Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12451 18. Wahlperiode 19.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12199 – Mitarbeit von Europol in der zivil-militärischen Operation „Gallant Phoenix“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einem Ratsdokument der Europäischen Union will die EU-Polizeiagentur Europol in Den Haag Fingerabdrücke und DNA-Spuren verarbeiten, die das US-Militär in Kriegsgebieten sammelt (http://gleft.de/1FR). Der Datentausch erfolgt im Rahmen der Operation „Gallant Phoenix“, einem Aufklärungsprojekt des US-Militärs, das in Jordanien angesiedelt ist (New York Times vom 27. Juli 2016, „U.S. Secures Vast New Trove of Intelligence on ISIS“). Auch US-Geheimdienste nehmen daran teil. „Gallant Phoenix“ steht unter Leitung des Joint Special Operations Command, das die Spezialeinheiten aller Teilstreitkräfte befehligt . Für die Zusammenarbeit mit den USA will Europol jetzt einen Verbindungsbeamten zu „Gallant Phoenix“ entsenden. Neben „Gallant Phoenix“ hat die US-Regierung einigen EU-Mitgliedstaaten angeboten , eine Datenbank zu „ausländischen Kämpfern“ einzurichten und biometrische Daten ankommender Geflüchteter damit abzugleichen (Bundestagsdrucksache 18/11885, Antwort auf die Schriftliche Frage 16). Laut einem Papier der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft handelt es sich um „Daten aus Kriegsschauplätzen in Syrien und dem Irak und anderen Konfliktgebieten“ (http:// gleft.de/1Ev). Auch das Bundesministerium des Innern wurde hierzu vom Heimatschutzministerium angesprochen. Details zur möglicherweise militärischen Herkunft der Daten kennt die Bundesregierung angeblich nicht, trotzdem wird der Vorschlag geprüft (Bundestagsdrucksache 18/11885, Antwort auf die Schriftliche Frage 16). Die Bundesregierung erwog nach einem Medienbericht im vergangenen Jahr, mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) an „Gallant Phoenix“ teilzunehmen (DER SPIEGEL vom 14. Mai 2016, „Kanzleramt gegen BND-Kooperation mit USA in Jordanien“). Ein entsprechendes Angebot habe die US-Regierung „via Bundeswehr“ an das Bundeskanzleramt herangetragen. Dadurch hätte der Auslandsgeheimdienst an Informationen und Reisebewegungen von „Islamisten aus Deutschland“ gelangen können, wenn sich diese im Irak und in Syrien aufhalten . Zwar hätten die Bundeswehr und der BND den Informationsaustausch für sinnvoll gehalten, das Bundeskanzleramt habe aber eine direkte Kooperation abgelehnt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12451 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bereits in zwei Vorläuferprojekten hatten europäische Justiz- und Innenministerien mit dem US-Verteidigungsministerium Daten über „ausländische Terroristen “ in Syrien und dem Irak ausgetauscht. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) nahm daran teil, stellte die Zusammenarbeit jedoch nach Angaben des Bundesministeriums des Innern im Jahr 2012 wegen rechtlicher Bedenken ein (Bundestagsdrucksache 18/1411, Antwort zu Frage 36). Über die Mitarbeit von Europol in „Gallant Phoenix“ hätten das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter aber Zugriff auf die dort gespeicherten biometrischen Daten, die das US-Militär in Kriegsgebieten sammelte. 1. Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an der Operation „Gallant Phoenix“ teil? Die Beantwortung der Frage kann im Hinblick auf das Staatswohl nicht offen erfolgen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten und damit auch zu Fähigkeiten dieser ausländischen Partner einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 2. Was ist der Bundesregierung über den Informationsaustausch im Rahmen der Operation „Gallant Phoenix“ bekannt, womit die EU-Polizeiagentur Europol in Den Haag unter anderem biometrische Daten verarbeiten kann, die das US-Militär in Kriegsgebieten sammelt? Zu einem Informationsaustausch im Rahmen der Operation „Gallant Phoenix“ liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11893 vom 7. April 2017 verwiesen. a) Von welcher Stelle würde Europol die Daten erhalten? b) Welche einzelnen (nicht nur biometrischen) Daten werden dabei verarbeitet ? Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. c) In welchen Europol-Dateien sollen die Daten gespeichert werden? Die Europol-Verordnung (EU) 2016/794 sieht keine benannten Europol-Informationssysteme mehr vor, sondern regelt die Verarbeitung zweckbezogen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12451 3. Inwiefern könnten die Daten aus „Gallant Phoenix“ schließlich auch von den Geheimdiensten der Bundesregierung abgefragt werden? Die Übermittlung von Daten aus „Gallant Phoenix“ an die Nachrichtendienste des Bundes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Abfrage bei Europol gespeicherter Informationen durch Nachrichtendienste des Bundes ist nicht vorgesehen. 4. Wann will Europol nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verbindungsbeamten zu „Gallant Phoenix“ entsenden, und wo genau würde dieser stationiert ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Entsendung eines Verbindungsbeamten noch geprüft. Insofern ist uns auch noch keine Entscheidung über den genauen Ort einer Stationierung bekannt. 5. Aus welchen Erwägungen hat die Bundesregierung einem Vorschlag der US-Regierung noch nicht zugestimmt, eine Datenbank zu „ausländischen Kämpfern“ einzurichten und biometrische Daten ankommender Geflüchteter damit abzugleichen (Bundestagsdrucksache 18/11885, Antwort auf die Schriftliche Frage 16)? Die Prüfung der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/11885 vom 7. April 2017 verwiesen. a) Bei welcher Stelle würde die Bundesregierung die Daten abfragen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/11885 vom 7. April 2017 verwiesen. b) Inwiefern könnten dem Vorschlag zufolge in Deutschland auch die Bundespolizei , der Zollfahndungsdienst sowie die Polizeien der Länder auf die Daten zugreifen? Der Vorschlag bezog sich darauf, deutschen Sicherheitsbehörden, u. a. dem Bundeskriminalamt (BKA), Zugriff auf die Fingerabdruckdatenbank zu gewähren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. c) Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Prüfung des Angebotes bei der US-Regierung um Konkretisierung ersucht, ob die abgefragten bzw. abgeglichenen Informationen „Daten aus Kriegsschauplätzen in Syrien und dem Irak und anderen Konfliktgebieten“ enthalten (sofern dies unterblieb, bitte die Gründe hierfür mitteilen)? Die US-Regierung wurde um Konkretisierung gebeten. 6. Welche existierenden Applikationen zum DNA-Datentausch im Prüm-Verfahren sollten durch die Projektvorschläge des BKA „DNA onEU“ und „DNA fEUsion“ „verbessert und optimiert“ werden (Bundestagsdrucksache 18/11578)? Das Verfahren EU-Prüm-DNA (Prümer Vertrag) ging Ende 2008 in den Wirkbetrieb . Während des täglichen Betriebes entsteht aufgrund der nicht bzw. nicht eindeutig definierten Schnittstellen ein großer Aufwand zur Klärung und weiteren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12451 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Behandlung von erzeugten Treffern aufgrund unterschiedlicher Informationen, Interpretationen und Auswertungen auf nationaler und internationaler Ebene. Deutschland hat beide Projekte vorgeschlagen, um weitere EU-Mitgliedstaaten in den Wirkbetrieb des Verfahrens aufzunehmen, den hierfür erforderlichen Aufwand zu minimieren, um Kosten für die weitere Entwicklung in allen EU-Mitgliedstaaten zu reduzieren sowie ein gemeinsames Incident- und Problem-Management auf EU-Ebene zu etablieren. Die Projekte zielten auf eine gemeinsame Vorgehensweise anhand der noch zu standardisierenden Schnittstellen zwischen den existierenden Software-Komponenten ab. Darüber hinaus sollen zusätzliche Systemkomponenten zur Vereinfachung der gemeinsamen Informationsflüsse realisiert werden. 7. Wann will die Europäische Kommission über einen entsprechenden Projektvorschlag der Regierungen Deutschlands mit Frankreich, Polen, Tschechische Republik und Slowenien als offizielle Partnerstaaten beschließen? Die Europäische Kommission hat den Projektantrag für onEU am 6. Juli 2015 als nicht förderwürdig beschieden. Das Projekt fEUsion wurde am 24. Juni 2016 als förderwürdig eingestuft und auf die Reserveliste gesetzt, aber letztlich nicht mit Fördermitteln unterlegt. 8. Welchen Inhalt hatte ein Angebot der US-Regierung an den Bundesnachrichtendienst zur Teilnahme an „Gallant Phoenix“, und welche Daten hätte der Auslandsgeheimdienst hierüber erhalten oder geteilt? a) Auf welche Weise wurde das Angebot „via Bundeswehr“ an das Bundeskanzleramt herangetragen? b) Aus welchen Gründen hat der Bundesnachrichtendienst das Angebot, wie vom „SPIEGEL“ am 14. Mai 2016 berichtet, abgelehnt? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung der Fragen kann im Hinblick auf das Staatswohl nicht offen erfolgen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten und Streitkräften und damit auch zu Fähigkeiten dieser ausländischen Partner einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und Streitkräfte und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten und Streitkräften ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12451 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Thematik des Zugangs von Polizeien und Geheimdiensten zu Informationen, die von Militärs in Kriegsschauplätzen („battlefields“) gesammelt werden, auch beim Treffen der Innen- und Verteidigungsminister der Europäischen Union am 18. Mai 2017 oder im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) behandelt wird? Die maltesische Ratspräsidentschaft plant beim gemeinsamen Mittagessen der Verteidigungs- und Innenminister am 18. Mai 2017 eine Diskussion. Diese Diskussion soll beim vorangehenden COSI/PSK inhaltlich vorbereitet werden. 10. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand vom 31. März 2017 in den Europol-Auswertedateien „Travellers“, „Hydra“ und „Check the Web“ gespeichert? In dem Analysis Point (AP) Travellers sind aktuell 38 559 Personen, im AP Hydra 65 903 Personen und im AP Check the Web 15 Personen gespeichert. 11. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über ein Projekt der Polizeiorganisation Interpol zur Verarbeitung von DNA-Daten von „ausländischen Kämpfern “ bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11893, Antwort zu Frage 4)? Nach Informationen der Bundesregierung unterhält das Interpol-Generalsekretariat (IPSG) eine Datenbank mit DNA-Profilen von Straftätern, Tatorten, vermissten Personen und nicht identifizierten Toten. Zusätzlich hat das Interpol-Generalsekretariat eine separate Analysearbeitsdatei zum Phänomenbereich „Foreign Terrorist Fighters“ eingerichtet. Über die konkrete Verarbeitung von DNA-Profilen speziell von Foreign Terrorist Fighters im IPSG liegen allerdings keine Informationen vor. 12. Wann will die US-Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verbindungsbeamten zur EU-Grenzagentur Frontex in Warschau schicken (http://gleft.de/1FR)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Auf welche konkrete Weise (Finanz- oder Sachmittel bzw. Personalumfang) wollen die Regierungen Deutschlands und Frankreichs eine „multinationale G5-Sahel-Truppe“ zur Bekämpfung des Terrorismus in der Region und der „Überwachung der Grenzen“ unterstützen, wozu das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) lediglich allgemein mitteilt dass die „Mobilität der G5-Streitkräfte“ verbessert werden und die neue G5-Truppe mit leichter Ausrüstung sowie Ausbildung und Beratung unterstützt werden soll, die Verteidigungsakademie der G5 Sahel in Mauretanien mit Material ausgestattet wird und schließlich in Niger die Fähigkeiten der Luftbeweglichkeit erhöht und ein Beitrag zum Ausbau der dazu erforderlichen Infrastruktur erbracht werden soll (Pressemitteilung BMVg vom 13. April 2017, „Deutschland und Frankreich unterstützen gemeinsam G5 Sahel“)? Die Bundeswehr unterstützt die nigrischen Sicherheitskräfte durch die Beschaffung von Fahrzeugen sowie der Finanzierung von Infrastruktur für Hubschrauber, die von Frankreich voraussichtlich im Jahr 2019 bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist die verbesserte Ausbildung von Offizieren der G5-Sahel durch die Finanzierung von Lehrgängen und Ausbildungsinfrastruktur in Mali und in Maure- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12451 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tanien geplant. Weiterhin engagiert sich die Bundeswehr in der Region durch die Verbesserung der Infrastruktur auf den Flugplätzen in Gao (Mali) und Niamey (Niger). 14. Zur Verfolgung welcher Aufgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zwischen der EU-Mission zur „Schleuserbekämpfung“ EUNAVFOR MED mit dem US-Kommando AFRICOM in Stuttgart ausgetauscht (Bundestagsdrucksache 18/11953, Antwort zu Frage 5), wozu eigens ein Verbindungsoffizier zum AFRICOM entsandt wurde, und welche konkreten Daten werden in dem „Informationsaustausch“ zwischen EUNA- VFOR MED und AFRICOM verarbeitet? Die Entsendung eines Verbindungsoffiziers durch EUNAVFOR MED (nicht durch die Bundeswehr besetzt) verfolgt die Aufgabe, ein gegenseitiges und übergreifendes Lagebild zu erstellen. Dazu vereinfacht der Verbindungsoffizier als vor Ort eingesetzter Ansprechpartner die interaktive Kommunikation. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen beschränkt sich dieser Austausch auf die Schnittmenge der jeweils fachlichen Aufgaben EUNAVFOR MED und AFRICOM. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es die Aufgabe des Verbindungsoffiziers (nicht durch die Bundeswehr besetzt), den Informationsaustausch zwischen EUNAVFOR MED sowie U.S. AFRICOM mit Schwerpunkt im Themenbereich Waffenschmuggel sicherzustellen. 15. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, den zuständigen Behörden der EU- Mitgliedstaaten vermehrt Risikoanalysen von US-Behörden zukommen zu lassen, die dort auf Basis von EU-Passagierdaten (PNR und API) erstellt wurden? 16. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Konsultationen der EU, Kanadas und der USA vor, um etwaige negative Konsequenzen durch ein mögliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sehr ähnlichen Fluggastdatenabkommen mit Kanada durch andere Maßnahmen ausgleichen zu können ? 17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Europol mit Unterstützung von US-Behörden zukünftig auch den Bargeldtransfer von Western Union auswerten soll, und falls ja, inwiefern soll die Agentur dies gegen „Terrorismusfinanzierung “ oder „Migrantenschmuggel“ einsetzen? 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern US-Behörden für Finanzermittlungen zukünftig auch Daten aus innereuropäischen SEPA- Überweisungen erhalten? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333