Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12554 18. Wahlperiode 31.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12255 – Nachrüstungen von Fahrzeugen im Besitz des Bundes infolge des Abgasskandals V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11505 ausführt, befinden sich derzeit 3 276 Fahrzeuge im Besitz des Bundes, die von dem vom Kraftfahrt -Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung einer Nachrüstung im Zuge des Abgasskandals betroffen sind. Aus diversen Medienberichten geht hervor, dass sich die bayerische Staatsregierung bislang weigert, ihre Polizeifahrzeuge , in denen manipulierte Abgasreinigungssysteme eingesetzt werden, nachrüsten zu lassen. Das bayerische Innenministerium befürchtet, dass durch die Nachrüstung der Verfall von Schadensersatzansprüchen droht (siehe www. sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-abgasaffaere-rueckruf-bei-vw-nicht-fuerpolizeiautos -1.3386881). Nach Auffassung der Fragesteller hat die Bundesregierung sich zu dem Widerspruch zwischen angeblich umfassendem Verjährungsverzicht seitens des VW-Konzerns und offensichtlichen Bedenken seitens der bayerischen Staatsregierung bisher nicht hinreichend geäußert. Insbesondere aufgrund der hohen Anzahl der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge und der Vielzahl von (künftigen) Schadensersatzklagen privater Fahrzeughalter besteht nach Auffassung der Fragesteller hier noch Klärungsbedarf. 1. Inwiefern kommen die Bundesbehörden für die von der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktion betroffenen Fahrzeuge in ihrem Besitz der freiwilligen Nachrüstpflicht nach? 2. Für welche der 3 276 Fahrzeuge im Besitz des Bundes (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11505), die von dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung einer Nachrüstung im Zuge des Abgasskandals betroffen sind, haben die entsprechenden Bundesbehörden bereits eine entsprechende Aufforderung erhalten , die Fahrzeuge nachrüsten zu lassen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12554 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Für welche der 3 276 Fahrzeuge im Besitz des Bundes (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11505), die von dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung einer Nachrüstung im Zuge des Abgasskandals betroffen sind, wurde seitens der Bundesbehörden bereits eine entsprechende Nachrüstung in die Wege geleitet? 4. Welchen Zeitplan gibt es für die Durchführung der Nachrüstungsmaßnahmen für diese Fahrzeuge im Besitz des Bundes, und wann werden diese Nachrüstungsmaßnahmen abgeschlossen sein? 5. Für welche der betreffenden Fahrzeuge im Besitz der Bundesministerien wurde bereits eine Umrüstung in die Wege geleitet, und welcher Zeitplan gilt für die noch ausstehenden oder begonnenen Umrüstungsmaßnahmen (bitte nach Bundesministerien und Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 6. Warum wurden für welche der aufgeführten Modelle und von welchen Behörden bzw. Bundesministerien Nachrüstungsmaßnahmen bislang ggf. nicht in die Wege geleitet (bitte nach Fahrzeugmodell und Behörde aufschlüsseln und begründen)? Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Von den 2 921* Fahrzeugen im Besitz des Bundes wurden bereits 1 983 Fahrzeuge umgerüstet. Noch ausstehende Umrüstungsmaßnahmen werden sukzessive durchgeführt. 7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der bayerischen Staatsregierung, welche der Nachrüstpflicht augenscheinlich nicht nachkommt (siehe z. B. www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/ angst-vor-gewaehrleistungs-verlust-vw-skandal-polizei-in-bayern-will-passatstreifenwagen -nicht-umruesten-lassen_id_6681633.html), und welche Informationen liegen der Bundesregierung zum aktuellen Stand der Umrüstungsmaßnahmen der betreffenden Fahrzeuge vor? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Entscheidungen einzelner Bundesländer. 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über weitere öffentliche Ministerien, Behörden und sonstige Institutionen des Bundes, der Länder und der Kommunen vor, die bisher nicht der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten VW-Rückrufaktion gefolgt sind (wenn ja, bitte genaue Bezeichnung der Institution sowie der Fahrzeuganzahl und -modelle)? Der Bundesregierung liegen zu diesem Sachverhalt keine Informationen vor. * Korrektur gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11991: Die Gesamtzahl der von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeuge im Besitz des Bundes beträgt 2 921. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12554 9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen der bayerischen Staatsregierung, vor möglichen Umrüstungsmaßnahmen zunächst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich möglicher Mängelansprüche und Bemühungen der Europäischen Union im Hinblick auf die Entschädigung von Betroffenen noch abwarten zu wollen (siehe www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/angst-vor-gewaehrleistungs-verlustvw -skandal-polizei-in-bayern-will-passat-streifenwagen-nicht-umruestenlassen _id_6681633.html), und rät die Bundesregierung betroffenen Fahrzeughaltern in Deutschland ebenfalls vorerst zum Abwarten (bitte begründen )? 10. Wenn nein, warum nicht, und welcher Unterschied in der Sache besteht in diesem Fall zu den Fahrzeugen der bayerischen Polizei? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Rückruf ist verbindlich. Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden. Grundsätzlich gilt: VW hat die Auflagen der Untersuchungskommission und des KBA vollumfänglich zu erfüllen. Abweichungen davon werden nicht akzeptiert. Dazu gehört, dass den Kunden keine Nachteile entstehen dürfen. VW hat zugesichert, dass bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen oder Motorleistung nach der Umrüstung keine Verschlechterungen stattfinden und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Bis wann spätestens muss ein Fahrzeughalter der Aufforderung zur Teilnahme durch Vorführung in einer VW-Werkstatt gefolgt sein, um keine Rechtsfolgen gemäß § 5 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung befürchten zu müssen (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/11505; bitte ggf. nach betroffenen VW-Fahrzeugtypen getrennt auflisten)? Es wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 18/12241 verwiesen. 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