Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12460 18. Wahlperiode 18.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12014 – Hintergründe zum Einsatz von Minen und Sprengfallen im Krieg im Irak und in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Krieg in Syrien und im Irak kommen Berichten zufolge auch völkerrechtlich geächtete Landminen in Form von Sprengfallen u. Ä. zum Einsatz und erschweren dort den Wiederaufbau massiv (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-todlauert -im-kuehlschrank). Nach Informationen der Minenräumorganisation „DEMIRA – Deutsche Minenräumer e. V.“ befinden sich derzeit im Irak 20 Millionen Minen und bis zu 6 Millionen Stück Submunition. Diese kontaminieren eine Fläche von mindestens 1 838 km². Diese Minen stammen z. T. aus den Munitionslagern, die nach dem Fall Saddam Husseins im Jahr 2003 geplündert wurden (www.demira.org/de/laenderprogramme/irak/). Sie waren bzw. sind heute in den Händen der IS-Miliz und anderer militärischer Gruppen. Die Datenlage in Syrien ist deutlich unübersichtlicher, doch auch hier stellen Minen Berichten zufolge eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung dar (www. mineaction.org/programmes/syria). Aus dem vorliegenden „Factsheet“ des Auswärtigen Amts „Der IS hinterlässt verminte Städte“ vom 31. März 2017 geht hervor, dass die Minenräumung in Mossul (Irak) und anderen ehemaligen IS-Gebieten nicht von Organisationen der humanitären Minenräumung durchgeführt werden können, weil die Gebiete immer noch umkämpft sind. Stattdessen unterstütze das Auswärtige Amt gemeinsam mit anderen Geberstaaten und der UN „privatwirtschaftliche Anbieter, die auch unter schwierigen Bedingungen die sogenannten Improvised Explosive Devices (IEDs) räumen und lokale Kräfte ausbilden. Das „Factsheet“ des Auswärtigen Amts zitiert den Leiter des Entschärfungsteams vom US-Unternehmen Janus Global Operations: „Zu unserem Team gehören sehr erfahrene Experten, die schon überall auf der Welt gearbeitet haben.“ Die Räumung nichtexplodierter Munitionsteile in Syrien und im Irak betrifft auch die Munition, die von der Anti-IS-Koalition abgefeuert wurde. Die Bundesrepublik Deutschland ist Teil der Konventionen von Oslo und Ottawa, die Landminen und Streumunition umfassend völkerrechtlich ächten. Allerdings weigert sich die Bundesregierung bislang, Investitionen deutscher Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12460 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unternehmen in Streumunition zu verbieten (www.facing-finance.org/de/ 2014/11/deutsch-presseerklarung-volkerrechtliches-verbot-von-streumunitionerreicht -auch-finanzwelt/). Auch die Riester-Rente fließt zum Teil in die Herstellung von Streumunition (www.spiegel.de/wirtschaft/service/unethischesinvestment -riester-sparer-unterstuetzen-streubombenhersteller-a-737774.html). 1. Welche privatwirtschaftlichen Minenräum-Organisationen unterstützt die Bundesregierung derzeit in Syrien und im Irak in welchem Umfang und auf welche Art? Die Bundesregierung unterstützt in Irak gemeinsam mit dem amerikanischen Außenministerium die Minen-/Sprengfallenräumung durch das Privatunternehmen Janus Global Operations LLC, Reston (USA). Der deutsche Finanzierungsanteil für die Jahre 2016 und 2017 beträgt insgesamt 10 Mio. Euro und wird für die Minen-/Sprengfallenräumung in der Stadt Ramadi (Provinz Anbar) verwendet. In Syrien fördert die Bundesregierung derzeit keine privatwirtschaftlichen Minenräum -Organisationen. 2. Welche politischen oder auch militärischen Institutionen legen nach Kenntnis der Bundesregierung vor Ort in Syrien und im Irak die Prioritäten für die zu räumenden Regionen, Wege und Liegenschaften fest? Für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen erfolgt die Festlegung der Prioritäten üblicherweise durch eine nationale zivile Minenräumbehörde. Da in Syrien bislang keine zivile Minenräumbehörde eingerichtet ist, erfolgt auch keine systematische landesweite Räumung. Die Koordinierung des Minenräumsektors erfolgt derzeit, wenn auch stark eingeschränkt, durch den Dienst für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen (United Nations Mine Action Service – UNMAS) im Rahmen des „Mine Action Subclusters“ (MASC) für Syrien. Zum militärischen Minen- und Kampfmittelräumen in Syrien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In Irak gibt es zwei zivile nationale Minenräumbehörden: Das „Directorate for Mine Action“ (DMA) für den gesamten Irak sowie die „Iraqi Kurdistan Mine Action Authority“ (IKMAA), die ausschließlich für die Region Kurdistan-Irak zuständig ist. Die Gesamtkoordination erfolgt durch das Büro des irakischen Ministerpräsidenten . Der Einsatz militärischer Kampfmittelsuch- und -beseitigungskräfte der irakischen Armee wird nach Vorgaben des Oberbefehlshabers der irakischen bewaffneten Kräfte und des Ministerpräsidenten Haidar al-Abadi durch den Generalstab im Verteidigungsministerium geplant. Die Kommandeure vor Ort legen im Detail unter Berücksichtigung der Lage der Zivilbevölkerung im Einzelnen die Prioritäten fest. 3. Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Prioritäten für die Räumung von Minen und Sprengfallen in Syrien und im Irak entschieden, und wie wird der Entscheidungsprozess dokumentiert? Bezüglich der Situation in Syrien wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Das „Directorate for Mine Action“ (DMA) und die „Iraqi Kurdistan Mine Action Authority“ (IKMAA) in Irak verfügen jeweils in ihren Zuständigkeitsbereichen über eine Strategie für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen. Diese Strategien wurden unter Berücksichtigung internationaler Standards erstellt (International Mine Action Standards, IMAS). Auf Grundlage der Strategien werden die Räumprioritäten festgelegt und über einen jährlich festgelegten Arbeitsplan an die Implementierungspartner kommuniziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12460 Die Prioritäten der zivilen Sprengmittelräumung in den vom sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) befreiten Gebieten werden von den betreffenden Provinzregierungen in Zusammenarbeit mit der UNDP-Stabilisierungsfazilität „Funding Facility for Immediate Stabilization“, die auch die Überprüfung vornimmt, definiert und an UNMAS gemeldet. UNMAS wiederum gibt dann die entsprechenden Räumungsprioritäten an die beiden derzeit einzigen privaten Räumungsfirmen weiter, die über irakische Partner in Irak akkreditiert sind (damit auch an die von der Bundesregierung unterstützte Janus Global Operations LLC). Über Kriterien, Prioritäten und Dokumentation im Bereich der militärischen Sprengmittelräumung entscheiden die zuständigen irakischen Stellen. Einzelheiten der Einsatzsteuerung der Sicherheitskräfte unterliegen der irakischen Geheimhaltung . 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfahrungen bzw. die Art und den Umfang der Einsätze, die diese privatwirtschaftlichen Anbieter seit dem Jahr 2010 weltweit durchgeführt haben? Die von der Bundesregierung finanziell unterstützte Beauftragung von Janus Global Operations LLC umfasst ausschließlich die Minen-/Sprengfallenbeseitigung in der Stadt Ramadi. Die Bundesregierung erfasst nur systematisch Informationen zu den von ihr finanzierten Maßnahmen. Weitere Informationen sind unter www. janusgo.com/ öffentlich zugänglich. 5. In welchem Umfang finanziert die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 die Arbeit klassischer humanitärer Minenräum-Organisationen aus Deutschland und anderen Ländern einerseits und privater Minenräum-Organisationen andererseits (bitte im Gesamtvolumen und nach Jahren und Einsatzländern getrennt auflisten)? Angaben zu den von der Bundesregierung geförderten Organisationen sind in der als Anlage beigefügten tabellarischen Aufstellung aufgeführt. 6. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Trennung von humanitärem und militärischem Minenräumen? Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen ist Teil der humanitären Hilfe und wird unter Gewährleistung der hierfür geltenden Prinzipien (Menschlichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit) bedarfsorientiert geleistet. Maßnahmen des Humanitären Minen- und Kampfmittelräumens erfolgen subsidiär – die Verantwortung für die Räumung liegt grundsätzlich bei den betroffenen Staaten selbst. Die Maßnahmen sollen Leib und Leben der Bevölkerung schützen, negative sozio-ökonomische Auswirkungen der Kontaminierung mit Minen und Kampfmitteln verringern, Binnenvertriebenen eine Rückkehr in Sicherheit und Würde ermöglichen und Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen ermöglichen. Partner sind in diesem Bereich tätige Nichtregierungsorganisationen , die Organisationen der Vereinten Nationen und die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung . Für die Umsetzung gelten die „International Mine Action Standards “ (IMAS) von UNMAS. Maßnahmen des militärischen Minenräumens werden dagegen im Rahmen militärischer Operationen von nationalen Streitkräften durchgeführt und zielen darauf ab, die Bewegung eigener Kräfte sicherzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12460 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwieweit trennen nach Kenntnis der Bundesregierung die privatwirtschaftlichen Minenräum-Organisationen neutrale, humanitäre Operationen von Einsätzen, die eingebettet sind in die Strategie einer Konfliktpartei? Aufgrund der sich auf das Unternehmen Janus Global Operations LLC beschränkenden Förderung im privatwirtschaftlichen Bereich liegen der Bundesregierung nur Informationen zu der von ihr unterstützen Minen-/Sprengfallenräumung in Ramadi vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung tritt Janus Global Operations LLC dort nicht als humanitäre Organisation auf, stimmt sich jedoch eng mit UN- MAS ab. Ausschlagegebend für die Räumungsaktivitäten sind die rein zivilen Prioritäten, die von der Provinzregierung in Zusammenarbeit mit und unter Überprüfung von der UNDP Stabilisierungsfazilität „Funding Facility for Immediate Stabilization“ definiert werden. Die Förderung privatwirtschaftlicher Minenräum -Organisationen erfolgt grundsätzlich nur in Situationen, in denen humanitäre Minenräum-Organisationen aufgrund andauernder Kampfhandlungen und der damit einhergehenden unbeständigen Sicherheitslage noch nicht tätig werden können. Es geht bei diesen Maßnahmen vor allem darum, kritische Infrastruktur (etwa Krankenhäuser, Wasser- und Stromversorgung, Schulen und Verwaltung) möglichst umgehend nach Beendigung der Kampfhandlungen von Sprengfallen und improvisierten Landminen zu befreien. Im Rahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden dagegen keine Maßnahmen von privatwirtschaftlichen Minenräumorganisationen gefördert . 8. Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für Organisationen der humanitären Minenräumung, in Syrien und im Irak zu arbeiten? Die Einsatzmöglichkeiten humanitärer Minenräumorganisationen hängen von der weiteren Entwicklung der politischen Lage und der Sicherheitslage in Syrien und in Irak ab, insbesondere vom Zugang zu den betroffenen Gebieten. Eine Abschätzung des Ausmaßes der Kontaminierung und der Beginn von Räummaßnahmen sind erst dann möglich, wenn die Sicherheit der humanitären Minenräumer gewährleistet ist. 9. Welche deutschen und internationalen Organisationen der humanitären Minenräumung sind nach Kenntnissen der Bundesregierung im Irak und in Syrien in welcher Weise seit dem Jahr 2010 aktiv? Die Bundesregierung verfügt über keine vollständige Übersicht aller in Irak und in Syrien tätigen Organisationen der humanitären Minenräumung. Insbesondere in Syrien werden Angaben zum Schutz der Mitarbeiter der Organisationen häufig nicht öffentlich kommuniziert. Die Bundesregierung hat im Rahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens seit 2010 in Irak und Syrien Maßnahmen der folgenden Organisationen gefördert: Irak: Mines Advisory Group (MAG) und Handicap International e. V. Syrien: DanChurchAid (DCA) und Handicap International e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12460 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung angesichts der Präsenz von Minen , Sprengfallen und ähnlichen Geschossen in Syrien und im Irak über geplante Einsätze von deutschen und internationalen Organisationen der humanitären Minenräumung in Syrien und im Irak? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft der Minen, die die IS-Miliz im Irak und in Syrien einsetzt? Ein Großteil der in Irak und Syrien eingesetzten improvisierten Landminen und Sprengfallen stammen nach Erkenntnissen der Bundesregierung aus der Eigenproduktion des IS; des Weiteren wurden industriell gefertigte Landminen aus Beständen der syrischen Streitkräfte gefunden. 12. In welchen anderen Ländern (außer Syrien und Irak) finanziert die Bundesregierung die Arbeit privatwirtschaftlicher Minenräum-Organisationen? Die Bundesregierung finanziert derzeit ausschließlich in Irak die Arbeit privatwirtschaftlicher Organisationen im Bereich der Minen-/Sprengfallenräumung. 13. Wie viele zivile Opfer hat nach Kenntnissen der Bundesregierung die Bombardierung und Erstürmung der irakischen Stadt Mossul im Jahr 2017 gefordert (bitte nach Todesopfern, Verletzten und Vertriebenen aufschlüsseln)? Gesicherte, systematisch und umfassend erhobene, sowie nach Ursachen differenzierende Aufstellungen der zivilen Opfer liegen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vor. 14. Wie viele Kombattanten sind im Rahmen der Bombardierung und Erstürmung der irakischen Stadt Mossul im Jahr 2017 nach Kenntnissen der Bundesregierung ums Leben gekommen? Die Beantwortung dieser Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen, da die eingestuften Informationen aus schützenswertem nachrichtendienstlichen Aufkommen stammen. Die Antwort enthält Erkenntnisse, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden und unter Umständen Rückschlüsse auf die Herkunft der Information zulassen; die Veröffentlichung würde dazu beitragen, dass derartige Informationen künftig nicht mehr oder nicht mehr im bisherigem Maße gewonnen werden könnten. Zudem wurden Informationen verwendet, die im Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich führen. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12460 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung während und nach Erstürmung der irakischen Stadt Mossul im Jahr 2017 durch die Explosion von durch die IS-Miliz hinterlassenen IEDs oder Minen ihr Leben verloren ? Wie viele davon waren Zivilisten? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Todesopfer und Verletzte unter den Minenräumerinnen und Minenräumern in Syrien und im Irak seit dem Jahr 2010? Hierzu liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Daten vor. Eine systematische Datenerhebung ist aufgrund der aktuellen Lage in Syrien nicht möglich. In Irak unterliegen diese Daten der irakischen Geheimhaltung und sind der Bundesregierung nicht bekannt. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Minenräumung in Syrien und im Irak hinsichtlich der nichtexplodierten Munitionsreste , die von der Anti-IS-Koalition stammen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12460 Anlage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2010 Land Summe Afghanistan 5.165.557,56 € Ägypten 500.000,00 € Äthiopien 214.150,00 € Bosnien und Herzegowina 1.785.000,00 € Ecuador 87.126,90 € Irak 239.235,00 € Jemen 362.844,70 € Jordanien 505.164,00 € Kambodscha 1.066.600,00 € Kolumbien 229.796,00 € Kroatien 730.000,00 € Laos 993.080,00 € Libanon 500.000,00 € Mauretanien 147.039,58 € Palau 70.352,17 € Peru 58.095,66 € Somalia 555.170,00 € Sri Lanka 691.946,54 € Sudan 786.126,00 € Tadschikistan 1.103.856,21 € Vietnam 936.725,80 € Gesamt 16.727.866,12 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12460 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2011 Land Summe Ägypten 500.000,00 € Äthiopien 219.125,50 € Bosnien und Herzegowina 1.225.604,05 € Guinea Bissau 191.818,49 € Irak 239.237,00 € Jemen 346.020,76 € Jordanien 317.663,00 € Kambodscha 1.000.000,00 € Kolumbien 298.431,00 € Kroatien 480.125,00 € Laos 1.245.735,00 € Libanon 499.072,00 € Libyen 355.424,00 € Mauretanien 150.000,00 € Palästinensisches Autonomiegebiet 115.039,49 € Palau 136.633,22 € Serbien 90.000,00 € Somalia 454.000,00 € Sri Lanka 112.500,00 € Sudan 780.000,00 € Tadschikistan 859.999,04 € Uganda 48.272,40 € Vietnam 860.823,00 € Gesamt 10.525.522,95 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12460 Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2012 Land Summe Afghanistan 4.800.000,00 € Ägypten 249.493,63 € Albanien 100.000,00 € Bosnien und Herzegowina 1.315.390,00 € Irak 199.999,90 € Jemen 551.263,00 € Jordanien 370.505,00 € Kambodscha 1.205.611,40 € Kolumbien 668.178,00 € Kroatien 490.000,00 € Laos 1.088.486,00 € Libanon 717.000,00 € Libyen 2.089.770,77 € Mauretanien 125.000,00 € Myanmar 205.000,00 € Nepal 82.777,90 € Palau 133.518,70 € Republik Kongo 100.000,00 € Serbien 100.000,00 € Somalia 459.000,00 € Sri Lanka 112.571,00 € Sudan 500.000,00 € Syrien 80.000,00 € Tadschikistan 831.866,30 € Thailand 298.000,00 € Uganda 99.000,00 € Vietnam 813.408,00 € Gesamt 17.785.839,60 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12460 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2013 Land Summe Afghanistan 3.390.000,00 € Bosnien und Herzegowina 1.587.215,64 € D.R. Kongo 193.759,00 € Irak 314.820,07 € Jemen 12.550,06 € Jordanien 104.112,31 € Kambodscha 1.182.500,00 € Kolumbien 400.002,00 € Laos 831.535,00 € Libanon 282.816,01 € Libyen 1.148.542,13 € Mauretanien 192.480,00 € Mosambik 249.997,00 € Myanmar 256.555,00 € Senegal 199.956,00 € Somalia 734.347,60 € Sri Lanka 108.608,85 € Südsudan 765.250,00 € Tadschikistan 816.530,98 € Thailand 281.550,32 € Tschad 200.000,00 € Vietnam 956.653,00 € Gesamt 14.209.780,97 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12460 Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2014 Land Summe Afghanistan 2.494.718,00 € Bosnien und Herzegowina 1.772.929,24 € D.R. Kongo 200.000,00 € Irak 1.158.479,00 € Kambodscha 1.366.181,72 € Kolumbien 150.000,00 € Laos 291.433,03 € Myanmar 105.058,55 € Somalia 284.943,00 € Südsudan 300.000,00 € Tadschikistan 300.000,00 € Vietnam 421.457,00 € Westsahara 100.000,00 € Gesamt 8.945.199,54 € Hum. Minen- und Kampfmittelräumen 2015 Land Summe Afghanistan 2.650.000,00 € Bosnien und Herzegowina 1.688.554,00 € Irak 700.000,00 € Kambodscha 978.324,73 € Kolumbien 500.000,00 € Marshall Inseln 49.807,23 € Myanmar 858.139,48 € Somalia 1.750.000,00 € Südsudan 500.000,00 € Syrien 17.605,92 € Ukraine 500.000,00 € Westsahara 650.000,00 € Gesamt 10.842.431,36 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12460 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2016 Land Summe Afghanistan 4.700.000,00 € Bosnien und Herzegowina 1.709.074,41 € D.R. Kongo 952.454,00 € Irak 6.660.000,00 € Kambodscha 1.193.727,00 € Kolumbien 1.510.000,00 € Libyen 107.094,29 € Myanmar 1.124.002,28 € Somalia 1.750.000,00 € Syrien 89.690,62 € Ukraine 972.234,00 € Westsahara 1.002.812,00 € Gesamt 21.771.088,60 € Kommerzielles Räumen seit 2010 Land Summe Irak (2016/17) 10.000.000,00 € Gesamt 10.000.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333