Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12281 18. Wahlperiode 09.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11941 – Die sicherheitspolitische Kooperation Deutschlands mit dem Kosovo V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 1999 wurde infolge der Entscheidung der damaligen rot-grünen Regierungskoalition , unter dem Vorwand, ein zweites Auschwitz zu verhindern, da die serbische Führung unter Slobodan Milosevic eine ethnische Säuberung des Kosovo vorbereite – wobei der Hufeisenplan ebenso wenig bewiesen werden konnte wie das Massaker in Račak –, erstmals unter Beteiligung von deutschen Soldaten nach dem Zweiten Weltkrieg Krieg gegen Jugoslawien geführt. Nach Feststellungen des Amtsgerichts Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichts Berlin (Gz: 564- 801.0) vom 18. August 2001 handelte es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Die serbische Provinz Kosovo wurde nach dem Waffenstillstand vom 10. Juni 1999 von zeitweise über 50 000 Soldaten der NATO besetzt und faktisch in ein westliches Protektorat verwandelt (www.imi-online.de/2016/ 06/20/besetzt-gepluendert-aufgeteilt-die-nato-im-kosovo/). Im Jahr 2014 gab der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder zu, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtswidrig an dem Krieg gegen Jugoslawien teilgenommen habe und bezeichnete das Vorgehen bezogen auf das Kosovo als Blaupause für das, was Russland bezogen auf die Krim gemacht hat (www.ksta.de/politik/- ukraine-schroeder-vergleicht-krim-mit-kosovo,15187246,26521934.html). Der Anspruch der südserbischen Provinz auf Eigenstaatlichkeit wird bis heute nur von 109 der insgesamt 193 UN-Mitgliedstaaten anerkannt; sogar die EU ist gespalten, fünf EU-Staaten (Griechenland, Rumänien, Slowakei, Spanien, Zypern ) verweigern ihr trotz massiven deutschen Drucks die Anerkennung – bis heute (http://german-foreign-policy.com/de/fulltext/59435). Die NATO unterstütze die albanische UCK-Miliz, die als Terrorgruppe Mitte der neunziger Jahre begonnen hatte, für die Unabhängigkeit des Kosovo zu kämpfen. Zwar wurde die UCK später offiziell entwaffnet und aufgelöst, allerdings auch nur, um im Gegenzug in die Sicherheitskräfte oder in die Polizei zu wechseln. Im Jahr 1999 wurde als Auffangbecken für UCK-Kämpfer das Kosovo- Schutzkorps (TMK) und daraus 2009 die Kosovo-Sicherheitskräfte (Kosovo Security Force – KSF) gebildet. Ihr Kommandeur war Sylejman Selimi, UCK- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12281 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kämpfer und dann TMK-Kommandeur (www.dw.com/de/eine-para-armee-f% C3%BCr-das-kosovo/a-3966201). Die KSF wird auch von der Bundeswehr als Vorstufe auf dem Weg zu einer eigenen Armee betrachtet (http://likn.de/QEE). Hashim Thaci fordert nun erneut, den Aufbau einer kosovarischen Armee zu beginnen und umgeht eine Verfassungsänderung und damit auch ein Veto der serbischen Minderheit im Kosovo. Zu diesem Zweck hat er am 7. März 2017 einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die seit 2009 bestehende und 2 500 Mann starke Sicherheitstruppe KSF zu einer Armee mit 5 000 Soldaten und 2 500 Reservisten ausgebaut werden soll (www.dw.com/de/nato-warnt-kosovovor -armee-gr%C3%BCndung/a-37862396). Diese Armee soll auch über Artillerie und Panzer verfügen (www.nzz.ch/international/thaci-will-eine-armeeselbst -gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-ld.152066). Die „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo“ (KFOR: Kosovo Force/Kosovo- Truppe) begann am 12. Juni 1999. Rund 17 Jahre nach dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung des Kosovo durch die NATO bescheinigt die Bundesregierung dem Kosovo grundsätzlich stabile Verhältnisse. Ursächlich dafür seien Vereinbarungen, die Kosovo und Serbien im August 2015 erzielt hatten. So sei ein Eingreifen der KFOR-Kräfte im abgelaufenen Mandatszeitraum nicht unmittelbar notwendig gewesen, da sicherheitsrelevante Situationen durch die kosovarische Polizei gelöst worden seien (www.bundesregierung. de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-01-kfor-kosovo-bundeswehr.html). Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Erich Pfeffer, meinte bereits vor der Verlängerung des KFOR-Mandats im Jahr 2016: „Die mediale Aufmerksamkeit richtet sich insbesondere deswegen auf andere Krisenregionen dieser Welt, weil die bei KFOR eingesetzte Truppe so effektiv zur Stabilität dieses Landes beiträgt.“ Die personelle Höchstgrenze wurde für das aktuelle Mandat (Juni 2016 bis Juni 2017) von 1 850 auf 1 350 Soldatinnen und Soldaten reduziert. Mit Stichtag 23. Mai 2016 umfasste das deutsche Kontingent für KFOR 784 Bundeswehrangehörige , darunter 91 Frauen, 63 Reservisten und drei freiwillig Wehrdienst Leistende (www.bundeswehr-journal.de/2016/kuenftig-deutlich-wenigerdeutsche -soldaten-fuer-kfor-mission/#more-6720). Derzeit (Stand: 13. März 2017) umfasst das deutsche KFOR-Kontingent 536 Bundeswehrangehörige, darunter 74 Frauen, 52 Reservisten (http://likn.de/QEn). Die EU ist im Kosovo durch die Rechtsstaatsmission EULEX aktiv, die dem erklärten Ziel der Unterstützung beim Aufbau eines multiethnischen Justiz-, Polizei - und Zollwesens und der Heranführung dieser an rechtsstaatliche EU-Standards dienen soll. Doch unter den Augen ausländischer Diplomaten, Richter und Polizisten wurde Kosovo neben Bosnien zu einem der korruptesten Staaten Europas (www.arte.tv/guide/de/063686-000-A/bosnien-und-kosovo-europasvergessene -protektorate)? Ehemalige Führer der UCK, wie Ex-„Ministerpräsident“ Ramush Haradinaj oder der heutige „Präsident“ Hashim Thaçi, nahmen nach dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien neue Machtpositionen ein. Thaci wird dabei verdächtigt, Verbindungen zur organisierten Kriminalität zu haben bzw. gehabt zu haben und am Waffen-, Drogen- und Organhandel beteiligt gewesen zu sein (ZDF zoom vom 13. Juli 2011 „Blutige Geschäfte – Auf den Spuren des Organhandels im Kosovo“). Der Bundesnachrichtendienst (BND) behauptet gar, Thaci habe Morde in Auftrag gegeben (www.welt.de/politik/ausland/article144988535/Aussenminister-drohtein -Prozess-wegen-Kriegsverbrechen.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12281 1. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für den Auslandseinsatz der Bundeswehr im Rahmen von KFOR im Zeitraum 1999 bis 2016 (bitte entsprechend der Jahre nach tatsächlichen und prognostizierten Kosten sowie aufgeschlüsselt für Personal, Material, Infrastruktur etc. auflisten)? Die geleisteten Ausgaben und die Ausgabenplanung der Jahre 2013 bis 2016 sind in Tabelle 1 dargestellt. Hinsichtlich der geleisteten Ausgaben sowie der Ausgabenplanung der Jahre 1999 bis 2012 wird auf Bundestagsdrucksache 17/14491 verwiesen. Die erbetene Aufschlüsselung der Ausgaben sowie der Ausgabenplanung – soweit die Daten noch eindeutig im Sinne der Fragestellung ermittelbar waren – sind in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 1 Jahr: Ausgabenplanung zum 01.01. des jeweiligen Jahres Ausgaben zum 31.12. des jeweiligen Jahres in Mio. € 2013 59,7 46,3 2014 46,4 44,6 2015 46,8 44,2 2016 51,2 45,8 Tabelle 2: Ausgabenbereiche in Mio. €1 Titel 423 81 Titel 547 81 Titel 553 81 Titel 554 81 Titel 558 81 Titel 687 81 Personalausgaben Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Erhaltung von Wehrmaterial Militärische Beschaffungen Militärische Anlagen EU-Beiträge NATO-Beiträge „common costs“ Ausgaben - planung zum 01.01. Ausgaben zum 31.12. Ausgaben - planung zum 01.01. Ausgaben zum 31.12. Ausgaben - planung zum 01.01. Ausgaben zum 31.12. Ausgaben - planung zum 01.01. Ausgaben zum 31.12. Ausgaben - planung zum 01.01. Ausgaben zum 31.12. Ausgaben - planung zum 01.01. Ausgaben zum 31.12. 1999 2000 172,0 74,8 87,2 119,3 10,7 0,0 2001 2002 139,8 52,7 85,7 87,1 9,7 0,0 2003 102,3 55,0 52,1 136,1 3,0 0,0 2004 93,5 47,1 51,5 42,9 1,1 0,0 2005 68,5 47,9 46,8 21,5 0,9 0,0 2006 69,2 52,1 37,3 6,6 6,3 0,0 2007 62,0 62,8 39,3 52,5 34,1 31,1 16,0 9,5 2,0 4,1 0,0 0,0 2008 60,2 63,3 37,4 31,5 30,4 48,6 10,0 6,3 6,3 1,7 9,0 7,0 2009 62,0 57,2 31,3 37,3 26,8 48,0 5,0 3,7 5,0 7,8 20,0 16,0 2010 37,0 32,9 30,7 24,4 32,7 15,0 3,5 7,1 5,2 2,0 6,5 5,5 2011 28,2 30,6 21,2 23,0 27,2 5,2 2,0 1,9 2,0 3,2 4,1 4,0 2012 29,3 27,8 23,7 20,4 15,3 7,1 2,0 1,8 0,5 0,5 3,6 3,7 2013 16,6 20,5 22,6 16,5 14,3 5,5 2,0 1,2 0,5 0,1 3,7 2,5 2014 20,3 19,4 16,1 16,3 5,2 4,0 2,0 1,3 0,0 0,3 2,8 3,3 2015 21,1 19,9 16,5 15,7 4,0 4,5 1,3 1,3 0,3 0,0 3,6 2,8 2016 21,1 18,8 16,5 15,9 4,0 6,5 1,0 1,3 5,0 0,0 3,6 3,3 1 Abweichungen rundungsbedingt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12281 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie teilt sich das deutsche KFOR-Kontingent im Kosovo hinsichtlich ihrer Stationierungsorte auf? Das deutsche Einsatzkontingent ist derzeit mit 67 Soldatinnen und Soldaten in Pristina und ca. 450 Soldatinnen und Soldaten in Prizren stationiert. 3. Wie viele Soldatinnen und Soldaten werden zusätzlich zu den im Einsatzraum der KFOR eingesetzten Kräften als operative Reservekräfte („Operational Reserve Forces“, ORF) aktuell bereitgehalten, und wie viele davon sind deutsche Soldatinnen und Soldaten (http://archiv.bundeskanzleramt.at/Doc View.axd?CobId=64403)? Aktuell werden zwei ORF (Operational Reserve Forces)-Bataillone bereitgehalten . Diese werden wie folgt gestellt: deutsch-österreichisches ORF-Bataillon: 610 Soldatinnen und Soldaten, davon 458 deutsche Soldatinnen und Soldaten; italienisches ORF-Bataillon: ca. 600 Soldatinnen und Soldaten. 4. Gibt es weitere Truppensteller neben Österreich und Deutschland, die zusätzlich zu den im Einsatzraum der KFOR eingesetzten Kräften operative Reservekräfte bereitstellen, und wenn ja, welche Staaten sind das, und in welcher zahlenmäßigen Stärke werden jeweils von diesen Ländern Kräfte zur Verfügung gestellt (bitte getrennt nach Ländern auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche konkreten Aufgaben nehmen die an KFOR beteiligten Kräfte der Bundeswehr bezogen auf die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) bzw. der Kosovo Armed Forces (KAF) und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euroatlantische Strukturen wahr (Bundestagsdrucksache 18/8623)? Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des NATO Advisory and Liaison Team (NALT) in der Führung desselben und als Berater in den Bereichen Sicherheit und Sicherheitsmanagement sowie Operationen, Ausbildung und Übungen eingesetzt. Darüber hinaus wird medizinisches Personal der Kosovo Security Force (KSF) durch medizinisches Personal des deutschen KFOR-Kontingentes im Field Hospital in Prizren geschult. 6. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung derzeit im Bereich der Sicherheitssektorreform (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Im Rahmen der Jahresplanung 2017 zur Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundeskriminalamts (BKA) ist ein deutsch-französischer Folge-Lehrgang zum Thema „Cyberkriminalität“ für die Kosovo Police vorgesehen. Die Durchführung auf deutscher Seite erfolgt mit Dozenten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die Bundeswehr unterstützt Kräfte der KSF im Rahmen von Beratung vor Ort (militärische Berater, NALT) und Ausbildungshilfe (vgl. Antwort zu Frage 18). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12281 7. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zur Weiterentwicklung der KSF – in deren Zuständigkeit bisher vorwiegend Katastrophenschutz, Such- und Rettungsdienst, Minenräumung etc. lag) in die KAF als reguläre Streitkräfte umgesetzt, und welche Schritte sind weiterhin geplant? Am 5. März 2017 kündigte der kosovarische Staatspräsident Thaci an, die KSF mittels einer einfachen Gesetzesänderung in eine reguläre Armee (Kosovo Armed Forces, [KAF]) umzuwandeln. Am 8. März 2017 leitete er das Gesetzgebungsverfahren ein. Nachdem die Initiative von internationalen Partnern wegen der fehlenden nationalen und internationalen Abstimmung und der geplanten Vorgehensweise deutlich kritisiert worden war, wandte sich Präsident Thaci am 7. April 2017 mit einem Brief an das kosovarische Parlament mit der Aufforderung, nicht über das Gesetz abzustimmen. Ziel bleibt weiterhin die Transformation, jedoch durch Verfassungsänderung. 8. Von wem hat das „NATO Liaison Advisory Team“ (NLAT), das eine Art Bindeglied zwischen der KFOR und der KSF darstellt, ein Mandat, und worin besteht das Mandat auf der ministeriellen und auf der operativen und taktischen Ebene (www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/feldafing-abkommandiertin -den-kosovo-1.3159098)? 9. Wie ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Zusammensetzung des NLAT (bitte einschließlich der Funktionen auflisten)? 10. Von wem hat das „NATO Advisory Team“ (NAT), das eine Art Bindeglied KFOR und der KSF darstellt, ein Mandat, und worin besteht das Mandat (http://likn.de/QEy)? 11. Wie ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Zusammensetzung des NAT (bitte einschließlich der Funktionen auflisten)? 12. Auf welcher legislativen Grundlage des Kosovo nehmen das NLAT und das NAT ihr Mandat im Kosovo wahr? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Fragen 8 bis 12 gemeinsam beantwortet. Die Vorgängerorganisationen NATO Liaison and Advisory Team (NLAT) und NATO Advisory Team (NAT) sind im August 2016 in das NATO Advisory and Liaison Team (NALT) überführt worden. Das NALT berät die KSF, das KSF- Ministerium und andere Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform. Das NALT hat keine operativen oder taktischen Aufgaben, sondern unterstützt durch seine Beratung in einem breiten Spektrum vor allem beim sog. „Capacity Building “. Rechtsgrundlage des NATO-geführten NALT (ebenso wie ehemals NLAT und NAT) bildet die auf Grundlage von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen erlassene Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) Annex 2 Ziffer 4 i. V. m. einem entsprechenden Beschluss des NATO-Rats. Der Einsatz deutschen Personals im NALT erfolgt auf der Grundlage des Mandats des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 2016 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8623). Das NALT besteht aus 41 zivilen und militärischen Angehörigen aus 12 NATObzw . Partnernationen. Der Direktor des NALT ist ein deutscher Brigadegeneral, der Stellvertretende Direktor ein vom britischen Außenministerium entsandter ziviler Mitarbeiter. Die 22 Berater des NALT setzen sich aus 16 Stabsoffizieren, zwei Offizieren, einem Unteroffizier sowie drei zivilen Angehörigen zusammen und sind in die drei Abteilungen Strategy & Plans, Operations und Support ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12281 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gliedert. Das übrige Personal des NALT besteht aus einem „Command and Support Element“, in dem neben Personal zur Administration des NALT vor allem als Sprachmittler eingesetzte Ortskräfte beschäftigt sind. Zusätzlich zu den 41 NATO-Dienstposten des NALT ist dem Direktor NALT ein deutsches Unterstützungselement zugeordnet, das aus zwei Stabsoffizieren, einem Offizier, zwei Unteroffizieren sowie drei Soldaten im Mannschaftsdienstgrad besteht. 13. Inwieweit haben NLAT und NAT, an deren Zusammenführung zum „NATO Advisory and Liaison Team“ (NALT) seit Anfang 2016 gearbeitet wird (http://likn.de/QEy), ein Mandat für eine Beratung der KAF? Die Frage nach einer Beratung der in Zukunft von der Republik Kosovo möglicherweise aufzubauenden Kosovo Armed Forces durch das NALT stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 14. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es seit 2012 im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Kosovo (Kosovo Police – KP, Kosovo Intelligence Agency – KIA) gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Zur nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit: In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt . Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft und zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12281 Die Beantwortung der Teilfrage zur Zusammenarbeit des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) im Speziellen kann aus Gründen des Staatswohls ebenfalls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zur Arbeitsweise des MAD könnte sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der VSA eingestuft und dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ in der Anlage gesondert bereitgestellt . Zur Zusammenarbeit Bundespolizei (BPOL), BKA und Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP): Die Frage beinhaltet Aspekte, die im Wesentlichen identisch sind mit Fragen der Kleinen Anfragen der Jahre 2012 bis 2016 (Quartalsanfragen) zur Thematik „Polizei - und Zolleinsätze im Ausland“ der Fraktion DIE LINKE. Deshalb wird insoweit auf die diesbezüglichen Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 ff. auf Bundestagsdrucksachen 17/9536, 17/10450, 17/11251, 17/12469, 17/13437, 17/14552, 18/154, 18/676, 18/1321, 18/2286, 18/2986, 18/3979, 18/5146, 18/5814, 18/6532, 18/7502, 18/8380, 18/9450, 18/10330, sowie 18/11391 verwiesen. Zusätzlich zu den in den zitierten Bundestagsdrucksachen aufgeführten Maßnahmen sind folgende Besprechungen zwischen dem BKA und dem Kosovo durchgeführt worden: Maßnahme Bezeichnung Ort Beginn Ende Partner Kosten Besuch Besuch des stellvertretenden Innenministers und Leiters der Kosovo Police im BKA DEU 20.08.2012 Innenministerium Kosovo 0,00 € Besuch Besuch des Leiters der Kosovo Police im BKA DEU 21.03.2013 Kosovo Police 40,00 € Besuch Besuch des Leiters der Kosovo Police im BKA DEU 23.08.2016 24.08.2016 Kosovo Police 710,90 € DEU: Deutschland Der BKA-Verbindungsbeamte (BKA-VB) und der Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei (GVB BPOL) in Pristina führen im Rahmen ihrer VB-Tätigkeit grundsätzlich Besprechungen mit kosovarischen Behördenvertretern . Die Anzahl dieser Gespräche kann nicht beziffert werden, da darüber kein Nachweis geführt wird. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12281 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) sind im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Kosovo (KP, KIA) in den nächsten fünf Jahren geplant (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Im Bereich nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit sind im angefragten Zeitraum keine Übungen, Lehrgänge oder Ausbildungsvorhaben geplant. Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder erstellen jährlich Maßnahmenpläne zur Zusammenarbeit mit dem Kosovo. Sofern die geplanten Maßnahmen nicht bereits in der Antwort zu Frage 6 aufgeführt sind, befinden sich die geplanten Maßnahmen für das dritte und vierte Quartal 2017 derzeit in der Abstimmung. 16. Inwieweit sind der Bundesregierung Einrichtungen der EU bekannt (auch der EU-Mitgliedstaaten), die in den Aufbau von Grenzmanagement, Kriminalitätsbekämpfung , Migrationsabwehr oder einer „Sicherheitssektorreform “ im Kosovo eingebunden sind? Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo hat den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen mit Aufgaben in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Polizei, Zoll und Grenzschutz zum Ziel. FRONTEX hat am 25. Mai 2016 mit dem kosovarischen Innenministerium ein Arbeitsabkommen mit dem Ziel einer nachhaltigen Partnerschaft geschlossen. 17. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausstattungshilfen für die KP und KSF in den letzten fünf Jahren aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend getrennt nach Jahren auflisten)? In den letzten fünf Jahren wurden keine Mittel für Ausstattungshilfen für die Kosovo Police (KP) und KSF aufgewandt. 18. Inwieweit trifft es zu, dass viele kosovarische Offiziere in Deutschland ausgebildet worden sind (www.welt.de/politik/ausland/article139048247/ Warum-das-Kosovo-eine-eigene-Armee-aufstellen-will.html), und wenn ja, wie viele und welche Angehörige der Sicherheitskräfte des Kosovo waren seit 2012 und sind an welchen Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr beteiligt (bitte entsprechend der Länder nach Jahren getrennt auflisten)? Details der Ausbildungsunterstützung von Partnern unterliegen der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Daher wird die Antwort dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ in der Anlage gesondert bereitgestellt. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12281 19. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass sich die Kosovo Security Force (KSF) zu 90 Prozent aus ethnischen Albanern zusammensetzt und 10 Prozent Frauen sind (www.nzz.ch/international/thaci-willeine -armee-selbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskursld .152066)? Laut Auskunft des für die KSF zuständigen Ministeriums der Republik Kosovo setzt sich die KSF zu über 90 Prozent aus ethnischen Albanern (91,48 Prozent) zusammen, und von insgesamt 3 300 Mitgliedern (2 500 aktive und 800 Reservisten ) sind 7,86 Prozent Frauen. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die Türkei den Kosovo bei der Schaffung der geplanten Armee unterstützt bzw. unterstützen will (www.nachrichtenxpress.com/2017/03/ kosovo-tuerkei-soll-bei-gruendung-der-nationalarmee-unterstuetzen/), und worin konkret besteht die Unterstützung durch die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Welche Personalstärke hat nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das türkische KFOR-Truppenkontingent im Kosovo? Nach hiesiger Kenntnis verfügt das türkische Einsatzkontingent KFOR aktuell über eine Personalstärke von 294 Soldaten (Stand: 21. April 2017). 22. Aus welchen Einheiten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das türkische Truppenkontingent im Kosovo, und wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung stationiert? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zur Struktur und Dislozierung von multinationalen Partnern in gemeinsamen Einsätzen könnte sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Eine Offenlegung würde die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partnern beeinträchtigen und Auswirkungen auf die Auftragserfüllung innerhalb der Operation haben. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der VSA eingestuft und dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ in der Anlage gesondert bereitgestellt. 23. Inwieweit wirkt sich der innertürkische Konflikt zwischen Erdoğan und seiner AKP-Regierung und der Gülen-Bewegung im Zuge des gescheiterten Putschversuchs auch auf die Zusammenarbeit zwischen dem KFOR-Kontingent der Bundeswehr und dem türkischen Kontingent im Kosovo aus? Die Bundesregierung kann keine Auswirkungen des innertürkischen Konflikts auf die Zusammenarbeit mit dem türkischen Einsatzkontingent in Kosovo feststellen . Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12281 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie hoch ist die aktuell beschlossene Personalobergrenze und die aktuelle personelle Beteiligung insgesamt an der EU-Mission EULEX Kosovo, und wie hoch ist der Anteil des deutschen Personals (bitte in absoluten Zahlen nach Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeszollverwaltung etc. auflisten )? Die aktuelle Personalobergrenze der EU-Mission EULEX Kosovo, die lokale und internationale Arbeitskräfte beinhaltet, liegt bei 1 600 Personen, während die aktuelle personelle Beteiligung mittlerweile auf insgesamt ca. 800 Personen reduziert wurde. Davon sind 449 international und 351 lokal Beschäftigte. Der Anteil des deutschen Personals liegt aktuell bei 36. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sind aktuell 20 Polizisten in der Mission im Einsatz, davon ein Bundespolizist und 19 Angehörige der Landespolizeien. Hinzu kommen 15 zivile Experten und Expertinnen, die durch das Auswärtige Amt nach Auswahl durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sekundiert werden, sowie ein deutscher Experte, der direkt bei der EU-Mission EULEX angestellt ist. 25. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Justizwesen des Kosovo nach wie vor in seiner derzeitigen Verfassung nicht in der Lage, den Aufgaben gerecht zu werden, die sich durch Korruption und damit verknüpfte organisierte Kriminalität stellen (www.otz.de/web/zgt/politik/detail/ -/specific/Fehlschlag-im-Kosovo-Eulex-hat-auch-nach-sieben-Jahren-sein- Ziel-verfehlt-492168898)? Die Republik Kosovo arbeitet an einer Stärkung der Strukturen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität und wird dabei von der EU durch die Rechtsstaatsmission EULEX sowie durch die Zusammenarbeit im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens begleitet und beraten. 26. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die schwache Leistung und die schwerwiegenden Fehler von EULEX dazu geführt, dass die kriminellen Elemente der Kosovo-Elite fest im Sattel sitzen, und ihnen indirekt geholfen, ihre Kontrolle über das Land zu festigen (www.otz.de/web/zgt/ politik/detail/-/specific/Fehlschlag-im-Kosovo-Eulex-hat-auch-nach-sieben- Jahren-sein-Ziel-verfehlt-492168898)? Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX hat beim Aufbau von Polizei und Justiz der Republik Kosovo sowie durch Ausübung ihrer exekutiven Befugnisse in den vergangenen acht Jahren wichtige Erfolge erzielt. EULEX-Richterinnen und Richter haben mehr als 620 Fälle abgeschlossen, davon 460 Straffälle, unter anderem in den Bereichen Korruption, Organisierte Kriminalität und Kriegsverbrechen. Die EULEX-Mission hat in 250 Fällen von Kriegsverbrechen Ermittlungen eingeleitet bzw. Anklage erhoben und damit den Rückstau bei der Bearbeitung von Fällen in diesem Bereich deutlich abgebaut. Durch die „Kosovo Property Claims Commission“, das „Kosovo Property Agency Appeals Panel at the Supreme Court“ sowie die „Special Chamber of the Supreme Court“ hat EULEX zur abschließenden Klärung von mehr als 40 000 Streitfällen in Eigentumsfragen beigetragen. Die Forensischen Experten von EULEX Kosovo haben auf der Suche nach vermissten Personen in 566 Fällen detaillierte Unterstützung geleistet und zur Identifizierung von 419 Personen beigetragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12281 27. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EULEX KOSOVO vom 15. Juni 2016 bis zum 14. Juni 2017 auf etwa 87 Mio. Euro beläuft (Ratsdokument 13277/16)? Der finanzielle Bezugsrahmen für EULEX Kosovo beläuft sich für den genannten Zeitraum auf 57,75 Mio. Euro. Getrennt davon stellen die Mitgliedstaaten (außerhalb von EULEX) 29,1 Mio. Euro für die Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren zur Verfügung. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele Ermittlungen oder Verfahren durch EULEX, den IStGHJ und/oder nationale Strafverfolger gegen führende Politiker und Beamte des Kosovo wegen Verstrickungen beispielsweise in den Drogen-, Waffen- und Organhandel laufen? Im Einklang mit dem aktuellen Mandat (Laufzeit bis 14. Juni 2018) zieht die EULEX-Mission nur noch ausnahmsweise neue Fälle an sich. Die große Mehrzahl der von EULEX betreuten Fälle wird schrittweise an die Justizorgane der Republik Kosovo übergeben. EULEX ermittelt aktuell in zwölf Fällen im Bereich organisierte Kriminalität und 35 Fällen im Bereich Kriegsverbrechen. Die Republik Kosovo hat im Dezember 2015 multidisziplinäre Ermittlungsteams unter Leitung der Sonderstaatsanwaltschaft sowie ein IT-basiertes Nachverfolgungssystem für hochrangige Fälle im Bereich organisierte Kriminalität und Korruption eingeführt. Derzeit werden 34 Fälle in dem System nachverfolgt, in 26 Fällen wurde Anklage erhoben, in sechs Fällen ist ein Urteil ergangen. Die genannten Fallzahlen umfassen auch Ermittlungen gegen hochrangige Beamte und Politiker. 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Ermittlungen oder Verfahren durch EULEX, den IStGHJ und/oder nationale Strafverfolger gegen Hashim Thaçi und andere hochrangige Beamte des Kosovo wegen Verstrickungen in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen Organhandel, Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen laufen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu laufenden Verfahren gegen Staatspräsident Thaci. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Thaçi auf der Liste der Angeklagten des neugeschaffenen Spezialgerichts für die Aufklärung von UCK-Verbrechen steht (www.nzz.ch/international/thaci-will-einearmee -selbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-ld. 152066), und wenn ja, welche Straftaten ihm zur Last gelegt werden? Das „Specialist Prosecutor’s Office“ hat bislang nach Kenntnissen der Bundesregierung keine Anklagen erhoben. Die Inhalte der laufenden Ermittlungen des „Specialist Prosecutor’s Office“ sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12281 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die französische Justiz bereits eine Entscheidung über die Frage der Auslieferung von Ramush Haradinaj nach Serbien getroffen hat, der am 4. Januar 2017 in Frankreich aufgrund eines serbischen Haftbefehls aus dem Jahr 2004 wegen im Kosovo begangener Kriegsverbrechen festgenommen und am 12. Januar 2017 unter Auflagen freigelassen wurde (Plenarprotokoll 18/214)? Die französische Justiz hat am 27. April 2017 entschieden, dass Ramush Haradinaj nicht nach Serbien ausgeliefert wird. 32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der Kosovo den von der EU vermittelten Dialog mit Serbien vor dem Hintergrund der in Frankreich erfolgten vorübergehenden Festnahme von Ramush Haradinaj ausgesetzt hat (http://orf.at/stories/2382631/)? Eine Resolution des kosovarischen Parlaments vom 9. März 2017 empfiehlt, den Normalisierungsdialog mit Serbien bis zur Freilassung Ramush Haradinajs zu suspendieren. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Resolutionen des kosovarischen Parlaments rechtlich nicht bindend. 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass im Zug aus der serbischen Hauptstadt Belgrad mit der Aufschrift „Kosovo ist Serbien“ nach Mitrovica Waffen und Paramilitärs waren, die Kosovo destabilisieren sollten (www.dw.com/de/hashim-tha%C3%A7iserbien -verteilt-waffen-im-norden-des-kosovo/a-37287107)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Serbien „den Stil und die Methoden Russlands in der Ukraine“ nutzt, um paramilitärische Einheiten mit dem Ziel einer ethnischen und territorialen Teilung des Kosovo vorzubereiten, die mit modernen Handwaffen bewaffnet sind (www.dw.com/de/hashim-tha%C3%A7i-serbien-verteilt -waffen-im-norden-des-kosovo/a-37287107)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 35. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Serbische Liste, die Partei, die die serbische Minderheit im Kosovo vertritt und das Parlament seit Oktober boykottiert hatte, wieder in das Parlament des Kosovo zurückgekehrt ist (derstandard.at/2000054760325/Serbiens-Premier- Ich-schaeme-mich-nicht-ein-Balkan-Kerl-zu)? Die Rückkehr der Serbischen Liste in das kosovarische Parlament wurde am 27. März 2017 angekündigt und ist anschließend erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333