Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12311 18. Wahlperiode 11.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11934 – Europäische Satellitenkommunikation für militärische, geheimdienstliche und polizeiliche Zwecke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zur Entwicklung europäischer Kapazitäten für die Satellitenkommunikation hat die Europäische Kommission eine Expertengruppe „Governmental Satellite Communications“ (GOVSATCOM) eingerichtet (http://gleft.de/1EE). Sie steht unter der Leitung der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum . Beteiligt sind Angehörige der Politikbereiche Zivilschutz, Zoll, Unternehmen , Fischerei und maritime Angelegenheiten, Außen- und Sicherheitspolitik , humanitäre Hilfe, Justiz und Inneres. Die Expertengruppe soll sich an der Schnittstelle von Weltraum, Sicherheit und Verteidigung bewegen (http:// gleft.de/1ED). Als mögliche Einsatzgebiete neu entwickelter GOVSATCOM- Kapazitäten werden Krisenmanagement, Polizei, Grenz- und Küstenüberwachung , Schutz kritischer Infrastrukturen sowie „hybride Bedrohungen“ genannt. Die Bündelung entsprechender Aktivitäten sei notwendig, da die Bedürfnisse von Behörden der EU-Mitgliedstaaten nicht durch die Infrastrukturen gedeckt werden könnten, die von den Betreibern von Fernseh- und Multimediadiensten im All und am Boden eingerichtet werden. Die sich gegenwärtig verschlimmernde „Bedrohungsumgebung“ verstärke das Bedürfnis nach Lösungen für Sicherheitsoperationen , anderenfalls drohe eine „Destabilisierung“. Die GOV- SATCOM-Strategie soll an vorhandenen EU-Strukturen ansetzen, darunter das Programm COPERNICUS, mit dem derzeit mehrere zur Überwachung geeignete Satelliten („Sentinel“) ins All geschossen werden. Besonderes Augenmerk legt die Expertengruppe dabei auf Drohnen, deren Daten zur Steuerung und Aufklärung von breitbandiger Satellitenkommunikation abhängen. Hierzu errichten die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und der Rüstungskonzern Airbus Defence and Space ein „europäisches Datenrelaissystem“ (EDRS) im Weltraum (Bundestagsdrucksache 18/8784). Das System basiert auf Lasertechnologie und beschleunigt die Übertragung von niedrig fliegenden Beobachtungssatelliten auf Nahe-Echtzeit. Das EDRS wird von den Herstellern als „Weltraumdatenautobahn“ beworben. Das COPERNICUS-Programm mit seinen Maßnahmen zur Überwachung des Mittelmeers gegen unerwünschte Migration ist der erste Kunde des bereits in Betrieb gegangenen Systems. Satelliten und Bodenstationen von COPERNICUS übernehmen Sicherheitsaufgaben für die EU-Grenzagentur FRONTEX und Behörden der Mitgliedstaaten. Auch das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12311 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU Satellitenzentrum (SatCen) will auf der „Weltraumdatenautobahn“ fahren. Das Zentrum ist für Außen- und Sicherheitspolitik zuständig, sammelt Informationen für Geheimdienste und plant EU-Militäroperationen. Die Europäische Verteidigungsagentur ist derzeit mit einer „GOVSATCOM Machbarkeitsstudie” befasst. Untersucht werden technische Anforderungen für militärische Bedarfe sowie die Möglichkeit des „Poolings“ und Teilens von Infrastrukturen . Weitere zwei Studien zur sicheren Satellitenkommunikation würden derzeit von einen „Europäischen Industriekonsortium“ im Auftrag der ESA erarbeitet. Die temporäre GOVSATCOM-Expertengruppe soll bis Ende 2017 einen Bericht vorlegen. Mittlerweile hat auch die NATO angekündigt, in Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation investieren zu wollen, wofür die Organisation nach Medienberichten 1,7 Mrd. Euro aufwendet, „um sowohl Bodentruppen und Schiffe als auch Drohnen besser unterstützen zu können“ („NATO gibt Milliarden für Satelliten und Internetsicherheit aus“, Reuters vom 27. März 2017). Es ist unklar, ob neue Systeme geschaffen oder vorhandene Systeme modernisiert werden sollen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Satellitenkommunikation erlaubt eine schnelle und großflächige Verteilung von Informationen. Dabei unterstützt die Technologie der Satellitenkommunikation die terrestrische Informationsübertragung z. B. in Krisensituationen, in infrastrukturell schwachen Gebieten oder bei einem Ausfall der bestehenden terrestrischen Kommunikationsnetze und -infrastrukturen. Für den Bereich der Notfallkommunikation wird im Inland ein aufwachsender Bedarf an Satellitenkommunikation zur Umsetzung behördlicher Kommunikationsmindestbedarfe , z. B. bei Ausfall oder Angriffen auf eigene, mitgenutzte behördliche oder kommerzielle Kommunikationsnetze gesehen. Weitere Einsatzszenarien im Inland könnten Großlagen in infrastrukturell unterversorgten Bereichen sein. Im Ausland dienen sie primär zur Anbindung von dortigen deutschen Außenstellen oder Einrichtungen an Kommunikationsnetze in Deutschland. Die im Rahmen der geplanten GOVSATCOM-Initiative (Governmental Satellite Communications) der Europäischen Kommission angedachten Lösungswege reichen von der Bündelung der Nachfrage gegenüber privaten Satelliten-Anbietern über die Bündelung national vorhandener Kapazitäten bis zur Schaffung einer (EU-)eigenen Satelliteninfrastruktur. 1. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung oder Verbesserung europäischer Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation in den Bereichen Zivilschutz, Zoll, Unternehmen, Fischerei und maritime Angelegenheiten , Außen- und Sicherheitspolitik, humanitäre Hilfe sowie Justiz und Inneres (bitte für die einzelnen Zwecke jeweils kurz erläutern)? Die Einsatzmöglichkeiten der Informationsübertragung durch Satellitenkommunikation sind heterogen. Entsprechend unterschiedlich fallen die Bedarfe der in Frage 1 genannten Bereiche im Hinblick auf die Entwicklung einer europäischen Infrastruktur für die Satellitenkommunikation aus. Allen gemeinsam ist, dass ein signifikanter Bedarf potentieller Nutzer an GOVSATCOM-Diensten in Deutschland , die weitere Aktivitäten auf Ebene der EU erforderlich erscheinen ließen, derzeit nicht festzustellen ist. Von einer Aufzählung und Wiederholung dieser Feststellung für jeden in Frage 1 genannten Bereich wird daher abgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12311 2. Auf welche Weise könnte ein entsprechender Bedarf für Krisenmanagement, Polizei, Grenz- und Küstenüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen sowie „hybride Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung durch neue Maßnahmen an der Schnittstelle von Weltraum, Sicherheit und Verteidigung gedeckt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. a) In welchen konkreten militärischen und zivilen Infrastrukturen könnten aus Sicht der Bundesregierung hierfür Synergieffekte erzielt werden? Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, einen Teil seiner Kommunikationsbedarfe im Rahmen der Satellitenmission Heinrich Hertz zu decken. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben könnten – bei Verfügbarkeit und technischer Kompatibilität – bestehende militärische Satellitenübertragungskapazitäten im Zuge der Amtshilfe auch zivilen Behörden zur Verfügung gestellt werden. b) Inwiefern könnten dafür auch Infrastrukturen oder Anlagen der NATO genutzt werden? Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Nutzung von NATO-Anlagen. 3. Wie viele Missionen oder Operationen der Europäischen Union sollten die Kapazitäten einer europäischen Satellitenkommunikation aus Sicht der Bundesregierung mindestens gleichzeitig abdecken können? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Abschätzungen vor. 4. Mit welchen Studien waren oder sind die Europäische Verteidigungsagentur oder die Europäische Weltraumorganisation hinsichtlich der europäischen Satellitenkommunikation befasst, wer führt diese durch, und wann sollen diese vorliegen? Bei der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) wurde das Projekt GOVSAT- COM aufgesetzt. Im Rahmen des Projekts wurde eine Machbarkeitsstudie bei der Firma EUROCONSULT Juni 2015 beauftragt. Das Ergebnis wurde im März 2017 vorgelegt. In der Europäischen Weltraumorganisation ESA existiert ein Direktorat für Satellitenkommunikation , das Studien zu verschiedenen Aspekten der Satellitenkommunikation in Europa durchführen lässt. Innerhalb des ESA-Technologieentwicklungsprogramms für Satellitenkommunikation ist ein Vorläuferprogramm speziell für die behördliche Satellitenkommunikation aufgelegt worden, an dem sich Deutschland jedoch nicht beteiligt. 5. Auf welche Weise ist die Bundesregierung an der Expertengruppe „Governmental Satellite Communications“ (GOVSATCOM) beteiligt? Die Bundesregierung wird bislang durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vertreten. Das DLR-Raumfahrtmanagement leistet fachliche Unterstützung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12311 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwiefern bewertet es die Bundesregierung als politisches, juristisches oder technisches Problem, im Bereich Satellitenkommunikation für sicherheitspolitische Zwecke von privaten Firmen abhängig zu sein? In nahezu allen Bereichen erbringen private Firmen Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung. In einigen Fällen wäre die Leistungserbringung durch die Behörde selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand und/oder Kosten verbunden bzw. gar nicht realisierbar. So auch im Bereich der Satellitenkommunikation. 7. In welchen nationalen oder von der Europäischen Union geförderten Forschungen zur Entwicklung oder Verbesserung europäischer Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation sind derzeit welche Bundesbehörden beteiligt ? An den von der Europäischen Union im Bereich Weltraum geförderten Forschungen zur Entwicklung oder Verbesserung europäischer Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation sind derzeit keine Bundesbehörden beteiligt. Nationale Forschungen zur Entwicklung oder Verbesserung europäischer Infrastrukturen für die Satelliten-kommunikation bestehen derzeit nicht. 8. In welchen Weltregionen ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung ein besonderer Bedarf zur Entwicklung oder Verbesserung europäischer Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Abschätzungen vor. 9. Welche militärischen Bedarfe gibt es derzeit für die Bundeswehr zur Entwicklung oder Verbesserung von Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation ? Derzeit sind keine Bedarfe für die Bundeswehr zur Entwicklung oder Verbesserung von Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation bekannt. 10. Wie wirkt sich die zunehmende Verbreitung unbemannter Systeme aus Sicht der Bundesregierung auf die Bedarfe zur Entwicklung oder Verbesserung europäischer Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation aus? Im Rahmen der Vorbereitung der GOVSATCOM-Initiative wird auch die Steuerung unbemannter Systeme über Satellitenkommunikation diskutiert. Aus Sicht der Bundesregierung könnte sich die zu erwartende zunehmende Verbreitung unbemannter Systeme grundsätzlich auch auf mögliche europäische Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation auswirken. 11. Welche Defizite sieht die Bundesregierung diesbezüglich für die Übermittlung von Daten zur Steuerung („Command and Non-Payload Communications “) und Aufklärung („Download Link“) von Drohnen der MALE- oder HALE-Klasse, die von mehreren EU-Mitgliedstaaten auf nationalstaatlicher Ebene beschafft werden, aber im Rahmen einer nationalen Beistellung für die NATO eingesetzt werden sollen? Hierzu liegen derzeit keine Informationen vor. Technische Details möglicher nationaler Beistellungen von Drohnen der MALE- oder HALE-Klasse für die NATO durch EU-Mitgliedstaaten sind derzeit nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12311 12. Welche neueren Angaben kann die Bundesregierung mittlerweile zu dem Angebot des Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die als Übergangslösung zu beschaffenden Kampfdrohnensysteme „Heron TP“ hinsichtlich der von Airbus vorgesehenen Verteilung der Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Bereiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur Datenübertragung, Ausbildung und Betrieb im Einsatzland machen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11113)? a) Sofern die Zuordnung der Kosten auf einzelne Vertragspositionen und die Darstellung der Gesamtkosten weiterhin Gegenstand der derzeit stattfindenden Vertrags- und Preisverhandlungen sind, wann sollen diese nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein? b) Welche Angaben kann die Bundesregierung (auch ohne eine detaillierte Gesamtübersicht) zum jetzigen Zeitpunkt zu den zu den Kosten und Leistungen der einzelnen Vertragspositionen machen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12, 12a und 12b zusammen beantwortet. Die Vertragsverhandlungen mit der Firma Airbus Defence and Space sind nunmehr abgeschlossen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den entsprechenden Vertrag „MALE UAS Überbrückungslösung Heron TP“ sobald als möglich abzuschließen. Die Entscheidung der Vergabeart wird derzeit in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geprüft. Es ist beabsichtigt, die parlamentarischen Gremien noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 mit einer 25 Mio. Euro-Vorlage zu befassen. In dieser werden die nachgefragten Vertrags- und Preiskonditionen dargestellt werden. 13. Was ist der Bundesregierung über die derzeitigen „Kunden“ des „europäischen Datenrelaissystem“ (EDRS) bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8784)? Derzeitiger Nutzer des EDRS-Systems (Europäisches Datenrelaissystem) ist das Copernicus-Programm der Europäischen Kommission. Die Firma Airbus hat als privater Partner des Projektes die Aufgabe, eine eigenständige Marktentwicklung unter kommerziellen Gesichtspunkten durchzuführen und weitere Nutzer zu akquirieren . 14. Welche weiteren Regierungen außer Japan, Frankreich und den Vereinigten Staaten haben „Interesse“ an der Technologie von Laserkommunikationsterminals der „Weltraumdatenautobahn“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8784, Antwort zu Frage 16)? Kommerzielle Betreiber und mögliche Nutzer aus Luxemburg, Großbritannien, Australien und Singapur haben „Interesse“ für die entsprechenden Technologien gezeigt. Kenntnisse zu konkretem Nutzerinteresse an EDRS-Diensten über die Europäische Union, Japan und USA hinausgehend liegen derzeit nicht vor. a) Welche Synergien ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung zwischen dem japanischen Datenrelaissystem und dem EDRS, und wie hat die japanische Regierung auf das Herantreten der Bundesregierung reagiert? Synergien zwischen den japanischen und europäischen Entwicklungen können sich auf dem Gebiet der Standardisierung laserbasierter Kommunikation ergeben. Deutsches Interesse ist es, auf Standards hinzuwirken, die mit EDRS harmonieren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12311 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und dadurch die zukünftige Marktakzeptanz der in Deutschland entwickelten Technologie zu stärken. Die Entscheidung über die Einrichtung eines gemeinsamen Bodensegmentes unter Einbeziehung des Copernicus-Systems liegt bei der Europäischen Kommission. b) Wann sollen der zweite und der dritte EDRS-Satellit nach Kenntnis der Bundesregierung ins All geschossen werden, und wer wird diesen betreiben ? Der zweite EDRS-Satellit (EDRS-C), der eigens für EDRS gefertigt wird, soll durch Airbus betrieben werden. Der angekündigte Starttermin liegt im Jahr 2017. Der dritte EDRS-Knoten (EDRS-D) soll als Gastnutzlast auf einem Satelliten eines kommerziellen Betreibers realisiert werden. c) Mit welchen Anwendungen oder Diensten ist das EU Satellitenzentrum (SatCen) mittlerweile Nutzerin der „Weltraumdatenautobahn“, bzw. welche Pläne sind der Bundesregierung hierzu bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11113, Antwort zu Frage 15)? Im Rahmen des europäischen Copernicus-Programms haben die Europäische Kommission und das SatCen ein Delegationsabkommen geschlossen. Wie alle anderen Nutzer kann das SatCen Copernicus-Daten verwenden, auch solche, die mittels EDRS übertragen werden. 15. Welche Ergebnisse „regelmäßig[er] Gespräche“ des Airbus-Konzerns „mit potentiellen privaten, institutionellen und militärischen EDRS-Kunden“ sind der Bundesregierung bekannt, und worüber wurde Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) diesbezüglich informiert ? Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über die in der Antwort zu Frage 15a gegebenen Informationen hinausgehen. a) An welchen dieser Gespräche hat das DLR selbst teilgenommen? Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) nimmt im Allgemeinen an Kundengesprächen der Firma Airbus zu EDRS nicht teil. Ausnahme sind derzeit laufende Gespräche zur Nutzung von EDRS für eine Technologiedemonstration zur optischen Datenübertragung vom Boden aus. Zweck der Aktivitäten wäre langfristig die Übertragung wissenschaftlicher Daten vom sich im Aufbau befindlichen Radioteleskop „Meerkat“ in Südafrika über EDRS nach Europa. Nutzer dieser astronomischen Daten wäre die Max-Planck-Gesellschaft. b) Worin bestand die Aufgabe des DLR im Projekt „OPARUS – Open Architecture for UAV-based Surveillance System“, das von der gefördert wurde und zusammen mit europäischen Rüstungsunternehmen durchgeführt wurde? Das DLR war beim EU-Projekt OPARUS der kleinste von 14 Partnern. Die Aufgabe des DLR bestand in Untersuchungen zur Verwendung einer unabhängigen Bodenstation zur Fernführung von UAVs, basierend auf dem Konzept einer offenen Systemarchitektur. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12311 16. Welche Flüge mit welchen Drohnen welcher Hersteller wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8784 im EU-Drohnen -Projekt SUNNY auf der NAMFI-Basis in Griechenland durchgeführt? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden weder die in 2016 beabsichtigten, noch nachfolgend bis heute irgendwelche Flüge im Zusammenhang mit dem sog. SUNNY-Projekt auf NAMFI statt. 17. Was ist der Bundesregierung über konkrete Pläne der NATO zur Entwicklung oder Verbesserung von Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation bekannt, wofür die Organisation nach Medienberichten 1,7 Mrd. Euro aufwendet , „um sowohl Bodentruppen und Schiffe als auch Drohnen besser unterstützen zu können“ („NATO gibt Milliarden für Satelliten und Internetsicherheit aus“, Reuters vom 27. März 2017)? Die NATO hat das Projekt „Provide Satellite Communications Transmission Services “ (Capability Package 9A0130) zur Deckung des Bedarfes an Satellitenübertragungs -kapazitäten für die Jahre 2020 bis 2035 aufgesetzt. Dies ist das Nachfolgeprojekt zum bestehenden Projekt „Provide post-2000 Satellite Communications Capability“, welches im Jahr 2019 endet. 18. Welche neuen Systeme sollen hierfür geschaffen, und welche vorhandenen Systeme sollen modernisiert werden? Es sollen hierfür keine neuen Satelliten-Systeme geschaffen werden. Die NATO beabsichtigt weiterhin, bestehende Satelliten von NATO-Mitgliedstaaten zu nutzen . In Ergänzung werden Verträge mit kommerziellen Providern geschlossen. Die bestehende Infrastruktur der Bodenstationen wird modernisiert. 19. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 26. August 2016 wie erhofft (vgl. Plenarprotokoll 18/205, Antwort auf die Mündliche Frage 16 und Plenarprotokoll 18/124, Anlage 7) von der US-Seite über die Steuerung von Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein sowie die Einbindung der dortigen Distributed Ground Station in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Flüge übermittelt bekommen, wozu der Staatsminister Michael Roth versicherte, die Bundesregierung bleibe in der Angelegenheit „am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhalten“? a) Wann fanden die angekündigten „regelmäßigen“ Gespräche zur Causa Ramstein statt, bzw. bei welchen anderen Gelegenheiten wurde das Thema angesprochen? b) Sofern die US-Regierung seit den vergangenen sieben Monaten nicht wie von der Bundesregierung erhofft weitere Details übermittelt hat, für wann rechnet das Auswärtige Amt mit den erfragten Informationen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 19 bis 19b zusammen beantwortet . Die Bundesregierung hat den Bundestag mehrfach über ihren Kenntnisstand zu dieser Frage informiert, insbesondere wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11023 vom 25. Januar 2017 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung wird den Austausch mit den USA in geeigneter Form fortführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12311 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Was ist der Bundesregierung über die Häufigkeit von Angriffen und Bombardierungen durch Kampfdrohnen im Jemen unter der neuen Regierung Trump bekannt, und inwiefern haben diese gegenüber dem Vorgänger Obama zu- oder abgenommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die öffentliche Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 21. Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, um in Erfahrung zu bringen, inwiefern die US-Drohnenangriffe im Jemen über Ramstein geroutet werden oder dort eine Vor- und Nachbereitung der Einsätze stattfindet ? Wie in der Antwort zu Frage 19 mitgeteilt, wird die Bundesregierung den Dialog zu dem Fragenkomplex insgesamt mit der US-Regierung in geeigneter Form fortführen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333