Deutscher Bundestag Drucksache 18/1236 18. Wahlperiode 22.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/962 – Bedrohungslage in Somalia und die Rolle von EUTM Somalia Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) beschloss die Europäische Union am 25. Januar 2010 Ausbildungskräfte nach Uganda zu schicken, um Truppen der somalischen „Übergangsregierung“ auszubilden . Ab April 2010 begannen dann EU-Soldaten die Verlegung nach Uganda, um die Mission European Training Mission for Somalia (EUTM SOM) im westugandischen Bihanga Training Camp beginnen zu lassen. Am 22. Januar 2013 beschloss der Rat der Europäischen Union, die Mission fortzuführen und „möglicherweise nach Somalia“ zu verlegen (Beschluss 2013/44/GASP des Rates vom 22. Januar 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte). Zu Beginn des Jahres 2014 wurden die Einheiten der EUTM SOM aus Bihanga nach Mogadischu verlegt. Bereits Mitte 2013 kündigte die Bundesregierung an, dass die Bundeswehrsoldaten aufgrund fehlender „Rahmenbedingungen zum Schutz“, „adäquater medizinischer und logistischer Versorgung“ sowie „Infrastruktur“ der EUTM SOM nicht mit nach Mogadischu verlegt werden würden (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-einsatz-keine-deutsche-beteiligung -an-somalia-mission-12213736.html). Mit dem Ausbildungsende in Uganda endete die Beteiligung der Bundeswehr am 20. Dezember 2013 (www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw). Als Grund für den Abzug wurden von der Bundesregierung angemeldete Sicherheitsbedenken angegeben. Es fehle im somalischen Mogadischu an den „Rahmenbedingungen zum Schutz“, einer „adäquaten medizinischen und logistischen Versorgung“ und der nötigen Infrastruktur (www.spiegel.de/politik/ausland/ bundeswehr-beendet-eutm-ausbildungsmission-fuer-somalia-a-943022.html). Die Bundesregierung plant nun – ohne, dass dargelegt wurde, dass sich etwas an den Rahmenbedingungen geändert hat – eine erneute Beteiligung an EUTM SOM (Bundestagsdrucksache 18/857). Immer wieder, wie zuletzt am Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 17. März 2014 (www.aljazeera.com/news/africa/2014/03/somalia-car-bombtargets -african-union-convoy-2014317173549961807.html), werden Anschläge auf die AMISOM-Truppen (AMISON = Mission der Afrikanischen Union in Somalia) durchgeführt. Die Sicherheitslage scheint weiterhin katastrophal zu sein. Drucksache 18/1236 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die allgemeine Sicherheitslage in Somalia ein? Es besteht unverändert eine erhebliche Bedrohungslage in der Bundesrepublik Somalia und insbesondere in Mogadischu, die zuvorderst durch terroristische Anschläge der radikal-islamistischen, al-Qaida-affiliierten Organisation al-Shabaab charakterisiert ist. Al-Shabaab befindet sich in der direkten militärischen Konfrontation mit den Kräften der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und den somalischen Streit- und Sicherheitskräften zunehmend in der Defensive und wird kurzfristig weiter versuchen, durch möglichst spektakuläre asymmetrische Anschläge landesweit und besonders in Mogadischu zu wirken. Neben der somalischen Regierung und ihren Sicherheitskräften bleiben auch die in Somalia tätigen Akteure der internationalen Gemeinschaft Hauptziel potentieller Angriffe . 2. Inwiefern hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Sicherheitslage in Somalia seit Beginn der Mission im Jahr 2010 zu welchem Zeitpunkt mit welcher Tendenz in welche Richtung wie verändert? 3. Welche Faktoren waren nach Einschätzung der Bundesregierung hierfür maßgeblich? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Nach dem europäisch abgestimmten Lagebild hat sich die Sicherheitslage in Somalia seit 2010 etwas verbessert. Al-Shabaab kontrolliert weniger Territorium und ist zu offensiven Operationen gegen die somalische Regierung offensichtlich nicht mehr in der Lage. Die Gefahr terroristischer Anschläge besteht jedoch weiter, auf die Antwort zu Frage 1 wird diesbezüglich verwiesen. Die somalische Regierung kontrolliert nach den AMISOM-Vorstößen in den Jahren 2010 bis 2012 mehr Territorium. AMISOM wurde verstärkt. Zudem gab es Fortschritte bei der Ausrüstung und Ausbildung der somalischen Armee und der somalischen Sicherheitskräfte, insbesondere unterstützt durch EUTM Somalia. Die Verabschiedung der Übergangsverfassung sowie die Wahl des neuen Präsidenten und einer neuen Regierung im Jahr 2012 haben zur Stabilisierung beigetragen . Auch in Somaliland und Puntland haben die regionalen Regierungen verbesserte Sicherheitsstrukturen etabliert. 4. Welche Sachverhalte lagen den Sicherheitsbewertungen des Jahres 2013, in deren Folge – angesichts der Verlegung der Ausbildungsstätten von Uganda nach Somalia – die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission eingestellt wurde, zugrunde (bitte anhand einiger konkreter Beispiele darstellen)? Die Verlegung der Aktivitäten von EUTM Somalia nach Mogadischu stand im Kontext der Etablierung neuer politischer Strukturen wie Parlament, Übergangsverfassung , Präsident und Regierung in Somalia im Herbst 2012. Die neue Regierung in Somalia ist glaubhaft bemüht, eine Befriedung und Stabilisierung herbeizuführen und hierzu ihren Einflussbereich im Land auszuweiten. Hinter der Verlegung der Mission nach Mogadischu stand daher der Wunsch der somalischen Regierung, ihre Soldaten im eigenen Land auszubilden. Die Europäische Union hat diesem Wunsch Rechnung getragen und die Aktivitäten schrittweise nach Mogadischu verlagert. Das Trainingslager in der Republik Uganda ist seit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1236 Ende 2013 geschlossen. Damit wurde auch der deutsche Einsatz zunächst beendet . Aufgrund der Bedrohungslage, die für die Mission in Mogadischu unzweifelhaft höher ist als in Uganda, hatte die damalige Bundesregierung beschlossen, vor einer Kräfteanzeige zur erneuten Beteiligung an der Mission mit deutschen Soldatinnen und Soldaten in Mogadischu die Sicherheitslage sehr sorgfältig zu prüfen . 5. Auf welche Kriterien wurde im Rahmen dieser Sicherheitsbewertungen maßgeblich abgestellt (bitte anhand konkreter Beispiele darlegen)? Die Bundesregierung unterstützt die Anpassung der Aufgaben der Mission EUTM Somalia und deren Erweiterung um die Beratung der somalischen Regierung (Verteidigungsministerium) und der somalischen Streitkräfte (Generalstab) bei schrittweiser Verlagerung der Mission nach Mogadischu. Dabei hat die Sicherheit der dort eingesetzten Soldaten höchste Priorität. Im Missionsplan wurden daher konkrete Kriterien für jeden einzelnen Entwicklungsschritt der Mission in Mogadischu festgeschrieben. Dies betrifft u. a. Bewachung und Sicherung, Unterbringung, geschützten Transport, logistische und medizinische Versorgung sowie Rettungskette, Fernmeldeanbindung und Führungsstrukturen. 6. Welche Veränderungen der Sachlage – bezogen auf die zu Frage 4 thematisierten Sachverhalte – haben zu welchem Zeitpunkt zu einer Revision der Bewertung der Sicherheitslage geführt, die nun einer erneuten Beteiligung der Bundeswehr an EUTM SOM zugrunde liegen soll (bitte anhand einiger konkreter Beispiele darstellen)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Eine Erkundung durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr im Juni 2013 hat die durch die Mission zum damaligen Zeitpunkt in Mogadischu getroffenen Maßnahmen als Grundlage zur Stationierung erster Kräfte innerhalb des als gut gesichert geltenden Flughafens von Mogadischu bestätigt. Durch die Krisenmanagementstrukturen der EU wird regelmäßig eine Bewertung der Bedrohungslage und der durch die Mission vor Ort getroffenen Maßnahmen durchgeführt. Unabhängig davon hat sich die Bundesregierung durch gemeinsame Besuche von Vertretern des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung ein eigenes Lagebild verschafft, das durch die Darstellung der Gefährdungslage für die Mission EUTM Somalia in Mogadischu durch den Bundesnachrichtendienst ergänzt wurde. 7. Auf welche Kriterien wurde bei dieser neuerlichen Sicherheitsbewertung maßgeblich abgestellt (bitte anhand konkreter Beispiele darlegen)? Für jeden Ausbauschritt der Mission EUTM Somalia in Mogadischu wurde im Operationsplan der Mission definiert, welche Maßnahmen zur bestmöglichen Risikominimierung umgesetzt sein müssen. Hierzu zählen u. a. die Absicherung des Missionshauptquartiers und der Ausbildungs- bzw. Beratungsorte, die Koordinierung der Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mit den Kräften der AMISOM, die Aufstellung eines mobilen Sicherungszuges, der Aufbau eines geschützten Transportelements einschließlich Beschaffung zweier geschützter Transportfahrzeuge (Typ MAMBA) mit Ausrüstung zum Schutz vor elektronisch gezündeten Sprengfallen sowie Kräfte und Einrichtungen zur erweiterten Drucksache 18/1236 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sanitätsversorgung. Jede einzelne qualitative Ausweitung der Missionsaktivitäten steht dabei unter politischer Kontrolle der Mitgliedstaaten. 8. Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei ihrem letzten Einsatz im Rahmen von EUTM SOM gesammelt, inwieweit hat insoweit eine Evaluation stattgefunden, welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen, und inwieweit soll dies im Zuge einer neuerlichen Beteiligung an der Mission Berücksichtigung finden? Die Bundeswehr hat sich in der Vergangenheit an EUTM Somalia in Uganda mit Ausbildern sowie Stabs- und Unterstützungspersonal beteiligt. Dabei haben die deutschen Ausbilder, eingebettet in die multinational organisierte Ausbildungsstruktur der Mission, im Ausbildungslager in Bihanga zur erfolgreichen Ausbildung von rund 3 600 somalischen Soldaten beigetragen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen, auch der deutschen Ausbilder, sind in die Berichterstattung der Mission ebenso eingeflossen wie in die Berichte der EU zur strategischen Überprüfung und die Folgedokumente zur Anpassung und Erweiterung der Mission. 9. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Sicherheitslage der EUTMKräfte in Mogadischu ein? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Bedrohung in Mogadischu begegnet EUTM Somalia mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Risikominimierung , darunter Schutz- und Reservekräfte, Sicherheitsabkommen mit AMISOM, Einsatz geschützter Fahrzeuge mit Störausstattung gegen ferngezündete Sprengsätze, Rettungskette zur notfallmedizinischen Versorgung, bauliche Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und entsprechend an die Entwicklung der Sicherheitslage angepasst. 10. Welche AMISOM-Kräfte sind abgestellt, um für die Sicherheit der EUTM in Somalia zu sorgen (bitte genaue Auflistung der Herkunft der Soldaten)? Die Mission wird zum jetzigen Zeitpunkt von ugandischen Truppen gesichert. Die Zusammensetzung der Schutzkomponente von AMISOM für EUTM Somalia ist eine Entscheidung des Befehlshabers der AMISOM-Kräfte. 11. Hat es seit der Verlegung von EUTM SOM nach Mogadischu sicherheitsrelevante Zwischenfälle gegen die EUTM-Kräfte gegeben? Wenn ja, wo haben diese genau stattgefunden? Gab es dabei Verletzte? Wer waren die vermutlichen Angreifer? Es hat seit der Verlegung nach Mogadischu nach Kenntnis der Bundesregierung keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle gegen EUTM Somalia gegeben. 12. Wo sollen sich die EUTM-SOM-Kräfte aufhalten, und wie sind die Bewegungen zwischen diesen Stationierungsorten geplant? Welcher Art soll die Absicherung der Transporte zwischen den Stationierungsorten sein, und wer wird sie vornehmen? Alle Kräfte der Mission EUTM Somalia sind in einem separaten Lager der Mission innerhalb des besonders gesicherten Internationalen Flughafens von Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1236 Mogadischu untergebracht. Die Ausbildung künftiger somalischer Spezialisten sowie die Beratung der somalischen Ausbilder durch EUTM Somalia finden ausschließlich in einem Ausbildungslager, dem sogenannten Jazeera Training Camp, am südwestlichen Stadtrand Mogadischus statt. Die strategische Beratung des somalischen Verteidigungsministeriums und Generalstabs wird innerhalb des EUTM-Lagers auf dem Flughafengelände und am somalischen Regierungssitz „Villa Somalia“ durchgeführt. Nach Umzug des Verteidigungsministeriums an den künftigen Sitz im sogenannten Camp Gashandiga am nördlichen Stadtrand von Mogadischu ist die strategische Beratung auch dort vorgesehen. Außerhalb des Flughafens bewegen sich die Ausbilder- und Beraterteams in geschützten und mit mobilen Störsendern (ECM) gegen unkonventionelle Sprengund Brandvorrichtungen (IED) ausgestatteten Fahrzeugen (Typ MAMBA). Diese werden zudem durch AMISOM-Kräfte und Sicherungskräfte von EUTM Somalia begleitet und geschützt. 13. Welche Teile der Ausbildung der EUTM SOM werden in der so genannten „Villa Somalia“ geplant? Am Sitz der somalischen Regierung, der sogenannten Villa Somalia, findet keine Ausbildung durch EUTM Somalia statt. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Befindet sich der Flughafen von Mogadischu unter der militärischen Kontrolle von AMISOM? Die Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia AMISOM ist derzeit der maßgebliche Akteur zur Unterstützung der somalischen Regierung bei der Gewährleistung von Sicherheit in Süd- und Zentralsomalia. Die AMISOMKräfte kontrollieren, unterstützt von somalischen Sicherheitskräften, den Internationalen Flughafen von Mogadischu. 15. Wann plant die Europäische Union eine Truppenstellerkonferenz in Brüssel auszurichten? Derzeit ist keine Truppenstellerkonferenz der EU für EUTM Somalia geplant. 16. Hat die Bundesregierung eine Evaluation der bisherigen EUTM SOM in Uganda erarbeitet? Wenn ja, wann wird diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht, und plant sie dies in näherer Zukunft? Die Erkenntnisse und Erfahrungen zur bisherigen Beteiligung der Bundeswehr an EUTM Somalia sind in die Berichterstattung der Mission ebenso eingeflossen wie in die Berichte der EU zur strategischen Überprüfung und die Folgedokumente zur Anpassung und Erweiterung der Mission. 17. Wie viele Angehörige der im Rahmen der EUTM ausgebildeten somalischen Sicherheitskräfte sind bislang nach Kenntnis der Bundesregierung in Kampfhandlungen getötet worden? Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/1236 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie schätzt die Bundesregierung die Pressefreiheit in Somalia angesichts von Erklärungen der National Union of Somali Journalists (NUSOJ), die Anfang Februar 2014 berichtete, dass mehrere Journalisten in Baidoa von Regierungssicherheitskräften eingeschüchtert, gefangengenommen und misshandelt wurden (www.nusoj.org/2014/02/06/journalist-arrestedbeaten -and-detained-briefly-in-southwest-somalia/), ein? Der Grad der Pressefreiheit ist in den Landesteilen Somalias unterschiedlich. In Somaliland und Puntland wurde zuletzt eine leichte Verbesserung der Lage attestiert, mit insgesamt weniger Einschüchterungsversuchen und weniger Übergriffen durch die jeweiligen örtlichen Autoritäten auf Pressevertreter. In Süd- und Zentralsomalia leiden die Journalisten vor allem unter Angriffen von al-Shabaab. Einzelne Übergriffe staatlicher Sicherheitskräfte sind gleichfalls zu verzeichnen. Die Bundesregierung wirkt im Rahmen ihrer Kontakte auf entsprechende Verbesserungen hin. 19. Wie viele somalische Soldaten wurden im Rahmen von EUTM SOM bislang insgesamt ausgebildet? In den bisherigen Ausbildungsdurchgängen der Mission in Uganda sind bis Ende 2013 insgesamt rund 3 600 somalische Soldaten, davon rund 120 Ausbilder , ausgebildet worden. Diese Einheiten bilden den Kern der somalischen Streitkräfte. 20. Wie viele somalische Soldaten haben zu irgendeinem Zeitpunkt das Ausbildungsprogramm begonnen, aber nicht zu Ende geführt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Abbrecherquote vor. Der letzte Halbjahresbericht der Mission vom 27. September 2013 erwähnt Abbrecher nicht und spricht im Gegenteil von einer allgemein hohen Motivation der somalischen Soldaten. Für den letzten Trainingsdurchgang im Bihanga Training Camp ist jedoch bekannt, dass der somalische Verbindungsoffizier Anfang November 2013 disziplinarische Ermittlungen gegen drei von 142 teilnehmenden somalischen Soldaten einleitete. Zur Rückführung dieser drei Soldaten in der zweiten Novemberhälfte 2013 durch die somalischen Streitkräfte kam es aufgrund des bevorstehenden Ausbildungsendes zum 30. November 2013 nicht mehr. 21. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu den Gründen für diese vorzeitigen Beendigungen des Ausbildungsprogramms? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen, Details zu den angeführten disziplinarischen Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. 22. Wie viele der in dem Programm ausgebildeten somalischen Soldaten haben alle erforderlichen Prüfungen bestanden? 23. Welche Konsequenzen hat (bzw. hatte) das Nichtbestehen welcher Prüfungen ? 24. Wie viele und welche Prüfungen mussten nach Kenntnis der Bundesregie- rung bestanden werden, um im Anschluss an das Programm Dienst beim somalischen Militär zu leisten? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1236 25. Welche der zu absolvierenden Prüfungen wurden am häufigsten nicht bestanden ? Durch EUTM Somalia wurden Ausbildungskurse durchgeführt, deren Inhalt und Zielsetzung nach somalischen Vorgaben erarbeitet und durch die somalischen Streitkräfte gebilligt wurden. Dabei wurden die vorgegebenen theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte vermittelt. Einzelprüfungen waren nicht vorgesehen. Über Prüfverfahren des somalischen Militärs liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 26. Wie viele der somalischen Soldaten, die das Ausbildungsprogramm erfolgreich durchlaufen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die somalische Armee innerhalb der ersten drei Monate nach Bestehen notwendiger Prüfungen verlassen? 27. Wie viele der somalischen Soldaten, die das Ausbildungsprogramm erfolgreich durchlaufen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die somalische Armee zu irgendeinem späteren Zeitpunkt verlassen? 28. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu den Gründen für das Ausscheiden der Soldaten, die das somalische Militär zu irgendeinem Zeitpunkt nach erfolgreichem Durchlaufen des Ausbildungsprogramms verlassen haben? Auf die Antwort zu den Fragen 22 bis 25 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor, die entsprechende Zuständigkeit liegt bei der somalischen Seite. Ziel von EUTM Somalia ist auch eine Stärkung der internen Strukturen der somalischen Armee. 29. Wie viele der im Rahmen von EUTM SOM erfolgreich ausgebildeten Soldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch im Dienst? Bei den im Rahmen von EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten handelt es sich um Soldaten der somalischen Streitkräfte. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über deren aktuellen dienstrechtlichen Status. 30. Haben alle Soldaten, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Rahmen von EUTM SOM an dem Ausbildungsprogramm teilgenommen haben, sämtliche ihnen ausgehändigten Waffen (bis zu oder spätestens nach ihrem Ausscheiden aus dem somalischen Militär) zurückgegeben? Zur Ausbildung somalischer Soldaten durch EUTM Somalia in Uganda wurden keine Waffen durch die somalischen Streitkräfte bereitgestellt. Die somalischen Soldaten wurden unbewaffnet zur Ausbildung nach Uganda verlegt. Die für die Ausbildung benötigten Waffen wurden EUTM Somalia von den ugandischen Streitkräften im Ausbildungslager Bihanga Training Camp bereitgestellt und temporär an die somalischen Soldaten ausgegeben. Mit Beendigung der Mission in Uganda und Schließung des Bihanga Training Camps wurden diese Waffen an die ugandischen Streitkräfte zurückgegeben. Die Aushändigung von Waffen durch die somalischen Streitkräfte an somalische Soldaten und deren Rückgabe bei Ausscheiden aus den somalischen Streitkräften obliegt den somalischen Streitkräften. Hierzu liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Drucksache 18/1236 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. In wie vielen Fällen wurden von Teilnehmern und/oder Absolventen des Ausbildungsprogramms welche und wie viele Waffen mit welcher Begründung (bis zu oder spätestens nach ihrem Ausscheiden aus dem somalischen Militär) nicht zurückgegeben? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rate von desertierenden somalischen Soldaten angesichts eines im Jahr 2008 erstellten Berichtes der Vereinten Nationen, in dem geschätzt wurde, dass circa 80 Prozent der Sicherheitskräfte der damaligen somalischen Übergangsregierung desertiert waren (news.bbc.co.uk/2/hi/africa/7779525.stm)? Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf die aktuelle Situation keine Hinweise vor, die eine entsprechende Einschätzung stützen würden. Die Mission EUTM Somalia besteht seit 2010 und hat zum Ziel, die somalische Armee beim Aufbau der Streitkräfte zu unterstützen. Der Aufbau von Streitkräften der Zentralregierung soll zur Stabilisierung Somalias nach Jahrzehnten der Abwesenheit einer effektiven Staatsgewalt beitragen. Auf die Antworten zu den Fragen 38a und 38b wird verwiesen. a) Welche Fälle von desertierten Soldaten, die im Rahmen der EUTM SOM ausgebildet wurden, sind der Bundesregierung bekannt? Es liegen der Bundesregierung keine Berichte über während oder nach ihrer Ausbildung durch EUTM Somalia desertierte somalische Soldaten vor. b) Um wie viele Fälle handelte es sich? Auf die Antwort zu Frage 32a wird verwiesen. c) In wie vielen Fällen haben die desertierten Soldaten ihre Waffen mitgenommen ? Auf die Antworten zu den Fragen 30 und 32a wird verwiesen. d) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu den Gründen für die Desertion der Soldaten? Auf die Antwort zu Frage 32a wird verwiesen. 33. Inwiefern findet eine Koordination des in Deutschland stationierten Afrikanischen Kommandos der US-Streitkräfte (AFRICOM) – welches sich für verschiedene Drohneneinsätze in Somalia verantwortlich zeichnet – mit EUTM SOM statt? Regelmäßige Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und AFRICOM zu Themen von beiderseitigem Interesse betreffen auch den Informationsaustausch über das Engagement am Horn von Afrika. Eine Koordination von AFRICOM mit der EU-Mission EUTM Somalia erfolgt nicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1236 34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die illegale Verteilung von Waffen in Somalia an verschiedenste Akteure – unter anderem die radikal-islamistische Al-Shahab-Miliz, zu deren Bekämpfung die Vereinten Nationen ihr Waffenembargo ja gelockert hatten – wie es Presseberichte jüngst berichteten (uk.reuters.com/article/2014/02/13/uk-somaliaarms -un-idUKBREA1C07D20140213)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von somalischen Soldaten durch die türkischen Streitkräfte, wie sie im Jahr 2010 (english.peopledaily.com.cn/90001/90777/90854/6995275.html) und erneut im Jahr 2014 (hiiraan.com/news4/2014/Feb/53428/somalia_ and_turkey_reach_military_deal.aspx) vertraglich vereinbart wurde? 36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von somalischen Soldaten durch die italienischen Streitkräfte, wie sie im Jahr 2013 vertraglich vereinbart wurde (laanta.net/?p=299)? In welchem Verhältnis steht – nach Kenntnis der Bundesregierung – die italienische Ausbildung zur EUTM SOM? 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von somalischen Soldaten durch die US-amerikanischen Streitkräfte, wie sie im Jahr 2013 begonnen wurden (www.washingtonpost.com/world/nationalsecurity /us-has-deployed-military-advisers-to-somalia-officials-say/2014/ 01/10/b19429f2-7a20-11e3-af7f-13bf0e9965f6_story.html)? a) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, in welchem Verhältnis dieses Programm zum „Targeted Killing“ und Drohnenprogramm von US-Stellen und den Aktivitäten von AFRICOM steht? b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, in welchem Verhältnis dieses Programm zu EUTM SOM steht? Von bilateralen Vertragsangelegenheiten bezüglich der Ausbildung somalischer Soldaten durch die genannten Staaten hat die Bundesregierung keine Kenntnis. US-amerikanische, italienische und türkische Streitkräfte unterstützen in unterschiedlicher Form bilateral und/oder multilateral Somalia dabei, eine Stabilisierung der Sicherheitslage zu erreichen. 38. Wie viele somalische Soldaten – jenseits von EUTM SOM – wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von Streitkräften der NATOund EU-Staaten seit dem Jahr 2010 ausgebildet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Kenntnisse vor. a) Welche Größe haben die somalischen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen umfassen die somalischen Streitkräfte derzeit insgesamt etwa 23 000 Soldaten. b) Welche Größe hatten sie, bevor EUTM SOM angelaufen war? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung waren dies ca. 3 000 Mann. Drucksache 18/1236 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit der britisch -südafrikanischen Söldnerfirma „Saracen International“, die angeblich in verschiedenen Teilen Somalias Militärs ausbildet (www.iol.co.za/ news/africa/private-firm-flouts-un-embargo-in-somalia-1.1242748)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erschießungen von somalischen Soldaten, wie sie beispielsweise im Januar 2014 durchgeführt wurden (www.bbc.co.uk/news/world-africa-25626176)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von Soldaten, die von der EUTM SOM ausgebildet wurden, bei Erschießungen in Somalia? Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über von somalischen Soldaten im Dienst begangene schwere Straftaten? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. c) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung somalischer Soldaten an Erschießungskommandos, die von Militärgerichten verhängte Todesurteile exekutieren? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. d) Was hat die Bundesregierung unternommen, um auszuschließen, dass im Rahmen von EUTM SOM ausgebildete Soldaten sich an der Verhängung oder Exekution der Todesstrafe beteiligen? Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die im Missionsplan festgeschriebene Vermittlung von Menschenrechten, Gleichstellungsrechten und des humanitären Völkerrechts im Rahmen der Ausbildung durch EUTM Somalia. Die Ausbildungsinhalte nehmen Bezug auf die strikte Einhaltung der Normen des internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts. Auch bei der Beratung somalischer Behörden zur Verteidigungspolitik gewährleistet EUTM Somalia, dass die Menschenrechte, das Gleichstellungsrecht und das humanitäre Völkerrecht in die Beratung einbezogen werden. 41. Plant die Bundesregierung angesichts der Eröffnung eines Länderbüros von EUCAP Nestor (Regional Maritime Capacity Building für das Horn von Afrika im westlichen Indischen Ozean) in der abtrünnigen somalischen Provinz Somaliland (somalilandsun.com/index.php/development-aid/ 5266-somaliland-eucap-nestor-opens-country-office) die diplomatische Anerkennung der Unabhängigkeit Somalilands? Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass angesichts der Eröffnung eines Länderbüros nicht separatistische Bestrebungen zunehmen und einer Anerkennung durch andere Länder der Weg bereitet wurde? Die Eröffnung eines Länderbüros von EUCAP Nestor in Somaliland ändert nichts am Status dieser Region als Teil des Bundesstaates Somalia. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1236 42. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie mittelfristig Somaliland als unabhängigen Staat anerkennen wird? Diese Frage stellt sich gegenwärtig in der deutschen Somaliapolitik nicht. 43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche diplomatische Anerkennung der Unabhängigkeit Somalilands durch andere Staaten (beispielsweise www.unpo.org/article/10712)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 44. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die allgemeine Sicherheitslage in der abtrünnigen Provinz Somaliland ein? Nach Kenntnissen der Bundesregierung ist die Sicherheitslage in Somaliland relativ stabil, auch wenn es nach wie vor kleinere Auseinandersetzungen an der Grenze zu Puntland wegen ungeklärter Grenzverläufe gibt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Antwort Bedrohungslage in Somalia und die Rolle von EUTM Somalia