Deutscher Bundestag Drucksache 18/1243 18. Wahlperiode 25.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1072 – Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten und Nashörnern Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren haben das illegale Töten von Wildtieren und der damit verbundene illegale Handel extrem zugenommen. Die Opfer der organisierten Wilderei waren letztes Jahr über 1 000 illegal getötete Nashörner in Südafrika alleine, während dort vor dem Jahr 2008 jährlich nur durchschnittlich 14 Nashörner getötet wurden. Diese starke Zunahme an getöteten Tieren geht darauf zurück, dass das Horn des Nashorns auf Schwarzmärkten mehr wert ist als Gold. Der Markt des illegalen Handels mit wildlebenden Arten macht geschätzt 12 Mrd. Euro aus. Dafür wird auch vor Mord nicht Halt gemacht. Mehr als 1 000 Wildhüter wurden in den letzten zehn Jahren in 35 verschiedenen Ländern ermordet. Für viele vom Aussterben bedrohte Arten sind die Wildhüter das letzte schwache Schutzschild. Beim Elfenbein lässt sich ein ähnliches Bild wie beim Nashorn beobachten. Der illegale Elfenbeinhandel und die Wilderei blühen. Laut eines Berichtes des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme , UNEP) aus dem Jahr 2013 hat sich seit dem Jahr 2007 die Zahl dieser Verbrechen verdoppelt (www.unep.org/newscentre/Default.aspx?DocumentID =2711&ArticleID=9436&l=en). Im Jahr 2013 wurde die größte Menge illegalen Elfenbeins seit 25 Jahren beschlagnahmt, zehntausende Elefanten werden jährlich gewildert. Nach Meinung verschiedener Regierungen und Nichtregierungsorganisationen ist unter anderem der legale Handel mit Erzeugnissen von wildlebenden Tieren eine Ursache für die starke Zunahme der illegalen Wilderei. Seitdem im Jahr 2008 die Ausfuhr von 108 Tonnen Elfenbein aus Afrika nach China und Japan genehmigt wurde, ist die Wilderei deutlich eskaliert. Denn die legalen Absatzmärkte , insbesondere in China, werden auch für die illegalen Produkte benutzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 17. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Schmuggler und Wilderer haben ihre Strukturen professionalisiert und verfügen über weitreichende Finanzierung. Die organisierte Kriminalität mit geschützten Tieren und Pflanzen steht mittlerweile auf einer Stufe mit Drogen-, Menschen- und Waffenhandel. Drucksache 18/1243 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In diesem Jahr wurde zum ersten Mal am 3. März 2014 der „World Wildlife Day“ begangen, den die Vereinten Nationen im Dezember 2013 ausgerufen haben, um die Wichtigkeit unserer Wildnis zu unterstreichen – und auch um die Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie sehr wildlebende Tiere und Pflanzen durch Umwelt- und Naturzerstörung sowie durch organisierten illegalen Wildtierhandel bedroht sind. Zudem hat die Europäische Kommission am 7. Februar 2014 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu klären, wie die Europäische Union (EU) wirkungsvoller gegen das wachsende Problem vorgehen kann. Die EU ist ein wichtiger Absatzmarkt für den illegalen Handel mit Erzeugnissen aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (http://ec.europa.eu/ deutschland/press/pr_releases/12065_de.htm). Darüber hinaus fand am 13. Februar 2014 eine Konferenz in London statt, an deren Ende die Deklaration der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“ (www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/ 281289/london-wildlife-conference-declaration-140213.pdf) gegen den illegalen Wildtierhandel stand, die auch von der Bundesregierung unterzeichnet wurde. In der Erklärung werden unter anderem alle teilnehmende Staaten mit Lagerbeständen illegaler Wildtierprodukte (besonders Elfenbein und Nashorn) aufgefordert, diese öffentlichkeitswirksam zu zerstören, um ein Zeichen gegen den illegalen Wildtierhandel zu setzen und das öffentliche Bewusstsein zu schärfen. Ein Dutzend Länder aus aller Welt haben ihre Elfenbeinbestände, unabhängig von deren Größe, bereits zerstört beziehungsweise angekündigt, dies zu tun. Die Bundesregierung hingegen hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 97 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729 bereits mitgeteilt, dass sie diesem symbolischen Akt nicht nachkommen wird. 1. Wieso schließt sich die Bundesregierung nicht der weltweiten Bewegung gegen den Elfenbeinhandel an, sondern lehnt eine Zerstörung der deutschen Elfenbeinbestände ab, obwohl sie das in der Londoner Erklärung (Deklaration der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“) unterstützt? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung als Folge der Unterzeichnung der Londoner Deklaration? Die politischen Signale einer öffentlichkeitswirksamen Zerstörung nennenswerter Mengen konfiszierten Elfenbeins kann insbesondere in Ursprungs-, Transitund Abnehmerländern von illegalem Elfenbein hilfreich sein, um bei den Konsumenten ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Dies betrifft in allererster Linie Staaten Afrikas und Asiens. Deutschland hingegen ist kein relevantes Zielland für illegales Elfenbein . Seit vielen Jahren werden nur geringe Mengen durch Zoll und Polizei sichergestellt. Dieses Elfenbein wird im Einklang mit den Beschlüssen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) vor allem für Aufklärungs - und Schulungszwecke verwendet, die zur Bekämpfung der Wildtierkriminalität beitragen. Durch die Zerstörung dieser marginalen Mengen kann nach Auffassung der Bundesregierung kein national noch international sichtbares Zeichen gegen die Wildtierkriminalität gesetzt werden. Die Bundesregierung und viele weitere Unterzeichner der London Deklaration sehen aus diesem Grund von einer Zerstörung von konfisziertem Elfenbein ab. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Bekämpfung der rasant angestiegen Wilderei beim afrikanischen Elefanten und beim illegalen Elfenbeinhandel zusätzlich zu den Beschlüssen bei Konventionen hochrangige politische Gespräche vor allem mit Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern von illegalem Elfenbeins erforderlich sind. Dazu hat die Bundesregierung den Gipfel zum Schutz des afrikanischen Elefanten (Dezember 2013 in Gaborone, Botswana) initiiert und unterstützt, der dringliche Schutzmaßnahmen festgelegt hat, die größtenteils dieselbe Zielrichtung verfolgen wie die Londoner Erklärung. Am 26. September 2013 hat Deutschland gemeinsam mit Gabun eine Veranstaltung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1243 am Rande der UN-Generalversammlung „Poaching and illicit wildlife trafficking – a multidimensional crime and a growing challenge to the international community“, durchgeführt, die u. a. zur Gründung des unter Frage 11 angesprochenen Freundeskreises geführt hat (Dok. A/68/553). Die Bundesregierung war in der Vorbereitung des Londoner Gipfels eng eingebunden. Die deutschen Initiativen werden in der Londoner Erklärung begrüßt. Deutschland hat viele u. a. in dieser Erklärung genannten Initiativen unterstützt. Zu nennen sind etwa die Resolution 2013/40 des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre laufenden konstruktiven Beiträge zur Überwindung der Wildtierkriminalität – auch zur Umsetzung der Londoner Erklärung – fortsetzen. Sie unterstützt die in der Londoner Erklärung festgehaltenen Ausführungen zur Bereitstellung von Mitteln aus der Globalen Umweltfazilität (GEF) zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels . Wesentliche Elemente dieser Erklärung zur nachhaltigen Entwicklung und zur Stärkung des Vollzugs sind feste Bestandteile der deutschen Entwicklungspolitik , auf die Antwort zu Frage 11 wird Bezug genommen. 2. Wie viel Elfenbein (Stoßzähne und Produkte aus Elfenbein) aus welchen Regionen wurde in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen insgesamt beschlagnahmt, welche Entwicklung zeichnet sich dabei ab, und wie ist diese zu begründen (in Stückzahlen und die Menge des geschätzten Gesamtgewichts )? Der Bundesregierung liegen nur Zahlen vor, die von den zuständigen deutschen Zollbehörden seit dem 1. Januar 1996 beschlagnahmt und eingezogen worden sind. Es handelt sich nach grober Analyse insgesamt um ca. 200 Stoßzähne sowie weitere 53 Elfenbein-Kleinteile aus rohem Elfenbein. Darüber hinaus wurden ca. 6 700 Elfenbeinschnitzereien sichergestellt. Der Ursprung des Elfenbeins konnte in den meisten Fällen nicht dokumentiert werden. 3. Wann ist die Bundesregierung im Rahmen der CITES Resolution 10.10 (CITES: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, Washingtoner Artenschutzübereinkommen ) ihrer Berichtspflicht zuletzt nachgekommen, und welche Lagerbestände wurden dem CITES-Sekretariat konkret übermittelt? Die im Kapitel „Regarding trade in Elephant specimens“ der CITES Resolution 10.10 (rev. CoP 16) unter Buchstabe f festgeschriebene Berichtspflicht wurde erst auf der 16. CITES Vertragsstaaten-Konferenz im Jahr 2013 beschlossen. Sie ist vor dem Hintergrund von Defiziten der Ursprungs-, Transit- und Abnehmerstaaten von Elfenbein formuliert worden. Ein Bericht ist in Vorbereitung. 4. Weshalb fordert die Bundesregierung kein umfassendes, dauerhaftes EUweites Verbot für Elfenbeinhandel, sondern explizit nur für die Ausfuhr von Roh-Elfenbein und nur befristet, wie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 97 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729 angekündigt? Wann und in welchem Umfang gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Ausfuhren von Roh-Elfenbein aus EU-Ländern, bzw. welche Exportanträge liegen der Bundesregierung vor oder sind ihr bekannt? Nach den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ist ein internationaler kommerzieller Handel mit Elfenbein verboten. Drucksache 18/1243 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das internationale und das europäische Artenschutzrecht lassen allerdings den Handel u. a. mit Rohelfenbein aus Beständen, welche vor Inkrafttreten des strengen internationalen Schutzes in die Gemeinschaft eingeführt wurde, zu. Die Bundesregierung setzt sich aus Gründen der Vorsorge für strengeres europäisches Recht in Form eines Exportverbot von unverarbeitetem Vor-Konventions -Elfenbein ein, da nicht völlig ausgeschlossen ist, dass auch durch dieses vergleichsweise wenige Material in den asiatischen Abnehmerstaaten Anreize für illegale Produkte geweckt oder verstetigt werden. Die Befristung begründet sich dadurch, dass die Wildereisituation derzeit akut ist. Solange die Wilderei bedrohliche Ausmaße behält, bleibt die Befristung bestehen. Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es derzeit keine Hinweise darüber, dass der sehr begrenzte und streng regulierte Handel im Wesentlichen mit Vorerwerbsware innerhalb Deutschlands oder der europäischen Gemeinschaft Auswirkungen auf den illegalen Handel oder die Wilderei in Afrika hat. Zu Ausfuhren von Roh-Elfenbein aus EU-Ländern wird auf die Datenbank „CITES Trade Database“ des UNEP World Conservation Monitoring Centre www.cites.org unter „Resources“ verwiesen. Die Informationen zu Ausfuhren aus Deutschland sind unter www.bfn.de/0305_statistik.html verfügbar. Reexport -Anträge für Rohelfenbein aus der Bundesrepublik Deutschland liegen derzeit nicht vor. 5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass diverse internationale Beschlüsse immer wieder betonen, dass es essenziell sei, die Nachfrage nach Elfenbein zu reduzieren, den Ruf lediglich nach einer „Befristung“ von internationalen Handelsverboten und das Fortbestehen legaler Absatzmärkte? Wird sich die Bundesregierung für eine Eindämmung von Angebot und Nachfrage einsetzen? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen wird sie das tun? Befürwortet die Bundesregierung ein dauerhaftes Handelsverbot für Elfenbein ? Derzeit existiert nach den CITES-Bestimmungen kein legaler kommerzieller internationaler Handel mit Elfenbein. Der afrikanische Elefant unterliegt weitestgehend dem höchsten CITES-Schutzstatus; der etwas geringere Schutzstatus in Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe erlaubt keinen weiteren Elfenbeinhandel . Die Bundesregierung wird sich unter den gegenwärtigen Umständen , die sich in absehbarer Zeit wohl kaum verändern dürften, nicht für eine Lockerung dieses Handelsverbots aussprechen, sollte es einen Arealstaat geben, der einen entsprechenden Antrag der Vertragsstaatenkonferenz vorlegt. Die aktuellen Beratungen auf internationaler Ebene zeigen, dass für Forderungen, für alle Zukunft auf jeden kommerziellen Handel zu verzichten, um dadurch jeden Anreiz für die Sammlung von Elfenbein zu beseitigen, kein Konsens besteht. Deutschland hat sich im Rahmen seiner Mitarbeit an der Fortentwicklung der CITES Resolution 10.10 (rev.CoP16) aktiv für Vereinbarungen zur Eliminierung illegaler Märkte und einer Reduzierung der Nachfrage nach Elfenbein eingesetzt . Bei der 16. CITES VSK ist es erstmalig gelungen, den Aspekt der Nachfragereduzierung anzusprechen und dafür die Zustimmung Chinas zu gewinnen. Deutschland hat sich ferner bei internationalen hochrangigen Veranstaltungen wie dem oben erwähnten Gipfel zum Schutz des afrikanischen Elefanten und der Londoner Konferenz zum illegalen Wildtierhandel aktiv für Vereinbarungen zur Eliminierung illegaler Märkte und einer Reduzierung der Nachfrage nach Elfenbein eingesetzt. Für weitergehende Beschränkungen als in diesen Konferenz- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1243 dokumenten enthalten, konnten verschiedene andere Staaten nicht gewonnen werden. Die Bundesregierung finanziert ferner im Rahmen des politikübergreifenden Kooperationsfonds eine Maßnahme zur Bekämpfung von Wilderei und illegalem Wildtierhandel, die die Eindämmung von Angebot und Nachfrage entlang der gesamten Wertschöpfungskette des illegalen Artenhandels zum Ziel hat. Dies beinhaltet auch die Unterstützung von Ansätzen der Nachfragereduzierung in Zielländern. 6. Welchen Einfluss auf die Wilderei hatte nach Auffassung der Bundesregierung die Genehmigung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens für den Verkauf von Elfenbein-Lagerbeständen aus Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe im Jahr 2007 und die Anerkennung von China als Importland im Jahr 2008? Um das Ausmaß der Wilderei auf Elefanten zu überwachen, wurde bereits im Jahr 1989 das Programm MIKE (Monitoring of Illegal Killing of Elephants) ins Leben gerufen. Die MIKE-Daten sind besonders relevant, um mögliche Effekte von Elfenbein-Einmalverkäufen auf das Ausmaß der Wilderei nachzuweisen. Obwohl regelmäßig ein Zusammenhang zwischen einem Anstieg der Wilderei nach Abverkäufen von Elfenbein vermutet wird, kann dieser nicht durch die MIKE-Daten belegt werden. Hingegen belegt MIKE einen deutlichen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung in Zielländern und der Wilderei auf Elefanten in Afrika. Auf das Dokument 53.1 der 16. CITES VSK wird hierzu verwiesen. Ferner hat MIKE auch deutliche Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Wilderei und Problemen guter Regierungsführung , Korruption und politischer Instabilität in den Ursprungsstaaten geliefert. Deswegen hat u. a. die Bundesregierung Initiativen ergriffen und unterstützt, die die Problematik auf höchster Regierungsebene international thematisieren. Siehe auch die Antwort zu Frage 9. 7. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die in Frage 6 genannte Genehmigung und die Entscheidung, China als Importland anzuerkennen, mit ausgehandelt und als EU-Ratspräsidentschaft einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt hatte, wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidungen aus heutiger Sicht? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Verdoppelung des illegalen Elfenbeinhandels seit dem Jahr 2007 im Zusammenhang mit dieser Genehmigung steht? Unter deutscher Ratspräsidentschaft ist es bei der 14. CITES VSK 2007 gelungen , unter schwierigen Randbedingungen und bei unterschiedlichen Interessenlagen u. a. auch innerhalb afrikanischer Staaten einen aus vielen Elementen bestehenden Kompromiss zum afrikanischen Elefanten zu finden. Ein Element dieses Kompromisses war, dass bestimmtes Elfenbein aus den Populationen Botsuanas, Namibias, Südafrikas und Simbabwes nur an Handelspartner verkauft werden darf, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass eingeführtes Elfenbein nicht re-exportiert wird und sämtliche Bestimmungen der Entschließung Conf. 10.10 (Rev. CoP14) über die heimische Fertigung und den Handel angewandt werden. China und Japan wurden durch das CITES- Sekretariat nach umfangreichen Kriterien evaluiert. Das CITES-Sekretariat hat dem 57. Ständigen Ausschuss 2008 – Deutschland hatte zu diesem Zeitpunkt die Drucksache 18/1243 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU-Ratspräsidentschaft nicht mehr inne – die Anerkennung von China als Handelspartner vorgeschlagen (SC57 Doc. 33.2). Dies wurde vom Ständigen Ausschuss gebilligt. Die Bundesregierung hat die damalige Entscheidung unterstützt . Nach dem damaligen, teilweise auch durch eigene Gespräche in China ermittelten Kenntnistand, war diese Position zutreffend. Ernstzunehmende Anzeichen für die sich nach dem Jahr 2008 dramatisch entwickelnde Wildereisituation bestanden seinerzeit nicht. 8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Juli 2014 der Ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens über einen Entscheidungsmechanismus für zukünftigen Elfenbeinhandel verhandelt, die aktuelle Wildereikrise? Wird die Bundesregierung die Problematik möglichst hochrangig mit bedeutenden Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern ansprechen? Die 16. CITES VSK hat sich trotz der dramatischen Wildereikrise für die Fortsetzung der Erarbeitung eines Entscheidungsmechanismus für einen Elfenbeinhandel entschieden. Dieser Mechanismus ist ebenfalls Teil des o. a. unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft vereinbarten Kompromisses. Er soll die Basis für künftige eventuelle VSK-Entscheidungen sein, ob kommerzieller internationaler Handel erlaubt werden soll; dazu sollen die notwendigen Kriterien für einen solchen Handel und dessen Organisation und das Management sowie die Rolle der CITES-Gremien spezifiziert werden. Dokumente für die 65. Sitzung des Ständigen Ausschusses im Juli 2014 liegen noch nicht vor. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird ein solcher Mechanismus konkrete Kriterien enthalten, die sicherstellen, dass ein legaler kontrollierter Handel u. a. nur stattfindet, wenn dieser keine signifikanten Einflüsse auf die Populationen des afrikanischen Elefanten hat (d. h. dass nur Elfenbein von natürlich verendeten Tieren in Betracht kommt und keine wesentlichen Auswirkungen auf Wilderei und illegalem Handel erwartet werden kann). Unter diesen Umständen sollte der Mechanismus keine Anreize bieten, in dem Engagement zur Bekämpfung der Wilderei nachzulassen. Er kann auch wirksam dazu beitragen, Anträge zum Elfenbeinverkauf auf absehbare Zeit zu verhindern, da die aktuellen Umstände einen Handel mit Sicherheit zumindest für viele Jahre ausschließen werden. Bei hochrangigen Gesprächen mit bedeutenden Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern würde die Bundesregierung u. a. ihre Erwartungen zu den Kriterien des Mechanismus mitteilen. 9. Wird die Bundesregierung insbesondere mit China, als Hauptabsatzmarkt für legales und illegales Elfenbein (vgl. den UNEP-Bericht), in einen Dialog eintreten und sich dort für eine Schließung des Binnenmarktes einsetzen ? Es ist unumstritten, dass die Nachfrage vor allem aus China ein wesentlicher Antrieb auch für den illegalen Handel mit Elfenbein darstellt. Die Bundesregierung setzt sich deshalb mit Nachdruck für eine Reduzierung der Nachfrage ein. In Bezug auf eine Nachfragereduzierung konnten in Verhandlungen mit China gewisse Erfolge erzielt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1243 10. In welchen Ländern, mit welchen konkreten, laufenden Projekten und in welcher Höhe fördert die Bundesregierung den Schutz von Elefanten und Nashörnern (bitte nach konkreten Projekttiteln, Laufzeit und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Welche weiteren Maßnahmen in welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung im Kampf gegen Wilderei? Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Biodiversität haben immer den Erhalt der Natur und die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen vor Ort zum Ziel. Als Reaktion auf den dramatischen Anstieg von Wilderei integriert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verstärkt Anti-Wildereimaßnahmen in Maßnahmen zum Biodiversitätserhalt. Folgende Programme und Projekte zielen dabei auch auf den Schutz von Elefanten und Nashörnern und deren Lebensräume ab, dies ist aber nicht die alleinige Zielsetzung : Tansania BMZ: EZ-Programm „Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in Tansania “ > FZ-Modul: Nachhaltige Entwicklung des Serengeti-Ökosystems (Laufzeit: Februar 2014 bis Januar 2018) 20,5 Mio. Euro (Titel 2302 86601) > FZ-Modul: Nachhaltiges Management des Selous-Wildschutzgebiets (in Vorbereitung , Laufzeit: voraussichtlich Oktober 2014 bis September 2017) 8,0 Mio. Euro (Titel 2302 86601) > TZ-Modul (GIZ): Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen (Laufzeit : April 2013 bis März 2016) 3,0 Mio. Euro (Titel 2302 89603). Kamerun BMZ: EZ Programm „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ > FZ Modul Nachhaltiges Ressourcenmanagement im Südwesten Kameruns (Laufzeit: 2011 bis 2015) 10 Mio. Euro (Titel: 2302 866601) > FZ-Modul Forstsektorkorbfinanzierung (Laufzeit: 2010 bis 2014) 17,5 Mio. Euro (Titel: 2302 866601). Demokratische Republik Kongo BMZ: EZ Programm „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ > TZ-Modul Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung (Laufzeit : 2013 bis 2016) 22,3 Mio. Euro (Titel: 2302 89603) > FZ-Modul Nachhaltiges Naturressourcenmanagement I (Laufzeit: 2009 bis 2014) 11 Mio. Euro (Titel: 2302 866601) > FZ-Modul Nachhaltiges Naturressourcenmanagement II (Laufzeit: 2012 bis 2016) 15 Mio. Euro (Titel: 2302 866601) > FZ-Modul Nachhaltiges Naturressourcenmanagement III (Laufzeit: 2013 bis 2017) 20 Mio. Euro (Titel: 2302 866601) > FZ-Modul Naturschutzfonds Okapi (Laufzeit: 2014 bis 2018, in Vorbereitung) 15 Mio. Euro (Titel: 2302 866601). Drucksache 18/1243 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode COMIFAC – BMZ: EZ Programm „Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken“ > TZ-Modul Regionale Unterstützung der COMIFAC (Laufzeit: 2011 bis 2014) 10,4 Mio. Euro (Titel: 2302 89603) > TZ-Modul Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa (Laufzeit: 2014 bis 2017, in Vorbereitung) 6,9 Mio. Euro (Titel: 2302 89603) > FZ-Modul Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa (Laufzeit: 2014 bis 2017, in Vorbereitung) 10 Mio. Euro (Titel: 2302 866601) > FZ-Modul Umweltstiftung Tri-National de la Sangha Finanzierungsfenster Republik Kongo und Zentralafrikanische Republik (Laufzeit: 2011 bis 2014) 23,6 Mio. Euro (Titel: 2302 866601) > FZ-Modul Umweltstiftung Tri-National de la Sangha Finanzierungsfenster Kamerun (Laufzeit: 2014 bis 2017, in Vorbereitung) 5,5 Mio. Euro (Titel: 2302 866601) – BMZ: Schutz der Biodiversität durch Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtieren, Gabun, Kamerun, Kongo, Demokratische Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik (Laufzeit: 2013 bis 2016) 600 000 Euro (Titel: 2310 687 01). Südliches Afrika – BMZ: EZ Programm „Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen in der SADC Region“ > FZ Modul: Grenzüberschreitendes Schutzgebiet Kavango Zambesi (KAZA) (Laufzeit 2009 bis 2017) 35,5 Mio. Euro (Titel 2302 86601) > FZ Modul: Wildhüterausbildung in der SADC Region (Laufzeit 2014 bis 2020) 10 Mio. Euro (Titel 2302 86601) > FZ-Modul: Great Limpopo Park (Laufzeit: 2005 bis 2016) 27,8 Mio. Euro (Titel 2302 86601) > FZ Modul: Grenzüberschreitendes Schutzgebiet Malawi-Sambia (Laufzeit: Vorhaben in Vorbereitung) 18 Mio. Euro (Titel 2302 86601) > TZ Modul: Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen (Laufzeit 2012 bis 2015) 5,71 Mio. Euro (Titel 2302 89603) – BMZ: Verknüpfung von Artenschutz und Armutsbekämpfung, Südafrika mit Global Nature Fund (Laufzeit: 2012 bis 2014) 322 787 Euro (2302 68776). Regionen übergreifend BMZ: TZ-Einzelmaßnahme „Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten in Afrika und Asien“ (Laufzeit: Juli 2013 bis Dezember 2015) aus Politikfeldübergreifendem Kooperationsfonds, finanziert aus Titel: Internationale Zusammenarbeit mit Regionen für nachhaltige Entwicklung, 896 06) 3,2 Mio. Euro. Das Vorhaben zielt insbesondere darauf ab, Projekte, Maßnahmen und politische Initiativen verschiedener Bundesressorts im Rahmen eines abgestimmten Gesamtansatzes zu koordinieren. Weitere Maßnahmen mit Relevanz für Wildereibekämpfung Viele Maßnahmen tragen dabei teilweise auch indirekt zum Kampf gegen die Wilderei bei. Beispielhaft sei das integrierte BMZ-Programm zum Schutz von Tigerlebensräumen in Asien (seit dem Jahr 2013), 20 Mio. Euro, genannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1243 Ferner unterstützt die Bundesregierung finanziell seit dem Jahr 2010 ein bis Ende 2016 laufendes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Ermittlung des Alters und der Herkunft von Elfenbein mittels der Bestimmung von verschiedenen Radioisotopen. Es wurden die Referenzdaten von Elfenbeinproben aus afrikanischen Ursprungsstaaten in eine Datenbank eingepflegt, mittels der nun unbekannte Proben bestimmt werden können. Es wurden bis heute ca. 560 000 Euro zur Durchführung des Projektes bewilligt. Anwendung fand diese Methode bereits bei Beschlagnahmen von Elfenbein in Leipzig, Hongkong, Sri Lanka und aktuell wird die Methode bei einer Beschlagnahme in Togo zum Einsatz gebracht. Die dadurch gewonnenen Ermittlungsergebnisse dienen der Verbesserung im Artenschutzvollzug und aktiven Bekämpfung der Wilderei. 11. Welche konkreten Ziele hat sich die Bundesregierung im Kampf gegen die Wilderei für die „ ,Group of Friends‘ against illegal wildlife trafficking“ der Vereinten Nationen, die auf Initiative von Deutschland und Gabun im September 2013 etabliert wurde, und einer geplanten Resolution auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen gesetzt? Mit welchen Maßnahmen will sie diese Ziele erreichen? Die Freundesgruppe bei den Vereinten Nationen gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel (Group of Friends on Poaching and Illicit Wildlife Trafficking) wurde im Dezember 2013 von den Ständigen Vertretungen Deutschlands und Gabuns in New York gegründet. Sie dient interessierten Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen als informelles Forum, um aktuelle Entwicklungen bei Wilderei und illegalem Wildtierhandel zu erörtern und das Verständnis unter den Mitgliedstaaten für die wachsende Bedeutung dieser Phänomene zu befördern. Zudem verfolgt sie die Absicht, zielgerichtete Maßnahmen der Vereinten Nationen gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel zu sondieren und zu entwickeln. Zu den in diesem Rahmen vorgeschlagenen Maßnahmen gehören Vorschläge zum Einbringen einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen und der Einsetzung eines Sonderbeauftragten des Generalsekretärs. Diese Vorschläge werden derzeit in der Freundesgruppe diskutiert. 12. Wird sich die Bundesregierung gegen die Pläne Südafrikas, den Handel mit Nashorn-Horn freizugeben (www.prowildlife.de vom 4. Juli 2013 „Südafrika will Handel mit Nashorn freigeben“), positionieren und sich für eine solche Position auch auf EU-Ebene einsetzen? Hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits bilaterale Gespräche mit Südafrika aufgenommen, oder plant sie dies zu tun? Die Wildereizahlen beim Nashorn sind beträchtlich. Allein im Jahr 2013 wurden in Südafrika über 1 000 Tiere gewildert. Südafrika bekommt dieses Problem trotz erheblichen Engagements nicht in den Griff. Dennoch scheint Südafrika weiterhin zu beabsichtigen, zur kommenden Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens einen Antrag zu stellen, seine Lagerbestände an Nashornhorn zu verkaufen. Hierdurch soll der Markt (v. a. in Vietnam) befriedigt werden, um der Wilderei entgegenzuwirken. Die Bundesregierung rechnet eher damit, dass eine solche Legalisierung des Handels den illegalen Handel weiter befeuert. Sie wird aufgrund der unkontrollierten Umstände gegenwärtig keine Anträge auf weitere Handelsfreigaben im Rahmen der Beratungen der Europäischen Union unterstützen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333