Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Mai 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12314 18. Wahlperiode 11.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12071 – Waffen- und Sprengstofffunde in Deutschland 2015 und 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Regelmäßig werden bei polizeilichen Durchsuchungen in Deutschland Waffen und Sprengstoff sichergestellt. Nicht selten sind die Besitzer Teil der Neonazi- Szene. Oft jedoch wird ein politischer Hintergrund außer Acht gelassen (vgl.: „Razzia bei ‚Bavaria Vikings‘“, Bayerischer Rundfunk vom 14. März 2017, www.br.de/nachrichten/razzia-illegaler-waffenbesitz-100.html, „Waffenfunde bei Razzia auch in Thüringen“, mdr.de vom 25. Januar 2017, www.mdr.de/ thueringen/razzia-waffenfund-thueringen-100.html und „Polizei entdeckt Waffen und Sprengstoff bei Razzien“ sowie „Polizei hebt privates Waffenlager aus“, nzv.de vom 10. Dezember 2015 www.n-tv.de/panorama/Polizei-hebtprivates -Waffenlager-aus-article16543136.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die gestellten Fragen betreffen Zahlen zu deliktisch verwendeten Waffen und Sprengstoff und nicht (nur) zu Funden, wie die Überschrift impliziert. Das Zahlenmaterial der folgenden Antworten beinhaltet die Gesamtzahl, d. h. sowohl die Sicherstellungszahlen (ca. 90 Prozent) als auch die Anzahl der Funde (ca. 10 Prozent ) von Waffen und Sprengstoff. 1. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 Schusswaffen sicher (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)? Im Sondermeldedienst Waffen/Sprengstoff wurden für das Jahr 2015 insgesamt 5 367 Fälle gemeldet: Illegaler Besitz: 2 823 Fälle Illegaler Handel: 11 Fälle Illegales Überlassen: 28 Fälle Illegale Einfuhr: 100 Fälle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12314 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Illegales Führen: 1 009 Fälle Illegale Bearbeitung/Herstellung: 347 Fälle Fund: 623 Fälle Straftaten nach StGB: 426 Fälle Insgesamt wurden im Jahr 2015 8 197 Schusswaffen sichergestellt. Seit dem Jahr 2016 hat der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV-Z) den Sondermeldedienst Waffen/Sprengstoff abgelöst. Im Meldesystem PIAV-Z wurden für das Jahr 2016 insgesamt 7 470 Fälle mit Schusswaffen registriert. Eine dezidiertere Aufschlüsselung ist derzeit noch nicht möglich. 2. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 verborgene Schusswaffendepots fest (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da Schusswaffendepots nicht gesondert erfasst werden. 3. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 illegale Waffentransporte fest (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)? Für das Jahr 2015 wurden 100 Fälle von illegaler Einfuhr von Waffen gemeldet – mit insgesamt 1 338 sichergestellten Waffen. Es handelt sich hierbei um Sicherstellungsfälle im Zusammenhang mit Aufgriffen an deutschen Außengrenzen, Flughäfen oder Häfen. Für das Jahr 2016 liegen derzeit noch keine detaillierteren Angaben vor. 4. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 aufgelisteten Fälle ließ sich nach Kenntnis der Bundesregierung rekonstruieren, wie die Schusswaffen in den Besitz gelangten (bitte nach Datum, Ort, Herkunft, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)? Die ganz überwiegende Anzahl der dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldeten Ermittlungsverfahren mit sichergestellten Schusswaffen werden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen der Länder geführt. Erkenntnisse zur Herkunft der Waffen liegen u. U. bei der jeweiligen Länderpolizei vor. 5. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 aufgelisteten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt (bitte nach Datum, Ort, Phänomenbereich sowie Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)? Der Sondermeldedienst Waffen/Sprengstoff bzw. das Meldesystem PIAV-Z diente lediglich der Erfassung von Waffen- und Sprengstoffsachverhalten. Der politische Hintergrund wird nicht erfasst, sondern ist ggf. Gegenstand des einzelnen Ermittlungsverfahrens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12314 6. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 aufgelisteten Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 des Strafgesetzbuches (StGB) oder weiteren einschlägigen Straftatbeständen aus dem Phänomenbereich Politisch Motivierte Kriminalität – rechts verurteilt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 aufgelisteten Fälle waren die Besitzer nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz von Waffenscheinen bzw. Waffenbesitzkarten (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)? Bei der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich um Fälle des illegalen Waffenbesitzes . Dies impliziert die Illegalität einer Waffe. Dezidierte Angaben zu den Besitzverhältnissen liegen zu den 426 Fällen der Verwendung von Schusswaffen bei Straftaten nach dem Strafgesetzbuch im Jahr 2015 vor. In den 426 Fällen wurden insgesamt 470 Waffen sichergestellt, wovon 23 Waffen im Legalbesitz und 107 Waffen im illegalen Besitz waren. In 340 Fällen handelte es sich um erlaubnisfreie Waffen. 8. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 5 aufgelisteten Fälle wurde der Waffenschein nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang eingezogen (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und der daraus möglicherweise resultierende Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse im Nachgang zu polizeilichen Ermittlungen obliegen den örtlich zuständigen Waffenbehörden. 9. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 Sprengstoff sicher (bitte nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs – gewerblicher, militärischer Sprengstoff, Selbstlaborate – aufschlüsseln)? Für das Jahr 2015 wurden durch den Sondermeldedienst Waffen/Sprengstoff insgesamt 855 Fälle von Sicherstellungen von Sprengmitteln erfasst. In unter 10 Prozent der Fälle wurde Sprengstoff (wie z. B. TNT oder Dynamit) sichergestellt. Für das Jahr 2016 wurden im Meldesystem PIAV-Z 1 445 Sicherstellungen von Spreng- und Brandvorrichtungen gemeldet. Eine weitere Aufschlüsselung ist nicht möglich. 10. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 verborgene Sprengstoffdepots fest (bitte nach Datum , Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da Sprengstoffdepots nicht gesondert erfasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12314 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 illegale Sprengstofftransporte fest (bitte nach Datum , Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)? Für das Jahr 2015 wurden 225 Fälle von illegaler Einfuhr von Sprengmitteln festgestellt . Aufgrund der Umstellung auf das Meldesystem PIAV-Z liegen für das Jahr 2016 dazu keine Zahlen vor. 12. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 10 bis 12 aufgelisteten Fälle ließ sich nach Kenntnis der Bundesregierung rekonstruieren, wie der Sprengstoff in den Besitz gelangte (bitte nach Datum, Ort, Herkunft, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)? Die ganz überwiegende Anzahl der dem BKA gemeldeten Ermittlungsverfahren mit sichergestelltem Sprengstoff werden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen der Länder geführt. Erkenntnisse zur Herkunft des Sprengstoffs liegen u. U. bei der jeweiligen Länderpolizei vor. 13. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 10 bis 12 aufgelisteten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt (bitte nach Datum, Ort, Phänomenbereich Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 14. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 10 bis 12 aufgelisteten Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 StGB oder weiteren einschlägigen Straftatbeständen aus dem Phänomenbereich Politisch Motivierte Kriminalität – Rechts verurteilt? 15. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 10 bis 12 aufgelisteten Fälle waren die Besitzer nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz einer Sprengstofferlaubnis (bitte nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 16. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 11 aufgelisteten Fälle wurde die Sprengstofferlaubnis nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang entzogen (bitte nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln )? Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und der daraus resultierende mögliche Entzug sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse im Nachgang einer polizeilichen Ermittlung obliegen den örtlich zuständigen Behörden. 17. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 privat angelegte Bunker fest (bitte nach Datum, Ort und Art der Bunker aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333