Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12368 18. Wahlperiode 17.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12079 – Luftangriffe der US-geführten Koalition in Syrien und im Irak V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeswehr beteiligt sich an der internationalen militärischen Koalition, die die USA unter dem Namen „Operation Inherent Resolve“ anführen. Ziel dieser Operation ist es laut eigenen Angaben, die Organisation „Islamischer Staat“ (IS) im Operationsgebiet militärisch zu besiegen. US-Streitkräfte und ihre Verbündeten führen im Rahmen dessen seit 2014 Luftangriffe gegen Ziele in Syrien und im Irak durch. Laut des vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen Mandates Counter Daesh soll die Bundeswehr die US-geführte Koalition unterstützen, um „terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden , die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben“ (Bundestagsdrucksache 18/9960, S. 2). Unklar ist, wie viele zivile Opfer diese Angriffe bislang gefordert haben. Nach Angaben der internationalen Nichtregierungsorganisation Airwars hat die US-geführte Koalition bis zum 1. April 2017, das heißt in den ersten 960 Tagen des Luftkrieges, insgesamt über 19 000 Angriffe geflogen und dabei über 70 000 Bomben und Raketen auf Ziele in Syrien und im Irak abgeworfen (Quelle: www.airwars.org). Dabei seien nach Angaben der Nichtregierungsorganisation in dem genannten Zeitraum mindestens 2 820 Zivilisten getötet worden . Die deutsche Luftwaffe unterstützt die US-geführte Koalition durch Betankung von im Einsatz befindlichen Bombern und durch die Lieferung von Aufklärungsbildern , die als Grundlage für Luftangriffe dienen. Ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 30. März 2017 wirft die Frage auf, ob bei der Vorbereitung von Luftangriffen, die zivile Opfer zur Folge hatten, auch deutsche Aufklärungsbeiträge eingeflossen sind. In dem Bericht heißt es, dass laut der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte bei einem Angriff der US-geführten Koalition am 20. März 2017 bis zu 33 Zivilisten getötet worden sein sollen. Am Tag zuvor, dem 19. März 2017, seien Aufklärungs-Tornados der Bundeswehr über das später angegriffene Gebäude in der Ortschaft Al-Mansura Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12368 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in der Provinz Raqqa geflogen, hätten Bilder gemacht und sie an die internationale Koalition geliefert. Diese habe dann das Gebäude angegriffen, bei dem es sich um eine ehemalige Schule handelte. Nachdem im konkreten Fall das Gebäude angegriffen worden war, flogen am 24. März 2017 noch einmal deutsche Tornados darüber, um die Zerstörungen im Bild festzuhalten. Die Nichtregierungsorganisation Airwars datiert den genannten Angriff auf den 21. März 2017 und nennt zahlreiche Quellen, die den Angriff und den Tod von Zivilisten bestätigen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/). Viele beziffern die Anzahl Opfer weit höher. Unter anderem wird ein Bericht der Nichtregierungsorganisation Raqqa is Being Slaughtered Silently vom 22. März 2017 zitiert, wonach eine „erste Bilanz des Massakers in der Al-Badiya- Schule in Al-Mansura, das von der internationalen Koaliton verübt worden ist, 183 Todesopfer ergeben hat.“ In der Schule hätten sich zum Zeitpunkt des Angriffs zahlreiche Familien aufgehalten. Der Luftangriff auf Al-Mansura ist nur einer von vielen, die zivile Opfer forderten . Allein für den Monat März 2017 berichtet die Nichtregierungsorganisation Airwars über 90 Luftangriffe der US-geführten Koalition, die in der syrischen Provinz Raqqa Todesopfer und Verletzte unter der Zivilbevölkerung gefordert haben. Im selben Zeitraum kam es neben der syrischen Provinz Raqqa vor allem in und um die irakische Stadt Mossul zu zahlreichen Luftangriffen der US-geführten Koalition, bei der laut Airwars eine noch höhere Zahl an Zivilisten getötet oder verletzt wurden. 1. Wie viele Aufklärungsflüge hat die Bundeswehr im Rahmen des Mandats Counter Daesh seit Beginn des Einsatzes bis zum 1. April 2017 geflogen, und in welchen Provinzen/Distrikten in Syrien und im Irak wurden dabei Aufklärungsfotos gemacht (bitte nach Monat, Zahl der Flüge und Operationsgebiet auflisten)? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die Antwort auf die Frage ist deshalb „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und in der Anlage gesondert bereitgestellt.* 2. Wie viele Ziele wurden auf der Grundlage von Bildern, die deutsche Tornados in diesem Zeitraum der US-geführten Koalition zur Verfügung gestellt haben, von der Koalition angegriffen (bitte nach Monat, Zahl der Ziele und Operationsgebiet auflisten)? Aufklärungsprodukte werden nach der Auswertung und Prüfung auf Mandatskonformität nach der Freigabe des Releasing Officer in Incirlik mit der VS-Einstufung und dem Freigabevermerk „SECRET//RELEASABLE TO USA, IRKS For Counter DAESH Operation only“ versehen in den Informationsraum Operation Inherent Resolve (OIR) eingestellt. Damit sind diese den Mitgliedern der Koalition, die an den Luftoperationen der OIR beteiligt sind, für den weiteren Informations- und Planungsprozess zugänglich. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, in welchen konkreten Fällen diese Produkte für die Zielauswahl der Koalitionspartner genutzt wurden. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12368 3. Wie viele Flüge hat die deutsche Luftwaffe im Rahmen des Mandats Counter Daesh in diesem Zeitraum durchgeführt, um Zerstörungen im Rahmen eines Battle Damage Assessments zu dokumentieren (bitte nach Monat, Zahl der Flüge und Operationsgebiet auflisten)? Zur Verfügbarkeit von Daten wird auf die Antwort zu Frage 1 in der Anlage verwiesen .* 4. Werden Fotos oder Aufklärungsergebnisse, die Aufklärungstornados der Bundeswehr im Einsatzgebiet von Counter Daesh beabsichtigt oder zufällig über die Infrastruktur des syrischen Militärs gewonnen haben, zur Lagebilderstellung an die US-geführte Koalition weitergegeben? Wenn nicht, werden sie gespeichert und auf anderem Wege mit Verbündeten geteilt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie viele Bomber und Kampfflugzeuge der US-geführten Koalition wurden durch die Bundeswehr im Rahmen des Mandats Counter Daesh im genannten Zeitraum im Einsatz betankt, und welchem Staat gehörten sie an (bitte nach Monat und zugehöriger Streitkraft auflisten)? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die Antwort auf die Frage ist deshalb „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und in der Anlage gesondert bereitgestellt.* 6. Wie häufig, wann, und in welcher Weise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Rules of Engagement (RoE) sowie Einsatzregeln unterhalb des Niveaus der RoE des US-Militärs seit Beginn der Operation Inherent Resolve verändert, und in welcher Weise sind dadurch sogenannte Kollateralschäden wahrscheinlicher geworden? Die Rules of Engagement (RoE) werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Vermeidung von zivilen Opfern hat hierbei oberste Priorität. Zu Änderungen der RoE wird auf Bundestagsdrucksache 18/11885 verwiesen. 7. Welchen Effekt sollten diese Änderungen nach Information der Bundesregierung haben, und wie schätzt die Bundesregierung den realen Effekt dieser Änderungen ein? Die regelmäßigen Überprüfungen und bedarfsgerechten Anpassungen der ROE tragen zum lageangepassten Operationsverlauf bei. 8. Sind diese Änderungen den Partnern in der Koalition direkt zur Kenntnis gegeben worden, und haben sich die Bundesregierung oder die Bundeswehr zu diesen Änderungen gegenüber den USA positioniert? Die Koalitionspartner haben Kenntnis vom Prozess sowie Resultat der Anpassungen . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12368 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Einsätze von Bombern, Drohnen und Kampfflugzeugen der US-geführten Koalition, die bei ihren Flügen über dem Einsatzgebiet die mitgenommenen Raketen und Bomben nicht eingesetzt haben, und wie hat sich dieser Anteil seit Beginn der Operation Inherent Resolve verändert (bitte nach Monat und Anteil der Flüge ohne vollzogenen Einsatz mitgeführter Wirkmittel auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 10. Betrachtet die US-geführte Koalition Öltanktransporte oder andere nichtmilitärische Lastkraftwagen sowie Ölförderstätten und Kraftwerke nach Kenntnis der Bundesregierung als legitime Ziele für militärische Angriffe? Der Kampf gegen den IS umfasst u. a. auch die Bekämpfung der finanziellen Ressourcen und der damit verbundenen Infrastruktur der Terrororganisation. Die Frage der Übereinstimmung militärischer Handlungen eines anderen Staates mit dem Völkerrecht kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern immer nur in Bezug auf einen konkreten Einzelfall. Eine rechtliche Bewertung setzt genaue Kenntnisse des Einzelfalls voraus. 11. Welche öffentlichen Gebäude, die für das Wirken der quasi-staatlichen Strukturen in dem vom IS kontrollierten Gebiet bedeutsam sind, zum Beispiel Banken, Verwaltungsgebäude und vergleichbare Einrichtungen, betrachtet die US-geführte Koalition nach Kenntnis der Bundesregierung als legitime Ziele für militärische Angriffe? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Werden Gebäude, in denen sich öffentliche Einrichtungen des vom IS kontrollierten Gebietes befinden, sowie Kraftwerke und Ölförderstätten von der US-geführten Koalition nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich nicht angegriffen, wenn sich Mitarbeiter in ihnen aufhalten oder aufhalten könnten? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Werden bei Luftangriffen getötete Lastkraftwagenfahrer und Mitarbeiter in Ölförderstätten, die im Auftrag der vom IS kontrollierten quasi-staatlichen Strukturen arbeiten, nach Kenntnis der Bundesregierung als „Terroristen“ oder „Zivilisten“ in den Statistiken der US-geführten Koalition gezählt? Gemäß öffentlich einsehbaren Berichten auf der Internetseite der OIR (www. inherentresolve.mil) werden bei Luftangriffen getötete Lastkraftwagenfahrer und Mitarbeiter in Ölförderanlagen als Zivilisten in den Statistiken der Combined Joint Task Force OIR geführt. 14. Wie viele Zivilisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Luftangriffen der US-geführten Koalition bis zum 1. April 2017 getötet oder verletzt worden (bitte nach Ort und Zeitpunkt auflisten)? Es werden grundsätzlich alle Lufteinsätze, bei denen Zivilisten mutmaßlich zu Schaden gekommen sind, durch das für die OIR zuständige Hauptquartier Combined Joint Task Force OIR untersucht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12368 Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Untersuchung öffentlich zugänglich auf der Internetseite der OIR (www.inherentresolve.mil) eingestellt. Über diese Informationen hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 15. In welchen Fällen wurden Entschädigungszahlungen von Deutschland oder nach Kenntnis der Bundesregierung anderen an der US-geführten Koalition beteiligten Staaten an Angehörige von infolge irrtümlicher Bombardierungen oder durch „friendly fire“ getöteten Zivilisten oder verbündeten Soldaten oder Kämpfern im Irak oder in Syrien gezahlt (bitte nach Ort, Zeitpunkt und Art des entschädigten Vorfalls sowie Entschädigungssumme und zahlenden Staat auflisten)? Die Bundesregierung hat keine Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene geleistet . Angaben über Zahlungen anderer Mitgliedstaaten der internationalen Anti-IS-Koalition liegen nicht vor. 16. Wie viele Kämpfer des „Islamischen Staats“ (IS) sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Luftangriffen der US-geführten Koalition bis zum 1. April 2017 getötet worden (bitte Zahl bzw. Schätzung nach Monat auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Anzahl durch Luftangriffe der internationalen Anti-IS-Koalition ums Leben gekommener Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat vor. 17. Über wie viele Kämpfer verfügt der IS aktuell, und wie hat sich diese Zahl seit Beginn der Operation Inherent Resolve nach Kenntnis der Bundesregierung verändert (bitte Zahl bzw. Schätzung nach Monat auflisten)? Über die genaue Anzahl und die Veränderung der Anzahl der Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 18. Wie viele Kämpfer welcher anderen bewaffneten Gruppen und wie viele Soldaten welcher Streitkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Luftangriffen der US-geführten Koalition bis zum 1. April 2017 getötet worden (bitte nach Monat und Streitkraft bzw. Miliz auflisten)? Zu getöteten Kämpfern anderer bewaffneter Gruppen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Luftangriff vom 20. bzw. 21. März 2017, bei dem in einer ehemaligen Schule in Al-Mansura, westlich von Raqqa, nach unterschiedlichen ersten Angaben von Nichtregierungsorganisationen zwischen 33 und 183 Zivilisten, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben kamen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/)? a) Ist es nach Erkenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass dieser Luftschlag von Kräften der US-geführten Koalition ausgeführt wurde, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus? b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich getroffen? c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele Kämpfer? d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12368 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, ob dieser Luftangriff ausschließlich auf Aufklärungsdaten der deutschen Tornado- Aufklärungsflugzeuge gestützt wurde oder weitere Aufklärungsergebnisse anderer Mitglieder der Koalition verwendet wurden, und wenn ja, welche? f) Werden die Bilder, die die Bundeswehr laut Medienberichterstattung am 19. März 2017 von Al-Mansura gemacht hat und die die Grundlage für den folgenden Angriff der Streitkräfte der Koalition bildeten, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht auf Anfrage vorgelegt? g) Werden die Bilder, die die Bundeswehr laut Medienberichterstattung am 24. März 2017 von Al-Mansura im Zusammenhang mit dem Battle Damage Assessment gemacht hat, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht auf Anfrage vorgelegt? h) Gibt es neben den Bildern, die am 24. März 2017 durch einen Bundeswehr -Aufklärungstornado im Rahmen eines Battle Damage Assessment gemacht wurden, noch weitere Maßnahmen durch die deutschen Streitkräfte oder andere Mitglieder der US-geführten Koalition, um die Auswirkungen des Angriffs in Al-Mansura, insbesondere mit Blick auf Opfer aus der Zivilbevölkerung, zu prüfen, und wenn ja, welche Ergebnisse haben sie ergeben? i) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflugzeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und in welchem konkreten Luftraum? Die Fragen 19a bis 19e sowie 19h und 19i werden gemeinsam beantwortet: Informationen bezüglich des in der Fragestellung erwähnten Luftangriffs wurden durch den Generalinspekteur der Bundeswehr am 29. März 2017 in geheimer Sitzung dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages gegeben. Darüber hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Die Fragen 19f und 19g werden gemeinsam beantwortet. Aus dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht ergibt sich kein Anspruch auf Herausgabe der angefragten Dokumente. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Luftangriff vom 1. März 2017 in Al-Tabaqa, Provinz Raqqa, bei dem nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Nichtregierungsorganisationen zwölf Zivilisten, darunter vier Kinder, ums Leben kamen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017 mar-apr/)? a) Ist es zutreffend, dass der Luftschlag von Koalitionskräften verübt wurde, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus? b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich getroffen? c) Wie viele Opfer waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesem Angriff zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele Kämpfer? d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs? e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflugzeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und in welchem konkreten Luftraum? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12368 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen oder mehrere Luftangriffe am 6. März 2017 in Kdeiran, Provinz Raqqa, bei dem oder denen nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zwischen vier und zwölf Menschen starben, darunter mindestens ein Kind (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/)? a) Ist es zutreffend, dass der oder die Luftschläge von Koalitionskräften verübt wurde, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn bzw. sie aus? b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich getroffen? c) Wie viele Opfer waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesem Angriff zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele Kämpfer? d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs? e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflugzeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und in welchem konkreten Luftraum? 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Luftangriff auf Al Bu Rashed, Provinz Raqqa, am 8. oder 9. März 2017, bei dem nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte 24 Zivilisten getötet wurden, darunter sechs Kinder (Quelle: https://airwars.org/ coalitioncivcas2017mar-apr/)? a) Ist es zutreffend, dass der Luftschlag von Koalitionskräften verübt wurde, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus? b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich getroffen? c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff nach Kenntnis der Bundesregierung zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele Kämpfer? d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs? e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflugzeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und in welchem konkreten Luftraum? 23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Luftangriffe auf einen Moschee-Komplex nahe Al-Jina in der Provinz Idlib am frühen Abend des 16. März 2017, bei dem laut Angaben verschiedener Nichtregierungsorganisationen zwischen 37 und 62 Zivilisten getötet worden seien, und der laut „Washington Post“ (Bericht vom 17. März 2017) von amerikanischen Reaper-Drohnen durchgeführt worden sei, die sechs Hellfire-Raketen und eine 500-Pfund-Bombe abgeworfen hätten? a) Ist es zutreffend, dass der Luftschlag von Kräften der US-geführten Koalition verübt wurde, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus? b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich getroffen? c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff nach Kenntnis der Bundesregierung zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele Kämpfer? d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12368 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auf die Luftangriffe auf einen Marktplatz und eine Bäckerei im zweiten Distrikt von Tabaqa, Provinz Raqqa , bei denen am 22. März 2017 laut Angaben unterschiedlicher Nichtregierungsorganisationen zwischen 13 und 37 Zivilisten getötet worden sein sollen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/)? a) Ist es zutreffend, dass die Luftschläge von Koalitionskräften verübt wurden , und wenn ja, um wie viele handelte sich, und welche Streitkräfte führten sie aus? b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich getroffen? c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff zu beklagen, wie viele davon waren vermutlich Zivilisten, und wie viele Kämpfer? d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs? e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflugzeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und in welchem konkreten Luftraum? Die Fragen 20 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu Fragen 2, 14 und 16 verwiesen. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Luftangriffe gegen Einrichtungen am Euphrat-Staudamm bei Al-Tabaqa in der Provinz Raqqa, bei denen vermutlich der Direktor des Staudamms Ahmed Hussein und zwei Ingenieure am 27. März 2017 getötet wurden (Quelle: https://airwars.org/ coalitioncivcas2017mar-apr/)? a) Ist es zutreffend, dass Streitkräfte der US-geführten Koalition Luftangriffe gegen Einrichtungen am am Euphrat-Staudamm bei Al-Tabaqa am 26. und 27. März 2017 verübt haben, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus? b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich getroffen? c) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Ahmed Hussein und zwei Ingenieure am 27. März 2017 infolge eines solchen Luftangriffs getötet wurden? d) Wie viele feindliche Kämpfer und Terroristen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Luftangriffen der US-geführten Koalition am 26. und 27. März 2017 im Gebiet des Euphrat-Staudamm bei Al-Tabaqas getötet? e) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung der Angriffe im Gebiet des Euphrat-Staudamms am 26. und 27. März 2017? f) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch Tankflugzeuge der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und in welchem konkreten Luftraum? Die Fragen 25a bis 25f werden gemeinsam beantwortet: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 bis 24 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12368 g) Ist der Euphrat-Staudamm bei diesen oder anderen Angriffen durch die US-geführte Koalition nach Kenntnis der Bundesregierung beschädigt worden, und welche Gefahr geht von möglichen Schäden am Staudamm für die Bevölkerung entlang des Flusses aus? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bei Kampfhandlungen technische Einrichtungen zur Steuerung des Staudamms beschädigt worden. Ein Verursacher für diese Beschädigung kann bisher nicht festgestellt werden. Gemäß der Pressemitteilung des Hauptquartiers Combined Joint Task Force OIR vom 26. April 2017 befindet sich der Staudamm in stabilem Zustand, und die Funktionstüchtigkeit ist sichergestellt. Gegenteilige Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 26. Wie viele Aufklärungsflüge hat die deutsche Luftwaffe zur Unterstützung der im Februar 2017 begonnenen Offensive gegen West-Mossul bis zum 1. April 2017 geflogen, und wie viele Flugzeuge der US-geführten Koalition wurden in diesem Zusammenhang betankt? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die Beantwortung der Frage ist deshalb „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und in der Anlage gesondert bereitgestellt.* 27. Wie viele zivile Opfer (Tote und Verletzte) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Offensive gegen West-Mossul bis zum 1. April 2017 insgesamt sowie infolge von Luftangriffen der US-geführten Koalition zu beklagen? Zu zivilen Opfern wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333