Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12328 18. Wahlperiode 12.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12172 – Die bundesrepublikanische Praxis des Freikaufes und deutsche Geheimdienste V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zwischen 1964 und 1989 wurden durch die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 33 755 politische Häftlinge in der DDR für mehr als 3,4 Mrd. DM freigekauft (vgl.: Wikipedia: Häftlingsfreikauf, https://de.wikipedia.org/wiki/H% C3%A4ftlingsfreikauf). Unter ihnen befanden sich unter anderen spätere Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann oder der Kampfgruppe Priem. Zur Praxis des Bundesnachrichtendienstes wiederum gehörte die verdeckte Befragung von Flüchtlingen, Asylbewerbern sowie Aussiedlern und anderen Einwanderern aus sozialistischen Staaten, darunter auch solchen aus der DDR. In Einzelfällen wurden diese vom Bundesnachrichtendienst als Quellen geworben (vgl.: Wikipedia: Hauptstelle Befragungswesen, https://de.wikipedia.org/wiki/ Hauptstelle_f%C3%BCr_Befragungswesen). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine Beantwortung der Kleinen Anfrage durch den Bundesnachrichtendienst (BND) erfordert eine intensive Recherche und systematische Aufarbeitung der dort vorliegenden Aktenbestände, da die Informationen nicht aufbereitet vorliegen . Nach jetziger Einschätzung würde dies einen langjährigen Bearbeitungsaufwand bedeuten. Aber auch dann wäre vermutlich ein Teil der Fragen heute nicht mehr vollständig zu beantworten. In den noch im Bundeskanzleramt vorhandenen Akten liegen die angefragten Informationen zu den teilweise über 53 Jahre zurückliegenden Vorgängen ebenfalls nicht in aufbereiteter Form vor. In dem bislang recherchierten umfangreichen Aktenmaterial mit Bezug zu der Kleinen Anfrage finden sich zwar Splittererkenntnisse zu einigen der formulierten Fragen, die aber selbst dann, wenn sie in langwierigen arbeits- und personalintensiven Recherchen zusammengeführt würden, keine vollständige Beantwortung erlauben würden. Für das Bundeskanzleramt und den BND würde der Versuch einer Beantwortung der sie betreffenden Teile der Kleinen Anfrage einen – auch weil nicht erfolgversprechenden – nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12328 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus ist die Erforschung historischer Sachverhalte nicht Aufgabe der Bundesregierung. Dies bleibt der Wissenschaft vorbehalten. Die Bundesregierung unterstützt dies, indem sie regelmäßig Altakten – darunter auch Unterlagen zum angefragten Thema an das Bundesarchiv abgibt, wo sie von Wissenschaftlern und anderen Interessierten nach Maßgabe des Bundesarchivgesetzes eingesehen werden können. Soweit sich einschlägige Altakten noch in den mit den Fragen des „Häftlingsfreikaufs“ befassten Behörden befinden, kann auch dort von Jedermann auf Antrag gemäß den Voraussetzungen des Bundesarchivgesetzes Einsicht genommen werden. 1. In welchem Umfang waren der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz an Verhandlungen, Vor- und Nachbereitung und Durchführung der Übergaben beteiligt (bitte die Zahl der Übergaben nach Behörden und Jahren aufschlüsseln)? Für die Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) kam eine Einbindung nur in wenigen Fällen in Betracht, nämlich dann, wenn es sich um sogenannte Verlustfälle handelte, in der Regel um die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) festgenommenen Counter Men (CM). Der größte Teil dieser politischen Häftlinge waren jedoch ehemalige DDR-Bürger , die wegen politischer Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) der DDR inhaftiert waren. Hier wurden Verhandlungen ausschließlich auf politischer Ebene durch das ehemalige Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (BMB) sowie in Fällen besonderer Bedeutung durch das Bundeskanzleramt geführt . Die Spionageabwehr des BfV war in diese Verhandlungen nicht eingebunden . Die Anzahl der „Verlustfälle“, die einen Rückschluss auf eine Beteiligung der Spionageabwehr des BfV zuließe, kann mangels entsprechender Unterlagen im BfV nicht beziffert werden. Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Von welchen Diensten, in welchem Rahmen, auf welcher gesetzlichen Grundlage , wie oft, und wozu wurden die Freigekauften befragt? Rechtsgrundlage für die Befassung des BfV in den alten Bundesländern war das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit Befragungen durch Mitarbeiter der Spionageabwehr des BfV in West- Berlin erfolgten, galten bis 12. Oktober 1990 zusätzlich die Vorbehaltsrechte der drei Westmächte. Grundlage für die Tätigkeit des BND war bis zum Inkrafttreten des BND-Gesetzes am 30. Dezember 1990 die – aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung von 2. Oktober 1963 erlassene – Allgemeine Dienstanweisung für den Bundesnachrichtendienst vom 4. Dezember 1968. Im Übrigen wird für den BND auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine offene Beantwortung der Frage im Übrigen kann die Kenntnisnahme durch Unbefugte nach sich ziehen und für die Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Sie wird daher mit dem Verschlusssachengrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft .* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12328 3. In welchem Umfang wurden die Freigekauften als Quellen bzw. Mitarbeiter eingesetzt, und in welchen Bereichen (bitte nach Behörden, Bereichen und Jahren aufschlüsseln)? Die Frage kann wegen fehlender Unterlagen nicht beantwortet werden. Der entsprechende Aktenbestand des BfV wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen im Jahre 2008 vernichtet. Da freigekaufte Häftlinge nicht mehr in die DDR einreisen konnten, kam eine Nutzung als Quelle nicht in Betracht, weil sie keine aktuellen Informationen aus dem Operationsgebiet beschaffen konnten. Gegen eine Einstellung als Mitarbeiter sprachen Sicherheitsbedenken. Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Freigekauften auch aktive bzw. ehemalige Quellen oder Mitarbeiter der Hauptverwaltung Aufklärung oder anderer Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (bitte nach Anzahl der Quellen bzw. Mitarbeiter und Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen zur Anzahl der Quellen beziehungsweise Mitarbeiter der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) keine statistischen Angaben vor, da der Aktenbestand im BfV keine aussagekräftigen Unterlagen hierzu enthält. Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Wie viele der in Frage 4 genannten Personen wurden wiederum erfolgreich als Quellen oder Mitarbeiter bundesdeutscher Nachrichtendienste geworben (bitte nach Anzahl der Quellen bzw. Mitarbeiter und Jahren aufschlüsseln)? 6. Waren unter den Freigekauften auch Personen, die wegen rechter, rassistischer und/oder rechtsterroristischer Straftaten in der DDR verurteilt worden waren? 7. Waren ausländische Nachrichtendienste an Verhandlungen, Vor- und Nachbereitung und Durchführung der Übergaben beteiligt (bitte die Zahl der Übergaben nach Nachrichtendiensten und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Eine spezifische Beantwortung der Frage ist mangels entsprechender Unterlagen im BfV nicht möglich. Der entsprechende Aktenbestand wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen im Jahre 2008 vernichtet. Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Welche Aktenbestände liegen zum Thema Häftlingsfreikauf aus der DDR im Bundesamt für Verfassungsschutz und im Bundesnachrichtendienst vor? Die Aktenbestände des BfV zum Thema Häftlingsfreikauf waren früher mit anderen Akten des Sachbetreffs „Zuwanderer aus der DDR“ in einer Aktengruppe zusammengefasst. Die Vernichtung der Akten dieser Aktengruppe wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen im Jahre 2008 veranlasst. Im weiteren Sinne der Fragestellung liegt dem BfV noch eine etwa 50 Seiten umfassende Auswertungsschrift der seinerzeitigen Methodenforschung des BfV mit Stand vom März 1978 unter dem Titel „Agenten unter den Haftentlassenen aus der DDR“ vor, die für die Abgabe an das Bundesarchiv vorgesehen ist. Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12328 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. In wie vielen Fällen setzten sich deutsche Politiker dafür ein, dass Freigekaufte wieder in die DDR reisen konnten, beispielsweise zu ihren Familien (bitte nach Jahren und Politikern aufschlüsseln)? 10. Was für einen bürokratischen Vorgang und welchen Zeitverlauf erforderten diese Sondergenehmigungen? 11. Wurden einzelne Freigekaufte nach ihrer Befragung bei Sicherheitsbehörden als rechte Gefährder eingestuft und registriert (bitte nach Anzahl der Personen und Jahren aufschlüsseln)? 12. Wie viele der Freigekauften fielen später durch rechtsterroristische Akte bzw. Straftaten nach §§ 129a oder b, 86a, 130 des Strafgesetzbuches und anderen politisch rechts motivierten Straftaten auf (bitte die Straftaten soweit möglich einzeln aufführen)? Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. Auf die datenschutzrechtlichen Löschungsfristen wird verwiesen. Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333