Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12338 18. Wahlperiode 15.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12186 – Aktuelle Daten zu den berufsständischen Versorgungswerken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die berufsständischen Versorgungswerke stellen für Angehörige der verkammerten Freien Berufe die wesentliche Säule der Alterssicherung dar. Für diesen Personenkreis sollen sie – ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung – die Pflichtversorgung für das Alter, den Fall der Invalidität und die Hinterbliebenenrente im Todesfall gewährleisten. Pflichtmitglieder der Versorgungswerke können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Die Ausgestaltung der Beiträge, der Leistungen , der Organisation und der Kapitalanlage obliegt den Versorgungswerken im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben. Ziel dieser Anfrage ist es, eine Übersicht über aktuelle Daten zur Struktur, Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Versorgungswerke zu gewinnen. 1. Wie viele berufsständische Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche zehn Versorgungswerke sind, gemessen an den Mitgliederzahlen und den verwalteten Vermögen, die größten? Es gibt in Deutschland 89 berufsständische Versorgungswerke der verkammerten Freien Berufe. Die nachstehenden Versorgungswerke sind von der Mitgliederzahl und der Kapitalanlage her am größten: Bayerische Ärzteversorgung (versichert sind Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte) Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Nordrheinische Ärzteversorgung Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ärzteversorgung Westfalen-Lippe Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12338 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ärzteversorgung Niedersachsen Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen An der Mitgliederzahl gemessen folgen die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung und die Bayerische Architektenversorgung, die allerdings eine geringere Kapitalanlage als die Bayerische Apothekerversorgung und Berliner Ärzteversorgung haben. 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der beitragszahlenden Personen in den berufsständischen Versorgungswerken in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bundesland, Berufsstand und Geschlecht angeben)? Die Entwicklung kann den Daten der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) entnommen werden. Allerdings lassen diese keine Differenzierung nach Bundesland zu. Eine Differenzierung zwischen Frauen und Männern kann nur annähernd gegeben werden, da einige Versorgungswerke auch verwaltungsintern keine Differenzierung anhand des Geschlechts vornehmen. 2013 2014 2015 gesamt M W gesamt M W gesamt M W Apotheker 61.373 21.340 40.033 61.693 21.124 40.569 62.773 16.035 46.738 Architekten 95.058 58.468 36.590 96.842 59.051 37.791 103.104 63.503 39.601 Ärzte 340.777 179.106 161.671 346.668 180.035 166.633 351.041 180.516 170.525 Notare* 988 705 283 988 722 266 1.590 1.325 265 Rechtsanwälte 146.741 90.937 55.804 150.760 92.764 57.996 152.193 93.140 59.053 Steuerberater 30.555 16.743 13.812 31.909 17.418 14.491 33.053 18.175 14.878 Tierärzte 23.583 7.665 15.918 24.042 7.489 16.553 26.068 8.287 17.781 Wirtschaftsprüfer 12.281 9.915 2.366 12.526 10.061 2.465 12.695 10.176 2.519 Zahnärzte 63.747 34.345 29.402 64.275 34.334 29.941 64.528 33.988 30.540 Ingenieure 3.890 3.510 380 3.920 3.530 390 4.000 3.615 395 Psychotherapeuten 9.962 2.301 7.661 11.282 2.489 8.793 11.471 5.430 6.041 * 2009 sind zwei außerordentliche Mitglieder hinzugekommen, die nicht regelmäßig die Anzahl ihrer Mitglieder melden. Somit kann es hier zu Abweichungen kommen. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger der berufsständischen Versorgungswerke in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bundesland , Berufsstand und Geschlecht angeben)? Die Zahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger kann denn nachstehenden Daten der ABV entnommen werden. Eine Differenzierung nach Bundesländern und Geschlecht ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12338 2013 2014 2015 Gemischte* 58.795 60.073 62.189 Apotheker 19.943 21.012 20.037 Architekten 20.983 22.213 23.844 Ärzte 76.919 79.895 82.373 Notare 963 1.009 1.013 Rechtsanwälte 12.222 13.843 15.034 Steuerberater 1.522 1.728 1.928 Tierärzte 3.086 3.145 3.308 Wirtschaftsprüfer 1.262 1.407 1.559 Zahnärzte 15.761 16.478 16.923 Ingenieure 369 412 470 Psychotherapeuten 203 268 332 * Unter den ärztlichen Versorgungswerken gibt es vier, die neben Ärzten auch Zahnärzte und/oder Tierärzte mitversichern. Nach Renteneintritt wird dort nicht mehr nach dem Beruf unterschieden, so dass die Rentner in eine Gruppe zusammengefasst werden – Gemischte. Im Einzelnen sind dies in Baden-Württemberg Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Bayern Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, im Saarland Ärzte und Zahnärzte und in Sachsen Ärzte und Tierärzte. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Berufsunfähigkeitsleistungen von berufsständischen Versorgungswerken in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil an der Gesamtzahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger? Die Entwicklung der Bezieherinnen und Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente kann den nachstehenden Daten der ABV entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12338 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 2014 2015 Anzahl Anteil % Anzahl Anteil % Anzahl Anteil% Gemischte* 1.876 3,19 1.847 3,07 1.827 2,94 Apotheker 674 3,38 680 3,24 643 3,21 Architekten 1.075 5,12 1.078 4,85 1.094 4,59 Ärzte 2.433 3,16 2.390 2,99 2.359 2,86 Notare 30 3,12 29 2,87 28 2,76 Rechtsanwälte 865 7,08 933 6,74 977 6,50 Steuerberater 99 6,50 105 6,08 128 6,64 Tierärzte 170 5,51 181 5,76 191 5,77 Wirtschaftsprüfer 47 3,72 48 3,41 48 3,08 Zahnärzte 542 3,44 512 3,11 491 2,90 Ingenieure 22 5,96 22 5,34 21 4,47 Psychotherapeuten 9 4,43 9 3,36 10 3,01 * Unter den ärztlichen Versorgungswerken gibt es vier, die neben Ärzten auch Zahnärzte und/oder Tierärzte mitversichern. Nach Renteneintritt wird dort nicht mehr nach dem Beruf unterschieden, so dass die Rentner in eine Gruppe zusammengefasst werden – Gemischte. Im Einzelnen sind dies in Baden-Württemberg Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Bayern Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, im Saarland Ärzte und Zahnärzte und in Sachsen Ärzte und Tierärzte. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten von berufsständischen Versorgungswerken in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil an der Gesamtzahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger? Die Entwicklung der Bezieherinnen und Bezieher einer Witwen- bzw. Witwerrente kann den nachstehenden Daten der ABV entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12338 2013 2014 2015 Anzahl Anteil % Anzahl Anteil % Anzahl Anteil % Gemischte* 12.533 21,32 12.572 20,93 12.581 20,23 Apotheker 2.438 12,22 2.556 12,16 2.685 13,40 Architekten 4.121 19,64 4.380 19,72 4.610 19,33 Ärzte 13.570 17,64 13.917 17,42 14.247 17,30 Notare 193 20,04 230 22,79 242 23,89 Rechtsanwälte 1.905 15,59 2.137 15,44 2.313 15,39 Steuerberater 271 17,81 307 17,77 335 17,38 Tierärzte 913 29,59 913 29,03 916 27,69 Wirtschaftsprüfer 152 12,04 172 12,22 193 12,38 Zahnärzte 3.391 21,52 3.396 20,61 3.456 20,42 Ingenieure 63 17,07 71 17,23 76 16,17 Psychotherapeuten 23 11,33 30 11,19 33 9,94 * Unter den ärztlichen Versorgungswerken gibt es vier, die neben Ärzten auch Zahnärzte und/oder Tierärzte mitversichern. Nach Renteneintritt wird dort nicht mehr nach dem Beruf unterschieden, so dass die Rentner in eine Gruppe zusammengefasst werden – Gemischte. Im Einzelnen sind dies in Baden-Württemberg Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Bayern Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, im Saarland Ärzte und Zahnärzte und in Sachsen Ärzte und Tierärzte. Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Verhältnisses von beitragszahlenden Mitgliedern und Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern von berufsständischen Versorgungswerken vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor. Aufgrund der Tatsache, dass viele Versorgungswerke erst in den 1980er-Jahren oder später gegründet wurden, können sie hinsichtlich ihres Bestandes an Rentenempfängern noch nicht „ausgereift“ sein. Es ist daher in den kommenden beiden Jahrzehnten mit einer steigenden Zahl an Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern zu rechnen. 7. Welche Erkenntnisse zum Verhältnis von Selbständigen und Angestellten in berufsständischen Versorgungswerken liegen der Bundesregierung vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis von beitragszahlenden in berufsständischen Versorgungswerken Versicherten und der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bundesland und Berufsstand angeben)? Hinsichtlich der beitragszahlenden Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen betrug in den Jahren 2013 42,271 Millionen, 2014 42,602 Millionen und im Jahr 2015 42,979 Millionen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12338 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie viele Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren jeweils von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen (bitte Gesamtzahlen und, falls möglich, nach Versorgungswerken differenzierte Werte angeben)? Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung gehen die Personen, die sich nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk haben befreien lassen, nicht hervor. Auch die ABV führt keine entsprechende Statistik. 10. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren jeweils der Anteil der Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken , die parallel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren (in Relation zur Gesamtzahl der Versorgungswerk-Mitglieder; bitte Gesamtzahlen und, falls möglich, nach Versorgungswerken differenzierte Werte angeben )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der durchschnittlichen Altersruhegelder in den vergangenen Jahren entwickelt, und wie hoch war jeweils die Veränderungsrate dieser Durchschnittswerte (bitte Gesamtzahlen sowie ggf. versorgungswerkspezifische Daten angeben)? Die durchschnittliche Höhe der Altersrenten aus allen Versorgungswerken und deren Veränderungsrate kann den nachstehenden Daten der ABV entnommen werden. Eine Differenzierung nach Versorgungswerken ist nicht möglich. Es ist darauf hinzuweisen, dass aus der Veränderungsrate der durchschnittlichen Altersruhegelder nicht auf die Höhe der Rentenanpassung geschlossen werden kann. * Ab 2012 Bruch in der Abfragesystematik, zudem wurde eine Doppelzählung von Rentnern korrigiert . Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 12. Welche Erkenntnisse zur durchschnittlichen Bezugsdauer von Altersrenten der berufsständischen Versorgungswerke liegen der Bundesregierung vor? Hinsichtlich der durchschnittlichen Bezugsdauer von Altersrenten der berufsständischen Versorgungswerke liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 2008 1.969,76 € 0,18% 2009 1.989,44 € 1,00% 2010 1.996,48 € 0,35% 2011 1.985,32 € -0,56% 2012* 2.060,54 € 3,79% 2013 2.043,46 € -0,83% 2014 2.059,21 € 0,77% 2015 2.077,92 € 0,91% Höhe der durchschnittlichen Altersruhegelder Jahr Veränderungsrate Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12338 13. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung versicherungsfremde Leistungen im Leistungskatalog der berufsständischen Versorgungswerke ? Nach Auskunft der ABV spielen versicherungsfremde Leistungen im Leistungskatalog der berufsständischen Versorgungswerke keine Rolle. 14. Inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung Aspekte des sozialen Ausgleichs bei den berufsständischen Versorgungswerken Berücksichtigung , insbesondere im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung? In den berufsständischen Versorgungwerken finden der versicherungsmäßige Risikoausgleich sowie der soziale Ausgleich durch typisierende, kollektive Tarifierung der Risiken Alter, Erwerbsminderung/-unfähigkeit und Tod statt. Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon wegen deren wesentlich umfassenderen Versichertengemeinschaft nicht sachgerecht. 15. Wie viele und welche Versorgungswerke sind nach Kenntnis der Bundesregierung von 1996 bis heute in eine Schieflage geraten und wurden von welchen Institutionen in welchem finanziellen Umfang gestützt? Nach Auskunft der ABV ist in diesem Zeitraum keine solche Situation eingetreten . 16. Wie hat sich die anhaltende Niedrigzinsphase nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Beitragssätze und die Rentenhöhen der berufsständischen Versorgungswerke ausgewirkt? 17. Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem in Frage 16 skizzierten Hintergrund das Verhältnis zwischen umlage- und kapitalgedeckter Finanzierung gewandelt? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich zuletzt im Juli 2015 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder nach den Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die berufsständischen Versorgungswerke erkundigt. Ergebnis war, dass die anhaltende Niedrigzinsphase auch Auswirkungen auf die kapitalgedeckten Systeme der berufsständischen Versorgungswerke hat. Gleichwohl habe sich die berufsständische Versorgung bewährt. Im Hinblick auf deren Finanzierung seien in der Vergangenheit verschiedene Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden. Dazu zähle der Aufbau einer Zinsrückstellung, die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67, eine Absenkung des Rechnungszinses, die Aufstockung der Sicherheitsrücklage und die nur zurückhaltende Ausschüttung von Überschüssen. Bei anhaltender Niedrigzinsphase seien weitere Einschnitte erforderlich , möglicherweise auch auf der Leistungsseite. 18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die pro Jahr eingezahlten Summen sowie das Gesamtvermögen der Versorgungswerke in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte, falls keine konkreten Zahlen vorliegen, eine Schätzung abgeben)? Die Entwicklung des Beitrags- und Rentenvolumens kann den nachstehenden Daten der ABV entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12338 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Beitragsvolumen (Mio. Euro) Vermögensanlage (Mio. Euro) 2005 5.840 96.726 2006 6.112 104.771 2007 6.421 113.323 2008 6.682 117.230 2009 7.016 125.012 2010 7.451 136.415 2011 7.645 142.602 2012 7.905 152.616 2013 8.372 164.663 2014 8.698 175.008 2015 8.993 184.289 Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 19. Wie hat sich die Vermögensstruktur der berufsständischen Versorgungswerke seit 1990 entwickelt (bitte unter besonderer Berücksichtigung der Aktienquote , des Anteils festverzinslichen Wertpapiere, von Immobilien und sonstigen Kapitalanlagen angeben)? Die Vermögensstruktur kann den nachstehenden Daten der ABV entnommen werden. Die Daten liegen nicht fortlaufend für alle Jahre vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12338 Gesamt Festverzinsliche Anlagen Aktien, nicht festverzinsliche Wertpapiere (inkl. solcher in Fonds) Beteiligungen (inkl. Private Equity, Mezzanine ) Grundstücke, Immobilien (inkl. solchen in Fonds) Andere Kapitalanlagen, Einlagen bei Kreditinstituten, übrige Ausleihungen 1990 20,810 74 % 15 % 10 % 1 % 1992 26,215 74 % 15 % 10 % 1 % 1994 33,538 78 % 12 % 9 % 1 % 1996 42,653 72 % 19 % 8 % 1 % 1998 55162 67 % 24 % 8 % 1 % 2000 67,655 65 % 27 % 7 % 1 % 2002 75,496 71 % 17 % 10 % 2 % 2003 82,359 71 % 16 % 9 % 4 % 2004 89,228 72 % 16 % 9 % 3 % 2005 96,726 71 % 17 % 1 % 9 % 2 % 2007 113,323 71 % 16 % 1 % 8 % 4 % 2009 125,012 70 % 15 % 2 % 8 % 5 % 2011 142,602 70 % 16 % 2 % 8 % 4 % 2012 152,616 69 % 16 % 2 % 8 % 5 % 2013 164,663 66 % 15 % 3 % 11 % 5 % 2014 175,008 62 % 18 % 3 % 12 % 5 % 2015 184,289 56 % 20 % 4 % 13 % 7 % Quelle: Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. 20. Welche Bestrebungen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Kapitalanlage berufsständischer Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie werden diese von der Bundesregierung unterstützt ? Nach Angaben der ABV ist die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Kapitalanlage für die berufsständischen Versorgungswerke ein zunehmend wichtiges Thema. Einige Versorgungswerke haben bereits die Principles for Responsable Investment der Vereinten Nationen (UN PRI) unterzeichnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 21. Welchen staatlichen Institutionen obliegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke, und welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Kontrolle der Versorgungswerke? Berufsständische Versorgungswerke sind auf landesgesetzlicher Grundlage organisiert . Dabei hat jedes Bundesland über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Errichtung entschieden und dabei auch das Finanzierungssystem sowie den entsprechenden Leistungskatalog festgelegt. Auch die Aufsicht über die Werke Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12338 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode obliegt den Ländern. Die konkrete Zuständigkeit der Ministerien ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Nur die Länder können daher beurteilen und entscheiden, ob insofern Reformbedarf besteht. 22. Welche Regelungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Haftung im Insolvenzfall von berufsständischen Versorgungswerken, inwiefern stünde der Staat bei finanziellen Defiziten der Versorgungswerke in der Pflicht, und welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Kontext? Der Bund übernimmt keine Haftung für die landesrechtlich begründeten berufsständischen Versorgungswerke. Darüber, inwiefern die Länder bei finanziellen Defiziten in der Pflicht stünden, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 23. Welche aktuellen Bestrebungen zur Neugründung von berufsständischen Versorgungswerken sind der Bundesregierung bekannt? Gegenwärtig befindet sich das Versorgungswerk der Notarkammer Baden-Württemberg in Gründung. Bestrebungen zur Gründung weiterer berufsständischer Versorgungswerke sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333