Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12280 18. Wahlperiode 09.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11902 – Benefizkonzert von Bundeswehr und Bundespolizei für Krankenhaus in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 18. März 2017 fand anlässlich des 400-jährigen Jubiläums des Militärstandortes Celle in der dortigen Congress-Union ein Benefizkonzert mit 120 Musikern von „Die Glorreichen 3“ bestehend aus dem Bundespolizei-Orchester Hannover , dem Landespolizei-Orchester Niedersachsen und dem Heeresmusikkorps der Bundeswehr Hannover für den Verein Lachen helfen e. V. statt. Der Erlös der Veranstaltung ist für das „Violet Krankenhaus“ für werdende Mütter und Kleinkinder im syrischen Ariha bestimmt (http://lachen-helfen.de/2017/02/ 2017_dieglorreichendrei/). Der von Bundeswehrsoldaten initiierte und geleitete Verein Lachen helfen e. V., zu dessen Protektoren die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, und der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, gehören , gibt als sein Ziel an, notleidende Kinder „überall dort, wo deutsche Soldaten und Polizisten im Ausland eingesetzt werden“, zu unterstützen. Der Bedarf an Hilfsprojekten werde durch die vor Ort eingesetzten Soldaten und Polizisten ermittelt . Weiter heißt es auf der Website des Vereins: „In enger Abstimmung mit dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr werden die jeweiligen Hilfsleistungen gesteuert und im Zusammenwirken mit den Polizisten und Soldaten vor Ort schnell, flexibel und unbürokratisch umgesetzt. Planung, Umsetzung und Fertigstellung werden durch deutsche Polizisten und Soldaten eng begleitet “ (http://lachen-helfen.de/wie-wir-helfen/). Von einem Einsatz deutscher Soldaten oder Polizisten am Boden in Syrien ist den Fragestellern indessen nichts bekannt. Die Stadt Ariha in der nordwestsyrischen Provinz Idlib, in der sich das Violet- Krankenhaus befindet, wurde im Mai 2015 von der Rebellenkoalition Dschaisch al-Fatah eingenommen. Diesem Bündnis islamistischer und dschihadistischer Milizen gehört als derzeit stärkste Gruppe Ahrar al-Sham an. In der Stadt lieferten sich im Januar 2017 die konkurrierenden dschihadistischen Vereinigungen Ahrar al-Sham sowie Jabhat Fatah al-Sham (ehemals Al Nusra) heftige Gefechte untereinander. Beide Gruppierungen werden vom Generalbundesanwalt als terroristische Vereinigungen im Ausland nach § 129b des Strafgesetzbuches Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12280 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (StGB) eingestuft (www.n-tv.de/politik/Assad-Truppen-verlieren-Provinz-Idlibarticle 15196201.html; https://southfront.org/rebel-civil-war-is-joint-plan-of-ahraral -sham-and-jabhat-fatah-al-sham-to-absorb-smaller-groups-in-idlib/). Das Violet-Krankenhaus in Ariha wurde im Jahr 2016 von der in Deutschland ansässigen Entwicklungshilfsorganisation Vision Hope International e. V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung errichtet, das als Hauptgeldgeber 410 000 Euro beisteuerte (https://vision-hope.org/syrien/?lang=de). Für die Umsetzung des Projektes gibt Vision Hope International „Unterstützung durch die staatlichen Strukturen, die in der Region bereits entstanden sind“ an, darunter das Gesundheitsdirektorat Idlib. Mit „staatlichen Strukturen“ sind offenbar nicht die Strukturen der syrischen Regierung in Damaskus gemeint, sondern Einrichtungen der von dschihadistischen und terroristischen Gruppierungen dominierten Rebellenallianz. So heißt es in einer Presseerklärung von Vision Hope International vom Juni 2016: „Die Region ist auf Hilfe dringend angewiesen , nachdem sie seit 2015 von Oppositionellen kontrolliert und somit von der syrischen Regierung nicht mehr als legitimer Teil des Staatsgebiets anerkannt wird.“ (www.kingsmidwife.com/wo-hilfe-so-weit-weg-sein-kann/). Die Fragesteller bezweifeln indessen, dass die syrische Regierung den Anspruch auf Teile des syrischen Staatsgebietes nur deswegen aufgegeben hat, weil sich diese unter Kontrolle oppositioneller bewaffneter Gruppierungen einschließlich terroristischer Vereinigungen befinden. 1. Inwiefern wurde die Spendensammlung des Vereins Lachen helfen e. V. mit Dienststellen der Bundeswehr abgesprochen, bzw. inwiefern und seit wann hatten Dienststellen der Bundeswehr Kenntnis davon? Auf Anfrage eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages vom 22. August 2016 erfolgte am 16. September 2016 die schriftliche Zusage der Bundeswehr zur Unterstützung des Benefizkonzertes zu Gunsten der Vereinigung Lachen Helfen e. V. am 16. März 2017 in Celle durch die Teilnahme des Heeresmusikkorps Hannover . 2. Wie viel Geld wurde auf dem Benefizkonzert der „Die Glorreichen 3“ am 18. März 2017 in Celle für den Verein Lachen helfen e. V. und das Violet- Krankenhaus in Ariha gesammelt? Es wurden 2 620 Euro gesammelt. Hiervon sind noch die GEMA-Gebühren in unbekannter Höhe zu entrichten. a) Was ist der genaue Verwendungszweck dieser Gelder? Die Gelder werden für die Beschaffung von Waschmaschinen und Verbrauchsmaterial genutzt. b) Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Violet-Krankenhaus als Empfänger der Spenden vorgeschlagen, und warum wurde genau dieses Projekt als Ziel für das Benefizkonzert ausgewählt? Der Vorschlag stammt von der Nichtregierungsorganisation Vision Hope International e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12280 c) Welche möglichen weiteren Spendensammlungen und Benefizaktionen zugunsten des Violet-Krankenhauses unter Beteiligung von Bundeswehr, Bundespolizei oder anderen Bundesbehörden oder Regierungsstellen sind der Bundesregierung bekannt? Wann und wo fanden diese statt, und wie viel Geld wurde dort gesammelt bzw. wann und wo sollen diese in der Zukunft stattfinden? Es liegen keine Kenntnisse bezüglich weiterer projektbezogener Sammlungen o. ä. Aktivitäten vor. 3. Welche bewaffneten Kräfte kontrollierten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die nordwestsyrische Stadt Ariha? a) Unter der Kontrolle welcher bewaffneten Gruppe bzw. Gruppierungen befindet sich Ariha derzeit? b) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden von der Generalbundesanwaltschaft als terroristische Vereinigungen im Ausland nach § 129b StGB eingestuft? c) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden von der Generalbundesanwaltschaft als dschihadistisch eingestuft? d) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden auf Terrorlisten der Europäischen Union (EU), Vereinten Nationen (UN) oder USA geführt? Die Beantwortung der Fragen 3a bis 3d erfolgt im Zusammenhang. Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Einzelheiten zu der Erkenntnislage der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanordnung (VSA) mit dem VS- Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage beigefügt.* 4. Wie viele Gelder aus Bundesmitteln und sonstige Werte wurden bislang wann für den Bau und Betrieb des Violet-Krankenhauses in Ariha bereitgestellt , und welche weitere diesbezügliche Förderung ist vorgesehen? Im Jahr 2016 bewilligte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für ein Übergangshilfe-Vorhaben des Vereins Vision Hope International e. V. 450 000 Euro zur Rehabilitierung und Ausstattung des lokalen Krankenhauses sowie für medizinisches Personal. Dieses Vorhaben soll aktuell um 2,5 Mio Euro aufgestockt werden zur Verbesserung der Gesundheitssituation von schwangeren und stillenden Frauen, ihren Neugeborenen und Kindern. Im Rahmen eines durch das Auswärtige Amt (AA) geförderten Projektes der humanitären Hilfe zur Unterstützung von 54 Krankenhäusern und * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12280 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesundheitseinrichtungen in Syrien wurden seit dem Jahr 2016 außerdem Medikamente und medizinische Verbrauchsmaterialien für das Krankenhaus in Ariha bereitgestellt. 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung ihres Kooperationspartners Vision Hope International, dass die Region Idlib aufgrund der Kontrolle durch „Oppositionelle“ „von der syrischen Regierung nicht mehr als legitimer Teil des Staatsgebiets anerkannt wird“ (www.kingsmidwife.com/ wo-hilfe-so-weit-weg-sein-kann/)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse davon, dass das syrische Regime die Region Idlib nicht mehr als legitimen Teil des syrischen Staatsgebiets anerkennt. a) Welche Erklärungen der syrischen Regierung liegen der Bundesregierung vor, in denen der Verzicht auf das Territorium der Provinz Idlib oder von Teilen dieser Region erklärt wird? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erklärungen vor. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich ihrer Kooperation mit Vision Hope International, aus der Behauptung dieser Vereinigung, wonach die syrische Regierung Idlib nicht mehr als legitimen Teil ihres Staatsgebietes anerkennt? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 6. Mit Unterstützung welcher „staatlichen Strukturen, die in dieser Region bereits entstanden sind“, wurde das von der Bundesregierung weitgehend finanzierte Krankenhaus in Ariha realisiert (www.kingsmidwife.com/wo-hilfeso -weit-weg-sein-kann/)? a) Um welche staatlichen Strukturen im Einzelnen handelt es sich dabei? Die Fragen 6 und 6a werden zusammenhängend beantwortet. Das BMZ-finanzierte Vision-Hope-Vorhaben arbeitet mit dem Idleb Health Directorate (IHD) als zuständige Verwaltungsstruktur zusammen. b) Um Strukturen welches Staates bzw. welcher Regierung handelt es sich dabei? Die technischen Behörden des syrischen Staates auf Ebene der Provinzen und Kommunen bestehen in der Regel in den von der syrischen Opposition kontrollierten Gebieten fort, so auch in der Provinz Idlib. Vorhandenes Personal und Strukturen werden dabei meist unverändert belassen. c) Welche politischen Gruppierungen kontrollieren diese Strukturen oder beeinflussen sie maßgeblich? Die Gesundheitsbehörde von Idlib agiert in ihrem Zuständigkeitsbereich grundsätzlich unabhängig, koordiniert sich jedoch mit den Gesundheitsbehörden in anderen unter Kontrolle der Opposition stehenden Gebieten Syriens über die von der Syrischen Nationalen Koalition eingesetzte und in den Oppositionsgebieten tätige so genannte Syrische Interimsregierung und hält Kontakt zu dem in Opposition zum syrischen Regime stehenden Provinzrat von Idlib. Die Behörde überwacht ca. 40 Krankenhäuser, 85 Erstversorgungszentren (primary health centers) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12280 und mehrere Ambulanz- und Nothilfe-Einheiten. Sie hat die gleichen Verwaltungs - und Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten wie alle Gesundheitsbehörden in Syrien. Die Leitung der Behörde wird durch die Direktoren aller ihm unterstehenden Gesundheitseinrichtungen in der Provinz Idlib gewählt. d) Welche Gruppierungen, die diese Strukturen kontrollieren oder maßgeblich beeinflussen, werden vom Generalbundesanwalt als terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB) gesehen oder auf den Terrorlisten von EU, UN oder USA genannt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6c und 3d verwiesen. e) Inwieweit stand oder steht die Bundesregierung mit den genannten „staatlichen Strukturen“ in Verbindung? Die Bundesregierung stand und steht mit dem Leiter der Gesundheitsbehörde von Idlib, Dr. Monzer al-Khalil, sowie dem bis vor kurzem im Lokalrat von Aleppo für Gesundheitsfragen zuständigen Dr. Ahmed Ali in gelegentlichem persönlichen Kontakt. Als lokaler Partner der Nichtregierungsorganisation Union des Organisations Syriennes de Secours Medicaux (UOSSM), die im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit BMZ-Mitteln Gesundheitseinrichtungen in den syrischen Oppositionsgebieten unterstützt, berichten Dr. Monzer al-Khalil und andere Vertreter der Gesundheitsbehörde von Idlib regelmäßig an die GIZ und treffen mit den Mitarbeitern der GIZ in Gaziantep zusammen. 7. Inwieweit steht die Bundesregierung bezüglich des Baus, Betriebs und Unterhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha in Kontakt mit der türkischen Regierung oder den türkischen Behörden? Die Bundesregierung steht in keinem Kontakt zur türkischen Regierung oder türkischen Behörden bezüglich des Baus, Betriebs und Unterhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha. 8. Inwieweit steht die Bundesregierung bezüglich des Baus, Betriebs und Unterhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha in Kontakt mit der syrischen Regierung oder deren Behörden? Die Bundesregierung steht in keinem Kontakt zum syrischen Regime oder dessen Behörden bezüglich des Baus, Betriebs und Unterhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha. 9. Sind im Violet-Krankenhaus nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger tätig, und wenn ja, wie viele, und in welcher Funktion? Im Rahmen des BMZ-finanzierten Projekts von Vision Hope International e. V. sind dort keine deutschen Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger tätig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12280 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Steht das Violet-Krankenhaus nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen und Kindern aller Konfessionen und Ethnien offen? Ja. 11. Inwieweit nahmen oder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung dschihadistische und terroristische Allianzen oder Gruppierungen wie Dschaisch al- Fatah, Jabhat Fatah al-Sham oder Ahrar al-Sham Einfluss auf Bau, Betrieb und Versorgung des Violet-Krankenhauses in Ariha? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche Sicherheit hat die Bundesregierung, dass die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für den Bau des Violet-Krankenhauses zur Verfügung gestellten Gelder ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck genutzt wurden? Für die Verwendung der Zuwendungsmittel ist der Verein Vision Hope International e. V. gemäß den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung rechenschaftspflichtig . b) Welche Sicherheit hat die Bundesregierung, dass die durch das Benefizkonzert „Die Glorreichen 3“ gesammelten Spendengelder ausschließlich dem Krankenhaus zugutekommen? Über die Vergabe von Spendenmitteln entscheidet der geschäftsführende Vorstand des Vereins Lachen Helfen e. V. c) Inwiefern kann es die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass das Violet-Krankenhaus oder einzelne für das Krankenhaus bestimmte Hilfsgüter oder Spenden von dschihadistischen oder terroristischen Gruppierungen genutzt werden oder diesen auf andere Weise zugutekommen? Die Umsetzung der Projekte wird entsprechend der gültigen Monitoring-Standards für Projekte der Übergangshilfe überprüft. d) Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch den Bau und Betrieb eines Krankenhauses in einer von dschihadistischen und terroristischen Organisationen kontrollierten Stadt die Gefahr, dass deren Herrschaft durch die Schaffung einer solchen Infrastruktur befestigt wird? Das Krankenhaus erfüllt den lebenswichtigen, elementaren Zweck, die medizinische Versorgung von Kindern und Müttern in dem Projektgebiet zu verbessern. Es steht allen Konfessionen und Ethnien offen und hat damit konfliktmindernde Wirkungen. 12. Inwieweit besteht bei der Versorgung des Violet-Krankenhauses in Ariha einschließlich der Übergabe von Geldern des Vereins Lachen helfen e. V. eine Abstimmung mit den Dienststellen der Bundeswehr (diese bitte gegebenenfalls nennen)? Zur Versorgung des Violet-Krankenhauses in Ariha und der Übergabe von Geldern des Vereins Lachen Helfen e. V. gibt es keine Abstimmung mit Dienststellen der Bundeswehr. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12280 a) Wie und an wen soll die Übergabe der Spenden (Bargeld oder Sachmittel) konkret erfolgen? Derzeit wird beabsichtigt, die Spende durch Vertreter von Vision Hope International e.V. an Vertreter des Violet-Krankenhauses zu übergeben. b) Sind oder waren seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien deutsche Soldaten und Polizisten im Einsatz? Wenn ja, wie viele, wo, und mit welchem Mandat? In Syrien befinden sich keine deutschen Soldaten oder Polizisten des Bundes vor Ort im Einsatz. c) Welche allfällig vor Ort eingesetzten deutschen Soldaten und Polizisten haben im konkreten Fall des Violet-Krankenhauses in Ariha den Bedarf ermittelt? Auf die Antwort zu Frage 12b wird verwiesen. d) Welche allfällig vor Ort eingesetzten deutschen Soldaten und Polizisten begleiten im konkreten Fall des Violet-Krankenhauses in Ariha Planung, Umsetzung und Fertigstellung bzw. Betrieb? Auf die Antwort zu Frage 12b wird verwiesen. e) Inwieweit sind die Bundeswehr oder Bundespolizei in Planung, Umsetzung , Fertigstellung, Betrieb und Versorgung des Krankenhauses in Ariha eingebunden? Weder die Bundeswehr noch die Bundespolizei sind in die Planung, Umsetzung, Fertigstellung, Betrieb und Versorgung des Krankenhauses in Ariha eingebunden . f) Inwieweit entspricht die Unterstützung des Krankenhauses in Ariha den Kriterien des Vereins Lachen helfen e. V. für Hilfsprojekte, wenn keine deutschen Soldaten oder Polizisten vor Ort zur Feststellung des Bedarfs sowie der Planung, Umsetzung oder Fertigstellung des Projektes im Einsatz sein sollten? Obwohl keine deutschen Soldaten oder Polizisten vor Ort sind, hat der Verein Lachen Helfen e. V. die Initiative ergriffen, sich an der Linderung der Not zu beteiligen. Dies geschieht im Gefolge von Hilfsorganisationen, die im Auftrag der Vereinten Nationen oder anderer internationaler Träger tätig sind. Über die Vergabe von Spendenmitteln entscheidet der geschäftsführende Vorstand des Vereins. 13. Was genau ist die Aufgabe von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière als Protektoren des Vereins Lachen helfen e. V.? Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière sind Schirmherrin und Schirmherr des Vereins Lachen Helfen e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12280 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Spendensammlung des Vereins Lachen Helfen e. V., und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Spendensammlung des Vereins Lachen Helfen e.V. trägt dazu bei, die humanitäre Situation zu verbessern. Spendensammlungen sind geeignet, schnell und unbürokratisch zu helfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333