Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12486 18. Wahlperiode 24.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12287 – ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“. Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse , durch die 33 000 Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen. Adressaten des Programms sind (i. d. R. über 35-jährige) Langzeitarbeitslose, die mindestens seit zwei Jahren ohne Job sind, über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und vermutlich mit einer anderen Förderung nicht in Arbeit gebracht werden können. Vorgesehen ist ein begleitendes Coaching. Intensiv geförderten Langzeitarbeitslosen, die weitere Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen, werden höhere Lohnkostenzuschüsse über einen längeren Zeitraum gewährt. Gefördert werden außerdem Arbeitsplatz-Akquisiteure bei den Jobcentern . Durch eine Änderung der Programm-Richtlinie wurde im Februar 2016 die förderfähige Zielgruppe erweitert. Mit einer weiteren Richtlinienänderung wurde Ende Januar 2017 zum zweiten Mal die Zielgruppe des Programms vergrößert und darüber hinaus die Eintrittsphase in das Programm von Ende Juli 2017 bis zum Jahresende 2017 verlängert. Begründet wurde die verlängerte Eintrittsphase mit der hohen „Wahrscheinlichkeit, dass bis zum 31. Juli 2017 in einer relevanten Zahl von Jobcentern noch Mittel zur Verfügung stehen“ (vgl. LZA- Neuigkeiten Nr. 01/2017 des Bundesverwaltungsamts). Im April 2017 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 12 800 Programmplätze besetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12486 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kennzahlen zur Programmumsetzung beruhen auf der vom Bundesverwaltungsamt (BVA) alle drei Monate erhobenen und veröffentlichten Programmstatistik (BVA-Statistik). Diese ist im Internet unter www.bva.bund.de/DE/ Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZMV/Zuwendung_Themen/Themenbereich_ Arbeit_Soziales/Langzeitarbeitslosigkeit/Dokumente/lza_Dokumente.html; jsessionid=14EDB6B88103F0E12992B991A23A52E9.2_cid394?nn=5600104 einzusehen. Die letzte Erhebung erfolgte zum 31. März 2017. Da diese Programmstatistik auf das ESF-Zielsystem Bezug nimmt, werden bei den Jobcentern ausschließlich Zugänge bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfasst. Entsprechend beziehen sich auch die aufgeführten Untergrößen auf Zugänge bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Aus Gründen der Aktualität der Daten wurde zum Teil ergänzend auf die monatlich veröffentlichte Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückgegriffen . 1. Wie viele Personen umfasst unter Berücksichtigung der zweimal erweiterten förderfähigen Zielgruppe das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundesprogramm ? Die einzelnen Jobcenter haben zuletzt ihr jeweiliges Teilnehmerpotenzial im Zuge der Neuplanung im Sommer 2016 abgeschätzt. Auf dieser Grundlage ergab sich insgesamt eine geplante Teilnehmerzahl von 22 717 Personen. Entsprechend war eine Abschätzung des bundesweiten Teilnehmerpotenzials nicht mehr erforderlich . 2. Wie hoch war seit Programmstart a) die Zahl der Zugänge in das ESF-Bundesprogramm; Die Zahl der Zugänge betrug bis zum 31. März 2017 laut BVA-Statistik 16 299 Personen. Auf der Grundlage der Förderstatistik der BA haben bis Ende April 2017 17 985 Personen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms eine Beschäftigung aufgenommen (vorläufige und hochgerechnete Daten). Das sind 79 Prozent der geplanten Teilnehmerinnen und Teilnehmer. b) jeweils die Zahl der Abgänge sowie der Abbrüche (wenn möglich unter Angabe der Gründe darstellen); Das Beschäftigungsverhältnis ist in 3 617 Fällen abgebrochen worden; in 785 Fällen ging der Abbruch von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer aus. Weitere Erkenntnisse zu den Abbruchgründen liegen derzeit nicht vor. Im Rahmen der Begleitforschung sind hierzu weitergehende Ergebnisse zu erwarten. c) und wie hoch ist der aktuelle Bestand? Laut BVA-Statistik lag der Bestand zum 31. März 2017 bei 12 682 Beschäftigungsverhältnissen (Differenz von Zugängen und Abbrüchen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12486 3. Wie hoch ist aktuell die Bestandszahl der geförderten Frauen und Männer (bitte jeweils auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)? Der Anteil von Männern und Frauen kann auf der Grundlage der Statistik der BA als Bestandsgröße ausgewiesen werden. Hierzu liegt als aktuellster Bericht der für Januar 2017 vor: Danach lag im Januar 2017 der Bestand an Arbeitnehmerinnen im ESF-Bundesprogramm bei 3 918 (35 Prozent) und der Arbeitnehmer bei 7 291 (65 Prozent). Laut BVA-Statistik waren bis zum 31. März 2017 5 703 (35 Prozent) der Teilnehmer weiblich und 10 569 (65 Prozent) männlich. 4. Wie hoch ist aktuell die Bestandszahl der geförderten Langzeitarbeitslosen (bitte auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)? Bis zum 31. März 2017 hatten 15 897 Langzeitarbeitslose (länger als zwölf Monate arbeitslos, Selbstauskunft der Teilnehmer und Teilnehmerinnen) im Rahmen des ESF-Bundesprogramms eine Beschäftigung aufgenommen. Das sind rund 98 Prozent aller Geförderten. Da die Förderrichtlinie die förderfähige Zielgruppe abweichend von der gesetzlichen Definition der Langzeitarbeitslosigkeit (§ 18 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) festlegt, gibt es Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht langzeitarbeitslos im Sinne der gesetz- lichen Regelung sind. 5. Wie hoch ist aktuell jeweils die Bestandszahl der geförderten Migrantinnen und Migranten sowie der älteren Personen über 54 Jahre (bitte jeweils auch als Anteil an allen Geförderten sowie als Anteil am Teilnehmerpotenzial ausweisen )? Bis zum 31. März 2017 hatten 3 260 Migrantinnen und Migranten (inklusive der anerkannten Minderheiten in Deutschland) und 3 597 über 54-Jährige im Rahmen des ESF-Bundesprogramms eine Beschäftigung aufgenommen. Das sind rund 20 bzw. 22 Prozent aller Geförderten. Aktuelle Angaben zum Teilnehmerpotenzial liegen nicht vor. 6. Wie hoch ist aktuell die Bestandszahl der geförderten schwerbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer? Dazu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 7. Wie hoch ist aktuell jeweils die Anzahl der unbefristeten bzw. der befristeten Stellen im Bestand? Bis zum 31. März 2017 wurden 9 398 befristete und 6 888 unbefristete Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des ESF-Bundesprogramms begründet. Die geringfügige Differenz zur Gesamtzahl hat erhebungsbedingte Gründe. 8. Wie hoch ist aktuell jeweils die Anzahl der Vollzeit- bzw. der Teilzeit-Stellen im Bestand? Bis zum 31. März 2017 wurden 8 741 Vollzeit- und 7 556 Teilzeitstellen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms eingerichtet. Die geringfügige Differenz zur Gesamtzahl hat erhebungsbedingte Gründe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12486 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bestand sind aktuell bei einem Personaldienstleister beschäftigt? Bis zum 31. März 2017 waren im Rahmen des ESF-Bundesprogramms 445 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Personaldienstleistern beschäftigt. 10. Wie hoch ist aktuell jeweils die Bestandszahl der Normal- bzw. Intensivgeförderten (bitte jeweils auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)? Bis zum 31. März 2017 wurden 12 441 Personen (rund 76 Prozent) in der Normalförderung und 3 857 Personen (rund 24 Prozent) in der Intensivförderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms beschäftigt. Die geringfügige Differenz zur Gesamtzahl hat erhebungsbedingte Gründe. 11. Wie viele Jobcenter verfügen noch über nicht gebundene Programmmittel, und auf welche Summe belaufen sich die nicht gebundenen Programmmittel insgesamt? Zum jetzigen Programmzeitpunkt verfügen fast alle beteiligten Jobcenter noch über freie Programmmittel. Genaue Angaben für alle Jobcenter liegen jedoch nicht vor, da die Jobcenter dem BVA gegenüber für die Abrechnung keine Angaben zur Höhe der bereits bewilligten, aber noch nicht verausgabten Fördersummen machen. 12. Wie viele Jobcenter wollen die Verlängerung der Eintrittsphase nutzen, und aus welchen Gründen verzichten wie viele Jobcenter auf die Nutzung der verlängerten Eintrittsphase? Rund 40 Jobcenter haben angekündigt, von der Verlängerung der Eintrittsphase Gebrauch zu machen. Da die Möglichkeit, entsprechende formale Anträge zu stellen, erst seit kurzem besteht, ist dies noch keine abschließende Größenordnung . Bei der Betrachtung der Zahl der Jobcenter, die die verlängerte Eintrittsphase in Anspruch nehmen, sind die begrenzten Haushaltsmittel sowie der Umstand zu berücksichtigen, dass bundesweit aktuell bereits 79 Prozent der geplanten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht wurden. 13. Wie viele Jobcenter haben angekündigt, Programmmittel zurückzugeben, und wie viele Jobcenter haben Bedarf an zusätzlichen Programmmitteln angemeldet ? Aktuell haben 24 Jobcenter (inklusive Jobcenter als Teilprojektpartner bei Projektverbünden ) Mehrbedarf angekündigt. 13 Jobcenter (inklusive Jobcenter als Teilprojektpartner bei Projektverbünden) haben bislang Minderbedarf angekündigt . Diese Zahlen können sich noch erhöhen. 14. Wie vielen Jobcentern würde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rückgabe von Fördermitteln nahelegen, weil sie mit ihren bisherigen Ergebnissen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind und/oder für den Rest der Eintrittsphase mit deutlich weniger Eintritten als ursprünglich geplant rechnen? Alle Jobcenter, die weniger als 60 Prozent ihrer geplanten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht haben, werden in Kürze aufgefordert, eine (zumindest teilweise ) Mittelrückgabe anzubieten. Diese Mittel sollen den Jobcentern zugutekommen , die noch zusätzliche Förderungen umsetzen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12486 15. Wie viele Stellen wurden bislang insgesamt für das ESF-Bundesprogramm eingeworben, und wie viele davon wurden bereits besetzt? Die Anzahl der eingeworbenen Stellen wird nicht mehr erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Jobcenter zu verringern. Die Unterscheidung von eingeworbenen und besetzten Stellen hat sich in der Programmumsetzung als nicht praktikabel erwiesen. 16. Mit wie vielen verkürzten Förderungen wegen unzureichender Programmmittel rechnet die Bundesregierung bis zum Ende der Eintrittsphase? Dazu sind derzeit noch keine Angaben möglich. Die Bundesregierung rechnet insoweit nur mit einzelnen Ausnahmefällen. 17. Wie viele Jobcenter haben sich entschieden bzw. angekündigt, trotz unzureichender Programmmittel eine unverkürzte Förderung zu bewilligen und die dadurch entstehende Deckungslücke aus ihrem gesetzlichen Eingliederungsbudget schließen zu wollen? Dazu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die bisherigen vereinzelten Anfragen deuten darauf hin, dass es sich um wenige Fälle handeln wird, bei denen die Ausfinanzierung der Förderung aus Programmmitteln in den Jahren 2019 und 2020 nicht gesichert ist. Sollten dadurch weitere Integrationen (mit einer nachhaltigen Dauer von bis zu drei Jahren) ermöglicht werden, ist ein solcher Beitrag aus dem Eingliederungstitel wirtschaftlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333