Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Mai 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12264 18. Wahlperiode 08.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12032 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten Quartal 2017 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis März 2017 im Bundesgebiet 39 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 15 Konzerte und 24 Liederabende, statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12264 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu folgenden 14 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 14.01.2017 Weißwasser SN „Feuer Frei“, „Rac n´ Roll-Teufel“, „Ungebetene Gäste“, „Feuerbefehl “ 22.01.2017 Eisenach TH Michael Regener 28.01.2017 Karlsruhe BW „Freiheitskämpfer“, „Der Rebell“ 04.02.2017 Bad Harzburg NI unbekannt 04.02.2017 Kirchheim TH „MakssDamage“, „MicRevolt“, „Villain051“ 04.02.2017 Torgau-Staupitz SN „Frontfeuer“, „Sturmtrupp“, „White Resistance“, „Stahlwerk“ 05.02.2017 Wertingen BY Michael Regener 10.02.2017 Eisenach TH Frank Rennicke 18.02.2017 Hückelhoven NW Kategorie C 25.02.2017 Blaubeuren BW „Kommando Skin“, „Naked but armed“, „Kodex Frei“ 25.02.2017 Erfurt TH „Flak solo“ 14.03.2017 Sonneberg TH Michael Regener 25.03.2017 Torgau- Staupitz SN „Blutzeugen“, „D.S.T.“, „White Resistance“ 25.03.2017 Krumbach BY „Kraftschlag“, „Kodex Frei“, „Schanddiktat“ Zu den weiteren 25 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht erfolgen, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden . Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12264 Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden drei der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen von der NPD veranstaltet . Dabei handelt es sich um einen von den „Jungen Nationalisten“ (JN) und der NPD Baden-Württemberg veranstalteten Liederabend am 5. Februar 2017 in Wertingen /Bayern mit einem Auftritt von Michael Regener. Zu den zwei weiteren Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei drei Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine Jahresauftaktfeier des NPD-Landesverbandes Sachsen am 21. Januar 2017 in Riesa/Sachsen mit einem Auftritt von Frank Rennicke , eine „Politische Aschermittwochs“-Veranstaltung des NPD-Landesverbandes Saarland am 1. März 2017 in Saarbrücken/Saarland mit einem Auftritt von „Villain051“ und den Landesparteitag des NPD-Landesverbandes Saarland am 19. März 2017 in Mettlach/Saarland mit einem Auftritt von Frank Rennicke. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im ersten Quartal 2017 bei keiner Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im ersten Quartal 2017, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis März 2017 im Bundesgebiet 18 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12264 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu folgenden acht sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 07.01.2017 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Sadko 09.01.2017 Leipzig SN LEGIDA Kategorie C 15.01.2017 Leverkusen NW PRO NRW Frank Rennicke 21.01.2017 Riesa SN NPD Landesverband Sachsen Frank Rennicke 01.03.2017 Saarbrücken SL NPD Landesverband Saarland „Villain051“ 04.03.2017 Schwarzenborn HE Recht und Wahrheit unbekannt 19.03.2017 Mettlach SL NPD Landesverband Saarland Frank Rennicke 31.03.2017 Sonneberg TH THÜGIDA Frank Rennicke Zu den weiteren zehn sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. 6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu einem Konzert liegt keine Besucherzahl vor. Die verbleibenden 14 Konzerte wurden von insgesamt 1.675 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 120 Personen. Zu zwei Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 22 Liederabende wurden von insgesamt 1.355 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 62 Personen. Zu zwei sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 16 Veranstaltungen wurden von insgesamt 1 254 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von 78 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Quartal 2017 im Ausland organisiert ? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden im ersten Quartal 2017 drei Konzerte im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Dabei handelt es sich um die Konzerte am 4. Februar 2017 und 11. Februar 2017 jeweils in Lengelsheim/Frankreich sowie am 18. März 2017 in Nonsard Lamarche /Frankreich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12264 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2017 bei elf Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Hierunter fallen auch die in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten Veranstaltungen. Zu den folgenden sieben Konzerten im Ausland liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 28.01.2017 London GB „Verboten“ 28.01.2017 Birmingham GB „I C 1“ 04.02.2017 Lengelsheim F „Hausverbot“, Kategorie C 10.02.2017 Budapest HUN „Rommel“, „Griffin“ 11.02.2017 Lengelsheim F „Flak“, „Germanium“, „Kommando 192“ 11.03.2017 Grodziszcze PL „Oidoxie“, „Brainwash“ 18.03.2017 Nonsard Lamarche F „Blitzkrieg“, „Division Germania“, „Heiliger Krieg“ Zu den weiteren vier Konzerten und Liederabenden im Ausland liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2017 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im ersten Quartal 2017 kein Konzert der rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgelöst. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2017 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im ersten Quartal 2017 kein Konzert im Vorfeld verboten. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im ersten Quartal 2017 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegt für das erste Quartal 2017 die nachfolgende Meldung vor: Datum Ort Land Straftaten 18.02.2017 Hückelhoven NW Verstoß gegen das Waffengesetz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12264 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Hat es zu den unter den Fragen 1 bis 10 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2016 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11301 vom 22. Februar 2017, für das vierte Quartal 2016 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2016 weitere acht rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon vier Konzerte und vier Liederabende statt, so dass nunmehr 55 (47) Musikveranstaltungen durchgeführt wurden . Zu drei Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 08.10.2016 Kirchheim TH „Sniper“, „Killuminati“, „Barbarossa“, „Kraftschlag“ 30.10.2016 unbekannt SN „Barny“, „Rommel“ 12.11.2016 Wandlitz BB „Villain051“, „F.I.E.L. “ Zu den weiteren zwei Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das vierte Quartal 2016 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in den Klammern beziehen sich auf die Angaben aus der Bundestagsdrucksache 18/11301 vom 22. Februar 2017. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 26 Konzerte (22). Zu drei Konzerten sind keine Besucherzahlen bekannt. Die nunmehr 23 Konzerte (19) wurden von insgesamt 3 051 Personen (2 558) besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 133 Personen (135). Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 29 Liederabende (25). Zu einem nachgemeldeten Liederabend liegen keine Besucherzahlen vor, sodass nun zu 22 (19) Liederabenden Besucherzahlen vorliegen. Die 22 Liederabende wurden von insgesamt 1 272 (1 187) Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 58 (62) Personen. Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei drei weiteren Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine Weihnachtsfeier der JN Chemnitz am 10. Dezember 2016 in Chemnitz/Sachsen mit Live-Musik, eine Weihnachtsfeier des NPD Bezirksverbands Oberbayern am 10. Dezember 2016 in Murnau/Bayern mit Auftritt von „F.I.E.L.“ und eine Wintersonnenwendfeier der NPD Niedersachsen am 17. Dezember 2016 in Eschede/Niedersachsen mit Live-Musik. Im vierten Quartal 2016 wurden neben den bereits aufgeführten zwei verbotenen Musikveranstaltungen drei weitere rechtsextremistische Musikveranstaltungen durch polizeiliche Maßnahmen verhindert. Dabei handelt es sich um geplante Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12264 Konzerte am 1. Oktober 2016 in Briesen/Brandenburg und 8. Oktober 2016 in Letschin/Brandenburg sowie einen geplanten Liederabend am 5. November 2016 in Seddin/Brandenburg. 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Quartal 2017 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im ersten Quartal 2017, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im ersten Quartal 2017 liegen diese Informationen zu zwei Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl 04.01.2017 Plauen SN 3 30.03.2017 Cuxhaven NI mehrere 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2017 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2017 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die in 2017 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. März 2017 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 18 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Der ganz überwiegende Teil der bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eingereichten Tonträger, die aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert werden, enthält keine Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12264 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Gegen wie viele der im Jahr 2017 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keinem der indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträger liegt eine Beschlagnahme vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333