Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12452 18. Wahlperiode 19.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12237 – Der türkische Präsident Erdoğan, Osmanli Ocaklari und die Rockerclubs Osmanen Germania und Turkos MC V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan „nimmt Einfluss auf die politische Debatte in Deutschland. Der Bundesregierung liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der türkische Nachrichtendienst MIT seine Aufklärungsarbeit in Deutschland im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert hat“ (Bundestagsdrucksache 18/10739). Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und Erdoğans in Deutschland sollen bekämpft und für den nationalistisch- islamistischen Kurs in der Türkei geworben werden (www. welt.de/politik/deutschland/article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mittenin -Deutschland.html). Die Union Europäisch Türkische Demokraten (UETD) tritt, flankiert von Erdoğan-treuen Medien, als Lobbyist der türkischen Regierungspartei AKP auf (www.tagesspiegel.de/themen/agenda/einfluss-der-tuerkei-erdogans-lobbyin -deutschland/13695612.html). Mit dem direkt beim türkischen Ministerpräsidenten angesiedelten Amt für Religionsangelegenheiten Diyanet und der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) bildet die UETD eine „unheilvolle Allianz“ (www.welt.de/politik/deutschland/article154 689954/Sonaehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html). Neben der gut organisierten Unterstützung durch UETD und DITIB kann Präsident Erdoğan auch auf ein Milieu wie den Rockerklub Osmanen Germania zählen („Erdoğans treue Rocker-Gang“, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 7. April 2017). Ende des Jahres 2014 gründete sich in Hessen die rockerähnliche Gruppierung „Osmanen Germania BC“. Die Mitglieder – mit meist türkischem Migrationshintergrund – rekrutieren sich hauptsächlich aus der Boxsportszene. Aufgrund interner Auseinandersetzungen spaltete sich die Gruppierung im Mai 2015 in den „Osmanen Germania BC 157“ und den „Osmanen Frankfurt BC 156“. Im Anschluss daran expandierte der Osmanen Germania BC 157 bundes- und europaweit . Ihre Zentrale liegt im hessischen Dietzenbach. Mit gut 2 500 Mitgliedern sollen sie die am schnellsten wachsende rockerähnliche Vereinigung bilden . Bei Großrazzien im November 2016 beschlagnahmten Polizisten Waffen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12452 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Munition, Drogen und Bargeld. Sieben Osmanen wurden festgenommen (www. nw.de/nachrichten/nachrichten/nachrichten/21743430_Osmanen-Germania- Erdoğans-Rockertruppe-in-Deutschland.html). Nach Aussagen von Ermittlern sind die Osmanen Germania türkisch-nationalistisch ausgerichtet und unterhalten enge Kontakte zur AKP-Regierung von Recep Tayyip Erdoğan und auch zum Geheimdienst MIT. Einige Fachleute sprechen von „Erdoğans Schlägertruppe in Deutschland“ (www.nw.de/nachrichten/ nachrichten/nachrichten/21743430_Osmanen-Germania-Erdogans-Rockertruppe-in- Deutschland.html). Diese Nähe zeigte sich am 15. Juli 2016: Als am Abend des Putschversuches in der Türkei annähernd 1 500 Erdoğan-Anhänger vor dem türkischen Generalkonsulat in Frankfurt demonstrierten, waren auch die Osmanen- Gründungspräsidenten Mehmet Bagci und Selcuk Can Sahin anwesend (www. weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-tuerkische-rocker-auf-demvormarsch -_arid,1563897.html). Führende Mitglieder hetzen auf Demonstrationen und im Internet gegen kurdische Gruppen und die Gülen-Bewegung. Als der Deutsche Bundestag die Armenien -Resolution verabschiedete und damit die Türkei nachträglich des Völkermordes bezichtigte, zogen Anhänger des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdoğan empört vors Brandenburger Tor. Flankiert und angeheizt wurde die aufgebrachte Menge von muskelbepackten Kuttenträgern: Mitgliedern der Osmanen Germania. Experten, die nicht genannt werden wollen, behaupten, die Gruppe werde auch finanziell aus der Türkei unterstützt („Erdoğans treue Rocker-Gang“, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 7. April 2017). 1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche ) zu, dass das vom im Herbst zum Chefberater des türkischen Präsidenten Erdoğan ernannte 72-jährige pensionierte Brigadegeneral Adnan Tanriverdi, der vor zwei Jahrzehnten wegen seiner Religiosität unehrenhaft aus der Armee entlassen worden war, mit anderen ebenfalls entlassenen Offizieren und Soldaten in Istanbul gegründete Sicherheitsunternehmen Sadat A.S., Ausbildungen für alle Arten asymmetrischer Kriegsführung anbietet (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/erdogans-mafiapatepropagiert -ehre-blut-und-vaterland-14360368-p2.html)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über offen zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass das Sicherheitsunternehmen Sadat A.S., das als „islamistisches Blackwater“, also als die islamistische Version des umstrittenen amerikanischen Sicherheits- und Militärunternehmens Blackwater gilt, in die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen in den mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Gebieten der Türkei auf Seiten der türkischen Sicherheitskräfte involviert ist (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ europa/tuerkei/erdogans-mafiapate-propagiert-ehre-blut-und-vaterland-14360 368-p2.html)? 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass das Sicherheitsunternehmen Sadat A.S. unter anderem die Jugendorganisation der AKP sowie die sogenannten Osmanli Ocaklari (Osmanen -Heime bzw. Osmanen-Herde), eine auf Erdoğan eingeschworene parastaatliche Massenorganisation, ausbildet (www.nrw.vvn-bda.de/texte/ 1665_karrieredschihadist.htm)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den beschriebenen Sachverhalten keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12452 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Schlägertrupps von „Osmanli Ocaklari“ Anfang September 2015 an der Verwüstung von rund 200 Büros der Demokratischen Partei der Völker (HDP) sowie der Republikanischen Volkspartei (CHP) in der Türkei innerhalb von wenigen Tagen beteiligt waren? 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob der für die Ermordung des russischen Botschafters Andrej Karlow im Dezember 2016 in Ankara (mit)verantwortliche Attentäter Mevlüt Mert Altintas Anhänger von „Osmanli Ocaklari“ war? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist die Medienberichterstattung zu den beschriebenen Sachverhalten bekannt; darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über Aktivitäten von „Osmanli Ocaklari“ in Deutschland, insbesondere nach dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei vor dem Hintergrund, dass der türkische Präsident seinen Einfluss in und auf Deutschland über AKP-Vorfeldorganisationen wie die UETD und die DITIB ausweiten will (www.suedkurier.de/nachrichten/politik/Erdogans-langer-Arm-Der-Praesidentmoechte -seine-Macht-nach-Deutschland-ausweiten;art410924,8752985)? Für eine Demonstration gegen den Putsch in der Türkei riefen im August 2016 u. a. sowohl türkisch-rechtsextremistische als auch islamistische Organisationen für den 4. September 2016 nach Remscheid (NW) auf, darunter auch der „Osmanli Ocaklari Remscheid“. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über die Schmierereien an der Eingangstür sowie der Außenfassade der Alevitischen Gemeinde in Mülheim, die Parolen und Zeichen wie „Osmanli Ocaklari“ beinhalteten (https://turkishpress.de/news/panorama/30-12- 2016/anschlag-auf-alevitische-gemeinde-muelheim)? Der in Frage 7 erwähnte Sachverhalt wurde von der sich selbst als Nachrichtenagentur bezeichnenden PKK-nahen „Firat-news“ verbreitet. Am 31. Dezember 2017 wurde auf der Internetseite www.osmanliocaklari.org.tr eine Erklärung veröffentlicht , in der sich der Präsident der „Osmanli Ocaklari“, Kadir Canpolat, von der Tat distanziert und behauptet, dass die Tat bewusst „unter falscher Flagge“ verübt worden sei. Weitergehende Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über mögliche personelle und/oder organisatorische Verbindungen zwischen den Osmanen Germania und der gewalttätigen Schlägertruppe der AKP-nahen „Osmanli Ocaklari“ aus der Türkei (www.fr.de/rhein-main/allegemeinden /offenbach/offenbach-razzia-in-tuerkischer-rockerbar-a-408577)? 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob führende AKP-Funktionäre bei der Gründung der Osmanen Germania eine aktive Rolle eingenommen haben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12452 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Mitglieder der Osmanen Germania unter anderem als private Sicherheitskräfte bei Wahlkampfauftritten türkischer (Ex-)Minister und Funktionäre zum Verfassungsreferendum in der Türkei wie zum Beispiel beim Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim in Oberhausen anwesend waren? 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob deutsche Sicherheitsfirmen in Verbindung mit dem Sicherheitsunternehmen Sadat A.S. stehen, und wenn ja, welche, und worin bestehen diese Verbindungen? Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Mitglieder der Osmanen Germania bevorzugt in bzw. für Sicherheitsfirmen tätig sind? Es liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach einzelne Mitglieder des Osmanen Germania BC für Sicherheitsdienste arbeiten. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob deutsche Sicherheitsfirmen durch Mitglieder der Osmanen Germania gegründet bzw. geführt werden? Wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass deutsche Sicherheitsfirmen in der Vergangenheit durch Mitglieder des Osmanen Germania BC gegründet wurden bzw. aktuell geführt werden. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob der im Jahr 1972 in Köln geborene Necati „Neco“ Arabaci, der im Jahr 2004 zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, nachdem er unter anderem wegen Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung, schweren Menschenhandels , Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Zuhälterei angeklagt und im Jahr 2007 nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe in die Türkei abgeschoben wurde (www.news.de/panorama/855654408/hellsangels -turkey-necati-neco-arabaci-in-izmir-bei-ihm-finden-kriminelle-rockerzuflucht -vor-der-justiz/1/), eine bzw. die Führungsposition bei den Osmanen Germania innehat (www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/razzia-bei-rockerclubosmanen -germania-in-gelsenkirchen-id208991705.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Necati Arabaci eine Führungsposition beim Osmanen Germania BC innehat. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Necati „Neco“ Arabaci nach wie vor eine bzw. die Führungsposition bei den Turkey Nomads der Hells Angels innehat (https://www.gdp.de/ gdp/gdp.nsf/DB8EB8C65C89E097C12580C80038F7F1/$file/DP_2017_03. pdf)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12452 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Necati „Neco“ Arabaci die Turkey Nomads bzw. die Osmanen Germania maßgeblich aus Izmir in der Türkei führt? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf die betroffenen Fragen muss als „VS-Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft werden. * Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124, 161 bis 193). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen: Die Preisgabe weiterer Informationen zu Kenntnissen der Bundesregierung bezüglich der Aktivitäten von Mitgliedern krimineller Rockergruppierungen bzw. rockerähnlicher Gruppierungen würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Darüber hinaus sind Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage im Hinblick auf die künftige Erfüllung des jeweiligen gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den Diensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Demgegenüber ist mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ermöglicht , die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit im Ergebnis Rechnung getragen. 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Necati „Neco“ Arabaci Verbindungen zu „Osmanli Ocaklari“ hat? Zu Verbindungen zwischen Necati Arabaci und „Osmanli Ocaklari“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass gegen Necati „Neco“ Arabaci ein EU-weiter Haftbefehl aus Spanien vorliegt (www.express.de/koeln/hells-angels-haftbefehl-gegen-ex--rockerbossneco -arabaci-2402586)? Die Bundesregierung kann bestätigen, dass von den spanischen Behörden ein EU- Haftbefehl für Necati Arabaci ausgestellt worden ist. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12452 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass Necati „Neco“ Arabaci flüchtigen schwerkriminellen Rockern aus Deutschland behilflich ist, in der Türkei unterzutauchen (www.news.de/ panorama/855654408/hells-angels-turkey-necati-neco-arabaci-in-izmir-beiihm -finden-kriminelle-rocker-zuflucht-vor-der-justiz/1/)? Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass Mitglieder von Rockergruppierungen , die in Deutschland gesucht werden, sich auch in die Türkei abgesetzt haben . Ob in solchen Fällen eine Unterstützung durch Necati Arabaci erfolgte, ist jedoch nicht bekannt. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über die Zusammenkunft zwischen dem Präsidenten und Gründer der Osmanen Germania, Mehmet Bagci, und dem nationalislamistischen Funktionär Serdar T. in der Türkei vom 30. September 2016, bei der sich beide unter dem Wappen des Osmanischen Reiches und mit einem besonderen Gruß auf Türkisch fotografieren ließen und sich Serdar T. für die Mühen der Osmanen rund um den 15. Juli 2016 – dem Tag des Putsches in der Türkei – bedankt sowie die Osmanen Germania als „türkiyenin almanyadaki askerleri “ (Soldaten der Türkei in Deutschland) bezeichnet hat (https://www. gdp.de/gdp/gdp.nsf/DB8EB8C65C89E097C12580C80038F7F1/$file/DP_20 17_03.pdf)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass in der der AKP nahestehenden türkischen Tageszeitung „VATAN“ mittlerweile von einer direkten politischen Steuerung der Osmanen Germania in Deutschland aus der Türkei gesprochen wird (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/DB8EB8C65C89 E097C12580C80038F7F1/$file/DP_2017_03.pdf)? Die in der Frage wiedergegebene Berichterstattung in der Zeitung „VATAN“ war der Bundesregierung bislang nicht bekannt. 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Sicherheitsbehörden bundesweit sehr ernste Hinweise darauf haben, dass Anhänger der Osmanen Germania Verbindungen zur organisierten Kriminalität aufweisen (www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_ artikel,-tuerkische-rocker-auf-dem-vormarsch-_arid,1563897.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren im Jahr 2016 bundesweit vier OK- Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Osmanen Germania BC anhängig. 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die Sicherheitsbehörden bundesweit sehr ernste Hinweise darauf haben, dass Anhänger der Osmanen Germania Verbindungen zum türkischen Geheimdienst aufweisen (www.weser-kurier.de/bremen/bremenstadtreport _artikel,-tuerkische-rocker-auf-dem-vormarsch-_arid,1563897. html)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Bundestagsdrucksache 18/10443 auf den Seiten 14 und 15 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12452 24. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass gegen Mitglieder der Osmanen Germania auch und gerade wegen der Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst MIT Anklagen unmittelbar bevorstünden („Erdoğans treue Rocker-Gang“, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 7. April 2017)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen enthält der angeführte Artikel keine Aussage darüber, dass Anklagen gegen Mitglieder der Osmanen Germania wegen Zusammenarbeit mit MIT unmittelbar bevorstünden . 25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Osmanen Germania auch finanziell aus der Türkei unterstützt werden („Erdoğans treue Rocker-Gang“, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 7. April 2017)? Die Frage steht im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Zu laufenden Ermittlungsverfahren der Landesstaatsanwaltschaften äußert sich die Bundesregierung aufgrund der nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes bestehenden Zuständigkeit der Landesbehörden indes nicht. 26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Osmanen Germania im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum in der Türkei am 16. April 2017, bei dem auch die in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger abstimmen konnten , Druck auf das Lager möglicher Neinsager ausgeübt hat („Erdoğans treue Rocker-Gang“, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 7. April 2017)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich am 2. April 2017 vor dem Wahllokal in Stuttgart (Türkisches Generalkonsulat) fünf Mitglieder des Osmanen Germania BC versammelt hatten. Da aufgrund ihres Auftretens befürchtet wurde, dass sie durch ihre Bekleidung (Kutten) und die Blockbildung andere Wähler provozieren oder einschüchtern wollten, behielt sie die örtliche Polizei im Auge. Der türkische Generalkonsul verdeutlichte ihnen, dass sie nur ohne Kutten Zugang zum Konsulat erhielten, worauf sie ihre Kutten auszogen. Da die Gruppe der Osmanen Germania BC-Mitglieder zwischenzeitlich auf 30 Personen angewachsen und die Stimmung aggressiv war, wurde die Gruppe beim Anstehen und Verlassen des Wahllokals von Polizeikräften vorsorglich begleitet. Die Bundesregierung kann jedoch keine belastbare Aussage darüber treffen, ob und inwiefern das Verhalten der Osmanen Germania BC-Mitglieder das Ziel hatte, Druck auf Gegner des türkischen Verfassungsreferendums auszuüben. 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob personelle und/oder organisatorische Verbindungen der Osmanen Germania zur a) Union Europäisch Türkische Demokraten (UETD) b) Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) c) Allianz Demokratischer Deutscher (ADD) d) Turan e. V. bestehen? Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss daher als „VS – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12452 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.* 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die Osmanen Germania nicht allein für eine türkisch-nationalistische Ideologie, die sich bewusst von der deutschen Gesellschaft distanziert, sondern auch für ein gewisses Abrechnungsdenken eintreten, das dem Gefühl entspringt, ihre Eltern und Großeltern seien von der deutschen Politik diskriminiert worden („Erdoğans treue Rocker-Gang“, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 7. April 2017)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Murat Kurnaz, der vier Jahre lang von 2002 bis 2006 ohne Anklage im US-Gefangenenlager auf Guantanamo/Kuba einsaß, stellvertretender Anführer des Osmanen Germania BC Bremen sei (www.nw.de/nachrichten/ nachrichten/nachrichten/21743430_Osmanen-Germania-Erdogans-Rocker truppe-in-Deutschland.html)? 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass Murat Kurnaz am 23. Oktober 2016 beim sogenannten World Meeting der Osmanen Germania im hessische Dietzenbach bei Offenbach anwesend gewesen ist (https://www.welt.de/politik/deutschland/article162600522/ Tuerkische-Rocker-wollten-Ex-Guantanamo-Haeftling-anwerben.html)? 31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass es ein zweites Treffen von Murat Kurnaz mit Mitgliedern der Osmanen gegeben haben soll, bei dem Kurnaz gefragt worden sein soll, ob er mitmachen wolle, was er aber abgelehnt haben soll (https://www.welt.de/politik/ deutschland/article162600522/Tuerkische-Rocker-wollten-Ex-Guantanamo- Haeftling-anwerben.html)? Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung lediglich solche Informationen vor, die dem Stand der Presseveröffentlichungen entsprechen. Danach wurde Murat Kurnaz am 23. Oktober 2016 bei der Anfahrt aus Bremen zum World Meeting des „Osmanen Germania BC“ in Dietzenbach polizeilich festgestellt. Murat Kurnaz bestreitet ausweislich anschließender Pressemeldungen die Mitgliedschaft; er habe lediglich bestätigt, dass ihm eine Mitgliedschaft angetragen worden sei. 32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über die „Verbrüderung“ des Motorradclub „Turkos MC“ und den Osmanen Germania im September 2016, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über darüber hinausgehende personelle und/oder organisatorische Verbindungen zwischen beiden Gruppierungen ? Im September 2016 haben die damalige Führung der „Osmanen Germania BC“ und des „Turkos MC“ internetöffentlich ihre „Verbrüderung“ bekannt gegeben. Daran anschließend erfolgten auch gegenseitige Besuche und Veranstaltungsteilnahmen . Mittlerweile liegen Erkenntnisse über eine Absetzung des damaligen * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12452 „Turkos-Präsidenten“ durch den ehemaligen Gründungspräsidenten vor. Inwieweit sich dies auf den Inhalt und Fortbestand der „Verbrüderungserklärung“ auswirkt , ist offen. 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Turkos MC auch finanziell aus der Türkei unterstützt wird? 34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über eine Zusammenarbeit von Mitgliedern des Turkos MC mit dem türkischen Geheimdienst MIT? Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333