Deutscher Bundestag Drucksache 18/1239 18. Wahlperiode 25.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1152 – Aussetzen der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Amtszeit der damaligen rot-grünen Bundesregierung bietet der Bund gezielte Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung an. Seit dem Jahr 2007 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – mit der Durchführung eines entsprechenden nationalen Programmteils des Europäischen Sozialfonds (ESF) – der sog. ESF-BAMF-Kurse – beauftragt. Erst jüngst noch – im Januar 2014 – hatte der BAMF-Präsident Dr. Manfred Schmidt angesichts des 100 000sten Teilnehmers die „hohen qualitativen Standards “ sowie die „beeindruckende Vermittlungsquote“ der ESF-BAMF-Kurse gelobt (www.bamf.de, Pressemitteilung 0004/2014 vom 22. Januar 2014 „100.000ster Teilnehmer am ESF-BAMF-Programm“). Mit Datum vom 1. April 2014 teilte das BAMF nun per Rundschreiben den überraschten Kursträgern Folgendes mit: Die dem ESF-BAMF-Programm zugewiesenen ESF-Mittel würden bereits Ende April 2014 aufgebraucht sein. Ab sofort könnten daher für das Jahr 2014 keine, sondern erst ab Januar 2015 neue ESF-BAMF-Kurse beantragt werden. Damit entsteht faktisch eine Versorgungslücke von nicht weniger als acht Monaten. Hinzu kommt, dass das BAMF den Kursträgern seinerseits mitgeteilt hat, dass – entgegen aller bisherigen konzeptionellen Überlegungen – für die ESFFörderperiode 2014–2020 eine erhebliche Einschränkung der Zielgruppen vorgesehen sei. So sollen folgende – bislang förderfähige – Zielgruppen künftig beim ESF-BAMF-Programm nicht mehr berücksichtigt werden: ● Flüchtlinge mit Zugangsberechtigung zum Arbeitsmarkt, ● angeworbene Fachkräfte, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ● Personen, die nach einen Studium in Deutschland bleiben möchten, Drucksache 18/1239 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● arbeitsuchende Personen ohne Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – (z. B. Frauen, deren Ehegatte das Familieneinkommen sichert), ● Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Fraglich ist, ob wirklich daran gedacht ist, nicht nur Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sondern auch Asylsuchende bzw. Geduldete/ Bleibeberechtigte von den ESF-BAMF-Kursen auszuschließen. 1. Ist es zutreffend, dass dem ESF-BAMF-Programm zugewiesene ESF-Mittel – nach Schätzung des BAMF – Ende April 2014 aufgebraucht sein werden? Ab dem 1. April 2014 konnten keine neuen berufsbezogenen Sprachkurse bewilligt werden. Bereits bewilligte oder begonnene Maßnahmen konnten und können auch weiterhin in vollem Umfange fortgeführt und abgeschlossen werden. Auch für die bis Ende März 2014 eingegangenen Anträge werden in den nächsten Wochen noch Bewilligungen ausgesprochen. Hierfür stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus wird das BMAS dem BAMF zeitnah zusätzliche ESF-Mittel infolge von zu erwartenden Minderbedarfen bei anderen Programmen zuweisen, wodurch weitere Sprachkurse in diesem Jahr ermöglicht werden. 2. Geht dieser Finanzierungsengpass beim ESF-BAMF-Programm ggf. auf Mittelkürzung bzw. Umschichtung zugunsten anderer ESF-Programme zurück ? Wenn ja, zugunsten welcher anderen ESF-Programme? Nein. Das ESF-BAMF-Programm wäre ursprünglich mit der alten ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 ausgelaufen. Im Wege intensiver Bemühungen konnten zusätzliche ESF-Mittel bereitgestellt werden, so dass die Förderrichtlinie bis zum 30. September 2014 verlängert werden konnte. Durch die unerwartet starke Nachfrage des Programms im Dezember 2013 und infolge des auf einen kurzen zwischenzeitlichen Bewilligungsstopp im Januar 2014 folgenden erneuten deutlichen Anziehens der Antragstellungen ab Februar 2014 reichten die ESF-Mittel nur für die Neubewilligung von Kursen, die bis Ende März 2014 beantragt wurden . 3. Wieso fällt dies dem BAMF – ausweislich seines Trägerrundschreibens vom 1. April 2014 – erst jetzt auf? Am 28. März 2014 lag das Ergebnis einer Controlling-Abfrage bei allen ESFProgrammen vor, wonach zum damaligen Stand keine weitere Mittelverstärkung des ESF-BAMF-Programms erfolgen konnte. Eine Prüfung der beim BAMF bis zum 31. März 2014 bereits eingegangenen Anträge auf Bewilligung von Kursdurchführungen ergab, dass das finanzielle Antragsvolumen, das noch zur Verfügung stehende ESF-Finanzvolumen decken würde. Daher erging unverzüglich am 1. April 2014 das besagte Schreiben an die kursumsetzenden Bildungsträger . 4. Ist es zutreffend, dass das BAMF noch im März 2014 Kursträgern per Rundschreiben mitgeteilt hatte, dass weiterhin ESF-BAMF-Kurse stattfinden würden? Nein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1239 5. Ist es zutreffend, dass ab dem 31. März 2014 keine weiteren ESF-BAMFKurse mehr beantragt werden können? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Ist es zutreffend, dass damit – mangels Alternativen – im Bereich der beruflichen Sprachförderung mit ESF-BAMF-Kursen eine Versorgungslücke von acht Monaten eintreten wird? Die bis zum 31. März 2014 beantragten Kurse werden seitens des BAMF aktuell noch bewilligt. Diese Kurse starten in der Regel bis spätestens Mitte Mai 2014. Diese werden überwiegend als Halbjahreskurse und teilweise als Jahreskurse vorgesehen. Damit keine Versorgungslücke entsteht, wird das BMAS dem BAMF zeitnah zusätzliche ESF-Mittel zur Verfügung stellen (siehe Antwort zu Frage 1). 7. Ist es – nach Ansicht der Bundesregierung – Ausdruck einer vorausschauenden Behördentätigkeit, wenn das BMAS bzw. das Bundesministerium des Innern – BMI – (respektive deren nachgeordnete Bundesbehörden) am 1. April 2014 feststellen, dass in vier Wochen die ESF-BAMF-Mittel für das gesamte Jahr 2014 aufgebracht sein werden (mit der Folge der oben beschriebenen Versorgungslücke)? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht? Wenn, nein, welche Konsequenzen gedenken das BAMF und das BMI aus diesem Vorgang zu ziehen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Es trifft nicht zu, dass die dem ESFBAMF -Programm zugewiesenen ESF-Mittel innerhalb von vier Wochen ab dem 1. April 2014 aufgebraucht gewesen wären. Die für die aktuell laufenden und noch startenden ESF-BAMF-Kurse gebundenen ESF-Mittel wären im weiteren Verlauf des Jahres 2014 und im Jahr 2015 abgeflossen. Unabhängig davon wird das BMAS dem BAMF aber zeitnah zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. 8. Wie viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren an den ESF-BAMFKursen teilgenommen (bitte nicht nur nach Jahren aufschlüsseln, sondern auch nach den einzelnen aufenthaltsrechtlichen Zielgruppen der ESFBAMF -Programme)? Bis einschließlich 31. März 2014 haben insgesamt 121 230 Personen einen ESFBAMF -Kurs begonnen, davon in den letzten fünf Jahren: 2009 2010 2011 2012 2013 9 500 19 122 23 404 27 190 39 426 Drucksache 18/1239 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Davon waren Beschäftigte – im Jahr 2009: 35 – im Jahr 2010: 121 – im Jahr 2011: 183 – im Jahr 2012: 674 – im Jahr 2013: 2 545 Davon waren SGB-II-Leistungsbezieher – im Jahr 2009: 7 872 – im Jahr 2010: 16 788 – im Jahr 2011: 20 211 – im Jahr 2012: 20 966 – im Jahr 2013: 23 708 Davon waren SGB-III-Leistungsbezieher – im Jahr 2009: 1 516 – im Jahr 2010: 2 101 – im Jahr 2011: 2 783 – im Jahr 2012: 3 552 – im Jahr 2013: 6 389 Davon waren Nichtleistungsempfänger – im Jahr 2009: 77 – im Jahr 2010: 112 – im Jahr 2011: 227 – im Jahr 2012: 685 – im Jahr 2013: 1 319 Davon waren Asylbewerber und Bleibeberechtigte aus dem ESF-Bundesprogramm „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“, die überwiegend im Leistungsbezug nach AsylbLG standen – im Jahr 2009: 0* – im Jahr 2010: 0* – im Jahr 2011: 0* – im Jahr 2012: 2 133* – im Jahr 2013: 7 411* * Teilweise befanden sich diese Personen in einem SGB-II-Leistungsbezug und sind bei der nach Zielgruppen aufgeschlüsselten Darstellung auch unter der Zielgruppe „SGB-II-Leistungsbezieher“ enthalten . Die Gesamtzahl der Teilnehmer von 121 230 Personen erfasst die betreffenden Personen nur einmal . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1239 9. Wie viele Menschen haben in den ersten vier Monaten des Jahres 2014 an einem ESF-BAMF-Kurs teilgenommen bzw. werden teilgenommen haben? Für das Jahr 2014 liegen derzeit statistisch Angaben bis einschließlich 31. März 2014 vor. Demnach haben im Jahr 2014 bisher 2 588 Personen einen ESFBAMF -Kurs begonnen. 10. Wie viele Bundesmittel bzw. ESF-Mittel wurden in den letzten fünf Jahren für die ESF-BAMF-Kurse verwendet (bitte nach Jahren sowie nach Bund und ESF aufschlüsseln)? Wie bzw. in welchem Umfang wurden die ESF-BAMF-Kurse in diesem Zeitraum kofinanziert? Insgesamt wurden bis zum 31. März 2014 rund 285 Mio. Euro ESF-Mittel gebunden . Im Jahr 2014 waren es bis zum 31. März 2014 rund 22,30 Mio. Euro. Insgesamt erfolgte bis zum 31. März 2014 eine Kofinanzierung überwiegend im Rahmen von SGB-II/III-Leistungen in Höhe von rund 297,80 Mio. Euro. Im Jahr waren es bis zum 31. März 2014 rund 22,28 Mio. Euro. Die Tabellen stellen auf die Bindung ab, dass heißt welche Bewilligungen in den Jahren ausgesprochen wurden. Die Haushalts-Ist-Zahlen weichen deshalb davon ab. 11. Wie viele Bundesmittel bzw. ESF-Mittel sollten im Jahr 2014 für die ESFBAMF -Kurse verwendet werden? Wie bzw. in welchem Umfang sollten die ESF-BAMF-Kurse in diesem Jahr kofinanziert werden? Die für das ESF-BAMF-Programm zunächst vorgesehenen ESF-Mittel in Höhe von 230 Mio. Euro waren Ende des Jahres 2013 ausgeschöpft. Die Verlängerung des Programms über den 31. Dezember 2013 hinaus ist abhängig von Restmitteln aus dem ESF des Bundes der Förderperiode von 2007 bis 2013. Eine abschließende Festlegung hängt also von der Ausgabenentwicklung insgesamt ab. Die Kofinanzierung erfolgt über das Teilnehmereinkommen der Kursteilnehmenden (insbesondere SGB-II/III-Leistungsbezug). Wie hoch die Kofinanzierung im Jahr 2014 sein wird, ist daher unter anderem abhängig von der Zahl der Kursteilnehmenden. Eine Festlegung der Kofinanzierung für das Jahr 2014 erfolgt daher nicht. 2009 2010 2011 2012 2013 rd.15,35 Mio. € rd. 42,33 Mio. € 50,49 Mio. € rd. 58,67 Mio. € rd. 96,46 Mio. € 2009 2010 2011 2012 2013 rd. 20,23 Mio. € rd. 46,56 Mio. € 54,00 Mio. € rd. 59,21 Mio. € rd. 95,52 Mio. € Drucksache 18/1239 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie viele Bundesmittel müssten in den anstehenden Bundeshaushalt 2014 zusätzlich eingestellt werden, um die ESF-BAMF-Kurse – im ursprünglichen Umfang – auch in den Monaten Mai bis Dezember 2014 anbieten zu können? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 13. Welche Konsequenzen dürfte die Einstellung zusätzlicher Bundeshaushaltsmittel (siehe Frage 12) – nach Ansicht der Bundesregierung – für die Anbieter von Kursen zur beruflichen Sprachförderung haben? Wie viele Kursanbieter – respektive wie viele Lehrkräfte – werden hiervon voraussichtlich betroffen sein? Die Einstellung weiterer ESF-Mittel würde die Durchführung zusätzlicher berufsbezogener Sprachkurse durch die berechtigten Bildungsträger ermöglichen. Das ESF-BAMF-Programm wird aktuell von bundesweit 122 Bildungsträgern als Zuwendungsempfänger umgesetzt. Die Anzahl der im Programm eingesetzten Lehrkräfte wird statistisch nicht erfasst. 14. Welches Signal wird aus Sicht der Bundesregierung, etwa hinsichtlich einer Willkommenskultur, gesendet, wenn in Deutschland – angesichts des Zuzugs von vielen ausländischen Fachkräften auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in diesem Jahr über acht Monate hinweg kein einziger ESF-BAMF-Kurs zur beruflichen Sprachförderung angeboten werden wird? Es trifft nicht zu, dass in diesem Jahr über acht Monate kein einziger ESFBAMF -Kurs angeboten wird. Wie bereits ausgeführt, werden alle bereits begonnenen , derzeit noch laufenden rund 1 000 Kurse weiter finanziert und bis Mitte Mai werden auch noch Kurse starten. Zudem wird das BMAS dem BAMF zeitnah zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. 15. Ist es zutreffend, dass z. B. folgende Zielgruppen in der kommenden Förderperiode vom Zugang zu den ESF-BAMF-Kursen ausgeschlossen werden sollen: ● Flüchtlinge mit Zugangsberechtigung zum Arbeitsmarkt, ● angeworbene Fachkräfte, ● Personen, die nach einen Studium in Deutschland bleiben möchten, ● Personen, die nicht Leistungen nach dem SGB II beziehen, jedoch ar- beitsuchend sind (z. B. Frauen, deren Ehegatte das Familieneinkommen sichert), ● Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden? Wenn ja, mit welcher Begründung (bitte ausführen)? Wenn nein, plant das BMAS überhaupt Änderungen bei der ESF-Förderfähigkeit nichtdeutscher Zielgruppen? 16. Welche nichtdeutschen Zielgruppen sollen in der kommenden Förderperiode an den ESF-BAMF-Kursen bzw. an welchen anderen Säulen des ESF-Programms noch teilnehmen können? Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1239 Hinsichtlich des ab dem Jahr 2015 startenden ESF-BAMF-Programms können noch keine endgültigen Aussagen zur Berücksichtigung einzelner Zielgruppen des Programms getroffen werden. Da in der neuen ESF-Förderperiode weniger ESF-Mittel zur Verfügung stehen werden, kann es bei den Zielgruppen des Programms zu Einschränkungen kommen. Deshalb hat sich die Ausschreibung des BAMF zunächst auf die Nennung der ursprünglichen Kerngruppen des Programms , Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher des SGB II und SGB III, beschränkt. Im ESF-OP des Bundes werden Migrantinnen und Migranten durch verschiedene ESF-Förderprogramme unterstützt. Für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten in der Förderperiode ab dem Jahr 2014 besonders relevant ist die geplante „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ und die geplante Erweiterung des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ um das Handlungsfeld „Qualifizierung für Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes “. Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms weiterhin zu nennen sind die Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ und „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund“. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant in diesem Zusammenhang die modifizierte Weiterführung des ESF-Programms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“. 17. Plant die Bundesregierung, ggf. auch in anderen ESF-Programmen Asylsuchende und Geduldete als Zielgruppen von ESF-Maßnahmen auszuschließen ? Die Teilnahme von Asylsuchenden und Geduldeten an ESF-Programmen ist abhängig von Zielen, Gegenstand und Finanzierungsmodalitäten der Förderung, die von den verantwortlichen Ressorts in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt werden. Aktuell werden Zielgruppenplanungen der einzelnen ESF-Programme für die neue Förderperiode konkretisiert. Es liegen daher in Bezug auf Asylsuchende und Geduldete noch keine abschließenden Festlegungen vor. 18. Wie will die Bundesregierung – nicht zuletzt angesichts der geplanten Senkung des Arbeitsverbots für Asylsuchende auf drei Monate – dafür Sorge tragen, dass Asylsuchende auch im Rahmen der neuen Förderperiode ESF-Förderprogramme zur Berufsqualifizierung in Anspruch nehmen können? Im Rahmen der geplanten ESF-Integrationsrichtlinie Bund wird es einen Handlungsschwerpunkt für Maßnahmen zur Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen (IvAF) geben. Gefördert werden schwerpunktmäßig passgenaue Angebote von Projektverbünden im Bereich Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der Zielgruppe. Jobcenter/Arbeitsagenturen sowie Betriebe sind verpflichtend in die Projektarbeit einzubeziehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333