Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12334 18. Wahlperiode 15.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12012 – Bewältigung des Strukturwandels in der Bergbauregion Lausitz – Unterstützung durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem am 14. November 2016 im Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung den vom Strukturwandel betroffenen Braunkohleregionen Unterstützung zugesagt: „Es muss vor allem gelingen, in den betroffenen Regionen konkrete Zukunftsperspektiven zu eröffnen, bevor konkrete Entscheidungen für den schrittweisen Rückzug aus der Braunkohlenwirtschaft erfolgen können. Dafür brauchen wir eine regional- und industriepolitische Strategie, die den Strukturwandel aktiv gestaltet und die Unternehmen und ihre Arbeitskräfte bei der Anpassung an neue regionale Strukturen unterstützt .“ Im Bundeshaushalt 2016 wurde ein Haushaltstitel mit jährlich 4 Mio. Euro im Rahmen des Energie- und Klimafonds für die „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ eingestellt. Bisher sind keine Mittel aus diesem Haushaltstitel abgeflossen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/10479) heißt es dazu: „Das nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. November 2015 neu aufzulegende spezifische Förderprogramm zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen soll mit den im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 vorgesehenen Maßnahmen sowie bereits bestehenden strukturwirksamen Maßnahmen des Bundes – z. B. im Rahmen der GRW – sowie Ländermaßnahmen sinnvoll vernetzt werden.“ Der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen haben sich im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) auf ein Projekt zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz verständigt. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/10479) wird der Projektbeginn für 2017 und eine Laufzeit von vier Jahren angekündigt. Die Gesamtförderung aus Mitteln der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12334 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode GRW betrage 7,3 Mio. Euro und werde je zur Hälfte aus den jährlichen Zuweisungen von GRW-Bundesmitteln an die Länder Brandenburg und Sachsen sowie aus entsprechenden Landesmitteln finanziert. Weiterhin hat die Bundesregierung einen Regionalfonds angekündigt, um in den derzeitigen Braunkohleregionen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem soll eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung “ unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen fördern, die vom Rückgang der Kohleverstromung betroffen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10479). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat am 14. November 2016 den Klimaschutzplan 2050 (KSP) zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beschlossen. Mit dem KSP wird der politische Rahmen für die Verbindung von ambitionierten Klimaschutzzielen und dem Umbau der Energieversorgung mit regional- und industriepolitischen Zielen gesetzt. Die nationalen Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Für die betroffenen Unternehmen , die Beschäftigten und die Kommunen sind hiermit erhebliche Anpassungsprozesse verbunden. Angesichts der großen Bedeutung der Braunkohlewirtschaft für die Wertschöpfungsstrukturen und Beschäftigung stehen die Regionen vor der großen Herausforderung, wirtschaftliche Perspektiven durch strukturwirksame wirtschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Der Bund wird die Braunkohleregionen im Strukturwandel unterstützen. Um abrupte Strukturbrüche in den Regionen zu vermeiden, Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern und neue Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven zu schaffen, muss der Strukturwandel frühzeitig und kreativ im Zusammenspiel mit den Bundesländern und den Regionen gestaltet werden. Der KSP sieht vor, dass eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung “ eingesetzt wird. Diese Kommission wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt unter Einbindung weiterer Ressorts sowie von Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, Vertretern betroffener Unternehmen und Branchen sowie regionalen Akteuren. Die Kommission soll zur Unterstützung des Strukturwandels einen Instrumentenmix entwickeln, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz zusammen bringt. Dazu gehören Vorschläge zu notwendigen Investitionen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen und deren Finanzierung. Die Bundesregierung hat bereits mit den vorbereitenden Maßnahmen begonnen, damit die Kommission ihre Arbeit Anfang 2018 aufnehmen und Ergebnisse möglichst bis Ende 2018 vorlegen kann. 1. Welchen Beitrag will die Bundesregierung konkret für eine regional- und industriepolitische Strategie leisten, die den Strukturwandel aktiv gestaltet und die Unternehmen und ihre Arbeitskräfte bei der Anpassung an neue regionale Strukturen unterstützt? Die Bundesregierung hat in der 18. Legislaturperiode ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um öffentliche Investitionen in Deutschland besonders in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Wissenschaft und Forschung dauerhaft zu erhöhen, Innovationen in Schlüsselbereichen zu fördern und die Rahmenbedingungen für private und öffentliche Investitionen zu verbessern. Schon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12334 heute profitieren die Braunkohleregionen von zahlreichen Maßnahmen des Bundes wie z. B. von der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, den Forschungs- und Innovationsprogrammen, den Finanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung, vom kommunalen Investitionsfonds , von der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen oder von Maßnahmen der Europäischen Strukturfonds. Auch werden Bund und Länder die bisher erfolgreiche und gemeinsam finanzierte Braunkohlesanierung in Ostdeutschland fortsetzen. Gemeinsam mit den Ländern und regionalen Akteuren wird die Bundesregierung im Rahmen der einzurichtenden Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ einen Instrumentenmix für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen entwickeln. 2. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie dabei die Lausitzer Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden sollen? Ein erfolgreicher Strukturwandel in den Braunkohleregionen erfordert das Zusammenwirken aller politischen Ebenen, also der Kommunen, der Landkreise, der Länder, des Bundes und der EU. Von zentraler Bedeutung sind aber Initiativen und Ideen der Regionen und ihrer Bürgerinnen und Bürger selbst. Lösungen für die Gestaltung des wirtschaftlichen Strukturwandels können nicht von oben verordnet werden. Deshalb legt der Bund großen Wert darauf, das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Regionen für eine wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. So zielt bspw. der geplante Ideenwettbewerb in den Braunkohleregionen im Rahmen des Programms „Unterstützung des Strukturwandels in den deutschen Braunkohleregionen“ auch auf eine breite Beteiligung der Regionen und die Vernetzung der Akteure ab. 3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die regional- und industriepolitische Strategie für die Braunkohleregion Lausitz ein, die den Strukturwandel aktiv gestalten soll? 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von Agora Energiewende, wonach jährlich 250 Mio. Euro zur Förderung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen benötigt werden? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Zur quantitativen Schätzung der Kosten für die regional- und industriepolitische Strategie für die Braunkohleregionen liegen keine verlässlichen Untersuchungen vor. Die Kosten in den Regionen variieren je nach sektoraler Abhängigkeit von der Braunkohle und den Zulieferbetrieben und je nach Strukturschwäche der Region und der wirtschaftlichen Verflechtung mit den umgebenden Regionen. 5. Welche umfassenden Vorarbeiten wurden für die Konzeption der Richtlinie zur Ausgestaltung der „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ bisher erbracht, und wann werden diese Vorarbeiten abgeschlossen sein? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12334 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wann soll die Förderrichtlinie für die Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen veröffentlicht werden? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Bund hat Ende 2015 beschlossen, Mittel aus dem Energie- und Klimaschutzfonds in Höhe von jährlich 4 Mio. Euro zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohleregionen bereitzustellen. Die Vorarbeiten sind fortgeschritten , so dass das Programm im Sommer 2017 starten kann. Geplant ist ein Ideenwettbewerb in den Regionen, der Modellcharakter hat. Es geht um Ideen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur besseren Qualifizierung und Stärkung des Fachkräftepotenzials, zur besseren Vernetzung und um den Kompetenzaufbau in den Regionen. Über erste Pilotprojekte sollen die Realisierungschancen der Ideen ausprobiert werden. Der Ideenwettbewerb dient damit der Beteiligung der Akteure in den Regionen und der Umsetzung neuer Ideen zur Standortstärkung . 7. Wann soll die angekündigte Stabsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Strukturentwicklung in der Lausitz („Lausitz erhält Stabsstelle in Berlin“, Sächsische Zeitung vom 29. September 2016) eingerichtet werden? 8. In welcher Form erwartet die Bundesregierung inhaltliche Zuarbeiten von den Bundesländern als Voraussetzung für die Einrichtung der Stabsstelle? Hat die Bundesregierung hierfür eine Frist genannt? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist eine Stabsstelle eingerichtet worden, die als Ansprechpartner für Fragen des Strukturwandels in allen Braunkohleregionen , also der Lausitz, dem Rheinischen Revier, dem Mitteldeutschen Revier und dem Helmstedter Revier, dient. Die Stabsstelle koordiniert ihre Aktivitäten mit denjenigen der Bundesländer. 9. Haben die Länder Brandenburg und Sachsen bereits strukturpolitische Perspektiven für die Braunkohleregion Lausitz entwickelt und der Bundesregierung übermittelt? Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen , falls nein, warum nicht? Der Bund und die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen stimmen ihre Aktivitäten zur Unterstützung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen entsprechend der föderativen Aufgabenverteilung sehr eng miteinander ab. 10. Welches Projekt wird im Rahmen der GRW zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz gefördert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10479)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12334 11. Welche Maßnahmen sollen im Einzelnen mit der Gesamtförderung aus Mitteln der GRW in Höhe von 7,3 Mio. Euro realisiert werden? Wurde mit einzelnen Maßnahmen bereits begonnen? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einem Beginn zu rechnen? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen haben im Rahmen der Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) den Antrag aus der Lausitz zum Aufbau einer länder-und landkreisübergreifenden Arbeitsstruktur im Rahmen der GRW-Experimentierklausel genehmigt . Ziele sind u. a. der Ausbau der regionalen Kooperation zwischen Verwaltung und Wirtschaft, die Verbesserung der länderübergreifenden Abstimmungsprozesse , die Abstimmung von Förderprogrammen in Brandenburg und Sachsen, die Bündelung und Beteiligung der zahlreichen Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft und die Förderung strukturbestimmender Projekte z. B. zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen . Über die konkrete Umsetzung liegen dem Bund keine Informationen vor, da die Durchführung der GRW einschließlich der Auswahl und der Abwicklung der zu fördernden Projekte ausschließlich bei den Ländern Brandenburg und Sachsen liegt. Die beiden Bundesländer werden dem Bund jährlich über die Verwendung der Mittel berichten. 12. Wann wird der von der Bundesregierung angekündigte Regionalfonds (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10479) eingerichtet, um in den derzeitigen Braunkohleregionen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen? 13. Wie soll der Regionalfonds finanziell ausgestattet sein, wie erfolgt die Finanzierung , wer verwaltet ihn, und wer entscheidet über die Vergabe von Mitteln aus dem Regionalfonds? 14. Welche Maßnahmen sollen aus dem Regionalfonds konkret finanziert werden , und welche Voraussetzungen für eine Förderung bestehen dabei? Die Fragen 12, 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Bund hat im KSP beschlossen, den Strukturwandel in den Braunkohleregionen zu unterstützen. Die notwendigen Mittel sollen in entsprechenden Regionalfonds bereitgestellt werden. Über die konkrete Ausgestaltung und Zielrichtung der Mittel ist noch zu entscheiden. 15. Mit welchen Ergebnissen hat sich die Bundesregierung bei der Europäischen Union dafür eingesetzt, dass das europäische Wettbewerbsrecht kein Hindernis für die öffentliche Förderung von Investitionen und Unternehmensansiedlungen in den bisherigen Braunkohleregionen darstellt? Öffentliche Förderungen in den bisherigen Braunkohleregionen sind zulässig, soweit sie mit den Regelungen des EU-Beihilferechts in Einklang stehen. Sobald öffentliche Fördervorhaben in Bezug auf die Beihilfeart, die Voraussetzungen und den Umfang der Beihilfe sowie potenzielle Beihilfeempfänger konkretisiert sind, kann die Bundesregierung die Vereinbarkeit mit dem Beihilferecht prüfen und sich ggf. für eine Genehmigung notifizierungsbedürftiger Vorhaben durch die Europäische Kommission einsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12334 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wann konkret soll die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung “ unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Arbeit mit dem Ziel aufnehmen, die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen zu fördern, die vom Rückgang der Kohleverstromung betroffen sind, und bis wann sollen die Ergebnisse der Kommissionstätigkeit vorgelegt werden? 17. Welchen konkreten Arbeitsauftrag soll die Kommission von wem und wann erhalten? 18. Wer ist bzw. soll Mitglied der Kommission werden, und nach welchen Kriterien und von wem wurde bzw. wird die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern in die Kommission getroffen? Die Fragen 16, 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Siehe hierzu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung. Im KSP hat die Bundesregierung vereinbart, eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ einzusetzen. Die Kommission soll Anfang 2018 ihre Arbeit aufnehmen und Ergebnisse möglichst bis Ende 2018 vorlegen. Diese Kommission wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt unter Einbindung weiterer Ressorts sowie von Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, Vertreter betroffener Unternehmen und Branchen sowie regionalen Akteuren. Die Kommission soll zur Unterstützung des Strukturwandels einen Instrumentenmix entwickeln, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz zusammen bringt. Dazu gehören Vorschläge zu notwendigen Investitionen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen und deren Finanzierung. Damit die Kommission rechtzeitig und mit guten Voraussetzungen starten kann, hat die Bundesregierung bereits mit den vorbereitenden Maßnahmen begonnen. Hierunter fallen auch Fragen der konkreten Arbeitsaufträge sowie zu der möglichen Zusammensetzung der Kommission . 19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sinnvoll ist, im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem damit verbundenen Strukturwandel der Braunkohleregionen Staatsverträge zwischen dem Bund und den betroffenen Bundesländern zu schließen mit dem Ziel, darin alle Belange des Strukturwandels verbindlich zu regeln? Die gegenwärtige verfassungsrechtlich festgelegte regionalpolitische Zuständigkeit hat sich bewährt. Der Bund nimmt bereits jetzt seine regionalpolitische Verantwortung wahr und unterstützt die Bundesländer insbesondere über die GRW. 20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der IHK Lausitz für eine Lausitzformel „Ein Gigawatt für ein Gigawatt “ (www.cottbus.ihk.de/blob/cbihk24/servicemarken/presse/Aktuelle- Meldungen/3619676/ccdf4de2e424c7731b8615fa9dee0ee4/2017-01-19- LAUSITZ-PAPIER-data.pdf)? Der Vorschlag der IHK Lausitz zeigt eine Reihe von konkreten Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels in der Lausitz auf. Die Vorschläge werden geprüft und gehen in die Vorbereitung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12334 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem jüngst veröffentlichten Lausitzer Revierkonzept der LEAG (www.leag.de/de/news/ details/leag-legt-revierkonzept-fuer-die-lausitz-vor/), welches sich unter anderem auf die Aussage stützt: „Wir müssen feststellen, dass seitens der Bundespolitik offensichtlich der Wille besteht, Deutschlands Klimaziele im Wesentlichen auf dem Rücken der Braunkohle zu erreichen.“? Der KSP sieht vor, dass alle Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude , Landwirtschaft) einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele erbringen müssen. Die Emissionen der Energiewirtschaft sollen auf 175 bis 183 Millionen t. Äq CO2 bis 2030 verringert werden. Dies entspricht in etwa einer Halbierung im Vergleich zum Jahr 2014. Da die CO2-Emissionen der Energiewirtschaft zum weitaus größten Teil (rund 80 Prozent) aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle stammen, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Kohleverstromung schrittweise in einem ähnlichen Umfang zu reduzieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333