Deutscher Bundestag Drucksache 18/1249 18. Wahlperiode 28.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1130 – Auswirkungen der geplanten Reform des Elterngeldes auf Alleinerziehende Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, bekannt gemachten Eckpunkten zu der Reform des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind einige offene Fragen zum Thema Elterngeld und Alleinerziehende entstanden. In dem Eckpunktepapier der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vom 21. März 2014 wird angekündigt, ein ElterngeldPlus einzuführen. Im Vergleich zur bestehenden Regelung verlängert sich der Anspruch von Teilelterngeld von 14 Monaten auf 28 Monate. Der bisherige so genannte doppelte Anspruchsverbrauch wird damit abgeschafft. Diese neue Teilelterngeldregelung nennt die Bundesregierung ElterngeldPlus. Zusätzlich soll es für Elternpaare, die beide in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, noch einen so genannten Partnerschaftsbonus geben. Hier erhalten Elternpaarfamilien vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Partner Teilzeit arbeiten. Somit würden sie über 32 Monate Elterngeld verfügen. Alleinerziehende Eltern werden im Eckpunktepapier zur Elterngeldreform nur an einer Stelle erwähnt. Darin wird die Verlängerung des Elterngeldes von 14 auf 28 Monate versprochen, wenn die Alleinerziehenden neben der Elternzeit weiterhin Teilzeit arbeiten. Alle weiteren verkündeten Veränderungen beziehen sich anscheinend lediglich auf Elternpaarfamilien. Damit droht nicht nur eine große Gruppe an Familien in den zentralen familienpolitischen Leistungen außen vor zu bleiben, Paarfamilien können darüber hinaus vier Monate zusätzlich Elterngeld beziehen. Es droht eine Benachteiligung von Alleinerziehenden, die nicht von dem Partnerschaftsbonus Gebrauch machen können. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben vor ihrer Elternzeit Vollzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die Statistik im Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz erfasst nur Angaben zum Elterngeldbezug. Drucksache 18/1249 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüsseln )? 3. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben nach der Elternzeit nur noch Teilzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüsseln )? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die in den Fragen erbetenen statistischen Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Insbesondere werden Daten zur Elternzeit nicht von der amtlichen Statistik erfasst. Sonderauswertungen des Mikrozensus weisen jedoch für alleinerziehende Mütter für die Jahre 2011 und 2012 die in der Tabelle gezeigten Ausmaße der ausgeübten Erwerbstätigkeit getrennt nach alten und neuen Bundesländern aus. Es werden die Anteile an der Gesamtzahl der alleinerziehenden Mütter ausgewiesen. Aufgrund des grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag bestehenden Elternzeitanspruchs wird unterschieden zwischen alleinerziehenden Müttern mit dem jüngsten Kinder unter 3 Jahren und alleinerziehenden Mütter mit dem jüngsten Kinder zwischen 3 bis unter 6 Jahren. Quelle: Mikrozensus Sonderauswertung s 13129, Berechnung Prognos AG. Die Angaben in der Spalte „insgesamt“ weisen Rundungsdifferenzen zu den jeweiligen Angaben in den Spalten zum Umfang der normalerweise geleisteten Arbeitszeit auf. Jahr Alter des jüngsten Kindes Erwerbstätige alleinerziehende Mütter insgesamt normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche in Stunden unter 15 Stunden 15 bis 32 Stunden über 32 Stunden Deutschland 2011 unter 3 Jahre 28 % 4 % 14 % 9 % 3 bis unter 6 Jahre 62 % 9 % 32 % 22 % 2012 unter 3 Jahre 28 % 4 % 13 % 11 % 3 bis unter 6 Jahre 61 % 8 % 31 % 22 % Früheres Bundesgebiet 2011 unter 3 Jahre 27 % 5 % 14 % 7 % 3 bis unter 6 Jahre 61 % 10 % 34 % 17 % 2012 unter 3 Jahre 26 % 5 % 13 % 8 % 3 bis unter 6 Jahre 60 % 9 % 34 % 18 % Neue Länder einschließlich Berlin 2011 unter 3 Jahre 31 % 2 % 15 % 14 % 3 bis unter 6 Jahre 65 % 5 % 26 % 34 % 2012 unter 3 Jahre 32 % 3 % 12 % 18 % 3 bis unter 6 Jahre 61 % 5 % 25 % 31 % Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1249 4. Wie lange haben alleinerziehende Mütter und Väter Elterngeld in Anspruch genommen (bitte nach Jahren ab 2007, Länge des Elterngeldbezugs und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Statistik der beendeten Leistungsbezüge beim Elterngeld erfasst nicht explizit die Anzahl der Alleinerziehenden. In einigen Bundesländern werden die Elterngeldbezieher, die alleine Elterngeld beantragt haben, nicht verheiratet waren und nicht mit dem anderen Elternteil unverheiratet zusammenlebten, erfasst . Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dieser Gruppe um Alleinerziehende handelt. Da das Merkmal „Unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil“ erst seit dem Jahr 2009 erfasst wurde, ist eine entsprechende Auswertung für frühere Geburtsjahrgänge nicht möglich. Für die Länder Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt fehlt diese Angabe vollständig, so dass eine Zahl für diese Länder sowie für den Bund nicht ausgewiesen werden kann. Die folgende Tabelle fasst die Ergebnisse der Auswertung zusammen: Alleinerziehende Elterngeldbezieher (Bezugsdauer in Monaten) Quelle: Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge, eigene Auswertung. 5. Gilt die Regelung des ElterngeldPlus auch dann, wenn die/der alleinerziehende Mutter oder Vater vorher nur eine Teilzeitstelle innehatte? Das Elterngeld soll das nach der Geburt eines Kindes tatsächlich wegfallende Erwerbseinkommen ausgleichen. Dabei ist es unerheblich, ob zuvor eine Teilzeitoder eine Vollzeiterwerbstätigkeit vorlag. Liegt eine Minderung des Erwerbseinkommens vor und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann einkommensabhängiges Elterngeld auch in Form des ElterngeldPlus bezogen werden. Geburtsjahr des Kindes Anzahl Bezugsdauer Anzahl Bezugsdauer Anzahl Bezugsdauer Anzahl Bezugsdauer Anzahl Bezugsdauer Anzahl Bezugsdauer Baden-Württemberg 79 10,1 7 687 12,2 79 9,7 6 176 12,3 71 9,2 6 286 12,2 Bayern 151 10,9 12 316 12,2 126 9,5 10 409 12,3 135 9,8 9 689 12,3 Berlin 112 10,1 6 769 11,9 87 9,7 5 978 11,9 94 9,9 5 700 11,9 Hamburg 54 9,3 2 814 12,0 43 9,1 2 442 12,0 34 8,1 2 219 12,0 Hessen 63 10,0 5 888 12,1 67 9,9 5 739 12,1 63 9,8 4 960 12,1 MecklenburgVorpommern 44 9,7 3 528 12,1 21 9,2 2 844 12,0 13 6,9 2 711 12,0 Niedersachsen 77 9,0 7 171 12,1 58 9,5 6 165 12,1 72 9,0 5 834 12,1 Nordrhein-Westfalen 114 9,4 12 930 12,1 85 10,2 12 280 12,1 107 9,3 11 836 12,1 Saarland 4 9,3 913 12,1 2 12,0 847 12,1 6 11,5 780 12,1 Sachsen 34 9,0 5 195 12,2 35 8,8 5 044 12,2 36 7,2 4 725 12,2 Schleswig-Holstein 50 10,3 3 934 12,1 49 9,2 3 617 12,0 53 10,6 3 083 12,0 Thüringen 55 9,5 4 587 12,2 32 8,9 3 769 12,1 34 10,5 3 475 12,1 2011 Väter Mütter Beendete Leistungsbezüge Alleinerziehende Eltern Väter 2010 Mütter 2009 Väter Mütter Drucksache 18/1249 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Erhalten alleinerziehende Mütter und Väter einen Bonus, ähnlich wie den geplanten Partnerschaftsbonus, dafür, dass sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten gehen? 7. Wie soll die Neuregelung bei Mehrlingsgeburten für Alleinerziehende gelten ? 8. Plant die Bundesregierung weitere konkrete Maßnahmen für Alleinerziehende im Elterngeldbezug? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 9. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gewahrt, wenn Alleinerziehende aufgrund des fehlenden Partners nicht vom Partnerschaftsbonus profitieren können und somit vier Monate weniger Elterngeld bekommen? Die Fragen 6 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Belange von alleinerziehenden Müttern und Vätern werden im Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus Berücksichtigung finden. Gesamtherstellung: H. 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