Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12540 18. Wahlperiode 29.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12285 – Visaerteilungen für Freiwilligendienstleistende und Teilnehmende an Austauschprogrammen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung finanziert (oder betreibt teilweise sogar selbst) verschiedene Programme, um jungen Menschen aus Deutschland einen Freiwilligendienst oder Arbeits- und Lernaufenthalt in Ländern des Globalen Südens zu ermöglichen (z. B. Weltwärts, ASA, Kulturweit). Zivilgesellschaftliche Organisationen (insbesondere auch aus dem Globalen Süden) kritisierten lange Zeit das Fehlen einer „Reverse-Komponente“. Sie forderten Möglichkeiten für Menschen aus den Ländern des Südens, nach Deutschland zu kommen. Nach und nach wurden inzwischen verschiedene solcher Programme hierfür ins Leben gerufen bzw. ausgebaut. Beispiele sind Weltwärts Süd-Nord, ASA-Global (ehemals ASA-Süd-Nord) bzw. das ENSA-Programm (Schülerinnen- und Schüler- Austauschprogramm) der Engagement Global GmbH im Auftrag des BMZ. Auch die im Jahr 2016 gestartete Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) lädt Menschen nach Deutschland ein. Die beteiligten deutschen Akteure formulieren öffentlich ausdrücklich ihren Anspruch nach Partnerschaftlichkeit und Begegnung auf Augenhöhe. So sagte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, beim Start der Deutsch-Afrikanischen-Jugendinitiative, seine Initiative biete „Brücken – in beide Richtungen“ (https://daj.engagement-global.de/aktuelle-meldung/auftaktim -zeichen-des-dialogs-partnerschaftlichkeit-staerken-vorurteile-abbauen. html), und das ASA-Programm will „gemeinsames Lernen, globales Denken und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe“ (www.engagementglobal .de/pressemitteilung/bewirb-dich-beim-asa-programm-113038.html). Für diese Ansprüche gibt es vielfältige Herausforderungen, um mit Machtgefällen umzugehen. Eine zentrale Schwierigkeit besteht nach Ansicht der Fragesteller für all diese Programme, wenn es um Visa für Teilnehmende geht, die nach Deutschland kommen wollen. Die Fraktion DIE LINKE. fragt regelmäßig in Kleinen Anfragen nach Visaerteilungen deutscher Auslandsvertretungen (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 18/11588). Hierbei wird deutlich, dass die Ablehnungsquoten in Bezug auf ein- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12540 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zelne Länder höchst unterschiedlich sind. Während die weltweite Ablehnungsquote 6,71 Prozent für das Jahr 2016 betrug, lag sie bei einzelnen Ländern, insbesondere Ländern aus Sub-Sahara Afrika (u. a. Ghana 34,24 Prozent, Guinea 48,77 Prozent, Nigeria 40,82 Prozent, Kamerun 36,98 Prozent), deutlich höher. Die vorliegende Kleine Anfrage fokussiert im speziellen abgelehnte Visumsanträge von Menschen, die an von der Bundesregierung (häufig dem BMZ) geförderten oder finanzierten Programmen teilnehmen möchten. Es erscheint den Fragestellern besonders fragwürdig und nicht im Sinne von Politik-Kohärenz, wenn die Programme eines Ressorts durch ein anderes Ressort behindert werden . Der vermutlich häufigste Grund (vgl. https://heimatkunde.boell.de/2014/11/18/ visa-fuer-deutschland-wer-kann-sie-bekommen-und-wie) für die Ablehnung von Visa ist die sogenannte als nicht sicher geltende „Rückkehrbereitschaft“. Die Behörde geht davon aus, dass sich die Person nach Ablauf des Visums „illegal “ oder durch Stellen eines Folgeantrages längerfristig in Deutschland aufhalten möchte. Nach geltender Praxis muss die antragstellende Person überzeugend argumentieren, dass sie nach Ablauf des Visums in ihr Heimatland zurückkehren wird. Für die Botschaften ist es „Aufgabe der Antragsteller/in, geeignete Angaben zu machen und deren Glaubhaftigkeit durch sachdienliche und vertrauenswürdige Unterlagen nachzuweisen, damit die Auslandsvertretung beurteilen kann, ob angesichts seiner persönlichen Verhältnisse einerseits, der allgemeinen Verhältnisse in seinem Wohnsitzstaat oder allgemein bekannter Migrationsbewegungen zwischen diesem Staat und den Mitgliedstaaten andererseits, derartige Zweifel bestehen“ (Bescheid vom 25. November 2016, GZ: RK 516 E 84672). Zu den Dokumenten, anhand derer sich die Absicht des Antragstellers das Gebiet der (Schengen-)Mitgliedstaaten zu verlassen beurteilen lässt, gehören der Nachweis finanzieller Mittel im Wohnsitzstaat, der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses und von Immobilienbesitz sowie der Nachweis der Eingliederung im Wohnsitzstaat anhand von Angaben zu familiären Bindungen und dem beruflichen Status. Mangelnde Rückkehrbereitschaft bemessen Botschaften daher unter anderem an der „fehlenden familiären Verwurzelung“ (z. B. keine Ehepartnerin bzw. kein Ehepartner, keine minderjährigen Kinder) und „fehlender wirtschaftlicher Verwurzlung“ (z. B. kein regelmäßiges hohes Einkommen , keine gesicherte Berufsperspektive). Hieran gibt es viel Kritik, beispielsweise von der „Kampagne VisaWie? Gegen diskriminierende Visaverfahren“ (https://visawie.org/de/positionspapier-zurdeutschen -visa-vergabepraxis/). Sie bemängeln, dass die „Rückkehrbereitschaft “ nicht an objektiven Kriterien festgemacht werden kann und in der gängigen Praxis die Visavergabe somit auf einem außerordentlichem bzw. zu hohem Ermessensspielraum der Behörde basiert. Freiwilligendienste und (Schul-)Austauschprogramme richten sich an junge Menschen. Die oben genannten Kriterien sind aus Sicht der Fragesteller jedoch für junge Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich noch in ihrer Ausbildungsphase oder am Anfang ihres Arbeitslebens befinden, kaum oder nur sehr schwer zu erbringen. Den Fragestellern liegen zudem Einzelfälle vor, welche aus Sicht der Fragesteller eine problematische Argumentation der Behörden offenlegen. So wurden im Falle eines (durch ENSA finanzierten) geplanten deutsch-ghanaischen Schülerinnen - und Schüler-Austausch den ghanaischen Schülerinnen und Schüler die Visa verweigert. In der Begründung hieß es unter anderem, dass sie aus einer wirtschaftlich schwachen Gegend Ghanas kommen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 10 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele; Plenarprotokoll 18/224, Anlage 4). Wirtschaftlich schwache Personen oder auch Menschen aus wirtschaftlichen schwachen Regionen gezielt zu benachteiligen, führt nach Ansicht der Fragesteller dazu, dass nur äußert privilegierte Zielgruppen aus wohlhabenden Regionen von den Programmen der Bundesregierung angesprochen werden und überhaupt die Möglichkeit zur Teilnahme bekommen. Dies Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12540 wiederspricht den von ENSA formulierten Ansprüchen „Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Hintergründen“ einzubeziehen (https://ensa.engagement-global.de/profil.html). In der Antwort auf die Mündliche Frage 10 hieß es darüber hinaus: „Da es Regionen mit höherem Migrationsdruck gibt, muss die Auslandsvertretung die Rückkehrbereitschaft in diesen Fällen besonders genau prüfen“ (vgl. Plenarprotokoll 18/224, Anlage 4). Es bleibt jedoch unklar, wie genau das aussehen soll. 1. Inwiefern werden bei der Ablehnung von Visumsanträgen durch deutsche Auslandsvertretungen die Ablehnungsgründe statistisch erfasst? Wird erfasst, wie häufig das Kriterium der sogenannten fehlenden Rückkehrbereitschaft Grundlage der Ablehnung ist (wenn ja, bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 1, alle für das Jahr 2016 beantragten , zurückgezogenen bzw. abgelehnten Visumsanträge nach Ländern und Ablehnungsquoten und Ablehnungsgründen aufgeschlüsselt auflisten)? Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung in Zukunft bei der Nichterteilung von Schengen-Visa und nationalen Visa die Ablehnungsgründe statistisch zu erfassen? Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine solche statistische Erfassung , und was spricht dagegen? Ein Visumantrag kann aus mehreren Gründen abgelehnt werden. Eine statistische Erfassung von Ablehnungsgründen bei Visumanträgen findet im von den deutschen Auslandsvertretungen verwendeten elektronischen Bearbeitungssystem „RK-Visa“ nicht statt. Die Erhebung von statistischen Daten im Visumverfahren wird laufend überprüft und angepasst. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass jede Erhebung und Auswertung statistischer Daten bei nicht beliebig ausweitbaren Personalressourcen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem für die Visumantragsbearbeitung zur Verfügung stehenden zeitlichen Aufwand stehen sollte. 2. Worauf genau bezieht sich das „etc.“ in der in Anlage a) zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 aufgeführten „D-Visa 2016“ für „Freiwilligendienste etc.“? Und auf welche Freiwilligendienste bezieht sich die Erfassung (bitte auflisten )? Fallen Freiwillige des „weltwärts Süd-Nord Programms“ hierunter? Das „etc.“ bezieht sich nicht auf eine gesonderte Kategorie von Fällen, sondern auf die Möglichkeit, dass in dieser Zahl auch andere Einzelfälle enthalten sind. Die Erfassung bezieht sich auf den Bundesfreiwilligendienst (BFD) einschließlich des weltwärts Süd-Nord Programms, auf das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie auf den Europäischen Freiwilligendienst (EFD). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12540 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Anträge auf D-Visa für „Freiwilligendienste etc.“ gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei deutschen Auslandsvertretungen, und wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)? Eine separate Erfassung einzelner Visumtypen innerhalb der Visumkategorien C (Schengen-Visa) und D (nationale Visa) nach Zahl der beantragten Visa findet nicht statt. Aus diesem Grund ist auch keine separate Ermittlung zur Ablehnungsquote in einzelnen Visumtypen möglich. 4. Wie viele Anträge auf Schengen-Visa für „Freiwilligendienste etc.“ gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei deutschen Auslandsvertretungen, und wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)? 5. Wie viele Anträge für D-Visa auf „Schulbesuch/Schüleraustausch“ gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016, und wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)? 6. Wie viele Anträge für Schengen-Visa auf „Schulbesuch/Schüleraustausch“ gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016, und wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Wie viele Menschen, die am ASA-Global Programm (ehemals ASA-Süd- Nord Programm) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben, haben hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag gestellt? Wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ablehnung (bitte einzeln nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Im Jahr 2014 wurden nach Angaben der Träger 14 Anträge gestellt, im Jahr 2015 waren es 15, im Jahr 2016 25 Anträge. Eine statistische Erfassung der Ablehnungsquoten oder Ablehnungsgründe nach einzelnen Programmen findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Nach Angaben der mit der Durchführung des ASA-Programms beauftragten Engagement Global gab es im Jahr 2016 zwei Ablehnungen (Ablehnungsquote: 8 Prozent). Im Jahr 2015 gab es zwei Ablehnungen, die Remonstrationen waren aber erfolgreich (Ablehnungsquote vor Remonstration: 13 Prozent; Ablehnungsquote nach Remonstration: 0 Prozent). Im Jahr 2014 gab es zwei Ablehnungen (Ablehnungsquote: 14 Prozent). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12540 a) Wie viele Menschen, die als Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ASA- Global Programm (ehemals ASA Süd-Nord) nach Deutschland eingereist sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist? Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf? Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt gestellt? Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) können keine Daten im Sinne der Fragestellungen ermittelt werden, da dort die erfragte Personengruppe nicht gesondert erfasst wird. Nach Auskunft der für das ASA-Programm verantwortlichen Engagement Global ist im Zeitraum 2014 bis 2016 eine Teilnehmerin eines ASA-Global Projektes nicht zeitgerecht ausgereist. Über illegale Aufenthalte und Folgeanträge liegen weder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung noch Engagement Global Informationen vor. Die Datenlage bei Engagement Global erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nur ihr gemeldete Fälle registriert werden. b) Dokumentiert das ASA-Programm Fälle abgelehnter Visumsanträge oder erhebt das ASA-Programm statistisch Daten über die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren ASA-Aufenthalt in Deutschland brauchen? Wenn ja, sind der Bundesregierung diese Fälle und Daten bekannt? Es erfolgt keine systematische Dokumentation dieser Fälle. 8. Wie viele Menschen, die am Weltwärts Süd-Nord-Programm (www. weltwaerts.de/de/sued-nord.html) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben, haben hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag gestellt? Wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ablehnung (bitte einzeln nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung nach einzelnen Programmen findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8b verwiesen. Diese Daten werden auch von Engagement Global, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung das zivilgesellschaftlich durchgeführte weltwärts-Programm administriert, nicht systematisch erhoben. a) Wie viele Menschen, die als Teil des Weltwärts Süd-Nord-Programms in Deutschland waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist? Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf? Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt gestellt? Aus dem AZR können keine Daten im Sinne der Fragestellungen ermittelt werden , da dort die erfragte Personengruppe nicht gesondert erfasst wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12540 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Anzahl der Fälle, in welchen Freiwillige nach Ablauf des Visums nicht oder nicht zeitgerecht ausgereist sind oder in Deutschland verblieben sind um zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, wird auch durch das für weltwärts zuständige Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. Engagement Global nicht systematisch erfasst. Bisher sind Engagement Global sieben Freiwillige bekannt, die nach ihrem Freiwilligendienst einen Aufenthaltstitel zu einem neuen Zweck beantragt haben (Studium, Ausbildung, Familiengründung) sowie eine Freiwillige, die 2014 nicht mehr zum Dienst erschienen ist. Die Datenlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit , da sie auf freiwilligen Rückmeldungen durch die Träger basiert und somit nur von ihnen gemeldete Fälle registriert werden. Im Rahmen der weltwärts -Süd-Nord-Komponente sind bis April 2017 insgesamt knapp 1 000 Süd- Freiwillige nach Deutschland eingereist. b) Dokumentiert das Weltwärts-Süd-Nord-Programm Fälle abgelehnter Visa für Teilnehmende des Weltwärts-Süd-Nord-Programms oder erhebt es statistisch Daten über die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland brauchen? Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten bekannt? Es erfolgt keine systematische Erfassung der Ablehnungen. Bei Engagement Global gehen auf freiwilliger Basis Problemanzeigen der Träger ein. Engagement Global sammelt diese punktuellen Informationen samt Ablehnungsgründen und stellt sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Verfügung. Die Engagement Global bekannte Anzahl von Visaablehnungen innerhalb der Pilotphase im Zeitraum 2014 bis Mai 2017 beläuft sich auf insgesamt 35 Fälle. Davon fallen 21 bekannt gewordene Visumablehnungen in das Jahr 2016. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der bekannten Ablehnungen nach Land, Jahr, Ablehnungsgrund und Remonstrationsverfahren auf, die bislang gemeldet wurden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12540 Land Jahr Anzahl Ablehnung Gründe für Ablehnung Remonstration Ghana 2016 2 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation und Rückkehrbereitschaft 2 abgelehnt 2017 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft, da Ausbildung gerade abgeschlossen und noch keinen festen Arbeitsplatz Wird ggf. noch beantragt Indien 2014 4 Keine ausreichenden Deutschkenntnisse ; keine fachliche Qualifikation für die Einsatzstellen; Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation 2 abgelehnt, 2 erfolgreich 2016 1 Fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Motivation Erfolgreich Kamerun 2016 3 Keine Angabe Abgelehnt Kenia 2014 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Abgelehnt 2015 4 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation und Rückkehrbereitschaft 2 nicht beantragt, 1 abgelehnt , 1 erfolgreich 2016 7 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation und Rückkehrbereitschaft 2 nicht beantragt, 5 abgelehnt Malaysia 2017 1 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Dauert noch an Niger 2015 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Abgelehnt Nigeria 2016 1 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation und Rückkehrbereitschaft Abgelehnt Philippinen 2016 1 Mangelnde Bereitschaft Deutsch zu lernen Wurde nicht beantragt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12540 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Jahr Anzahl Ablehnung Gründe für Ablehnung Remonstration Uganda 2014 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Abgelehnt 2015 1 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation und Rückkehrbereitschaft Abgelehnt 2016 3 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation und Rückkehrbereitschaft 2 abgelehnt, 1 erfolgreich 2017 1 Zweifel am Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst - FWD) Zweifel an Motivation und Rückkehrbereitschaft keine Nachweise über bisherige Freiwilligenarbeit Abgelehnt Vietnam 2016 3 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Keine Angaben Quelle: Engagement Global gGmbH, Koordinierungsstelle weltwärts, 2017 c) Wurde im Rahmen der Evaluierung der Pilotphase von 2013 bis 2016 (www.weltwaerts.de/de/sued-nord.html) auch das Thema Visumsvergabe und Probleme bei Visumsangelegenheiten angesprochen? Wenn ja, durch wen? Das Thema Visavergabe wurde in der extern beauftragten Evaluierung beachtet. Fallstudien im Rahmen der Evaluierung zeigen, dass weltwärts-Aufnahmeorganisationen die von Programmseite bereitgestellten Visa-Unterstützungsschreiben zur Beantragung der Visa in den jeweiligen Botschaften als Erleichterung und Vorteil sehen. Die Evaluierung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Haben Entsende- oder Empfängerorganisationen von Freiwilligen oder Freiwilligen-Dachverbände das Thema Probleme oder Herausforderungen bei der Visumsvergabe angesprochen? Das Thema Visa ist in der Trägerschaft sowie bei den Partnerorganisationen im globalen Süden relevant – nicht nur bei weltwärts-Trägern und Verbänden, sondern auch bei den Akteuren in den übrigen Freiwilligendiensten, die Incoming Freiwilligendienste (Aufnahmen in Deutschland) anbieten. Es wird als eine Herausforderung in der Umsetzung benannt. Die Akteure fordern unter anderem mehr Transparenz in den Entscheidungen der Visavergabestellen. Welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gezogen? Die Bundesregierung nimmt die Hinweise der Träger zum Aufwand der Visaverfahren zur Kenntnis. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung greift das Thema, auch unter Einbeziehung weiterer zuständiger Ministerien (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), in Ressortgesprächen mit dem Auswärtigen Amt in regelmäßigen Abständen auf und stellt zur Weiterleitung an die deutschen Auslandsvertretungen Informationen über das weltwärts-Programm zur Verfügung. Die Zahl der bekannten Ablehnungsfälle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12540 (siehe Antwort zu Frage 8b) im Verhältnis zur Zahl der eingereisten Freiwilligen zeigt, dass die Visaerteilung für die weltwärts Süd-Nord-Komponente im Allgemeinen unproblematisch ist. 9. Wie viele Menschen, die am ENSA-Programm teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben, haben hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag gestellt, wie hoch war die Ablehnungsquote , und (falls bekannt) wie häufig war bei Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ablehnung (bitte einzeln nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung nach einzelnen Programmen findet beim Auswärtigen Amt nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zwischen den Jahren 2014 bis 2016 wurden nach Angaben der Träger 515 Visumanträge bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt. Die Ablehnungsquote liegt bei 6,7 Prozent. 35 Visumanträge von 515 Anträgen aus den Ländern Äthiopien, Gambia, Ghana, Ruanda und Tansania (nur eine Person) wurden nach Angaben der Träger abgelehnt. a) Wie viele Menschen, die als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines ENSA-finanzierten Schülerinnen- und Schüler-Austauschs nach Deutschland eingereist sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist? Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf? Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt gestellt? Aus dem AZR können keine Daten im Sinne der Fragestellungen ermittelt werden , da dort die erfragte Personengruppe nicht gesondert erfasst wird. Nach Auskunft der für das Entwicklungspolitische Schulaustauschprogramm (ENSA-Programm) verantwortlichen Engagement Global ist im Zeitraum 2014 bis 2016 ein Teilnehmer eines ENSA Projektes nicht zeitgerecht ausgereist. Über illegale Aufenthalte und Folgeanträge liegen weder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung noch Engagement Global Informationen vor. Die Datenlage bei Engagement Global erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie auf freiwilligen Rückmeldungen durch die Schulen basiert und somit nur ihr gemeldete Fälle registriert werden. b) Dokumentiert das ENSA-Programm Fälle abgelehnter Visumsanträge oder erhebt das ENSA-Programm statistisch Daten über die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland brauchen? Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten bekannt? Im Zuge des Projektmanagements von Engagement Global werden Fälle abgelehnter Visaanträge gesammelt. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind die Fälle bekannt, da durch Ablehnungsbescheide Stornierungskosten anfallen, die Engagement Global für das ENSA-Programm in Absprache mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anteilig übernimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12540 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie viele Menschen, die an der Veranstaltungen oder Angeboten der Deutsch-Afrikanischen-Jugendinitiative des BMZ (https://daj.engagementglobal .de/startseite.html) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben, haben hierfür bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag gestellt , wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ablehnung (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Zu einer Fachtagung im Jahr 2015 waren 20 Personen und zur Auftaktveranstaltung der Deutsch-Afrikanischen Jugendinitiative im Juni 2016 waren 90 Personen aus Afrika eingeladen. Nach Kenntnis der einladenden Engagement Global gab es im Jahr 2015 keine Ablehnung, im Jahr 2016 drei Ablehnungen. Eine statistische Erfassung nach einzelnen Programmen findet beim Auswärtigen Amt nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. a) Wie viele Menschen, die im Rahmen von Veranstaltungen oder Programmen der Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative (DAJ) nach Deutschland eingereist sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist? Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf? Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt gestellt? Aus dem AZR können keine Daten im Sinne der Fragestellungen ermittelt werden , da dort die erfragte Personengruppe nicht gesondert erfasst wird. Nach Auskunft der für die Koordination der Deutsch-Afrikanischen Jugendinitiative verantwortlichen Engagement Global ist im Zeitraum 2014 bis 2016 ein Teilnehmer nicht zeitgerecht ausgereist. Über illegale Aufenthalte und Folgeanträge liegen weder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung noch Engagement Global Informationen vor. Die Datenlage bei Engagement Global erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nur ihr gemeldete Fälle registriert werden. b) Dokumentiert die DAJ Fälle oder erhebt die DAJ statistisch Daten über die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland brauchen? Es gibt keine systematische Erfassung der Anzahl abgelehnter Visa, welche Veranstaltungen der Deutsch-Afrikanischen Jugendinitiative (DAJ) oder über weltwärts , ASA oder ENSA abgewickelte Aktivitäten mit afrikanischen Ländern betreffen . Engagement Global hat 2016 eine Stelle eingerichtet, die bekannte Fälle aufzeichnet. Engagement Global ist dabei auf Informationen der Träger zu Problemfällen angewiesen. Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten bekannt? Engagement Global stellt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die vorhandenen Daten zur Auswertung zur Verfügung . Da die DAJ überwiegend auf den Programmen weltwärts, ASA und ENSA aufbaut, ist hier auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 10 zu verweisen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12540 11. Wie viele Menschen, die einen Visumsantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung stellen mussten, haben zusätzlich zu den in den Fragen 7 bis 10 erfragten Programmen an einem von der Bundesregierung finanzierten Programm (wie z. B. Freiwilligendiensten, Schülerinnen- und Schüler-Austauschen etc.) in den Jahren 2014, 2015 und 2016 teilgenommen bzw. wollten teilnehmen? Um welche Programme handelt es sich? Wie viele Visumsanträge wurden hierfür gestellt? Wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte einzeln für die Programme, Länder und Jahre auflisten)? Im Rahmen des Incoming-Pilotprojekts (Aufnahmen in Deutschland) des Kulturweit -Freiwilligendienstes sind 2015 zwölf Freiwillige nach Deutschland gekommen . 2014 und 2016 gab es keine Incoming-Freiwilligen. Es wurden im Rahmen dieses Projektes zwölf Visaanträge gestellt. Beim Kulturweit-Freiwilligendienst gab es nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes keine Ablehnungen. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den außerschulischen Jugendaustausch weltweit, der durch Jugendverbände sowie Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe organisiert wird. Jährlich nehmen bis zu 12 000 junge Menschen aus aller Welt an bi- und multilateralen Begegnungen in Deutschland teil, viele von ihnen aus visumpflichtigen Ländern. Die größte Gruppe stellen die Teilnehmenden im deutsch-russischen Jugendaustausch dar, etwa 3 000 im außerschulischen Austausch sowie weitere etwa 3 500 im schulischen Austausch. Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) fördert seit 2011 den Freiwilligenaufenthalt junger Menschen im Rahmen eines gesetzlich geregelten Auslandfreiwilligendienstes . Im Jahrgang 2013/2014 waren es 3 090 Freiwillige, 2014/2015 3 397 und im Jahrgang 2015/2016 3 118. Aktuell gibt es etwa 11 400 Einsatzplätze in etwa 4 800 Einsatzstellen in 119 Ländern. Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es aktuell etwa 200 in Deutschland aufgenommene Freiwillige (Incomer), die zusätzlich über den besonderen Förderbedarf gefördert werden und über diesen Antrag statistisch erfasst werden. Darüber hinaus gibt es eine unbekannte Anzahl von Incomern, die keine besondere Förderung in Anspruch nehmen und deshalb nicht statistisch erfasst werden. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegen zu den vorgenannten Programmen keine Erkenntnisse über die Zahl von Visumsanträgen und über die Zahl von Ablehnungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12540 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie und durch wen wird die oben zitierte „Prüfung von Migrationsdruck“ vorgenommen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 10 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele in der Fragestunde vom 22. März 2017: „Da es Regionen mit höherem Migrationsdruck gibt, muss die Auslandsvertretung die Rückkehrbereitschaft in diesen Fällen besonders genau prüfen.“)? a) Durch wen wird der Migrationsdruck festgestellt? b) Ab wann ist ein „höherer Migrationsdruck“ gegeben? Was bildet die Vergleichsgrundlage? c) Wird das in der Regel für Länder, Regionen, Kommunen, Städte aufgeschlüsselt oder pauschal ausgewiesen? d) Wird, falls „erhöhter Migrationsdruck“ festgestellt wurde, diese Information an die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Auslandsvertretungen kommuniziert? Wenn ja, wie, und durch wen? In den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen werden einzelne Visaanträge unter anderem auf ihre Plausibilität geprüft, ob der angegebene Aufenthaltszweck tatsächlich angestrebt wird. In diesen Prüfungsprozess fließen sämtliche Gesichtspunkte ein, die in dem jeweils vorliegenden Einzelfall eine Rolle spielen könnten, einschließlich ortsspezifischer Umstände. 13. Ist dem BMZ oder Engagement Global bekannt, dass Visumsanträge von Menschen, die an von ihnen geförderten Austauschen oder Programmen wie ASA oder ENSA teilnehmen wollen, durch die deutschen Botschaften abgelehnt werden? a) Wenn ja, sind dem BMZ oder Engagement Global hierzu Zahlen bekannt, wie viele Anträge hiervon betroffen sind? Welche Schlussfolgerungen zieht das BMZ oder Engagement Global für den Ablauf der von ihm finanzierten oder durchgeführten Programme hieraus ? b) Wenn das BMZ oder Engagement Global hierzu keine Zahlen kennt, welche Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht das BMZ oder Engagement Global hieraus? Die Fragen 13 bis 13b werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 10 wird verwiesen. 14. Inwiefern waren abgelehnte Visumsanträge bzw. Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Visa-Vergabe im Rahmen von BMZ-finanzierten Programmen bereits Gesprächsthema zwischen dem BMZ und dem Auswärtigen Amt (AA), welches für Visa-Fragen und die deutschen Botschaften zuständig ist? a) Haben hierzu Gespräche stattgefunden, und wenn ja wann? Was wurde besprochen? Wenn es keine Gespräche hierzu gegeben hat, wieso nicht? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Auswärtige Amt tauschen sich regelmäßig über die vom Bundesministe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12540 rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Programme aus. Dabei wird auch der Bereich „Aufnahmen in Deutschland“ (Incoming ) thematisiert. b) Was hat das BMZ vorgetragen? Was hat das AA vorgetragen? Wie hat das AA auf eventuell vorgetragene Kritik reagiert? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Auswärtige Amt sind gleichermaßen daran interessiert, die Durchführung der bestehenden Programme der Bundesregierung im Bereich Jugendaustausch und Freiwilligendienste zu unterstützen und bei Bedarf Lösungen zu finden. Dies entbindet nicht von der Einhaltung der maßgeblichen Verfahren und Einzelfallprüfung . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14c verwiesen. c) Gab es Gespräche zwischen BMZ, AA und zivilgesellschaftlichen Organisationen (z. B. Freiwilligen-Dachverbänden, Freiwilligen-Organisationen etc.)? Wenn ja, wann, und was war das Ergebnis der Gespräche? Die betroffenen Ressorts der Bundesregierung stehen über Fragen zur Visavergabe an Personen, die an vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Programmen des Freiwilligendienstes teilnehmen, in Kontakt und binden zivilgesellschaftliche Organisationen ein. Beispielhaft sei hier auf Sitzungen des Netzwerkes Jugenti hingewiesen, zuletzt am 6. April 2017, an denen Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung teilgenommen haben . 15. Welche Aufgaben hat die von Engagement Global neu geschaffene Stelle für Visa-Angelegenheiten? Die interne Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit ist eine zentrale Unterstützungsstruktur für die bei Engagement Global administrierten Programme. Sie ermöglicht einen Austausch zu diesen Fragen durch eine zentrale Fallerfassung aus den Rückmeldungen der von Engagement Global durchgeführten bzw. koordinierten Programme und aus der Zivilgesellschaft (Problemfälle, Bedarfe, Lösungshinweise ). Die Servicestelle leitet zudem Informationen, Benachrichtigungen und Sicherheitseinschätzungen des Auswärtigen Amtes an die Programme weiter und bereitet Informationen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf. Die Aufgaben der Stelle beziehen sich sowohl auf „Entsendungen aus Deutschland “ (Outgoing) als auch auf „Aufnahmen in Deutschland“ (Incoming). Inwiefern dokumentiert diese Stelle Fälle abgelehnter Visa? Die Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit sammelt Problemfälle aus den Rückmeldungen der Engagement Global-Programme und aus der Zivilgesellschaft , soweit ihr diese mitgeteilt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12540 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie viele Fälle abgelehnter Visa hat sie bereits dokumentiert (bitte nach Ländern, Jahr und Programm aufschlüsseln)? Die Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit dokumentiert seit Oktober 2016 Fälle von abgelehnten Visa (statistisch bereits in der Antwort auf die Frage 9 enthalten ). Ghana, ein abgelehnter Visumantrag, 2016, ENSA (deutsch-ghanaischer Schulaustausch) Gambia, ein abgelehnter Visumantrag, 2016, ENSA (deutsch-gambischer Schulaustausch) Für 2017 liegen noch keine Meldungen aus den Programmen von Engagement Global vor. Bei welchen Fällen spielte die „Rückkehrbereitschaft“ in der Ablehnung eine Rolle? Bei beiden von der Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit dokumentierten Fällen spielte die „Rückkehrbereitschaft“ eine Rolle in der Ablehnung. 16. Gibt es Anforderungen von Seiten der deutschen Behörden bzw. Auslandsvertretungen , welche Dokumente bzw. Argumente Antragstellerinnen und Antragsteller der nachfolgend genannten Personengruppen (Freiwillige, Schüler, Ausbildungsprogramme) speziell vorweisen müssen? Welche Anforderungen sind das? Minderjährige Freiwillige sowie Schülerinnen und Schüler müssen zusätzlich zu den allgemein benötigten Dokumenten diejenigen Nachweise vorlegen, die sich aus ihrer mit der Minderjährigkeit verbundenen beschränkten Geschäftsfähigkeit ergeben. a) Inwiefern wird bei den allgemein angeforderten Nachweisen (wie Immobilienbesitz , Kinder etc.) der Kriterien zum Nachweis der Rückkehrbereitschaft das Alter und die aktuelle Lebensphase der Antragstellerin bzw. des Antragstellers berücksichtigt? Bei der Prüfung berücksichtigt die Visastelle sämtliche zur Verfügung stehenden Gesichtspunkte. Dazu zählen ortsspezifische Umstände wie auch die gesamte Lebenssituation des Antragstellers. b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass sich Freiwilligendienste und (Schul-)Austauschprogramme meist explizit an junge Menschen richten, die sich häufig noch in der Ausbildungsphase oder am Anfang ihres Berufslebens befinden, und somit die angeforderten Nachweise naturgemäß deutlich schwerer erbringen können? Die Programme der Bundesregierung richten sich in der Tat meist vorrangig an junge Menschen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12540 c) Erachtet die Bundesregierung eine spezielle Visa-Richtlinie für Freiwilligenprogramme und Schülerinnen und Schüler als notwendig? Wenn nein, wieso nicht? Wieso, und mit welcher Begründung wurde die mögliche Regelung (Visa- Directive 2013/0081) auf europäischer Ebene von der Bundesregierung abgelehnt? Mit der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit besteht bereits eine Richtlinie im Sinne der Fragestellung. Für eine weitere Richtlinie im Sinne der Fragestellung besteht derzeit aus Sicht der Bundesregierung angesichts der umfassenden Regelungen der Richtlinie (EU) 2016/801 sowie angesichts ihres Inkrafttretens vor nur einem Jahr keine Notwendigkeit . Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. März 2013 (2013/0081) für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs - oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung wurde durch die Bundesregierung nicht abgelehnt . Die Richtlinie ist unter der Bezeichnung Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken , zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst , Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit am 22. Mai 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration, mit dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, wird in Kürze in Kraft treten; der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 9. März 2017 durch den Bundestag angenommen. 17. Sieht die Bundesregierung in der oben beispielhaft zitierten Ablehnungsbegründung mit Verweis auf die Herkunft der Antragstellerinnen und Antragsteller aus einer „wirtschaftlich schwachen Region“ als problematisch an? Inwiefern sieht die Bundesregierung hierin die Gefahr, dass bei einer solchen Bewertung der Visumsanträge von Menschen, die einen Schülerinnen- und Schüler-Austausch oder Freiwilligendienst in Deutschland machen wollen, ökonomisch und sozial deprivilegierte Gruppen benachteiligt werden? Wenn ja, was gedenkt sie auch vor dem Hintergrund des „Leaving No One Behind“-Ansatzes der Agenda 2030 gegen solche Benachteiligungen zu tun? Die Programme der Bundesregierung schließen „wirtschaftlich schwache Regionen “ mit ein. Die Herkunft aus einer solchen Region ist kein Kriterium zu Ablehnung eines Visumantrages. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333