Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12353 18. Wahlperiode 16.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11961 – Diskussion um die Umbenennung der nach dem Wehrmachts-Flieger Helmut Lent benannten Bundeswehr-Kaserne in Rotenburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medienberichten zufolge steht in der Diskussion um eine mögliche Umbenennung der Lent-Kaserne in Rotenburg eine Entscheidung bevor (www. kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/abstand-betrachtet-804 875.html). Die Kaserne ist nach dem Wehrmachts-Oberst Helmut Lent (1918 bis 1944) benannt, der zu den am höchsten dekorierten Piloten der Nazi-Luftwaffe gehört hatte. Widerständische Positionen gegenüber der Nazi-Diktatur sind von ihm nicht überliefert. Zur Person Lents gibt es mehrere Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) bzw. des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften (ZMS) der Bundeswehr. In einer älteren Ausarbeitung (vermutlich 2012) heißt es, es sei aus wissenschaftlicher Sicht „festzustellen, dass Lents militärisches Handeln sich nicht an den Normen des Rechtsstaats und des Völkerrechts orientiert hat und daher heute keinen ‚sittlichen Rang‘ besitzt, wie die Richtlinien es für die Traditionswürdigkeit in der Armee eines demokratischen Staates fordern“. Ein weiteres Gutachten vom 28. Januar 2016 (beide Gutachten unter www. andressen.eu/wp-content/uploads/2016/09/Gutachten-Helmut-Lent.pdf) ist dagegen weniger kritisch. Dienstliche Beurteilungen Lents durch Vorgesetzte („steht fest auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung“) werden als „Standard-Formulierung“ bezeichnet, ohne zu problematisieren, dass Lent keinen Grund gab, vom Standardverfahren abzuweichen. Zur Beschäftigung einer ukrainischen Zwangsarbeiterin in Lents Haushalt heißt es, das sei damals „keine Ausnahmeerscheinung“ gewesen, ohne festzustellen, dass es gleichwohl ein Verbrechen war. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass sich Lent einerseits „weitgehend angepasst und systemkonform verhielt“, andererseits gebe es „einige Hinweise auf eine Distanz gegenüber dem Nationalsozialismus“. Lent könne „einerseits nicht für den Widerstand gegen den Nationalsozialismus reklamiert werden, ist anderseits aber sehr wahrscheinlich auch kein ‚Nazi‘ im eigentlichen Sinn gewesen “. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12353 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aus Sicht der Fragesteller ist aber nicht nur relevant, mit welcher Wahrscheinlichkeit Lent „Nazi im eigentlichen Sinn“ war, sondern auch, dass er durch seine systemkonforme Aufgabenerfüllung die Verbrechen der Nazis mit ermöglicht hat. Dass dies in der Tat „keine Ausnahmeerscheinung“ war, sollte kein Grund sein, ihm heute noch die Ehre eines Kasernennamens zu erweisen. Unklar aus Sicht der Fragesteller ist, inwiefern in die bisherige Diskussion das sogenannte Erinnerungsbuch, das im September 1945 von seiner Witwe erstellt wurde, eingeflossen ist. In diesem Buch wird unter anderem ein Schreiben Lents an seine Kommandeure vom 22. Juni 1944 zitiert, in dem er ausführte: „Durch den Einsatz unserer neuen Waffen ist das Vertrauen nicht nur des deutschen Menschen in der Heimat, sondern auch des deutschen Soldaten an der Front zur Führung und vor allem auch zum Endsieg unerhört gewachsen.“ In einem Brief „An die Herren Kommandeure“ vom 18. August 1944, von dem nicht feststeht, ob er von Lent verfasst oder lediglich weitergegeben wurde, werden ebenfalls Durchhalteparolen geäußert. „Denken wir auch immer daran, daß sich eine Kapitulation oder ein unwürdiger Friede mit der deutschen Ehre nicht vereinbaren läßt“ (Quelle: Ausarbeitung von Michael Quelle auf Basis des Exemplars im Stadtarchiv Stade, liegt den Fragestellern vor). Auf der Homepage der Bundeswehr heißt es im Text „Überblick: Wie Kasernen ihren Namen bekommen“: „Bei der Auswahl von Persönlichkeiten der Geschichte sind Namensgeber zu berücksichtigen, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben. Bei der Beurteilung, ob Persönlichkeiten der deutschen Militärgeschichte für die Bundeswehr überlieferungswürdig sind, können nicht nur soldatische Haltung und militärische Leistungen zugrunde gelegt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob ihre Gesamtpersönlichkeit und ihr Gesamtverhalten beispielgebend in unsere Zeit hineinwirken.“ Die Fragesteller können nicht erkennen, inwiefern Helmut Lent „beispielgebend in unsere Zeit hineinwirken“ könnte. Nach Angaben der „Kreiszeitung“ soll eine Soldatenvertretung in der Kaserne im Mai einen Beschluss fassen. Der Kommandeur des Standortes habe aber schon durchblicken lassen, dass „innerhalb der Kaserne keiner gewillt ist, den Namen zu ändern.“ Überhaupt sei die Diskussion nur von außen herangetragen worden. Nach Auffassung der Fragesteller muss auch die Bundesregierung hier Stellung beziehen und darf einer Ehrung treuer Diener des Nazi-Regimes nicht indifferent gegenüberstehen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragesteller befassen sich in ihrer Vorbemerkung mit dem Verhältnis der Bundeswehr zum ehemaligen deutschen Soldaten Helmut Lent, der im Zweiten Weltkrieg Dienst leistete und im Jahr 1944 bei einem Flugzeugabsturz verstarb. Nach Helmut Lent ist eine Liegenschaft der Bundeswehr in Rotenburg (Wümme) seit 1964 benannt. Die Bundeswehr folgt bei Kasernenbenennungen dem Ansatz, Namensgebungen in einem Prozess bei den betroffenen Bundeswehrangehörigen „von unten“ zu initiieren. Dies entspricht den Grundsätzen der Inneren Führung und dem Leitbild des mündigen Staatsbürgers in Uniform. Im Zuge der gegenwärtigen Diskussionen zum Traditionsverständnis der Bundeswehr wurde entschieden, diesen Prozess dort erneut anzustoßen, wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten. Ziel ist es dabei zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12353 prüfen, ob die Benennungen der Kasernen sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständnisses der Bundeswehr sind oder ob eine Umbenennung von Kasernen zu erfolgen hat. Es gilt daher, bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu treten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden. 1. Seit wann und auf wessen Initiative hin gibt es in der Lent-Kaserne eine Diskussion um den Namenspatron und eine mögliche Umbenennung? Der damalige Inspekteur des Heeres regte am 19. November 2013 eine Prüfung der Umbenennung der Lent-Kaserne und eine entsprechende Meinungsbildung am Standort Rotenburg (Wümme) an. 2. Wie fasst die Bundesregierung diese Diskussion zusammen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Am Standort Rotenburg (Wümme) dauert der Meinungsbildungsprozess auf der Ebene Kommandeur Jägerbataillon 91, der Dienststellenleitungen sowie der Personalvertretungen und der Gremien der Vertrauenspersonen der in der Kaserne untergebrachten Truppenteile und Dienststellen noch an. 3. Wie war die Diskussion bislang strukturiert, und wie breit ist sie geführt worden (Teilnahme einfacher Soldaten oder überwiegend Diskussion zwischen wenigen exponierten Offizieren)? An der Diskussion sind alle Dienstgradgruppen sowie zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Die Diskussion über eine Umbenennung wird auch in der Öffentlichkeit und in den Medien geführt. Der Stadtrat der Stadt Rotenburg (Wümme) hat am 29. September 2016 einen Beschluss hinsichtlich der Diskussion um eine mögliche Umbenennung der Kaserne gefasst (vgl. Antwort zu Frage 4). 4. Welche maßgeblichen Positionen wurden in der Diskussion sowohl von Seiten von Bundeswehrsoldaten bzw. Angestellten der Bundeswehr und von Dritten (Stadtrat usw.) geäußert? Die Positionen der Soldatinnen und Soldaten sowie der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reichen von einer Befürwortung oder Ablehnung einer Namensänderung bis zur Unentschlossenheit. Der Stadtrat der Stadt Rotenburg (Wümme) hat in einer Sitzung am 29. September 2016 beschlossen, die verantwortlichen militärischen Dienststellen am Standort Rotenburg (Wümme) zu bitten, den bisherigen Kasernennamen beizubehalten und von einer Umbenennung abzusehen. Der Kreisrat hat die Diskussion über die Umbenennung der Lent-Kaserne im September 2016 vertagt. Erkenntnisse, wann die Diskussion dort geführt werden soll, liegen nicht vor. Vor Ort existieren sowohl Bürgerinitiativen, die eine Beibehaltung des Namens befürworten, als auch solche, die eine Umbenennung befürworten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12353 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Inwiefern trifft es zu, dass im Mai eine Entscheidung getroffen werden soll (vgl. Kreiszeitung vom 28. März 2017, die auf eine Vertrauenspersonen- Versammlung verweist und ausführt, es solle auf der Basis der bisherigen Diskussion und noch geplanter historischer Vorträge und Informationsrunden ein „repräsentatives Meinungsbild“ kommuniziert werden), und welches Prozedere ist dafür vorgesehen (bitte Angaben zur Zusammensetzung der zuständigen Versammlung bzw. Art der Entscheidungsfindung, wie etwa, ob eine Abstimmung unter allen Soldatinnen und Soldaten des Standorts vorgesehen ist, ob die Entscheidung der Soldaten verbindlich ist usw.)? Der genaue Zeitpunkt einer Entscheidungsfindung ist nicht festgelegt. Am 28. April 2017 fand eine Informationsveranstaltung in der Lent-Kaserne statt, an der neben dem Standortältesten und dem Kasernenkommandanten die Personalvertretungen der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vertrauenspersonen der Soldatinnen und Soldaten teilnahmen. Während dieser nicht öffentlichen Veranstaltung trug ein ehemaliger Braunschweiger Generalstaatsanwalt und Oberstleutnant der Reserve in einem Vortrag zur Person Helmut Lents vor. Zu den Richtlinien des Traditionserlasses und zu den Regelungen hinsichtlich der Benennung von Liegenschaften hielt ein Einheitsführer, der einen Universitätsabschluss in Geschichtswissenschaften besitzt, einen weiteren Vortrag. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat den Meinungsbildungsprozess nun erneut angestoßen und auf die Bedeutung der Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr hingewiesen. 6. Welche Veranstaltungen im Vorfeld dieser Entscheidung sind vorgesehen (bitte angeben, wer dazu jeweils eingeladen werden soll), und inwiefern sind diese Veranstaltungen öffentlich zugänglich? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Inwiefern trifft es zu, dass der Kommandeur der Kaserne geäußert hat, innerhalb der Kaserne wolle niemand den Namen ändern, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. aus dieser Feststellung noch vor Abschluss der Diskussion? Zum Verfahren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Treffen Informationen der Fragesteller zu, denen zufolge der Inspekteur des Heeres im Jahr 2013 eine Prüfung der Umbenennung der Lent-Kaserne angeregt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen, und welche Position vertritt der Inspekteur heute zu dieser Frage? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Grundlagen der damaligen Anregung haben sich nicht geändert. 9. Treffen Informationen der Fragesteller zu, denen zufolge im Jahr 2014 alle Bilder von bzw. zu Lent im Kasernenbereich entfernt wurden und das „Lent- Zimmer“ umgestaltet sowie umbenannt wurde, und wenn ja, von wem ging die Initiative hierfür aus, und aus welchen Gründen wurde so verfahren? Alle Bilder von und zur Person Helmut Lents wurden entfernt, das „Lent-Zimmer “ wurde umbenannt. Die Initiative ging von den im Jahr 2014 in der Liegenschaft stationierten Dienststellen aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12353 Weitere Erkenntnisse zum damaligen Entscheidungsprozess liegen nicht vor, da das heutige Jägerbataillon 91 erst am 1. Juli 2015 in Rotenburg (Wümme) aufgestellt wurde. 10. Treffen Informationen der Fragesteller zu, denen zufolge in der aktuellen Standortbroschüre kein Hinweis auf den Namenspatron enthalten ist, wohingegen in der früheren Ausgabe von 1995 noch ausgeführt worden war, Lent „war als Nachtjäger das, was Oberst Mölders für die Tagjagd war, ein Leitbild für die gesamten Nachtjäger“, und wenn ja, wer hat dies angeregt bzw. entschieden, und aus welchen Gründen? Die Standortbroschüre aus dem Jahr 2013 enthält keine Hinweise auf die Person Helmut Lents. Die Gestaltung der Broschüre wird vor Ort verantwortet. 11. Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seine frühere Einschätzung, Lent habe dem Nationalsozialismus nahegestanden, heute als falsch einschätzt (vgl. „Debatte um Umbenennung der Lent-Kaserne ist noch nicht abgeschlossen“, kreiszeitung.de vom 29. November 2016), und wenn ja, auf welcher Grundlage beruht diese Neueinschätzung? Das BMVg hat die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche Rolle sollte nach Auffassung der Bundesregierung in der Diskussion dem Umstand eingeräumt werden, dass Helmut Lent systemkonform agierte und von ihm keinerlei widerständische Haltung gegenüber dem Nazi-Regime überliefert ist, und inwiefern ist dieser Punkt aus ihrer Sicht ausreichend gewürdigt worden? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche Rolle sollte nach Auffassung der Bundesregierung in der Diskussion dem Umstand eingeräumt werden, dass in Helmut Lents Haushalt eine ukrainische Zwangsarbeiterin versklavt war, inwiefern betrachtet sie es als entschuldigenden Umstand, dass dies damals „keine Ausnahmeerscheinung“ war, und inwiefern ist dieser Punkt aus ihrer Sicht ausreichend gewürdigt worden? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung das „Erinnerungsbuch“ in die Diskussion am Standort eingeflossen, bzw. inwiefern soll es noch einfließen ? a) War der Bundesregierung das Zitat mit den „Endsieg“-Durchhalteparolen Lents vom 22. Juni 1944 bzw. 18. August 1944 und der kompromisslosen Ablehnung einer Kapitulation bekannt? b) Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Haltung, die sich aus diesen Briefen ablesen lässt, als Motiv für oder gegen eine Umbenennung der Kaserne? Die Fragen 14, 14a und 14b werden zusammenhängend beantwortet: Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12353 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie genau hat sich das Bundesministerium für Verteidigung in die Diskussion eingebracht? Hat das BMVg in der Diskussion einen eigenen Standpunkt vertreten, und wenn ja, welchen? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 5 und 11 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Wie genau hat sich das ZMS in die Diskussion eingebracht? Das ZMSBw hat sich nicht an der öffentlichen Diskussion um die Person Helmut Lents beteiligt. Es hat für das BMVg im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit historische Gutachten über die Person Helmut Lents erstellt. 17. Welche Stellungnahmen, Gutachten, Biographien usw. sind vom ZMS bzw. dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) zur Person Helmut Lent und seiner Einschätzung erstellt worden, was sind jeweils die wichtigsten Feststellungen, und ist die Bundesregierung bereit, die Ausarbeitungen vollumfänglich dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Inwiefern sind diese Ausarbeitungen in den Diskussionsprozess am Standort Rotenburg eingeflossen? Es sind durch das damalige MGFA insgesamt drei Gutachten und durch das ZMSBw ein Gutachten erstellt worden. Es bleibt der jeweiligen Leserin bzw. dem jeweiligen Leser überlassen, die für sie bzw. ihn wichtigsten Feststellungen aus den jeweiligen Gutachten zu ziehen. In den historischen Fakten stimmen alle vier Gutachten überein. Die erstellten historischen Gutachten dienen dem BMVg und den nachgeordneten Dienststellen als Grundlage für die Bewertung im Hinblick auf die Traditionsstiftung Helmut Lents für die Bundeswehr. Daher sind die Grundlagendokumente für diese Bewertung genauso wie die weiteren Aktenüberlieferungen als Verschlusssachen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Wie in der Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am 10. Mai 2017 angekündigt, ist das BMVg bereit, dem Ausschuss die vorliegenden Gutachten zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Die vier historischen Gutachten zu Helmut Lent sind am Standort bekannt und in die Diskussion eingeflossen. Bei der Informationsveranstaltung am 28. April 2017 wurden die Gutachten behandelt und in der Meinungsbildung berücksichtigt . 18. Inwiefern ist die Person und das Wirken Helmut Lents aus Sicht der Bundesregierung vorbildlich für Soldaten der Bundeswehr? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 19. Erfüllt die Namensgebung nach Helmut Lent aus Sicht der Bundesregierung das Kriterium, „auch heute den Anspruch auf Sinnstiftung für den Dienst in der Bundeswehr (zu) erfüllen“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagdrucksache 18/2168), und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12353 20. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung im Allgemeinen dafür , Kasernen nach (Nazi-)systemkonformen Wehrmachtsoffizieren zu benennen ? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 21. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung für die Beibehaltung eines Kasernen-Namens ausreichend, dass der Namensgeber womöglich eine „innere Distanz“ zum NS-Regime hatte, ohne dass er irgendwelche widerständischen Tätigkeiten entfaltete? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 11 wird verwiesen. 22. Ist es aus Sicht der Bundesregierung für die Beibehaltung eines Kasernennamens ausreichend, dass der Namensgeber wahrscheinlich „kein Nazi im eigentlichen Sinn“ war? Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Formulierung überhaupt gemeint? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 11 wird verwiesen. 23. Welche Kasernen der Bundeswehr sind gegenwärtig noch nach Angehörigen der Wehrmacht benannt (bitte dabei angeben, inwiefern die Namensgeber dem militärischen Widerstand oder den sogenannten Rettern in Uniform zugerechnet werden)? Graf-Stauffenberg-Kaserne (Dresden), militärischer Widerstand General-Olbricht-Kaserne (Leipzig), militärischer Widerstand Freiherr-von-Boeselager-Kaserne (Munster), militärischer Widerstand Henning-von-Tresckow-Kaserne (Oldenburg [Oldenburg]), militärischer Widerstand Henning-von-Tresckow-Kaserne (Schwielowsee), militärischer Widerstand General-Fellgiebel-Kaserne (Poecking), militärischer Widerstand Generaloberst-Beck-Kaserne (Sonthofen), militärischer Widerstand GM-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne (Euskirchen), militärischer Widerstand Major-Karl-Plagge-Kaserne (Pfungsstadt), militärischer Widerstand Philipp-Freiherr-von-Boeselager-Kaserne (Gelsdorf), militärischer Widerstand Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne (Augustdorf), militärischer Widerstand Rommel-Kaserne (Dornstadt), militärischer Widerstand Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne (Blankenburg), „Gerechter unter den Völkern “ Feldwebel-Lilienthal-Kaserne (Delmenhorst) Marseille-Kaserne (Appen) Peter-Bamm-Kaserne (Munster) Schulz-Lutz-Kaserne (Munster) Franz-Josef-Strauß-Kaserne (Altenstadt) Lent-Kaserne (Rotenburg [Wümme]) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12353 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Admiral-Armin-Zimmermann-Kaserne (Wilhelmshaven) General-Dr.-Speidel-Kaserne (Bruchsal) General-Heusinger-Kaserne (Hammelburg) Generalleutnant-Graf-Baudissin-Kaserne (Hamburg) General-Steinhoff-Kaserne (Berlin) Theodor-Blank-Kaserne (Rheine) Kai-Uwe-von-Hassel-Kaserne (Kropp) 24. Welche Kasernen der Bundeswehr sind gegenwärtig noch nach Angehörigen der kaiserlichen Armee 1871 bis 1918 oder nach Angehörigen von Freikorps benannt? Graf-Zeppelin-Kaserne (Calw) Graf-Werder-Kaserne (Saarlouis) Hindenburg-Kaserne (Munster) Immelmann-Kaserne (Celle) Emmich-Cambrai-Kaserne (Hannover) Rettberg-Kaserne (Eutin) General-Thomsen-Kaserne (Stadum) Kurt-Schumacher-Kaserne (Hannover) Schaefer-Kaserne (Bückeburg) Boelcke-Kaserne (Kerpen) Boelcke-Kaserne (Koblenz) Mudra-Kaserne (Köln) Deines-Bruchmüller-Kaserne (Lahnstein) Reinhardt-Kaserne (Ellwangen) Julius-Leber-Kaserne (Berlin) Julius-Leber-Kaserne (Husum) Wilhelm-Frankl-Kaserne (Neuburg a. d. Donau) 25. Zu welchen gegenwärtigen Kasernenbenennungen oder Benennungen von Schiffen, Molen, Straßen in Bundeswehr-Liegenschaften usw. liegen Ausarbeitungen seitens MGFA oder ZMS vor, was sind deren zentrale Aussagen, und inwiefern ist die Bundesregierung bereit, diese dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit vollumfänglich zur Verfügung zu stellen? Hinsichtlich der weiteren Einsichtnahme wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen . Grundlage der Auswertung ist das Stationierungskonzept 2011: Aachen Löwenstein-Kaserne (2012) Appen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12353 Marseille-Kaserne (2004) Bremen Scharnhorst-Kaserne (2012, Kurzgutachten) Cammin Graf-Yorck-Kaserne (2016, Kurzgutachten) Delmenhorst Feldwebel-Lilienthal-Kaserne (2004) Koblenz Falckenstein-Kaserne (2004) Köln Mudra-Kaserne (2006) Mayen Oberst-Hauschild-Kaserne (2013) München Fürst-Wrede-Kaserne (2015) Munster Schulz-Lutz-Kaserne (2004) Peter-Bamm-Kaserne (2006) Neuburg a. d. Donau Wilhelm Frankl-Kaserne (kein Gutachten, lediglich kurze biographische Zuarbeit durch MGFA, 1973) Neumünster Hindenburg-Kaserne (2004) Pfullendorf Staufer-Kaserne, (2013 – historischer Überblick zum Kaisergeschlecht der Staufer einschließlich des regionalen Bezuges) Pfungstadt Major-Karl Plagge-Kaserne (2008, Kurzgutachten), Poecking General-Fellgiebel-Kaserne (2008, Kurzgutachten) Rheine Theodor-Blank-Kaserne (2012, Kurzgutachten) Rotenburg (Wümme) Lent-Kaserne (1989, 2004, 2012, 2016) Strausberg Von-Hardenberg-Kaserne (2012) Torgelow Ferdinand-von-Schill-Kaserne (2012, Kurzgutachten) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12353 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ulmen Gräfin-von-Maltzan-Kaserne (2007, Kurzgutachten) Wesel Schill-Kaserne (2012, Kurzgutachten). 26. In welchen Standorten der Bundeswehr finden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Diskussionen um eine mögliche Umbenennung statt, und wie fasst die Bundesregierung den jeweiligen Diskussionsverlauf zusammen? Eine Diskussion findet derzeit beispielsweise in der Lent-Kaserne in Rotenburg (Wümme) statt. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 27. Ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass die Bundesregierung oder das BMVg selbst Diskussionsanstöße für Umbenennungen gegeben hat, und wenn ja, in welchen Fällen, und welches Ergebnis hatte die Diskussion? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 26 verwiesen. Sobald der Bundesregierung neue Erkenntnisse aus der historischen Forschung bekannt werden, die gegen die weitere Traditionsstiftung des Namensgebers für die Bundeswehr sprechen, werden die betroffenen Organisationsbereiche informiert . Im Fall beispielsweise der „General-Hüttner-Kaserne“ in Hof, der „General -Konrad-Kaserne“ in Bad Reichenhall oder der „General-Hans-Graf-Sponeck- Kaserne“ in Germersheim führte dies zu Umbenennungen der Kasernen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333