Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Mai 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12267 18. Wahlperiode 08.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11898 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis. Auch verüben Neonazis mit Waffen zahlreiche Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch bei sonstigen Straftaten durch Neonazis, die keinen erkennbaren politischen Hintergrund haben. Im September 2016 berichteten verschiedene Medien über einen neuen Höchststand der Anzahl von bei Neonazis gefundenen Waffen (vgl. „2000 Waffen bei Neonazis beschlagnahmt“, www.faz.net/aktuell/politik/inland/2000-waffen-beineonazis -beschlagnahmt-14460497.html vom 30. September 2016). Durchsuchungen bei Neonazis fördern regelmäßig Waffenarsenale in größerem Umfang zu Tage (vgl. „Polizei durchsucht Wohnung im Eichsfeld“, www.mdr.de/ thueringen/nord-thueringen/razzia-rechtsextreme-niedersachsen-eichsfeld- 100.html vom 28. Februar 2017). Die Prozesse gegen die wegen rechtsterroristischer Aktivitäten angeklagten bzw. verurteilten „Gruppe Freital“ und „Oldschool Society“ zeigen, dass diese Waffen geplant zum Einsatz kommen sollen. Geflüchtete und ihre Unterkünfte sind häufig Ziel dieser Angriffe, bei denen schwere Verletzungen und auch der Tod von Menschen in Kauf genommen wird. 1. Über wie viele Rechtsextremisten, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis und/oder über Waffen verfügen, hat die Bundesregierung Kenntnis? 2. Aus welchen organisatorischen Zusammenhängen stammen die in Frage 1 erfragten Rechtsextremisten (Parteien, Kameradschaften, Netzwerken etc.)? Die Frage 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen im Ergebnis einer Abfrage der Länder Erkenntnisse zu insgesamt 750 Personen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden und über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, vor. Ein Schwerpunkt bei bestimmten Teilen der Szene kann nicht festgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12267 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Informationen über den Besitz „illegaler“ Waffen werden den Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung von Ermittlungen übermittelt. Eine statistische Erfassung hierzu existiert nicht. 3. Zu wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen liegen der Bundesregierung Kenntnisse zu Straftaten und/oder Ermittlungsverfahren vor, die im Zusammenhang mit Waffen stehen (bitte nach Straftatbeständen bzw. Vorwürfen auflisten)? Zur Häufigkeit von Hinweisen auf Straftaten und/oder Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit Waffen stehen und sich auf die in Frage 1 erfragten Personen beziehen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahre 2016, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für die Jahre von 2013 bis 2015 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Art der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung, Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren und/oder Verurteilungen sowie Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)? In dem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Mitglieder der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ wurde bei einer Durchsuchung im April 2016 in Sachsen bei einem Beschuldigten, der nicht im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis war, eine Gaspistole sichergestellt. Die Ermittlungen gegen diesen Beschuldigten sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis“ auf Bundestagsdrucksache 18/402 vom 30. Januar 2014 verwiesen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen und illegalen Waffen durch Neonazis in den Jahren 2015 und 2016 bei der Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts) (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland , Datum und Art der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffen sowie Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln )? Im Rahmen einer Sonderauswertung für das Jahr 2015 wurden im Phänomenbereich „PMK-rechts“ 1 253 Straftaten mit Waffenbezug erfasst. Relevant für diese Auswertung waren Straftaten, bei denen Waffen verwendet worden sind (zum Beispiel als Tatmittel bei Körperverletzungen) oder vom Tatverdächtigen mitgeführt beziehungsweise von der Polizei beim Beschuldigten festgestellt worden sind. „Waffen“ im Sinne dieser Auswertung sind „Faustfeuerwaffen“, „Langwaffen“, „Kriegswaffen/wesentliche Teile“, „Spreng- und Brandvorrichtungen“, „Sprengattrappen “, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffen“, „Hieb- und Stichwaffen“, „Reizgase/ Pfeffersprays“, „Softair-/Gotchawaffen“, „Dekowaffen“ und „sonstige/unbestimmte Waffen“. Die unter „sonstige/unbestimmte Waffen“ verzeichneten Fallzahlen bündeln die im Meldedienst als „Waffe“ verzeichneten bzw. bei „PMK-Delikten“ verwandten Tatmittel, soweit eine Zuordnung zu einer der vorgenannten Kategorien nicht eindeutig möglich ist. Hierunter fallen auch Gegenstände wie Holzlatten , Glasflaschen und Steine, die also nicht von vornherein als Angriffs oder Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12267 teidigungsmittel konstruiert worden sind, gleichwohl aber als solche zweckentfremdet eingesetzt werden. Eine entsprechende Auswertung für das Jahr 2016 steht noch aus. Die Aufschlüsslung der Sachverhalte im Sinne der Fragestellung ist erst nach Einführung des bundesweiten Tatmittelkatalogs im Rahmen des KPMD-PMK ab dem 1. Januar 2017 möglich. Diese Fortentwicklung ermöglicht eine automatisierte Verknüpfung der konkreten Tat mit dem jeweils eingesetzten Tatmittel. Insofern liegen der Bundesregierung hierzu bislang keine Informationen vor. 6. Zu wie vielen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit der Nutzung von Waffen wurden seit dem Jahr 2013 Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMKrechts an die Fachdienststellen weitergegeben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von Neonazis mit legalen wie illegalen Waffen im Jahr 2016 im In- und Ausland, und hat es in diesem Zusammenhang Nachmeldungen für die Jahre von 2010 bis 2015 gegeben (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendeten Waffen und organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB auflisten)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Schusswaffen- und Wehrsporttrainings deutscher Neonazis im Inund Ausland“ auf Bundestagsdrucksache 18/7052 vom 16. Dezember 2015 wird verwiesen. Für das Jahr 2016 sind der Bundesregierung zwölf Fallkomplexe betreffend die Teilnahme von Rechtsextremisten an Schießübungen bekannt geworden, die mehrheitlich im europäischen Ausland durchgeführt wurden. Die Aufschlüsselung dieser Information hinsichtlich der Einzelaspekte der Fragestellung ist nicht möglich. Dem steht entgegen, dass es sich um Informationen ausländischer Nachrichtendienste handelt und eine Gefährdung laufender operativer Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann sowie Gefahren für Leib und Leben von Quellen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes, ausländischer Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12267 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlingsund Asylunterkünfte, die sich im Jahr 2016 ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)? In der nachstehenden Übersicht sind politisch motivierte Straftaten aufgelistet, die dem Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ zugeordnet werden, und bei denen als Tatmittel „Schusswaffen“ verwendet worden sind. Betroffen sind die Phänomenbereiche „PMK-rechts“ und „PMK-Nicht zuzuordnen“. Soweit keine Angaben zur Art der Schusswaffe gemacht werden, liegen der Bundesregierung diesbezüglich keine Informationen vor. Datum Ort Land Sachverhalt 11.01.2016 Böhlen SN Durch unbekannte Täter (u. T.) wurden Scheiben an der Front des ehemaligen APART-Hotels (zukünftige Asylbewerberunterkunft) mittels Stahlkugeln beschädigt. 12.01.2016 Meßkirch BW Ein leerstehendes Wohnhaus, das zur künftigen Flüchtlingsunterbringung erworben worden war, wurde vermutlich mit einer Luftdruckwaffe mehrmals beschossen. Entsprechende Eindrücke im Holzrahmen sind vorhanden. Es gab auch kleinere Löcher in der äußeren Scheibe der Doppelverglasung. 16.01.2016 Detmold NW Die unter Drogen und Alkohol stehenden Beschuldigten (BS) riefen aus dem fahrenden Auto „Scheiß Ausländer, Ausländerschweine, etc.“. Dabei hielt einer der BS eine Gasdruckpistole aus dem Fahrzeugfenster und gab mehrere Schüsse in Richtung des Asylbewerbergebäudes ab. 19.01.2016 Ense NW An der südlichen Hauswand der Asylbewerberunterkunft wurden insgesamt vier Einschüsse im Dämmputz festgestellt. Ein weiteres Projektil steckte im Kunststoffrahmen eines Fensters des Gemeinschaftsraumes im Dachgeschoss. 20.01.2016 Jördenstorf MV Durch u. T. wurde vermutlich mittels eines Luftgewehres die äußere Scheibe des Doppelglases der Eingangstür der Flüchtlingsunterkunft beschädigt. 21.01.2016 Großbreitenbach TH Durch u. T. wurde das Dachflächenfenster eines als Unterkunft für Asylsuchende genutzten Mehrfamilienhauses mittels einer Luftdruckwaffe beschossen. 24.01.2016 Speyer RP Die BS stehen unter Verdacht, Böller vor den Wohncontainer der Flüchtlinge geworfen zu haben. Ferner wurde ein Schuss mit einer Handfeuerwaffe beim Vorbeifahren abgefeuert. Es wurde keine Person verletzt und es entstand kein Sachschaden. 25.01.2016 Datteln NW An zwei Hauseingangstüren der Asylunterkunft wurden die Glasscheiben beschädigt. Die Beschädigungen wurden wahrscheinlich durch Schüsse auf die Glasscheiben verursacht. 29.01.2016 Berlin BE Im hinteren Teil der Flüchtlingsunterkunft wurde in einer Fensterscheibe im 1. OG ein Luftdruckwaffenprojektil „Diabolo“ festgestellt. Die äußere Scheibe der Doppelverglasung war beschädigt. 07.02.2016 Biberach an der Riß BW Abgabe mehrerer Schüsse auf der direkt an der Flüchtlingsunterkunft vorbeigehenden Straße vom Sozius eines vorbeifahrenden Rollers ungezielt in die Luft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12267 Datum Ort Land Sachverhalt 08.02.2016 Heinsberg NW U.T. versuchten in eine Asylbewerber-unterkunft einzudringen. Zunächst klingelten sie Sturm, dann traten sie gegen die Tür. Schließlich richtete einer der u. T. eine Pistole auf die Fenster. Ob es sich um eine echte Waffe oder dergleichen handelte, konnte nicht erkannt werden. 14.02.2016 Ahaus NW Die alkoholisierten BS gaben von der geöffneten Außentür etwa fünf Schüsse aus Pistolen in den Flur der Containerwohnanlage ab. Außerdem wurde vermutlich durch eine Pistole über ein Aufsatzgerät ein Knallkörper abgeschossen, der im Flur zündete. 14.02.2016 Meerane SN U.T. schießt mit einer sog. Gotcha-Waffe auf das Wachhaus der zukünftigen Erstaufnahme-einrichtung. Die Fassade des Wachhauses wird verunreinigt. 16.02.2016 Ueckermünde MV An einer dezentralen Unterkunft konnte festgestellt werden, dass die äußere Scheibe eines Fensters mit Doppelverglasung beschädigt wurde. Die Löcher könnten durch Beschuss mittels Schrotmunition entstanden sein. Im Zimmer, zu dem das beschädigte Fenster gehört, sind Asylbewerber aus Syrien untergebracht. Direkt unter dem Fenster schlief ein 4-jähriges Kind. 23.02.2016 Gießen HE Bislang u. T. feuerten eine Schreckschusswaffe auf das Gebäude einer Asylunterkunft ab. 24.02.2016 Sonneberg TH Fünf Asylbewerber befanden sich vor der Unterkunft, als sie plötzlich einen Knall oder Schussgeräusch vernahmen. Aus Angst begaben sie sich in die Unterkunft. Während sich die Zeugen nach drinnen begaben, bemerkte ein Zeuge, wie sich eine Person auf das Grundstück begab und in Richtung Eingang lief. 26.02.2016 Gräfenhainichen ST Durch Mitarbeiter der Wachschutzfirma wird bekannt, dass mehrere Schüsse auf das Objekt der geplanten Asylunterkunft abgegeben wurden . Vor Ort wurde festgestellt, dass ein u. T. mit einer Schusswaffe 14- mal auf Fenster im 2. OG des Gebäudes schoss. 26.02.2016 Laage MV U.T. schossen vermutlich mit Luftgewehrkugeln auf das Mehrfamilienhaus (MFH) und beschädigten dabei die Fensterscheibe. Das MFH soll als Unterkunft für Zuwanderer saniert werden. 27.02.2016 Waltrop NW Die Fensterscheibe einer Asylbewerber-unterkunft wurde durch u. T. beschädigt. Möglicherweise wurde diese durch ein kugelförmiges Geschoss verursacht. 02.03.2016 Schieder- Schwalenberg NW Zur Tatzeit bemerkte der Geschädigte in kurzem Abstand drei Mal einen Knall an seiner Fensterscheibe in der Dachgaube. Da er glaubte, dass jemand mit Steinen an sein Fenster geworfen hatte, schaute er nach draußen . Er entdeckte keine Personen vor dem Haus. Im Tageslicht bemerkte er später einen kreisrunden Abdruck an der Scheibe. Dieser ist offensichtlich durch ein Luftgewehrprojektil entstanden. An einer weiteren Stelle war ein gleicher, halbrunder Abdruck auf der Scheibe sichtbar. 04.03.2016 Döbeln SN U.T. beschädigt durch Beschuss vermutlich mittels Kleinkaliberwaffe die Scheibe der Eingangstür des (noch) unbewohnten Asylheims. 04.03.2016 Zwönitz SN U.T. beschossen augenscheinlich mittels Luftdruckwaffe die Fenster und Türen einer Asylunterkunft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12267 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Ort Land Sachverhalt 09.03.2016 Leverkusen NW Im Bereich der Front und rechten Seite der Asylunterkunft wiesen drei Doppelglasscheiben im Hochparterre kleine Löcher auf. Es waren lediglich die außen liegenden Glasscheiben beschädigt. 09.03.2016 Bergneustadt NW Der Zeuge beobachtete eine männliche Person, die mit dem Pkw anhielt , ausstieg und mehrmals mit einer Pistole in Richtung Asylantenheim schoss 27.03.2016 Schieder- Schwalenberg NW U.T. schossen zwei Mal, vermutlich mittels eines Luftgewehrs, auf die Scheiben der kommunalen Asylbewerber- und Flüchtlings-unterkunft. 02.04.2016 Selb BY Durch bislang u. T. wurde auf ein doppelt verglastes Fenster im 1. OG des als Asylunterkunft genutzten ehemaligen Parkhotels geschossen. Die kreisrunde Beschädigung auf einen Einschuss hin, wobei kein Projektil aufzufinden war. Weitere Einschussstellen in Fenstern und Mauerwerk waren bei einer Inaugenscheinnahme nicht feststellbar. Der GS konnte keinen Täterhinweis geben. 07.04.2016 Luckenwalde BB U.T. schossen wahrscheinlich mit einer Luftdruckwaffe auf eine Fensterscheibe einer Flüchtlingsunterkunft für allein reisende Kinder und Jugendliche . 11.04.2016 Ronnenberg NI Ein oder mehrere u. T. geben mindestens drei Schüsse auf mehrere Container der im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft ab. 15.04.2016 Köthen/ Anhalt ST Der GS sah zwei vermummte und schreiende Personen in einer Entfernung von 150 Metern vor der Notunterkunft stehen. Lt. GS hatte u. T. ein Messer in der Hand und damit herumgefuchtelt. Die andere Person soll mit einer Pistole in der Hand in Richtung des am Fenster stehenden GS gezielt haben. Er hörte u. a. Rufe wie „Alle Raus“, „Alles verbrennen “, „Schwarzes Pack“. 04.05.2016 Marl NW Durch u. T. wurde vermutlich mit einer Softair-Pistole auf eine Fensterscheibe der Asylbewerberunterkunft geschossen. In der ersten Scheibe der Doppelverglasung entstand dadurch ein Loch. 08.05.2016 Bodenwöhr BY U.T. schoss mit Luftgewehr auf das Rollo eines Zimmers im 1. OG einer dezentralen Asylbewerberunterkunft. Verletzt wurde hierbei niemand ; das Fensterglas wurde dabei auch nicht beschädigt. 09.05.2016 Rabenau SN U.T. beschossen zwei Fenster einer Asylunterkunft mit unbekanntem Tatmittel. 15.05.2016 Eberswalde BB U.T. beschossen vermutlich mit einer Druckluftwaffe mindestens 10-mal eine in einem Mehrfamilienhaus gelegene und von mehreren Flüchtlingen bewohnte Wohnung. Dabei wurde eine Fensterscheibe beschädigt. 15.05.2016 Lippstadt NW In der Notunterbringungseinrichtung Lippstadt wurden durch den Sicherheitsdienst mehrere u. T. auf dem Gelände beobachtet, die sich dort unerlaubt aufhielten. Die Personen flüchteten über den Sportplatz. Zeugen berichteten, dass einer der u. T. auf der Flucht vor den Sicherheitsdienstmitarb . auf diese mehrfach schoss. 22.05.2016 Fintel NI Die BS führen im öffentlichen Raum eine geladene Schreckschusspistole mit sich. Weiterhin werden mindestens vier Schüsse (CS-Gas Patronen ) auf Höhe einer Asylbewerberunterkunft abgefeuert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12267 Datum Ort Land Sachverhalt 25.05.2016 Hamburg HH In der Nacht vom 23.05. auf den 24.05.2016 und vom 24.05. auf den 25.05.2016 beschoss oder warf mindestens ein u. T. drei noch nicht identifizierte Gegenstände gegen drei Fensterscheiben einer seit einer Woche in Betrieb genommenen Flüchtlingsunterkunft. 28.05.2016 Erfurt TH U.T. richtete aus einem Fahrzeug heraus eine Waffe auf den GS, der aus dem Fenster der Asylunterkunft geschaut hat. 10.06.2016 Lingen (Ems) NI Der BS steht im Verdacht, mit einem Luftgewehr aus dem Fenster seiner Dachgeschoßwohnung auf eine Bewohnerin des Asylantenheimes geschossen zu haben. Dabei wurde die GS leicht verletzt. 12.06.2016 Lingen (Ems) NI Der BS steht im Verdacht, mit einem Luftgewehr aus dem Fenster seiner Dachgeschoßwohnung auf zwei Bewohner des Asylantenheimes geschossen zu haben. Drei Personen wurden leicht verletzt. 22.06.2016 Paderborn NW U.T. versuchten durch ein geöffnetes Fenster der Asylunterkunft zu gelangen . Der Bewohner wurde jedoch durch den Lärm geweckt und wollte den u. T. am Einsteigen hindern. Daraufhin zog der u. T. eine Waffe. Der Bewohner konnte noch sein Fenster schließen. Der u. T. schoss in die Richtung eines zweiten GS am Nachbarfenster, dieser konnte durch einen Sprung zur Seite ausweichen. 24.06.2016 Sindelfingen BW U.T. beschädigt vermutlich mittels Schuss aus einem Luftgewehr eine Scheibe in der Sammelunterkunft. 01.07.2016 Wolfhagen HE U.T. schossen mit einer Luftdruckwaffe auf das Gebäude einer Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. 01.07.2016 Lüdenscheid NW Der BS schoss mit einem Luftgewehr auf die Gebäudefassade einer Asylunterkunft. 09.07.2016 Neumarkt in der Oberpfalz BY U.T. beschossen vermutlich von einem Fahrzeug aus eine Asylbewerberunterkunft mit Paintball-Farbkugeln. 09.07.2016 Neumarkt in der Oberpfalz BY U.T. beschoss vermutl. von einem Fahrzeug aus eine Asylbewerberunterkunft mit Paintball-Farbkugeln. 22.07.2016 Werther (Westfalen) NW Sachbeschädigung einer Fensterscheibe einer Zuwandererunterkunft. U.T. sollen die Fensterscheibe der Dachgeschosswohnung mit einer Metallkugel beschossen haben. 23.07.2016 Niesky SN Aus einem langsam am Asylbewerberheim vorbeifahrenden Pkw schossen u. T. mittels unbekannten Gegenstand auf das Objekt. Es wurde niemand verletzt. 23.07.2016 Pirna SN U.T. schoss augenscheinlich mit einer Druckluft- oder CO2-Waffe auf das Küchenfenster einer syrischen Familie (Asylbewerber). 06.08.2016 Lübben/ Spreewald BB U.T. beschädigten, vermutlich mit einer Softair-Waffe, die äußere Scheibe eines Doppelverbundglasfensters einer Wohnung im Erdgeschoss einer Asylunterkunft. 22.08.2016 Lübben/ Spreewald BB U.T. schoss erneut, wahrscheinlich mit einer Softair-Waffe, auf ein Fenster der Asylunterkunft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12267 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Ort Land Sachverhalt 15.10.2016 Paderborn NW Zur Tz. wurde aus einem vorbeifahrenden PKW an einer Flüchtlingsunterkunft , vermutlich aus einer Schreckschusswaffe, ein Schuss abgegeben . Es sind keine weiteren Ermittlungsansätze vorhanden. 02.12.2016 Hamburg HH U.T. fuhr mit dem Fahrrad vor den Eingang der Zentralenaufnahmeeinrichtung und rief „Scheiß Kanaken, Dreckspack!“. Nachdem sich der u. T. entfernt hatte, schoss dieser 3 Mal in die Luft. Die Polizeibeamten fanden am Tatort 2 Hülsen einer Schreckschusspistole. 16.12.2016 Stollberg/ Erzgebirge SN Die BS schossen mit einem Federdruckgewehr „Mauser L 96“ mit Zielfernrohr auf den Balkon sowie die Fenster einer Asylunterkunft. 9. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich im Jahr 2016 ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)? In der nachstehenden Tabelle sind Straftaten aufgelistet, die dem Unterthema „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ zugeordnet werden (abzüglich des Unterthemas „gegen Asylunterkünfte“), und bei denen als Tatmittel „Schusswaffen“ verwendet worden sind. Dabei sind neben dem Phänomenbereich (PHB) „PMK-rechts“ in zwei Fällen auch die Phänomenbereiche „PMK-Nicht zuzuordnen“ und „PMK- Ausländer“ betroffen. Soweit keine Angaben zur Art der Schusswaffe gemacht werden, liegen der Bundesregierung diesbezüglich keine Informationen vor. Datum Ort Land PHB Sachverhalt 26.12.2016 Halle/ Saale ST Rechts Der GS (Asylbewerber) wurde durch die BS mit einer Waffe bedroht. Der BS feuerte mehrfach mit der Waffe auf den GS, ohne diesen zu treffen. Weiterhin schlug der BS auf den GS ein, bis dieser stürzte. Der BS äußerte während der Sachverhaltsaufnahme u. a. „Den Nigger werde ich noch umbringen“. 18.10.2016 Burg bei Magdeburg ST Rechts Der BS schoss mit einer „Softair-Waffe“ auf den GS (Asylbewerber ). 14.11.2016 Roßlau/ Elbe ST Rechts Der BS gab auf die GS (Asylbewerber) mehrere Schüsse ab ohne sie zu verletzen. 15.01.2016 Hennigsdorf bei Berlin BB Rechts Bei Ermittlungen i. a. S. wurde bekannt, dass der BS in einem Einkaufscenter Personen, die Asylbewerbern zuzuordnen sind, mit einer Schreckschusswaffe bedrohte u. sie so zum Verlassen des Objektes zwang. 15.01.2016 Hennigsdorf bei Berlin BB Rechts Der BS belästigte Asylbewerberinnen in einem Verbrauchermarkt . Er äußerte: „Dies ist meine Heimat. Wer gegen deutsch ist, dem zeige ich es“. Anschließend richtete er einen Revolver auf die GS. Ein Zeuge, der dies unterbinden wollte, wurde vom BS ebenfalls mit der Waffe bedroht. Nach dem Verlassen des Marktes hob er öffentlichkeitswirksam den rechten Arm zum Hitlergruß. Bei den folgenden polizeilichen Maßnahmen schrie der BS u. a.: „Die Kanaken haben hier nichts zu suchen “ und „Deutschland den Deutschen“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12267 Datum Ort Land PHB Sachverhalt 11.02.2016 Lahr/ Schwarzwald BW Rechts Vier Asylbewerber, die in der Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind, befanden sich an einer Bushaltestelle unweit der Unterkunft entfernt. Der Beifahrer eines vorbeifahrenden PKWs öffnete das Fenster der Beifahrertür, richtete aus dem Fahrzeug heraus eine Pistole in Richtung der Personengruppe und feuerte zwei Schüsse ab. Das Fahrzeug fuhr beschleunigend weiter. Ein GS verspürte einen Druck gegen die rechte Bauchseite und erlitt eine oberflächliche Hautverletzung am rechten Mittelfinger. Vermutlich schoss der u. T. mit einer „Softair-Pistole“. 04.07.2016 Villingen- Schwenningen BW Rechts U.T. beschmierten mehrere Wände einer Hochschule mit einem „Hakenkreuz, ACAB, 1312, Fuck Asyler usw.“ Des Weiteren wurden insgesamt acht Fensterscheiben, vermutlich mit einer Luftdruckwaffe, beschossen, sodass diese ebenfalls beschädigt wurden. 14.02.2016 Bad Neustadt an der Saale BY Rechts Die zwei GS saßen am Gebäude der Asylunterkunft. Der BS ging auf die beiden zu und fragten die Beiden, ob sie Probleme hätten, was diese jedoch verneinten. Der BS wiederholte seine Frage und näherte sich den GS weiter. Er zog unvermittelt eine schwarze Pistole aus der linken Jackentasche und lud diese vor den Augen der Geschädigten durch. Der u. T. richtete die Waffe auf den Geschädigten, steckte sie anschließend zurück in seine Jackentasche und holte ein Einhandmesser hervor. Dieses ließ er an einer kreisrunden Aussparung mehrmals um seinen Finger kreisen. Als sich zwei weitere Bewohner der Unterkunft näherten, entfernte sich der u. T. wortlos. 19.03.2016 Regensburg BY Rechts Der BS befand sich zusammen mit einer Bekannten bei einer Bushaltestelle. Als der GS mit weiteren vier Personen an der Bushaltestelle vorbeiging sprach er den BS an, warum er ihn ansehe. Daraufhin sagte der BS „Verpiss Dich Ausländer“. Es kam zu einer Rangelei. Der BS nahm im weiteren Verlauf aus der Handtasche seiner Bekannten eine Schreckschusspistole und schlug diese gegen die Schläfe des GS. 23.09.2016 Niestetal HE Rechts Der BS beschimpfte Flüchtlinge, die vor ihrer Unterkunft standen, mit den Worten „Fresse halten“, dann bedrohte er die GS mit einer Schusswaffe. 09.02.2016 Viernheim HE Rechts U.T. gab aus einem PKW 10 Schüsse mit einer Schreckschusswaffe in Richtung der Asylunterkunft ab. 10.02.2016 Viernheim HE Rechts An der Asyl-Notunterkunft wurde aus einem Pkw heraus in die Luft geschossen. 19.07.2016 Alsfeld HE Nicht zuzuordnen Vor der Unterkunft für Minderjährige Ausländer (UMA) wurden Schüsse auf drei Jugendliche abgegeben, die im Bereich der Eingangstür standen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12267 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Ort Land PHB Sachverhalt 19.01.2016 Hamburg HH Rechts Der BS entnahm aus seiner Jackeninnentasche zur Tatzeit eine Handfeuerwaffe und beleidigte den GS mit: „Du scheiß Ausländer, du Asylbewerber, ich schieße dir ins Bein“. Weiterhin schlug er mit der mitgeführten Handfeuerwaffe auf den Kopf des GS. 13.05.2016 Hamburg HH Rechts Der BS warf eine Glasflasche auf den Boden, so dass sie vor den GS zersplittere und einen GS verletzte. Er beleidigte die GS und zog dabei seinen Pullover so hoch, dass eine Pistole in seinem Hosenbund erkennbar war. 05.05.2016 Rostock MV Rechts Der Tatverdächtige (TV) schoss mit einer Waffe (vermutlich Luftgewehr) auf eine Frau syrischer Herkunft und verletzte sie leicht. Zudem schoss er auf eine unbekannte männliche Person, die dem Äußeren nach arabischer Herkunft ist. 30.04.2016 Hannover NI Rechts U.T. bedroht den GS, indem er mit einem Pkw (insgesamt 4 Insassen) neben dem GS vor dessen derzeitiger Unterkunft anhält, aussteigt, eine Pistole auf den GS richtet und diese durchlädt. 19.06.2016 Scheeßel NI Rechts Die zwei GS (Asylbewerber) befinden sich auf dem Gehweg , als ein Pkw neben ihnen anhält und der u. T. sie mit den Worten „If I see you again, I will do something...“ anspricht . Zeitgleich zeigt der u. T. eine Pistole, jedoch ohne damit auf die GS zu zielen. 18.11.2016 Wilhelmshaven NI Ausländer Die sieben GS (Kurden) wurden nach Schulschluss unvermittelt durch die BS (Jesiden) attackiert. Bei diesen Angriffen sollen auch ein handelsübliches Taschenmesser, ein Schlagstock, eine Pistole und ein Elektroschocker eine Rolle gespielt haben. Bei der Durchsuchung beim Rädelsführer konnten ein Teleskopschlagstock und eine „Softair-Pistole“ sichergestellt werden. 28.03.2016 Schieder- Schwalenberg NW Rechts Durch einen Zeugen wurde mitgeteilt, dass aus einer Dachgeschosswohnung eine Schussabgabe auf einen Asylbewerber erfolgte, der den Bürgersteig benutzte. Der GS wurde offensichtlich im Rückenbereich getroffen, da er sich nach Zeugenaussagen mit der Hand an den Rücken fasste. 05.07.2016 Bad Oeynhausen NW Rechts U.T. hielt mit seinem Fahrzeug vor den GS, ließ die Scheibe herunter und richtete eine Schusswaffe auf die GS und beleidigte sie. 04.04.2016 Eibenstock SN Rechts Der BS feuerte vor einem MFH, in welchem mehrheitlich Asylbewerber untergebracht sind, aus seinem PKW heraus einen Schuss (Schreckschusswaffe) ab. 15.05.2016 Meißen SN Rechts U.T. fuhren mit einem PKW mehrmals an einer Asylunterkunft vorbei, schossen mehrfach mit einer „Softair-Waffe“ in Richtung einer Gruppe Asylanten und zeigten ihnen den sog. Stinkefinger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12267 Datum Ort Land PHB Sachverhalt 01.11.2016 Bautzen SN Rechts Zwei u. T. bedrohten mehrere Asylbewerber nach einer verbalen Auseinandersetzung aus einer Gruppe heraus mit 2 pistolenähnlichen Gegenständen. 23.10.2016 Bautzen SN Rechts Der BS zeigte mit einer Schreckschusswaffe auf den GS (Asylbewerber) und drückte diese ab. 23.09.2016 Bad Salzungen TH Rechts Der BS soll auf sieben syrische Jugendliche zugegangen zu sein und sinngemäß gefragt zu haben, was diese in Deutschland wollten. Anschließend soll er mit einer Schreckschusspistole mit Pfefferkartuschen auf die Jugendlichen geschossen haben. 10. Zu welchen Nachmeldungen ist es für die in den Fragen 8 und 9 erfragten Sachverhalten für das Jahr 2015 gekommen? Im Rahmen von Nachmeldungen werden im „KPMD-PMK“ nicht nur Einzelsachverhalte , sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt . Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend . Aus diesem Grund werden sämtliche für das Jahr 2015 erfassten Sachverhalte mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ dargestellt. Soweit keine Angaben zur Art der Schusswaffe gemacht werden, liegen der Bundesregierung diesbezüglich keine Informationen vor. Datum Ort Land Sachverhalt 10.04.2015 Hofheim am Taunus HE U.T. gaben zur Tatzeit mit zunächst unbekannter Luft-, Gas- oder Federdruckwaffe zehn Schüsse auf ein im ersten Stock einer Containerwohnanlage , u. a. für Asylbewerber, befindliches Flurfenster ab. Im unmittelbaren Umfeld wurden vielfältige Aufkleber u. a. auch mit zuwanderungskritischen Inhalten bzw. Aussagen „Refugees not welcome“ und „Wenn es zu viele Zuwanderer gibt, muss man auch einmal den Mut aufbringen zu sagen, dass es genug ist.“ festgestellt. 19.04.2015 Münster NW U.T. schoss auf eine Fensterscheibe im ersten Obergeschoss eines Übergangswohnheims. 30.04.2015 Erfurt TH U.T. verschaffte sich durch Übersteigen eines Zufahrtstores Zutritt zum rückwärtigen Bereich eines umfriedeten Geländes und schoss anschließend mit einer mitgeführten Paintballwaffe auf die Hausfassade, die Fenster und den davor gelegenen Boden. 17.05.2015 Berlin BE U.T. betrat den Hof des Asylantenheims. Er ging auf den GS und zwei weitere Personen zu und beleidigte diese fremdenfeindlich. Zudem hantierte er mit einem Samurai-Schwert und bedrohte sowohl die drei Personen als auch das Sicherheitspersonal. Er hielt dem GS. das Schwert an den Hals. Als dieser danach griff, zog es der u. T. weg und verletzte den GS an der Hand. Anschließend drohte er noch mit einer Schusswaffe und entfernte sich danach unerkannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12267 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Ort Land Sachverhalt 19.07.2015 Enger NW GS gibt an, dass er aus der Unterkunft heraus die 2 u. T. beobachtet hat. Er konnte nicht verstehen, was diese Personen sagten, da er schlecht deutsch spricht. Der Beifahrer habe aus dem Auto heraus geschossen, wobei der Zeuge nicht erkennen konnte, ob die Person Richtung Haus oder in die Luft geschossen hat. 24.07.2015 Essen NW GS (Bewohner einer Asylunterkunft) gibt an, dass der BS gegenüber vom Balkon eine Langwaffe auf ihn gerichtet habe. 30.07.2015 Stadtallendorf HE U.T. schossen drei sog. Gotcha-Kugeln auf die Frontseite des derzeit als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge genutzten Hotelgebäudes. 14.08.2015 Lemförde NI U.T. beschädigt mutmaßlich mit einem Luftgewehr die Fensterscheibe eines Zimmers im Flüchtlingsheim. Es können insgesamt zwei „Einschusslöcher “ festgestellt werden. 17.08.2015 Torgelow MV Mitarbeiter des Wachdienstes vom Asylbewerberheim teilt mit, dass aus einem dunklen Kfz mit einer Leuchtsignalpistole auf das Asylbewerberheim in Richtung der 4. Etage geschossen wurde. Auf dem Balkon befand sich der GS, welcher nicht getroffen wurde. Es soll sich dabei um Feuerwerkskörper handeln. Danach schossen die u. T. mit verm. Schreckschuss mehrmals in die Luft und flüchteten. 01.09.2015 Oderberg BB U.T. beschädigten vermutlich durch einen Schuss mit einem Luftgewehr eine Scheibe im 1. Obergeschoss des Asylbewerberheims. 09.09.2015 Euskirchen NW U.T. beschossen die kommunale Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkunft , wahrscheinlich aus einem Pkw heraus, mit Paintballgeschossen. 26.09.2015 Lübbecke NW U.T. näherte sich in einem Pkw einer Asylbewerberunterkunft. Der Fahrer soll aus dem herunter gelassenen Fenster der Fahrertür eine Pistole in die Luft gehalten und anschließend einen Schuss in die Luft abgegeben haben. Der Pkw soll mit 4 Personen besetzt gewesen sein. 09.10.2015 Hofbieber HE U.T. gelangten mit einem motorisierten Zweirad vor den Eingangsbereich des Asylbewerberheimes und schossen aus ca. 30 m Entfernung mit einer nicht näher verifizierbaren Waffe etwa 12 – 13 sog. Paintballs (Farbkugeln) auf die äußere Hausfassade der Asylunterkunft ab. 10.10.2015 Tostedt NI Mehrere u. T. besprühten Türen und Rollläden einer Asylunterkunft mit „scheiss verein, Fick ...,Fuck you Neger, und IZZ.“ [sic!]. Durch die Geräusche wird der Sicherheitsdienst aufmerksam, sieht die zwei u. T. fliehen und verfolgt diese. Kurz darauf hört er zwei aus Richtung der Flüchtenden kommende Schüsse (vermutlich aus einer Schreckschusswaffe stammend). 31.10.2015 Döbeln SN Die BS zerstörten durch 21-fachen Beschuss mittels Gasdruckwaffe 18 Fensterscheiben einer Asylbewerberunterkunft. 04.11.2015 Kalletal NW In einem Gespräch mit den Bewohnern eines Asylantenheimes wurde mitgeteilt, dass täglich ein Geländewagen, besetzt mit mehreren jungen Männern vorfahren würde. Die u. T. würden aussteigen und „Heil Hitler oder Sieg Heil“ rufen. Es sei auch schon mehrfach mit Schreckschusswaffen und Leuchtspur in die Luft geschossen worden. 05.11.2015 Schotten HE Die BS beschossen das Asylantenwohnheim mit Gasdruckwaffen und beschädigten dadurch zwei Fensterscheiben und die verputzte Außenfassade eines Anbaus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12267 Datum Ort Land Sachverhalt 06.11.2015 Stolzenau NI U.T. beschädigten die äußere Scheibe eines doppelverglasten Fensters im 1. OG eines zum größten Teil leerstehenden Wohngebäudes mit fünf Schüssen (offensichtlich Luft- oder Federdruckwaffe). Tatbetroffen ist ein 4 Familienhaus, das zur Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet wurde. 07.11.2015 Bad Säckingen BW TV stehen in Verdacht in Richtung einer Asylunterkunft geschossen zu haben, in der Absicht, die Bewohner zu erschrecken. 08.11.2015 Lünen NW Das Sicherheitspersonal der Asylbewerberunterkunft meldet Person auf einem BMX-Fahrrad mit einer Schusswaffe. Die BS feuerten beim Erblicken des Sicherheitspersonals drei Mal in die Luft. Der Aufforderung stehen zu bleiben, kamen die BS nicht nach. Sie beleidigten das Sicherheitspersonal anschließend und entfernten sich vom Tatort. Dabei feuerten sie zwei weitere Schüsse ab. 14.11.2015 Vlotho NW Aus einem schwarzen Pkw heraus wurden insgesamt zehn Schüsse auf das Asylbewerberheim abgefeuert. Davon wurden einige Schüsse gezielt auf die vor dem Haus stehenden Personen abgefeuert und einige Schüsse in die Luft abgegeben. 15.11.2015 Schwarzenberg /Erzgebirge SN Sachbeschädigung vermutlich mittels Luftdruckwaffe an Wohnung mit Belegung von Asylantragstellern. 20.11.2015 Weinstadt BW U.T. bedrohte den GS (Asylbewerber) mit einer Schreckschusswaffe und betitelte ihn als „Arschloch“. 28.11.2015 Berlin BE Der GS (Bewohner einer Asylbewerberunterkunft) beobachtete eine Person, welche einen pistolenähnlichen Gegenstand in beiden Händen hielt und in Richtung des GS zielte. Dann hörte er 4 – 5 gedämpfte schussähnliche Geräusche. Am nächsten Tag wurde an der Außenjalousie vom Zimmer des GS ein Loch festgestellt. 28.11.2015 Erftstadt NW U.T. soll mit einem Pkw langsam an einer Notunterkunft für 96 Personen vorbeigefahren sein. Von der Beifahrerseite aus schoss ein u. T. mit einer Pistole drei Mal in die Luft. 04.12.2015 Haltern NW U.T. befuhren den Vorplatz zur Flüchtlingsunterkunft und riefen „scheiß Ausländer“. Danach entfernte sich das Fahrzeug und es wurden durch die u. T. zehn Schüsse mit Platzpatronen in Richtung der Flüchtlingsunterkunft abgegeben. 15.12.2015 Herne NW U.T. schoss vermutlich mittels einer Luftdruckwaffe auf eine Seiteneingangstür mit Glaseinsätzen sowie auf drei Fensterscheiben eines als Flüchtlingsunterkunft dienenden ehemaligen Schulgebäudes. 23.12.2015 Seelze NI U.T. beschädigen, vermutlich durch Beschuss mittels Druckluftwaffe, 3 Glasscheiben eines unbewohnten Containers für Flüchtlinge. 26.12.2015 Merkers- Kieselbach TH Aus einem grauen Pkw hat der Beifahrer mit einem gewehrähnlichen Gegenstand in Richtung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber gezielt . Vermutlich wurde nicht geschossen. Wenig später fuhr der gleiche Pkw zusammen mit 4 Kleinkrafträdern erneut an der Unterkunft vorbei. 28.12.2015 Waghäusel BW Zwei u. T. hatten eine Maschinenpistole über die Schulter gehängt. Einer der Waffenträger hielt die MP vor dem Körper und mit dem Lauf in Richtung des GS, ohne diesen konkret zu bedrohen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333