mittelauszahlung im Rahmen der laufenden Projektförderung kurzzeitig gestoppt. Die kurzzeitige Unterbrechung der Mittelauszahlung war erforderlich , um die Auswirkungen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens auf die geförderten Modellprojekte der DITIB nachzuvollziehen. Die Prüfung des BMFSFJ zu den in Frage stehenden Projekten ergab, dass keine Verbindungen zwischen den geförderten Projekten und den vom Ermittlungsverfahren betroffenen Imamen bestehen. Mit der zwischenzeitlich vom BMFSFJ wieder aufgenommenen Finanzierung der laufenden Projekte in Trägerschaft der DITIB, die bereits vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts bewilligt worden waren, will die Bundesregierung DITIB in deutsche Strukturen weiterhin stärker einbinden Das BMFSFJ hat DITIB die Zusicherung abverlangt, dies aktiv zu begleiten. Im Übrigen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Projektförderung durch den Zuwendungsbescheid geregelt. 2. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien und durch welche Behörden soll nach Ansicht der Bundesregierung überprüft werden, ob sich DITIB auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt? Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufklärung von DITIB als Organisation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln sind bislang nicht erfüllt. Im Übrigen ist es Bestandteil von Zuwendungsbescheiden des Bundes, eine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sicherzustellen . Hierdurch werden alle Zuwendungsempfänger darauf hingewiesen, eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller Leistungen (hier: Fördermittel des Bundes) oder immaterieller Leistungen zu vermeiden . Zusätzlich wird u. a. klargestellt, dass Personen oder Organisationen, von denen bekannt ist, dass sich diese Personen oder Organisationen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, nicht mit der Durchführung eines Projekts bzw. der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt werden dürfen. Drucksache 18/12259 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12259 3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll die Überprüfung der Grundgesetztreue von DITIB abgeschlossen sein? 4. Welche Vorwürfe im Einzelnen haben nach Ansicht der Bundesregierung zur Notwendigkeit der Überprüfung der Grundgesetztreue von DITIB geführt , und inwieweit handelt es sich um neue Vorwürfe gegenüber dem Verband ? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung nimmt keine Überprüfung im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Bei welchen Projekten im Einzelnen wurde die finanzielle Förderung nun gestoppt? a) Wie hoch ist die zugesagte Gesamtförderung für DITIB aus Bundesmitteln bei den betroffenen Projekten? b) Wie viele zugesagte Mittel für diese Projekte wurden bereits an DITIB (auch in früheren Jahren) ausgezahlt, und wie hoch ist der Anteil der vorerst gestoppten Mittel? c) Inwieweit und in welcher Höhe wird DITIB bei den Projekten, bei denen nun ein Stopp der Bundesmittel verfügt wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung auch aus Landesmitteln unterstützt? d) Inwieweit sind durch den Stopp der Bundesmittel bei den betroffenen Projekten Arbeitsstellen von in Voll- oder Teilzeitarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen? Für den Geschäftsbereich des BMFSFJ werden die Fragen 5 bis 5d aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam im Rahmen der folgenden tabellarischen Darstellung beantwortet. Projektträger/ Projekttitel Bewilligungssumme 2015 / ausgezahlte Fördersumme 2015 Bewilligungssumme 2016 / ausgezahlte Fördersumme 2016 Bewilligungssumme 2017 / ausgezahlte Fördersumme 2017 Erfolgt eine Finanzierung durch Landesmittel ? Umfang der als förderfähig anerkannten Personalstellen im Projekt DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V./ „Muslimische Jugend – Friedliche Zukunft !“ 68.503,00 € / 68.503,00 € 130.000,00 € / 130.000,00 € 130.000,00 € / 20.700,00 € nein 1 Vollzeitstelle 3 Teilzeitstellen DITIB Nord: Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig- Holstein e. V. (IRG-DITIB-Nord)/ „Mein Weg! Jugend vor Ort“ 127.000,00 € / 127.000,00 € 127.187,63 € / 127.187,63 € 128.600,00 € / 0,00 € nein 3 Vollzeitstellen DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V./ Im Rahmen des Programms „Menschen stärken Menschen“ -- 688.017,62 €/ 688.017,62 € 724.911,00 € / 179.089,03 € nein 5 Vollzeit 13 Teilzeit Stellen Zu Teilfrage 5d wird zusätzlich auf die Antwort zu Frage 1 und den Umstand verwiesen, dass der Auszahlungsstopp wieder aufgehoben wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Konsequenzen aus der DITIB- Diyanet-Spionage-Affäre auf Bundestagsdrucksache 18/11576 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12259 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12259 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche genaue finanzielle Förderung bzw. Förderung durch die Überlassung sonstiger Werte oder Vergünstigungen (bitte angeben) in welcher Höhe aus Bundesmitteln hat DITIB während der letzten 15 Jahre für welche Projekte im Einzelnen erhalten? Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI): Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Es handelt sich um drei Förderungen im Rahmen des ESF-Programms „Bürgerarbeit “ aus der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013. Im Rahmen des Programms wurden arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige durch konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in „Bürgerarbeit“ vermittelt. Die Laufzeit des Projekts lief vom 15. Juli 2010 bis 31. Dezember 2014. In diesem Förderzeitraum erhielten drei DITIB-Gemeinden Fördermittel zur Finanzierung von Bürgerarbeitsplätzen: 1. DITIB – Türkisch-Islamische Gemeinde zu Soest (PLZ 59495); 2 Bürgerarbeitsplätze ; bei Abschluss des Vorhabens ausgezahlte Beträge: 56 406,82 Euro. Die monatliche Förderung eines Bürgerarbeitsplatzes beträgt 1 080 Euro im Verhältnis 500 Euro ESF/580 Euro Bundesmittel. Bezogen auf 2 Bürgerarbeitsplätze ergibt das rechnerisch: 26 114,27 ESF und 30 292,55 Euro Bundesmittel . Laufzeit: Januar 2012 bis Dezember 2014 2. DITIB – Türkisch-Islamische Gemeinde zu Weißenburg (PLZ 91781); 1 Bürgerarbeitsplatz ; bei Abschluss des Vorhabens ausgezahlte Beträge: 15 210,21 Euro. Die monatliche Förderung eines Bürgerarbeitsplatzes beträgt 1 080 Euro im Verhältnis 500 Euro ESF/580 Euro Bundesmittel. Bezogen auf 1 Bürgerarbeitsplatz ergibt das rechnerisch: 7 041,76 Euro ESF und 8 168,51 Euro Bundesmittel . Laufzeit: Oktober 2011 bis September 2014 3. DITIB – Türkisch-Islamische Gemeinde zu Marktredwitz (PLZ 95615); 2 Bürgerarbeitsplätze ; bei Abschluss des Vorhabens ausgezahlte Beträge: 31 631,38 Euro. Die monatliche Förderung eines Bürgerarbeitsplatzes beträgt 1 080 Euro im Verhältnis 500 Euro ESF/580 Euro Bundesmittel. Bezogen auf 2 Bürgerarbeitsplätze ergibt das rechnerisch: 14 644,16 ESF und 16 987,22 Euro Bundesmittel . Laufzeit: Februar 2012 bis Dezember 2014 Drucksache 18/12259 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12259 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Projektförderung DITIB-Landesverband Hamburg e. V. „Mein Weg – Jugend für die Zukunft“; Projekt richtete sich an muslimische Jugendliche, die zu Jugendmentorinnen und - mentoren ausgebildet wurden 2012 – 2014 2012: 148.145,29 € 2013: 150.852,12 € 2014: 117.214,00 € BMFSFJ Projektförderung DITIB Nord: Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig- Holstein e. V. (IRG-DITIB- Nord) „Mein Weg – Jugend vor Ort“; Modellprojekt, welches darauf zielt, muslimische Jugendliche aus islamischen Gemeinden als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Dialog und bei der Bekämpfung antimuslimischer Ressentiments zu gewinnen, fortzubilden und ihre Vernetzung mit kommunalen Akteuren zu gewährleisten. 2015 – 2019 2015: 127.000,00 € 2016: 127.187,00 € 2017: 0 € BMFSFJ Projektförderung DITIB Türkisch- Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. „Muslimische Jugend – Friedliche Zukunft“; Modellprojekt , welches sich mit präventiven Maßnahmen gegen islamistische Orientierungen und Handlungen befasst 2015 – 2019 2015: 68.503,00 € 2016: 130.000,00 € 2017: 0 € (ursprünglich geplante Fördersumme : 130.000,00 €) BMFSFJ Projektförderung DITIB Türkisch- Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. und weitere 22 Programmträger „Menschen stärken Menschen “; Programm, bei welchem Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen gestiftet und für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Patinnen und Paten, Gastfamilien und Vormundschaften gewonnen werden. 2016 – 2017 2016: 688.017,62 € 2017: 724.911,00 € BMFSFJ Kostenerstattung verschiedene DITIB-Einrichtungen Bundesfreiwilligendienst: Kostenerstattungen nach BFDG 2016: 19.200 € 2017: 43.200 € BMFSFJ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12259 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12259 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erläuterung zum Bundesfreiwilligendienst (BFD): Seit Beginn des BFD am 1. Juli 2011 werden vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Zuschüsse an die Einsatzstellen in Trägerschaft der DITIB gezahlt . Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der (monatlichen) Erstattung von Taschengeldern und SV-Beiträgen für die eingesetzten Freiwilligen im BFD sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. DITIB e. V. sowie Projektkooperationspartner AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD „Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK“ (SUEM-DIK) 15.03.2016 – 31.12.2016 Höhe der bewilligten Mittel insg. 2.341.800,75 € (mehrere Förderer) Teilprojekt „Koordinierungsstelle und hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte “ 552.885,00 552.885,00 BMFSFJ IntB Teilprojekt „Regionale und Überregionale Flüchtlingsbeauftragte“ 536.030,75 BAMF Teilprojekt „Ehrenamtspauschale und Miniprojekte “ 700.000,00 BMI 7. Welche genaue finanzielle Förderung bzw. Förderung durch die Überlassung sonstiger Werte oder Vergünstigungen (bitte angeben) in welcher Höhe aus Landesmitteln hat DITIB nach Kenntnis der Bundesregierung während der letzten 15 Jahre für welche Projekte im Einzelnen erhalten? Die erfragten Informationen werden nicht bundesweit statistisch erhoben. Entsprechend liegen keine gebündelten Erkenntnisse vor. Die finanzielle Förderung bzw. Förderung durch die Überlassung sonstiger Werte oder Vergünstigungen liegt in der jeweiligen Zuständigkeit der Länder. 8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Magazin „FOCUS“ bereits im Jahr 1994 über die Zuarbeit von DITIB-Mitarbeitern für den türkischen Geheimdienst MIT berichtete und dazu schrieb „Horchposten sind hier die zirka 700 staatlichen Moscheen in Deutschland. Nach FOCUS-Recherchen sind die über die Konsulate bezahlten Imame als geistliche Oberhäupter verpflichtet , alle vier Monate einen detaillierten Bericht über das Innenleben der türkischen Gemeinden zu schreiben. Bei ,Angelegenheiten der Inneren Sicherheit ‘, so schreibt es die Operation mit dem Decknamen ,Wohlstand‘ vor, ist das jeweilige Konsulat umgehend zu verständigen“ (www.focus.de/politik/ deutschland/tuerkischer-geheimdienst-erpresser-im-freundesland_aid_1458 32.html)? Der FOCUS-Artikel aus dem Jahr 1994 ist der Bundesregierung bekannt. Er war bereits im Dezember 1994 Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, Bundestagsdrucksache 13/55, Frage 16). Auf die seinerzeitige Antwort der Bundesregierung wird Drucksache 18/12259 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12259 verwiesen (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/001/1300154.pdf). Für die im FOCUS-Artikel enthaltene Aussage, dass die ca. 700 staatlichen Moscheen in Deutschland „MIT-Horchposten“ seien, lagen seinerzeit keine Erkenntnisse vor. a) Inwieweit hat die Bundesregierung versucht, die diesbezüglichen Vorwürfe einer Zuarbeit von DITIB für den türkischen Geheimdienst zu klären ? b) Welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus den Vorwürfen einer Geheimdienstzuarbeit bezüglich ihrer Kooperation mit DITIB? c) Inwieweit hat die Bundesregierung die in dem „FOCUS“-Beitrag erhobenen Vorwürfe in Gesprächen mit der türkischen Regierung oder türkischen Behörden thematisiert? Die Fragen 8a bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Unabhängig von dem genannten FOCUS-Artikel aus dem Jahr 1994, in dem DITIB nicht explizit genannt wird, wurden illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten der türkischen Dienste auch in den 1990er Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz aufgeklärt. Als Folge illegaler nachrichtendienstlicher Aktivitäten des türkischen Nachrichtendienstes mussten bereits im Jahr 1990 fünfzehn enttarnte MIT-Offiziere die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung ist die Spionageabwehr auch in der Folgezeit grundsätzlich allen Hinweisen auf Verbindungen des MIT zu türkischen Einrichtungen in Deutschland nachgegangen. Illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten des MIT wurden diesem regelmäßig vorgehalten und haben zu weiteren personellen Konsequenzen geführt. d) Inwieweit, wann, und und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem derzeit laufenden Ermittlungsverfahren gegen DITIB-Imame bereits Ermittlungsverfahren gegen DITIB-Funktionäre oder Imame wegen Spionageverdachts bzw. Agententätigkeit eingeleitet? Beim Generalbundesanwalt wurden vor dem derzeit laufenden Ermittlungsverfahren gegen von Diyanet nach Deutschland entsandte und bei DITIB eingesetzte Imame keine Ermittlungsverfahren gegen DITIB-Funktionäre oder bei DITIB eingesetzte Imame wegen Spionageverdachts bzw. Agententätigkeit eingeleitet. 9. Ist der Bundesregierung ein von verschiedenen türkischen Medien veröffentlichtes und im türkischen Parlament thematisiertes Schreiben des damaligen türkischen Innenministers Muammer Güler vom 15. März 2013 an den Gouverneur von Hatay und mutmaßlich weitere Gouverneure der an Syrien grenzenden Provinzen bekannt, in dem Muammer Güler die Order erteilt, die aus verschiedenen Ländern stammenden Mudschaheddin – gemeint waren Anhänger der zu Al Qaida gehörenden Al Nusra Front – vor dem Grenzübertritt nach Syrien in Gästehäusern der Religionsbehörde Diyanet unterzubringen und ihnen Trainingsmöglichkeiten zu geben (www.hurriyetdailynews.com/ chp-lawmakers-accuse-turkish-government-of-protecting-isil-and-al-nusramilitants .aspx?pageID=238&nID=67750&NewsCatID=338)? Das Schreiben ist der Bundesregierung bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12259 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12259 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Hat sich die Bundesregierung darum bemüht, die Authentizität des Schreibens zu überprüfen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zog sie daraus ? Die Authentizität des Schreibens wird hier bezweifelt. Unter anderem ist aus dem Schreiben kein Empfänger ersichtlich. Laut Aufbau und Wortlaut soll der Verfasser das Gouverneursamt der Provinz Hatay sein, die angebliche Unterschrift stammt jedoch vom damaligen Innenminister Muammer GÜLER. b) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit Beamte der Religionsbehörde Diyanet dieser Order nachkamen und ausländische Kämpfer terroristischer Vereinigungen wie der Al Nusra Front in Gästehäusern von Diyanet beherbergt haben? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Diyanet-Beamte, die Kämpfer ausländischer terroristischer Vereinigungen betreut haben, später als Religionsbeamte in DITIB-Moscheen eingesetzt wurden? d) Wie versucht die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung sicherzustellen, dass keine Diyanet-Beamte, die vorher für die Betreuung von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen zuständig waren, als Religionsbeamte nach Deutschland geschickt werden? Die Fragen 9b bis 9d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen. Drucksache 18/12259 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Em pf än ge r d er F ör de ru ng Zw ec k de r F ör de ru ng Tü rk is ch -Is la m is ch e Un io n de r A ns ta lt fü r R el ig io n (D ITI B) K öln e. V. M ul tip lik at or en sc hu lu ng en z ur P ro fe ss io na lis ie ru ng v on M ig ra nt en se lb st or ga ni sa tio ne n (20 11 ) 3. 20 7, 83 - - - - - - D IT IB - Tü rk is ch Is la m is ch e G em ei nd e zu H em er e .V . M ul tip lik at or en sc hu lu ng en z ur P ro fe ss io na lis ie ru ng v on M ig ra nt en se lb st or ga ni sa tio ne n (20 12 ) 4. 90 5, 00 - - - - - - D IT IB - Tü rk is ch Is la m is ch e G em ei nd e zu N eu nk irc he n e. V. M ul tip lik at or en sc hu lu ng en z ur P ro fe ss io na lis ie ru ng v on M ig ra nt en se lb st or ga ni sa tio ne n (20 12 ) 5. 31 6, 00 - - - - - - D IT IB -T ür ki sc h Is la m is ch e G em ei nd e zu R at in ge n M ul tip lik at or en sc hu lu ng en z ur P ro fe ss io na lis ie ru ng v on M ig ra nt en se lb st or ga ni sa tio ne n (20 12 ) 4. 74 1, 00 - - - - - - Tü rk is ch -Is la m is ch e Un io n de r A ns ta lt fü r R el ig io n (D ITI B) K öln e. V. Pr oje ktf örd eru ng "p roM oti va tio n@ DI TIB - M oti va tor en au sb ild un g a ls g es el lsc ha ftl ich er Im pu ls zu r S tä rk un g de s bü rg er sc ha ftl ich en En ga ge m en ts " ( 01 .10 .20 08 - 3 1.1 2.2 00 8) 60 .0 00 ,0 0 - - - - - - Tü rk is ch -Is la m is ch e Un io n de r A ns ta lt fü r R el ig io n (D ITI B) K öln e. V. 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Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333