Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12275 18. Wahlperiode 04.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Andrej Hunko, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11841 – Stand der Umsetzung des europäischen Migrationsmanagements am Horn von Afrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das europäische Migrationsmanagement in Ostafrika nimmt immer konkretere Formen an. So hat die EU jüngst Verbindungsbeamte für Migration im Sudan und Äthiopien benannt (COM(2017) 205 final, S. 17). In Khartoum wurde mittlerweile ein Büro des Regionalvorhabens Better Migration Management (BMM) eröffnet, das vom EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) finanziert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH koordiniert wird (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Ausschussdrucksache 18(19)520). Im März 2017 hat zudem ein Kick-Off-Workshop des BMM für die Planung von Maßnahmen im Sudan stattgefunden . Bei einem parlamentarischen Frühstück der GIZ zum Regionalvorhaben hatte die GIZ im November 2016 versichert, dass als Sachleistungen nur Büromaterial an die Länder am Horn von Afrika geliefert werde und dass für den Fall, dass die Projektländer andere Materialwünsche hätten, diese im Lenkungsgremium des BMM-Vorhabens besprochen und abgesegnet werden müssten . Das Regionalvorhaben BMM wird seit kurzem von einem weiteren EUTF-Vorhaben flankiert, dem Regional Operational Centre in support of the Khartoum Process and AU-Horn of Africa Initiative (ROCK), das im Polizeitrainingszentrum von Khartoum angesiedelt wird (http://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/ files/regional-operational-centre_en.pdf, S. 2). Erklärtes Ziel des Projekts ist ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den Ländern des Khartoum-Prozesses in den Bereichen irreguläre Migration und Schmugglernetzwerke. Aufbauend auf den Erfahrungen des BMM geht es bei ROCK auch um das „zur Verfügung Stellen von Geräten zur Datensammlung“ (ebenda, S. 7). Laut einem Bericht von EU-Parlamentariern bezeichneten Diplomaten vor Ort dieses Vorhaben als das heikelste EU-Projekt im Sudan (GUE/NGL 2016: EU and Italian cooperation with Sudan on border control: what is at stake?, S. 9). Neben der regionalen Zusammenarbeit soll im Rahmen von ROCK auch die Kooperation mit INTERPOL, EUROPOL und der Africa Frontex Intelligence Community (AFIC) gestärkt werden. AFIC veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12275 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Entwicklung der irregulären Migration und der Aktivitäten sogenannter Menschenschmuggler in Afrika. Die Veröffentlichung des Berichts von 2016, die für Januar 2017 angekündigt war (http://frontex.europa.eu/news/eu-liaison-officersmet -within-the-framework-of-the-africa-frontex-intelligence-communitycq KYTf), steht aber noch aus. Auch andere Vorhaben im Sudan wollen den Grenzschutz stärken, so beispielsweise die von mehreren UN-Organisationen sowie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) konzipierte „Strategy to Address Human Trafficking , Kidnappings and Smuggling of Persons in Sudan“ (www.refworld.org/ pdfid/581b3ba64.pdf). Im Rahmen dieser Strategie soll auch das 2014 vom Sudan gegründete nationale Komitee zur Bekämpfung von Menschenhandel (National Committee to Combat Human Trafficking, NCCT) eine wichtige Rolle spielen. Laut dem bereits genannten Bericht der EU-Parlamentarier hat dieses Komitee jedoch bisher weder ein Budget, noch einen physischen Arbeitsplatz, geschultes Personal oder „Safe Houses“ für Opfer von Menschenhandel (GUE/ NGL 2016, S. 12). Den Berichten mehrerer Medien und Hilfsorganisationen zufolge hat sich die Situation von Flüchtlingen im Sudan trotz all der genannten Maßnahmen in letzter Zeit massiv verschlechtert. Zum einen sind die staatliche Gewalt gegenüber Flüchtlingen und deren erzwungene Rückführung in ihre Herkunftsländer angestiegen (www.theguardian.com/global-development/2017/feb/27/eu-urged-to-endcooperation -with-sudan-after-refugees-whipped-and-deported), zum anderen hat auch die Gewalt, die von Schlepperbanden und Menschenhändlern im Sudan ausgeht, massiv zugenommen (Médicines sans frontières: Dying to Reach Europe : Eritreans in Search of Safety, insb. S. 24 bis 27). Nicht nur im Sudan tritt der repressive Charakter des Regimes zurzeit recht offen zutage. In Äthiopien hat die Regierung im Oktober 2016 den Ausnahmezustand ausgerufen, durch welchen demokratische Rechte weiter beschnitten werden . Äthiopien hat seit Dezember 2016 den Vorsitz des sogenannten Khartoum- Prozesses inne – einer Dialogplattform zwischen der EU und den Ländern am Horn und Afrika in Migrationsfragen –, wo es nach Auskunft der Europäischen Kommission eine aktive und konstruktive Rolle einnimmt (COM(2017) 205 final , S. 9) Zudem ist Äthiopien eines der Länder, mit denen die EU eine sogenannte Migrationspartnerschaft abgeschlossen hat. Im Zuge dessen haben jüngst mehrere hochrangige Treffen zwischen der EU und dem äthiopischen Regime stattgefunden (ebenda). Wichtige Zwischenstation für viele ostafrikanische Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa ist Libyen. Dort soll nun die IOM dafür sorgen, dass die Quote von rückkehrenden oder abzuschiebenden Migranten aus Libyen signifikant erhöht wird (www.epochtimes.de/politik/welt/iom-will-7000-fluechtlinge-in-libyenin -heimatlaender-zurueckbringen-a2061587.html). Am 21. März 2017 haben sich zudem die Innenminister mehrerer europäischer und afrikanischer Länder in Rom getroffen, um über die Bewältigung unerwünschter Migration aus afrikanischen Ländern zu diskutieren (www.sueddeutsche.de/politik/italien-italienerwartet -rekordzahl-von-fluechtlingen-1.3428160). Einen Tag zuvor hatte der italienische Innenminister zudem angekündigt, zusammen mit der Einheitsregierung Flüchtlingslager in Libyen einrichten zu wollen (http://gleft.de/1En). 1. Wer sind die EU-Verbindungsbeamten für Migration im Sudan und Äthiopien , wodurch haben sie sich für diesen Posten qualifiziert, und worin bestehen ihre Aufgaben in diesen Ländern? Bei dem EU-Verbindungsbeamten im Sudan handelt es sich um einen französischen Beamten und in Äthiopien um einen britischen Beamten. Sie sind an die jeweilige EU-Delegation entsandt. Die Auswahl obliegt dem Europäischen Aus- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12275 wärtigen Dienst und der Europäischen Kommission. Grundsätzlich sollen Europäische Migrationsverbindungsbeamte an EU-Delegationen als Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration fungieren. 2. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über das nationale Komitee zur Bekämpfung von Menschenhandel (NCCT) im Sudan? a) Aus welchen Mitgliedern setzt sich der NCCT zusammen? Mitglieder des Nationalen Komitees zum Kampf gegen den Menschenhandel (NCCT) sind: Justizministerium der Republik Sudan (Vorsitz auf Staatssekretärs-Ebene), Verteidigungsministerium der Republik Sudan, Innenministerium der Republik Sudan, Außenministerium der Republik Sudan, Informationsministerium der Republik Sudan, Bildungsministerium der Republik Sudan, Ministerium für soziale Wohlfahrt der Republik Sudan, Ministerium für Arbeit und Personalentwicklung der Republik Sudan, Ministerium für Technologie und Kommunikation der Republik Sudan, Ministerium für Medien der Republik Sudan, Ministerium für Gesundheit der Republik Sudan, Vertreter der sudanesischen Bundesstaaten auf Rotationsbasis, Flüchtlingskommission der Republik Sudan, Hoher Rat für Menschenrechte der Republik Sudan, Nationaler Sicherheits- und Nachrichtendienst der Republik Sudan, Militärischer Geheimdienst der Republik Sudan, Sekretariat für im Ausland arbeitende Sudanesen und Hoher Rat für Kinderangelegenheiten der Republik Sudan. b) Worin besteht genau dessen Aufgabe, und wie kommt es dieser nach? Die Aufgaben des NCCT und ihre Ausführung sind in Sektion 5 des sudanesischen Gesetzes zum Kampf gegen den Menschenhandel von 2014 geregelt. Demnach stellt das NCCT die höchste Autorität im Kampf gegen den Menschenhandel dar. Es soll unter anderem eine nationale Strategie zur Beseitigung von Fluchtursachen entwickeln, die Gesetzeslage zum Kampf gegen Menschenhandel prüfen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlagen, ein jährliches Budget ansetzen und durch den Ministerrat billigen lassen, die Rückkehr von Opfern von Menschenhandel in ihre Herkunftsländer koordinieren , Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12275 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die nationalen Fähigkeiten im Kampf gegen Menschenhandel stärken und Problembewusstsein schaffen, Schutzmaßnahmen für Opfer von Menschenhandel bereitstellen, zum internationalen und regionalen Austausch zur Entwicklung von Politiken im Kampf gegen Menschenhandel beitragen. Der Gesetzestext ist öffentlich zugänglich unter www.ilo.org/dyn/natlex/natlex4. detail?p_lang=&p_isn=99189&p_classification=03 c) Mit welchen staatlichen Stellen und (internationalen) Organisationen arbeitet das NCCT zusammen? Bezüglich der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. Das NCCT arbeitet ferner mit den mit Fragen des Menschenhandels in Sudan befassten internationalen Organisationen zusammen. Dies sind die Internationale Organisation für Migration (IOM), das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) sowie das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF). d) Wie finanziert sich das NCCT? Das NCCT wird aus Mitteln des sudanesischen Justizministeriums finanziert. e) Arbeiten Deutschland oder die EU mit dem NCCT zusammen bzw. finanzieren das Komitee? Wenn ja, wie, und mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht? Das NCCT wird weder von Deutschland noch von der EU finanziert. Im Rahmen der EU-Migrationskooperation fließen generell keine Mittel an die sudanesische Regierung. Das von der Abteilung Internationale Kooperation und Entwicklung der Europäischen Kommission (DEVCO) finanzierte Programm „Addressing Mixed Migration Flows in Eastern Africa“ (AMMi) hat Ende 2016 mit dem NCCT bei der Organisation eines Workshops zusammengearbeitet. Zudem ist die EU im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ mit dem NCCT im Gespräch. Die Maßnahmenpakete des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ befinden sich noch in der Abstimmung. (s. auch Antwort zu Frage 4). 3. Welche Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung im BMM- Regionalbüro in Khartoum, welche Aufgaben nehmen sie war, und wie lange soll dieses Büro bestehen? Für das EU-Regionalvorhaben „Better Migration Management“ (BMM) ist derzeit ein Regionalkoordinator in Khartum tätig. Er ist für Implementierung, Steuerung und Monitoring der Programmaktivitäten aller BMM-Implementierungsorganisationen im Sudan und in Eritrea verantwortlich. Er wird unterstützt durch zwei nationale Fachkräfte (für Beratung und Finanzen). Der Einsatz einer weiteren nationalen Fachkraft ist geplant. Das Regionalbüro soll bis zum Ende der Laufzeit des Vorhabens im März 2019 bestehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12275 4. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der zweiten Projektkomponente des BMM (Kapazitätsaufbau) nach Informationen der Bundesregierung bisher durchgeführt bzw. sind in Planung (bitte für die einzelnen Länder getrennt anführen)? In allen Partnerländern befinden sich die Maßnahmenpakete noch in der Abstimmung. Der aktuelle Stand der Maßnahmen in Komponente 2 („Kapazitätsaufbau“) stellt sich wie folgt dar: (Regional) Es wurden zahlreiche regionale Bestandsaufnahmen durchgeführt zur Erhebung der Qualität von Dienstleistungen und Personalausstattung der Schutzeinrichtungen für Migranten und Flüchtlinge vor Ort. Diese Erhebungen dienen als Grundlage für weitere Planungen des BMM. (Äthiopien) Derzeit werden die Details eines Kapazitätsaufbaus bei der Immigrationsbehörde, Polizei und Justiz mit dem Ziel ausgearbeitet, den Schutz von Migrantinnen und Migranten zu verbessern. (Dschibuti) Ein Planungsworkshop ist für Mitte April geplant. (Eritrea) Ein Planungsworkshop mit UNODC ist für Ende April anvisiert. Geplant sind Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung von Justizbeamten in der Erkennung und rechtskonformen Verfolgung von Menschenschmuggel und -handel, basierend auf dem „Smuggling of Migrants“-Protokoll der Vereinten Nationen. (Kenia) Die Immigrationsbehörde wird bei der Fortbildung kenianischer Zivilbeamter im Bereich Migration unterstützt. (Somalia) Hier fand am 6. März 2017 ein Planungsworkshop statt. Die Details der Unterstützung im Bereich Kapazitätenaufbau sind noch in der Abstimmung. (Südsudan) Auf Grund der anhaltend kritischen Sicherheitslage fanden bislang weder eine Prüfmission noch ein Workshop statt. (Sudan) Ein Workshop mit nationalen Partnern fand noch nicht statt. Geplant ist ein solcher Workshop für Mai 2017. (Uganda) Eine erste Prüfmission nach Uganda zur Aufnahme offizieller Gespräche ist für Mai 2017 geplant. 5. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse des Kick- Off-Workshops im Sudan im März 2017 zur Planung konkreter Maßnahmen im Rahmen des Regionalvorhabens BMM? Die im März 2017 durchgeführte Mission in den Sudan diente der Sondierung erster Konzeptideen. Ein Workshop mit nationalen Partnern fand noch nicht statt und ist für Mai 2017 geplant. 6. Gab es solche Kick-Off-Workshops nach Informationen der Bundesregierung auch in anderen Ländern des Regionalvorhabens BMM, und wenn ja, was waren deren Ergebnisse (bitte für Länder einzeln anführen)? Nationale Auftakt-Workshops konnten bisher in Kenia, Äthiopien und Somalia durchgeführt werden. Als Ergebnis der Workshops gibt es basierend auf der jeweiligen Sachlage und dem Bedarf der einzelnen Partnerländer unterschiedliche Schwerpunktsetzungen der Kooperation: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12275 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (Äthiopien) Ende März 2017 wurde unter Beteiligung aller Durchführungspartner des Vorhabens ein Workshop durchgeführt. Als Ergebnis wurden Schwerpunkte der Kooperation in Komponente 1 („Politikharmonisierung und Kooperation“) auf der Unterstützung der Task Force zu Menschenhandel und -schmuggel identifiziert. Eine erste Analyse zur Errichtung von „Safe Houses“ (siehe Antwort zu Frage 9) zwischen Kenia und Äthiopien wurde erstellt. (Kenia) Hier liegt der Schwerpunkt der anvisierten Maßnahmenpakete auf der Stärkung der inter-ministeriellen Regierungsinstitution, die für das nationale Migrationsmanagement in Kenia verantwortlich ist (National Migration Coordination Mechanism). Darüber hinaus werden unter Komponente 3 (“Schutz und Hilfe“) Trainingsmaterial für Menschenrechtskonzepte und -gesetze entwickelt sowie die Stärkung von Menschenrechtsinstitutionen unterstützt. (Somalia) Ein Workshop mit Vertretern der somalischen Partner fand im März 2017 statt. Eine konkrete Festlegung auf Aktivitäten konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Die Implementierungspartner von BMM verfügen über Umsetzungsstrukturen in Somaliland und Puntland. In Mogadischu ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslage keine Struktur etabliert. 7. Welche Materiallieferungen hat es im Rahmen des BMM an die einzelnen Länder nach Informationen der Bundesregierung bisher gegeben, und welche sind in Planung (bitte für Länder einzeln angeben, inklusive Zweck der Materialanschaffung und Kosten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es bisher keine Materiallieferungen an die Partnerländer gegeben. Materiallieferungen sind grundsätzlich nur im Zusammenhang mit Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus vorgesehen und werden unter ausdrücklicher Berücksichtung sämtlicher geltender Sanktionsregelungen zur Verfügung gestellt. 8. Wurden nach Informationen der Bundesregierung an das Lenkungsgremium des BMM bisher Anfragen zu Materiallieferungen, die über Büromaterial hinausgehen, gestellt? Wenn ja, welche sind dies, und wie wurden diese Anfragen behandelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher keinerlei Anfragen von Partnerseite an das Lenkungsgremium gerichtet, weder für Büromaterial noch für andere Materiallieferungen. 9. Inwiefern haben sich die Planung und Etablierung von „Safe Houses“, „Reception Centers“ und „Migration Response Centers“ im Rahmen des Regionalvorhabens BMM im Sudan sowie in den anderen Projektländern begonnen , wo sollen diese installiert werden, und für welche Flüchtlingsgruppen sind diese vorgesehen (auch für Binnenflüchtlinge)? Basierend auf einer von „Expertise France“ (staatliche französische Agentur für internationale technische Zusammenarbeit) im Rahmen des Vorhabens „Mixed Migration Flows“ durchgeführten Studie sind „Safe Houses“ als sichere Anlaufstellen für Schutzsuchende in Äthiopien und Kenia geplant, aber bislang noch nicht in der Umsetzung. Diese würden sich an Migrantinnen und Migranten richten, die Opfer von Gewalt geworden sind und ihnen Schutz und medizinische Versorgung anbieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12275 „Reception Centers/Migration Response Centers“ sind Anlaufstellen für Migranten, die in verschiedenen Partnerländern bereits existieren. Sie werden meist in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) oder dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) betrieben, in seltenen Fällen auch von staatlichen Stellen. Sie dienen je nach Ausgestaltung der Registrierung und Weiterverweisung von Flüchtlingen und Migranten. In manchen Zentren werden darüber hinaus medizinische und psycho-soziale Dienstleistungen angeboten. Die Ausgestaltung von BMM-Maßnahmen in Kooperation mit diesen Einrichtungen befindet sich noch in der Planung. Binnenflüchtlinge sind nicht per se Zielgruppe dieser Einrichtungen, können aber im Einzelfall je nach deren Ausgestaltung auch vom Dienstleistungsangebot profitieren. 10. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Strategy to Address Human Trafficking, Kidnappings and Smuggling of Persons in Sudan“ seit 2013 im Bereich des Grenzschutzes gesetzt (bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen und des gelieferten Materials sowie deren Kosten für die einzelnen Jahre seit Beginn der Strategie )? Inwiefern fließen auch Budgetmittel der EU oder Deutschlands in diese Strategie ? Im Rahmen der „Strategy to Address Human Trafficking, Kidnappings and Smuggling of Persons in Sudan“ der Vereinten Nationen führen internationale Organisationen Kapazitätsbildungsmaßnahmen mit sudanesischen Behörden durch, einschließlich der Polizei, Kommunal- und Justizbehörden. Außerdem betreut UNHCR Opfer von Menschenhandel. Neuankömmlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Shagarab I im Bundesstaat Kassala (in Ostsudan) werden über die Gefahren von Schleusertum, Menschenhandel und irregulärer Migration informiert . Die Strategie bildet die Leitlinie für die Arbeit der internationalen Organisationen vor Ort. Weder finanziert die Bundesregierung die Umsetzung der Strategie noch liegen ihr Erkenntnisse vor über Mittel der Europäischen Union zur Finanzierung der Umsetzung der Strategie. 11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Gewalt gegenüber Flüchtlingen im Sudan durch staatliche Akteure und kriminelle Schleppernetzwerke auf der einen Seite und dem Versuch von Deutschland und der EU, Flucht und Migration aus der Region nach Europa einzudämmen? 12. Falls die Bundesregierung hier keinen Zusammenhang sieht, wie erklärt sie sich den Gewaltanstieg und den Umstand, dass dieser mit dem gestiegenen Engagement der EU beim Migrationsmanagement zeitlich korreliert, dann? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Zur Häufigkeit und folglich einem möglichen Anstieg von Gewalt gegenüber Flüchtlingen im Sudan liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12275 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Hinweise dazu, dass auch Mitglieder des sudanesischen Regimes an Schleppernetzwerken beteiligt sind bzw. diese Schleppernetzwerke mit Mitgliedern des Regimes oder staatlichen Behörden kooperieren? Der Bundesregierung sind die in der Frage genannten Hinweise zugetragen worden , ihr liegen jedoch keine eigenen Erkenntnisse hierzu vor. Die sudanesische Regierung hat der Ausarbeitung der „Strategy to Address Human Trafficking, Kidnappings and Smuggling of Persons in Sudan“ (siehe die Antwort zu Frage 10) zugestimmt und ist in der Verfolgung dieser Straftaten selbst aktiv, wobei sie auch gegen Mitarbeiter staatlicher Stellen ermittelt. 14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von europäischen Diplomaten, dass es sich bei ROCK um das heikelste von der EU-finanzierte „Migrationsmanagement -Projekt“ im Sudan handle? Wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur zitierten Einschätzung von europäischen Diplomaten vor. Das „Regional Operational Center in Khartum“ (ROCK) dient der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und fördert die Zusammenarbeit afrikanischer Staaten untereinander. 15. Welchen Vorteil hat es nach Meinung der Bundesregierung, dem Regionalvorhaben BMM mit ROCK ein weiteres EUTF-Projekt an die Seite zu stellen , obwohl die Ziele der beiden Projekte sehr ähnlich sind? Das Vorhaben ROCK verfolgt, anders als das Regionalvorhaben BMM, den Aufbau eines operativen Zentrums afrikanischer Staaten zum Zwecke des Austauschs migrationsrelevanter Informationen. Die beiden Projekte ergänzen sich bei der gemeinsamen Zielsetzung, die Zusammenarbeit der afrikanischen Staaten in der Region zu stärken. 16. Die Lieferung welcher Sachgüter ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von ROCK an welche Staaten prinzipiell vorstellbar? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Lieferung von Sachgütern an Staaten im Rahmen des Vorhabens ROCK nicht vorgesehen. 17. Seit wann existiert nach Kenntnis der Bundesregierung das Polizeitrainingszentrum in Khartoum, und von wem wird es betrieben? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Polizeitrainingszentrum in Khartum 1972 als Teil der Hochschule für Polizeioffiziere gegründet. Im Jahr 2013 wurde es eine eigenständige Einrichtung und erhielt den Namen „Ibrahim Mahmoud Police Officers Training Institute“. Das Gebäude, in dem sich das Polizeitrainingszentrum befindet, wurde mit Beendigung der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) im Jahr 2011 an die sudanesische Polizei übergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12275 18. Seit wann nutzen die EU bzw. die Bundesregierung das Polizeitrainingszentrum in Khartoum für die Durchführung von Projekten im Rahmen des Migrationsmanagements ? 19. Welche Maßnahmen wurden dort in diesem Bereich bisher durchgeführt (bitte um Liste der konkreten Maßnahmen, des jeweiligen Datums, der beteiligten Staaten und Akteure sowie der übergeordneten Projekte, in deren Rahmen die Maßnahmen stattfanden)? Welche weiteren Maßnahmen sind dort bisher geplant (bitte ebenfalls um Liste mit denselben Angaben)? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Die Bundespolizei hat vom 9. bis 14. Januar 2016 einen Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit mit sudanesischen Grenzpolizisten durchgeführt , die für die Passkontrollen an Flughäfen zuständig sind und am 6. Februar 2017 im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe eine Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit. Der Schulungsort war jeweils das Polizeitrainingsinstitut der sudanesischen Polizei in Khartum. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über weitere dort geplante Maßnahmen vor. 20. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung Inhalt und Ergebnisse folgender Treffen zwischen Spitzenpolitikern der EU und Äthiopiens (vgl. COM(2017) 205 final, S. 9) in den letzten Monaten: a) EU-Entwicklungskommisar Neven Mimica mit Premierminister Hailemariam Desalegn im Januar 2017, b) Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini mit Außenminister Dr. Workneh Gabeyehu im Februar 2017 am Rande der Sicherheitskonferenz, c) Besuch von Minister Gabeyehu in Brüssel im März, Die Fragen 20a bis 20c werden zusammen beantwortet. Die drei genannten Treffen behandelten nach Kenntnis der Bundesregierung die interne politische und wirtschaftliche Lage sowie Menschenrechts- und Migrationsfragen . Minister Gabeyehu führte anlässlich seines Besuchs in Brüssel ausschließlich Gespräche auf Generaldirektions-Ebene (Generaldirektion DEVCO und Europäischer Auswärtiger Dienst). d) Besuch von Mogherini in Äthiopien im März 2017? Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (EU) hat nach Kenntnis der Bundesregierung am 17. März 2017 in Addis Abeba Gespräche über die Beziehungen der EU zur Afrikanischen Union (AU), zu Fragen der regionalen Zusammenarbeit am Horn von Afrika im Rahmen der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development“ (IGAD) und zur innenpolitischen Lage in Äthiopien geführt. Die Ergebnisse können folgenden beiden Pressemitteilungen entnommen werden: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-646_de.htm. https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/22980/hrvp-federica -mogherini-meets-ethiopian-prime-minister-hailemariam-desalegn_fr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12275 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die „aktive und konstruktive Rolle“, die das äthiopische Regime im Rahmen des Khartoum-Prozesses und als dessen Vorsitzender einnimmt? Äthiopien ist während seines Vorsitzes gemeinsam mit dem Sekretariat des Khartum -Prozesses für die Planung und Ausgestaltung der verschiedenen Treffen des Prozesses verantwortlich. Für die Treffen hochrangiger Beamter sowie die Treffen des Steuerungsausschusses übernimmt Äthiopien darüber hinaus die Rolle des Gastgebers und Sitzungsvorsitzenden. Dies erfordert ein hohes Maß an Engagement sowie Bereitschaft und Willen zur Kompromissfindung. Auch im Rahmen des Valletta-Prozesses hat Äthiopien seine Rolle als Vorsitz des Khartum- Prozesses in diesem Sinne ausgeübt. 22. Hat der Umstand, dass in Äthiopien seit Oktober 2016 der Ausnahmezustand gilt, Folgen für die Zusammenarbeit der EU und Deutschlands mit dem äthiopischen Regime bei Flucht- und Migrationsfragen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der Verhängung des Ausnahmezustandes im Oktober 2016 wurden die bilateralen Regierungskonsultationen/-verhandlungen ausgesetzt. Bestehende bilaterale Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit werden jedoch fortgeführt. Die Entwicklungszusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und trägt zur Fluchtursachenbekämpfung bei. Die EU hat ihre Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung auf mehreren Ebenen fortgesetzt. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit einem direkten oder indirekten Bezug zu Flucht- und Migrationsfragen . 23. Warum wurde der AFIC-Bericht für 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht veröffentlicht? Nach Auskunft der europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex soll der Bericht in Kürze veröffentlicht werden. 24. Was sind nach Informationen der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse des AFIC-Berichts für 2016, und welche Handlungsempfehlungen werden dort gegeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Was ist der Bundesregierung über Pläne des IOM bekannt, Personal in Libyen und den angrenzenden Ländern zu stationieren, um die Quote von rückkehrenden oder abzuschiebenden Migranten aus Libyen signifikant zu erhöhen ? 26. Auf welche Weise (etwa Sach- und Personalmittel, Ausrüstung, diplomatische Bemühungen) werden diese Maßnahmen von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten unterstützt? Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet. IOM hat die Ausweitung seiner Präsenz in Libyen angekündigt, mit dem Ziel des verbesserten Schutzes und der Betreuung von Flüchtlingen und Migranten entlang der Hauptmigrationsrouten, Informations- und Aufklärungskampagnen über Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12275 die Risiken irregulärer Migration und Unterstützung freiwilliger Rückkehr innerhalb Afrikas sowie Reintegration im Herkunftsland. Aktivitäten des IOM-Regionalvorhabens in diesen Bereichen werden über den EU-Trust-Fund finanziert. 27. Welche Innenminister trafen sich am 21. März 2017 in Rom, um über die Bewältigung unerwünschter Migration aus afrikanischen Ländern zu diskutieren ? a) Welche Themen standen auf der Tagesordnung? Der Bundesregierung ist ein Innenministertreffen am 21. März 2017 in Rom nicht bekannt. Am 20. März 2017 trafen sich in Rom die Innenminister aus Deutschland , Frankreich, Italien, Malta, Österreich, Schweiz und Slowenien mit ihren libyschen und tunesischen Amtskollegen. Thema der Beratungen war die Migration über die zentrale Mittelmeerroute. b) Welche Maßnahmen wurden vorgestellt oder beschlossen, um Menschen aus Afrika daran zu hindern, „sich durch Libyen auf den Weg zu machen“, wie es Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zusammenfasste? Die Teilnehmer bekräftigten auf dem Treffen ihre Absicht, bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität, Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen , Verbesserung des Grenzschutzes, bei der Rückkehr und bei Informationskampagnen stärker zusammenzuarbeiten. c) Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung der erneut vorgetragenen Ankündigung des italienischen Innenministers bekannt, zusammen mit der Einheitsregierung Flüchtlingslager in Libyen einrichten zu wollen ? Italien hat beim informellen Europäischen Rat in Valletta am 3. Februar 2017 die mit Libyen geplante Zusammenarbeit vorgestellt. Zur Umsetzung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333