Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12312 18. Wahlperiode 11.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Lutze, Klaus Ernst, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12019 – Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 25. Februar 2016 wurden die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien, der Europäischen Union und Neuseeland eröffnet. Das geplante Abkommen umfasst u. a. Investitionen , den Handel mit Gütern und Dienstleistungen, den elektronischen Handel , die Vergabe öffentlicher Aufträge, Energie, staatseigene Unternehmen, Wettbewerb, die Bekämpfung der Korruption und Regulierungsfragen. 1. Liegen der Bundesregierung Zahlen über das Gesamtvolumen des Umsatzes deutscher und europäischer Unternehmen in Australien und Neuseeland vor? Falls ja, wie fallen diese aus? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie hoch der Umsatz deutscher und europäischer Unternehmen in Australien und Neuseeland ist. Der Bundesregierung liegen jedoch Daten zum jeweiligen Handelsvolumen der deutschen Wirtschaft in den beiden Ländern vor. Danach haben deutsche Unternehmen im Jahr 2015 Waren im Wert von 8,44 Mrd. Euro nach Australien exportiert. Der Wert der Ausfuhren aus der EU nach Australien betrug im Jahr 2015 31,5 Mrd. Euro. Nach Neuseeland haben deutsche Unternehmen im Jahr 2015 Waren mit einem Wert von 1,08 Mrd. Euro exportiert. Der Wert der Ausfuhren aus der EU nach Neuseeland betrug im Jahr 2015 4,61 Mrd. Euro. 2. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die bedeutendsten Bereiche und Zweige der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Australien und Deutschland bzw. zwischen Neuseeland und Deutschland hinsichtlich ihres Export- und Importvolumens? Die Sektoren, die im Jahr 2015 den größten Anteil am Exportvolumen von Deutschland nach Australien ausgemacht haben, waren die Bereiche Kfz und Kfz-Teile, Maschinen, Arzneimittel und Elektrotechnik. Bei den Importen aus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12312 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Australien waren es die Bereiche Kohle, Metallerze, Arzneimittel und Nahrungsmittel . Bei den Exporten nach Neuseeland machten im Jahr 2015 den größten Anteil die Bereiche Maschinen, Kfz und Kfz-Teile und Elektrotechnik aus. Bei den Importen aus Neuseeland machten die Bereiche Nahrungsmittel, Rohstoffe und Messtechnik den größten Anteil aus. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umfang, in dem jeweils große, mittlere und kleine Unternehmen aus Deutschland in Australien und Neuseeland tätig sind? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang große, mittlere und kleine Unternehmen aus Deutschland in Australien und Neuseeland tätig sind. 4. Wie groß ist der Umfang bilateraler Investitionen zwischen Deutschland und Australien? Der Bestand der deutschen Direktinvestitionen in Australien belief sich im Jahr 2013 (letztes Jahr, zu dem der Bundesregierung Zahlen vorliegen) auf 16 350 Mio. Euro. Der Bestand der australischen Direktinvestitionen in Deutschland lag im Jahr 2013 bei 2 163 Mio. Euro (Quelle: GTAI). 5. Wie groß ist der Umfang bilateraler Investitionen zwischen Deutschland und Neuseeland? Der Bestand der deutschen Direktinvestitionen in Neuseeland belief sich im Jahr 2013 (letztes Jahr, zu dem der Bundesregierung Zahlen vorliegen) auf 697 Mio. Euro. Der Bestand der neuseeländischen Direktinvestitionen in Deutschland ist der Bundesregierung nicht bekannt (Quelle: GTAI). 6. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Verhandlungen über die Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien bzw. zwischen der Europäischen Union und Neuseeland? Einen Zeitplan für die Verhandlungen hat die Kommission der Europäischen Union bisher noch nicht veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat jedoch angekündigt, in Kürze ein Verhandlungsmandat im Europäischen Rat für die Aufnahme der Verhandlungen einholen zu wollen. 7. Rechnet die Bundesregierung wegen der Haltung der neuen US-Administration mit einem veränderten Zeitplan der plurilateralen Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland? Der Bundesregierung ist nicht ersichtlich, welche Haltung der US-Administration die Fragesteller meinen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Wettbewerbsdruck für die europäische und deutsche Milch-Branche vor dem Hintergrund der geplanten Freihandelsabkommen? Die deutsche Milchwirtschaft ist international durchaus wettbewerbsfähig und konkurriert mit Anbietern aus Neuseeland und Australien bereits jetzt auf internationalen Märkten. Die Bundesregierung kennt die Marktstellung der Milcher- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12312 zeugung in Australien und Neuseeland und wird dies, wie bei allen anderen Produkten auch, bei der Erteilung des Mandates sowie den geplanten Verhandlungen berücksichtigen. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Entwicklung der deutschen Landwirtschaft im Zuge der Freihandelsabkommen verändern wird? Die Verhandlungen haben weder begonnen noch wurde ein Verhandlungsmandat erteilt. Inhalte eines möglichen Ergebnisses oder deren zeitliches Inkrafttreten sind noch völlig offen. Vor diesem Hintergrund wären Aussagen zur Entwicklung der deutschen Landwirtschaft rein spekulativ. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den bilateralen Warenhandel hinsichtlich der geplanten Zollsenkung für deutsche, australische und neuseeländische Unternehmen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die geplanten Zollsenkungen positiv auf den Warenhandel zwischen Deutschland und Australien und Neuseeland auswirken werden. 11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl deutscher Exporteure ein, welche die Zollvorteile des geplanten Freihandelsabkommens nutzen könnten ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Die Bundesregierung erwartet , dass alle deutschen Exporteure, die mit Australien und Neuseeland Handel betreiben wollen, von den Zollvorteilen profitieren könnten. Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen, um Zollvorteile des geplanten Freihandelsabkommens als „ermächtigter Ausführer“ in Anspruch nehmen zu können? Unternehmen, die das vereinfachte Verfahren des ermächtigten Ausführers in Anspruch nehmen möchten, müssen hierfür bei dem für sie zuständigen Hauptzollamt einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen und dabei die präferenzrechtlich relevanten Abläufe und Dokumentationspflichten in einer innerbetrieblichen Arbeits- und Organisationsanweisung verbindlich festlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333