Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12344 18. Wahlperiode 16.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12185 – Zivile Opfer durch die Operation „Inherent Resolve“ und weiterer Einsätze der Bündnispartner außerhalb des Mandatsgebietes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit November 2015 beteiligt sich die Bundeswehr an dem Luftkrieg über Syrien im Rahmen der gemeinsamen Operation „Inherent Resolve“ (OIR). Auf der Grundlage des Bundestagsbeschlusses von November 2015 fliegen seit Januar 2016 deutsche Tornados über Syrien und den Irak im Rahmen der „Operation Inherent Resolve“ (OIR). Im Dezember 2016 änderte die US-Regierung die Einsatzregeln für die Autorisierung von Luftangriffen der Koalition (Human Rights Watch, March 28, 2017 Iraq: Airstrike Vetting Changes Raise Concerns, https://www.hrw.org/news/ 2017/03/28/iraq-airstrike-vetting-changes-raise-concerns). Ob und inwieweit nach der Amtsübernahme durch Präsident Donald Trump die Einsatzregeln der Koalition auch für den Einsatz in Syrien verändert wurden, ist unklar (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 24. März 2017: „Trumps todbringende Offensive“, www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-donald-trumps-todbringendeoffensive -a-1140016.html). Seit März 2017 ist auf jeden Fall die Zahl der zivilen Opfer bei US-Luftangriffen im Norden Syriens deutlich gestiegen. So sind am 9. März 2017 bei Luftangriffen der Koalition auf das syrische Dorf Al Matab mindestens 14 Zivilisten ums Leben gekommen (vgl. FOCUS ON- LINE, www.focus.de/politik/ausland/islamischer-staat/isis-terror-im-news-tickerusa -unterstuetzen-rakka-offensive-mit-artilleriegeschuetzen_id_6760891.html). Am 16. März 2017 gab es bei Luftangriffen auf eine Moschee in Al-Dschinnah mindestens 42 zivile Tote (vgl. stern.de vom 16. März 2017, www.stern.de/ politik/ausland/syrien-mindestens-42-tote-bei-luftangriff-auf-moschee-bei-aleppo- 7371976.html) und am 21. März 2017 wurde eine Schule in Al-Mansura getroffen , in die sich viele Familien geflüchtet hatten, so dass es dort zu 30 zivilen Toten kam, darunter auch viele Frauen und Kinder (vgl. tageschau.de vom 22. März 2017, https://www.tagesschau.de/ausland/syrien-angriff-schule- 107.html). Am 8. April 2017 gab es bei einem weiteren Luftangriff der Koalition auf ein Dorf am Stadtrand der IS-Hochburg Al-Rakka 15 weitere tote Zivi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12344 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode listen, darunter vier Kinder (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 8. April 2017, www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-mindestens-15-zivilisten-sterben-beiluftangriffen -a-1142527.html). Die Zahlen beruhen jeweils auf der als zuverlässig geltenden Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte in London, auf die sich auch die Mitglieder der Koalition regelmäßig berufen, wenn es darum geht, die zivilen Opfer der russischen Luftschläge zu dokumentieren. Die Bundesregierung hat sich in der Fragestunde am 22. März 2017 und bei weiteren Schriftlichen Fragen darauf zurückgezogen, nichts über die Opferzahlen zu wissen und keinerlei Mitverantwortung dafür zu tragen, da man nur die Bilder für die Zielaufklärung liefere und nicht an der Zielauswahl beteiligt sei (vgl. Auszug aus dem Plenarprotokoll 18/224 des Deutschen Bundestages am Mittwoch, den 22. März 2017 (S. 22466 bis 22469). Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe betonte jedoch, dass die Bundesregierung in jedem Fall die Informationen bei den Bündnispartnern erfragen werde. 1. Wie konnte es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den 14 zivilen Toten bei der Bombardierung des Dorfes Al Matab am 9. März 2017 kommen, welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen eingeleitet, um die entsprechenden Informationen seitens der Bündnispartner zu erhalten, und mit welchem Ergebnis? Grundsätzlich werden alle Lufteinsätze, bei denen Zivilisten mutmaßlich zu Schaden gekommen sind, durch das für die Operation Inherent Resolve (OIR) zuständige Hauptquartier Combined Joint Task Force OIR untersucht. Die Ergebnisse werden nach dem Abschluss der Untersuchung öffentlich zugänglich auf der Internetseite der OIR (www.inherentresolve.mil) eingestellt. Über diese Informationen hinaus liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. 2. Wie konnte es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den 42 zivilen Toten bei der Bombardierung der Moschee in Al-Dschinnah am 16. März 2017 kommen, welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen eingeleitet, um die entsprechenden Informationen seitens der Bündnispartner zu erhalten , und mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie konnte es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den 30 toten Zivilisten bei der Bombardierung der Schule in Al-Mansura kommen, welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen eingeleitet, um die entsprechenden Informationen seitens der Bündnispartner zu erhalten, und mit welchem Ergebnis ? Die Untersuchungen durch das zuständige Hauptquartier der OIR zu diesem Fall dauern an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Hält die Bundesregierung die Aufnahmen dieser Schule durch die Tornados für mandatskonform, und wenn ja, warum? Der Auftrag der Bundeswehr umfasst gemäß dem Mandat des Deutschen Bundestages u. a. Aufklärung sowie den Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen . Jeder einzelne Auftrag, der seitens der Anti-IS-Koalition an die deutschen Tornado-Luftfahrzeuge ergeht, wird durch den deutschen Red Card Holder (RCH) im Hauptquartier für Luftoperationen der Koalition in Katar auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12344 die Vereinbarkeit mit dem Mandat des Deutschen Bundestages geprüft. Der RCH musste bisher in keinem Fall von seinem Vetorecht Gebrauch machen. Die erstellten Aufklärungsprodukte werden durch den deutschen Releasing Officer vor der Weitergabe daraufhin geprüft, ob sie sich im Mandatsgebiet befinden und durch die Beauftragung abgedeckt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie konnte es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den 15 toten Zivilisten bei der Bombardierung des Dorfes am Stadtrand der IS-Hochburg Al-Rakka kommen, welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen eingeleitet, um die entsprechenden Informationen seitens der Bündnispartner zu erhalten , und mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Was hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchung der genannten Vorfälle durch das zuständige Hauptquartier Combined Joint Task Force OIR bislang ergeben, und wann ist mit dem Abschluss dieser Untersuchung zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Inwieweit ist die Bundeswehr in diese Untersuchung eingebunden, und wird die Bundesregierung vom Bündnispartner vollumfänglich über die Ergebnisse informiert? Die Bundeswehr ist nicht in die Untersuchung eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Findet der Targeting-Prozess der NATO, den Deutschland im April 2016 unterzeichnet hat, auch im Rahmen von OIR Anwendung, und wenn nein, welche Richtlinien für das Targeting werden angewendet? Bei OIR handelt es sich nicht um eine NATO-geführte Mission. Für OIR finden die Richtlinien der Anti-IS-Koalition Anwendung. Diese unterliegen der Einstufung SECRET//REL TO USA, IRKS (Inherent Resolve Kinetic Strike). Zu Details eingestufter Dokumente Dritter macht die Bundesregierung keine Angaben. 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der eingangs genannten Berichte von Human Rights Watch, dass die USA die eigenen Einsatzregeln für Militäroperationen in Syrien und Jemen geändert hat, ohne die Koalition davon in Kenntnis zu setzen? Wenn nicht, warum nicht? Hierzu wird auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 18/11885 verwiesen. 10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob Aufklärungsdaten der Koalition in die Entscheidung des US-Militärs über Luftschläge in Syrien, Irak und Jemen mit einfließen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12344 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Ist im Rahmen von OIR sichergestellt, dass Deutschland – ebenso wie bei einem NATO-Einsatz – umfassenden Einblick über die Zielplanung, die Zielauswahl bis hin zur Schadensermittlung, dem „battle damage assessment “, erhält? Die Bundeswehr führt im Rahmen ihrer Beteiligung an der Operation Inherent Resolve der internationalen Anti-IS-Koalition weder selbst Luftangriffe durch, noch ist sie an der Zielbestimmung bzw. -auswahl, Planungen zum Waffeneinsatz oder der Waffenwahl anderer Koalitionsmitglieder beteiligt. Auf die Daten zum sog. Battle Damage Assessment kann das deutsche Personal in den entsprechenden Hauptquartieren zugreifen. 12. Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das an den Bündnispartner übergebene Fotomaterial ausschließlich mandatskonform genutzt wird und das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird, wobei es auf das Verhältnis ziviler Opfer zu militärischem Nutzen eine Luftschlages ankommt? Hierzu wird auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/12021 und auf die Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/7947 verwiesen. 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des verteidigungspolitischen Sprechers der SPD, Rainer Arnold, dass die Mitglieder der Koalition auch gemeinsam die Verantwortung tragen (Agenturmeldung AFP vom 31. März)? Mit der Beteiligung an der internationalen Anti-IS-Koalition hat sich die Bundesregierung zusammen mit den Koalitionspartnern dem gemeinsamen Kampf gegen die Terrororganisation IS verpflichtet und leistet hierzu umfassende Beiträge, zu denen auch die militärische Beteiligung an OIR zählt. 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Uranmunition in Syrien im Rahmen des gemeinsamen Einsatzes (vgl. hierzu SPIEGEL ONLINE vom 15. Februar 2017: „USA räumen Einsatz von Uranmunition in Syrien ein“, www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-usa-raeumen-einsatz-von-uranmunitionein -a-1134694.html), und inwiefern hat sie sich gegenüber den Bündnispartnern gegen den Einsatz solcher Munition ausgesprochen? Der Bundesregierung ist die Presseberichterstattung bekannt. Darüber hinaus liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse über den Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran durch die US-Armee im November 2015 in Syrien vor. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertretern ausländischer Regierungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 15. Wie konnte es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den zahlreichen toten Zivilisten (Zahlen variieren zwischen einigen Dutzend und bis zu 200 Toten) bei der Bombardierung Neu-Mossuls im Westen Mossuls am 17. März 2017 (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 27. März 2017: „Die Tragödie von Mossul“, www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-is-im-irak-die-tragoedievon -mossul-a-1140601.html) kommen, welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen eingeleitet, um die entsprechenden Informationen seitens der Bündnispartner zu erhalten, und mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12344 16. Wussten die Bündnispartner zum Zeitpunkt des Angriffs über die Änderung der Einsatzregeln für das US-Militär (Beschluss vom Dezember 2016) im Irak Bescheid? Zu Änderungen der US-Einsatzregeln wird auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 18/11885 verwiesen. 17. Inwiefern konnte es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den ca. 30 toten Zivilisten bei der Bombardierung des Dorfes Al-Ghayil im Jemen am 29. Januar 2017 kommen (vgl. New York Times vom 29. Januar 2017: „U.S. Commando Killed in Yemen in Trump’s First Counterterrorism Operation“, https://www.nytimes.com/2017/01/29/world/middleeast/american-commandokilled -in-yemen-in-trumps-first-counterterror-operation.html?_r=0), welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen eingeleitet, um die entsprechenden Informationen seitens der Bündnispartner zu erhalten, und mit welchem Ergebnis? Hierzu liegen der Bundesregierung über die Medienberichterstattung hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333