Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Mai 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12261 18. Wahlperiode 08.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11963 – Rechtsextreme Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative „Ein Prozent“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht eine zunehmende Radikalisierung der sogenannten Identitären Bewegung (IB) im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik. Die „fremdenfeindliche Agitation“ der IB richte sich speziell gegen Muslime, so der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Es lägen „vielfache Erkenntnisse zu Kontakten und Verflechtungen der Identitären mit rechtsextremistischen Personen und Gruppierungen vor“, sodass von einer „rechtsextremistischen Einflussnahme“ auszugehen sei, so Hans-Georg Maaßen. Zudem lägen Meldungen über Kontakte der IB zu Mitgliedern der AfD sowie zur Teilnahme von IB-Mitgliedern an AfD-Veranstaltungen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erwarte „auch künftig spontane, provokative Aktionen“, die sich gegen Parteien, Moscheen und islamische Kulturvereine oder Flüchtlingsunterkünfte richten könnten (www.welt.de/politik/deutschland/article162969120/Verfassungsschutzerwartet -Aktionen-gegen-Fluechtlingsheime.html). Die Wurzeln der völkisch orientierten IB liegen bei der „Géneration Identitaire“ sowie dem „Bloc Identitaire“ als Nachfolgeorganisationen der 2002 nach einem Attentat eines ihrer Mitglieder verbotenen rechtsextremen „Unité Radicale“. Die seit Oktober 2012 mit einem Facebook-Auftritt erstmals in Deutschland in Erscheinung getretene IB beschreibt sich selbst als „patriotische Kraft“, die sich für „Heimat, Freiheit und Tradition“ einsetzte. In Videos und auf Facebook warnt sie vor angeblicher Überfremdung, Islamisierung Europas sowie „Multikulti -Wahn“. Nachdem die IB anfangs vor allem virtuell im Internet tätig war, ist sie seit einiger Zeit zu einem aktionistischeren Auftreten mit Plakataktionen, Flash Mobs, Besetzungs- und (symbolischen) Blockadeaktionen übergegangen. So besetzten IB-Aktivisten am 27. August 2016 das Brandenburger Tor in Berlin , um gegen die Aufnahme von Flüchtlingen zu protestieren (www.zeit.de/ 2016/36/identitaere-bewegung-hamburger-verfassungsschutz; www.rbb-online.de/ politik/beitrag/2016/08/brandenburger-tor-besetzt-berlin-identitaere-bewegung. html). Das Internetportal „Netz-gegen-Nazis.de“ nennt die IB einen „festen Bestandteil der rechtsextremen Szene Deutschlands“ und „aktuell vielleicht sogar die größte, zumindest aber die aktivste rechtsextreme Jugendbewegung, die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode es hierzulande derzeit gibt (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/identitare-aus-densozialen -netzwerken-auf-die-stra%C3%9Fe-82821). Interne Strategiepapiere der IB, die auf dem linken Internetportal Indymedia veröffentlicht wurden, verdeutlichen , dass die IB entgegen ihrer Außendarstellung kein Netzwerk autonom voneinander agierender Kleingruppen ist, sondern „steif und autoritär von oben gelenkt“ wird. So müssen Flugblätter von einer „nationalen Leitung“ abgesegnet werden (http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/02/28/identitaere-bewegungleak -straff-organisiert23168_23168; https://linksunten.indymedia.org/de/node/ 204949). Interne Papiere der IB belegen zudem, dass sich die Gruppierung zumindest teilweise über Gelder des rechtsgerichteten Vereins „Ein Prozent für unser Land“ finanziert (www.thueringen24.de/erfurt/article209848943/Einprozent-IB-und-Buergerfuer -Erfurt-Wer-sind-die-neuen-Rechten-in-Thueringen.html). Das Netz-gegen- Nazis.de stuft die am 13. November 2015 vom neu-rechten Verleger und Gründer des „Instituts für Staatspolitik“ Götz Kubitschek und dem Herausgeber der rechtsgerichteten, muslim- und zuwanderungsfeindlichen Zeitschrift Compact, Jürgen Elsässer vorgestellte Initiative „Ein Prozent“ als „Gemeinschaftsprodukt der Neuen Rechten aus Deutschland und Österreich“ ein. So gehört mit Martin Sellner der Sprecher der österreichischen IB zu den führenden Aktivisten von „Ein Prozent“. Die Vereinigung, die sich vor allem die Aufgabe des Crowdfunding zuwanderungs- und flüchtlingsfeindlicher Initiativen gestellt hat, will nach eigenen Angaben den Widerstand gegen „Masseneinwanderung“ vernetzen, um „die Struktur einer wirkmächtigen Gegenbewegung aufzubauen “. Eine klare Abgrenzung der Initiative gegenüber gewaltbereiten Neonazis werde dabei nicht gezogen (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/ein-prozentf %C3%BCr-unser-land-%E2%80%93-ngo-der-neuen-rechten-11046). 1. Welche, auch verfassungsschutzrelevanten, Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die „Identitäre Bewegung“ (IB) vor? a) Wie schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die IB ein? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit dem 11. Oktober 2012 bekannt. In der Anfangsphase trat die IBD als überwiegend virtuelles Phänomen in Erscheinung, insbesondere durch Aktivitäten bei Facebook. Seit 2013 sind „Deutschlandtreffen“ bekannt. Ab dem Jahr 2015 können vermehrt öffentlichkeitswirksame Aktionen der IBD oder regionaler Gruppierungen festgestellt werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Teilnahmen an Demonstrationen, Vortragsabende, sogenannte Stammtischtreffen , Plakat- und Banneraktionen, Flyerverteil- oder Aufkleber-Aktionen sowie „Aktionswochenenden“ oder Seminare. Eigenen Angaben zufolge rechnet die IBD sich dem „metapolitischen und aktivistischen Arm der ‚Neuen Rechten‘“ zu und grenzt sich deutlich von den „Alten Rechten“ (Nationalisten, Rassisten, Neonazis ect.) ab. Die IBD stützt sich auf das Konzept des „Ethnopluralismus“, wonach in der Idealvorstellung alle Staaten ethnisch /kulturell homogen strukturiert sein sollten. Demzufolge betrachtet die IBD die multikulturelle Gesellschaft, die Einwanderung und den Islam als eine Bedrohung für einen Staat. Auf dieser ideologischen Basis fordert die IBD unter anderem den „Erhalt der Vielfalt der Völker und Kulturen“, das „Ende der Islamisierung Europas“, ein „Durchgreifen gegen terroristische Aktivitäten radikaler Muslime“ und die Errichtung einer „Festung Europa, die ihre Grenzen verteidigt, aber tatsächlich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12261 Hilfsbedürftige unterstützt“ solle. Zur Durchsetzung dieser Ziele beabsichtigt die IBD, den Weg einer außerparlamentarischen Opposition zu verfolgen und die bisherigen Aktionsformen beizubehalten. b) Inwieweit sieht das BfV die IB als rechtsextrem oder rechtsextrem beeinflusst an? Die Ideologie der „Identitären Bewegung“ (IB) basiert wesentlich auf dem Abstammungsprinzip und der Abgrenzung zu anderen Kulturen, insbesondere zum Islam. Im Rahmen der Flüchtlingszuwanderung (insbesondere in den Jahren 2015 bis 2016) konnte in der Agitation der IBD beziehungsweise ihrer Anhänger eine weitere Radikalisierung festgestellt werden. Das oftmals benutzte Schlagwort der „Migrantengewalt“ wird dabei überwiegend für Personen arabischen Glaubens oder aus dem türkisch/arabischen Raum zum Teil als Besatzer und als integrationsunwillig dargestellt und deren mitgebrachte Traditionen und Kultur ausschließlich als Bedrohung für die westliche Wertegemeinschaft angesehen. In diesem Zusammenhang hat auch die „Widerstandsrhetorik“ der IBD – wie auch im übrigen rechtsextremistischen Spektrum – zugenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8a und 8c verwiesen. c) Zu welchem Ergebnis kam das BfV in seinem Einstufungsverfahren bezüglich der IB (bitte begründen)? Aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen einer rechtsextremistischen Bestrebung im Sinne der §§ 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfschG), unter anderem Äußerungen der Organisation, Materialien und sonstige Schriften, Verlautbarungen, ferner aus Aktivitäten der jeweiligen Vorsitzenden , Mitgliedern und Anhängern der Organisation oder konkreten Aussagen zu aktuell diskutierten Politikfeldern, verbunden mit Aktivitäten zur Umsetzung dieser Vorstellungen, beobachtet das BfV die IBD seit Mitte 2016 als Verdachtsfall . 2. Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann die IB bzw. stufen diese als Verdachtsfall ein? Die Bundesregierung verweist bezüglich der Erkenntnisse der Länder auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zu Sachverhalten die Länder betreffend keine Stellung. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mitgliedschaft der IB? a) Über wie viele Mitglieder bzw. Anhängerinnen und Anhänger verfügt die IB in Deutschland, und wie stark ist die Mitgliedschaft innerhalb des letzten Jahres angestiegen? Die IBD verfügt über ca. 300 Mitglieder, von denen jedoch nur eine Minderheit regelmäßig an „offenen Aktionen“ teilnimmt. Zur Entwicklung der Mitgliederzahl liegen der Bundesregierung noch keine belastbaren Angaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Über wie viele und welche landesweite regionale oder örtliche Gliederungen verfügt die IB? Die IBD verfügt laut eigener Darstellung im Internet über Regionalgruppen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt , Berlin, Brandenburg, Westfalen, Rheinland, Hessen, Thüringen, Sachsen, Pfalz, Franken, Baden, Schwaben und Bayern. Parallel zu der Regionalstruktur existieren auf Facebook zahlreiche Profile lokaler IBD-Gruppen, die ganze Länder oder auch nur eine Stadt umfassen können (zum Beispiel IB Stuttgart, IB Thüringen , IB Niedersachsen und IB München). 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Organisationsstruktur der IB? a) Inwieweit sind der Bundesregierung interne Dokumente der IB bekannt, die auf der linken Internetseite Indymedia veröffentlicht wurden (http:// blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/02/28/identitaere-bewegung-leakstraff -organisiert23168_23168)? Der Bundesregierung sind die auf der Internetseite „linksunten.Indymedia“ veröffentlichten Dokumente bekannt. b) Wie weit hält die Bundesregierung angesichts der sich aus diesen Dokumenten ergebenden Hinweise auf eine zentralistische Struktur der IB an ihrer in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/9218 getroffenen Einschätzung fest, dass die IB und ihre Regionalgruppen „virtuell vernetzt “ seien und überwiegend über „soziale Netzwerke“ kommunizieren? Die IBD wurde als „Internetorganisation“ gegründet und war zu Beginn ausschließlich virtuell vernetzt. Parallel zu der raschen Ausbreitung in verschiedenen sozialen Netzwerken erfolgte der Übertritt in die Realwelt mit zunächst kleinen Aktionen. Mittlerweile verfügt die Organisation sowohl über ein breites Spektrum an Internetauftritten in sozialen Netzwerken, über die auch kommuniziert wird, als auch über persönliche Kontakte in der Realwelt bei Jahres- und Stammtischtreffen , Ausflügen und Aktionen. c) Inwieweit sind der Bundesregierung interne und zentralistische Leitungsstrukturen der IB bekannt? Die IBD verfügt als Verein über einen Vorsitzenden und einen Zweiten Vorsitzenden . Zu den angegebenen Regionalgruppen zählen wiederum verschiedene lokale Ortsgruppen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 5. Welche Internetauftritte bzw. Accounts für soziale Netzwerke (Facebook, Twitter etc.), die der IB in Deutschland oder ihren Untergruppen zugerechnet werden, sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)? Die IBD verfügt insgesamt über circa 600 Accounts auf Facebook, YouTube, Twitter und Instagram. Der Schwerunkt der Aktivitäten liegt seit Gründung der Organisation auf Facebook. Eine vollständige Auflistung der Präsenzen in den sozialen Netzwerken ist angesichts häufiger Wechsel, Löschungen oder Neueinrichtungen der verschiedenen Accounts nicht möglich. So sind zum Beispiel mehrere Accounts bei Facebook zwar existent, jedoch seit längerer Zeit inaktiv, andere Profile wiederum verzeichnen eine relativ hohe Anzahl von Postings. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12261 6. Welche Aktionen im Einzelnen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von der IB aus, und inwieweit kam es dabei zu welchen einschlägigen Straftaten? Die IBD berichtet in den sozialen Netzwerken nahezu täglich von kleineren oder größeren Aktionen durch Mitglieder der Organisation in verschiedenen Städten. Das Spektrum reicht vom Verteilen von Flyern in Innenstädten oder in Briefkästen bis zu großen, medienwirksamen Aktionen wie der Besetzung des Brandenburger Tores in Berlin am 27. August 2016 oder der Banneraktion am Bus-Monument in Dresden/Sachsen am 20. Februar 2017. Zur Durchsetzung ihrer Ziele begehen Anhänger der IBD Straftaten wie Sachbeschädigung (§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches – StGB), Propagandadelikte (§ 86a StGB) bis hin zu Volksverhetzungen (§ 130 StGB) sowie Ordnungswidrigkeiten . Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD- PMK) durch die zuständigen Landeskriminalämter übermittelt. Da es sich bei den Angaben zu Organisationsbezügen nicht um Pflichtfelder des KPMD-PMK handelt und Ereignisse im Zusammenhang mit Aktionen ausschließlich im Freitext der Sachverhaltsbeschreibung genannt werden können, ist die folgende Auflistung nicht abschließend. Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt 08.11.2012 BW Gernsbach Schriftzüge auf Schulgelände (Säulen , Pausenhof, Wände) unbekannt § 303 StGB 21.12.2012 BE Nicht genehmigte Versammlung unbekannt VersG 23.02.2013 BE Schriftzug auf Gehweg von Lambda- Symbol unbekannt § 303 StGB 30.03.2013 BY Pocking Anbringen von Aufklebern im Eingangsbereich d. Rathauses 4 § 304 StGB 01.06.2013 NW Düsseldorf Spontandemonstration mit Transparenten und Vermummung unbekannt VersG 20.07.2013 HE Fulda Gesprühtes Lambda-Symbol an Baum unbekannt § 303 StGB 07.09.2013 BE Wahlplakate versch. Parteien besprüht und mit Aufklebern beklebt unbekannt § 303 StGB 01.02.2014 HE Fulda Farbschmierereien auf Grundstück, das für Bau einer Moschee vorgesehen ist unbekannt § 123 StGB 02.02.2014 NI Weener Plakatieraktion und Beschädigung eines Transformators 1 § 303 StGB 13.04.2014 MV Kröpelin Schmierereien und Aufkleber an Außenfassade einer Jugendbegegnungsstätte unbekannt § 303 StGB 24.04.2014 NW Gladbeck Aufbringen von Aufkleber an Straßenlaternen und Bushaltestelle unbekannt § 303 StGB 21.07.2014 HE Idstein Gesprühte Parolen an Bushaltestelle unbekannt § 130 StGB 17.08.2014 NW Hagen Schmiererei an Brückenwand unbekannt § 303 StGB 16.09.2014 BY München Facebook-Post „Deutschland erwache “ unbekannt § 86a StGB 19.09.2014 NW Bonn Plakatieraktion 1 § 303 StGB 05.01.2015 SN Leipzig Besetzung d. Sächsischen Landtags 19 § 123 StGB i.V.m. § 113 OWIG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt 02.02.2015 BY München Beschuldigter führte als Teilnehmer einer BAGIDA-Veranstaltung Tierabwehrsprays , ein Messer, Farbsprühdosen und Aufkleber der IB mit sich. Durch den Einsatz eines Laserpointers wurde ein Beamter geblendet. 1 § 224 StGB 12.02.2015 HE Borken Aufkleberaktion an Schule unbekannt § 304 StGB 12.02.2015 HE Homberg Aufkleberaktion an verschiedenen Objekten unbekannt § 304 StGB 25.03.2015 HE Vöhl-Herzhausen Aufkleberaktion an mehreren Schulen unbekannt 26.03.2015 NI Schwanewede Aufkleber an Bushaltestelle unbekannt § 304 StGB 26.05.2015 NI Papenburg Parolen an Wand des Bahnhofs unbekannt § 303 StGB 27.06.2015 TH Erfurt Gesprühter Schriftzug auf Boden vor TH-Landtag 3 § 303 StGB 28.06.2015 HH Banneraktion auf Balkon des Kreisbüros der SPD 11 28.06.2015 BE Besetzung eines Balkons des Willy- Brandt-Hauses (SPD-Parteizentrale) unbekannt § 123 StGB 19.07.2015 BE Versammlung in SPD-Büro Oberschöneweide unbekannt § 123 StGB 19.07.2015 BE Streitigkeit zwischen sich unbekannten Verkehrsteilnehmern. Beschuldigter soll mit Messer gedroht haben. Aufkleber der IB wurden bei Beschuldigter aufgefunden. 1 § 224 StGB 01.08.2015 BE Spontandemo mit Transparenten und Fahren vor Schloss Bellevue 32 § 26 VersG 03.08.2015 SN Dresden Aufkleber auf Eingangstür des „sofa9-Stadtteilprojekt/Mobile Jugendarbeit “ unbekannt § 303 StGB 14.08.2015 BY Bruckmühl Farbschmierereien und Schriftzüge mit Demonstrationsaufruf an Bahnhofsgebäude , Fahrkartenautomat und Unterführungen unbekannt § 303 StGB 17.08.2015 BY Traunstein Schmierereien mit IBD-bezug an Apotheke unbekannt § 303 StGB 17.08.2015 NW Stolberg (Rheinland) Aushändigen einer „Urkunde“ an Ratsmitglied. Unerlaubtes Filmen der Aktion. 2 § 201a StGB 18.08.2015 BY Karlsfeld Gesprühter Schriftzug auf Radweg und Anbringen von Aufklebern an Verkehrsschildern unbekannt § 303 StGB 07.09.2015 BW Eningen unter Achalm Farbschmierereien an 3 Örtlichkeiten d. Gemeinde unbekannt § 303 StGB 08.09.2015 SN Zwickau Besetzung von Gleisen am Stellwerk in Zwickau unbekannt 18.09.2015 BE Veranstaltung des RBB („Lügenmedien “) aufgesucht und Banneraktion gestartet 7 VersG 20.09.2015 BB Großräschen Scheiben der Wohnung von Asylbewerbern eingeworfen und Aufkleber hinterlassen unbekannt § 303 StGB 26.09.2015 BY Traunstein Sprayschriftzüge und Lambda-Symbole an mehreren Hauswänden der Stadt unbekannt § 303 StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12261 Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt 26.09.2015 RP Aufstellen 17 schwarzer Holzkreuze in Trier mit IBD - Flyer an Kreuzen unbekannt 28.09.2015 BY Schwabhausen Anbringen von Aufklebern an Rathaustür unbekannt § 303 StGB 07.10.2015 MV Rostock Kundgebung vor Rathaus 10 VersG 09.10.2015 BW Reilingen Aufkleberaktion im Eingangsbereich d. Rathauses und d. Apotheke unbekannt § 130 StGB 09.10.2015 BW Winnenden Plakatierungsaktion an Bushaltestelle und Stromkästen unbekannt § 304 StGB 10.10.2015 TH Obermehler Besetzung eines ehemaligen Schulgebäudes 1 VersG 10.10.2015 TH Schlotheim Parole auf Parkplatz, zuvor Schulbesetzung (s. 10.10.2015 Obermehler) 1 § 303 StGB 10.10.2015 BY Schweinfurt Aufkleberaktion an und in Berufsschule unbekannt § 303 StGB 01.11.2015 NW Mülheim an der Ruhr Aufkleberaktion unbekannt § 303 StGB 02.11.2015 BE Fensterfront des Wahlbüros (B'90/Die Grüne) mit Plakaten versehen unbekannt § 303 StGB 21.11.2015 MV Rostock Banneraktion am Verlagshaus d. Ostsee -Zeitung unbekannt § 123 StGB 23.11.2015 NW Mülheim an der Ruhr Plakatieraktion unbekannt § 303 StGB 24.11.2015 HE Rüdesheim am Rhein Flyer in Briefkasten unbekannt § 130 StGB 30.11.2015 BW Schönaich Plakatieren von Verteilerkästen der Deutsch Post AG unbekannt § 303 StGB 30.11.2015 NW Mülheim an der Ruhr Aufkleber an Mülleimer unbekannt § 303 StGB 13.12.2015 ST Wernigerode Gesch. ist nach Kundgebung der IB von Vermummten beleidigt und angegriffen worden unbekannt § 223 StGB 16.12.2015 NW Mülheim an der Ruhr Plakate an Glastüren unbekannt § 303 StGB 21.12.2015 BY Traunstein Nagel in Schloss der Tür von MdL (B'90/Die Grüne) unbekannt § 303 StGB 04.01.2016 BY Traunstein Gedenkstein der jüdischen Familie Holzer mit Aufklebern beklebt unbekannt § 303 StGB 09.01.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer der „IB“ Versammlung Handschuhe mit Protektoren mit sich 1 VersG 27.01.2016 MV Rostock Nicht angemeldete Versammlung mit Fahnen und Bannern unbekannt VersG 03.02.2016 NI Marschachat gesprühte Parolen an Schuleingängen unbekannt § 303 StGB 07.02.2016 BE Anbringen von Aufklebern an Schaufensterscheibe des „Piraten“-Parteibüro unbekannt § 303 StGB 27.02.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer der Versammlung „Wir sind die Grenze“ Aufkleber und einen Kubotan mit sich 1 VersG 27.02.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer der Versammlung „Wir sind die Grenze“ Pfefferspray mit sich 1 VersG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt 27.02.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer der Versammlung „Wir sind die Grenze“ Pfefferspray mit sich 1 VersG 27.02.2016 NW Eitorf Gesprühte Lambda-Zeichen an Parkhaus unbekannt § 303 StGB 02.03.2016 SH Eutin Banneraktion an Fußgänger-brücke unbekannt § 130 StGB 09.03.2016 ST Halle/Saale Gesch. wurde aus Gruppe von IB- Mitgliedern heraus aufgefordert die Bahn zu verlassen unbekannt § 240 StGB 11.03.2016 ST Halle/Saale Eingang eines Mehrfamilienhauses zugemauert, welches u. a. als Zentrale des Vereins „Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt -LAMSA e.V. fungiert unbekannt 13.03.2016 BE Plakat wurde mit Stickern überklebt unbekannt § 303 StGB 18.03.2016 BY München Anbringen von Aufklebern an Eingang und Plexiglasscheiben unbekannt § 303 StGB 19.03.2016 BY München Volksverhetzender Facebook-Post 1 § 130 StGB 22.03.2016 TH Aufhänger verschiedener Transparente unbekannt 26.03.2016 NW Eitorf Betreten des Grundstückes des Gesch . und drohende Worte unbekannt § 123 StGB 30.03.2016 NW Wiehl Schmiererei an Restaurant unbekannt § 303 StGB 31.03.2016 BE Überhängen von Plakaten des Vereins „Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.“ mit Transparenten der IB unbekannt § 303 StGB 09.04.2016 MV Rostock Spontandemonstration 17 VersG 10.04.2016 BB Strausberg Banneraktion an Kreisverkehr unbekannt § 303 StGB 11.04.2016 BE Gesprühter Schriftzug auf Boden vor Schule und Anbringen von IB-Aufklebern unbekannt § 303 StGB 17.04.2016 NW Bornheim Gesprühte Schriftzüge auf Gehweg vor Schule und Asylbewerberheim unbekannt § 130 StGB 18.04.2016 HE Frankfurt a.M. Gesprühte Lambda-Zeichen im Bereich der jüdischen Gedenkstätte unbekannt § 304 StGB 20.04.2016 BY Würzburg Banneraktion und Parolenrufe während Veranstaltung der B'90/Die Grünen 2 VersG 21.04.2016 SN Schlema Abladen von Misthaufen mit Fahnen vor Rathaus unbekannt § 185 StGB 04.05.2016 TH Erfurt Aufhängen verschiedener IBD-Transparente unbekannt 10.05.2016 TH Erfurt Banneraktion unbekannt OWI-Anzeigen 10.05.2016 NW Hennef (Sieg) Gesprühtes Lambda-Zeichen an Folie vor Asylbewerberheim unbekannt § 303 StGB 11.05.2016 BY Traunstein Angebrachte Aufkleber an Tür des Wahlkreisbüros der SPD unbekannt § 303 StGB 13.05.2016 NW Hennef (Sieg) Gesprühte Parolen in Fußgängerzone und auf Vorplatz des Rathauses unbekannt § 303 StGB 13.05.2016 NW Siegburg Gesprühte Parolen vor Schnellrestaurant unbekannt § 303 StGB 25.05.2016 NW Paderborn Plakate an Wand des Sportzentrums unbekannt § 303 StGB 17.06.2016 BE Konfrontationsdelikt nach angemeldeter Versammlung unbekannt § 125a StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12261 Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt 19.06.2016 NW Eitorf Farbschmierereien in Stadtgebiet unbekannt § 303 StGB 22.06.2016 MV Schwerin Banneraktion auf Baugerüst an Landtag MV unbekannt § 123 StGB 22.06.2016 MV Schwerin Betreten des Landtages und Räumlichkeiten d. B'90/Die Grünen, Filmund Fotoaufnahmen von Abgeordneten 2 KunstUrhG 24.06.2016 RP Konz Parolen auf Gehwege gesprüht unbekannt § 303 StGB 26.06.2016 TH Anbringen von Augenbinden an Denkmälern in verschiedenen Thüringer Städten unbekannt 28.06.2016 TH Jena Verteilaktion von Flyer und daraus resultierende körperliche Auseinandersetzung 3 § 224 StGB 10.07.2016 HE Frankfurt a.M. Banneraktion im Hbf. 12 VersG 20.07.2016 BE Versammlung am Eingang zur „Amadeu Antonio Stiftung“ 7 § 26 VersG 25.07.2016 BY München Gesprühtes Lambda-Symbol und angebrachte COMPACT-Aufklebern an Schaufenstern unbekannt § 303 StGB 26.07.2016 HE Schwalm-stadt Aufkleberaktion an verschiedenen Orten unbekannt § 304 StGB 28.07.2016 MV Rostock Unangemeldete Kundgebung auf Neuen Markt 6 VersG 30.07.2016 TH Erfurt Banneraktion unbekannt § 185 StGB 03.08.2016 BY München Gesprühte Schriftzüge an mehreren Objekten unbekannt § 303 StGB 08.08.2016 BY München Schmierereien und gesprayte Symbole an Hauswand und Staubfang einer Baustelle unbekannt § 303 StGB 18.08.2016 HE Frielendorf Straße mit Spray besprüht unbekannt § 304 StGB 27.08.2016 BE Besetzung des Brandenburger Tor 17 § 125 StGB 28.08.2016 RP Hermeskeil Parolen gesprüht unbekannt § 303 StGB 29.08.2016 HE Eschwege Boden mit Spray besprüht unbekannt § 304 StGB 11.09.2016 NW Wiehl Schmiererei an Stromkasten unbekannt § 303 StGB 26.09.2016 NW Dortmund Augenbinden an Skulpturen und Schriftzüge unbekannt § 303 StGB 26.09.2016 SN Zwickau Schmiererei auf Straße unbekannt § 303 StGB 28.09.2016 BE Verteilen von Flugblättern unbekannt § 303, § 187 StGB 02.10.2016 BW Pforzheim Gezeichnete Personenumrisse und Schriftzüge unbekannt § 304 StGB 07.10.2016 ST Halle/Saale Banneraktion am Universitätsplatz und Flugblattverteilung unbekannt § 123 StGB 09.10.2016 HE Frankfurt a.M. Dekoraktion von Denkmälern mit IBD-Bezug in der Obermainanlage unbekannt 12.10.2016 ST Halle/Saale Verteilaktion von Flyer, Aufklebern, Kugelschreibern und Süßigkeiten 4 § 185 StGB 12.10.2016 BY Bayreuth Aufkleber an Briefkasten einer Moschee unbekannt § 303 StGB 19.10.2016 BE Anbringung von Aufklebern an verschiedenen bekannten Orten unbekannt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt 21.10.2016 SN Aue Banneraktion an Bürgerhaus unbekannt § 185 StGB 01.11.2016 BE Gesprühter Schriftzug mit IB-Symbol und Herz an Wand eines Supermarktes unbekannt § 303 StGB 02.11.2016 BY Holzkirchen Aufkleber an Briefkasten und Büroschild des SPD-Wahlkreisbüros unbekannt § 303 StGB 07.11.2016 HH „Wolfgang Borchert“-Denkmal mit Lambda Symbol versehen unbekannt § 303 StGB 13.11.2016 HE Frankfurt a.M. Banneraktion unbekannt 19.11.2016 BE Anbringung von Transparent an Balkon der Bundeszentrale B'90/Die Grünen und Zünden eines Nebeltopfs 10 § 123 StGB 25.11.2016 BE Sprayschriftzug mit Lambda-Symbol an Fassade eines Supermarktes unbekannt § 303 StGB 27.11.2016 HH Beschmierte Wahlplakate der SPD und Aufkleber unbekannt § 303 StGB 09.12.2016 BW Reutlingen Kothaufen vor Wahlkreisbüro B'90/Die Grünen unbekannt 10.12.2016 BY München Banneraktion an Turm der Frauenkirche unbekannt § 123 StGB 21.12.2016 BE Versammlung vor Parteizentrale der CDU 49 § 113,StGB, 21.12.2016 BW Demonstrative Aktion am Landtag in Stuttgart: Ablegen von Strohpuppen und Flyer 6 27.12.2016 NI Belm Aufkleber an Schaukasten am Rathaus unbekannt § 303 StGB 28.12.2016 NW Spontandemonstration, Transparent auf Dach des Kölner Hauptbahnhofs 14 VersG 30.12.2016 MV Ribnitz-Damgarten Banneraktion an Bauzaun unbekannt § 123 StGB 06.01.2017 BY Mühldorf am Inn Banneraktion an Nordseite eines Kirchturms unbekannt § 123 StGB 12.01.2017 BE Anbringen von Aufklebern an BVG- Haltestelle unbekannt § 86a StGB 17.02.2017 HE Kassel u. Gießen Banner- und Flugblattaktion an Fassaden großer Kaufhäuser unbekannt 19.02.2017 BY Mühldorf am Inn Banneraktion an Landratsamt unbekannt § 123 StGB 20.02.2017 RP Hütschenhausen Beleidigung auf Facebook 1 § 185 StGB 21.02.2017 BY München Flyer-Aktion in U-Bahn 1 § 303 StGB 24.02.2017 RP Limburgerhof Aufkleber an Wahlplakaten von B'90/Die Grünen unbekannt § 303 StGB 25.02.2017 HE Eschwege Banneraktion im Nahbereich einer Asylunterkunft unbekannt 26.02.2017 HE Friedberg Banner an Bahnübergang unbekannt 27.02.2017 HE Darmstadt Banneraktion im Nahbereich einer Asylunterkunft 3 08.03.2017 HE Münzenberg Aufkleber auf Hauswand einer Asylunterkunft unbekannt 12.03.2017 TH Erfurt Flashmob und Flyer-Aktion 12.03.2017 MV Güstrow Aufkleber auf Schild der CDU-Kreisgeschäftsstelle unbekannt § 303 StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12261 Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt 29.03.2017 HE Bad Nauheim Banneraktion vor Bahnhof 2 29.03.2017 HE Bad Nauheim Banner in Parkhaus von Schule unbekannt 02.04.2017 RP Neuhofen Aufkleber an Straßenlaternen unbekannt § 303 StGB 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über der IB nahestehende Musikgruppen und Musikerinnen bzw. Musiker aus dem In- und Ausland sowie von der IB veranstaltete oder unterstützte Musikveranstaltungen (bitte Musiker /Gruppen sowie Veranstaltungen benennen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen der IB oder einzelnen ihrer Mitglieder und Leitungsmitglieder zu rechtsextremen Parteien, Organisationen oder Bewegungen? a) Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Mitglieder oder ehemalige Mitglieder rechtsextremer Vereinigungen oder Parteien sich an der IB beteiligen oder dort Leitungsfunktionen einnehmen (bitte die bekannten Fälle detailliert benennen)? c) Inwieweit ist von einer rechtsextremistischen Einflussnahme auf die IB auszugehen? Die Fragen 8, 8a und 8c werden im Zusammenhang beantwortet. Nach vorliegenden Erkenntnissen verfügen einige Mitglieder, auch in der Führungsebene , über einen Vorlauf in rechtsextremistischen Parteien und Organisationen , wie zum Beispiel die NPD und die Partei „Die Rechte“. Daher wird auch von einer rechtsextremistischen Einflussnahme ausgegangen, obwohl sich die IBD plakativ vom historischen Nationalsozialismus distanziert. b) Inwieweit, wann und wo haben sich Mitglieder der IB sowie IB-Gruppen an Aktionen, Veranstaltungen oder Aufzügen welcher rechtsextremer Gruppierungen bzw. rechtsextremistisch beeinflussten Aufzügen und Veranstaltungen beteiligt (bitte detailliert angeben)? Mitglieder oder Anhänger der IBD beteiligen sich in der Regel nicht an Demonstrationen von eindeutig rechtsextremistischen Organisationen, wie der NPD oder der Partei „Die Rechte“. Es kommt jedoch vor, dass zum Beispiel bei „Anti-Asyl- Demonstrant-tionen“ Mitglieder der IBD neben Mitgliedern rechtsextremistischer Organisationen teilnehmen. 9. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder oder Funktionäre der IB innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD) tätig? a) Inwieweit sind Mitglieder oder Funktionärinnen bzw. Funktionäre der IB zugleich Mitglieder oder Funktionärinnen bzw. Funktionäre der AfD? b) An welchen Aktivitäten der AfD beteiligten sich Mitglieder bzw. Leitungsmitglieder der IB? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die bundesweite Leitung der AfD sowie die Landesvorstände zur IB? d) Welche die IB betreffenden Beschlüsse der AfD auf Bundes- und Landesebene sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 9 bis 9d werden im Zusammenhang beantwortet. Im Juni 2016 veröffentlichte die IBD eine grundsätzliche Stellungnahme über die Beziehungen zur AfD. Demnach gebe es zwischen der IBD und der AfD keine organisatorische Verbindung. Die IBD versteht sich selbst als außerparlamentarische Opposition und strebt den Parteienstatus nicht an, ruft aber vereinzelt zur Wahl der AfD auf. Der Bundesregierung liegen Informationen zu Kontakten der „Identitären“ zu Mitgliedern der „Alternative für Deutschland“ (AfD) vor. Es handelt sich dabei um Aktivitäten einiger regionaler Ortsgruppen oder einzelner Mitglieder der IBD. Anfang des Jahres 2017 gab es den Versuch weniger Personen, eine Facebook Gruppe für Mitglieder beziehungsweise Anhänger der IBD sowie der AfD zu gründen. Diese wurde nach kurzer Zeit gelöscht. Zu Beschlüssen der AfD die IBD betreffend liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Inwieweit beteiligten sich Mitglieder oder Funktionäre der IB an Aufzügen der Pegida-Bewegung (und ihrer Ableger)? Es ist bekannt, dass sich einige Mitglieder der IBD an Aufzüge der Bewegung „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (PEGIDA) beteiligten . Anlässlich der PEGIDA-Demonstration in Dresden/Sachsen am 27. Februar 2017 hielt zum Beispiel der Regionalleiter der „Identitären Bewegung Berlin -Brandenburg“ eine Rede. 11. Was genau meint die Bundesregierung mit einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz festgestellten zunehmenden Radikalisierung der IB (www. welt.de/politik/deutschland/article162969120/Verfassungsschutz-erwartet- Aktionen-gegen-Fluechtlingsheime.html)? a) Woran im Einzelnen macht die Bundesregierung eine solche Radikalisierung fest? Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen. b) Mit welcher Art von „spontane(n) provokative(n) Aktionen“, die sich gegen Parteien, Moscheen und islamische Kulturvereine oder Flüchtlingsunterkünfte richten könnten, rechnet die Bundesregierung von Seiten der IB, und wie kommt das BfV zu dieser Einschätzung? Die IBD wird weiterhin die gesamte Bandbreite ihres bis jetzt angewandten Aktionsspektrums ausnutzen. Dabei kann es sich um Großbanneraktionen (vgl. Antwort zu Frage 6), um Verteilungen von Flyern und Aufklebern oder um „Burka- Aktionen“ handeln. Bei einer „Burka-Invasion“ am 18. April 2017 zogen mehrere Aktivisten der IBD in Burkas gekleidet durch die Münchener Innenstadt. Dabei trugen sie Schilder mit den Aufschriften „Unterwerft euch“, „Euer letztes Ostern “, „Sharia für alle“ oder „Islam will dominate the world“, um der Bevölkerung vor Augen zu führen, was passiere, „wenn die Islamisierung durch einen politischen Islam in diesem Tempo weiter voranschreitet“. Solche Aktionen sind in der Regel im Vorfeld nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12261 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte, Kooperationen und gemeinsame Treffen sowie Aktionen zwischen der IB in Deutschland und Identitären im Ausland? Ein Merkmal der IB in Europa ist die fehlende formelle Organisationsstruktur. Vielmehr handelt es sich bei den Bewegungen um einen losen Zusammenschluss von Individuen, Gruppen und anderen Bewegungen aufgrund einer gemeinsamen (rechtsextremen) Ideologie. Die verschiedenen IB in Europa sind in der Regel über das Internet vernetzt. Sympathisanten der IB treffen regelmäßig bei verschiedenen Veranstaltungen des rechten Spektrums aufeinander. Die IBD versteht sich als Ableger der französischen „Identitären Bewegung“. Anfangs betrachtete die IBD die französische Bewegung hinsichtlich der Gestaltung von Aktionen und der politischen Zielsetzung als wichtiges Vorbild. Von Beginn an bestand eine enge Verknüpfung mit der „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ), die in der jüngeren Vergangenheit sogar an Bedeutung zugenommen hat. Die unter der Leitung des österreichischen Staatsangehörigen Martin S. sehr aktive IBÖ scheint nunmehr in Deutschland als Vorbild gesehen zu werden. Die IBD unterhält sowohl virtuell als auch im persönlichen, realweltlichen Bereich enge Beziehungen zur IBÖ. Aktionen in Österreich werden auch bei der IBD gepostet, und es wird zur Nachahmung aufgerufen. Die IBD ruft im Internet ihre Anhänger regelmäßig zur Teilnahme an internationalen Großdemonstrationen auf und/oder berichtet anschließend über diese Veranstaltungen . Unter anderem sind weitere Ereignisse bekannt: 2. April 2016: Demonstration „Islamisten raus aus Europa!“ in Molenbeek/ Belgien Die IBD hat die „europaweite Demonstration“ im Internet intensiv beworben. Unbestätigten Angaben im Internet zufolge sind auch IBD-Anhänger aus Deutschland nach Belgien gereist. 28. Mai 2016: Demonstration „gegen Islamisierung und Masseneinwanderung “ der „Génération identitaire“ in Paris/Frankreich Die IBD hat auf verschiedenen Internetpräsenzen über die Veranstaltung mitsamt Foto- und Videomaterial berichtet. Eigenen Angaben zufolge sollen auch „identitäre Gefährten aus Österreich und Deutschland“ an der Demonstration teilgenommen haben. 11. Juni 2016: Demonstration „Remigration – Die Integration ist gescheitert“ der IBÖ in Wien/Österreich Die Veranstaltung wurde zuvor von der IBD intensiv beworben. Über den Verlauf und den vermeintlichen Erfolg der Veranstaltung, an der auch zahlreiche Aktivisten der IBD teilgenommen haben, berichtete die IBD im Internet ausführlich . Am 28. Dezember 2016 erklommen Sympathisanten der niederländischen „Identitair Verzet“ und der deutschen IB den Kölner Hauptbahnhof/Nordrhein- Westfalen und hängten ein Banner mit der Aufschrift „Nie wieder Schande von Köln! Remigration“ auf. Neben den IBD-Kontakten nach Österreich und Frankreich finden sich im Internet auch Meldungen über eine Kooperation der IBD mit der „Identitären Bewegung Prag“ (Tschechien). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/9218, vom 19. Juli 2016 verwiesen . 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktionen der jeweiligen Vereinigungen der IB in anderen europäischen Ländern? Aufgrund der fehlenden Organisationsstruktur in Europa ist die Zuordnung von Aktionen zu den jeweiligen IB häufig nicht möglich. In der Regel fokussieren sich die Aktivitäten in Europa auf Propagandaaktionen in den sozialen Medien oder bei öffentlichen Veranstaltungen sowie auf das Organisieren von in der Regel schwach frequentierten Protestkundgebungen. 14. Welchen Umgang pflegen Innen- und Sicherheitsbehörden in anderen europäischen Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit den dortigen IB- Gruppen, und inwieweit werden diese als rechtsextrem oder staatsgefährdend eingestuft? Es liegen keine umfassenden Erkenntnisse über die jeweilige offizielle Einstufung der IB als rechtsextrem oder staatsgefährdend vor. Die niederländischen Behörden schätzen nach Kenntnis der Bundesregierung den niederländischen Zweig der IB als rechtsextrem, aber weder als schlagkräftig noch als staatsgefährdend ein. Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die geringe Größe der dortigen Gruppe mit nur circa 30 aktiven Mitgliedern. Dementsprechend wird die IB in den Niederlanden anlassbezogen, nicht aber dauerhaft beobachtet . Die zuständigen Behörden Österreichs und Belgiens stufen die jeweilige „Identitäre Bewegung“ als rechtsextreme Organisation ein. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über den Umgang der Innen- und Sicherheitsbehörden anderer europäischer Staaten mit dortigen IB- Gruppen und deren Einstufung vor. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte, Kooperationen und gemeinsame Treffen sowie Aktionen zwischen der IB in Deutschland und nicht zur Identitären Bewegung zählenden rechtsextremistischen Gruppierungen und Parteien im Ausland (bitte angeben, wann, wo, und mit welchen Gruppierungen es entsprechende Kontakte und Kooperationen gab)? Die IBD hatte Kontakt mit der polnischen rechtsextremen Partei „Narodowe Odrodzenie Polski“ (NOP, deutsch: „Nationale Wiedergeburt Polens“, seit 1992 offiziell als Partei registriert). Es liegen keine Informationen darüber vor, wann der Kontakt stattfand, mit wem konkret der Kontakt stattfand oder ob der Kontakt gegenwärtig noch besteht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politische Strategie der IB? Die IBD sieht sich als außerparlamentarische Opposition und will nach eigener Aussage weder Parlamentssitze noch unmittelbaren Zugriff auf Staatsämter. Erstes Ziel sei es, gesellschaftliche Diskussionen anzuregen und Themen wie den „Verlust der eigenen ethnokulturellen Identität“ gesellschaftsfähig zu machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12261 Der Weg zu den Zielen der IBD soll ein „frecher, offener Aktivismus“ sein, durch den sich die Themen der Organisation „aufdrängen“ und die Menschen überzeugen sollen. Ideologisch existiert kein umfassendes Konzept, was als „theoretischer Minimalismus “ bezeichnet wird. Der Co-Leiter der IBÖ beschrieb dies mit „die IB legt sich nicht unnötig fest“. Auch sieht die IBD sich als Organisation von und für Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene. Darauf abgestimmt sind sowohl das moderne und breit gefächerte Auftreten im Internet sowie die abwechslungsreichen Aktionsformen in der Öffentlichkeit, die sich mittlerweile in Demonstrationen, Flugblattverteilungen , Zeigen von Transparenten, zum Beispiel an Brücken und Häusern, Störungen von Veranstaltungen des politischen Gegners sowie Flashmobs beziehungsweise „Guerilla-Aktionen“ – überraschend durchgeführte, kurzzeitige Versammlungen , insbesondere „Besetzungsaktionen“ meist gegen Einrichtungen des „politischen Gegners“, Stammtischtreffen und diversen Festivitäten zeigen. Die Internetauftritte dienen vor allem dem Zweck, mit Hilfe von Texten, Videos und Fotos über Aktionen in der „Realwelt“ sowie über die Ziele der IBD zu informieren und zur Meinungsbildung im Sinne der Organisation beizutragen. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung der IB? Auf der Internetseite der IBD wird ausgeführt, dass ständig finanzielle Mittel für die Planung und Umsetzung von Aktionen und Informationsarbeit, für die Internetpräsenz sowie Veranstaltungen und Seminare benötigt werden. Mittlerweile verfügt die Organisation über ein breites Spektrum verschiedener Finanzierungswege . Unterstützung ist durch Spenden auf ein Konto der Organisation möglich. Dies kann über alle Internetpräsenzen erfolgen. Des Weiteren wird sie über Mitgliedsbeiträge finanziert. Dazu kommen Gelder aus dem Verkauf von Merchandise -Artikeln, wie beispielsweise Kleidung, Aufkleber oder Flugblätter über drei Online-Läden. 18. Inwieweit, und wann, und in welchem inhaltlichen und sächlichen Zusammenhang war die IB Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)? Die IBD war im Zeitraum vom 2. April 2015 bis 20. April 2017 insgesamt 45-mal im Rahmen der Sitzungen des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) Thema der Erörterungen. Dies unter anderem im Zusammenhang mit asylkritischen Demonstrationen der echten Szene, begangenen Straftaten oder großen öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Die Entscheidung über das Einbringen des Themas obliegt dem GETZ-Teilnehmer bzw. der Behörde, bei der die Information angefallen ist. 19. Welche, auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Vereinigung „Ein Prozent für unser Land“ vor? a) Wie schätzt das BfV die Vereinigung „Ein Prozent“ ein? b) Inwieweit sieht das BfV die IB als rechtsextrem oder rechtsextrem beeinflusst an? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Über welche Organisationsstruktur verfügt „Ein Prozent“ nach Kenntnis der Bundesregierung? Wer gehört ihrem Vorstand an, und über wie viele Mitglieder verfügt „Ein Prozent“? 21. Welche Rolle spielt „Ein Prozent“ nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der rechtsextremistischen bzw. der der zuwanderungs-, flüchtlingsund islamfeindlichen Szene? 22. Welche Aktivitäten gingen seit Gründung von „Ein Prozent“ aus (bitte Art der Aktivität, Ort, Zeitraum, Zahl der beteiligten Personen und mögliche einschlägige Straftaten benennen)? 23. Welche Gruppierungen und prominenten Einzelpersönlichkeiten aus dem Inund Ausland unterstützten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigung „Ein Prozent“, und inwieweit handelt es sich dabei um Rechtsextremisten bzw. rechtsextreme oder rechtsextrem beeinflusste Vereinigungen? 24. Welche Kontakte, Kooperationen oder Vernetzungen von „Ein Prozent“ mit rechtsextremistischen oder rechtsextrem beeinflussten Vereinigungen aus dem In- und Ausland sind der Bundesregierung bekannt? 25. Welche Verbindungen zwischen „Ein Prozent“ und der Alternative für Deutschland bzw. einzelnen Mitgliedern/Leitungsmitgliedern der AfD sind der Bundesregierung bekannt? 26. Welche Verbindungen zwischen „Ein Prozent“ und der Pegida-Bewegung (und ihren Ablegern) sind der Bundesregierung bekannt? 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine Finanzierung von Aktivitäten, Fahrtkosten oder dergleichen von Mitgliedern der IB durch „Ein Prozent“? 28. Inwieweit wurden durch „Ein Prozent“ rechtsextreme Aktivitäten oder Aktivitäten rechtsextrem beeinflusster Gruppierungen finanziert oder auf andere Weise unterstützt? 29. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine klare Abgrenzung zwischen „Ein Prozent“ und gewaltbereiten Rechtsextremisten? Die Fragen 19 bis 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei der Vereinigung „Ein Prozent“ handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt des BfV. Der Bundesregierung sind einige Meldungen zu Kontakten der „Identitären“ zur Vereinigung „Ein Prozent“ bekannt. Erkenntnisse zur Vereinigung selbst, darunter auch zu Finanzierungswegen, liegen nicht vor. Die Agitation der Initiative „Ein Prozent“ ist nach vorliegenden Erkenntnissen insbesondere auf das intensive Bewerben für ihre Überzeugungen auf deren Internetseite und ihren Social-Media-Profilen beschränkt. Sie hat sich bei ihrer Internetpräsenz vor allem durch Mobilisierungen zu asylfeindlichen Veranstaltungen , Rekrutierungen weiterer Unterstützer, Diffamierung der Asylpolitik der Bundesregierung sowie Spendenaktionen für „geschädigte“ Teilnehmer rechter Demonstrationen hervorgetan. Eine strafrechtliche bzw. Gefährdungsrelevanz liegt bisher nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12261 30. Inwieweit und wann war „Ein Prozent“ Thema im Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)? Die Initiative „Ein Prozent“ wurde im Rahmen der Sitzung im Plenum des GETZ-R am 3. Januar 2017 erörtert. Hintergrund war die Teilnahme von Mitgliedern der Initiative „Ein Prozent“ an Demonstrationen der rechten Szene im Nachgang zu dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Kaiser- Wilhelm-Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016. 31. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zeitschrift „Compact“? a) Über welche Auflage verfügt „Compact“? b) Wie finanziert sich die „Compact“ nach Kenntnis der Bundesregierung? c) Inwieweit sind der Bundesregierung rechtsextremistische, fremdenfeindliche , antisemitische, antimuslimische oder volksverhetzende Äußerungen in der Zeitschrift „Compact“, auf der Website Compact-online.de oder von Seiten der Verleger, Herausgeber, Redakteure oder Autorinnen und Autoren der „Compact“ bekannt (bitte detailliert benennen)? d) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Autoren von „Compact“ zu rechtsextremen Persönlichkeiten sowie rechtsextremen oder rechtsextremistisch beeinflussten Parteien und Organisationen im In- und Ausland (bitte detailliert benennen)? e) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Autoren von „Compact“ zur Pegida-Bewegung oder deren Ableger (bitte detailliert benennen)? f) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Autoren von „Compact“ zur AfD (bitte detailliert benennen)? Bei der Zeitschrift „Compact“ handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt des BfV. Daher liegen keine Erkenntnisse zur Zeitschrift „Compact“ vor. 32. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zeitschrift „Sezession“? a) Über welche Auflage verfügt „Sezession“? b) Wie finanziert sich die „Sezession“ nach Kenntnis der Bundesregierung? c) Inwieweit sind der Bundesregierung rechtsextremistische, fremdenfeindliche , antisemitische, antimuslimische oder volksverhetzende Äußerungen in der Zeitschrift „Sezession“, auf der Website sezession.de oder von Seiten der Verleger, Herausgeber, Redakteure oder Autorinnen und Autoren der Sezession bekannt (bitte detailliert benennen)? d) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Autoren von „Sezession“ zu rechtsextremen Persönlichkeiten sowie rechtsextremen oder rechtsextremistisch beeinflussten Parteien und Organisationen im In- und Ausland (bitte detailliert benennen)? e) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Autoren von „Sezession“ zur Pegida-Bewegung oder deren Ableger (bitte detailliert benennen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12261 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Autoren von „Sezession“ zur Alternative für Deutschland (bitte detailliert benennen )? Bei der Zeitschrift „Sezession“ handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt des BfV. Daher liegen keine Erkenntnisse zur Zeitschrift „Sezession“ vor. 33. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das in Schnellroda ansässige Institut für Staatspolitik (IfS)? a) Welche genauen Aktivitäten gingen vom IfS seit seiner Gründung im Jahr 2000 aus? b) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte der Initiatorinnen und Initiatoren, Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Referentinnen und Referenten des IfS zu rechtsextremen Persönlichkeiten sowie rechtsextremen oder rechtsextremistisch beeinflussten Parteien und Organisationen im In- und Ausland (bitte detailliert benennen)? c) Welche Rolle spielt das IfS nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der rechtsextremistischen bzw. der zuwanderungs-, flüchtlings- und islamfeindlichen Szene? Das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) in Schnellroda/Sachsen-Anhalt ist kein Beobachtungsobjekt des BfV. Es ist bekannt, dass Mitglieder der IBD an Veranstaltungen des Instituts teilnehmen. Im Übrigen liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333