Deutscher Bundestag Drucksache 18/1250 18. Wahlperiode 28.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1129 – Risiken glyphosathaltiger Herbizide für die Gesundheit von Anwendern, Anwohnern und Nutztieren Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 6. Januar 2014 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seinen Bericht zur Neubewertung von Glyphosat an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Deutschland ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Berichterstatter für Glyphosat, d. h., der deutsche Bericht dient als Grundlage für die Bewertung durch die EFSA und die Bewertungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten. Glyphosat wird nicht nur in Kombination mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Nord- und Südamerika in großen Mengen eingesetzt, auch in Deutschland hat sich der Glyphosat-Absatz seit den 90er-Jahren auf zuletzt fast 6 000 t (2012) versechsfacht, allein zwischen den Jahren 2010 und 2012 ist der Absatz um 20 Prozent gestiegen (BVL-Jahresbericht 2013). Glyphosat-Herbizide werden insbesondere im Rahmen der „pfluglosen Bodenbearbeitung“ (Mulchoder Direktsaat) sowie zur Schnellabreifung (Sikkation) kurz vor der Ernte eingesetzt , allerdings gibt es auch für den Haus- und Kleingartenbereich zahlreiche glyphosathaltige Mittel. Sowohl die unter intensivem Glyphosat-Einsatz im Ausland erzeugten SojaProdukte als auch ein wesentlicher Teil der in Deutschland unter Anwendung von Glyphosat-Herbiziden produzierten Mais- und Getreidemengen werden nicht als Lebens-, sondern als Futtermittel verwendet. Die möglichen direkten und indirekten Auswirkungen von glyphosatbelasteten Futtermitteln auf Nutztiere werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens für PflanzenschutzmittelWirkstoffe jedoch nicht gezielt untersucht. Der zunehmende Einsatz von Glyphosat-Herbiziden wirft Fragen nach möglichen Auswirkungen dieser Herbizide nicht nur auf die Gesundheit des Menschen, sondern auch auf die Tiergesundheit auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 25. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/1250 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Bestandteile sind in den in Deutschland zugelassenen gebrauchsfertigen Glyphosat-Herbiziden außer dem Wirkstoff noch enthalten (z. B. Netzmittel), und welche dieser Bestandteile werden vor der Anwendung hinsichtlich ihrer Risiken für Mensch, Tier und Umwelt durch welche Institutionen und durch welche Verfahren geprüft? Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel wird die Formulierung gemäß den Datenanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 545/2011 geprüft . Beistoffe werden dabei als Bestandteil der Formulierung mit erfasst. Informationen aus Sicherheitsdatenblättern, die für jeden Beistoff vorgelegt werden müssen, werden in die Bewertung mit einbezogen. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden in Deutschland alle Bestandteile der Rezeptur geprüft. Die Beteiligung der Bundesbehörden ist in § 34 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt. Im Übrigen unterliegt die Zusammensetzung der Pflanzenschutzmittel den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, deren Offenlegung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. 2. Inwieweit wurden im Rahmen der Neubewertung von Glyphosat gesundheitliche Risiken für Anwender im Haus- und Kleingartenbereich gezielt untersucht? 3. Inwieweit wurden dabei unterschiedliche Ausbringungsverfahren und deren mögliche gesundheitliche Folgen für die Anwender glyphosathaltiger Herbizide untersucht (z. B. Ausbringung per Handspritze), auch unter Berücksichtigung der oft fehlenden Sachkunde dieser Anwendergruppe? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen der Neubewertung des Wirkstoffes Glyphosat wurden gesundheitliche Risiken für Anwender im Haus- und Kleingartenbereich nicht gezielt bewertet , da dies im europäischen Rechtsrahmen für diese Neubewertung nicht vorgesehen war. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen der Zulassung der Pflanzenschutzmittel . Im Rahmen der nationalen und zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden immer die unterschiedlichen Anwendungsverfahren und deren mögliche gesundheitliche Folgen für die Anwender glyphosathaltiger Herbizide bewertet (z. B. Anwendung per Handspritze), besonders unter Berücksichtigung der oft fehlenden Sachkunde dieser Anwendergruppe. Die für Deutschland hierfür geltenden Anforderungen und Voraussetzungen sind dargestellt in der Publikation des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) „Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich“ und können über die Internetseite des BVL abgerufen werden (www.bvl.bund.de). 4. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung bei der Ausbringung glyphosathaltiger Herbizide in Haus- und Kleingärten der Schutz von „Bystandern“ (z. B. Familienangehörigen, Nachbarn) sichergestellt? 5. Inwieweit hält es die Bundesregierung im Sinne der mit dem „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ verfolgten Reduzierung von Risiken durch Pestizide für angemessen, dass glyphosathaltige Herbizide in Haus- und Kleingärten eingesetzt werden, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Beschluss des Bundesrates zum Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1250 Verbot der Anwendung von Glyphosat in Haus- und Kleingärten umzusetzen ? Die Fragen 4 und 5 werden wie folgt im Zusammenhang beantwortet. Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich gelten, wie in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 ausgeführt, besondere Bestimmungen , so dass auch der Schutz von „Bystandern“ (z. B. Familienangehörige, Nachbarn) in besonderem Maße sichergestellt ist. Grundsätzlich werden für diesen privaten Bereich nur Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko zugelassen. Darüber hinaus erfolgt für alle Anwendungen im Haus- und Kleingartenbereich eine spezielle Risikobewertung für „Bystander“ und Anwohner. Pflanzenschutzmittel, die durch nichtgewerbliche Anwender im Haus- und Kleingartenbereich angewendet werden sollen, müssen neben den üblichen Anforderungen an Pflanzenschutzmittel weitere Kriterien hinsichtlich Eigenschaften , Verpackungsart und Verpackungsgröße erfüllen. Das BVL wendet diese Kriterien im Rahmen der Zulassung an. Die aktuell für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, erfüllen diese Kriterien. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem Bundesrat entsprechend dessen Prüfbitte am 10. Februar 2014 einen ausführlichen Bericht übersandt, der als Anlage 1 beigefügt ist. 6. Inwieweit wurden im Rahmen der Neubewertung von Glyphosat, über die Studie der Tiermedizinischen Hochschule Hannover mit einem künstlichen Pansen-Modell hinaus, auch Auswirkungen auf Nutztierarten geprüft, die üblicherweise mit eventuell glyphosatbelasteten Futtermitteln gefüttert werden (v. a. Rinder, Schweine, Geflügel)? 7. Inwieweit wurden insbesondere Auswirkungen von Glyphosat-Herbiziden auf die Tiergesundheit von Rindern geprüft (bitte nach Titel der Untersuchung , Autoren, Jahr, Einrichtung, Auftraggeber/Finanzier der Studie aufschlüsseln)? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen der Neubewertung von Glyphosat wurden auch Untersuchungen an landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Ziegen, Schweine, Hühner) berücksichtigt . Dabei wurden sowohl von den Antragstellern vorgelegte Originalstudien als auch veröffentlichte Studien von Wissenschaftlern aus Universitäten oder anderen Einrichtungen zu den Wirkungen von Glyphosat bei diesen Tierarten bewertet. Die Details können dem „Renewal Assessment Report“, der über nachfolgenden Link von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen der öffentlichen Konsultation bis zum 15. Mai 2014 angefordert werden kann, entnommen werden: http://dar.efsa.europa.eu/dar-web/ consultation/request/subid/562. Hier sind alle berücksichtigten Studien und Veröffentlichungen gelistet. Im genannten „Renewal Assessment Report“ wird auch auf die Auswirkungen von Glyphosat-Herbiziden auf die Gesundheit von Rindern umfangreich eingegangen . Drucksache 18/1250 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwieweit wurde in den in Frage 7 angesprochenen Studien berücksichtigt, dass insbesondere Sojabohnen von gentechnisch veränderten, glyphosattoleranten Sojapflanzen offenbar wesentlich stärker mit Rückständen von Glyphosat und dem Hauptmetaboliten AMPA belastet sind, als konventionell oder ökologisch erzeugte Soja (Bøhn et al., 2013)? In der Prüfung wurden Studien von Rowe et al. (1987) berücksichtigt, in denen Glyphosat an Rinder verabreicht wurde. Die geprüften Dosierungen sind deutlich höher als die maximal anzunehmenden Aufnahmemengen, die sich durch Glyphosat-Rückstände in Futtermitteln aus konventionellen oder gentechnisch veränderten Sojapflanzen ergeben. 9. Ist es aus Sicht der Bundesregierung zielführend, toxikologische Bewertungen von Pestiziden hinsichtlich der Auswirkungen auf die Tiergesundheit der Hauptnutztierarten Rind, Schwein und Huhn auf Studien an Nichtnutztieren , wie Mäusen, Ratten oder Kaninchen, zu stützen? Es ist derzeit sowohl aus Gründen des Tierschutzes als auch der wissenschaftlichen Validität zielführend, toxikologische Bewertungen von Pestiziden auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Tiergesundheit auf Studien an Versuchstieren wie Mäusen, Ratten oder Kaninchen zu stützen, die auch die wesentliche Grundlage für die Beurteilung der menschlichen Gesundheit sind. Geeignete Alternativmethoden stehen bislang nur für wenige gesundheitliche Auswirkungen (z. B. Haut- und Augenreizung, Sensibilisierung) zur Verfügung und müssen künftig erweitert und validiert werden. Selbstverständlich werden aber Erkenntnisse aus dem Nutztierbereich immer in die Gesamtbewertung hinsichtlich der Gesundheit – wie bereits bei Glyphosat geschehen – eingehen. 10. Inwieweit hält die Bundesregierung an der Einschätzung fest, dass „Invitro -Testsysteme trotz intensiver Forschung bislang nicht als Testsysteme in der human-toxikologischen Prüfung von Pestiziden und anderen Chemikalien validiert“ sind und „Ergebnisse aus entsprechenden Studien deshalb nur ergänzend oder mit Einschränkungen für die gesundheitliche Risikobewertung für den Menschen zu verwenden“ sind (Antwort zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 17/7168), und inwieweit hält die Bundesregierung diese eingeschränkte Aussagekraft von In-vitroSystemen auch für die gesundheitliche Risikobewertung von Nutztieren für gegeben? Die Ergebnisse aus In-vitro-Testsystemen sind bislang nur mit Einschränkungen für die gesundheitliche Risikobewertung von Pestiziden für den Menschen zu verwenden, da derartige Studien nicht zur Ableitung von toxikologischen Grenzwerten geeignet sind. In-vitro-Testsysteme können aber durchaus wichtige Erkenntnisse für die Aufklärung von Wirkungsmechanismen oder auch für die Bewertung von Wirkungen wie z. B. auf die Pansen-Mikroflora bei Rindern liefern. 11. Inwieweit lassen sich vor diesem Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung die Ergebnisse einer ausschließlich auf einem isolierten PansenModell basierenden Untersuchung auf die realen physiologischen Prozesse im gesamten Verdauungstrakt von Rindern übertragen? Die Studien mit Glyphosat in einem isolierten Pansen-Modell erfolgten im Nachgang zu den veröffentlichten Ergebnissen einer Arbeitsgruppe der Univer- sität Leipzig über Wirkungen von Glyphosat auf ausgewählte Mikroorganismen in einem In-vitro-Testsystem. Die Studien im isolierten Pansen-Modell werden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1250 als Screening-Untersuchungen angesehen, die gegebenenfalls abhängig vom Ergebnis zu weiteren Prüfungen Anlass geben können. Das isolierte PansenModell simuliert die Verhältnisse im Vormagen von Wiederkäuern, die Ergebnisse können nicht auf die physiologischen Prozesse im gesamten Verdauungstrakt übertragen werden. 12. Welche weiteren Modellvorhaben werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung sowie in deren Auftrag im Sinne des 3-R-Prinzips (Reduce, Refine, Replace) weiterentwickelt und erprobt? Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden Forschungsvorhaben initiiert und unterstützt, um das 3-R-Prinzip in der toxikologischen Prüfung von Pestiziden, Bioziden und Chemikalien umzusetzen. Zu den in Planung befindlichen Vorhaben des BfR, über die noch nicht abschließend entschieden wurde, gehören z. B. „Reducement und Refinement im Rahmen von Tierversuchen“ oder „Evaluierung von Alternativmethoden zur Untersuchung kumulativer Wirkungen von Pestiziden“. Diese Ansätze stehen nicht unmittelbar in einem Zusammenhang mit der Bewertung von Glyphosat, sondern ergeben sich allgemein aus der Bewertungspraxis von chemischen Stoffen über den Pflanzenschutz hinaus. 13. Hält es die Bundesregierung für notwendig, Auswirkungen von Pestiziden auf Rinder auch durch Fütterungsstudien unter klinischer Überwachung durchzuführen? Fütterungsstudien mit Pestiziden z. B. an Milchkühen werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel immer dann durchgeführt, wenn unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückstände in Futtermitteln mit Rückständen in Wiederkäuern oder der von ihnen gewonnenen Lebensmitteln gerechnet werden muss. In diesen Studien wird immer auch der Gesundheitszustand der Tiere dokumentiert. Aus Tierschutzgründen werden zusätzliche Studien nicht befürwortet und nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch nicht für erforderlich gehalten. 14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Einfluss von Adjuvantien und insbesondere Netzmitteln der verwendeten GlyphosatGebrauchslösungen auf die Physiologie des Magen-Darm-Kanals beim Rind vor? Hierzu gibt es bislang keine EU-rechtlich vorgeschriebenen gezielten Untersuchungen für Beistoffe wie z. B. Netzmittel. 15. Liegt es vor dem Hintergrund, dass bei der Ausscheidung von Glyphosat über den Urin bisher keine Metaboliten festgestellt werden konnten, nahe, dass sich Metaboliten im Körper anreichern könnten, oder wird Glyphosat pharmakologisch – so wie es resorbiert wird – auch wieder ausgeschieden ? Die bekannte BUND-Veröffentlichung zu menschlichem Urin hatte neben Glyphosat auch über den Nachweis des Metaboliten AMPA berichtet. Eine Anreicherung von Metaboliten in den Geweben wurde nicht beobachtet. In Fütterungsstudien an Versuchstieren mit den Metaboliten wurden keine Anreicherungen der Metaboliten AMPA oder N-Acetyl-AMPA beobachtet. Eine ent- sprechende Stellungnahme des BfR ist auf der dortigen Homepage einsehbar. Drucksache 18/1250 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Untersuchungen zur toxikologischen Bewertung des GlyphosatMetaboliten AMPA für die Zieltierart Rind sind der Bundesregierung bekannt? Zur Bewertung des Glyphosat-Metaboliten AMPA liegt eine Fütterungsstudie an Rindern (Milchkühe) vor, denen eine Mischung aus Glyphosat und AMPA über 28 Tage mit dem Futter verabreicht wurde. 17. Welche Hinweise auf Störungen der mikrobiologischen Pansen-Physiologie bei Nutztieren und insbesondere beim Rind durch Glyphosat, AMPA oder weitere Bestandteile von Glyphosat-Herbiziden liegen der Bundesregierung vor? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Anhaltspunkte für Veränderungen in der Anzahl oder der Zusammensetzung der Pansenmikroorganismen durch Rückstände von Glyphosat, AMPA oder anderen Bestandteilen von Glyphosat -haltigen Pflanzenschutzmitteln in Futtermitteln vor. 18. Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, durch eigene oder aus Bundesmitteln geförderte Untersuchungen Daten zu möglichen Einflüssen von Glyphosat, AMPA oder weiteren Bestandteilen von Glyphosat-Herbiziden auf die Tiergesundheit von Nutztieren und insbesondere Rindern zu gewinnen? Sollten die Erkenntnisse aus Veröffentlichungen oder laufenden Untersuchungen , wie z. B. die Pansenstudie an der Tierärztlichen Hochschule Hannover Hinweise liefern, die weitere Untersuchungen notwendig erscheinen lassen, wird die Bundesregierung umgehend prüfen, inwieweit Studien durchgeführt werden müssen. Für die Untersuchung von möglichen Einflüssen von Glyphosat, AMPA oder weiteren Bestandteilen von Glyphosat-Herbiziden auf die Gesundheit von Mensch und Tier wird gegenwärtig geprüft, ob hierzu ein weiteres Forschungsprogramm im BfR entwickelt werden soll, in dem die Toxikologie von Kombinationspräparaten sowohl mit konventionellen als auch mit tierversuchsfreien Alternativmethoden untersucht würde. 19. Hält die Bundesregierung neben einer Bewertung der akuten Toxizität von Glyphosat bzw. Glyphosat-Herbiziden für Nutztiere auch eine Untersuchung möglicher mutagener und teratogener Effekte für sinnvoll oder notwendig? Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen, die übertragen auch hier gilt. Sollten jedoch Erkenntnisse vorliegen, werden diese im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. 20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Einflüsse auf die Qualität von Futtermitteln durch den Einsatz glyphosathaltiger Herbizide im Vorauflauf oder im Rahmen einer Sikkationsanwendung vor (z. B. Auswirkungen auf den Gehalt von Spurenelementen wie Mangan, den Reineiweiß-Anteil oder auf Veränderungen in der Aminosäurezusammensetzung )? Über den Einfluss auf die Qualität von Futtermitteln durch den Einsatz glyphosathaltiger Herbizide im Vorauflauf oder im Rahmen der Sikkationsanwendung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1250 21. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der intensiven Verwendung von Glyphosat-Herbiziden und dem Anstieg des Nitratgehalts in Futtergetreide (z. B. Bericht zur Futtermittelqualität der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, 2012), und wenn ja, welchen ? Im Rahmen der Statistik der amtlichen Futtermittelüberwachung werden dem BVL von den Behörden der Länder lediglich aggregierte Daten zu den Untersuchungsergebnissen der Futtermittelkontrolle gemeldet, sodass keine Informationen dazu vorliegen, ob es sich bei den beprobten Futtermitteln (Getreide) um Futtergetreide nach Anwendung von Glyphosat-Herbiziden handelt. Darüber hinaus ist anzumerken, dass in der Europäischen Union im Rahmen der rechtlichen Regelungen zu unerwünschten Stoffen in der Tierernährung (Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung) für Futtermittel nur Höchstgehaltsreglungen für Nitrit und nicht für Nitrat festgelegt sind, sodass der Untersuchungsparameter „Nitrat“ keinen vordergründigen Parameter der ziel- und risikoorientierten Durchführung der amtlichen Überwachungstätigkeit der Länder darstellt. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden drei Proben von Grün- und Rauhfutter auf Nitrat untersucht und hierfür keine Beanstandungen gemeldet. Auf Basis der vorstehend aufgeführten Informationen kann seitens der Bundesregierung keine Aussage zu dem in der Fragestellung dargestellten Zusammenhang getroffen werden. 22. Inwieweit berücksichtigen die bisherigen Untersuchungen zu Glyphosat indirekte gesundheitliche Beeinträchtigungen für Nutztiere und insbesondere Rinder, z. B. durch Defizite in der Spurenelementeversorgung aufgrund von Glyphosat-bedingter Chelation von Mangan u. a.? Nach bisherigem Kenntnisstand wurden die Wirkungen einer Glyphosatbedingten Chelation von Spurenelementen im Gastro-Intestinaltrakt auf die Spurenelementversorgung der Nutztiere nicht gezielt untersucht. Eine Mangelsituation ist nicht zu erwarten, da in der Europäischen Union zur bedarfsgerechten ernährungsphysiologischen Versorgung der Nutztiere mit Mangan verschiedene Spurenelementverbindungen zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen sind und diese vielfältig genutzt werden. Drucksache 18/1250 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1250 Drucksache 18/1250 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1250 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333