Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12278 18. Wahlperiode 09.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Katrin Kunert, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11821 – Auswahlentscheidung System Sturmgewehr Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323) wurde die Auswahlentscheidung zum System Sturmgewehr für die Bundeswehr, d. h. zur Beschaffung eines Nachfolgemodells für das auszumusternde G36, am 13. Februar 2017 gebilligt. Nach den Erfahrungen bei der Beschaffung des heutigen Standardmodells sind sowohl die deutsche Öffentlichkeit als auch die Fragesteller hellhörig geworden, als das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nun erneute „Anpassungen am Zeitplan“ verkündet hat. Eine detaillierte Begründung dieser Verzögerungen steht weiterhin aus. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die geplante Beschaffung des Systems Sturmgewehr Bundeswehr (Sys StG Bw) befindet sich weiterhin in der Umsetzung. Im Hinblick auf einen möglichst störungsfreien Ablauf und eine klare Umsetzbarkeit aller Forderungen durch die Bieter ist der Abschluss aller internen Qualitätssicherungsmaßnahmen notwendig . Die Auftragsbekanntmachung für das neue Sturmgewehr ist am 21. April 2017 erfolgt. 1. Wurden in den vergangenen 24 Monaten Anforderungen an das System Sturmgewehr verändert (bitte unter detaillierter Angabe der spezifischen Änderungen , des jeweiligen Datums und des Grundes für die Änderung beantworten )? Die Forderungen zum System Sturmgewehr Bundeswehr (Sys StG Bw) wurden mit dem Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderungen“ (FFF) aufgestellt und am 3. Februar 2016 gebilligt. Diese Anforderungen wurden durch den Projektleiter im Rahmen von Sitzungen des Integrierten Projektteams (IPT) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12278 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in eine Leistungsbeschreibung mit technisch realisierbaren Forderungen umgesetzt . Dazu war es notwendig einzelne Forderungen im Rahmen des IPT vom 15. bis 17. November 2016 anzupassen. Dies waren: • Anhebung des Gewichts, • Anpassung ergonomischer Forderungen, • Verzicht auf eine in der FFF als optional gekennzeichnete Forderung. 2. Wenn ja, wurden infolge dieser Änderungen Modelle in das Verfahren aufgenommen , die zuvor den Anforderungen der Spezifikation nicht entsprachen (bitte unter Angabe der jeweiligen Modelle/Hersteller oder zumindest der Anzahl neu hinzugekommener Modelle und der jeweiligen Anforderungskriterien , bei denen sich eine Neubewertung ergab, aufführen)? Die Auftragsbekanntmachung der Beschaffung Sturmgewehr Bundeswehr ist seit dem 21. April 2017 auf der EU-Vergabeplattform TED (Tenders Electronic Daily) einsehbar. Rückäußerungen potentieller Auftragnehmer hierzu liegen noch nicht vor. 3. Welche Abteilungen und Personen haben im Detail die Zeiträume zur Abgabe der Muster festgelegt, und auf welcher sachlichen Grundlage erfolgte dies? Die Zeiträume sind durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und der technischen Realisierbarkeit aufgestellt worden. 4. Welche Abteilungen und Personen haben im Detail die Zeiträume für Nachbesserungen festgelegt, und auf welcher sachlichen Grundlage erfolgte dies? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche grundsätzliche Rolle spielt der Sitz (national) der teilnehmenden Bewerber für die Entscheidung der Bundesregierung – auch jenseits eventueller beschäftigungspolitischer Erwägungen? Die Nationalität eines Herstellers spielt für die Auswahl des Produktes keine Rolle. Das Vergaberecht ließe eine Bevorzugung auch nicht zu. 6. Wie viele Unternehmen sind aktuell mit welchen Modellen am Vergabeverfahren beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Ist es einzelnen Unternehmen grundsätzlich gestattet, mit mehr als einem Modell am Verfahren teilzunehmen, und wenn ja, welche Unternehmen machen hiervon gegenwärtig Gebrauch? Ja. Hinsichtlich des zweiten Teils der Fragestellung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zur Wahrung des Vertrauensverhältnisses zu den Bietern im Vergabeverfahren wäre die Weitergabe von derartigen Informationen zudem nur eingeschränkt möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12278 8. Sind seitens des BMVg (bzw. des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – BAAINBw) für alle Bewerber im Vergabeverfahren identische Voraussetzungen hinsichtlich einer detaillierten Interpretation der AC/225 geschaffen worden? Ja, die Art der technischen Bewertung wird in der Leistungsbeschreibung allen Bietern dargelegt. Sie basiert soweit möglich auf der AC/225. 9. Wurde teilnehmenden Bewerbern Bundeswehrmunition zur Erprobung bereitgestellt ? Nein, aktuell ist nicht bekannt, welche Bewerber an der Ausschreibung teilnehmen werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll allerdings den Bewerbern die Möglichkeit gegeben werden, Bundeswehrmunition anzukaufen. 10. Wenn ja, welchen Unternehmen wurden wann Munition/Muster zur Verfügung gestellt? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Gibt es Unternehmen, die aus anderen Gründen (frühere Aufträge/Kooperationen ) bereits über die notwendige Munition verfügen, wenn ja, um wie viele und welche Bewerber handelt es sich? Die Bundeswehr hat mit unterschiedlichen Herstellern Verträge zu Handwaffen geschlossen. Bundeswehrmunition wird hierfür nur im vertraglich notwendigen Umfang bereitgestellt. Wie bereits in der Antwort zu Frage 9 dargestellt, ist dies für die firmeninternen Tests zum Sys StG Bw bisher noch nicht erfolgt. 12. Wurde teilnehmenden Bewerbern bislang keine Munition zur Verfügung gestellt , und wenn ja, wem wurde dies aus welchen Gründen verweigert? Bislang wurde keinem Unternehmen Munition zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll allen geeigneten Bewerbern die Möglichkeit gegeben werden, die von der Bundeswehr genutzte Munition in einem solchen Umfang zu erwerben, dass firmeninterne Tests durchgeführt werden können. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 verwiesen. 13. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung, wenn einige – aber nicht alle – Bewerber schon jetzt über die notwendige Munition verfügen, und wenn nein, warum nicht? Die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung wird deshalb nicht gesehen, da keinem der potentiellen Bewerber Munition für firmeninterne Tests zur Verfügung gestellt wurde. Lediglich die Munition zur Freigabe instandgesetzter oder neu abzunehmender Waffen wurde im Rahmen vertraglicher Verhältnisse im für diesen Zweck begrenzten Umfang beigestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12278 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Rolle spielt/spielte die Prüfung einer für das gesamte Beschaffungsverfahren relevanten, ausreichenden Bonität der teilnehmenden Bewerber? Wie prüfen BMVg/BAAINBw die Bonität der teilnehmenden Bewerber, und welche Ergebnisse haben diese Prüfungen bislang ergeben? Mit dem Teilnahmeantrag reichen die Unternehmen Nachweise ein, mit denen sie ihre Eignung zur Auftragsdurchführung belegen. Dies beinhaltet auch Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ergebnisse aus diesen Prüfungen liegen aufgrund des Projektstatus noch nicht vor. 15. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich einer Qualifizierung unterschiedlicher Gewehrmodelle, die die Gefahr der Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller bannen würde, für das zukünftige System? Wurden in den vergangenen Jahren – entweder im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vergabeverfahren oder unabhängig davon – Forschungsoder andere Mittel des Bundes an eines oder mehrere Unternehmen vergeben , die dessen Kenntnisse/Expertise/Fähigkeiten im Bereich der Kaliber 5,56 und/oder 7,62 erweitert/vertieft/gestärkt hat (bitte unter Angabe des Unternehmens , Entwicklungsschwerpunkts, Datums und der Summe in Euro auflisten)? Die Nutzung unterschiedlicher Modelle wird aufgrund des hohen logistischen Aufwands durch das BAAINBw als nicht zielführend betrachtet. Zudem ist aus Sicht der einheitlichen Bedienung und damit der erhöhten Handlungssicherheit (Ausbildung) und somit der Sicherheit der Soldaten die Nutzung nur eines Modelles zu präferieren. Um die Nutzungskosten und die Wirkung bereits eingeführter Waffen zu optimieren , wurden verschiedene Forschung und Technologie (F&T)-Maßnahmen durchgeführt. Diese sind im Einzelnen in der Anlage 1 sowie ergänzt um den jeweiligen Vertragswert in der Anlage 2* (eingestuft als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“) aufgeführt. Die für einen Auftragnehmer anfallenden und abzurechnenden Vertragsentgelte zählen zu dessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen i. S. d. § 203 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches. Darüber hinaus unterliegt die Wahrung des Betriebs - und Geschäftsgeheimnisses dem Schutz des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Eine Weitergabe der Informationen darf demzufolge nur dann erfolgen, wenn das Geheimhaltungsinteresse der privaten Auftragnehmer wirksam geschützt ist. Die betreffenden Informationen werden folglich “VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. 16. Wurden seit Beginn des jetzigen Vergabeverfahrens Mittel des Bundes an eines oder mehrere Unternehmen vergeben, die dessen Kenntnisse/Expertise /Fähigkeiten im Bereich der Kaliber 5,56 und/oder 7,62 erweitert/vertieft /gestärkt haben könnten (bitte unter Angabe des Unternehmens, Entwicklungsschwerpunkts , Datums und der Summe in Euro auflisten)? Nein. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12278 17. Gab es – jenseits von Diskussionen im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages und von parlamentarischen Anfragen – seit dem 1. Januar 2016 Briefe, Mails, Gespräche oder andere Interventionen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, um Einfluss auf die Gestaltung des Vergabeprozesses zu nehmen oder sich für einen bestimmten Bewerber oder eine bestimmte Bewerberin ein bestimmtes Modell auszusprechen (wenn ja, bitte mit Datum, Namen und Art der Intervention auflisten)? Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 und 9. November 2016 bat ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages um Bereitstellung von Munition und angemessene Zeit zur Erprobung für die Fa. SIG SAUER. Mit Schreiben vom 26. November 2016 wurde diesem mitgeteilt, dass den als geeignet festgestellten Bewerbern nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs ein angemessener Umfang an Munition zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit des Abgeordneten in der inhaltlichen Wahrnehmung seiner Pflichten in Ausübung des Mandats kann eine namentliche Nennung nicht erfolgen. 18. Wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323 weitere Änderungen am Zeitplan vorgenommen (bitte unter Angabe von Datum und Begründung beantworten)? Die Anpassung des internen Zeitplans erfolgt auf Grundlage des Projektverlaufs. Die Auftragsbekanntmachung zum Sturmgewehr Bundeswehr erfolgte nach Abschluss aller internen Qualitätssicherungsmaßnahmen am 21. April 2017. 19. Wie lauten die „geheimen Erläuterungen“, in denen das Projekt abgebildet ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)? Das Projekt „Sturmgewehr Bundeswehr“ ist im Haushalt 2017 /50. Finanzplan in den Geheimen Erläuterungsblättern zu Kapitel 1405 Titel 554 10 – Beschaffung von Feldzeug- und Quartiermeistermaterial – in Teil II unter laufender Nummer 10 berücksichtigt. Die genannten Geheimen Erläuterungsblätter sind bereits in anderer Sache bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt. 20. Welche konkrete Auswahlentscheidung wurde am 13. Februar 2017 getroffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)? Mit der Auswahlentscheidung (AWE) vom 13. Februar 2017 hat sich der Generalinspekteur der Bundeswehr dazu entschieden, die Fähigkeitslücke, die in dem Dokument FFF aufgeführt ist, mit einem marktverfügbaren Produkt zu decken. Dabei ist die AWE das haushaltsbegründende Dokument für das Projekt. Die Auswahl eines speziellen Sturmgewehrs oder eines Auftragnehmers ist damit nicht verbunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12278 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Was ist das konkrete Ergebnis der Projektmaßnahme „Vorbereitung Vergabe“, die im März 2017 endet (bitte unter Beifügung evtl. Dokumente, Protokolle etc.; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)? Bei der „Vorbereitung der Vergabe“ werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen , um das Vergabeverfahren zu beginnen. Im Ergebnis wurde die Auftragsbekanntmachung auf der EU-Vergabeplattform TED veröffentlicht. 22. Ist es zutreffend, dass den Bewerbern insgesamt vier Monate (Beginn Vergabeverfahren : März 2017; Beginn Prüfung/Bewertung: Juli 2017) bleiben, um Sturmgewehre in das Verfahren einzubringen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323), oder ist vorgesehen, dass auch nach Juli 2017 weitere Zugänge erfolgen? Nach der Auftragsbekanntmachung können interessierte Unternehmen ihre Teilnahme an der Ausschreibung beantragen. Zusammen mit diesem Antrag müssen die Unternehmen ihre Eignung zur Auftragserfüllung belegen. Erst im Anschluss daran werden geeignete Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Angebote einzureichen sind, wird den Unternehmen in der Angebotsaufforderung mitgeteilt. 23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 2. September 2016 – wonach der Bundesrepublik Deutschland gegen die Firma Heckler & Koch im Fall der schussinduzierten Erwärmung des Sturmgewehrs G36 mit abnehmender Treffergenauigkeit keine Gewährleistungsansprüche zustehen – für den neuen Beschaffungsvertrag für das „System Sturmgewehr Bundeswehr“, und ist hierbei insbesondere beabsichtigt, die Gewährleistungsansprüche dahingehend nachzubessern , dass eventuelle erst unter den konkreten Einsatzbedingungen nachträglich feststellbare Funktionsmängel bei der künftigen Standardwaffe der Bundeswehr vertraglich berücksichtigt werden? Das auszuwählende Produkt muss in der Integrierten Nachweisführung, die auch eine Einsatzprüfung beinhaltet, nachweisen, dass es die vertraglich zugesicherten Leistungen erfüllt. Die vereinbarten Anforderungen an das Produkt werden im Vertrag durch Gewährleistungspflichten abgesichert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12278 Anlage 1 zu Parl Sts bei der Bundes-ministerin der Verteidigung Grübel1880022-V196 vom Mai 2017 Auftragnehmer Vertragsdatum Kurzbeschreibung Heckler & Koch GmbH Vertragsbeginn: 07.12.2012 Vertragsende: 30.07.2013 Experimentelle Untersuchung zum Verhalten von Stelliteinsätzen in Waffenrohren gegenüber dem Beschuss mit Hartkernmunition Heckler & Koch GmbH Vertragsbeginn: 14.06.2009 Vertragsende: 15.07.2012 Untersuchung von speziell entwickelten Rohstählen zur Steigerung der Rohrlebensdauer mittels Dauerbeschuss von Musterrohren Rheinmetall Waffe Munition Vertragsbeginn: 05.11.2013 Vertragsende: 30.11.2015 Ermittlung der Lebensdauer und des Verschleiß für Rohre aus verbesserten Waffenstählen auf Basis numerischer Simulation Rheinmetall Waffe Munition Vertragsbeginn: 07.08.2015 Vertragsende: 30.11.2016 Experimentelle Untersuchung eines besonders hochfesten Stahls auf die Verwendung als Waffenrohr im Vergleich zum bestehenden MG3 Rohr. Weiterhin Untersuchung des warmfesten Stahls X32CrMoV4-2 für besonders leichte Waffenrohre C. G. Haenel GmbH Vertragsbeginn: 03.08.2015 Vertragsende: 30.11.2015 Untersuchungen zur Optimierung der Rohrlebensdauer durch unterschiedliche Rohrprofile beim Verschuss von Hartkernmunition und Vergleich mit dem MG3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333